Datum: 28.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 21:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019;
3 Antrag der PBG-Fraktion vom 07.10.2019 auf Überprüfung der Preisänderungsklausel des Preisblattes der Erdwärme Grünwald GmbH;
4 Abschlussbericht Ferienprogramm 2019;
5 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
6 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
7 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 19.11.2019;
8.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 19.11.2019
8.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair
8.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kraus
8.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
8.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
8.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
8.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
8.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Portenlänger-Braunisch
8.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.12 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.13 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 10.12.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Antrag der PBG-Fraktion vom 07.10.2019 auf Überprüfung der Preisänderungsklausel des Preisblattes der Erdwärme Grünwald GmbH;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.10.2019 hat die Fraktion Parteifreie Bürger Grünwald e. V. (PBG) einen Antrag auf Überprüfung der Preisänderungsklausel der Erdwärme Grünwald GmbH gestellt. Überdies soll in der Arbeitspreisänderungsklausel ein den „tatsächlichen Kosten“ entsprechender Indikator anstelle des Stromindex verwendet werden. Ferner soll dargelegt werden, welche Auswirkungen ein Verstoß gegen § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auf die Abrechnung von Wärmekunden hat.  

Auf Veranlassung der Gemeinde hat die Erdwärme Grünwald GmbH (EWG) daraufhin die in Ziffer 1.2 des Preisblattes zum Fernwärmeversorgungsvertrag verwendete Preisgleitklausel einer juristischen Prüfung unterzogen. Die Prüfung wurde von der auf die Energiewirtschaft spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Schweizer Legal, RA Claudius Franke, durchgeführt.

  1. Preisgleitungsklausel der EWG genügt den gesetzlichen Anforderungen

Danach entspricht die in Ziffer 1.2 des Preisblattes zum Fernwärmeversorgungsvertrages enthaltene Preisgleitung den gesetzlichen Anforderungen des § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV.?? 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV lautet: „Preisänderungsklauseln dürfen nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.“ 

Insbesondere werden die „Verhältnisse auf dem Wärmemarkt“ durch den Wärmepreis- und den Strompreisindex, sowie „die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Breitstellung der Fernwärme“ werden von der EWG durch den Investitionsgüter- und den Strompreisindex angemessen berücksichtigt. Insbesondere werden die „Verhältnisse auf dem Wärmemarkt“ (dazu 1.) und „die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme“ (dazu 2.) durch die EWG in der Preisgleitung „angemessen“ (dazu 3.) berücksichtigt.

Erläuterungen:

  1. Die Verhältnisse auf dem Wärmemarktwerden durch die in Ziffer 1.2 des Preisblattes der EWG enthaltenen Indizes – insbesondere den „Wärmepreis-“ und den „Strompreisindex“ – berücksichtigt. Der Wärmepreisindex repräsentiert nicht nur die Kostenentwicklung der Fernwärmeversorgung in Deutschland, sondern auch die Kostenentwicklung für den Betrieb von Zentralheizungen, und zwar sowohl von öl-, als auch von gasbefeuerten Zentralheizungen. Der Strompreisindex ist wiederum repräsentativ für die Kostenentwicklung speziell der geothermischen Wärmeversorgung, da elektrischer Strom maßgeblich für die Förderung und Verteilung von Wärme aus tiefer Geothermie ist. Durch die Indizes ist – wie von der Gesetzesbegründung zu § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV gefordert und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – gewährleistet, dass sich die Entwicklung des Fernwärmepreises der EWG „nicht losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen kann" (vgl. BR- Drucks. 90/80, Seite 237).

  1. Durch die in Ziffer 1.2 des Preisblatts enthaltenen Indizes – insbesondere durch den Investitionsgüterindex und durch den Strompreisindex – wird ferner die „Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme“ durch die EWG im Rahmen der Preisgleitung berücksichtigt.

