Datum: 18.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 20:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Oktober 2019;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Autoaufzug, Garage und Außenpool auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/7 an der Perlacher Str. 40;
4 Bauvoranfrage zur Aufstockung eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 492/5 an der Südlichen Münchner Str. 8a;
5 Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/10 an der Herrenwiesstraße 10;
6 Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 375/6 an der Martin-Haindl-Str. 2;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Erneuerung der Oberflächen in der Südlichen Münchner Straße; Umsetzung der Maßnahme;
10 Straßenbauarbeiten im Jahresvertrag, Neuausschreibung der Arbeiten; Genehmigung;
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
11.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
11.2 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
11.3 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Steininger
11.4 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Wassermann
11.5 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
11.6 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
11.7 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
11.8 Anfrage GR-Mitglied Steininger
11.9 Anfrage GR-Mitglied Steininger
11.10 Anfrage GR-Mitglied Steininger
11.11 Anfrage GR-Mitglied Loos
11.12 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
11.13 Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Oktober 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Autoaufzug, Garage und Außenpool auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/7 an der Perlacher Str. 40;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 40, Grundstück Fl. Nr. 448/7 (Grundstücksgröße = 1.351 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan B 17; Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung



Der Bauwerber begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Autoaufzug, Garage und Außenpool in E+1+D-Bebauung mit Walmdach (DN 52°, kein Vollgeschoss). 

Die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 17 werden bis auf das Maß der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen komplett eingehalten. Aufgrund der oberirdischen Zufahrt zur Doppelgarage und zum Autolift ergibt sich eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden. Die geplante Tiefgarage (ca. 200 m²) mit je 4 Stellplätzen auf 2 Ebenen wird wie üblich mit 1 m Erdüberdeckung ausgeführt. Eine Befreiung sollte daher ebenfalls befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.
 
Der Stellplatznachweis wird mittels Garage und Tiefgarage erbracht. 

Es befindet sich kein schützenswerter Baumbestand auf dem Grundstück. Die Nachbarbäume sind aufgenommen. Es werden nur Eiben und eine Weißtanne erhalten. Die drei geplanten Bäume zur Begrünung werden aufgrund der nicht heimischen Baumart als nicht ausreichend empfunden. Es wären mehr heimische Bäume wünschenswert. Eine Änderung der Ersatzpflanzungen wurde bereits mitgeteilt. Dies wird im Freiflächengestaltungsplan geändert. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Das Bauvorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Autoaufzug, Garage und Außenpool herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird für 55 m² befürwortet. 

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit der Tiefgarage mit ca. 200 m² wird aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet. 

Der Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudeostseite wird zugestimmt.

Die heimischen Baumarten als Ersatzpflanzungen sind entsprechend im Freiflächengestaltungsplan einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Bauvoranfrage zur Aufstockung eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 492/5 an der Südlichen Münchner Str. 8a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Fl.Nr. 492/5 an der Südlichen Münchner Str. 8a, Größe = 876m²
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 17, Ortsgestaltungssatzung , Garagen- u. Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Mit vorliegender Bauvoranfrage soll zu dem bebauten Grundstück an der Südlichen Münchner Straße zunächst unverbindlich geklärt werden, ob der Aufstockung mit einem zusätzlichen Vollgeschoss zugestimmt werden kann – auf das anliegende Schreiben des Architekturbüro Kraus & Partner vom 29.10.2019 wird verwiesen. 

Folgende Fragestellung ergibt sich hierbei:

Kann unter Berücksichtigung der vorgenannten Parameter und unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften, aus der Ortsgestaltungssatzung und der Bayerischen Bauordnung, der Aufstockung des Gebäudes durch ein zusätzliches 2. OG zugestimmt werden?

Begründung

Nachdem sich das neue Gebäude in die Eigenart der Umgebung einfügt und alle erforderlichen Parameter eingehalten werden, ist eine Zustimmung zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes nicht zu verwehren. 


Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Fragestellung, wird unterstellt, dass wohl alles eingehalten werde – in der Begründung wird noch auf die Einfügung in die Eigenart der Umgebung eingegangen – schließlich könne man unter diesen Voraussetzungen das Einvernehmen nicht verwehren. 

