Datum: 28.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Februar 2020;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 18.02.2020
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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3. Stellenplan 2020; Schaffung einer Stelle in Entgeltgruppe 9a TVöD für den Bereich des Hauptamtes;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Abteilung 1 – Hauptamt- sind folgende Sachgebiete und Sachbereiche zugeordnet:
- SG 10 Hauptamt
SB 10/1 Personalamt
SB 10/2 Standesamt
SB 10/3 Jugend und Soziales (inkl. aller Kindertagesstätten und Jugendzentrum)
SB 10/4 Kulturamt
SB 10/5 EDV
SB 10/6 Bibliothek
SB 11/1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
SB 11/2 Meldeamt
SB 11/3 Umweltamt
Das Sachgebiet Hauptamt besteht derzeit aus der Hauptamtsleitung, zwei Vorzimmerkräften sowie einer Sachbearbeiterstelle für den Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die derzeit unbesetzt ist.
Die zentralen Aufgaben des Sachgebietes Hauptamt sind neben der Leitung der Abteilung insbesondere:
Die Verteilung der Geschäfte nach dem Geschäftsverteilungsplan und näherer Weisung des 1. Bürgermeisters, die Regelung und Überwachung des Geschäftsganges und des allgemeinen Dienstbetriebes, Ämter überschreitende Entscheidungen der Verwaltungsorganisation und Verwaltungsführung, kommunalrechtliche Aufgaben/Allgemeines Rechtswesen sowie der Sitzungsdienst für die Sitzung des Gemeinderates, des Verwaltungsausschusses, des Kulturausschusses, des Kuratoriums der Resi-Friedel-Stiftung sowie der in die Zuständigkeit fallenden Sonderausschüsse einschließlich der Organisation der Protokollführung usw.
Seit einiger Zeit ist eine stetige Aufgabenmehrung u.a. aufgrund der Größe und Vielschichtigkeit des Hauptamtes aufgetreten.
Insbesondere die derzeitige Corona-Pandemie, die zusätzliche Aufgaben für den Bereich des Hauptamtes nach sich zog, zeigt auf, dass hier eine weitere Stelle auf Sachbearbeiterebene geschaffen werden muss.
Insbesondere in administrativen und organisatorischen Aufgaben ist zwingend, auch für eine Zeit nach Corona, eine weitere Stelle notwendig.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes wird von der Verwaltung vorgeschlagen im Stellenplan 2020 im Bereich des Hauptamtes eine Stelle in Entgeltgruppe 9a TVöD zu schaffen.
Entsprechende Haushaltsmittel für die hieraus anteilig für das Jahr 2020 entstehenden Personalkosten sind vorhanden bzw. durch die Deckungsreserve bei den Personalkosten abgedeckt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Schaffung einer Stelle in Entgeltgruppe 9a TVöD für den Bereich des Hauptamtes im Stellenplan 2020.
Entsprechende Haushaltsmittel für die hieraus anteilig für das Jahr 2020 entstehenden Personalkosten sind vorhanden bzw. durch die Deckungsreserve bei den Personalkosten abgedeckt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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4. Haushalt 2020 und mittelfristige Finanzplanung 2019 - 2023;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Eckdaten des Haushaltes 2020:
Haushalt 2020:
Verwaltungshaushalt: 218.520.400 €
Vermögenshaushalt: 25.324.500 € Gesamthaushalt: 243.844.900 €
Größte Einnahmen 2020:
Gewerbesteuereinnahmen: 170.000.000 €
Einnahme Einkommensteuer: 11.200.000 €
Einnahme Umsatzsteuer: 8.500.000 €
Grundsteuer B: 1.950.000 €
Einnahmen aus Gebühren 5.134.500 €
Einnahmen aus Mieten Pachten 4.170.300 €
Zinseinnahmen Banken: 1.066.000 €
Zuführung Verwaltungshaushalt 23.054.500 €
Freie Spitze:
= Zuführung ./. Kredittilgung 23.054.500 €
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Größte Ausgaben 2020:
Kreisumlage: 111.758.000 €
Gewerbesteuerumlage: 25.000.000 €
Personalausgaben: 18.547.700 €
(= 8,49 % d. VerwaltungsHH)
Freizeitpark - Schwimmbad 1.000.000 €
Sanierung Grundschule 500.000 €
Erwerb v. Grundstücken 4.030.000 €
Erwerb v. beweglichen Sachen 1.341.000 €
Sanierung versch. Gebäude 1.950.000 €
Investit.zuschüsse f.lfd. Zwecke 13.459.400 €
Kommunales Erziehungsgeld: 800.000 €
Zuführung Allgem. Rücklage: 0 €
Zuführung an Stiftungen: 0 €
Entnahme allgem. Rücklage: 607.500 €
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Die größeren Investitionen sind in den folgenden Bereichen:
- Hochbau und Tiefbau gesamt 5,2 Mio. € + Straßenunterhalt 4,2 Mio. €:
Größte Projekte im Jahr 2020 sind die energetische Sanierung von verschiedenen Wohnhäuser mit rund 1,9 Mio. €. Des Weiteren wird im Grünwalder Freizeitpark ein neues Schwimmbecken (16 m) gebaut, dafür sind in 2020 rund 1,0 Mio. € eingeplant. Für den Neubau und Sanierung der gemeindlichen Straßen sind rund 5,0 Mio. € vorgesehen. Für die Erneuerung der Rohrnetze der Wasser- und Abwasserversorgung werden 250 Tsd. € bereitgestellt. Für die Erneuerung der Trink-/Warmwasserleitungen in der Grundschule sind rund 500 Tsd. € veranschlagt.
