Datum: 21.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 19:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. September 2019;
3 Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu Ausstellungs- u. Verwaltungsflächen für eine Stiftung, Grundstück Fl.Nr. 611/60, Habermannstr. 10;
4 Antrag zum Neubau und Verlegung einer Garagenanlage sowie Abriss der bestehenden Garage und Antrag auf Abweichung für eine Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 598/11 am Waldweg 8;
5 Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses mit Doppelgaragen – hier: Errichtung einer Einfriedung – auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/33 an der Ebertstraße 2,2a,2b;
6 Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 an der Nibelungenstr. 12;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Gemeinde Grünwald - Einwohnermeldeamt; Erneuerung der Büroräume und der Möblierung - Genehmigung;
10 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
10.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
10.2 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
10.3 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
10.4 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
10.5 Anfrage GR-Mitglied Steininger

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. September 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu Ausstellungs- u. Verwaltungsflächen für eine Stiftung, Grundstück Fl.Nr. 611/60, Habermannstr. 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Habermannstr. 10, Fl.Nr. 611/60 (Grundstücksgröße = 1.435m²)
Planbereich: Bebauungsplan B 35 (Maß der baulichen Nutzung), Baulinienplan Nr. 25 B 31,
                     § 34 BauGB, Ortsgestaltungs- u. Stellplatzsatzung

Auf die beiliegende Bauvoranfrage vom 05.10.2019 wird verwiesen.

Planungsrechtliche Grundlage bildet hier § 34 BauGB i.V.m. der dazu erlassenen Baunutzungsverordnung –BauNVO-. Nach der vorhandenen Umgebungsbebauung ist das Baugrundstück i.S. von § 3 BauNVO eindeutig dem reinen Wohngebiet – WR – zuzuordnen.

Im WR sind u.a. Wohngebäude allgemein zugelassen. Weiter regelt § 3 in Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, das sonstige Anlagen für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden können.


Vorliegend sollen im Erdgeschoss des Wohnhauses Ausstellungen stattfinden. Laut Beschreibung = für eine Stiftung zu sporadischen kulturellen Zwecken (Ausstellungen von Kunstobjekten).

Im Keller sollen Lagerflächen für Möbel und Kunstobjekte entstehen.

Gegen diese geplanten Nutzungen im EG und KG bestehen keine Einwände.

Die geplanten Verwaltungsflächen im Obergeschoss gehen planungsrechtlich in Richtung Büro – diese Nutzung ist im WR unzulässig und müsste entsprechend geändert werden.

Da davon auszugehen ist, dass die Stiftung / museale Ausstellung – von der Öffentlichkeit als solche wahrgenommen und auch genutzt werden wird, sind die dafür erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Ansonsten spricht prinzipiell nichts gegen die geplante Nutzungsänderung.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und stellt das Einvernehmen der Gemeinde zur geplanten Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine zu kulturellen Zwecken genutzte Ausstellung / Stiftung im Rahmen der Ausnahme nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in Aussicht.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Der weiteren Nutzung zur reinen Verwaltungs- /Büronutzung im Obergeschoss wird das Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Antrag zum Neubau und Verlegung einer Garagenanlage sowie Abriss der bestehenden Garage und Antrag auf Abweichung für eine Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 598/11 am Waldweg 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Bauort: Waldweg 8 , Grundstück Fl.Nr.598/11 (Grundstücksgröße = 1.942 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 61B26 vom 23.03.1927, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Antragssteller plant den Neubau einer Dreifachgarage mit weiteren Nebenanlagen und Abriss der bestehenden Garage mit der bestehenden Zufahrt am Waldweg. Mit Zufahrt von der Südlichen Münchner Straße aus, wird nach der Vorgartenlinie die Errichtung einer Dreifachgarage mit Müll- und Geräteraum und ein überdachter Gang mit Fahrradabstellplatz geplant. Im Zuge der Maßnahme sind auch Veränderungen an der Hauptnutzung mit Neubau von Terrassenflächen geplant.

Die Maßnahme hat Auswirkungen auf die Grundfläche mit der Hauptnutzung und mit den Nebenanlagen. Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird weiterhin auch durch die Neuanlage von Terrassenflächen eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die Verlegung der Garage und den sonstigen Nebenanlagen ebenfalls eingehalten.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 hinsichtlich der 5 m Vorgartenlinie werden eingehalten.

