Datum: 20.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 20:43 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Die vorliegende Tagesordnung und deren Ergänzung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. Juni 2015;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. Juni
2015 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Bauantrag MÜNCHENBAU - Projekt Gabriel-von-Seidl GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/18 an der Waldfriedenstraße 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: MÜNCHENBAU – Projekt Gabriel-von-Seidl GmbH, Waldfriedenstr. 3, 82031 Grünwald
Bauort: Waldfriedenstraße 12, Grundstück Fl.Nr. 613/18, Größe = 3.420m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand im Bauausschuss am 11.05.2015. Der Bauausschuss stellte das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Überschreitung der nach Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe um 2,54 m mit den Giebeln nicht her. Die Planerin hat die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe nun auf 1,90 m reduziert. Diese Überschreitungshöhe wurde in vergangenen Sitzungen bereits befürwortet.
In der letzten Beschlussvorlage wurde versehentlich eine Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung bemängelt. Es ist klarzustellen, dass es sich hierbei um eine Überschreitung der sogenannten GR II (Überschreitung mit Nebenanlagen) handelt und keine Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung vorliegt.
Für das nördliche Haus (1) gilt nachfolgendes:
Der Baulinienplan Nr. 65 B 11 setzt einen Bauraum fest – das bedeutet, dass für das genannte Baugrundstück zur nördlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 8,00 m und zur östlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 5,00 m durch eine sog. Baugrenze einzuhalten ist.
Im übrigen gilt § 34 BauGB, wonach sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E + 1 + D – Bebauung – mit Einliegerwohnung wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist – sowie einer Tiefgarage mit zehn Stellplätzen.
Die o.g. festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten.
Die beantragte Geschossflächenzahl wird eingehalten, weil das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist und ein (echter) Luftraum nicht auf die Geschossfläche angerechnet wird. Die Grundflächenzahl in der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit der Nebennutzung wird überschritten, insbesondere mit der Planung einer Tiefgarage für zehn Fahrzeuge. Eine Befreiung sollte befürwortet werden. Eine Erdüberdeckung von mindestens 100cm ist vorzunehmen.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung/Tiefhof zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant, diese hält die Ausnahmetatbestandsmerkmale der Ortgestaltungssatzung ein. Insofern sollte hier einer Abweichung zugestimmt werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Tiefgarage ausreichend geführt.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes lautet wie folgt: Die zur Fällung beantragte Buche Nr. 4 mit 340cm StU wird aufgrund starker Schäden und Faulstellen zur Fällung freigegeben. Die doppelstämmige, vitale Linde im östlichen Grundstücksbereich wird als sehr erhaltenswert eingestuft. Aufgrund der Errichtung des TG-Rampengebäudes wird ein Erhalt nach Ansicht der Verwaltung nicht durchzusetzen sein. Die Bergulme Nr. 3 ist nach Ansicht des Umweltamtes nicht erhaltenswert und kann zur Fällung freigegeben werden. Die Hainbuche Nr. 5 soll erhalten bleiben. Der Spitzahorn Nr. 7 befindet sich im Bauraum des Nebengebäudes und ist somit auch nicht zu erhalten. Ersatzpflanzungen werden aufgrund des umfangreichen Baumbestandes auf dem Grundstück nicht gefordert.
Die Nachbarunterschriften sind komplett.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E + 1 + D – Bebauung mit Tiefgarage her.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (insbesondere Tiefgarage mit zehn Stellplätzen) wird befürwortet. Die Erdüberdeckung über der Garage ist mit 1 m auszuführen.
Der Abweichung nach § 3 Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um 1,90 m mit den vier Giebeln wird zugestimmt.
Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Linden Nr. 1 u. 2 sind aber zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Antrag Gudrun und Robert Ketterer zur Einlagerung und Betrieb einer Brennstoffbevorratung auf dem Grundstück Fl. Nr. 583/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 1;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Gudrun und Robert Ketterer, 82031 Grünwald;
Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Straße 1, Grundstück Fl. Nr. 583/8 (Grundstücksgröße 1.702m²)
Planbereich: Bebauungsplan 51 BI 37 vom 27.12.1937, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Die Antragsteller planen die Errichtung einer Flüssiggas-Lageranlage mit 7,5 t im südlichen Grundstücksbereich.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 6. Buchstabe a) BayBo sind Behälter für Flüssiggas mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3 t verfahrensfrei. Beantragt ist ein Behälter mit 7,5 t und ist somit genehmigungspflichtig.