- Investitionsförderungen gesamt 13,4 Mio. €:
Der Großteil der Investitionsförderungen wird in die Förderung des Wohnungsbaus sowie in die Förderprogramme für Umweltschutz und Energie i.H. v. rund 10,5 Mio. € investiert.
Die Grünwalder Freizeitpark GmbH als gemeindliches Unternehmen der Gemeinde Grünwald wird mit 217 Tsd. € bezuschusst. Der Neubau der Realschule in Oberhaching ist mit 1,6 Mio. € eingeplant. Des Weiteren wird die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit rund 300 Tsd. € umgestellt. Die kleinen Strolche werden für einen Neu-/ Umbau ihres Gebäudes mit 580 Tsd. € bezuschusst und für die MVG - Eladestationen sind 150 Tsd. € eingeplant.
Finanzierung der Investitionen:
Die Gemeinde kann diese Investitionen durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (freie Spitze) i. H. v. 23.054.500 €
Entnahmen aus den Rücklagen insgesamt i. H. v. 607.500 €
Erhalt eines Investitionszuschusses des Landkreises München 217.000 €
und durch sonstige Einnahmen des Vermögenshaushaltes i. H. v. 1.445.500 €
ist gesamt Vermögenshauhalt 25.324.500 €
finanzieren.
Nach dieser Entnahme aus der allgemeinen Rücklage stehen noch erhebliche Rücklagemittel für künftige Investitionen zur Verfügung.
Kreditaufnahme / Schulden:
Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig, alle Investitionen können durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gemeinde Grünwald hat keine Schulden (Prokopfverschuldung von 0 €).
Hebesätze:
Gewerbesteuer 240 v. H. – unverändert -
Grundsteuer B 200 v. H. – unverändert -
Grundsteuer A 300 v. H. – unverändert -
Gebühren:
Für 2020 stehen keinerlei Gebührenerhöhungen an. Die Kanalgebühren wurden zum 01.01.2019 von 1,20 €/M³ auf 0,94 €/m³ gesenkt. Des Weiteren wurden die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen zum 01.04.2019 erheblich gesenkt (GR-Beschluss vom 07.05.2019).
Der Haushaltsplan 2020 und die mittelfristige Finanzplanung wurden aufs ausführlichste in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.02.2020 vorberaten.
Kämmerer Bader erläutert, dass diesem Entwurf der eben neu gefasste Stellenplan 2020 noch beigelegt und § 5 der Haushaltssatzung Kassenkreditermächtigung auf 50 Mio. € (bisher 36 Mio. €) erhöht werden muss (she. FA Beschluss vom 23.04.2020).
Ob die Planung der Gewerbesteuereinnahmen mit 170 Mio. € bis zum Jahresende erfüllt werden können, ist wegen den Unsicherheiten der Corona Pandemie fraglich.
Bei der Gewerbesteuer sind auf der HH-Stelle 90000.0030 bis zum Jahresende aktuell 164 Mio. als Jahresergebnis veranschlagt. Wegen dem Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit wurde deshalb der Ansatz nicht reduziert, da nur noch 6 Mio. € bis zum Erreichen des Haushaltsansatz ausstehen.
