Datum: 10.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:13 Uhr bis 21:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. November 2019;
3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.07.2019 hinsichtlich eines kommunalen Förderprogrammes zum Umweltschutz;
4 Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2019 zur Überarbeitung des Energieförderprogramms;
5 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2019 zur Prüfung der Auswirkungen des beschlossenen Klimapaketes der Bundesregierung in Bezug auf die Fernwärmepreise der EWG GmbH;
6 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.2019 zur Übernahme der Kosten für die IsarCard65 sowie den Ausbildungstarif I und II des neuen MVV Preismodells;
7 Grünwalder Ortsgeschichte und Erforschung des Lebens der jüdischen Mitbürger in der Zeit von 1933 - 1945; Budgetberatung 2020;
8 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
9 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
11.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Wassermann
11.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
11.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. November 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 19.11.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.07.2019 hinsichtlich eines kommunalen Förderprogrammes zum Umweltschutz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.07.2019 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag für ein Förderprogramm zum Klimaschutz gestellt.

Vorschlag der Verwaltung:
Die Nutzung von Ökostrom wird mit einen einmaligen Zuschuss von 100€ pro Haushalt gefördert, wenn ein Nachweis über den Bezug von Ökostrom über die letzten 36 Monate von einem zertifizierten Anbieter erbracht wird.

Die Anschaffung eines neuen Haushaltgerätes der Effizienzklasse A+++ wird bei gleichzeitiger fachgerechter Entsorgung eines mindestens 10 Jahr alten Gerätes derselben Kategorie mit 80 € gefördert. Die Förderung kann für folgende Haushaltsgerätekategorien beantragt werden: Kühlschränke (auch als Gefrierkombinationen), Gefrierschränke, Waschmaschinen und Spülmaschinen

Aufgrund von geplanten Änderungen der Skala (Abschaffung der Kategorien A+, A++, A+++) im Jahr 2021 wird zu diesem Zeitpunkt eine Anpassung der Förderrichtlinien notwendig werden.

Ein Passivhaus verbraucht 90 Prozent weniger Heizwärme als ein Haus im Baubestand. Und selbst im Vergleich zu einem durchschnittlichen Neubau wird mehr als 75% eingespart. Aufgrund der besseren CO2-Bilanz gibt es schon seit 2003 eine gemeindliche gebäudetypenabhängige Förderung bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € für Passivhäuser. Nachdem die Kosten für die Passivhaus-komponenten (Dreifachverglasung, Dämmmaterial, kontrollierte Wohnraumlüftung etc.) in den letzten Jahren stark angestiegen sind, wurden die Fördersätze für den Neubau bzw. Erwerb deutlich angehoben. Die Förderung beträgt 10.500 € für EFH/ZFH, 9.000 € für DHH, REH und vRMH sowie 7.500 € für RMH. Eingestellt wurde die Förderung für Bestandsgebäude und Mehrfamilienhäuser, da eine Sanierung auf Passivhaus-Niveau nur mit sehr hohen technischen und materiellen Aufwand zu realisieren ist.

Die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen auf Dächern werden mit 200 € je kWp für die ersten 10 kWp und 100 € für jedes weitere kWp über 10 kWp bis 30 kWp gefördert. Die Anschaffung eines Batteriespeichers für eine Photovoltaikanlage wird mit 10 % der Investitionskosten, max. 1.500 € bezuschusst.

Auch die Anschaffung von Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern zur Beförderung von Lasten (nicht ausschließlich zur Beförderung von Kindern) wird gefördert. Pedelecs in Kombination mit einem Fahrradanhänger zur Beförderung von Lasten sind ebenfalls Teil des Förderprogramms, wobei Pedelecs in Ausführung eines Mountainbikes oder Rennrads explizit von der Förderung ausgeschlossen werden.

Die Förderhöhe beträgt 25 % der Nettoanschaffungskosten bzw. der Leasingkosten über 36 Monate (ohne Mehrwertsteuer) bis max. 1.000 €.

Als zusätzlichen Anreiz ein altes Leichtfahrzeug (z. B. Mofa) oder einen alten Pkw durch ein umweltfreundliches Fahrrad zu ersetzen, wird ein Abwrackbonus in Höhe von 500 € (Leichtfahrzeug) bzw. 1.000 € (Pkw) gewährt, wenn zum Antrag ein Nachweis über die Verschrottung eines mit Benzin- oder Dieselkraftstoff betriebenen Fahrzeug erfolgt.