Der Behälter wird mit einer 1,00m tiefen Erdüberdeckung beantragt. Desweiteren wird rund um die Behälteröffnung ein Erdwall mit 0,25m als Begrenzung des Sicherheitsbereichs geplant.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Einlagerung und Betrieb einer Brennstoffbevorratung
herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauantrag Michael Gerlich, Claudia Falcioni und Frank Mayer zur Errichtung einer hochabsorbierenden Lärmschutzwand entlang der Bahngleise und Versetzen des Eingangstores sowie der Mülltonnen auf dem Grundstück Fl. Nr. 595/2 an der Forsthausstraße 8, 8 a und 8 b;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Michael Gerlich, Claudia Falcioni, Frank Mayer, Forsthausstraße 8, 8 a, 8 b, 82031 Grünwald
Bauort: Forsthausstraße 8, 8 a, 8 b, Grundstück Fl.Nr. 595/2
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf dem direkt an die Trambahnlinie „25“ grenzenden Grundstück soll aus Lärmschutzgründen eine Schallschutzwand errichtet werden.
Diese ist an der westlichen, der Trambahntrasse zugewandten Grundstücksgrenze, auf einer Länge von 122 m, sowie auf der südlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von 13 m, einer Tiefe von 1,28 m einer Höhe von insgesamt 3,28 m geplant.
Die Konstruktion ist ein tragendes System aus Metall in das Bleche eingehängt werden. Diese werden anschließend mit Erde gefüllt und dann bepflanzt. Die Lärmschutzwand „Naturawall A3“ wird auf Streifenfundamenten 1,40 m x 0,50 m x 0,5 m (L/B/T) im Achsabstand von 2,89 m montiert und ist somit gegen Windlasten abgesichert.
Ein entsprechendes Lärmschutzgutachten, dass es sich um eine sogenannte lärmschluckende Einfriedung handelt, liegt vor. Dies hat die Gemeinde, sowie das Landratsamt München für Einfriedungen dieser Art gefordert, um ein hin und her werfen des Schalls entlang der Trambahntrasse zu verhindern.
Bis zu einer Höhe von 2 m sind Mauern und Einfriedungen gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Bst. a) BayBO verfahrensfrei. Aufgrund der Höhe der Schallschutzmauer von 3,28 m benötigen die Bauherrn daher eine Genehmigung.
Des Weiteren bedarf es einer Abweichung der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Einfriedungshöhe um 1,68 m.
Aufgrund der Errichtung der Schallschutzwand sollen in diesem Zuge das Eingangstor und die Mülltonnen weiter nördlich zur Forsthausstraße konstituiert werden. Dies ist rechtlich unproblematisch und somit zulässig.
Bei der Errichtung der Schallschutzwand an der südlichen Grundstücksgrenze (zum Nachbargrundstück), könnten nachbarschutzrechtliche Belange berührt sein. Um diesbezüglich Probleme auszuschließen, ist speziell von diesem Nachbarn die Nachbarunterschrift einzuholen und vorzulegen. Das Einvernehmen, zumindest für den südlichen Teil, sollte hiervon abhängig gemacht werden.
Das Bauvorhaben ist, unter der Voraussetzung, dass der Bauausschuss die Abweichung der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Einfriedungshöhe befürwortet, grundsätzlich zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,28 m sowie für die Versetzung des Eingangstores und den Mülltonnen herzustellen.
Einer Abweichung der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Einfriedungshöhe um 1,68 m wird ausnahmsweisen zugestimmt, weil es sich um eine Lärmschutzmaßnahme gegenüber der Trambahntrasse handelt.
Die Nachbarunterschrift des speziell betroffenen südlichen Nachbarn ist vorzulegen. Das Einvernehmen für den auf der südlichen Grundstücksgrenze geplanten Teil der Einfriedung wird nur nach Vorlage der entsprechenden Nachbarunterschrift erteilt. Das Landratsamt wird gebeten, die Einhaltung der nachbarschutzrechtlichen Belange umfassend zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Antrag Friederike Geissler auf Energetische Sanierung des bestehenden Dachgeschosses, Erneuerung der Dachgauben und Gegengiebel auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/14 an der Ludwig-Thoma-Straße 31;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Friederike Geissler, Ludwig-Thoma-Str. 31, 82031 Grünwald
Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 31, Grundstück Fl.Nr. 603/14
(Grundstücksgröße = 3.938 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 29 B 33 v. 08.08.1934, § 34 BauGB,
Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur energetischen Sanierung des bestehenden Dachgeschosses sowie die Erneuerung der Gauben und eines Gegengiebels auf der Südseite.
Das Dachgeschoss wird bereits heute zu Wohnzwecken genutzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Maßnahme nicht tangiert.
Die geplanten Gauben entsprechen in Ihren Ausmaßen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung. Der Giebel auf der Südseite überschreitet die nach Ortsgestaltungssatzung maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m um 1,90m.
