Datum: 19.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:22 Uhr bis 22:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.10.2019;
3 Förderprogramm im Gemeindegebiet für die Schaffung von privaten Elektroladesäulen; Vorstellung der Förderrichtlinien; Genehmigung;
4 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);
5 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2018;
6 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Vorlage des Beteiligungsberichtes 2018;
7 Antrag Werner Krumbholz zur Bürgerversammlung; Behandlung im Gemeinderat;
8 Antrag Gemeinderatsmitglied Ritz auf Änderung der Erschließungsbeitragssatzung;
9 Gründung eines neuen Zweckverbands im Süden des Landkreises München zur Errichtung einer Fachoberschule und einer Realschule in der Gemeinde Oberhaching, sowie eines Gymnasiums in Sauerlach;
10 Antrag von Gemeinderatsmitglied Ritz vom 23.10.2019; Digitalisierungskonzept („Smart City“) für die Gemeinde Grünwald;
11 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
12 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
13 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
14 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
14.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019 ;
14.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019 ;
14.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Brauner aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019;
14.4 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019;
14.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
14.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
14.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
14.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
14.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
14.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
14.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Lindbüchl
14.12 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 24.09.2019;
15 Änderung/Neufassung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in Öffentlichkeit; Antrag der PBG-Fraktion vom 28.05.2019 und 31.05.2019;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.10.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 22.10.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Förderprogramm im Gemeindegebiet für die Schaffung von privaten Elektroladesäulen; Vorstellung der Förderrichtlinien; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 wurde einstimmig ein Förderprogramm für die E-Mobilität in der Gemeinde genehmigt. Hierbei soll Privatpersonen, juristische Personen, Gewerbetreibenden und Wohnungseigentümergemeinschaften eine Förderung als Zuschuss zu Planung und Einbau von Elektroladestruktur auf Privatgrund zukommen.

Herr Petroll vom Ing. Büro E² hat in der Sitzung die Förderrichtlinie für Elektromobilität in Grünwald ausführlich erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das vorgestellte Förderrichtlinien für E-Mobilität in der Gemeinde Grünwald zu genehmigen.

Auf der Haushaltsstelle 79200.9880 sind für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 150.000 € eingestellt und für das Jahr 2020 sind 150.000 € eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

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4. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kämmerer Bader bezieht sich auf die Vorlage der Jahresrechnung 2018 im Gemeinderat am 23. Juli 2019 (GRB öffentlich Nr. 638) und auf die beigelegte Zusammenfassungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes.

Dabei seien die einzelnen Bestandteile der Haushaltsrechnung, die Herkunft der Einnahmen und die Verwendung der Ausgaben erläutert worden. Summarisch handelt es sich dabei um

Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im VerwaltungsHH. i. H. v.        258.702.879,19 €
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im VermögensHH. i. H. v.        36.767.315,00 €
sonach gesamt        295.470.194,19 €

I. Örtliche Vorprüfung durch die Sachverständige Frau Brigitte Scherer:

Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung sind umfangreiche Vorprüfungen durch die vom Gemeinderat beauftragte Sachverständige, Frau Brigitte Scherer, erfolgt. Das Kassenwesen ist geordnet, fast alle gewährten Skonti sind in Abzug gebracht und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden eingehalten. Die Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt und die Jahresrechnung ist ordnungsgemäß aufgestellt worden. Sie empfiehlt dem Gemeinderat nach örtlicher Prüfung die Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.

II. Örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss:

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat sich unter Vorsitz von Herrn
2. Bürgermeister Stephan Weidenbach in vier Sitzungen am 04.06., 25.07., 11.09. und 14.10.2019 von der Richtigkeit der Jahresrechnung überzeugt. Der Ausschuss hat überprüft, dass alle Anregungen und Erinnerungen von Frau Scherer von der Verwaltung erledigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Betätigungsprüfung auch die gemeindlichen Gesellschaften geprüft. Das durch die Kämmerei vorgestellte Ergebnis der Gemeinde Grünwald hat sich durch die örtliche Vorprüfung durch Frau Scherer und durch die Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr verändert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt        295.470.194,19 €
festzustellen und zu entlasten.

III. Vorprüfung der Jahresrechnung 2019 durch Frau Scherer:

Die Verwaltung empfiehlt Frau Scherer für die Vorprüfung der Jahresrechnung 2019, wieder zu beauftragen.

Herr 1. Bürgermeister Neusiedl nahm an der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2018 nicht teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig

1.   die Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt        295.470.194,19 €
festzustellen und die Entlastung der Verwaltung.

2.   Frau Scherer mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2019 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Verwaltungsratssitzung der Grünwalder Freizeitpark GmbH am 16. Oktober 2019 hat die Steuerberaterin Frau Nast-Kolb und der Geschäftsführer Jörn-Torsten Verleger den Mitgliedern den beigefügten Bilanzentwurf für das Jahr 2018 erläutert.

Der Jahresüberschuss beträgt wie im Vorjahr € 0,-, da der eigentliche "Überschuss" von  87.613,16 € als Rückstellung (Verpflichtung gegenüber der Gemeinde) gebucht wurde.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14. Oktober 2019 dem Verwaltungsrat, dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2018 der Grünwalder Freizeitpark GmbH in der vorgestellten Fassung festzustellen und anzunehmen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat für das Jahr 2018 zu entlasten.

Der Verwaltungsrat entschied in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019, der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14. Oktober 2019 zu folgen und dem Gemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss 2018 festzustellen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Vorlage des Beteiligungsberichtes 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Kämmerer Bader erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört.

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen.

Kämmerer Bader bezieht sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2018 und ergänzt, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2018 auf        1.145.697,48 
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2018 sei entsprechend dem Jahresabschluss 2018 der Grünwalder Freizeitpark GmbH erstellt worden. Der Gemeinderat hat (vorbehaltlich des Beschlusses vom 19.11.2019) die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2018 festzustellen und die Geschäftsführung sowie den Verwaltungsrat der GFZP zu entlasten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beteiligungsbericht 2018 der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Antrag Werner Krumbholz zur Bürgerversammlung; Behandlung im Gemeinderat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Am 08.10.2019 fand die diesjährige Bürgerversammlung statt, wo u.a. ein schriftlicher Antrag zur Verschönerung/Verbesserung der Ortsmitte – speziell Marktplatz – von Herrn Krumbholz behandelt wurde.  