Für den Artenschutz an Gebäuden wird eine Förderung in Höhe von 1.000 € für fassadenintegrierte Nistmöglichkeiten vorgeschlagen. Sonstige tierische Quartiere werden mit 20 % der Nettogesamtkosten bis max. 250 € bezuschusst.

Für die Ausarbeitung und Betreuung eines Förderprogramms von bienenfreundlichen Privatgärten und der Pflanzung von heimischen Obstbäumen ist fundiertes Fachwissen der heimischen Tier-und Pflanzenwelt sowie ein hoher personeller Aufwand nötig. Da in Kürze ein neuer Mitarbeiter/ eine neue Mitarbeiterin für dieses Fachgebiet eingestellt wird, empfiehlt die Verwaltung, mit der Einführung dieser Förderprogramme zu warten, bis sich der/die neue Kollege/Kollegin dieser Thematik annehmen kann.

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, eine Förderung von Dachbegrünungen einzuführen um somit die Verbesserung des innerörtlichen Kleinklimas, Regenrückhalts und die Rückgewinnung überbauter Vegetationsfläche zu unterstützen. Gefördert wird die extensive Begrünung von Dächern mit 50 % der Kosten, höchstens jedoch 25,- € / m2 bis max. 3.000 €

Nachdem neben der Förderung von energetischer Effizienz auch noch die Mobilität sowie artenschutz- und naturschutzrechtliche Maßnahmen gefördert werden, schlägt die Verwaltung eine Umbenennung des Förderprogramms Energieeinsprung z.B. in Förderprogramm Umweltschutz der Gemeinde Grünwald (FUG) vor.

Das Ausmaß der Verwaltungs- und Personalkosten ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Die Förderbeiträge für das Jahr 2020 werden auf rund 150.000 € mit Sicherheitszuschlag geschätzt.

Nach eingehender Diskussion stellt GR-Mitglied Loos den Antrag, dass die verschiedenen Punkte des kommunalen Förderprogramms zum Umweltschutz einzeln abgestimmt werden sollen.

Abstimmungsergebnis:        19 : 0


Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung zur Nutzung von Ökostrom vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Förderung zur Nutzung von Ökostrom.

Abstimmungsergebnis:        17 : 2


Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung von einer Abwrackprämie für alte Haushaltsgeräte beim Erwerb eines neuen Haushaltsgeräts der Klasse A+++ vor.

GR-Mitglied Dr. Schröder stellt den Antrag, das Wort Abwrackprämie durch das Wort Umweltprämie zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis:        20 : 0

Beschluss:

Nach der Änderung des Wortes Abwrackprämie auf Umweltprämie beschließt der Gemeinderat die Förderung von einer Umweltprämie für alte Haushaltsgeräte beim Erwerb eines neuen Haushaltsgeräts der Klasse A+++.

Abstimmungsergebnis:        11 : 9


Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung für Passivhäuser vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat Grünwald beschließt einstimmig die Förderung für Passivhäuser.

Abstimmungsergebnis:        20 : 0


Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher vor.

Nach eingehender Diskussion werden die Fördersätze wie folgt geändert:

Förderung für die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen:
400 € je kWp für die ersten 10 kWp
200 € für jedes kWp über 10 kWp bis 30 kWp

Förderung für Batteriespeicher
20 % der Investitionskosten max. 3.000,00 €

Beschluss:

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit den genannten Änderungen.

Abstimmungsergebnis:        20 : 0


Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger vor.

Beschluss:

Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat Grünwald die Förderung für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger nochmals zurückzustellen. Die Förderrichtlinie für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger soll von der Verwaltung nochmals anderes aufbereitet und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:        20 : 0


Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung zum Artenschutz an Gebäuden vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat Grünwald stimmt über die Förderung zum Artenschutz an Gebäuden ab.

Abstimmungsergebnis:        10 : 10
Somit gilt der gefasste Beschluss als abgelehnt.


Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung von Dachbegrünungen vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Förderung von Dachbegrünungen.

Abstimmungsergebnis:        19 : 1


GR-Mitglied Wünsche stellt den Antrag, dass das kommunale Förderprogramm zum Umweltschutz auf maximal 10 Jahre befristet werden sollen.

Da keine zeitliche Befristung des kommunalen Förderprogrammes zum Umweltschutz der weitreichendere Antrag ist, wird hierüber abgestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Grünwald beschließt, das kommunale Förderprogramm zum Umweltschutz nicht zu befristen.