Da sich der Giebel bezogen auf das Gesamtdach sehr zurückhaltend darstellt und in ähnlich gelagerten Fällen bereits entsprechende Abweichungen erteilt wurden, empfiehlt die Verwaltung, diese hier auch auszusprechen.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Eingabeplänen und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur energetischen Sanierung des bestehenden Dachgeschosses und Erneuerung Dachgauben und Gegengiebel herzustellen.
Eine Abweichung wegen Überschreitung der nach der Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe um 1,90m wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Bauantrag Philip Artope zur Sanierung und Umbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 345/2 an der Otto-Heilmann-Straße 20;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Artope Philip, Otto-Heilmann-Straße 20, 82031 Grünwald
Bauort: Otto-Heilmann-Straße 20, Grundstück Fl.Nr. 345/2 (Grundstücksgröße = 2.376 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 43 B 19 vom 11.08.1920, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus in E+D-Bebauung (Genehmigung 1988) in Richtung Osten und Westen, der die Erweiterung der Wohnfläche des Bestandsgebäudes im EG des Gebäudes vorsieht. Der heutige Dachüberstand auf der Ost- und Westseite ist jeweils 1,5 m. Einen Teil davon möchte der Antragsteller durch versetzen der Außenwände unterbauen.
Desweiteren wird die bestehende Terrasse auf der Südseite zurückgebaut. Somit wird das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf den ihm zugeteilten Grundstücks-Anteil von 659,1 qm eingehalten.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden nicht tangiert.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt.
Der Stellplatznachweis wird durch die vorhandene Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum erdgeschossigen Anbau an einer bestehende Doppelhaushälfte herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Antrag Sebastian Munte zur Aufstockung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/6 an der Tölzer Str. 18a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Sebastian Munte, Tölzer Str. 18a, 82031 Grünwald
Bauort: Tölzer Str. 18a, Grundstück Fl.Nr. 173/6 (Grundstücksgröße = 524 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 251 B 28, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauwerber plant die Aufstockung des bestehenden Bungalow-Gebäudes am Tölzer Berg.
Auf einem Schenkel des L-förmigen Gebäudes soll ein weiteres (Voll-)Geschoss in Flachdachbauweise zur Erweiterung des Wohnraums für die Familie errichtet werden.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass die Geschossflächenzahl und die Grundfläche mit den Nebenanlagen eingehalten werden. Bei der Grundfläche mit dem Hauptgebäude, die bereits im Bestand überschritten ist, kommt aufgrund einer erforderlichen Treppe zur Andienung des neuen Obergeschosses eine Mehrung von 3m² hinzu. Der Bereich ist heute im Bestand bereits mit einem Vordach überdeckt, das hierfür nun zum dem Hauptgebäude zugehörigen Treppenbereich umschlossen wird. Überschreitungen des Maßes der baulichen Nutzung im Bereich der Hauptnutzung werden grundsätzlich nicht zugelassen. Gesehen auf das Gesamtvorhaben würde die Bilanz hinsichtlich der Grundflächenzahl dennoch positiv ausfallen, da das bisher vorhandene Vordach auf der Gebäudenordseite auf einer Fläche von 22,5m² abgebrochen wird. Außerdem wird ein großflächiger Lichtschacht reduziert auf zwei kleine Lichtschächte, was in der Flächenbilanz wieder positiv zu sehen ist. Insgesamt wird demnach mit dem geplanten Vorhaben die versiegelte und für die Grundfläche relevante Fläche verringert.
Die Höhenentwicklung entspricht der Umgebungsbebauung, ebenso die Art der baulichen Nutzung (Wohnen im allgemeinen Wohngebiet) nach § 34 BauGB.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Ein weiterer Zwangspunkt beim gegenständlichen Bauvorhaben ist die Erfordernis einer Abstandsflächenübernahme durch das nördlich angrenzende Grundstück Tölzer Straße 14, das im Eigentum der Gemeinde Grünwald steht. Es handelt sich dabei um eine Überschreitung der Abstandsfläche um 0,15m auf einer Länge von 13,63m (= ca. 2,04m²). Aufgrund der Geringfügigkeit der Überschreitung sollte der Übernahme zugestimmt werden.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes wird am Sitzungstag vorgetragen.
Der Stellplatznachweis wurde erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind fast vollständig.
Beschluss 1
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines Wohngebäudes herzustellen.