Vorausgesetzt, dass wirklich alles eingehalten ist, dann kann man davon ausgehen, dass einer positiven Entscheidung nichts mehr im Wege steht. 

Bei genauer Betrachtung ergeben sich aber zwangsläufig weitere Fragen, welche von Antragstellerseite zu beantworten wären: 

  1. Ist das Erdgeschoss tatsächlich kein Vollgeschoss? Wurde mit dem Bestandsobjekt der exakte Hangverlauf berücksichtigt? 
Nach vorliegender alten Baugenehmigung aus 1987 hat man angenommen und von den damaligen Architekten so gerechnet, dass das Erdgeschoss kein Vollgeschoss ist. Die Annahmen und Berechnungen, die damals zu einem Nichtvollgeschoss führten (insbes. der geplante Geländeverlauf) wurden baulich nicht so umgesetzt. Man kann dies in der Südansicht vor Ort gut erkennen. In der Nordansicht ist ein Geländeverlauf gar nicht erkennbar, da dort das TG-Einfahrtsgebäude steht. Der Hang ist erst östlich des TG-Gebäudes sichtbar. 
Eine aktuelle Überprüfung unter Berücksichtigung der damaligen und heute geltenden Rechtslage (einschlägig ist hier die Bayerische Bauordnung) hat ergeben, dass das Erdgeschoss eindeutig ein Vollgeschoss ist, d.h. insgesamt auf die Geschossflächenzahl anrechenbar ist. Damit ist entgegen bei der eingereichten Berechnung keine Geschossfläche mehr übrig, sondern diese bereits mit der Bestandsbebauung überschritten. 


  1. Es gilt hier der qualifizierte Bebauungsplan Nr. B 17 - § 34 BauGB findet hier keine Anwendung, deswegen kommt es auf ein Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nicht an. 

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses nicht in Aussicht zu stellen

Grund für die Ablehnung ist die seinerzeitige planabweichende Bauausführung, welche dazu geführt hat, dass sowohl das Erd- als auch das 1. Obergeschoss Vollgeschosse sind. Die Geschossflächen beider Ebenen sind voll auf die maximal zulässige Geschossflächenzahl anzurechnen - das Maß der baulichen Nutzung (Geschossflächenzahl) wird im baulichen Bestand bereits überschritten. Eine weitere Überschreitung durch eine zusätzliche Aufstockung ist nicht zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/10 an der Herrenwiesstraße 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Herrenwiesstraße 10; Grundstück Fl.Nr. 588/10 (Grundstücksgröße 680 m²) Planbereich: Bebauungsplan 211 B 31 v. 26.02.1932 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Bauschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses in E+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 45/16,5°) sowie die Errichtung zweier Garagen. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung mit der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Zufahrt zur Garage für Haus 1 die an der rückwärtigen Grundstücksgrenze positioniert ist, mit ca. 34 m² überschritten. Eine Befreiung sollte aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung befürwortet werden.
Allerdings wird die Positionierung der Garage für Haus 1 an der rückwärtigen Grundstücksgrenze sowie deren Erschließung nur mit Fahrspuren als wenig optimal bzw. praktisch erachtet. In der Vergangenheit wurde immer wieder empfohlen die Garagen möglichst straßennah zu platzieren. Diese Empfehlung wird für die vorliegende Planung, trotz Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung, an die Bauherrschaft weitergegeben. da die geplante Lösung mit den Fahrspuren nicht optimal ist und bei einer straßennahen Positionierung der Garage, hinsichtlich der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen auch nicht notwendig wäre. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Stellplatznachweis wird mittels zwei Garagen erbracht. 

Der Baum- und Freiflächenplan liegt dem gemeindlichen Umweltamt noch zur Beurteilung vor. Eine Stellungnahme wird nachgereicht. Gemäß dem Baumbestandsplan befinden sich auf dem Grundstück überwiegend Fichten.  

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen herzustellen.

Eine Befreiung für die Grundfläche mit den Nebenanlagen für ca. 34 m² aufgrund der Zufahrt zu der rückwärtigen Garage wird befürwortet. 