Abstimmungsergebnis:        12 : 8

Beschluss

Die beschlossenen Förderungen werden in das bestehende Förderprogramm eingearbeitet. Das geänderte Förderprogramm tritt am 01.04.2020 in Kraft. Die Fördermittel können rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt werden. Für das Jahr 2020 werden Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € auf der Haushaltsstelle 62000.9880 bereitgestellt.

Die beschlossenen Förderrichtlinien sind Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2019 zur Überarbeitung des Energieförderprogramms;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald fördert seit Juli 1998 Maßnahmen zur Energieeinsparung. Ziel ist der Klima- und Ressourcenschutz, insbesondere die Verringerung der CO2-Emissionen. Gleichzeitig findet jedoch ein gesellschaftlicher Bewusstseinswandel beim Thema Mobilität sowie Klima- und Naturschutz statt. Um dem gerecht zu werden und um das Ziel des Landkreises Münchens, eine Reduktion des Pro-Kopf-Ausstoßes an CO2 bis zum Jahr 2030 um 50% von 13 (Stand 2010) auf 6 Tonnen pro Kopf zu unterstützen, wurde das bestehende Förderprogramm umfassend überarbeitet, die Fördersätze und  die Förderkriterien an den Stand der Entwicklung angepasst und um zusätzliche Förderbausteine ergänzt.

Als weitere Förderbausteine wurden aufgenommen:

  • Austausch von Fenster und Fenstertüren
  • kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Energieberatung
  • Baubegleitung
  • Bonus für umweltfreundliche Dämmstoffe
  • Bonus für hocheffizienten Schichtpufferspeicher bei thermischen Solaranlagen

Bei der Dämmung der Gebäudehülle wurde ein Schwerpunkt bei der Förderung ökologischer Dämmstoffe (Steinwolle und Naturdämmstoffe) gesetzt, auch um der Entsorgungsproblematik von schadstoffhaltigen Baustoffen entgegenzuwirken. Naturdämmstoffe sind Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Diese bieten einen guten Wärmeschutz, sind ressourcenschonend und klimaneutral. Bei der Herstellung dieser Dämmstoffe wird weniger Energie benötigt als bei herkömmlichen. Zudem sind sie schadstofffrei, weisen hervorragende feuchtigkeitsregulierende Eigenschaften auf und verbessern so das Raumklima. Auch gegen Schimmel- und Insektenbefall sind diese Dämmstoffe von Vorteil. Beispiele sind: Holzfasern, Holzspäne, Hanf, Schafwolle, Flachs, Schilf, Wiesengras, Kokos, Zellulose, Baustroh und Kork.

Die Verwaltung empfiehlt bei der Außenwanddämmung bei Verwendung von EPS-Dämmplatten und Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) eine Minderung des Förderbetrags in Höhe von 15 Prozent vorzunehmen. EPS kann bei der Verbrennung Dioxine und Furane freisetzen. Die Entsorgung von WDVS-Dämmung ist sehr kostenintensiv und problematisch. Es gibt insbesondere für die Außenwand- und Dachdämmung bessere Alternativen z. B. die Steinwolle, die sich sehr leicht recyceln lässt und gute Dämmwerte aufweist. Es wäre vertretbar, beim Förderpunkt Fenster und Fenstertüren die Verwendung von blei- und cadmiumfreien PVC-Fensterrahmen zuzulassen.

Es wird empfohlen, die Antragsgültigkeit (d. h. der Zeitraum zwischen Antragsstellung und Maßnahmenende) von bisher einem auf zwei Jahre auszudehnen, bei schriftlichem Antrag mit Begründung und generell für Passivhäuser auf drei Jahre. Alle Maßnahmen, die nicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sind, werden nicht gefördert. Nach Maßnahmenende sind die dazugehörigen Abrechnungen/Nachweise innerhalb von sechs Monaten einzureichen, in schriftlich begründeten Ausnahmefällen innerhalb von 12 Monaten. Auch der Kreis der Antragsberechtigten sollte dahingehend eingegrenzt werden, dass Wohnungsbaufirmen/Bauträger nicht antragsberechtigt sind, mit Ausnahme beim Förderbaustein Fernwärmeanschlusses.

Das Ausmaß der Verwaltungs- und Personalkosten ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Die Förderbeiträge hierzu für das Jahr 2020 werden auf rund 255.000 € mit Sicherheitszuschlag geschätzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die oben beschriebenen Maßnahmen und die Einarbeitung in das bestehende Förderprogramm.
Das geänderte Förderprogramm tritt am 01.04.2020 in Kraft.
Die Fördermittel können rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt werden. Für das Jahr 2020 werden Haushaltsmittel in Höhe von 255.000 € auf der Haushaltsstelle 62000.9880 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Sedlmair war während der Abstimmung nicht anwesend.