Der Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird aufgrund der insgesamt positiven Bilanz im Vergleich zur Bestandsplanung (insgesamt Verringerung der Überschreitung) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Auf Antrag von Frau Wassermann wird folgender Beschluss gefasst:
Es ist ein Baum 2. Ordnung zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Beschluss 3
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dass die Gemeinde in ihrer Funktion als Grundstückseigentümerin des betroffenen, sog. dienenden Grundstücks der beantragten, geringfügigen Abstandsflächenübernahme ausnahmsweise
zustimmt. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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9. Bauantrag Tarek Mamisch zur Nutzungsänderung eines Getränkemarktes in ein Büro auf dem Grundstück Fl. Nr. 599/0 an der Südlichen Münchner Straße 46;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Bauherr: Tarek Mamisch, Forstweg 5, 82031 Grünwald
Bauort: Südliche Münchner Str. 46, Grundstück Fl.Nr. 599/0 (Grundstücksgröße = 2.508m²)
Planbereich: Planbereich: § 34 BauGB, Baulinienplan Nr. 29 B 33 und Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung;
Der Bauausschuss hat sich mit der Nutzungsänderung und dem geplanten Umbau des Orterer Getränkemarktes in eine Vinothek mit Bistro zuletzt in öffentlicher Sitzung am 29.07.2013 eingehend befasst und das Einvernehmen einstimmig hergestellt. Die Baugenehmigung wurde nicht erteilt – lt. telf. Rücksprache mit dem Landratsamt München wurde dieser Bauantrag bereits im März 2015 zurückgezogen.
Mittlerweile hat der Antragsteller einen neuen Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde eingereicht – es geht dabei die ursprünglich geplante Nutzung einer Vinothek mit Bistro nunmehr in eine Büronutzung zu bringen. Die neue Nutzung wurde vor Ort bereits baulich umgesetzt.
Entlang der Ludwig-Thoma-Straße werden nunmehr acht Stellplätze beantragt; diese werden z.T. (im östlichen Bereich) über eine 5,00m breite Zufahrt erschlossen. Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Weise geführt – für die bisherige Nutzung als Getränkeabholmarkt waren acht Stellplätze vorhanden – für die künftige Büronutzung sind fünf Stellplätze erforderlich.
Auf der Gebäudewestseite werden (wie ursprünglich auch geplant) drei Großbäume gepflanzt – die bisher beantragte Freischankfläche für das Bistro soll nunmehr eine Terrasse werden zur Nutzung für die Büronutzer – auch in diesem Bereich werden diverse Pflanzen (darunter zwei Großbäume) zur Pflanzung beantragt. Welche Großbäume (Gattung, Stammumfang usw.) es sein sollen, ist aus der Planung nicht ersichtlich
Mit der geänderten Lage der Stellplätze ist die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen erneut tangiert – jedoch im zulässigen Rahmen in Form einer Befreiung. Es sollte daher eine Befreiung befürwortet werden, unter der Voraussetzung, dass die neuen Stellplätze aus wasserdurchlässigen Bodenbelägen ausgebildet werden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur
vorliegenden Nutzungsänderung von Getränkeabholmarkt in Büronutzungen herzustellen.
Wegen der wasserdurchlässigen Ausführung der Belagsarten wird eine Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen i.S. § 19 Abs. 4 BauNVO befürwortet.
Es sind die fehlenden Angaben zur Freiflächengestaltung in den Grundrissplänen zu ergänzen.
Vor Weitergabe des Bauantrages an das Landratsamt München ist noch eine Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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10 |
zum Seitenanfang
11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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11 |
zum Seitenanfang
12. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
Baumeisterarbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die ersten Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Baumeister wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma MICKAN GmbH aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 576.397,91 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt,
für die Baumeisterarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MICKAN GmbH aus 92224 Amberg, mit einer Bruttoangebotssumme von 576.397,91 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Energetische Sanierung der Feuerwehr Grünwald mit Wohnhaus;
Dachdecker- und Spenglerarbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Unterhaltes gemeindlicher Gebäude wurden die Freiwillige Feuerwehr und das zugehörige Wohnhaus in der Hubert-Hopf-Str. 2 /2a energetisch untersucht, in der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2015 wurde daraufhin das Architekturbüro Steininger beauftragt, die Planung wurde vom Gemeinderat am 28.04.2015 vorgestellt und genehmigt.
Das Gewerk Dachdecker- und Spenglerarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 23.06.2015 um 11.00 Uhr im Rathaus Grünwald.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Angebote geprüft, und empfiehlt die nachfolgende Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Rogall aus 82031 Grünwald zum Angebot vom 22.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 145.801,12 € Brutto.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, mit den Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem bei der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Rogall aus 82031 Grünwald, zum Angebot vom 22.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 145.801,12 € Brutto zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Energetische Sanierung der Feuerwehr Grünwald mit Wohnhaus;
Wärmedämmverbundsystem - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
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14 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Unterhaltes gemeindlicher Gebäude wurden die Freiwillige Feuerwehr und das zugehörige Wohnhaus in der Hubert-Hopf-Str. 2 /2a energetisch untersucht, in der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2015 wurde daraufhin das Architekturbüro Steininger beauftragt, die Planung wurde vom Gemeinderat am 28.04.2015 vorgestellt und genehmigt.