  • Untersuchungen der Kostenstruktur der EWG anhand der Wirtschaftspläne des Jahres 2015 und 2018 haben gezeigt, dass insbesondere durch Verwendung des Investitionsgüterindex und des Strompreisindex die „kostenmäßigen Zusammenhänge“ bei der EWG „hinreichend erkennbar wiedergegeben“ werden. Genau hierauf kommt es laut der Gesetzesbegründung zu § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV an. Eine sog. „Kostenechtheit“ bzw. eine spiegelbildlich zur Kostenstruktur ausgestaltete Preisgleitung ist ausdrücklich nicht erforderlich.

  • Die Verwendung des Strompreisindex in der Preisgleitung genügt der Anforderung der Rechtsprechung, wonach ein Indikator als Bemessungsgröße gewählt werden soll, der an die tatsächliche Entwicklung der Kosten des überwiegend eingesetzten Energieträgers anknüpft. Strom ist der von der EWG zur Erzeugung (Betrieb der Tiefenpumpe) und zur Verteilung (Betrieb der Netzpumpen) der Wärme überwiegend eingesetzte Energieträger. Ferner entspricht die anteilige Gewichtung des Strompreisindex in der Preisgleitung – auch nach der Inbetriebnahme des BHKW am Betriebsstandort Laufzorn – im Wesentlichen dem Anteil der Stromkosten der EWG für die Erzeugung und die Verteilung der Fernwärme.

  • Der Investitionsgüterindex ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes geeignet, die „Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme“ eines Fernwärmeversorgers zu repräsentieren. Überdies spiegelt die gewählte Gewichtung des Investitionsgüterindex in der Preisgleitung die „kostenmäßigen Zusammenhänge“ bei der EWG „hinreichend erkennbar wieder“, da die Investitionskosten einen wesentlichen Anteil an den Gesamtkosten der EWG haben.

  1. Schließlich ist die Berücksichtigung der „Verhältnisse auf dem Wärmemarkt“ (Marktelement) und die Berücksichtigung der „Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme“ (Kostenelement) durch die in Ziffer 1.2 der Preisgleitung enthaltenen Indizes „angemessen“ im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 AVBFernwärmeV.

  • Insbesondere ist eine anteilige Berücksichtigung einzelner Indizes im Rahmen sowohl des Kosten-, als auch des Marktelements nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich zulässig. Zudem haben Fernwärmeversorger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Gewichtung der gewählten Indizes einen Entscheidungsspielraum. Insofern kann auch von einer paritätischen Gewichtung des Markt- und des Kostenelements abgesehen werden, und es müssen ausdrücklich nicht sämtlichen Kosten eines Fernwärmeversorgers einen Niederschlag in der Preisgleitung finden.

  1. Die Entwicklung des Strom- / Gaspreisindex

Überdies wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen für den Fall untersucht, dass tatsächlich der von der PBG-Fraktion im Antrag vom 07.10.2019 vorgeschlagene Gaspreisindex verwendet worden wäre:    

  1. Der in Ziffer 1.2 der Preisgleitung der EWG verwendete Strompreisindex?? Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) - Elektrischer Strom, bei Abgabe an Sondervertragskunden (Fachserie 17, Reihe 2, Lfd.-Nr. 623). und der von der PBG- Fraktion im Antrag vom 07.10.2019 vorgeschlagene Gaspreisindex?? Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) - Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe (auch Wohnungswirtschaft; Fachserie 17, Reihe 2, Lfd.-Nr. 633). sind bei langfristiger Betrachtung annähernd gleich volatil. Lediglich bei einer punktuellen Betrachtung (wie im Antrag der PBG-Fraktion vom 07.10.2019) schneidet – je nach gewähltem Zeitpunkt – der eine Index deutlich besser ab als der andere. Bei einem langfristigen Vergleich der Index-Entwicklung (etwa im Zeitraum 2005 – 2019) kann nicht konstatiert werden, dass die Verwendung des von der PBG- Fraktion vorgeschlagenen Gaspreisindex für die Kunden der EWG wirtschaftlich deutlich vorteilhafter gewesen wäre.