Die Bürgerversammlung entschied mit 39 : 32 Stimmen, den Antrag anzunehmen und in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates öffentlich zu behandeln.

Der Bürgerantrag liegt als Anlage an.

Noch einmal kurz zusammengefasst:

Es wird bedauert, dass der Ort Grünwald über kein Ortszentrum verfügt. So hat der Ort kein Gesicht, keinen Charakter. Der Marktplatz sollte Fußgängerzone werden, ebenso die Rathausstraße mit entsprechenden Belägen. Bürgersteige sollen entfallen – desgleichen sollten Kraftfahrzeuge völlig verschwinden.

Der Maibaum soll nahe der Metzgerei Vinzenzmurr versetzt und dort aufgestellt werden, mit  Rundbank und kleinem Beet.

In den Fußgängerbereichen soll einmal wöchentlich ein Bauernmarkt stattfinden – in der Fußgängerzone könnten weitere Bänke aufgestellt werden.

Weitere Maßnahmen könnten auf dem Rathausplatz realisiert werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Ort Grünwald hat seit vielen Jahrzehnten eine Ortsmitte. Diese ist geprägt vom örtlichen Gewerbe, wie Traditionsgaststätten, Metzgereien, Bäckereien und allerlei Geschäften und Ladeneinheiten für den täglichen Bedarf. Neben den überörtlichen Durchgangsstraßen gibt es Plätze (z.B. Rathausplatz, Marktplatz, Derbolfinger Platz) die zum Austausch, Verweilen und Einkauf animieren.

Im Vergleich zu anderen Ortsmitten – wo Einkaufszentren mit Parkplatzlandschaften am Ortsrand situiert wurden – lebt und funktioniert die Grünwalder Ortsmitte und ist ein Treffpunkt für Jung und Alt.

Der Luitpoldweg als wichtige autofreie Fußgängerzone, wo mittlerweile auch Radfahrer etabliert sind, zwischen den beiden Plätzen in unserer Ortsmitte verbindet die vorhandenen Einzelhandelszentren in unserem Ort. Das ist eine lebendige Ortsmitte – keineswegs gesichtslos oder ohne Charakter.
 
Der Maibaum steht an historisch bedeutsamer Stelle, nämlich bei der Verfassungslinde am Marktplatz – diesen Maibaum an anderer Stelle zu realisieren, ist schlicht gegen die gelebte Tradition in unserer Gemeinde.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es bereits seit vielen Jahren einen Bauernmarkt mit regionalen Erzeugnissen in unserem Ort gibt – bewusst an einer Stelle, wo man das samstagsvormittägliche Verkehrsaufkommen rund um den Marktplatz nicht weiter verstärken will. Im südlichen Teil der Tremmlallee – ebenfalls an einem wunderbar gestaltetem Platz, findet wöchentlich an jedem Samstag Vormittag der Bauernmarkt statt.

Die Anregung, die Ortsmitte zu verschönern z.B. durch zusätzliche Sitzgelegenheiten und geeignete Blumenarrangements nehmen wir gerne auf und werden dies beizeiten baulich umsetzen.

In der anschließenden Diskussion stellt Gemeinderatsmitglied Jobst den Antrag, die Möglichkeiten einer Umgestaltung der Grünwalder Ortsmitte (Marktplatz/Rathausstraße/Luitpoldweg/Derbolfinger Platz) zu prüfen. Demnach sollte die Verwaltung beauftragt werden, Angebote für Planungsvorschläge von einschlägigen Planungsbüros einzuholen. Ein wichtiger Bestandteil hierbei sollte eine umfassende Bürgerbeteiligung sein. Der Gemeinderat soll nach Vorlage der Angebote über die Vergabe der Planungsarbeiten entscheiden.

Der Gemeinderat stimmt daraufhin über den Antrag von Gemeinderatsmitglied Jobst, als weiterführenden Antrag gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung, ab.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Möglichkeiten einer Umgestaltung der Grünwalder Ortsmitte (Marktplatz/Rathausstraße/Luitpoldweg/Derbolfinger Platz) zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für Planungsvorschläge von einschlägigen Planungsbüros einzuholen. Dabei ist ein wichtiger Bestandteil eine umfassende Bürgerbeteiligung.

Der Gemeinderat entscheidet nach Vorlage der Angebote über die Vergabe der Planungsarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

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8. Antrag Gemeinderatsmitglied Ritz auf Änderung der Erschließungsbeitragssatzung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die FDP hat mit Schreiben vom 19.09.2019 – welches per Mail am 23.09.2019 an alle GR-Mitglieder übermittelt wurde – die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung beantragt (vgl. Anlage).

Hintergrund:

Im Vollzug der (Bayerischen) Bauordnung von 1901 – wurde vom Bezirksamt München 1904 eine Vorschrift zu Strassenbaubedingungen (gültig ab 1904) erlassen. Ab 1936 gab es die sog. ortspolizeilichen Vorschriften über die Herstellung und Instandhaltung von Straßenbestandsteilen – nach dem Krieg ab 1950 galt eine Straßensicherungsordnung. 1970 erließ die Gemeinde Grünwald eine Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge zur Deckung der Kosten für endgültig hergestellte Ortsstraßen. Seit 1988 gilt die Erschließungsbeitragssatzung – zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates in Bezug auf den sog. Drittelerlass (2018).

Aus dieser Einleitung ist erkenntlich, dass bislang für jede Erschließungsanlage die Gemeinde Erschließungsbeiträge erhoben hat. Dies ist gesetzliche Vorgabe und für die Grundstücksbebauung eine zwingende Voraussetzung – ohne Erschließung besteht kein Baurecht. Dieser Grundsatz gilt nun seit mehr als 100 Jahren.

Rückblickend wurden von allen Grundstückseigentümern zum Bau von Erschließungsanlagen entsprechende Beiträge erhoben. Über eine sehr lange Zeit mussten die Anlieger 90% der Kosten für Erschließungsstraßen bezahlen – seit dem sog. Drittelerlass Ende 2018 sind es lediglich 60% der entstehenden Kosten.