Das Gewerk Wärmedämmverbundsystem wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 24.06.2015 um 11.00 Uhr im Rathaus Grünwald.
Die Verwaltung hat die eingegangenen 4 Angebote geprüft, und empfiehlt die nachfolgende Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Steininger aus 82031 Grünwald zum Angebot vom 12.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 78.996,96 € Brutto.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, mit den Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem bei der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Steininger aus 82031 Grünwald,
zum Angebot vom 12.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 78.996,96 € Brutto zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Energetische Sanierung der Feuerwehr Grünwald mit Wohnhaus;
Zimmererarbeiten Dach - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Unterhaltes gemeindlicher Gebäude wurden die Freiwillige Feuerwehr und das zugehörige Wohnhaus in der Hubert-Hopf-Str. 2 /2a energetisch untersucht, in der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2015 wurde daraufhin das Architekturbüro Steininger beauftragt, die Planung wurde vom Gemeinderat am 28.04.2015 vorgestellt und genehmigt.
Das Gewerk Zimmererarbeiten Dach wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission fand am 24.06.2015 um 10.30 Uhr im Rathaus Grünwald statt.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Angebote geprüft, und empfiehlt die nachfolgende Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Kohlauf aus 83676 Jachenau zum Angebot vom 19.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 81.609,01 € Brutto.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, mit den Zimmererarbeiten Dach
bei der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Kohlauf aus 83676 Jachenau, zum Angebot vom 19.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 81.609,01 € Brutto zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Energetische Sanierung der Feuerwehr Grünwald mit Wohnhaus;
Zimmererarbeiten Fassade - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
16 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Unterhaltes gemeindlicher Gebäude wurden die Freiwillige Feuerwehr und das zugehörige Wohnhaus in der Hubert-Hopf-Str. 2 /2a energetisch untersucht, in der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2015 wurde daraufhin das Architekturbüro Steininger beauftragt, die Planung wurde vom Gemeinderat am 28.04.2015 vorgestellt und genehmigt.
Das Gewerk Zimmererarbeiten Fassade wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 23.06.2015 um 10.00 Uhr im Rathaus Grünwald.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Angebote geprüft, und empfiehlt die nachfolgende Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gröbmair aus 83623 Gröbenzell zum Angebot vom 22.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 61.010,13 € Brutto.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, mit den Zimmererarbeiten Fassade bei der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gröbmair aus 83623 Gröbenzell, zum Angebot vom 22.06.2015 mit einem Preis in Höhe von 61.010,13 € Brutto zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Renovierung Innenräume Bibliothek;
Bodenlegerarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Die Bibliothek feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass werden die Räumlichkeiten der Bibliothek neu gestrichen und ein neuer Boden verlegt.
Die letzte Renovierung fand vor 13 Jahren statt.
Auf Grund der Kostenschätzung, von Architekt Herrn Steininger erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Steininger aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 52.751,21 €.
Auf der Haushaltsstelle 35200.5000 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bodenlegerarbeiten in der Bibliothek, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa Steininger aus 82031 Grünwald,
mit einer Bruttoangebotssumme von 52.751,21 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 35200.5000 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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18. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Elektroarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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20.07.2015
|
ö
|
|
18 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 21.10.2014 wurde die Sanierung der Turnhalle beschlossen.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung für das Gewerk Elektroarbeiten.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Frank aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 137.602,60 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Elektroarbeiten in der Schulturnhalle, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Frank aus 95336 Mainleus,
mit einer Bruttoangebotssumme von 137.602,60 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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19. Um- und Neubau eines Kinderhorts in der Dr. Max Str. 15;
Vergabe der Fachplanerleistung -HLS-;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
19 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als Kinderhort zu nutzen. Da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist, ist der Standort für einen Hort ideal.
Zudem muss der zeitlich auf zwei Jahre befristete Kinderhort im Gymnasium schon im nächsten Jahr in neue Unterkünfte untergebracht werden.
Des weiteren wurde in der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 der Architekturbüro Grotzeck mit den Planungsleistungen zum Umbau/ Sanierung des Wohnhauses beauftragt. Durch die Gemeinde Grünwald wurde eine Ausschreibung für die Vergabe der Planungsleistungen der jeweiligen Fachplaner durchgeführt.