  1. Aufgrund internationaler?? Artikel 2 ff. des „Übereinkommen von Paris“ vom 19.10.2016. und europäischer?? Verordnung (EU) 2018/842 vom 30. Mai 2018 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris (EU Klimschutzverordnung). Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der klimapolitischen Agenda der Bundesregierung?? „Energiekonzept 2010“ vom 28.ß9.2010; „Klimaschutzplan 2050“ vom 15.11.2016 und „Klimaschutzprogramm 2030“ vom 10.10.2019.   ist absehbar, dass sich der Einsatz fossiler Energieträger verteuern wird, was voraussichtlich zu Erhöhungen des von der PBG-Fraktion vorgeschlagenen Gaspreisindexes führt. Hierzu das „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ vom 10.10.2019:

„Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme (...) einführen. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). (...) Eine CO2-Bepreisung fossiler Heiz- und Kraftstoffe führt zu Preisen, die sich stärker am CO2-Gehalt ausrichten.“

„Zeitgleich mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung werden Bürger und Wirtschaft beim Strompreis entlastet, indem die EEG-Umlage oder einzelne Fördertatbestände so- wie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Ab- gaben) schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt werden.“

  • Folglich wird die Verwendung fossiler Energieträger aufgrund der damit einhergehenden Treibhausgasemissionen durch die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems verteuert. Die hierdurch von der Bundesrepublik Deutschland generierten Einnahmen sollen vorallem verwendet werden, um staatlich induzierte Strompreisbestandteile (EEG-Umlage, Stromsteuer u.a.) abzusenken, und hierdurch den Verbrauch erneuerbaren Stroms anstelle von fossilen Energieträgern anzureizen. Bestehende Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis (mit Ausnahme der Umsatzsteuer) werden bei der Berechnung des Strompreisindexes durch das Statistische Bundesamt berücksichtigt.?? Siehe Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) nach dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009), Erläuterungen zur Statistik, Seite 3, Nr. 2.

  • Eine Verwendung des Gaspreisindex in der Preisgleitung wird daher – unabhängig von der Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten – voraussichtlich ab dem 01.01.2021 dazu führen, dass die Wärmekunden der EWG hierüber mit den Kosten für Treibhausgasemissionen durch die Verwendung von Erdgas belastet werden. Zudem profitieren die Wärmekunden nicht von den angekündigten finanziellen Entlastungen beim Strompreis.

  • Eine weitere Verwendung des Strompreisindex in der Preisgleitung bedeutet hingegen, dass die Wärmekunden der EWG zumindest insoweit nicht mit den zusätzlichen Kosten für den Einsatz von Erdgas finanziell belastet werden, und überdies von den finanziellen Entlastungen beim Strompreis profitieren.

  1. Höhe des Wärmepreises der EWG

Die EWG hat zudem einen Fernwärmepreisvergleich auf Basis der vom AGFW | Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. jährlich veröffentlichten Fernwärmepreisübersicht (Stand: 01.04.2018) durchgeführt. In dieser wird der durchschnittliche Fernwärmepreis je Bundesland für typisierte Abnahmefälle (insbesondere für Privat- und Gewerbekunden) ermittelt. Im Ergebnis liegt der Fernwärmepreis der EWG unter sämtlichen Durchschnittswerten, und zwar um bis zu 48,46 %. D.h. die EWG gehört – trotz der vergleichsweise teuren Erzeugungstechnologie (Tiefengeothermie) – bundesweit zu den günstigsten Fernwärmeversorgern.

