Datum: 15.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:41 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Die vorliegende Tagesordnung und deren Ergänzung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. Mai 2015;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. Mai
2015 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Antrag Ballettschule Petra Söhn zum Anbau einer Aussentreppe und Ausbau des bestehenden Speichers zum Yogaraum mit Fluchttreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 599/12 an der Ludwig-Thoma-Straße 30;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Ballettschule Petra Söhn, Ludwig-Thoma-Str. 30, 82031 Grünwald
Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 30, Grundstück Fl.Nr. 599/12 (Grundstücksgröße = 1.720 m²)
Planbereich: Baulinienplan 29 B 33 v. 08.08.1934, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Umnutzung des Dachbodens als Yogaraum sowie den Anbau einer Außentreppe zur Nutzung als zweiten Rettungsweg.
Durch die Umnutzung bleibt die gewerbliche Nutzung im Verhältnis nach wie vor untergeordnet zur Wohnnutzung im Anwesen. Dennoch wird mit dem Antrag eine Befreiung erforderlich, da nach § 34 BauGB hier ein allgemeines Wohngebiet vorliegt, in dem nichtstörende Gewerbebetriebe (als solches wurde die Ballettschule ursprünglich auch im Rahmen einer Befreiung genehmigt) nur ausnahmsweise zulässig sind.
Das Maß der baulichen Nutzung wird nicht berührt, da der Bestand mit Ausnahme der Treppe nicht baulich verändert wird.
Ausreichend Stellplätze werden im vorliegenden Antrag nachgewiesen, ebenso der erforderliche zweite Rettungsweg.
Die Nachbarunterschriften liegen zum Teil bereits vor.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und
beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Außentreppe und Ausbau des bestehenden Speichers zum Yogaraum mit Fluchttreppe herzustellen.
Eine Befreiung wegen Erweiterung eines nichtstörenden Gewerbebetriebes im Allgemeinen Wohngebiet wird ausnahmsweise befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag Gemeinnützige Baugenossenschaft Grünwald e. G. zum Ersatzneubau von 8 Mehrfamilienhäusern mit 86 Wohnungen, einem Büro und einer Tiefgarage mit 79 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr.: 389, 386/4 an der Josef-Würth-Straße, Josef-Kogler-Straße, Josef-Sammer-Straße und Fritz-Kneidl-Straße;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Gemeinnützige Baugenossenschaft Grünwald e. G., Josef-Würth-Str. 9, 82031 Grünwald
Bauort: Josef-Würth-Straße, Josef-Kogler-Straße, Josef-Sammer-Straße und Fritz-Kneidl-Straße, Grundstück Fl.Nr. 389, 386/4, Grundstücksgröße 10.280m² (gesamt)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 51, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stell- platzsatzung, Baumschutzverordnung;
Die vorliegenden zwei Grundstücke haben insgesamt eine Fläche von 10.280m². Das Grundstück mit der Fl.Nr. 389 ist aktuell mit 16 Mehrfamilienhäusern bebaut – diese sollen abgebrochen werden.
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung von 8 Mehrfamilienhäusern mit 86 Wohnungen, einem Büro und einer Tiefgarage mit 79 Stellplätzen. Es sollen 6 Wohnhäuser in E + I + D – Bebauung und 2 Wohnhäuser in E + II + D – Bebauung jeweils mit Satteldach (DN 31°, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) errichtet werden.
Die festgesetzen Baugrenzen werden durch einige Terrassen überschritten. Nach Nr. 7 des Bebauungsplanes dürfen Terrassen um bis zu 2 m auf maximal 5 m je Fassadenseite überschritten werden, wenn öffentliche Belange oder nachbarrechtliche Belange oder Belange der Feuerwehr nicht entgegensprechen. Diese Festsetzung wird mit der vorliegenden Planung eingehalten.
Es sind nur Einzelhäuser mit maximal zwei Vollgeschosse bzw. drei Vollgeschossen zulässig. Die maximal zulässige Geschossfläche liegt bei 5.050 m² – die zulässige Grundfläche mit der Hauptnutzung bei 2.480 m².
Die Wandhöhe darf bei zweigeschossigen Gebäuden maximal 7,50 m und bei dreigeschossigen Gebäuden maximal 10,70m betragen. Die Kniestockhöhe ist maximal bis zu 0,75 m zugelassen. Der Kniestock darf begleitend zur Entwicklung der Traufe an maximal einer Gebäudeecke um bis zu 2,20 m überschritten werden. Es sind ausschließlich symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 – 35 ° zulässig. Ein symmetrisches Satteldach liegt vor, wenn die Dachneigungen der Dachflächen beidseits des Firstes gleich sind und der First zu mindestens zu einer Traufe parallel verläuft. Dachaufbauten sind unzulässig. Aufzugsüberfahrten sowie notwenige Tiefgaragenentlüftungen sind ausnahmsweise zulässig, wenn öffentliche und nachbarrechtliche Belange nicht entgegenstehen.