Aktuelle Gesetzeslage (Auszug aus schriftl. Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom Juni 2019):

Ab dem 01. April 2021 können für Erschließungsanlagen, deren Beginn der erstmaligen technischen Herstellung zu diesem Zeitpunkt mindestens 25 Jahre zurückliegt, keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Vor dem Hintergrund der Aufhebung der Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ergibt sich damit ein vollständiger Beitragsausfall, wenn die sachliche Beitragspflicht nicht vor Ablauf dieser 25-jährigen Ausschluss -frist entstanden ist und ein Erschließungsbeitrag erhoben wurde. Eine Kompensation durch den Freistaat Bayern erfolgt in diesen Fällen nicht.

Sorge bereitete dabei unter anderem die Frage straf- und haftungsrechtlicher Konsequenzen im Fall eines vollständigen Verzichts auf die Beitragserhebung bzw. auf die anspruchsbegründende bauliche Fertigstellung der Anlage.
Diese Thematik rückt nun in den Hintergrund, denn nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers sollen die Kommunen entscheiden, ob und inwieweit sie von der Option des Art. 13 Abs. 6 Satz 2 KAG Gebrauch machen. Dieser stellt es den Kommunen frei, in Fällen, in denen seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 01.Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen, in der Erschließungsbeitragssatzung einen beliebigen zu erlassenden Anteil festzulegen oder den Beitrag ganz zu erlassen.
Bislang ermöglichte es Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG, Erschließungsbeiträge bis zu einem Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags zu erlassen, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen. Die Möglichkeit des Erlasses nach Art. 13 Abs. 6 KAG ist unabhängig von einem Erlass nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a KAG i.V.m. § 227 AO und damit unabhängig vom Vorliegen einer Unbilligkeit.

Den Kommunen bieten sich mit dem nunmehr erweiterten Erlass nach Art. 13 Abs. 6 KAG mehrere Möglichkeiten:

  1. Erstmalige, endgültige Herstellung der Erschließungsanlage und vollständige Abrechnung

2.   Erstmalige, endgültige Herstellung der Erschließungsanlage und Teilerlass
i. Nach Art. 13 Abs. 6 Satz 1 KAG (maximal zu einem Drittel)

  1. Erstmalige, endgültige Herstellung der Erschließungsanlage und gleichzeitiger vollständiger Erlass nach Art. 13 Abs. 6 Satz 2 KAG

  1. Verzicht auf die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage


Zur Gewährung eines Erlasses nach Art. 13 Abs. 6 KAG ist in jedem Fall eine entsprechende Anpassung der Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Grünwald hat bereits den Teilerlass nach der Ziffer 2. i (max. bis zu einem Drittel) beschlossen. Betroffen davon sind zwei Straßen, nämlich:

Joseph-Keilberth-Straße und die Wallbergstraße.

Die Tremmlallee (welche hier im FDP-Antrag genannt wird) ist von der neuen Regelung nicht betroffen, da es sich hier um eine Ersterschließung handelt, welche erst im Zuge des Gymnasiumsneubau im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. B 49 (Rechtskraft seit Juli 2012) realisiert wurde. Die Tremmlallee müsste also vor mehr als 25 Jahren aber noch nicht endgültig hergestellt sein – dies ist nicht der Fall.

Ein weitergehender Erlass ist seit Juni 2019 gesetzlich möglich  - z.B. anstelle der aktuell geltenden 60% für den Anliegeranteil, könnte eine 50% Regelung neu eingeführt werden – damit würde die Allgemeinheit für die beiden o.g. Straßen 50% bezahlen und 50% der Kosten von den Anliegern übernommen werden.

Ein vollständiger Erlass wird aus Sicht der Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung nicht empfohlen.  

Nach ausführlicher Beratung und vielen Wortmeldungen zieht GR-Mitglied Ritz seinen Antrag auf Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (100%iger Erlass) zurück.

In der anschließenden Diskussion stellt GR-Mitglied Lindbüchl den Antrag auf Teilerlass zu 70%.

Der Gemeinderat stimmt abschließend über den Vorschlag der Verwaltung sowie über den Antrag von Gemeinderatsmitglied Lindbüchl ab.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und beschließt die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung. Danach sollen mit Wirkung zum 01.12.2019 50% der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger verteilt werden.

Die Verwaltung wird mit der Änderung der Erschließungsbeitragssatzung und der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Loos und Zeppenfeld waren während den Abstimmungen nicht anwesend.

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag des GR-Mitgliedes Lindbüchl auf Teilerlass zu 70% und beschließt die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung. Danach sollen mit Wirkung zum 01.12.2019 30% der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger verteilt werden.

Die Verwaltung wird mit der Änderung der Erschließungsbeitragssatzung und der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Loos und Zeppenfeld waren während den Abstimmungen nicht anwesend.

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9. Gründung eines neuen Zweckverbands im Süden des Landkreises München zur Errichtung einer Fachoberschule und einer Realschule in der Gemeinde Oberhaching, sowie eines Gymnasiums in Sauerlach;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 9

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 23.09.2019 hat sich der Kreistag für den Beitritt des Landkreises München in einen neu zu gründenden Zweckverband „Staatliche weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München“ ausgesprochen und Herrn Landrat Christoph Göbel damit beauftragt, mit der Gemeinde Grünwald über den Beitritt in diesen Zweckverband zu verhandeln.

Der Kreistag hat am 23.09.2019 weitere Maßnahmen ergriffen, um Kommunen, die einem Zweckverband angehören bzw. beitreten finanziell zu entlasten.

Bislang trägt der Landkreis München bei der erstmaligen Errichtung einer Schule 70 Prozent der zuweisungsfähigen Kosten. Die übrigen Kosten übernehmen die Verbandsgemeinden. Erhöhte investive Ausgaben aufgrund eines erhöhten Gastschüleranteils gingen bisher zu Lasten der Gemeinden.

Rückwirkend vom 01.01.2019 an übernimmt der Landkreis München nun zusätzlich auch Anteile an den Baukosten für Gastschüler sowie zusätzlich auch für Landkreisschüler, die aus einer nicht dem jeweiligen Zweckverband angehörigen Kommune stammen, sofern dieser Schüleranteil fünf Prozent (nicht erstattungsfähiger „Sockel“) je Landkreiskommune, übersteigt.

Die Kosten für eine Fachoberschule (Planung, Bau und Betrieb) übernimmt der Landkreis München zu 100 Prozent. Die ausschließlich auf den Bau der Realschule Oberhaching sowie für den Bau des Gymnasiums in Sauerlach anfallenden Kosten, werden entsprechend der Kostentragungsregelungen der Schulzweckverbände im Landkreis München finanziert. Kostenersparnisse durch Synergieeffekte eines Schulcampus, bestehend aus FOS und Realschule in Oberhaching, kommen den Verbandsgemeinden zugute, mindern also ausschließlich das Finanzierungsvolumen der insoweit mitzufinanzierenden Realschule.