Ferner hat die EWG die Preise von sieben anderen Geothermieunternehmen in Bayern ermittelt, und für die Abnahmefälle Privat- und Gewerbekunden mit dem eigenen Preis verglichen. Im Ergebnis ist die EWG der günstigste Fernwärmeversorger in der Vergleichsgruppe, und zwar so- wohl bei den Privat-, als auch bei den Gewerbekunden. Der geringste Preisabstand besteht zur Geothermie Unterföhring (GEOVOL Unterföhring GmbH). Hier ist die EWG bei den Privatkunden um 2,34 %, und bei den Gewerbekunden um 4,75 % günstiger. Der größte Preisabstand besteht zu den Preisen für Gewerbekunden der Geothermie Pullach (IEP GmbH). Hier ist die EWG um satte 33,94 % günstiger, während auch der Preisabstand bei den Privatkunden 23,19 % beträgt.

Die Gemeinde hat damit den Antrag der PBG vollumfassend geprüft und stellt fest, dass die Preisgleitung in Ziffer 1.2 des Preisblattes zum Fernwärmeversorgungsvertrag der EWG den gesetzlichen Anforderungen des § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV genügt. Eine Untersuchung der Rechtsfolgen eines möglichen Verstoßes gegen diese Vorschrift ist daher nicht erforderlich. Auch wäre eine Verwendung des von der PBG-Fraktion vorgeschlagenen Gaspreisindex in der Preisgleitung der EWG – sofern rechtlich überhaupt zulässig – für die Wärmekunden voraussichtlich wirtschaftlich nachteilhaft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der oben genannten Ausführungen, den Antrag der PBG-Fraktion vom 07.10.2019 nicht weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Zeppenfeld war während der Abstimmung nicht anwesend.

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4. Abschlussbericht Ferienprogramm 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl begrüßt die Organisationsleiterinnen des Ferienprogramms 2019, Frau Victoria Maehrholz, Grünwalder Freizeitpark GmbH, und Frau Dido Lutz von der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., mit der die Grünwalder Freizeitpark GmbH gemeinsam das Ferienprogramm organisiert.
 
Mittels Powerpoint-Präsentation stellen Frau Maehrholz und Frau Lutz den Abschlussbericht 2019 dem Gemeinderatsgremium vor, der den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Einladung zu dieser Sitzung übermittelt wurde.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 90 (Vorjahr 93) verschiedene Programmpunkte angeboten, zuzüglich Freies Spiel und SommerLeseClub. Das sog. Freie Spiel in der Helmi-Mühlbauer-Halle fand an insgesamt 55 Tagen währen der Oster-, Pfingst-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien statt und verzeichnete insgesamt 1.911 (vgl. 2018 = 1.560) Besucher.

Das Hauptprogramm in den Sommerferien verzeichnete 665 Teilnehmer (Vorjahr 698), die insgesamt 1.334 Plätze gebucht hatten (Vorjahr 1.310), während das Freie Spiel von 1.911 Kindern besucht wurde, so dass insgesamt 2.576 Kinder und Jugendliche das Angebot in den Sommerferien in Anspruch genommen haben (Vorjahr 1.542).

Es konnten in diesem Jahr erneut viele Grünwalder Vereine, Einrichtungen und die drei Grünwalder Kirchengemeinden sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger dazu motiviert werden, sich an der Gestaltung des Programms zu beteiligen.

Die Anmeldung zum Kursangebot 2019 fand am Samstag, den 29.06.2019 statt und endete am letzten Schultag, dem 26.07.2019. Somit hatten die Eltern einen ganzen Monat Zeit, ihre Kinder zum Kursangebot einzuschreiben.

Die Themenschwerpunkte der angebotenen Kurse gliederten sich dieses Jahr in folgende Bereiche:

- Ausflüge
- In und um Grünwald
- Kreatives
- Musik & Theater
- Rund ums Buch
- Sport & Spiel
- Wissen

Auf diese sieben Themenbereiche verteilten sich 90 verschiedene Kurse. Durch das Mehrfachangebot einzelner Programmpunkte handelte es sich um insgesamt 157 Kurse.