Das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) wird sowohl mit der Hauptnutzung als auch mit der Nebennutzung eingehalten.
Der Antragsteller plant die Errichtung von Tiefgaragenlüftungsöffnungen, welche ebenerdig bzw. in die Außenanlagenmöblierung integriert werden.
Desweiteren wird eine Abweichung von den Festsetzungen der Garagen- und Stellplatzverordnung beantragt, aufgrund einer höheren Neigung der Tiefgaragenrampe. Zulässig sind maximal 15°. Beantragt wird eine Neigung von 17°. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine im Prüfumfang des Landratsamt München liegenden bauordnungsrechtlichen Festsetzung. Dennoch sollte aus Sicht der Verwaltung die Einhaltung der Vorschrift gefordert werden.
Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. B 51 und die baurechtlichen Vorgaben werden allesamt eingehalten.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes wird nachgereicht.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Tiefgarage mit 79 Stellplätzen und 10 oberirdischen Stellplätzen ausreichend geführt.
Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Pläne und Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald e. G zum Ersatzbau von 8 Mehrfamilienhäusern mit 86 Wohnungen, einem Büro und einer Tiefgarage mit 79 Stellplätzen herzustellen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Tiefgaragen-Rampenneigung ist einzuhalten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Tiefgaragenrampenneigung wird nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag Dr. Christine Paeschke auf Nutzungsänderung des Praxisraum in ein Büro ohne Besucherverkehr auf dem Grundstück Fl. Nr. 307/5 an der Nibelungenstr. 4;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Christine Paeschke, Nibelungenstr. 4, 82031 Grünwald
Bauort: Nibelungenstr. 4, Grundstück Fl.Nr. 307/5
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 16, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Nutzungsänderung des bisherigen Praxisraum in ein Büro ohne Besucherverkehr. Das Büro soll für ein Internet-Reisebüro genutzt werden, das lediglich von einer Person werktäglich betrieben wird.
Die geplante Nutzung wird durch die Verwaltung als nichtstörender Gewerbebetrieb eingestuft, der im allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig ist. Eine entsprechende Befreiung ist hier also erforderlich und könnte befürwortet werden.
Hinsichtlich der Stellplätze stellt sich die Situation schwierig dar. Der Bestand und die zugehörigen Stellplätze sind genehmigt. Für die vorige Nutzung als Praxis wurde im Einvernehmen mit Gemeinde und Landratsamt vereinbart, die Auflage zur Errichtung eines Stellplatzes solange ruhen zu lassen, bis durch die Situation vor Ort offensichtlich wird, dass ein zusätzlicher Stellplatz aufgrund der verkehrlichen Situation tatsächlich benötigt wird.
Mit diesem Antrag auf neue Nutzung ist auch die Stellplatzsituation wieder neu zu beurteilen. Der für die geplante Büronutzung erforderliche Stellplatz wird im Zufahrtsbereich der Garage nachgewiesen. Somit ist der in der Garage befindliche Stellplatz ein sogenannter gefangener Stellplatz und grundsätzlich nicht zulässig. Insofern ist die Nutzungsänderung nur dann genehmigungsfähig, wenn eine entsprechende Ausnahme von der Stellplatzsatzung unter Bezugnahme auf die bisherige Genehmigung befürwortet wird.
Nachbarunterschriften liegen teilweise vor.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Praxisraum in Büroraum herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Art der baulichen Nutzung aufgrund eines nichtstörenden Gewerbebetriebes (Internet-Reisebüro mit einem Mitarbeiter) wird ausnahmsweise befürwortet.
Die im Rahmen der Genehmigung für die Praxis ausgesprochene Gestattung hinsichtlich des Stellplatzes soll aufrecht erhalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Antrag Gabriel-von-Seidl-Straße 4c GbR zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 627/13 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 4c;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Gabriel-von-Seidl-Straße 4c GbR, Emil-Geis-Str. 5, 82031 Grünwald
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Straße 4c, Grundstück Fl.Nr. 627/13 (Grundstücksgröße = 5.340 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Für das gegenständliche Grundstück ist bereits eine Baugenehmigung zur Erweiterung des Haus 4c vorhanden. Nach einem Eigentümerwechsel haben sich die Anforderungen nun geändert und ein neuer Antrag wurde wie vorliegend eingereicht.