Für die Schülerzahlenermittlung steht den beteiligten Kommunen die Schulbedarfsprognose des Instituts für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) zu Verfügung. Hiernach werden für eine Realschule am Standort Oberhaching im Jahr 2035 683 Schüler aus dem Landkreis München prognostiziert, davon 250 Schüler aus der Gemeinde Oberhaching. Als weitere signifikante Besuchsquoten sind die Gemeinde Brunnthal mit 100 Schülern, die Gemeinde Grünwald mit 52 Schülern, die Gemeinde Sauerlach mit 141 Schülern und die Gemeinde Straßlach-Dingharting mit 35 Schülern zu nennen.

Herr Landrat Göbel appelliert an die kommunale Solidarität der Gemeinde Grünwald und hofft auf einen positiven Gemeinderatsbeschluss.

Beschluss

Die Gemeinde Grünwald ist bereit ein ordentliches stimmberechtigtes Mitglied eines neuen Zweckverbandes für weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Wünsche war während der Abstimmung nicht anwesend.

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10. Antrag von Gemeinderatsmitglied Ritz vom 23.10.2019; Digitalisierungskonzept („Smart City“) für die Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz hat mit Schreiben vom 23.10.2019 einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung beauftragt wird, ein bürgerfreundliches Digitalisierungskonzept für die Gemeinde Grünwald zu erstellen.

Darin sind Ziele und Handlungsfelder der Digitalisierung sowie zeitliche Umsetzungsfenster – ggf. mit Prioritätensetzung – zu benennen. Aufzuzeigen ist auch, in welchem Umfang aktuelle Förderprogramme (digitales Rathaus, Elektromobilität, Glasfaser/Breitbandausbau etc.) in Anspruch genommen werden. Auch soll aufgezeigt werden, welche Onlinedienste bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes von der Gemeinde Grünwald angeboten werden und wann deren Umsetzung erfolgt.

Die Verwaltung schlägt vor, zwei Mitarbeiter zum Digitallotsen auszubilden. Die Ausbildung übernimmt die Bayerische Verwaltungsschule und kostet 540,- EUR. Die Gemeinde Grünwald erhält für die erste Teilnehmerin / den ersten Teilnehmer bei erfolgreicher Teilnahme vom Freistaat Bayern eine Förderung in Höhe von 80% der Seminargebühr.

Die wichtigsten Lerninhalte sind die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen, um eine Kommune auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Außerdem werden die Mitarbeiter bei dem angebotenen Kurs von 4 Tagen für das Thema „Digitale Verwaltung“ sensibilisiert und verschaffen sich einen Überblick über die bereits vorhandenen Möglichkeiten, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren.

Die ausgebildeten Digitallotsen verstehen sich als Impulsgeber für alle Themen rund um die Digitalisierung. Dabei müssen die Mitarbeiter keine IT-Experten sein, sondern können aus allen Bereichen der Verwaltung kommen. Nach erfolgreicher Ausbildung können die Digitallotsen die Gemeinde Grünwald hinsichtlich der erforderlichen Schritte, um 2022 digitale Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, beraten.

Die Gemeinde Grünwald ist ohne ein bestehendes Digitalisierungskonzept bereits in der Digitalisierung weit fortgeschritten.

Elektromobilität:
Seit 2018 besteht die Zusammenarbeit mit dem Landkreis München für ein gemeinsames Gesamtkonzept der Elektromobilität im Landkreis München. In der gleichen Zeit hat die Gemeinde Grünwald mit der Erarbeitung eines gemeindlichen Konzeptes für Elektrotankstellen begonnen. Dieses Konzept wurde am 23.07.2019 vom Gemeinderat genehmigt. In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 wurde beschlossen Förderanträge für die Errichtung von Elektroladesäulen zu stellen und die ersten Ladesäulen zu errichten.

Geographische Infosysteme:
Bereits seit dem Jahr 2002 hat die Gemeinde Grünwald ein Geoinformationssystem im Einsatz

E-Government und Onlinezugangsgesetz:
Seit dem Jahr 2013 hat die Gemeinde Grünwald die kostenlose App „Grünwald“ für mobile Geräte im Einsatz. Die App kann über den Playstore kostenfrei heruntergeladen werden.

Auch ist das Rathaus mit dem zusätzlichen Onlinedienst „Mit der Maus ins Rathaus“, mit der gemeindlichen Homepage und der Email- bzw. Faxerreichbarkeit aller Mitarbeiter digital sehr gut aufgestellt. Zusätzlich ist das Rathaus in das Behördennetz und den Behördenwegweiser integriert. Seit dem Jahr 2014 wird ein Rats- und Bürgerinformationssystem für alle gemeindlichen Sitzungen genutzt. In diesem Rats- und Bürgerinformationssystem ist für die Mitarbeiter ein Datenmanagementsystem in Form eines elektronischen Aktenplans integriert.

Schul-IT:

Das Gymnasium Grünwald hat sechs iPad-Koffer mit jeweils 16 mobilen Geräten für den Unterricht. Die schuleigenen iPads werden über Apple-TV angesteuert. Derzeit wird geprüft, ob alle PC-Räume und die Verwaltung mit neuen PCs neu ausgestattet werden können. Das Gymnasium Grünwald ist komplett kreidefrei. Dies bedeutet, dass in jedem Klassenzimmer eine digitale Tafel mit Beamer, Dokumentenkamera und Internetzugang existiert. In der 11. und 12. Jahrgangsstufe können die Schülerinnen und Schüler über „bring your own device“ ihre eigenen Rechner mit in den Unterricht bringen. Das Gymnasium Grünwald besitzt eine eigene Homepage.

Im Rahmen eines schulweiten Medienkonzepts sind pro Fachschaft und Jahrgangsstufe digitale Lerninhalte definiert; so wird digitales Unterrichtsmaterial regelmäßig von allen Lehrkräften der Schule im Fach- und damit Pflichtunterricht verwendet. Das Gymnasium Grünwald arbeitet flächendeckend mit der vom Kultusministerium gewünschten und ausgebauten digitalen Plattform "mebis", einem sog. virtuellen Klassenzimmer, zu dem jeder Schüler einen Passwort-Zugang hat und dort Lern-, Übungs-, und Vertiefungsmaterial abrufen kann.