Die Festsetzung des Bebauungsplanes B35 sieht unter der Festsetzung Nr. 5 vor, dass Garagen, Nebengebäude sowie untergeordnete Nebenanlagen als Grenzbebauung nur an einer seitlichen Grundstücksgrenze zulässig sind. Sofern auf dem Baugrundstück bereits eine Grenzbebauung an einer Grundstücksseite vorhanden ist, sind Garagen, Nebengebäude sowie untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO an der freien Seite zulässig, sofern zwischen den seitlichen Grundstücksgrenzen kein durchgehender Baukörper entsteht und ein Abstand zwischen den baulichen Anlagen untereinander oder zur seitlichen Grundstücksgrenze von mindestens 3 m verbleibt. Mit der vorliegenden Planung wird diese Festsetzung mit der Garagenanlage entlang der Südl. Münchner Straße nicht erfüllt, da ein geschlossener Baukörper von einer Grundstücksgrenze zur anderen entsteht. An einer Grundstücksseite ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten. Da es sich bei der Festsetzung der offenen Bauweise um ein Grundzug des Bebauungsplanes B35 handelt wird empfohlen das Einvernehmen nicht herzustellen.  
Die Einfriedung entlang der Südlichen Münchner Straße darf gem. der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung 2 m betragen und auch als Mauer errichtet werden. In der Planung ist dies noch entsprechend zu vermaßen.

Aufgrund des Abrisses der bestehenden Garage am Waldweg und der Entsiegelung der Zufahrt, ist eine Schließung der Einfriedung entlang des Waldweges notwendig. Im Bestand befindet sich eine Mauer mit 1,60 m Höhe die über die Länge der alten Zufahrt von ca. 12 m geschlossen werden soll. Die Höhe entspricht der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung, jedoch die Ausführung als Mauer ist gem. der Festsetzung der Ortsgestaltungsatzung nicht erlaubt. Zur Herstellung eines einheitlichen Zustandes wäre eine Abweichung von der Satzung gem. § 11 Satz 1 Buchstabe c möglich. Eine Mauer in dieser Länge ist in der Vergangenheit bislang nicht befürwortet worden. Aufgrund der Bezugsfallwirkung sollte eine Abweichung von der Festsetzung in Anbetracht der notwendigen Länge nicht befürwortet werden.  

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes soll im Kronenbereich der Linde Nr. 2 mit Stu 1,16 m keine Hecke gepflanzt werden und die Pflasterung für die Zuwegung zu dem Fahrradabstellplatz ein Stück aus dem Kronenbereich nach Süden verschoben werden.

Der Feldahorn Nr. 6 mit Stu 1,10 m befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Der Lagerraum mit Müllhäuschen befindet sich im Kronenbereich des Ahorns und sollte zum Erhalt des Ahorns aus dem Kronenbereich verschoben werden.

Es müssen 6 Bäume zur Begrünung nachgewiesen werden.

Vor Abbruch des Altbestandes müssen ortsfeste Baumschutzzäune errichtet und vom Umweltamt abgenommen werden.

Der Stellplatznachweis ist mittels Dreifachgarage erfüllt.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Abriss einer Bestandsgarage mit Zufahrt und dem Neubau einer Dreifachgarage mit Nebenanlagen und Zufahrt von der Südlichen Münchner Straße aus nicht herzustellen.

Die Garagenanlage ist gemäß der Festsetzung des Bebauungsplanes B 35 Nr. 5 mit einseitig seitlichem Grenzabstand von mindestens 3 m zu planen.

Eine Abweichung für die profilgleiche Schließung der Einfriedung entlang des Waldweges als Mauer auf einer Länge von ca. 12 m und einer Höhe von 1,60 m wird nicht befürwortet.  

Im Kronenbereich der Linde Nr. 2 mit Stu 1,16 m darf  keine Hecke gepflanzt werden. Die Pflasterung für die Zuwegung zu dem Fahrradabstellplatz ist aus dem Kronenbereich nach Süden zu verschieben.