Geplant ist ein Anbau an das bestehende Wohnhaus in E+D-Bebauung in Richtung Westen, der zum einen die Erweiterung der Wohnfläche des Bestandsgebäudes als auch eine Einliegerwohnung im EG und KG des Gebäudes vorsieht. Außerdem diverse Grundrissänderungen im Bestand.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung sowohl in Bezug auf das Gesamtgrundstück als auch auf den zugeordneten Eigentumsanteil eingehalten.
Ebenso wird der Baulinienplan eingehalten sowie das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung.
Hinsichtlich der Ortsgestaltungssatzung ist festzuhalten, dass auf der Gebäudesüd- und –nordseite jeweils ein Giebel geplant ist. Diese sind in ihrer Gestaltung an die vorhandenen Fledermausgauben auf dem Bestandsgebäude angeglichen. Strittig ist hier der Bezugspunkt für die Wandhöhe. Allerdings würde, soweit man die Wandhöhe am höchstmöglichen Punkt ansetzt, lediglich eine Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um ca. 50cm erforderlich. Die Verwaltung würde eine Befürwortung empfehlen.
Die Garage auf der Gebäudenordseite wird zur Bauabwicklung und Baustelleneinrichtung rückgebaut und nachfolgend wieder neu errichtet.
Zusätzlich zur wieder zu errichtenden Garage werden zwei zusätzliche sogenannte „gefangene“ Stellplätze westlich dieser Garage geplant, die nur durch Durchfahrt eben dieser zu erreichen sind.
Mit der vorliegenden Planung werden insgesamt drei Stellplätze erforderlich, die allerdings mit der derzeitigen Situierung nicht rechtskonform nachgewiesen werden können. Mit dem Planer wurde diesbezüglich bereits gesprochen – das Grundstück bietet Raum genug um den erforderlichen dritten Stellplatz korrekt nachzuweisen. Dies wird noch korrigiert.
Auf der Gebäudewestseite ist ein Lichthof geplant. Dieser widerspricht in seinen Ausmaßen den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung und ist entsprechend abzuändern.
Die auf der Südseite des neu zu errichtenden Anbaus geplante Terrasse ragt in den Kronenbereich der dort bestehenden Eschen hinein. Dies wird vom Umweltamt als kritisch eingestuft. Nach Rücksprache mit dem Planer, wird die Terrasse zum Schutz der Bäume reduziert.
Ansonsten ist kein schützenswerter Baumbestand durch die Maßnahme berührt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses herzustellen.
Einer
Überschreitung der Wandhöhe mit den Quergiebeln in Höhe von ca. 50 cm wird zugestimmt.
Ein ordnungsgemäßer zusätzlicher Stellplatz ist nachzuweisen.
Der Lichthof auf der Gebäudewestseite ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen. Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt.
Die Terrasse ist zum Schutz der Bäume so zu reduzieren, dass der Kronenbereich der Esche nicht betroffen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Antrag Silvia Wünsche zur Errichtung von zwei Stellplätzen und einer Natursteinzyklopenmauer sowie einer Treppenanlage im Garten auf dem Grundstück Fl. Nr. 89 am Gasteig 9;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Silvia Wünsche, Gasteig 9, 82031 Grünwald
Bauort: Gasteig 9, Grundstück Fl.Nr. 89 231
Planbereich: Baulinienplan Nr. 251 B 28, § 35 BauGB
Im Nachgang zu einer Ortseinsicht vor Ort durch das Landratsamt München wurde der gegenständliche Bauantrag zur Errichtung von zwei Stellplätzen, einer Natursteinzyklopenmauer sowie einer Treppenanlage im Garten eingereicht. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, es werden insofern besondere Anforderungen an bauliche Vorhaben gestellt.
Zur Errichtung der zwei Stellflächen im südlichen Grundstücksbereich wurden bereits Erdarbeiten ausgeführt um den dort befindlichen Hang zurückzubauen und Platz für die Stellflächen zu schaffen. Zur Hangabsicherung soll dieser mit einer Natursteinzyklopenmauer stabilisiert werden.
Desweiteren wird auf dem Grundstück im Hangbereich nördlich der Stellplätze eine Treppenanlage zur fußläufigen Erreichbarkeit des bestehenden Wohnhauses errichtet.