Zur besseren Ausnutzung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird empfohlen, die Garage von Haus 1 straßennäher zu situieren. 

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Der Nachbarbaum in der Süd-Westlichen Grundstücksecke sowie die Stammumfänge der Nachpflanzungen sind nachzutragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 375/6 an der Martin-Haindl-Str. 2;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Bauort: Martin-Haindl-Str. 2, Grundstück Fl.Nr. 375/6 (Grundstücksgröße = 679 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 61 BI 37 vom 20.12.1937, Bebauungsplan BL 18/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in E+D-Bebauung mit einem Satteldach (DN 42°). Das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung sowie mit den Nebenanlagen in der vorliegenden Planung eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sowie des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten. Über die Art und Ausführung der Einfriedung wurde keine detaillierte Aussage getroffen. Diese ist entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung auszuführen. 

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen fast vollständig vor. 

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes befindet sich auf dem Grundstück kein schützenswerter Baumbestand. Die Nachbarbäume sind aufgenommen. 
Bei den drei geplanten Bäumen zur Begrünung sind die Stammumfänge und die Baumarten noch einzutragen. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Die Einfriedung ist entsprechend den Festsetzungen des § 9 Ortsgestaltungssatzung auszuführen. 

Bei den drei geplanten Bäumen zur Begrünung sind die Stammumfänge und die Baumarten einzutragen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur Genossenschaftliches Wohnen in Grünwald auf dem Grundstück Fl.Nr. 389/0 an der Josef-Sammer-Str. 4 + 4 a;

  • Tektur zur Erweiterung der bestehenden Tiefgarage sowie Neubau eines Schwimmbadgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 597/58 an der Adalbert-Stifter-Straße 12;
 

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 8

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor. 

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9. Erneuerung der Oberflächen in der Südlichen Münchner Straße; Umsetzung der Maßnahme;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 9

Sachverhalt

Wie bereits in 2018 (Staatsstraße 2072/ Tölzer Straße und der Kreisstraße M11 / Oberhachinger Straße) und in 2019 (der südliche Teil der Tölzer Straße und der Nördliche Teil der Staatsstraße 2072 / Nördliche Münchner Straße) soll in 2020 nun der Südliche Teil der Staatsstraße 2072 / Südliche Münchner Straße einen sog. Flüsterasphalt (DSHV) erhalten. 

In den vergangenen Jahren wurden durch eine Vielzahl von Grabungen z.B. für die Rohrnetzerneuerung/Wasser, Verlegung von Fernwärmeleitungen, Straßenentwässerung und Kabelverlegungen die Oberflächen der angeführten Staatsstraßen stark beeinträchtigt. Bereits in der Bauausschusssitzung am 10.07.2017 wurde das Ing. Büro Färber mit der Planung und Koordinierung der Oberflächenwiederherstellung aller betroffenen Straßen beauftragt.

Das Ing. Büro Färber wird in der Sitzung das Konzept und die Kostenschätzung für die Umsetzung erläutern. Vorab können wir Ihnen folgende Informationen liefern:

Für die Gesamtbaukosten beider Abschnitte ergibt sich gemäß anliegender Schätzung eine Summe von rund 1.900.000,00 € Brutto (1.597.000,00 € Netto).

Der Anteil der Gemeinde für die Arbeiten im Bereich der Hauptfahrbahn beträgt rund 885.000,00 € Brutto (744.000,00 € Netto).Der Anteil der Gemeinde für die Anpassung der Einmündungen und die angenommenen Arbeiten im Gehwegbereich beträgt rund 56.000,00 € Brutto (46.000,00 € Netto).
Der Anteil der Erdwärme Grünwald GmbH beträgt dabei rund 951.000,00 € Brutto (800.000,00 € Netto).

Die o.g. Gesamtkosten sind auf den ersten beiden Seiten der Kostenschätzung aufgegliedert,
die Kosten getrennt nach den beiden Bauabschnitten auf den folgenden Seiten.