Rund 52,5 % der Kinder, die das Ferienprogramm in Anspruch nahmen, kamen aus Grünwald, 27,5 % aus dem Stadtgebiet München und 20 % aus den umliegenden Gemeinden.

Erstmals seit dem Jahr 2008 wurde das jährliche Budget für das gemeindliche Ferienprogramm ab dem Haushaltsjahr 2017 auf 95.000,- € erhöht. (siehe GR-Beschluss Nr. 348 vom 31.01.2017). Die zusätzlich zur Verfügung gestellten 15.000,- € bieten neue Gestaltungsmöglichkeiten. Ansonsten umfasst das Budget wie gehabt die Kosten für die Organisation und Durchführung des Kursangebotes während der sechswöchigen Sommerferien durch die Grünwalder Freizeitpark GmbH und die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. sowie das Freie Spiel in den Oster-, Pfingst-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien.

Das genehmigte Budget wurde um 9.408,92 € unterschritten.

Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen den Bericht mit großem Interesse zur Kenntnis.

1. Bürgermeister Neusiedl und die Mitglieder des Gemeinderates danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der  Grünwalder Freizeitpark GmbH und der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. und insbesondere den beteiligten Bürgern, die am großen Erfolg des Ferienprogramms mitgewirkt haben, für ihre hervorragende Arbeit und ihr Engagement.

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5. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigke it lag nicht vor.

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6. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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7. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 7

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8
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8.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 19.11.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.1

Sachverhalt

GR-Mitglied  Zeppenfeld fragt in der öffentlichen GR-Sitzung am 19.11.2019 , warum die Blindenampel am Marktplatz nicht funktioniert.

Auf Nachfrage beim Staatlichen Bauamt Freising am 10.12.2019 funktionieren alle Blindenampeln am Marktplatz.

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8.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 19.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt in der öffentlichen GR-Sitzung am 19.11.2019, ob die ausschließliche Benutzung von akkubetriebenen Laubbläsern in der Friedhofssatzung aufgenommen werden kann;

In Beantwortung der Anfrage teilt die Friedhofsverwaltung folgendes mit:

Ein in der Satzung festgelegtes Verbot, welchen Fremdfirmen die Nutzung benzinbetriebener Laubbläser untersagt, verstößt gegen geltendes Recht.

So beschloss am 26. Februar 2018 das Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Aktenzeichen 2 A 173/17), dass Laubbläser mit Benzinmotor und der damit verbundene Lärm hinzunehmen seien, sowohl von Anwohnern als auch von Inhabern von Grabstätten und Friedhofsbesuchern. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes.

Die Richter verwiesen unter anderem darauf, dass es nicht wirtschaftlich sei, das Laub (in diesem Fall) von über 600 Bäumen auf dem entsprechenden Friedhof von Hand zu beseitigen. Ohnehin würden die Laubbläser nur zu bestimmten Zeiten (Allerheiligen) vermehrt eingesetzt.

Aus dem Grabnutzungsrecht ergebe sich nach Meinung der Richter zwar ein Recht auf innere Einkehr und Ruhe beim Totengedenken. Doch erst bei erheblichen Einschränkungen, die speziell das Grab des einzelnen Nutzungsberechtigten beträfen und nicht dem Friedhofszweck entsprächen, hätten Betroffene Aussicht auf einen Unterlassungsanspruch.

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Grünwald weist nochmals darauf hin, dass die Friedhofsmitarbeiter bereits akkubetriebene Geräte im Einsatz haben und dies bei einem Bestand von rund 1.000 Laubbäumen auf dem Waldfriedhof.

Die Friedhofsmitarbeiter haben sich allerdings bereit erklärt, wenn ein benzinbetriebener Laubbläser eingesetzt wird, mit den betreffenden Firmen zu sprechen und diesen für die Zukunft, auch aus Gründen des Umweltschutzes, die Anschaffung eines akkubetriebenen Gerätes zu empfehlen.