Es handelt sich hier nicht um einen klassischen sogenannten „privilegierten“ Fall des § 35 Baugesetzbuch, dennoch gibt dieser vor, das „sonstige Vorhaben“ im Einzelfall zugelassen werden können, wenn die Ausführung öffentliche Belange (z.B. Flächennutzungsplan, Umweltbelange, Entstehung Splittersiedlung) nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Beide Tatbestände können bejaht werden und insofern das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 BauGB befürwortet werden.
Weitere baurechtliche Vorgaben bestehen nicht.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Wünsche ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Stellplätzen, einer Natursteinzyklopenmauer sowie einer Treppenanlage im Garten herzustellen.
Das Einvernehmen wird aufgrund § 35 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Antrag Barkenstein GmbH zur Aufstockung des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 552/9 an der Ricarda-Huch-Straße 8;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Barkenstein GmbH, 82031 Grünwald;
Bauort: Ricarda-Huch-Straße 8, Grundstück Fl. Nr. 552/9 (Grundstücksgröße 1.855m²)
Planbereich: Bebauungsplan BI 55/54 vom 22.04.1955, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauherr plant die Aufstockung des Dachgeschosses am bestehenden Einfamilienhaus mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 40°.
Das Dachgeschoss wird als Nichtvollgeschoss geplant, somit ändert sich nichts am Maß der baulichen Nutzung.
Das Dachgeschoss ist keine eigenständige Wohneinheit und löst daher keine weiteren Stellplätze aus als wie bisher zwei die mit der bestehen Garage nachgewiesen werden können.
Auf der Gebäudesüdseite ist ein Giebel geplant, der in seiner Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m wird mit dem Giebel um 0,92m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Baumbestand wird nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.
Einer Abweichung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um
0,92 m mit dem Giebel wird zugestimmt.
Die geplanten Dachflächenfenster auf der Gebäudenordseite dürfen nicht aneinandergebaut werden. Der Abstand der Gauben, sowie der Dachflächenfenster untereinander muss mindestens 1,00 m betragen. Dies ist entsprechend vom Planer zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Antrag Dr. Paulus Nowak zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 510/21 an der Lindenstraße 7;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Paulus Nowak., 82031 Grünwald;
Bauort: Lindenstraße 7, Grundstück Fl. Nr. 510/21 (Grundstücksgröße 739m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Bauherr: Dr. Paulus Nowak., 82031 Grünwald;
Bauort: Lindenstraße 7, Grundstück Fl. Nr. 510/21 (Grundstücksgröße 739m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 52°/22°. Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.
Auf der Gebäudesüdseite ist ein Giebel geplant, der in seiner Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m wird mit dem Giebel um 0,85m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde
Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist nach der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Alle weiteren Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch die Doppelgarage erbracht.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baumbestandsplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.
Einer Abweichung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe (7,25 m) um 0,85 m mit dem Giebel wird zugestimmt.
Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Die Buchen Nr. 4 und Nr. 5 mit Stammumfang von 123 cm und 152 cm direkt an der Lindenstraße sind zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Antrag Dr. Gregor und Inez Wildi zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 281/1 und 281/3 an der Joseph-Keilberth-Straße 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Gregor und Inez Wildi., 82031 Grünwald;
Bauort: Joseph-Keilberth-Str. 2 Grundstück Fl. Nrn. 281/1 u. 281/3
(Grundstücksgröße 650m² + 650m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 42/88 (B 16) vom 12.04.1990, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit Satteldach und einer Dachneigung von 30°. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss desweiteren ist die Errichtung einer Tiefgarage mit sechs Stellplätzen geplant.
Die beiden Grundstücke Fl. Nrn.: 281/1 u. 281/3 an der Joseph-Keilberth-Straße 2 und 4 werden zusammengelegt, sodass die Bauherrn eine Grundstücksgröße von 1.300m² zur Verfügung haben.
Das Maß der baulichen Nutzung im Bezug auf die Grund- und Geschossflächenzahl wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Tiefgarage um ca. 159,55m² überschritten.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Diese ist im Gebiet des B16 allgemein zulässig und entspricht den Festsetzungen.
Auf der Gebäudesüd- und Nordseite sind Giebel geplant, die in ihrer Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m wird mit den Giebeln um jeweils 1,45m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde.
Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 16 auszuführen.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baumbestandsplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen von ca. 159,55 m² wird befürwortet, sofern die Erdüberdeckung über der Tiefgarage mit 1,00 m ausgeführt wird.
Einer Abweichung wegen Überschreitung von 1,45 m der maximal zulässigen Wandhöhe durch die beiden Giebel wird zugestimmt.
Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 16 auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Antrag auf Vorbescheid Susanne und Roland Kraus zur Modernisierung eines Einfamilienhauses und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 213/12 an der Alpspitzstraße 11;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.06.2015
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauherr: Susanne und Roland Kraus, Alpspitzstr. 11, 82031 Grünwald
Bauort: Alpspitzstr. 11, Grundstück Fl.Nr. 213/12 (Grundstücksgröße = 468 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 18, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerber planen die Modernisierung des aus dem Jahr 1946 stammenden Einfamilienhauses in E+D-Bebauung (DG ist ein Vollgeschoss) und haben in diesem Zusammenhang im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid folgende Fragen gestellt:
1. Bleibt der planungs- und bauordnungsrechtliche Bestandsschutz des Gebäudes erhalten, wenn man das bestehende Dachtragwerk abträgt und mit unveränderter Geometrie (Länge, Breite, Dachneigung, Firsthöhe, Gaubenlängen, Gaubenhöhen) gem. Planzeichnung PlanNr. A1 neu errichtet?
Antwort: Grundsätzlich ist eine energetische Modernisierung zu begrüßen und insofern sollte dem Bauwerber in diesem Fall auch der Bestandsschutz bei tatsächlich identischem Wiederaufbau gewährt werden.
2. Stimmt die Gemeinde hinsichtlich Neuerrichtung einer Einzelgarage mit den Außenmaßen 3,00 x 9,00m einer Abweichung aufgrund Errichtung von Nebenanlagen von der zulässigen GRZ um 14% zu.
Erläuterung: GRZ derzeit 117/470=0,25, GRZ nach Errichtung Garage 144/470=0,31.
Antwort: Eine Befreiung würde hier in Aussicht gestellt werden, da die Grundflächen mit den Nebenanlagen die zulässige Grundfläche (nämlich 0,25) um bis zu 50% überschreiten dürfen.
3. Ist eine Erweiterung des Bestandsgebäudes im Dachgeschoss um 2,00m (Erhöhung der GFZ auf 0,52), wie in PlanNr. A2 dargestellt, genehmigungsfähig?
Antwort: Die Bestandsgeschossfläche beläuft sich aufgrund des als Vollgeschoss ausgeführten Dachgeschosses auf eine GFZ von 0,49. Die durch Bebauungsplan heute festgelegte GFZ liegt bei 0,30. Insofern ist eine über den Bestand hinausgehende Erweiterung mit gleichzeitiger Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung nicht möglich. Eine Befreiung hierfür wird nicht in Aussicht gestellt und somit wäre diese Erweiterung nicht genehmigungsfähig.
4. Ist eine Erhöhung des Bestandsgebäudes um 0,50m (Erhöhung der Wandhöhe auf 3,80m und Erhöhung der Firsthöhe auf 8,96m) wie in PlanNr. A2 dargestellt, genehmigungsfähig?
Antwort: Grundsätzlich ist eine solche Erhöhung hinsichtlich der zulässigen Wand- und Firsthöhen aufgrund der Tatsache, dass im Bestand bereits zwei Vollgeschosse vorhanden sind möglich. Dies ist somit genehmigungsfähig. Desweiteren würde hier der Bestandsschutz wegfallen und eine Bebauung wäre nur im Rahmen des heute gültigen Baurechts laut Bebauungsplan zulässig.
5. Ist eine Erhöhung des Bestandsgebäudes um 0,50m (Erhöhung der Wandhöhe auf 3,80m und der Firsthöhe auf 8,96m) wie in PlanNr. 3 dargestellt, genehmigungsfähig, wenn man die Decke über dem EG dermaßen (auf einer Länge von 3,60m um 1,16m) erhöht, so dass das DG kein Vollgeschoss wird und die GFZ auf 114/470= 0,25 reduziert wird?
Antwort: Durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. B18 werden zwingend zwei Vollgeschosse vorgeschrieben. Insofern ist diese Variante auch nicht genehmigungsfähig, da eine Befreiung von der Anzahl der Vollgeschosse nicht befürwortet wird. Desweiteren würde auch hier der Bestandsschutz wegfallen und eine Bebauung wäre nur im Rahmen des heute gültigen Baurechts laut Bebauungsplan zulässig.
Die Beantwortung der Fragen ist Inhalt des Beschlusses.
Beschluss
Die Bauwerber planen die Modernisierung des aus dem Jahr 1946 stammenden Einfamilienhauses in E+D-Bebauung (DG ist ein Vollgeschoss) und haben in diesem Zusammenhang im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid folgende Fragen gestellt:
1. Bleibt der planungs- und bauordnungsrechtliche Bestandsschutz des Gebäudes erhalten, wenn man das bestehende Dachtragwerk abträgt und mit unveränderter Geometrie (Länge, Breite, Dachneigung, Firsthöhe, Gaubenlängen, Gaubenhöhen) gem. Planzeichnung PlanNr. A1 neu errichtet?
