Datum: 07.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018
3 Feststellung der Jahresbilanz des Wasserwerkes Grünwald zum 31. Dezember 2018 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018;
4 Rohrnetzerneuerung 2020
5 Kanalsanierung, Vergabe der Ingenieurleistungen
6 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 07.11.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 07.11.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 27.11.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Feststellung der Jahresbilanz des Wasserwerkes Grünwald zum 31. Dezember 2018 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 07.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt war vom BKPV Herr Dipl.-Volkswirt Weber, der aus der Kameralistik den kaufmännischen Abschluss im Entwurf erstellt hat, eingeladen. Er stand zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und zur Frage der Angemessenheit des Wasserpreises zu dieser Sitzung zur Verfügung.

Kämmerer Bader verwies auf die allen Mitgliedern des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übersandte Erläuterung des kaufmännischen Abschlusses 2018. Danach beträgt die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018         9.188.888,86 €

gegenüber der Vorjahressumme von 9.083.526,10 €. Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Berichtsjahr um 132 Tsd. € zu. Die Aktivseite wird vor allem durch das um die Ertragszuschüsse gekürzte Anlagevermögen bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr hat es um 55 Tsd. € zugenommen. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital durch die Zuführung der erlassenen Kassenkreditzinsen des Vorjahres (14 Tsd. €) und den Jahresgewinn (292 Tsd. €) um 306 Tsd. €.

Hinsichtlich der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der ansonsten steuerlichen Belastung eine Gewinnverzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde, so dass die Kunden in aller Regel keine Steuerbelastung mittragen müssen.
Der Vorjahresgewinn von 109.123,56 € hat sich erhöht auf        291.980,75 €
Die kumulierten Vorjahresverluste in Höhe von        -48.894,79 €
verringern sich somit zu einem Gewinnvortrag auf insgesamt         243.085,96 €

Die abgegrenzten Erträge aus Wassergebühren sind um rund 122.000,00 € oder um 8,00 % (Vorjahr 4 %) gestiegen. Grund hierfür ist der erhöhte Wasserverbrauch um 88.121 m³. Außerdem war bei den aktivierten Eigenleistungen ein Rückgang um 38 Tsd. € oder 33% zu beobachten. Insgesamt sind damit die Erträge um 69 Tsd. € oder 4 % gestiegen.

Die gesamten Aufwendungen sind mit 1,386 Mio. € um 114 Tsd. € oder 8 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Neben einer Abnahme des Betriebsaufwandes um 22 Tsd. € oder 10 % sowie des Geschäftsaufwandes um 42 Tsd. € oder 14 % verminderte sich der Personalaufwand um 75 Tsd. € oder 13 %.

Auf den Personalaufwand entfallen 38 % (Vj. 40%) und 28 % (Vj.25%) auf Abschreibungen. So gesehen umfassen diese beiden Aufwandsgruppen etwa zwei Drittel aller Aufwendungen.

Hinsichtlich der Finanzlage des Wasserwerkes wird auf den Anhang Blatt 3 verwiesen. Hieraus zeigt sich, dass der gesamte Mittelbedarf von 612 Tsd. € zu 129 % aus der Eigen- und Selbstfinanzierung erbracht wurde. Die Mittel wurden zu 87 % vor allem zur Vermögensbildung und mit 13 % zur Vermögensumschichtung verwendet.





Prüfauftrag Kassenkredit Zuführung in die offene Rücklage und Verzinsung:

Der Kassenkredit beträgt 1.439.721,38 € (Stand 31.12.2018) und wird mit 1 % verzinst (Zinsausgabe rund 15 Tsd. € aus mittleren Schuldenstand 1.527.253,65 €). Per Gemeinderatsbeschluss kann bestimmt werden, dass ein Teil des Kasssenkredits in Allgemeine Rücklagen (offene Rücklage) umgewandelt wird. Hierbei handelt es sich um einen rein buchungstechnischen Vorgang. Ein tatsächlicher Mittelfluss findet nicht statt. Aufgrund des z. Z. sehr niedrigen Zinssatzes könnten sich dadurch die Aufwendungen aber nur um max. 15 Tsd. € verringern und sollten zur gegebener Zeit wieder geprüft werden, nämlich dann, wenn das allgemeine Zinsniveau ansteigt.
Der Zinssatz z. Z. mit 1 Prozent erscheint als marktgerecht, könnte aber ebenfalls mit Beschluss entsprechend angepasst werden (z.B. 0,5 %). Die finanziellen Auswirkungen auf die Aufwendungen sind aber ebenfalls überschaubar (7,5 Tsd. €).