Weitere Möglichkeiten Gewerbesteuerausfälle wegen der Corona Pandemie zu kompensieren habe die Gemeinde Grünwald folgende:
- Freie Spitze (Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt) von rund 23 Mio. € (90000.8600);
- Evtl. Erhalt und Annahme von freiwilligen Leistungen der Gewerbesteuer Zahler;
- Sonderrücklage für die Kreisumlagezahlungen in Höhe von 28 Mio. €;
- Allgemeine Rücklage in dreistelligen Millionenbereich, die allgemeine Rücklage kann in solchen Katastrophenfälle ausnahmsweise als sonstige Einnahme dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Grundsätzlich dient sie allerdings zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt;
- Neu: Erstmalig wurde in der Haushaltssatzung eine Kassenkreditermächtigung in Höhe von 50 Mio. € festgesetzt. Die aktuellen Konditionen bei den Banken wurden sogar mit Negativzinsen für die Gemeinde angeboten. Bei einer möglichen Aufnahme eines Kassenkredites könnte die Gemeinde sogar Zinsen erhalten.
Nach kurzer Diskussion bedanken sich die Fraktionsvorsitzenden, Frau Dr. Victor-Becker und Herr Dr. Bühler beim Kämmerer für die kurze und ausführliche Präsentation des Haushaltes 2020.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig nach Verlesung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grünwald für das Haushaltsjahr 2020, diese Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2020 und seinen Anlagen in der aktuellen Fassung vom 28.04.2020.
Im Folgen beschließt der Gemeinderat einstimmig die mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 nach Verlesung der Ansätze für die Nachjahre je in Einnahmen und Ausgaben in der aktuellen Fassung vom 28.04.2020:
im Verwaltungshaushalt mit:
im Jahre:
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Einnahmen:
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Ausgaben:
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2021
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208.471.000,-- €
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208.471.000,-- €
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2022
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208.303.000,-- €
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208.303.000,-- €
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2023
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207.974.000,-- €
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207.974.000,-- €
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und im Vermögenshaushalt mit:
im Jahre:
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Einnahmen:
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Ausgaben:
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2021
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33.219.200,-- €
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33.219.200,-- €
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2022
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28.139.900,-- €
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28.139.900,-- €
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2023
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32.703.300,-- €
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32.703.300,-- €
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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5. Bayerische Gigabit-Richtlinie; Beschlussfassung zum geförderten Breitbandausbau;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig entsprechend der am 02.03.2020 in Kraft getretenen Förderrichtlinie gemäß dem Bayerischen Breitbandförderprogramm 2020, alle förderfähigen Gemeindegebiete mit reinen Glasfaseranschlüssen zu erschließen.
Dazu ist als erster Verfahrensschritt ein Markterkundungsverfahren zu starten. Mehrkosten, die durch Fördergelder nicht gedeckt sind, werden von der Gemeinde Grünwald getragen.
Auf der Haushaltsstelle 81800.9500 sind für das Haushaltsjahr 2020 entsprechende Mittel eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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6. Freiwillige Feuerwehr Grünwald; Umbau der BRK Rettungswache; Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Umbau der BRK Rettungswache in der Freiwilligen Feuerwehr und die zugehörige Kostenschätzung unter Klärung der nachfolgenden Punkte zu genehmigen.
- Das Architekturbüro Steininger mit dem Umbau der BRK-Wache, Leistungsphasen 1 + 2 (HZ III Mitte, 33% Umbauzuschlag und 5% Nebenkosten) zu beauftragen.
Dabei ist vom Architekten zu untersuchen, ob ein Abbruch des Bestandsgebäudes gegenüber einer Sanierung wirtschaftlicher ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob es für diese Baumaßnahme Zuschüsse gibt.
Die Verwaltung wird mit der Überprüfung des Urheberrechts des Bestandsgebäudes beauftragt.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Jahr 2021 entsprechende Mittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Ausstattung von MVV-Bushaltestellen mit Dynamischen Fahrgastinformationssystemen (DFI-Anlagen) in der Gemeinde Grünwald;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Wie die anderen sieben MVV-Verbundlandkreise hat der Landkreis München mit Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur im November 2018 entschieden (Drucksache DS 14/1157) ein zentrales DFI-Hintergrundsystem bei der MVV GmbH einzurichten und die dadurch entstehenden einmaligen und laufenden Kosten anteilig zu übernehmen. Hierfür wird seitens der MVV GmbH derzeit die Ausschreibung für einen Projektberater durchgeführt. Neben der Unterstützung bei der Einführung des verbundweiten DFI-Hintergrundsystems, soll dieser Projektberater u. a. auch ein Konzept für die Beschaffung, die Errichtung und den Betrieb von DFI-Anzeigern in den Kommunen erarbeiten.