Der Lagerraum mit Müllhäuschen befindet sich im Kronenbereich des Feldahorns Nr. 6 (Nachbarbaum) und sollte zu dessen Erhalt aus dem Kronenbereich verschoben werden.

Es sind 6 Bäume zur Begrünung nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses mit Doppelgaragen – hier: Errichtung einer Einfriedung – auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/33 an der Ebertstraße 2,2a,2b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr. 588/33 (Grundstücksgröße = 1.277 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 211 B 31 vom 26.02.1932, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Auf dem gegenständlichen Grundstück wurde durch die Bauaufsichtsbehörde die Errichtung der Einfriedung aus aneinandergebauten Schieferplatten nach Kontrolle durch den Baukontrolleur gestoppt, da die Ausführung nicht der Baugenehmigung und nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht.

In der Bauausschusssitzung vom 08. Juli 2019 wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung für die Ausführung mit je drei ca. 50 cm breiten Schieferplatten (gesamt ca. 1,50m) dazwischen jeweils ca. 1 m breite Hecke aufgrund der mauerartigen Ausführung abgelehnt.

Mit dem vorliegenden Tekturantrag wird nun die Genehmigung für eine geänderte Ausführung beantragt. Die Planung sieht vor, einzelne Schieferplatten mit ca. 50 cm Breite und 1,60 m Höhe mit 50 cm Abstand zueinander im Wechsel mit einer durchgehenden Hecke.

Die Höhe der Einfriedung entspricht mit 1,60 m der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung.

Des Weiteren regelt die Festsetzung in der Ortsgestaltungssatzung welche Materialien nicht verwendet werden dürfen sowie das Verbot der Errichtung von Mauern oder Wänden entlang von Ortsstraßen. Die geplante Anordnung der Einfriedung in der vorliegenden Planung entspricht nach Ansicht der Verwaltung den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung. Eine Regelung zur Breite von Einfriedungselementen besteht nicht, das gewählte Material ist nicht ausgeschlossen. Die Einfriedung ist in der vorgestellten Ausführung gegliedert. Der Tekturantrag ist genehmigungsfähig.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestand wird nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zur Einfriedung herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 an der Nibelungenstr. 12;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Nibelungenstraße 11, Grundstück Fl.Nr. 301/6 (Grundstücksgröße = 1.884 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 16, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung von zwei Doppelhäusern in E+1+D-Bebauung. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss (DN 30°, Walmdach).

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden größtenteils eingehalten. Es ist aufgrund der geplanten Tiefgarage lediglich eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 184 m²  erforderlich, die wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, entsprechend befürwortet werden sollte.


Des Weiteren wird die Erteilung einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für die Wandhöhe der Quergiebel um 1,25 m beantragt. Diese sollte ebenfalls befürwortet werden.


Der Stellplatznachweis wird in der Tiefgarage erbracht.

Eine finale Überprüfung des Baumbestands- und Freiflächenplanes kann bis zum Sitzungstag nicht erfolgen. Nach Ansicht der Bauverwaltung sollte die gesamte Bebauung weiter nach Süden verschoben werden, um insbesondere die schützenswerten Bäume entlang der nördlichen Grundstücksgrenze erhalten zu können. Die eingezeichneten Baumschutzzäune befinden sich sehr weit in den Wurzelbereichen.
Sollten sich durch die nachzureichende Stellungnahme des Umweltamtes umfangreichere Bedenken ergeben, ist über den Bauantrag entsprechend neu zu entscheiden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Doppelhäusern vorbehaltlich der finalen Aussage des gemeindlichen Umweltamtes herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 184 m² wegen Errichtung einer Tiefgarage mit 1 m Erdüberdeckung wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximalen Wandhöhe mit dem Quergiebel um 1,25 m wird zugestimmt.

Sollten sich durch die nachzureichende Stellungnahme des Umweltamtes umfangreichere Bedenken ergeben, ist über den Bauantrag entsprechend neu zu entscheiden.
Es wird aufgrund der in den Bauraum ragenden Bäume auch insbesondere die untere Naturschutzbehörde gebeten, zu prüfen, ob die geplanten Baumschutzmaßnahmen tatsächlich realistisch sind, da die Bebauung sehr weit in den Kronen- bzw. Wurzelbereich ragt. Gegebenenfalls ist eine Verschiebung der Gebäude erforderlich.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor.

