Datum: 15.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:16 Uhr bis 20:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.07.2019;
3 Sichere Schulwege; Zebrastreifen Ecke Wörnbrunner/Kaiser-Ludwig-/Josef-Sammer-Straße; Antrag Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 12.08.2019;
4 Möblierung und Begrünung der Fußgängerzone Luitpoldweg; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 09.09.2019;
5 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
5.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel
6 Hortbetreuung bei Teilnahme an privaten Arbeitsgemeinschaften; Antrag Frau Katharina Otto vom 30.09.2019 zur Bürgerversammlung am 08.10.2019;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.07.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 16.07.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Sichere Schulwege; Zebrastreifen Ecke Wörnbrunner/Kaiser-Ludwig-/Josef-Sammer-Straße; Antrag Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 12.08.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12. August 2019 stellte die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen und die Freien Demokraten (FDP) den Antrag, an der Wörnbrunner Straße/ Kaiser-Ludwig-Straße/ Josef-Sammer-Straße einen Zebrastreifen anzubringen.

Die Gemeinde Grünwald hat sich bereits vor Jahren intensiv mit dieser Thematik beschäftigt.

Im Jahre 1995 wurden die von einem Verkehrsplaner geplanten Umbaumaßnahmen am Kreuzungsbereich Kaiser-Ludwig-Straße/ Josef-Sammer-Straße/ Wörnbrunner Straße vorgenommen.

Dabei wurde die damalige Vorfahrtsregelung der Wörnbrunner Straße aufgehoben. Vorfahrtsberechtigt wurde nach dem Umbau die Josef-Sammer-Straße/ Kaiser-Ludwig-Straße.

Gleichzeitig erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Kaiser-Ludwig-Straße vor dem Kinderspielplatz auf 30km/h.

Durch diese Maßnahme wurde der Kreuzungspunkt entschärft und die Geschwindigkeit herabgesetzt.

Durch die Schaffung der Mittelinseln als sog. Querungshilfen wurden seitens der Gemeinde Grünwald Fußgängerquerungsmöglichkeiten geschaffen.

Zur Klärung der Sach- und Rechtslage wurde auch die Stellungnahme der Polizei eingeholt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs ergeben sich insbesondere aus den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).

Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) können solche Überwege nur dann angelegt werden, wenn es das Fußgängerverkehrsaufkommen nötig macht.

Eine Konkretisierung dieser Vorgabe erfolgt in den RFG-Ü, wonach in der Spitzenstunde mindestens 50 Personen die Straße queren müssen und zeitgleich 200 bis 300 Fahrzeuge gezählt werden müssen.

Neben dem Querungsaufkommen ist zudem zu berücksichtigen, ob eine andere geeignete Querungsmöglichkeit in zumutbarer Nähe vorhanden ist. Dabei sind Verkehrsinseln, die auch genau in diesem Bereich vorhanden sind, grundsätzlich als geeignet einzustufen.

Zwar wird an einer baulichen Querungshilfe den Fußgängern kein Vorrang eingeräumt, jedoch ist es möglich, die Fahrbahn etappenweise zu überqueren. Dies erleichtert, abhängig von den individuellen Fähigkeiten eines Kindes, auch jüngeren Schülern das Queren der Kaiser-Ludwig-Straße deutlich, da sie jeweils nur eine Fahrtrichtung beachten müssen.

Auch der Sicherheitsfaktor ist aus gemeindlicher und polizeilicher Auffassung bei baulichen Querungshilfen deutlich höher als bei Fußgängerüberwegen.

An Fußgängerüberwegen müssen querende Personen trotz des geltenden Vorrangs selbstständig Blickkontakt mit den Fahrzeuglenkern aufnehmen oder sich anderweitig überzeugen, dass der Vorrang gewährt wird. Dies führt zu einer Scheinsicherheit, da an Fußgängerüberwegen oftmals ohne Beachtung des Verkehrs die Fahrbahn betreten wird.

Aus diesem Grund wird auch im Einführungserlass zu den R-FGÜ von der Anordnung von Fußgängerüberwegen zur Sicherung des Schulwegs abgeraten.

Bezüglich der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung, haben sich erst kürzlich die Richtlinien dahingehend verändert, dass auch auf kürzeren Strecken Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können.
Nach Rücksprache mit der Polizei Grünwald wurde dies in diesem Bereich in den letzten Wochen mehrfach umgesetzt.

Aus gemeindlicher Sicht wäre eine Ausweitung des 30km/h Bereiches ab der Oberhachinger Straße wenig zielführend.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Parkdruck, Bushaltestelle etc.) ist in diesem Bereich ein „zu schnelles Fahren“ kaum möglich. Dies kann auch die Polizeiinspektion Grünwald bestätigen.