Diese Ausschreibungen sahen vor, Planungsbüros mit entsprechenden Referenzobjekten und einer ausreichenden und strukturierten Bürogröße und Verfügbarkeit auszuwählen.
Mit diesen Vorgaben wurden vier Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei der Gemeinde sind zwei Angebote eingegangen.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter das Ingenieurbüro Vogt aus 85356 Freising mit einer Bruttoangebotssumme von 41.368,48 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Planung für Heizung, Lüftung und Sanitär
des Kinderhorts in der Dr. Max Str. 15 an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Vogt aus 85356 Freising, mit einer Bruttoangebotssumme von 41.368,48 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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20. Um- und Neubau eines Kinderhorts in der Dr. Max Str. 15;
Vergabe der Fachplanerleistung -Tragwerksplanung-;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
20 |
Sachverhalt
Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als Kinderhort zu nutzen. Da gleich gegenüber die Martin-Kneidl-Grundschule situiert ist, ist der Standort für einen Hort ideal.
Zudem muss der zeitlich auf zwei Jahre befristete Kinderhort im Gymnasium schon im September 2016 in neue Unterkünfte untergebracht werden.
Des weiteren wurde in der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 der Architekturbüro Grotzeck mit den Planungsleistungen zum Umbau/ Sanierung des Wohnhauses beauftragt. Durch die Gemeinde Grünwald wurde eine Ausschreibung für die Vergabe der Planungsleistungen der jeweiligen Fachplaner durchgeführt.
Diese Ausschreibungen sahen vor, Planungsbüros mit entsprechenden Referenzobjekten und einer ausreichenden und strukturierten Bürogröße und Verfügbarkeit auszuwählen.
Mit diesen Vorgaben wurden vier Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zwei Angebote sind bei der Gemeinde eingegangen.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter das Ingenieurbüro Lettl aus 82064 Straßlach, mit einer Bruttoangebotssumme von 52.566,16 € (Leistungsphasen 1-6, Honorarzone II Mitte, 15% Umbauzuschlag und 3% Nebenkosten).
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Tragwerksplanung des Kinderhorts in der Dr. Max Str. 15 an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Lettl aus 82064 Straßlach, mit einer Bruttoangebotssumme von 52.566,16 €
zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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21. Energetische Sanierung der Feuerwehr Grünwald mit Wohnhaus;
Vorstellung Farbkonzept - Genehmigung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
21 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Unterhaltes gemeindlicher Gebäude wurden die Freiwillige Feuerwehr und das zugehörige Wohnhaus in der Hubert-Hopf-Str. 2 /2a energetisch untersucht, in der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2015 wurde daraufhin das Architekturbüro Steininger beauftragt, die Planung wurde vom Gemeinderat am 28.04.2015 vorgestellt und genehmigt.
Durch den Architekten wird in der Sitzung das Farbkonzept für die geplante Sanierung vorgestellt.
Beschluss 1
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss beschließt, das vorgestellte Farbkonzept des Architekten Herrn Steininger zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss beschließt außerdem, die Dachfarbe in rot ausführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
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22. Ersatzbeschaffung eines Kommunalgeräteträgers mit Winterdienstgeräten;
Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
22 |
Sachverhalt
Der Kommunaltraktor Lindner Unitrac 95, Baujahr 10.11.2003, amtliches Kennzeichen
M - 1207 mit einer Laufleistung von 40.597 km und 3.520 Betriebsstunden ist aufgrund der immer häufiger auftretenden Mängel an Getriebe, Schaltung und Motor, die zu mehrfachen Ausfallzeiten des Traktors besonders im Winterdiensteinsatz führen, auszutauschen.
Die Bauverwaltung hat in Absprache mit dem Bauhofleiter mehrere Angebote für einen Kommunalgeräteträger mit Winterdienstgeräten eingeholt und technisch sowie finanziell verglichen.
Das Angebot des Anbieters, Fa. Hako GmbH, vom 12.05.2015 für den Kommunalgeräteträger Multicar M31 H mit Winterdienstgeräten und einer Bruttoangebotssumme von 128.715,60 € stellte sich als das günstigste Angebot heraus.
Auf der Haushaltsstelle 63000.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) und 67500.9350 (Vermögenserwerb Straßenreinigung) sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Haushaltsmittel angemeldet und noch verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die Vergabe der Beschaffung eines Kommunalgeräteträgers Multicar M 31 H mit den Winterdienstgeräten an den Anbieter, Fa. Hako GmbH aus 82110 Germering, zu ihrem Angebot vom 12.05.2015 und zu einer Gesamtbruttoangebotssumme von 128.715,60 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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23. Gemeinde Grünwald;
Stromlieferung für alle gemeindlichen Gebäude;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
23 |
Sachverhalt
Die Stromlieferverträge für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald wurden im Jahr 2013 europaweit ausgeschrieben, für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis 31.12.2015
Als wirtschaftlichster Bieter wurde hierbei die Gemeindewerke Oberhaching mit der Stromlieferung beauftragt.