Antwort: Grundsätzlich ist eine energetische Modernisierung zu begrüßen und insofern sollte dem Bauwerber in diesem Fall auch der Bestandsschutz bei tatsächlich identischem Wiederaufbau gewährt werden.
2. Stimmt die Gemeinde hinsichtlich Neuerrichtung einer Einzelgarage mit den Außenmaßen 3,00 x 9,00m einer Abweichung aufgrund Errichtung von Nebenanlagen von der zulässigen GRZ um 14% zu.
Erläuterung: GRZ derzeit 117/470=0,25, GRZ nach Errichtung Garage 144/470=0,31.
Antwort: Eine Befreiung würde hier in Aussicht gestellt werden, da die Grundflächen mit den Nebenanlagen die zulässige Grundfläche (nämlich 0,25) um bis zu 50% überschreiten dürfen.
3. Ist eine Erweiterung des Bestandsgebäudes im Dachgeschoss um 2,00m (Erhöhung der GFZ auf 0,52), wie in PlanNr. A2 dargestellt, genehmigungsfähig?
Antwort: Die Bestandsgeschossfläche beläuft sich aufgrund des als Vollgeschoss ausgeführten Dachgeschosses auf eine GFZ von 0,49. Die durch Bebauungsplan heute festgelegte GFZ liegt bei 0,30. Insofern ist eine über den Bestand hinausgehende Erweiterung mit gleichzeitiger Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung nicht möglich. Eine Befreiung hierfür wird nicht in Aussicht gestellt und somit wäre diese Erweiterung nicht genehmigungsfähig.
4. Ist eine Erhöhung des Bestandsgebäudes um 0,50m (Erhöhung der Wandhöhe auf 3,80m und Erhöhung der Firsthöhe auf 8,96m) wie in PlanNr. A2 dargestellt, genehmigungsfähig?
Antwort: Grundsätzlich ist eine solche Erhöhung hinsichtlich der zulässigen Wand- und Firsthöhen aufgrund der Tatsache, dass im Bestand bereits zwei Vollgeschosse vorhanden sind, möglich. Dies ist somit genehmigungsfähig. Desweiteren würde hier der Bestandsschutz wegfallen und eine Bebauung wäre nur im Rahmen des heute gültigen Baurechts laut Bebauungsplan zulässig.
5. Ist eine Erhöhung des Bestandsgebäudes um 0,50m (Erhöhung der Wandhöhe auf 3,80m und der Firsthöhe auf 8,96m) wie in PlanNr. 3 dargestellt, genehmigungsfähig, wenn man die Decke über dem EG dermaßen (auf einer Länge von 3,60m um 1,16m) erhöht, so dass das DG kein Vollgeschoss wird und die GFZ auf 114/470= 0,25 reduziert wird?
Antwort: Durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. B18 werden zwingend zwei Vollgeschosse vorgeschrieben. Insofern ist diese Variante auch nicht genehmigungsfähig, da eine Befreiung von der Anzahl der Vollgeschosse nicht befürwortet wird. Desweiteren würde auch hier der Bestandsschutz wegfallen und eine Bebauung wäre nur im Rahmen des heute gültigen Baurechts laut Bebauungsplan zulässig.
Die Beantwortung der Fragen ist Inhalt des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
12 |
zum Seitenanfang
13. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
13 |
zum Seitenanfang
14. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Sportboden - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde die Erneuerung des Hallenbodens beschlossen.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hoppe aus 71088 Holzgerlingen mit einer Bruttoangebotssumme von 70.625,91 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bodenarbeiten in der Schulturnhalle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hoppe aus 71088 Holzgerlingen,
mit einer Bruttoangebotssumme von 70.625,91 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Fensterarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Daher wurden die Fensterarbeiten ausgeschrieben. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. SAB GmbH aus 85640 Putzbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 203.973,38 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fensterarbeiten in der Schulturnhalle, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. SAB GmbH aus 85640 Putzbrunn, mit einer Bruttoangebotssumme von 203.973,38 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400
sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Sportboden Sanierung Helmi-Mühlbauer-Halle;
Sportboden -Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass der Hallenboden in der Helmi-Mühlbauer-Halle defekt ist und ausgetauscht werden muss. Daher wurde im Bauausschuss am 13.04.2015 die Erneuerung des Bodens beschlossen.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. SBS Sportböden aus 49076 Osnabrück mit einer Bruttoangebotssumme von 111.729,22 €.