Die Einheitspreise der Kostenschätzung sind entsprechend der Angebotspreise zur Maßnahme von letztem Jahr angepasst. Zusätzlich sind konjunkturbedingte Aufschläge bei den Asphaltarbeiten von ca. 10-15% für den Preisanstieg des Bitumens und ca. 5% Aufschlag für den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus gegenüber dem letzten Jahr berücksichtigt.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt die vorgestellte Planung der Südlichen Münchner Straße incl. Kostenschätzung des IB Färber und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt München - Freising vorzubereiten.

Die erforderlichen Vorarbeiten zur Vergabe (Erstellung der Ausschreibungsunterlagen) werden vom Ingenieurbüro Färber in Abstimmung mit dem Bauamt der Gemeinde Grünwald vorbereitet. Die Vergabeentscheidung wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Grünwald getroffen. 

Für die gewerblichen Anlieger werden Regelungen für die Erreichbarkeit erarbeitet. Zudem erfolgt eine rechtzeitige Bürgerinformation.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Straßenbauarbeiten im Jahresvertrag, Neuausschreibung der Arbeiten; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 10

Sachverhalt

Viele kleinere Einzelmaßnahmen im Straßenbau - wie Bordsteinabsenkungen, Wiederherstellung von Gehwegflächen, Herstellung von Oberflächen nach Grabungen usw.- 
werden von der Fa. STRABAG im Rahmen eines Jahresrahmenvertrages erledigt, in dem bei festgelegten Preisen die Arbeiten abgerufen werden. Hierfür ist mindestens immer ein Bautrupp in Grünwald vor Ort, dies ermöglicht der Gemeinde, stets zeitnah alle Arbeiten zu erledigen.
Die Basis dieser Arbeiten ist ein Rahmenvertrag aus dem Jahr 1988, bei dem damals die Firma Bietergemeinschaft Held&Franke/Stratebau (Nachfolger der Stratebau heute Fa. STRABAG) beauftragt wurde.
Auf Grund der starken Erhöhungen in den vergangenen Jahren bei Löhnen und Material kam ein Schreiben der Fa. STRABAG, dass die Arbeiten in 2020 nicht mehr zu den vertraglich vereinbarten Preisen erbracht werden können.

Nachdem ein nachträgliches erhöhen der Preise nicht möglich ist, ist die Durchführung einer neuen Ausschreibung erforderlich. Die Laufzeit beträgt vier Jahre. Die Vergabe erfolgt im Gemeinderat. 

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung einer neuen Ausschreibung von Jahresvertragsarbeiten im Straßenbau mit einer Laufzeit von vier Jahren zu beauftragen. Die Vergabe erfolgt im Gemeinderat. 

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11
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11.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier bezüglich des Parkplatzhinweisschildes für die Schlosspassage an der Ein-und Ausfahrtsstraße gegenüber der Bibliothek.
Anhand von Bildern wird veranschaulicht, dass das Hinweisschild um mehr als einen halben Meter in das Grundstück hinein versetzt wurde, so dass die Sicht auf den fließenden Verkehr beim Ausfahren uneingeschränkt möglich ist. 

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11.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.2

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier bezüglich der Entfernung der Werbung in Form der Beklebung der Fenster am Gebäude der AIL-Leasing GmbH.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass zwischenzeitlich die Beklebung der Fensterfront im EG entfernt wurde. Die Beklebung im 1. OG darf verbleiben, da gemäß der Festsetzung der Werbeanlagensatzung 25 % der Fensteröffnungen mit Webeanlagen bedeckt sein dürfen. 

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11.3. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.3

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Steininger bezüglich des Zustandes des Holzbohlenweges in der Nähe des Pumpenhauses des Wasserwerks.
Aufgrund von Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt München und dem Isartalverein liegt die Zuständigkeit bei den Bayerischen Staatsforsten. Das missverständliche Hinweisschild der Gemeinde Grünwald wurde entfernt. Erste Verkehrssicherungsmaßnahmen mit Absperrband sind erfolgt. Eine Instandsetzung des Weges seitens des Forstes ist geplant, ein Ausführungszeitraum wurde nicht genannt.
  