Ab 1.1.2016 ist eine neue Ausschreibung erforderlich.
Hierzu sind verschiedene Wege möglich.
- Einzelausschreibung z.B. über verschiedene Anbieter
- Sammelausschreibung über den Bayerischen Gemeindetag (Bündelausschreibung)
- Sammelausschreibung über Becker, Büttner, Held (Bündelausschreibung)
Einzelausschreibung
Hier hat die Gemeinde bei der vertraglichen Gestaltung freie Hand und ein hohes Mitspracherecht bei den individuellen Punkten (Stromart, Ablesekosten, Kostenbeteilligung bei Zählerwechsel usw.)
Sammelausschreibung
Hier werden die Verträge vorgegeben, so dass hier kaum ein Mitspracherecht möglich ist. Die Ausschreibung hat eine rege Beteiligung von Städten und Gemeinden, daher können auf Grund der hohen Strommengen erheblich günstigere Preise erzielt werden.
Sammelausschreibung über den Bayerischen Gemeindetag
Der bayerische Gemeindetag hat mit Schreiben vom 07.05.2015 über die Fa. KUBUS die Teilnahme an einer Bündelausschreibung angeboten.
Sammelausschreibung über Kanzlei Becker, Büttner, Held
Die Kanzlei Becker, Büttner, Held führt zeitgleich auch eine Ausschreibung durch, hierfür ist nur ein Grundsatzbeschluss erforderlich.
Als Produkte sind möglich:
- Strom aus konventioneller Energie
- Strom aus erneuerbaren Energien
Bei Strom aus konventioneller Energie handelt es sich um Strom, der aus einem Mix von verschiedenen Kraftwerken besteht (Kohle, Gas, Atomstrom, usw.)
Bei dieser Art der Stromerzeugung wird aufgrund der bereits lange bestehenden Anlagen ein günstiges Strompreisangebot erwartet.
Bei Strom aus erneuerbaren Energien werden 100% regenerative Energiequellen verwendet (Windkraft, Wasserkraft, Geothermie, usw.).
Da diese Anlagen zum Teil erst erstellt wurden und werden, ist ein höheres Strompreisangebot zu erwarten.
Generell ist die Vorgabe welche Stromart gewünscht wird erforderlich, vom Bieter können aber mehrere Stromarten angeboten werden.
Vorab muss jedoch mittels Kriterien festgelegt werden, dass der wirtschaftlichste Preis den Zuschlag erhält.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Ausschreibung zur Stromlieferung von der Kanzlei Becker Büttner Held durchführen zu lassen.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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24. Neubau Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark;
Vergabe der Türen und Fenster;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
beschließend
|
24 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 27. Januar 2015 hat der Gemeinderat die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte beschlossen.
Die Leistung der Oberlichter und Türen wurde beschränkt an zehn Firmen ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 25. Juni 2015
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2015 die Angebote beraten und dem Bauausschuss einstimmig empfohlen den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Heigl Fensterbau GmbH, Moorenweis in einer Höhe von 69.924,40 € zu vergeben.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt der einstimmigen Beschlussempfehlung des Verwaltungsrates und beschließt, die Fenster und Türen für den Neubau der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark an die Fa. Heigl Fensterbau GmbH aus 82272 Moorenweis zu Kosten von 69.924,40 € (brutto) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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25. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
25 |
zum Seitenanfang
25.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Steininger bezüglich des asiatischen Laubholzbockkäfers
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
25.1 |
zum Seitenanfang
25.2. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Lindbüchl bezüglich der Einfahrtsbreite an der Hubert-Hopf-Straße 6
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
25.2 |
zum Seitenanfang
25.3. Anfrage GR-Mitglied Loos
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
25.3 |
zum Seitenanfang
26. Antrag PBG vom 19.05.2015; Befestigung der Wege Obere Eierwiese;
Beantwortung der Verwaltung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
26 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 19.05.2015 (Erstantrag war vom 23.02.2014 – der ausführlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.09.2014 behandelt wurde) beantragen die Parteifreien Bürger Grünwald e.V. (PBG) erneut:
1.Es soll eine einfache Wegeplanung erarbeitet und der Weg entlang der gemeindlichen Grundstücke parallel zu Hangkante (Richtung Süden) und entlang des Waldrandes (Hangkante in Richtung Alpspitzstraße) ähnlich dem bereits neu angelegten Fußweg mit einfachen Mitteln befestigt werden.