Im Bereich des Wahlunterrichts werden unter anderem Legorobotics, die Programmierung von zwei schuleigenen humanoiden NAO-Robotern und auch scientific computering unter Verwendung der 3D-Drucker angeboten und von vielen Schülern gerne angenommen. Im Rahmen des Wahlkurses Legorobotics plant der zuständige Lehrer die Teilnahme des Gymnasiums Grünwald an dem Wettbewerb World Legorobotics Competition. Zudem ist das Gymnasium Grünwald in der Schulorganisation rein digital aufgestellt. Die Kommunikation mit den Eltern (Elternportal, über die alle Meldungen digital versendet werden, die Elternsprechstunden gebucht werden, der Schulaufgabenplan und Stundenplan des Kindes einsehbar ist) und die Anmeldung laufen rein digital ab. Auch die Mittagessenabrechnung ist über ein Lastschriftverfahren digital organisiert.

Die Schulbibliothek arbeitet ausschließlich mit einem digitalen Verbuchungssystem (Barcodesystem) und die Eltern können ein sog. Bildungskonto - entsprechend einem Prepaid-Konto für ihr Kind einrichten, auf das Geld geladen wird und beim Wandertag z.B. 2,35 Euro zentral vom Sekretariat abgebucht werden, somit Bargeldverkehr an der Schule kaum existiert. Am Gymnasium Grünwald gibt es eine sog. VertretungsAPP für Handys, über die die Eltern über ggf. Verschiebungen von Unterrichtsstunden ihres Kindes informiert sind. Wegen dieser vielen verschiedenen Digitalisierungsmaßnahmen wurde das Gymnasium Grünwald auch als MINT-freundliche digitale Schule ausgezeichnet.

Die Martin-Kneidl-Grundschule hat eine iPad-Klasse und zwei iPad-Koffer mit jeweils 15 mobilen Geräten für den Unterricht. Die Martin-Kneidl-Grundschule schafft hierfür verschiedene Apps und Lernprogramme für den Unterricht an. Auch das Personal und die Schülerinnen und Schüler werden in der Handhabung der iPads und Computer geschult. Außerdem stehen für den Unterricht interaktive Tafelbilder und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Zusätzlich werden zur Vorbereitung des Lernstoffes allen Lehrkräften von der Gemeinde Grünwald Laptops zur Verfügung gestellt. Im neuen Computerraum sind für alle Schülerinnen und Schüler Laptops vorhanden. Die meisten Klassenräume sind mit Screens (Panels) oder Boards ausgestattet. Die fehlenden Klassenzimmer werden sukzessive nachgerüstet. Außerdem sind alle Räume in der Martin-Kneidl-Grundschule mit Dokumentenkameras und WLAN ausgestattet. An der Schule gibt es eine Legorobotics AG und eine Computer AG. Derzeit ist eine neue Homepage für die Martin-Kneidl-Grundschule in Arbeit. Der Schriftverkehr zwischen den Eltern und der Schule wird nur noch digital durchgeführt. Für die Ausstattungen an der Martin-Kneidl-Grundschule wurden bereits Förderanträge beim Bund und dem Land Bayern (Digitalpakt II) gestellt.

Glasfaser:
Derzeit werden sukzessive alle Liegenschaften der Gemeinde Grünwald an das Glasfasernetz angebunden. Viele Gebäude wie z. B. das Rathaus, die Bibliothek, das JUZ und das Haus der Begegnung sind bereits mit Glasfaser versorgt. Das Gymnasium Grünwald wurde bereits im Sommer 2019 an das Glasfasernetz angebunden. Für die Martin-Kneidl-Grundschule läuft derzeit das Förderverfahren zu Anbindung an das Glasfaser.
Zusätzlich sind alle Außenstellen mit einem VPN-Tunnel an das Rathaus angebunden.

Bildung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger:
Die Münchner Volkshochschule bietet in Grünwald für die Bürgerschaft verschiedene Computerkurse an.

E-Rechnung:
Derzeit läuft die Vorbereitung zur Einführung der E-Rechnung für die Gemeinde Grünwald.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, zwei Mitarbeiter zum Digitallotsen bei der Bayerischen Verwaltungsschule auszubilden.

Der Antrag von GR-Mitglied Ritz gilt somit als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Brauner, Dr. Bühler, Dr. Paeschke und Portenlänger-Braunisch waren während der Abstimmung nicht anwesend.

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11. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 11

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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12. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 12

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 13

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14
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14.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019 ;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld berichtet, dass wohl offensichtlich beim aktuellen Ausbau der Joseph-Keilberth-Straße ein Leerrohr für Glasfaser beschädigt wurde und bittet diesbezüglich um Prüfung sowie um Informationen, ob hier ein Datenübertragungsverlust auftreten kann.

Die Verwaltung erklärt, dass es sich hier nicht um einen Schaden, sondern um eine geplante Umverlegung eines Glasfaserrohres durch die TELECOM handelt. Die Leitungen wurden nachgemessen, ein Datenverlust liegt nicht vor.

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14.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019 ;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat angefragt, ob die Möglichkeit der Aufstellung von weiteren Fahrradständern im Außenbereich des Gymnasiums geprüft werden könne.

Die Verwaltung berichtet, dass die Prüfung ergeben hat, dass weitere Fahrradständer notwendig sind. Die Planungsbüros wurden bereits mit der Erstellung von Vorschlägen beauftragt, zudem wurden für das nächste Haushaltsjahr entsprechende Mittel eingeplant.

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14.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Brauner aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Brauner fragt an, ob die ehemaligen Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme) „Tempo 30“ im Bereich der Wendelsteinstraße/Am Wildwechsel/An den Römerhügeln wieder neu aufgebracht werden können.

Die Verwaltung gibt bekannt, dass der Bauhof die ganzen Fahrbahnmarkierungen in diesem Bereich Anfang November 2019 erneuert hat.

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14.4. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 22.10.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat angefragt, welche Art von Laubbläsern im Bereich des Waldfriedhofes Grünwald im Einsatz sind, da von Seiten der Bürgerschaft von sehr lauten Geräten berichtet wurde.