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Antrag zum Anbau einer Außentreppe und Abtrennung einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 352/2 am Dr.- Rosenmeyer-Weg 6;

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9. Gemeinde Grünwald - Einwohnermeldeamt; Erneuerung der Büroräume und der Möblierung - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 9

Sachverhalt

Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist ein Anlaufpunkt für alle Bürger, die den Führerschein, Ausweis usw. verloren haben, beantragen oder erneuern wollen.
Die Büros sind nun über 30 Jahre alt und brauchen dringend eine Renovierung. Neben dem Bodenbelag und der Schallschutzdecke wären zudem die Möbel zu erneuern, damit bei den Bürgern die Privatsphäre auch im Großraumbüro mit viel Parteiverkehr möglich ist.

Die Kostenschätzung für diese Maßnahme liegt Brutto bei 125.000€ für insgesamt 8 Mitarbeiterplätze, (Bodenbelag, Trockenbaudecke, Möblierung).

Im Falle einer Genehmigung würde die Verwaltung die Maßnahmen ausschreiben und kurzfristig umsetzen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 06000.9350 und 60000.5000 vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Sanierung der Büroräume im Einwohnermeldeamt und die Kostenschätzung zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 06000.9350 und 60000.5000 vorhanden und verfügbar.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, Möglichkeiten zur Verringerung der Schallübertragung in Anbetracht des geltenden Datenschutzes zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 10
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10.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 29.07.2019. Im Zusammenhang mit der Errichtung der überdachten Fahrradständer am Luitpoldweg wurde um Prüfung folgender Sachverhalte gebeten:
  1. Installation einer öffentlichen Luftpumpenstation
  2. Installation einer E-Bike Ladestation
  3. Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens

Die Verwaltung erläutert anhand einer umfangreichen Präsentation die verschiedenen Ladestations- und Luftpumpenmodelle, die derzeit angeboten werden. Die Errichtung einer solchen Anlage am Standort Luitpoldweg wird als nicht notwendig erachtet, zudem ist die Errichtung einer Ladestation in der Schlosspassage durch den dortigen Eigentümer vorgesehen.
Ferner wurde auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Luitpoldweg untersucht. Da der Einbau eines Trinkwasserbrunnens laut Aussage des gemeindlichen Wasserwerks mit sehr aufwendigen Tiefbauarbeiten verbunden ist, wird davon Abstand genommen.

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10.2. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 10.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier frägt an, wann gemäß der Zusicherung des Eigentümers das Parkplatzhinweisschild für die Schlosspassage zur Verbesserung der Sicht auf den fließenden Verkehr beim Ausfahren aus der Schlossstraße versetzt wird. 2. Bürgermeister Weidenbach führt hierzu aus, dass gem. der Vereinbarung am Ortstermin die besagten Werbeanlagen und Hinweisschilder nach und nach entsprechend versetzt werden.

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10.3. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 10.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier frägt an, wann die Werbung in Form der Beklebung der Fenster am Gebäude der AIL-Leasing GmbH entfernt wird. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass durch den Eigentümer die Entfernung der Beklebung bereits beauftragt wurde. Die Aufforderung und Überwachung der Entfernung der Beklebung wird durch die Verwaltung zugesichert.

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10.4. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 10.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair bittet um Prüfung ob es für die Ablagerung von Erdaushub u.ä. auf dem Wertstoffhofparkplatz eine alternative Lagermöglichkeit gibt. Die Verwaltung führt aus, dass der Sachverhalt in der Erledigung ist. 2. Bürgermeister Weidenbach fügt hinzu, dass bereits aus dem Verwaltungsausschuss eine gleichgelagerte Anfrage vorliegt. Eine Berichterstattung wird in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses erfolgen.
 

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10.5. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 10.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger bemängelt den Zustand des Holzbohlenweges in der Nähe des Pumphauses des Wasserwerks sowie die einfache Absicherung nur mit Hilfe eines Absperrbandes und dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“. Die Verwaltung sichert die Weiterleitung des Sachverhaltes an die zuständige Abteilung zu.

Datenstand vom 26.11.2019 09:20 Uhr