In den letzten drei Jahren ereignete sich laut Auskunft der PI 32 lediglich ein Verkehrsunfall in diesem Kreuzungsbereich.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig vorerst keine bauliche Veränderung im Sinne eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) im Kreuzungsbereich Kaiser-Ludwig-Straße/Josef-Sammer-Straße/Wörnbrunner Straße vorzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Nachbarschaftshilfe Grünwald zu bitten einen Schulweghelfer für den Kreuzungsbereich Kaiser-Ludwig-Straße/ Josef-Sammer-Straße/ Wörnbrunner Straße zur Verfügung zu stellen. Hierdurch sollen dann auch Erkenntnisse über die Anzahl der querenden Kinder und der fahrenden Fahrzeuge gewonnen werden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt in der Kaiser-Ludwig-Straße, (Josef-Sammer-Straße) das Zeichen StVO 274-30, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, bis zur
Wilhelm-Humser-Straße anzuordnen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Möblierung und Begrünung der Fußgängerzone Luitpoldweg; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 09.09.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.09.2019 hat die Fraktion Bündnis 90/die Grünen einen Antrag auf Möblierung und Begrünung der Fußgängerzone Luitpoldweg gestellt.

Von der Gemeinde Grünwald wurden bereits mehrere Parkbänke in verschiedenen Bereichen und neuerdings fünf grüne bewegliche Drahtstühle im Luitpoldweg aufgestellt. Ebenso wurden mehrere Pflanzkübel mit unterschiedlicher Bepflanzung im Luitpoldweg platziert.

Zusätzlich ist geplant, dass von Anfang Oktober bis Mitte November 2019 62 Fahrradständer mit einer Bedachung im Luitpoldweg aufgebaut werden.

Die Planung des neuen Luitpoldweges wurde am 17.04.2018 im Verwaltungsausschuss vorgestellt und mit 10:1 beschlossen.

Der Luitpoldweg dient als Feuerwehrzufahrt für die angrenzenden Gebäude und die Schlosspassage, bei der es bereits vor einigen Jahren zu einem Brand gekommen ist. Zusätzlich wird der Luitpoldweg vom Anlieferverkehr verschiedener Geschäfte, von der gemeindlichen Kehrmaschine und durch die Müllabfuhr angefahren.

Gemäß Art. 5 Bayerischer Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr muss eine Feuerwehrzufahrt mindestens eine lichte Breite von 3 Metern und eine lichte Höhe von 3,50 Metern aufweisen.

Somit ist für die Feuerwehr, den Anlieferverkehr, die Müllabfuhr und die gemeindliche Kehrmaschine durch die bestehenden Bäume der angrenzenden Grundstücke nur eine gewisse Fahrbahnbreite in der lichten Höhe nutzbar. Die zusätzlich aufgestellten Pflanztröge und beweglichen Stühle schränken diese Befahrbarkeit weiter ein.

Nach eingehender Prüfung stellt die Verwaltung fest, dass ausreichendes Mobiliar im Luitpoldweg zur Verfügung steht und durch die Bepflanzung, die angrenzenden Bäume, Sträucher und Gärten durchaus als „begrünt“ angesehen werden kann. Auch muss bedacht werden, dass vor Treppenauf- und abgängen keine Bepflanzung und Möblierung stehen darf.

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung jedoch vor, verschiedene Angebote/Vorschläge in Bezug auf neue Pflanzkübel für den Bereich des Luitpoldweges einzuholen.  

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt die bestehende Bepflanzung und Möblierung zu belassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Angebote/Vorschläge in Bezug auf neue Pflanzkübel für den Bereich des Luitpoldweges einzuholen.

Der Antrag auf Möblierung und Begrünung der Fußgängerzone Luitpoldweg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gilt somit als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zettel frägt in Bezug auf den Parkplatz am gemeindlichen Wertstoffhof an, welche Firmen/Betriebe, für welche Zeiträume entsprechende Genehmigungen zur Lagerung auf dieser Fläche haben.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine entsprechende Prüfung und Berichterstattung hierzu zu.

zum Seitenanfang

6. Hortbetreuung bei Teilnahme an privaten Arbeitsgemeinschaften; Antrag Frau Katharina Otto vom 30.09.2019 zur Bürgerversammlung am 08.10.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Frau Katharina Otto stellte mit Schreiben vom 30.09.2019 den Antrag auf Hortbetreuung bei Teilnahme an privaten Arbeitsgemeinschaften. Dieser Antrag zur Bürgerversammlung am 08.10.2019 ist in Anlage beigefügt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinde Grünwald ist es ein großes Anliegen, Eltern in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestmöglich zu unterstützen. Dies spiegelt sich vor allem in großen und vielfältigen Betreuungsangebot der Gemeinde Grünwald wieder.

Zuletzt hat die Gemeinde Grünwald mit einer Neuregelung in Bezug auf die Veränderung der Buchungszeiten in den Horten und dazugehöriger Satzungsänderung zum 01.11.2018, auf die tatsächlichen Bedarfe der Eltern reagiert.