Hauptamtsleiter Dietz berichtet, dass hierzu das Standesamt mit Friedhofsverwaltung und das Umweltamt befragt wurden. Am Friedhof werden ausschließlich akkubetriebene Laubbläser eingesetzt, da diese leiser und umweltschonender sind. Vor Allerheiligen sind verschiedene private Gärtnereien damit beschäftigt die Gräber herzurichten. Laut Friedhofsverwaltung benutzen die Mitarbeiter der Firmen auch benzinbetriebene Geräte.

Laut Mitteilung des Umweltamtes nutzt die Gärtnerei nahezu ausschließlich akkubetriebene Laubbläser. Benzinbetriebene Laubbläser kommen nur kurzzeitig in Ausnahmefällen, wenn die Laubmenge zu groß ist, zum Einsatz.

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14.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die ausschließliche Benutzung von akkubetriebenen Laubbläsern in der Friedhofssatzung aufgenommen werden kann.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine rechtliche Prüfung zu.

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14.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat festgestellt, dass durch die vielen Grabungen die Tempo-30 Markierungen in einigen Straßen teilweise beschädigt sind oder ganz fehlen.

Die Verwaltung erklärt, dass die beschädigten oder fehlenden Markierungen entsprechend ergänzt oder erneuert werden.

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14.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der derzeitige Sachstand bei der Fuß- und Radwegbrücke über die Isar zwischen Pullach und Grünwald ist, da sich bei ihr der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) gemeldet hat.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass am Mittwoch, 04.12.2019 Herr Landrat Christoph Göbel die Gemeinden Grünwald und Pullach zu einem gemeinsamen Gespräch in das Landratsamt München geladen hat.

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14.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der derzeitige Planungsstand bezüglich des freilaufenden Rechtsabbiegers von der Emil-Geis-Straße auf die Tölzer Straße ist.

Die Verwaltung hat dem Verkehrsplaner Herrn Heitzer die Stellungnahme des Landratsamtes München zur Prüfung übergeben. In den nächsten Tagen findet eine Besprechung zwischen der Verwaltung und Herrn Heitzer statt.

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14.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, warum die Blindenampel am Marktplatz nicht funktioniert.

Frau Unterreiner teilt mit, dass von Seiten der Gemeinde Grünwald das Staatliche Bauamt Freising als zuständige Behörde bereits häufig auf den Missstand aufmerksam gemacht wurde.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert zu, dass dem Staatlichen Bauamt Freising ein Schreiben der Gemeinde Grünwald mit der Aufforderung zur schnellen Behebung zugesendet wird.

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14.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, warum im Bereich der bienenfreundlichen Wiese bei der Joseph-Keilberth-Straße der Bereich im Zuge der Straßenbaumaßnahme nochmals aufgegraben wurde.

2. Bürgermeister Weidenbach teilt mit, dass für die Straßenentwässerung ein Sickerschacht ergänzt wurde.

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14.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Lindbüchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Lindbüchl dankt dem gemeindlichen Bauhof, dass die Straßen vor allem beim Laubfall im Herbst sehr gut durch die gemeindlichen Kehrmaschinen gesäubert wurden.

2. Bürgermeister nimmt den Dank im Namen des Bauhofes entgegen.

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14.12. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 24.09.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 14.12

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 hat GR-Mitglied Zeppenfeld bezüglich des Auftrages an das Ingenieurbüro Möhler + Partner (Antrag vom 30.05.2017) durch die Gemeinde nochmals angefragt. Dieses Büro sollte prüfen, welche weiteren Schallschutzmaßnahmen für die sportlichen Nutzungen im Grünwalder Freizeitpark möglich sind.

Die Gemeinde hat das Ingenieurbüro Möhler + Partner im Sommer 2017 mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Bedingt durch die Komplexität des Prüfungsvorganges und Elternzeit des Gutachters hat sich das Ergebnis der Untersuchung verzögert.

Nach nochmaliger Anfrage bei dem Ingenieurbüro wurde nun das Gutachten zur Schalltechnischen Untersuchung zu den Nutzungsmöglichkeiten im Grünwalder Freizeitpark – insbesondere Vereinssportnutzung von Tennisanlagen – am 07.11.2019 vorgelegt.

Das Gutachten umfasst insgesamt 70 Seiten, davon alleine 46 Seiten Berechnungen.

Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen und das Ergebnis zusammengefasst:

Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen einer Erweiterung des Freizeitparks Grünwald, um eine Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße untersucht.

Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

1. Der Freizeitpark Grünwald ist bereits in der Bestandssituation durch den Lärmschutz in der Nachbarschaft eingeschränkt. Eine Erweiterung oder Intensivierung von Nutzungen ist daher nur in einem geringen Umfang möglich. Maßgebende Immissionsorte in der Nachbarschaft sind die WR-Gebiete an der Dr.-Max-Straße. Im Fall von unzulässigen Lärmimmissionen könnten weitergehende Nutzungszeitbeschränkungen für sämtliche Nutzungen des Freizeitparks resultieren.

2. Die Beurteilungspegel des gesamten Freizeitparks werden durch den Betrieb der Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße einschließlich des Freisitzes sowie der zusätzlichen Stellplätze in der Nachbarschaft unzulässig erhöht. Damit ein konfliktfreier Betrieb der Sportanlagen mit der bestehenden Nachbarschaft möglich ist, sind im Bereich der Tennisanlage an der Dr.-Max-Straße Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.

3. In einem iterativen Verfahren wurden folgende Schallschutzmaßnahmen konzipiert

a) Schallschutzwand mit einer Länge von ca. 125 Metern und einer Höhe von 5 m über Gelände und

b) Nutzungszeitbeschränkung für die westlichen 3 Tennisplätze auf ¼ der möglichen Nutzungszeiten außerhalb der Ruhezeit (2,25 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 0,5 Std.) und

c) Nutzungszeitbeschränkung für die 2 weiteren Tennisplätze auf ½ der möglichen Nutzungszeiten außerhalb der Ruhezeit (4,5 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 1 Std.) und

d) Beschränkung Verkehrsbewegungen

4. Bei Realisierung dieser Schallschutzmaßnahmen lässt sich die Erhöhung der Schallimmissionen des Freizeitparks durch die Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße nahezu kompensieren. Es verbleibt dann lediglich eine Erhöhung um 1 dB(A) an einem Immissionsort (Ricarda-Huch-Straße 17). Diese Erhöhung ist vermutlich noch in einem zu tolerierenden Bereich. Alternativ muss die Schallschutzwand auf eine Höhe von bis zu 6,5 m üGOK weiter erhöht werden.