Auf der Haushaltsstelle 56000.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Sportboden Sanierung in der Schulturnhalle den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. SBS Sportböden aus 49076 Osnabrück, mit einer Bruttoangebotssumme von 111.729,22 €,
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 56000.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Bürgerhaus Grünwald; Anbau Stuhllager;
Rohbauarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.07.2014 den Anbau eines Stuhllagers im Bürgerhaus Grünwald beschlossen.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung, mit folgendem Ergebnis:
Bieter Sitz Bruttoangebotssumme
Fa. Innovo Dachau 117.977,15
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Innovo aus Dachau in Höhe von 117.977,15 € Brutto abgegeben. Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Vergabe an diesen Bieter.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Rohbauarbeiten im Bürgerhaus die Fa. Innovo aus Dachau zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 117.977,15
€ Brutto zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 76000.9400 sind für das Jahr 2015 ausreichend Haushaltsmittel als Haushaltsreste vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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18. Freiwillige Feuerwehr und Wohnhaus in Grünwald, Hubert-Hopf-Str. 2 und 2a;
Energetische Sanierung – Vergabe der Fensterarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Unterhaltes gemeindlicher Gebäude wurden die Freiwillige Feuerwehr und das zugehörige Wohnhaus in der Hubert-Hopf-Str. 2 /2a energetisch untersucht.
In der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2015 wurde daraufhin das Architekturbüro Steininger beauftragt, die Planung wurde vom Gemeinderat am 28.04.2015 vorgestellt und genehmigt.
Das Gewerk Fensterarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission fand am 03.06.2015 um 10.00 Uhr im Rathaus Grünwald statt – deswegen wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.
Das Architekturbüro Steininger hat die eingegangenen fünf Angebote geprüft, die Verwaltung empfiehlt die nachfolgende Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. KAPO Fenster und Türen GmbH aus A-8225 Pöllau (Nähe Graz) zum Angebot vom 02.06.2015 zu einem Preis in Höhe von 100.330,09 €.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, mit den Fensterarbeiten der freiwilligen Feuerwehr Grünwald den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. KAPO Fenster und Türen GmbH aus A-8225 Pöllau (Nähe Graz), zum Angebot vom 02.06.2015 zu einem Preis in Höhe von 100.330,09 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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19. Ausstattung Fachklassen Gymnasium;
Physik-, Chemie-, Biologie- Ausstattung Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
19 |
Sachverhalt
Im Rahmen der schulischen Erstausstattung ist die Anschaffung von Material für Fachklassen im Gymnasium vorgesehen. Hierfür wurden Unterrichtsmaterialen für Chemie, Physik und Biologie ausgeschrieben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. PHYWE mit einer Bruttoangebotssumme von 109.085,26 €.
Auf der Haushaltsstelle 23010.9350 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Ausstattung der Fachklassen im Gymnasium den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. PHYWE aus
37079 Göttingen, mit einer Bruttoangebotssumme von 109.085,26 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 23010.9350 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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20. Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark;
Vergabe Holzbauarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
20 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 27. Januar 2015 hat der Gemeinderat die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte beschlossen.
Die Leistung „Holzbau“ wurde beschränkt an 15 Firmen ausgeschrieben.
Das am 08. Mai 2015 bei der Submission erstellte Protokoll war fehlerhaft, da ein angebotener Nachlass nicht ins Protokoll übernommen wurde. Dieser Übertragungsfehler wurde erst bei der anschließenden Nachrechnung aufgedeckt.
Bei der kurzfristigen Beratung und Vergabe des Holzbau im Bauausschuss am 11. Mai 2015 wurde daher nicht der wirtschaftlichste Bieter genannt, sondern der Zweitplatzierte. Das korrigierte Protokoll lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
Entscheidend ist nicht das fehlerhafte Protokoll, sondern dass das Angebot mit diesen Angaben im Eröffnungstermin vorgelegen hat. Der Preisnachlass ist daher bei der materiellen Wertung nach § 25 VOB/A zu berücksichtigen.
Es wird daher vorgeschlagen den Beschluss vom 11. Mai 2015 aufzuheben und an die Fa. Zimmerei Bammersperger GmbH aus Anstorf zu 87.648,31 € (brutto) zu vergeben.