Angemessenheit der Wassergebühren :

Bei Erträgen von 1,678 Mio. € und gesamten Aufwendungen von 1,386 Mio. € verbleibt im Berichtsjahr ein Jahresgewinn in Höhe von rund 192.000 € (Vorjahr 109 Tsd. €). Der Gewinn ist höher als im Vorjahr ausgefallen, da in Folge des wärmeren und trockenen Sommers 2018, eine höhere Menge an Wasser verkauft wurde. Außerdem waren die Personal- und Materialaufwendungen rückläufig.
Da sich die Verlustvorträge Ende 2018 noch auf etwa 255 Tsd. € belaufen, ist aus körperschaftssteuerlicher Sicht nichts gegen die aktuelle Höhe des Wasserpreises seit 1.1.2015 einzuwenden, da mit sinkenden Wassermengen und steigenden Aufwendungen gerechnet wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschließt einstimmig

1. der Jahresabschluss des gemeindlichen Wasserwerkes Grünwald für das Jahr 2018 mit einer Bilanzsumme von        9.188.888,86 €
und einem Jahresgewinn in Höhe von        291.980,75 €
wird hiermit festgestellt.

Der Jahresgewinn in Höhe von 291.980,75 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Wie in den Vorjahren, werden die auf den inneren Kassenkredit entfallenen Zinsen, die sich aus der angemessenen Verzinsung des Schuldenstandes ergeben haben, in Höhe von 15.272,54€ dem Wasserwerk zur Kapitalverstärkung wieder als Eigenkapital zugeführt (=Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Rohrnetzerneuerung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 07.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für 2020 wird vorgeschlagen die Trinkwasserversorgungsleitung in der Perlacher Straße zwischen Portenlänger Straße und dem Kardinal-Faulhaber-Platz zu erneuern. Nach Abschluss der Arbeiten wird durch die Bauverwaltung die Kreuzung der Dr.-Hans-Staub-Straße mit der Perlacher Straße umgebaut und die Deckschicht der Perlacher Straße erneuert.

Beschluss

Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschließt einstimmig, 2020 die Trinkwasserversorgungsleitung in der Perlacher Straße zwischen Portenlänger Straße und Kardinal-Faulhaber-Platz erneuern zu lassen.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2020 unter der Haushaltsstelle 81500.9501 (Rohrnetzerneuerung) eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Kanalsanierung, Vergabe der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 07.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Wasserwirtschaftsamt München hat die Gemeinde Grünwald aufgefordert alle öffentlichen Schmutzwasserkanäle die älter als 40 Jahre sind auf Dichtigkeit prüfen zu lassen.
Dies betrifft ca. 40 % des Kanalnetzes.
Vor der Dichtigkeitsprüfung müssen jedoch zuerst die aus der Kanalinspektion bekannten Leitungsschäden behoben werden.
Den Schadensschwerpunkt bilden nachträglich aus heutiger Sicht nicht fachgerecht hergestellte Grundstücksanschlüsse.
Bei der Erstellung der öffentlichen Schmutzwasserkanäle wurden Abzweigformstücke in die Leitungen eingebaut und daran die Grundstücksanschlüsse angebunden.
Bei der Neubebauung von Grundstücken wurden zusätzliche Grundstücksanschlüsse erforderlich. Hierfür wurden bis 2002 in die öffentliche Kanalleitung Löcher geschnitten und mit Mörtel sogenannte Sattelstücke aufgesetzt.
Diese Ausführung ist grundsätzlich nicht wasserdicht, kann aber ohne Aufgrabung aus der Rohrleitung heraus mit einem Roboter mit Kunstharz verpresst und somit abgedichtet werden.
Nach Auswertung der vorhandenen Unterlagen ist momentan von 192 gleichmäßig über das gesamte Netz verteilten Schadenstellen auszugehen.
Mit demselben Verfahren können auch die übrigen Schäden, wobei es sich im Wesentlichen um kleinere Risse in den Rohren handelt, saniert werden. Als Vorbereitung für die Sanierung wurden der Aufbau eines sogenannten Kanalkatasters und die Erfassung der vorhandenen Schäden bereits in Eigenleistung erbracht.
Die Ausschreibung, Überwachung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten soll an ein darauf spezialisiertes Ingenieurbüro vergeben werden.
Bei verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen und Fachvorträgen hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Dörschel kennengelernt. Die Inhaberin ist seit 30 Jahren in der Branche tätig. Ihr Partner war vor seinem Eintritt in das Büro als Bauleiter bei einer namhaften Sanierungsfirma tätig. Insofern verfügt das Büro über das nötige Fachwissen und umfangreiche praktische Erfahrung zur vollständigen Betreuung der Sanierungsarbeiten. Das Büro arbeitet mit demselben EDV-System das die Gemeinde zur Erstellung des Kanalkatasters und zur Erfassung der Schäden verwendet. Dies ist besonders vorteilhaft da ohne großen Aufwand so die Sanierungsarbeiten direkt in diesem System dokumentiert werden können.
Es liegt ein Honorarangebot auf der Grundlage der HOAI vor.
Bei vorab geschätzten Sanierungskosten von 350.000 € beläuft es sich auf brutto 82.577,97 €.

Beschluss

Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschließt einstimmig, das Ingenieurbüro Dörschel auf der Grundlage seines Angebots vom 18.10.2019 über brutto 82.577,97 € mit den Ingenieurleistungen für die Kanalsanierung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 07.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 26.01.2021 13:36 Uhr