5. Aufgrund der Vorbelastungssituation (vorhandenes Miteinander des Freizeitparks mit der schutzbedürftigen Nachbarschaft) erscheint eine Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße aus Gründen des Lärmschutzes kritisch.

Die Berechnungen zeigen, dass sich die Beurteilungspegel des gesamten Freizeitparks durch den Betrieb der Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße einschließlich des Freisitzes sowie der zusätzlichen Stellplätze in der Nachbarschaft unzulässig erhöhen. Damit ein konfliktfreier Betrieb der Sportanlagen mit der bestehenden Nachbarschaft möglich ist, sind im Bereich der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.

Im Rahmen eines iterativen Prozesses wurden Schallschutzmaßnahmen geprüft. Zur Abschirmung der Tennisplätze wurde die Errichtung einer Schallschutzwand entlang der Dr.-Max-Straße von der Einfahrt des Parkplatzes bis zum Gebäude des Tennisvereins untersucht.

Berechnungen zur benötigten Höhe der Schallschutzwand zeigten, dass sich die Beurteilungspegel im benachbarten reinen Wohngebiet selbst bei einer Wandhöhe von 5 m noch in einem unzulässigen Bereich liegen.
Aus diesem Grund wurden zusätzlich die Nutzungszeiten der Tennisplätze, der Freischankfläche sowie die Anzahl der zugeordneten Stellplätze verringert. Im Einzelnen wurden die Nutzungszeiten der zum reinen Wohngebiet nächstgelegenen 3 Tennisplätze auf ¼ der möglichen Nutzungszeiten außerhalb der Ruhezeit (2,25 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 0,5 Std.) verringert.
Die Nutzungszeiten der verbleibenden zwei Tennisplätze wurden halbiert. Die Nutzungszeit der Freischankfläche wurde auch auf 2,25 Std. beschränkt. Die Bewegungshäufigkeiten der Stellplätze sowie die Verkehrsmengen auf der Zufahrt wurden am Tag außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten halbiert und in der Nacht auf 1 Fahrbewegung pro Stunde beschränkt.

Fazit
Mit Hilfe der untersuchten Schallschutzmaßnahmen

e) Schallschutzwand mit einer Länge von ca. 125 Metern und einer Höhe von 5 m über Gelände

f) Nutzungszeitbeschränkung für die westlichen 3 Tennisplätze auf ¼ der möglichen Nutzungszeiten
außerhalb der Ruhezeit (2,25 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 0,5 Std.)

g) Nutzungszeitbeschränkung für die 2 weiteren Tennisplätze auf ½ der möglichen Nutzungszeiten
außerhalb der Ruhezeit (4,5 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 1 Std.)

h) Beschränkung Verkehrsbewegungen

lässt sich die Erhöhung der Schallimmissionen durch die Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße nahezu kompensieren. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen verbleibt lediglich eine Erhöhung um 1 dB(A) an einem Immissionsort (Ricarda-Huch-Straße 17). Diese Erhöhung ist vermutlich noch in einem zu tolerierenden Bereich. Alternativ muss die Schallschutzwand auf eine Höhe von bis zu 6,5 m üGOK weiter erhöht werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Zunächst gilt der ö Beschluss des GR vom 30.05.2017 - Der Gemeinderat beschloss seinerzeit mehrheitlich einer alleinigen Nutzung der gemeindlichen Tennisanlage im Grünwalder Freizeitpark an der Dr.-Max-Straße durch die Tennisfreunde Grünwald e.V. nicht näher zu treten.

Das vorliegende Gutachten zeigt deutlich auf, dass nur mit extremen Schallschutzmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen eine künftige Vereinsnutzung auf der bestehenden Tennisanlage im GFZP in den Griff zu bekommen ist. Nach Abwägung der Interessenslagen und dem drohenden Nutzungskonflikt ist von zusätzlichen Vereinsnutzungen der Tennisanlagen der heute schon bestehenden fragilen Bestandssituation abzusehen.

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15. Änderung/Neufassung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in Öffentlichkeit; Antrag der PBG-Fraktion vom 28.05.2019 und 31.05.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 15

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2019 diskutierte der Gemeinderat über die gemeindliche Plakatierungsverordnung.

Die Verwaltung wurde hierfür entsprechend beauftragt, die vorgebrachten Vorschläge und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates sowie die Punkte des Antrages der PBG-Fraktion zu prüfen und einen entsprechenden Änderungsvorschlag der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit zu erarbeiten und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Die Verwaltung hat nun den in der Anlage beigefügten Vorschlag zur Änderung der sogenannten Plakatierungsverordnung erstellt und die entsprechenden Vorschläge eingearbeitet.

Standorte:

Zwischenzeitlich konnte ein zusätzlicher geeigneter Standort für eine Anschlagtafel gefunden werden. Ein neuer Standort wäre an der Perlacher Straße/ Höhe Franz-Rieger-Weg. Somit erhöht sich die Zahl der Anschlagtafeln von 11 auf 12.

Beschränkung der Anzahl an Wahlplakaten:

Aus der Mitte des Gemeinderates bestand der Wunsch eine allgemeine Beschränkung der Anzahl der Wahlplakate in Bezug auf die Wahlwerbung festzulegen sowie die Plakatierung (insbesondere an Laternenmasten) nur bis zu einer bestimmten Höhe zuzulassen.

Hierzu wurden nach Rücksprache mit den Parteivorsitzenden folgende Vorschläge eingebracht:

  • Bündnis 90/Die Grünen: Beschränkung auf 20 Wahlplakate, nicht höher als 3,50 Meter

  • SPD: Jede Partei hat die Möglichkeit an bis zu 30 Standorten ihre Wahlwerbung anzubringen.

An einem Standort (Laterne, Mast, Baum etc.) darf nur ein Plakat, bzw. Plakat-Doppelständer oder Hohlwandplakat angebracht werden.
Die Höhe der angebrachten Plakatständer oder Hohlraumplakate dürfen eine maximale Höhe (Oberkante des Plakats) von 2,20 Metern nicht überschreiten.