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11.4. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Wassermann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.4

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Wassermann bezüglich der zukünftigen Nutzung des Spielplatzbereiches am Gymnasium Grünwald im Bereich der Mensa.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass seitens der Nutzer keine Nutzung der Fläche gewünscht wird. Die Fläche dient als Entwässerung der Mensa und soll demnach als Ausgleichsfläche hergestellt werden.
Eine Renaturierung wird durch die mit der Pflege der Außenanlagen beauftragte Firma durchgeführt. 

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11.5. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier trägt vor, dass am Gymnasium Grünwald zu wenig Fahrradständer vorhanden sind. Dies wurde auch seitens des Elternbeirates bestätigt. Es wird um Anschaffung weiterer Fahrradständer gebeten.
Die Verwaltung sichert die Erledigung des Sachverhaltes zu. 

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11.6. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier bittet im Zuge der anstehenden Straßenbaumaßnahme in der Südl. Münchner Straße die Rechtsabbiegerspur in den Marktplatz zu überprüfen, da diese eine Gefahr für Fahrradfahrer darstellt.
2. Bürgermeister Weidenbach bittet darum, die Anfrage im für den Sachverhalt zuständigen Verwaltungsausschuss zu stellen. 

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11.7. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier frägt an, woher die Steinplatten für die Gehsteigsanierung stammen.

Herr Hübsch vom IB Färber führt aus, dass beim Einkauf der Steine auf die Zertifizierung geachtet wird, das die Steine nicht mit Kinderarbeit abgebaut werden. 

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11.8. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger merkt an, dass die Kanaldeckel in dem neuen Flüsterasphalt bei der Überfahrt mit einem Fahrzeug ein Geräusch erzeugen.
Herr Hübsch vom IB Färber führt hierzu aus, dass dies bekannt ist und zur Behebung hier bereits eine geräuschdämpfende Einlage eingebracht wurde.

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11.9. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger frägt an, warum sich die Anzahl der Kanaldeckel nach der Straßensanierungsmaßnahme in der Bomhardstraße vermehrt haben.
Die Verwaltung sichert eine Prüfung und Berichterstattung in einer der nächsten Bauausschusssitzungen zu. 
 

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11.10. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger bittet um Prüfung und Instandsetzung eines wackelnden und dadurch lauten Kanaldeckels in der Wilhelm-Keim-Str. im Bereich der Kurve auf Höhe der Trambahnhaltestelle/Bäckerei.
Die Verwaltung sichert die Erledigung des Sachverhaltes zu. 

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11.11. Anfrage GR-Mitglied Loos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Loos frägt an, was der Grund für die Einbringung eines Betonringes in die Bienenwiese im Zuge der Straßenherstellungsmaßnahme an der Joseph-Keilberth-Str./Wallbergstraße ist.
Herr Hübsch vom IB Färber führt aus, dass ein zusätzlicher Sickerschacht zur Entwässerung notwendig war. Dieser wird wieder verfüllt und mit entsprechender Bepflanzung ergänzt.

Des Weiteren frägt GR-Mitglied Loos an, wann die Baumaßnahme beendet sei und wie viele Kanaldeckel zusätzlich in die Straße eingebracht werden.
Herr Hübsch vom IB Färber erläutert, dass planmäßig Mitte Dezember die Maßnahme beendet sei und das nach aktuellem Stand keine weiteren Kanaldeckel geplant bzw. notwendig sind. 

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11.12. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt bemängelt den Zustand der Toiletten an der Trambahnhaltestelle und frägt Sanierungsmaßnahmen an.
Die Verwaltung erklärt, dass die Sanierung der Toilettenanlage bereits vorgesehen ist. 

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11.13. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.11.2019 ö 11.13

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt frägt an, ob die Überdachung der Fahrradständer am Derbolfinger Platz noch dieses Jahr fertiggestellt wird. Herr Splettstößer, an dessen Firma die Ausführung der Arbeiten vergeben wurde, erläutert, dass noch notwendige Materialien bestellt wurden. Die Überdachung soll noch dieses Jahr fertiggestellt werden – die Fahrradständer können wegen der langen Lieferzeit erst Anfang 2020 eingebaut werden.

Datenstand vom 21.09.2022 09:50 Uhr