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8.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair fragt an, ob es möglich ist, bei der Kommunalwahl in den Stimmbezirken Lesehilfen/Lesebrillen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen, sollte jemand seine Lesehilfe vergessen haben.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass Lesebrillen/Lesehilfen für die anstehende Kommunalwahl beschafft werden.

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8.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus fragt bezüglich der Broschüre vom Haus der Begegnung an, wer diese Broschüre in Auftrag gegeben, bezahlt hat und wer für diese Broschüre verantwortlich ist.



1. Bürgermeister Neusiedl stellt dar, dass das Haus der Begegnung in mehreren Stufen verwirklicht worden ist. Die sozialen Einrichtungen wie z. B. die Nachbarschaftshilfe, die Tagespflege und Kindergarten Marienkäfer haben das Gebäude im November 2017 bezogen. Im August 2018 waren die Wohnhäuser (Haus D – G) bezugsfertig. Im Frühjahr 2019 wurden die Außenanlagen fertiggestellt. Im Mai 2019 kam dann eine Anfrage des Architekten Goergens + Miklautz zur Erarbeitungen einer Broschüre für das Haus der Begegnung. Da die Gemeinde Grünwald bei allen großen Baumaßnahmen (Bürgerhaus Römerschanz, Gemeindebücherei und Jugendzentrum, Musikschule und Gymnasium Grünwald) eine Broschüre erstellt hat, war die Gemeinde Grünwald an einer Herausgabe einer Broschüre für das Haus der Begegnung sehr interessiert. Dies ist archivarisch für die Nachwelt sehr wichtig. Hierzu wurden alle Broschüren der verschiedenen Projekte der Gemeinde Grünwald dem Gemeinderat vorgezeigt.

Weiter führt 1. Bürgermeister Neusiedl aus, dass sehr viele begeisterte Bürgerinnen und Bürger aber auch Auswärtige im Rathaus wegen den Nutzungen und Angeboten im Haus der Begegnung nachgefragt haben. Daher erschien es sinnvoll eine Broschüre für das Haus der Begegnung zu veröffentlichen und einen Tag der offenen Tür zu veranstalten. Da bei dem Tag der offenen Tür am 14. September eine sehr hohe Resonanz und viel Interesse aus der Bevölkerung kam hat die Gemeinde Grünwald die Idee einer Broschüre weiter vorangetrieben. Auch werden immer wieder Führungen im Haus der Begegnung angeboten, bei der eine große Teilnehmerzahl verzeichnet wird.

In den darauffolgenden Monaten wurden die Fotos erstellt, die Texte entworfen und das Layout gesetzt. Im Sommer 2019 wurde die Broschüre von der Verwaltung freigegeben.

Im September wurde das Café Treffpunkt eröffnet, das ein Herzstück des Hauses der Begegnung ist. Somit wurde abgewartet bis neue Fotos vom Café Treffpunkt erstellt wurden. Die Broschüren wurden Mitte Dezember an die Gemeinde geliefert. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage erfolgte die Verteilung Anfang Januar 2020.

Die Kosten der Broschüre sind im genehmigten Budget in Höhe von 39 Millionen Euro für das Haus der Begegnung inbegriffen. Dieses genehmigte Budget wird unterschritten, da sich die Gesamtkosten voraussichtlich auf ca. 38 Millionen € belaufen.

Da ein Bürgerschreiben bei der Gemeinde Grünwald bezüglich der Vorgehensweise der Broschürenerstellung eingegangen ist, hat die Gemeinde Grünwald vorsorglich der Kommunalaufsicht beim Landratsamt München den Vorgang zur Prüfung vorgelegt.

Hauptamtsleiter Dietz führt dazu aus, dass die Kommunalaufsicht im Landratsamt München keine Beanstandung feststellen konnte. Auch konnte kein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei einem so großen Haushaltsvolumen wie dem der Gemeinde Grünwald festgestellt werden.