2,20 Meter Oberkante des Plakats würden laut Herrn Zeppenfeld folgendes bringen: Die Laternen an den Hauptstraßen sind direkt an den Mauern/Zäunen. Meisten sind die Zäune/Mauern 1,6 bis 1,8 Meter hoch (manche auch 2 Meter). Somit würde bei einem A1 Hohlwandplakat die Unterkante bis auf 1,4 Meter runterreichen, was ein Anbringen dort sinnlos machen würde.

  • FDP: Beschränkung auf 60 Wahlplakate, nicht höher als 2 Meter

  • PBG: Beschränkung auf 20 Wahlplakate, grundsätzlich sind die Plakate/Plakatständer in Bodennähe anzubringen/aufzustellen. An Laternenmasten, Bäumen etc. ausnahmsweise auf Augenhöhe (ca. 2 Meter)



Sonstige Änderungen:

  • In den Änderungsvorschlag zur Plakatierungsverordnung wurde zudem der Hinweis mit aufgenommen, dass auf die Verwendung von ökologischen Plakaten aus Gründen des Umweltschutzes zu achten ist.

  • § 1 (Beschränkung von Anschlägen) wurde im Sinne der Klarheit und zur Verständlichkeit der Grundlage in die Verordnung miteingearbeitet.

  • § 4 (Genehmigung, Anforderungen an die Anschläge) wurde allem voran eingefügt um eine rechtliche Grundlage in Bezug auf die Genehmigung von Plakaten und Anschlägen der örtlichen Vereine, Organisationen, Institutionen und Kirchen zu schaffen. Diese Regelung wird bereits seit geraumer Zeit durch die Verwaltung so umgesetzt.

Zu den Anträgen der PBG-Fraktion vom 28.05.2019 sowie vom 31.05.2019

Beantragt wurden nachfolgende Regelungen in die Verordnung aufzunehmen:

  1. Den politischen Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeinde Grünwald eine örtliche Organisation haben, werden sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Abstimmungen 11 (bzw. Prüfung der Erhöhung auf 20) Anschlagtafeln von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

  1. Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anschlagtafeln sind ausschließlich für Wahlplakate bestimmt.

  1. Wahlwerbung auf Plakatständern und dergleichen ist unzulässig.

  1. Ortsansässigen Vereinen und Verbänden ist es ganzjährig gestattet mit Plakatständern auf ihre Veranstaltungen am Ort hinzuweisen. Dabei ist die Aufstellung auf Gehwegen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken zugelassen.

Zu den Punkten 1, 2 und 3 des Antrages:

Eine Beschränkung der Plakatierung ausschließlich für die politische Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeinde Grünwald eine örtliche Organisation haben, ist aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 5 Parteiengesetz rechtlich nicht möglich. Dies hätte schlussendlich zur Folge, dass kleinere Parteien, die keinen Ortsverband haben, von der Plakatierung ausgeschlossenen werden würden (siehe z.B. Tierschutzpartei usw.).

Eine mögliche Erhöhung der Standorte für Anschlagtafeln wurde durch die Verwaltung mit entsprechenden Vor-Ort-Besichtigung geprüft. Im Ergebnis ist hier jedoch festzuhalten, dass bis auf den nun weiteren Standort an der Perlacher Straße/Höhe Ludwig-Rieger-Weg, keine weitere Möglichkeiten bestehen, die eine zusätzliche Aufstellung von Anschlagtafeln möglich machen würden.

Aus Sicht der Verwaltung ist auch deswegen eine Beschränkung der Plakatierung, die es nur noch möglich macht auf den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten  12 Anschlagtafeln  zu plakatieren aufgrund des Gebotes der sogenannten abgestuften Chancengleichheit rechtlich nicht möglich.

Grundsätzlich ist es zwar zulässig, dass die Gemeinde das Anbringen von Werbung auf von der Gemeinde zur Verfügung gestellte besondere Anschlagflächen beschränkt, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Netz dieser gemeindlichen Anschlagtafeln hinreichend dicht ist, um den Parteien und Wählergruppen, den Antragstellerinnen und Antragstellern von Volksbegehren, den vertretungsberechtigten Personen von Bürgerbegehren usw. ausreichend Werbemöglichkeit zu gewährleisten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass bei der Zuteilung der Plätze der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit Anwendung findet.

Die Heranziehung des Grundsatzes darf jedoch nach Ansicht des Gerichtes auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausschließen, weshalb grundsätzlich jede Partei ein Sockel von 5 v.H. der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen muss und die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätze erhalten kann, als für die kleinste Partei bereitstehen.

Dieser Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit kann bei einer Anzahl von 12 Anschlagstafeln und deren Größe nicht gewährleistet werden.

Zu den Punkt 4 des Antrages:

Örtlichen Vereine, Organisationen, Institutionen und Kirchen war es bereits bisher nach Genehmigung durch die Gemeinde möglich, für Veranstaltungen die in Grünwald stattfinden, an maximal bis zu 20 Standorten Plakatständer bzw. Anschläge anzubringen.

Diese Regelung wurde nun entsprechend in die Verordnung miteingearbeitet.


Im Anschluss an den Vortrag der Verwaltung, stellt Gemeinderatsmitglied Dr. Schröder den Antrag, dass alle Änderungen außer § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit wie vorgetragen vorgenommen werden sollen. § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit soll demnach abgeändert werden, dass jeder politischen Partei und Wählergruppe gestattet wird an den zulässigen Standorten ihre Wahlwerbung anzubringen.

In Laufe der anschließenden Diskussion stellt Gemeinderatsmitglied Dr. Bühler stellt den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen solle, das Thema zu beenden und in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen noch einmal zu behandeln.

Da es sich hierbei um einen Antrag zur Geschäftsordnung handelt, wird über diesen unmittelbar abgestimmt.

Abstimmung: 1:22 (Somit gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als abgelehnt)

Des Weiteren stellt Gemeinderatsmitglied Zettel stellt den Antrag auf Beendigung der Rednerliste.

Abstimmung: 23:0


Abschließend stimmt der Gemeinderat über den Antrag von Gemeinderatsmitglied Dr. Schröder, der den weiterführenden Antrag darstellt, ab.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen außer § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung). § 5 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit soll wie folgt geändert werden:

Jeder politischen Partei und Wählergruppe wird gestattet an den zulässigen Standorten ihre Wahlwerbung anzubringen.

Die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung) tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Auf die Verlesung des Verordnungstextes wird ausdrücklich verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

Datenstand vom 26.01.2021 12:55 Uhr