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5. Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2019 zur Prüfung der Auswirkungen des beschlossenen Klimapaketes der Bundesregierung in Bezug auf die Fernwärmepreise der EWG GmbH;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.10.2019 hat die SPD-Fraktion den beiliegenden Antrag zur Prüfung der Auswirkungen des beschlossenen Klimapaketes der Bundesregierung gestellt.

Der Antrag zielt darauf ab, dass die Verwaltung dem Gemeinderat Vorschläge unterbreiten möge, mögliche Preissteigerungen bei der Fernwärme für die Kunden zu verhindern.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Bundesregierung hat im Sommer 2019 das Klimapaket beschlossen. Teil des Klimapaketes ist die CO²-Besteuerung, die sich auf die fossilen Energieträger auswirken wird – und der Steuerzahler, letztlich auch der Fernwärmekunde im Rahmen der bestehenden Preisgleitklausel der Fernwärmepreise zu tragen hat.

Die auf Bundesebene gefassten Beschlüsse können nicht auf kommunaler Ebene negiert oder modifiziert werden. Die Auswirkungen/Preissteigerungen werden an den Verbraucher/Steuerzahler entsprechend weitergegeben.

Sollte die Gemeinde Grünwald dem Antrag der SPD-Fraktion stattgeben, würde Sie gegen geltendes Recht handeln (insbesondere Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Beihilferecht, Gleichheitsgrundsatz im Sinne des Grundgesetzes).

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2019 abzulehnen.

GR-Mitglied Zeppenfeld zieht seinen Antrag zurück.

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6. Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.2019 zur Übernahme der Kosten für die IsarCard65 sowie den Ausbildungstarif I und II des neuen MVV Preismodells;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.09.2019 stellt die SPD Fraktion den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen soll, dass die Gemeinde Grünwald ab dem 15.12.2019 oder dem nächstmöglichen Termin für altersmäßig betroffene Grünwalder Bürger die Kosten für die neue IsarCard65, sowie Ausbildungstarif I und II des neuen MVV-Preismodells zu 100 % übernimmt. Die Kostenübernahme soll ein Test und zeitlich begrenzt auf 2 Jahre sein und kann je nach Finanzlage der Gemeinde und einer dann vorliegenden realistischen Übersicht über die entstandenen Kosten, vom Gemeinderat verlängert und angepasst werden.

Der Kreistag des Landkreises München hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 beschlossen, dass den Einwohnern des Landkreises (Erstwohnsitz), die eine Zeitkarte (Jahresabonnement) für den MVV abonniert haben (IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II) und hierbei die Geltungsbereiche M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) nutzen, der Differenzbetrag zu einer entsprechenden Zeitkarte im Abo mit dem Geltungsbereich M erstattet wird. Diese Kosten werden durch die Landkreisgemeinden über die Kreisumlage bezahlt.

Zum Stichtag 01.01.2019 haben 2.851 Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahre in der Gemeinde Grünwald ihren Hauptwohnsitz. Die IsarCard65 kostet pro Bürger/in monatlich zwischen 46,40 € (Zone M) und 71,30 € (Zone M + Zone 1 – 6) bzw. jährlich mit gewährtem Rabatt zwischen 438,00 € (Zone M) bzw. 675 € (Zone M + Zone 1 – 6). Somit würde für die IsarCard65 auf die Gemeinde Grünwald ein Aufwand in Höhe von bis zu 2.439.315,60 € zu kommen.

Bezüglich des Ausbildungstarifs I übernimmt die Gemeinde Grünwald die Kosten der Fahrkarten grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch haben.

Nach Rücksprache mit dem Sachgebiet 2.3.2.2 - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs vom Landratsamt München übernimmt das Landratsamt München grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch haben, den Ausbildungstarif I und II bis an die nächstgelegene weiterführende Schule. Diese Kosten werden durch die Landkreisgemeinden über die Kreisumlage bezahlt.

Folgender weiterer Personenkreis ist berechtigt, den Ausbildungstarif II zu nutzen.