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8.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz ist der Meinung, dass der Partyraum im Haus der Begegnung von jedem Bürger angemietet werden kann. Aus diesem Grund sollten die Bürger über diese Nutzungsmöglichkeit entsprechend informiert werden.

1. Bürgermeister Neusiedl verweist auf GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch als Vorsitzende der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V., da die Vermietung des Partyraums die Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. übernommen hat. GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch gibt bekannt, dass der Partyraum bereits mehrfach vermietet wurde. Im Café Treffpunkt kann man sich über die Belegung informieren und den Raum mieten.

1. Bürgermeister Neusiedl ergänzt hierzu, dass auch die Gemeinde Grünwald auf der neuen Homepage darüber berichten wird.

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8.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz berichtet, dass bei der Urnenmauer im Grünwalder Waldfriedhof erneut rote Farbe herunter läuft.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit , dass dies der Verwaltung bereits bekannt ist und ein Lösungsvorschlag erarbeitet wird.

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8.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz berichtet, dass der Parkplatz am Wertstoffhof seit Jahren von verschiedenen Baufirmen belagert wird und dies kein gutes Bild abgibt, wenn man von Straßlach nach Grünwald fährt. Wann hat dies ein Ende und kann man künftig alternative Standorte verwenden?

Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis und sichert eine Überprüfung von alternativen Standorten zu.

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8.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, wann die neue Homepage der Gemeinde Grünwald online geht.

1. Bürgermeister Neusiedl gibt das Wort an 2. Bürgermeister Weidenbach weiter. 2. Bürgermeister Weidenbach erwidert, dass am Donnerstag, den 30.01.2020  das Endabstimmungsgespräch in der Verwaltung stattfindet. Sobald die neue Homepage online ist, bekommen die Gemeinderatsmitglieder diese Information per Email mitgeteilt.

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8.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Portenlänger-Braunisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch fragt an, ob für die beschlossenen Umweltschutz-Förderrichtlinien eine Zusammenfassung bzw. Broschüre erstellt wird.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung im Februar noch die Förderrichtlinien für eine Fahrradförderung verabschiedet werden sollen. Danach werden alle Umweltschutz-Förderrichtlinien in der ge meindlichen Homepage bekannt gemacht.

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8.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob zusätzlich zu der Broschüre vom Haus der Begegnung vor der Kommunalwahl 2020 noch andere Broschüren geplant sind.

1. Bürgermeister Neusiedl verneint dies.

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8.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Verwaltung evtl. im Isaranzeiger richtigstellen möchte, dass für das gesamte Projekt „Grünwalder Ortsgeschichte und Erforschung des Lebens der jüdischen Mitbürger in der Zeit von 1933 - 1945“ im Haushalt 300.000 € eingestellt wurden und dass diesen Betrag nicht Frau Dr. Meinl als Honorar bekommt.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass dieser Sachverhalt bereits mehrfach in den Medien kommuniziert wurde und deshalb von einer Richtigstellung abgesehen wird.

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8.12. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob für die Kommunalwahl 2020 zur Auszählung Barcode-Lesestifte verwendet werden.

Hauptamtsleiter Dietz erläutert, dass die Kommunalwahl 2020 wieder unter Zuhilfenahme von Laptops ausgezählt wird. In der Verwaltung hat man sich aus technischen Gründen gegen die Barcode-Lesestifte entschieden. Vor der nächsten Kommunalwahl wird ein Einsatz von Barcode-Lesestiften dann wieder geprüft.

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8.13. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.01.2020 ö 8.13

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, warum das mobile Haltestellenschild vom ÖPNV am Derbolfinger Platz mitten im Weg steht.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass der Sachverhalt an die zuständige  Stelle weitergeleitet wird.

Datenstand vom 19.02.2020 14:12 Uhr