In enger Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt München, wurden die Buchungszeitmodelle der Horte an die Bedarfe der Eltern angepasst. Hierbei musste allen voran darauf wertgelegt werden, die Anpassung in Bezug auf die Umsetzbarkeit und der Rückmeldungen der Bedarfe der Eltern, bedarfsgerecht für die Familien und dennoch qualitätssichernd und praktikabel für die Horteinrichtungen auszuarbeiten.

In den Horten ist seit 01.11.2018 die Kernzeit nunmehr von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt worden. In dieser Zeit ist das gemeinsame Mittagessen sowie Hausaufgabenzeit im Hort. Dies stellt auch die Mindestbuchungszeit dar, die (ausgenommen Kinderhaus Max) an mindestens drei Tagen pro Woche zu buchen ist 
(= 6 Stunden pro Woche; vormals 20 Stunden pro Woche).

Diese Reduzierung der Mindestbuchungszeiten wurde unter anderem geschaffen um zu ermöglichen, dass ein Hortkind bei Bedarf, mit dieser neuer zusätzlichen Buchungsvariante, an zwei Tagen pro Woche dem Hort fernbleiben könnte, um private AG`s, Nachhilfe oder Sport im Verein nachzukommen.

Pädagogische Kernzeiten:

Die pädagogische Kernzeit in den Horten ist für Zeitraum von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt. Diese Zeiten sind entsprechend frei von Hol- und Bringzeiten, d.h. in dieser Zeit können die Kinder grundsätzlich weder abgeholt noch gebracht werden.

 
In dieser Kernzeit soll eine ungestörte gemeinsame Bildungsarbeit zur Umsetzung der Inhalte des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes stattfinden. Jede Störung durch späteres Bringen bzw. früheres Abholen würde zu einer Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit führen.

Wie bereits beschrieben, wurden in enger Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde die Buchungszeitmodelle der Horte an die Bedarfe der Eltern angepasst.

Hierbei musste vor allem darauf Wert gelegt werden, die Anpassung in Bezug auf die Umsetzbarkeit und der Rückmeldungen der Bedarfe der Eltern, bedarfsgerecht für die Familien und dennoch qualitätssichernd und praktikabel für die Horteinrichtungen auszuarbeiten.

Die pädagogische Kernzeit von zwei Stunden täglich, die an mindestens drei Tagen pro Woche zu buchen ist, stellt das Minimum dar um qualitätssichernde Bildungsarbeit nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes zu gewährleisten.

Regelungen in Bezug auf die schulischen Arbeitsgemeinschaften:

Bei den schulischen Arbeitsgemeinschaften (AG`s) der Martin-Kneidl-Grundschule handelt es um Schulunterricht. Diese Arbeitsgemeinschaften sind demnach selbstverständlich kostenlos und werden von den Lehrkräften durchgeführt.

Da es sich um Schulunterricht handelt können die Hortkinder, die an einer schulischen Arbeitsgemeinschaft teilnehmen, nach deren Beendigung auch wenn diese in die pädagogische Kernzeit fällt, den Hort besuchen.

Da es sich um Schulunterricht handelt, werden die Kinder auch bis zum Ende der schulischen Arbeitsgemeinschaft von der Martin-Kneidl-Grundschule betreut.

In Bezug auf den Antrag von Frau Katharina Otto:

Bei den sog. privaten „Arbeitsgemeinschaften“ handelt es sich nicht um Schulunterricht. Hierbei handelt es um private, kostenpflichtige Angebote privater Anbieter die teilweise in den Räumen der Martin-Kneidl-Grundschule angeboten werden.

Da es sich hierbei nicht um Schulunterricht handelt, stehen die Kinder demnach auch nicht unter der Betreuung der Martin-Kneidl-Grundschule. Die Kinder würden demnach nach Unterrichtsende den Hort besuchen, den Hort aufgrund des privaten Angebotes wieder verlassen und nach Beendigung des Angebotes wieder in den Hort kommen.

Dieses Gehen und Kommen würde jedes Mal zu einer Störung der pädagogischen Kernzeit und demnach zu einer Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit führen.

Aus diesen Gründen wurde u.a. die beschriebene Reduzierung der Mindestbuchungszeiten zum 01.11.2019 geschaffen um zu ermöglichen, dass ein Hortkind bei Bedarf mit dieser neuer zusätzlichen Buchungsvariante an zwei Tagen pro Woche dem Hort fernbleiben könnte, um eben private AG`s, Nachhilfe oder Sport im Verein nachzukommen.

Vorschlag der Verwaltung:

Aus den oben dargestellten Gründen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag von Frau Katharina Otto zur Erteilung einer Sondergenehmigung in Bezug auf private Arbeitsgemeinschaften abzulehnen.  

Beschluss

Der Verwaltungssauschuss beschließt einstimmig die beantragte Sondergenehmigung nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 11:50 Uhr