2.Innerhalb des Bewegungshains soll eine Verbindung der einzelnen Stationen ebenfalls mit einfachen, befestigten Wegen hergestellt werden, so dass das neu angelegte Gelände auch für ältere Menschen und für Eltern mit kleinen Kindern begehbar wird.
3.Der Zuweg von der Zugspitzstraße zum Bewegungshain soll mit einem Schild „Fuß- und Radweg“ gekennzeichnet werden, da manchmal Fahrzeuge direkt vor dem Bewegungshain parken
Ausführungen der Verwaltung:
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2014 mit dem Erstantrag der PBG vom 23.02.2014 zum gleichen Thema befasst. Die Antragsinhalte wurden dabei ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis genommen, da die vorbereitenden Bauarbeiten damals voll im Gange waren und zu dieser Zeit klar war, dass die geplanten Wege in geeigneter Weise hergestellt werden.
Während der Herstellung des Bewegungshains im Herbst 2014 wurde durch den beauftragten Planer, Peter Hohenauer und durch die vielen Ortsbegehungen durch persönliche Kontakte der Bauverwaltung zu den verschiedensten Nutzern der Oberen Eierwiese sehr deutlich, dass eine Befestigung der vorhandenen Trampelpfade durch die Gemeinde nicht gewünscht ist. Vielmehr wurde uns vermittelt, dass die Nutzer die vorhandenen naturnahen Wald- und Feldwege schätzen und keinen Eingriff in Form eines einfachen Wegebaus haben wollen.
Darauf hat auch Herr Hohenauer bei der umfänglichen Vorstellung der damaligen Planung in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.07.2014 hingewiesen. Es war seinerzeit schon die Absicht, dass die Wege im Areal der Oberen Eierwiese naturnah mit möglichst wenig Aufwand hergestellt werden sollen. Gerade die sensiblen Waldsaumbereiche westlich Alpspitzstraße und südlich entlang der Hangkante sollen von weiteren Eingriffen verschont bleiben.
Ausnahme ist der Pflegeweg, der durch das Gelände von Norden nach Süden den umzäunten Bewegungshain erschließt. Rund um die Obere Eierwiese gibt es Trampelpfade, die sehr gut angenommen werden. Innerhalb des Gelände erfolgt eine passive Wegeführung durch eine mehrmalige Mahd. Die Wiesen werden insgesamt 2 – 3x im Jahr gemäht, das ist mittlerweile mit dem gemeindlichen Umweltamt so abgesprochen – die Pflege selbst erfolgt durch eine extern beauftragte Firma.
Die naturnah gestalteten Wiesen sind zudem richtungslos begehbar – lediglich zu den bereits errichteten Bänken gibt es einen Wiesenweg, der niedriger gemäht ist – das Konzept von Hr. Hohenauer ist hier entsprechend umgesetzt worden.
Zwischenzeitlich sind auch die erbetenen Hundeverbotsschilder (betrifft den umzäunten Spielbereich) aufgestellt worden, desgleichen existiert ein Verbotsschild für Pkw an dem Pflegeweg.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Wegeführung im Areal Obere Eierwiese in naturnaher Ausführung (wie heute bereits vorhanden). Eine Befestigung, wie von der Fraktion „Parteifreie Bürger Grünwald“ e.V. beantragt, soll nicht zur Ausführung kommen, da Eingriffe in die sensiblen und ökologisch wertvollen Übergänge (zu Waldsaum und Hangkante) vermieden werden sollen, der Trampelpfad im südlichen Teil nahe des Waldrandes ist auf einer Breite von ca. 1,00m von Grasbewuchs zu befreien und mit Schotter bzw. Kies zu befestigen.
Die Beschilderung des Pflegeweges ist mittlerweile erfolgt – der vorliegende Antrag hat sich diesbezüglich erledigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
27. Energetische Sanierung Schulturnhalle;
Dachdecker- und Spenglerarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
20.07.2015
|
ö
|
|
27 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 13.04.2015 wurde das Architekturbüro Professor Biedermann mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.
Daher wurden die Fensterarbeiten ausgeschrieben. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, bei der 8 Firmen die Unterlagen angefordert haben.
Zwei Bieter haben ein Angebot abgegeben, die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Josef Vogt aus 82407 Wielenbach-Wilzhofen mit einer Bruttoangebotssumme von 277.138,54 €.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und empfiehlt dem Gemeinderat, für die Dachdecker- und Spenglerarbeiten in der Schulturnhalle, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Josef Vogt aus 82407 Wielenbach-Wilzhofen mit einer Bruttoangebotssumme von 277.138,54 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 09:37 Uhr