  • Studierende der öffentlichen Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der privaten Schulen, welche im Sinne des BayEUG staatlich als Ersatzschulen genehmigt oder als Ergänzungsschulen bestätigt sind. Voraussetzung ist der regelmäßige Besuch des im Lehrplan der Schule vorgesehenen Unterrichts, bei Privatschulen mindestens 10 Wochenstunden.
  • Ordentlich Studierende der öffentlichen Hochschulen (auch Fachhochschulen), nicht jedoch der Hochschulen und Fachhochschulen der Bundeswehr sowie Volkshochschulen
  • Personen, die andere private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind.
  • Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Erwachsenenbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
  • Auszubildende, wenn ein von der zuständigen Berufsvertretung bestätigter Ausbildungsvertrag vorliegt (ab 20 Jahren Pflicht) oder ein von der Ausbildungsstätte bestätigter Bestellschein.
  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
  • Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatliche geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist.
  • Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes (bzw. der 1. bis 3. Qualifikationsebene), sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen. Es muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, in welcher bestätigt wird, dass kein Fahrtkostenersatz von der Verwaltung gewährt wird.
    Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes: Es muss die Urkunde für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst) vorgelegt werden.
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.

Für den weiteren berechtigten Personenkreis liegen weder der Gemeinde Grünwald noch dem Landratsamt München Referenzzahlen vor.

Die Kosten für den Ausbildungstarif I liegen monatlich zwischen 38,60 € (Zone M) und 92,00 € (Zone M + Zone 1 – 6) und beim Ausbildungstarif II bei monatlich zwischen 41,40 € (Zone M) und 159,30 € (Zone M + Zone 1 – 6).

Aus diesem Grund werden die Gesamtkosten auf rund 5.500.000,00 € mit Sicherheitszuschlag geschätzt. Das Ausmaß der Verwaltungs- und Personalkosten ist derzeit noch nicht abschätzbar.

GR-Mitglied Zeppenfeld zieht seinen Antrag zurück.

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7. Grünwalder Ortsgeschichte und Erforschung des Lebens der jüdischen Mitbürger in der Zeit von 1933 - 1945; Budgetberatung 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 7

Sachverhalt

In der Verwaltungsausschusssitzung vom 04.06.2019 wurde Frau Dr. Susanne Meinl für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten mit der Sichtung der Materialien im Gemeindearchiv und in anderen wichtigen Archiven zur Vorbereitung einer professionellen und wissenschaftlichen Aufbereitung der Ortsgeschichte und der Erforschung des Lebens der jüdischen Mitbürger Grünwalds in der Zeit von 1933 – 1945 beauftragt.

Da die Entscheidung über das weitere Vorgehen des Projektes im Frühjahr 2020 ansteht, schlägt die Verwaltung vor, vorsorglich einen Etat in Höhe von 300.000,00 € auf der Haushaltsstelle 34000.6351 einzustellen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 03.12.2019 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen auf die Haushaltstelle 34000.6351 ein Budget von 300.000,00 € einzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Haushaltstelle 34000.6351 ein Budget von 300.000,00 € einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 8

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 10

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 11
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11.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Wassermann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 11.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Wassermann fragt an, ob zu Silvester versucht werden kann, die historisch bedeutsamen Gebäude wie z.B. die Burg Grünwald, der denkmalgeschützte „Schweindl-Hof“ oder das Gebäude „Isar-Anzeiger“ durch eine Brandwache besonders zu schützen.

2. Bürgermeister Weidenbach erklärt, dass sich mit dieser Frage bereits im März 2019 der Verwaltungsausschuss befasst hat und letztli ch kein Verbot bzw. Einschränkung beschlossen wurde. Auch ist eine Brandwache von der Feuerwehr Grünwald bzw. der Gemeinde Grünwald nicht leistbar.

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11.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 11.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob im Isar-Anzeiger veröffentlicht wird, dass die Grünwalder Bürgerinnen und Bürger an Silvester bei den historischen Gebäuden mit Feuerwerkskörpern besondere Vorsicht walten lassen sollen.

2. Bürgermeister Weidenbach gibt bekannt, dass die Gemeinde Grünwald wie im Verwaltungsausschuss beschlossen, im Isar-Anzeiger am 12.12.2019 und 19.12.2019 darum bittet, dass die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Umkreis von historischen Gebäuden beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen besondere Vorsicht walten lassen sollen . Auch um eine allgemeine Rücksichtnahme und die Rücksichtnahme auf Tiere wird gebeten.

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11.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 11.3

Sachverhalt

GR-M itglied Ritz fragt an, wie die Auslastung beim Car-Sharing der Firma Lautlos in der Parkgarage ist.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine Prüfung und Bekanntgabe in einer der nächsten Sitzungen zu.

Datenstand vom 29.01.2020 12:28 Uhr