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Grünwald hebt die am 11. Mai 2015 beschlossene Vergabe an die Fa. Fleischmann Holzbau GmbH & Co. KG zu 88.150,68 € (brutto) auf und
beschließt, die Holzbauarbeiten für die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark an die Zimmerei Bammersperger GmbH aus 94424 Arnstorf zu 87.648,31 € (brutto) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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21. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
21 |
zum Seitenanfang
21.1. Bekanntgabe der Verwaltung bezüglich Befreiungen der max. zulässigen Wandhöhe nach der OGS
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
21.1 |
zum Seitenanfang
21.2. Bekanntgabe der Verwaltung bezüglich Holzversteigerung vom 23.05.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
21.2 |
zum Seitenanfang
21.3. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
21.3 |
zum Seitenanfang
21.4. Anfrage GR-Mitglied Steininger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
21.4 |
zum Seitenanfang
21.5. Anfrage GR-Mitglied Steininger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
21.5 |
zum Seitenanfang
21.6. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
21.6 |
zum Seitenanfang
22. Tekturantrag Fa. MK Immo Invest Grünwald GmbH auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/29 an der Nördlichen Münchner Straße 47;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
beschließend
|
22 |
Sachverhalt
Bauherr: Fa. Immo Invest Grünwald GmbH, 82031 Grünwald;
Bauort: Nördliche Münchner Str. 47, Grundstück Fl. Nr. 617/29 (Grundstücksgröße 1.742m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der ursprüngliche Bauantrag war bereits Beratungsgegenstand am 11.11.2013 sowie 30.06.2014 und wurde mit Bescheid vom Landratsamt München am 12.02.2015 genehmigt.
Es wurden im Rahmen der Baufeldfreimachung drei zu erhaltende Rotbuchen nahe der Nördlichen Münchner Straße versehentlich gefällt. Hierzu reicht der Bauherr auf Forderung des Landratsamt München jetzt einen Tekturantrag ein, um den tatsächlichen Ist-Zustand darzustellen.
Der Bauwerber hat sich mit dem Landratsamt München auf Ersatzpflanzungen in Form von drei Rotbuchen, Stammumfang 40-45cm geeinigt, die genau in dem Bereich gepflanzt werden, in dem die versehentliche Fällung erfolgt ist. Der große Stammumfang entspricht einer sehr hohen Qualität. Ein Bußgeldverfahren durch das zuständige Landratsamt München ist derzeit nicht vorgesehen. Die Ersatzpflanzungen werden vom gemeindlichen Umweltamt als ausreichend angesehen. Das Grundstück ist darüberhinaus mit einem umfangreichen Baumbestand und auch weiteren vorgesehenen Pflanzungen gut eingegrünt.
Dennoch empfiehlt die Verwaltung aufgrund der widerrechtlich erfolgten Fällungen dem vorgelegten Plan zumindest in diesem Punkt nicht zuzustimmen. Die Ersatzpflanzungen werden positiv beurteilt.
Dass die Ersatzpflanzungen als Ersatz für ein Bußgeldverfahren zur Ahndung der widerrechtlichen Fällungen dienen, ist nach Ansicht der Verwaltung nicht zu akzeptieren, da dies sonst als Präzedenzfall für anderer Bauwerber dient. Es sollte insofern gefordert werden, dass eine aufsichtliche Ahndung und auch die Kontrolle der Durchführung der Ersatzpflanzung durch das Landratsamt München erfolgt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag – hier: Baumbestands- / Freiflächenplan – aufgrund der widerrechtlich erfolgten Fällungen nicht herzustellen.
Dem Umfang der Ersatzpflanzungen wird zugestimmt.
Das Landratsamt München wird gebeten, eine aufsichtliche Ahndung der widerrechtlichen Fällungen zu veranlassen und die tatsächliche Durchführung der Ersatzpflanzung zu kontrollieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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23. Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark;
Vergabe Wärmeversorgungsanlage;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Grünwalder Freizeitpark GmbH)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.06.2015
|
ö
|
|
23 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 27. Januar 2015 hat der Gemeinderat die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte beschlossen.
Die Leistung „Wärmeversorgungsanlage - Hockeygebäude und Spielfeldheizung“ wurde beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 22. Mai 2015. Die Leistungen „Wärmeversorgungsanlage - Hockeygebäude und Spielfeldheizung“ für die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark hat die Fa. HLS-Technik Schöneck als wirtschaftlichster Bieter mit Kosten von 172.603,86 € (brutto) angeboten.
Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die Geschäftsführung des Grünwalder Freizeitparks zu beauftragen, die Leistung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. HLS-Technik Schöneck, mit Kosten in Höhe
von 172.603,86 € (brutto) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 09:56 Uhr