Nach Recherche und Einschätzung des MVV sind neben dem DFI-Hintergrundsystem auch die DFI-Anzeiger an den Haltestellen förderfähig, sofern ein verbundweiter Antrag durch die MVV GmbH gestellt wird. Durch die verbundweite Ausschreibung und Fördermittelbeantragung geht der MVV von einer Kostenreduzierung für die DFI-Anzeiger von 30 - 40% aus. Es ist geplant, dass für die Beschaffung der DFI-Anzeiger ein Rahmenvertrag mit einem noch zu findenden DFI-Gerätehersteller abgeschlossen wird.
Für die Förderantragstellung benötigt der MVV bereits schon zu diesem Zeitpunkt eine erste Größenordnung für die Anzahl an DFI-Anzeigern je Landkreis und wann diese voraussichtlich abgerufen werden. Ebenso ist eine erste grobe Kostenabschätzung für die Errichtung der DFI-Anzeiger anzugeben.
Die Größeneinteilung der Bussteiganzeiger bemisst sich dabei an Hand der maximal darstellbaren Zeilen auf dem Anzeige-Display:
Anzeigertyp /-größe
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Klein
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Mittel
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groß
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Bussteiganzeiger
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weniger als 4 Zeilen
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zw. 4 und 7 Zeilen
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mehr als 8 Zeilen
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Die Verwaltung hat einen Ausstattungsvorschlag erarbeitet, der alle MVV-Bushaltestellen in Grünwald beinhaltet. Der Ausstattungsvorschlag umfasst, dass 31 Bushaltestellen mit einem kleinen Bussteiganzeiger und 3 Bushaltestellen mit einem mittleren Bussteiganzeiger ausgestattet werden sollen.
Analog zu den bisherigen Regelungen bzgl. der Haltestelleninfrastruktur von Bushaltestellen sollen die jeweilige Kommune vor Ort Eigentümer der DFI-Anlagen werden und die entsprechenden Kosten für den Bau und den Betrieb der Anlagen vollständig übernehmen. Als Kostenschätzungen wurden seitens der MVV GmbH in Abhängigkeit von der Größe der DFI-Anzeiger (siehe oben) die folgenden Kosten angenommen:
Klein: 5.000 € netto ( 5.950 € brutto)
Mittel: 15.000 € netto (17.850 € brutto)
Groß: 25.000 € netto (29.750 € brutto)
Als laufende Kosten (Mobilfunk zur Datenübertragung, Softwarepflege/Instandhaltung, ggf. Personal) ist nach Einschätzung des MVV GmbH mit ca. 10 - 15% der Investitionskosten pro Jahr und DFI-Anzeiger zu rechnen). Somit ergeben sich, je nach Größenausführung der DFI-Anzeiger, nachfolgende jährliche Kosten:
Klein: 500 – 750 € netto pro Jahr und Anzeiger (595 € - 892,50 € brutto)
Mittel: 1.500 – 2.250 € netto pro Jahr und Anzeiger (1.785 € - 2.677,50 € brutto)
Groß: 2.500 – 3.750 € netto pro Jahr und Anzeiger (2.975 € - 4.462,50 € brutto)
Die Planungshoheit, die Detailplanung, die Bauausführung, die Beschaffung und der Betrieb der DFI-Anzeiger sollen bei den jeweiligen Kommunen liegen.
Bei einer Ausstattung von 31 kleinen Bussteiganzeigern (184.450 € brutto) und 3 mittleren Bussteiganzeigern (53.550 € brutto) liegt die einmalige Beschaffung bei einer Gesamtsumme von 238.000 € brutto. Hinzu kommen die jährlichen Kosten von ca. 35.700 € (kleine Bussteiganzeiger 27.667,50 € brutto + mittlere Bussteiganzeiger 8.032,50 € brutto).
Von diesen Kosten ist eine noch nicht bekannte Fördersumme abzuziehen. Der Maßnahmenbeginn ist bei der Gemeinde Grünwald ab dem Jahr 2021 vorgesehen, wobei von der Verwaltung der Derbolfinger Platz als Priorität 1 gesehen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Ausstattungsvorschlag und der Übernahme der Kosten für den Bau und den Betrieb der DFI-Anzeiger im Grundsatz zu.
Der Bauausschuss wird ermächtigt, die Vergabe nach Bekanntwerden der Höhe der Förderung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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8. Änderung der Zweckvereinbarung zwischen dem Landratsamt München und der Gemeinde Grünwald hinsichtlich der Anpassung an die Grundsatzentscheidung für die Kostenverteilung des Landkreises München;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Der Kreistag hat am 23.09.2019 über eine neue Kostenverteilung zur Deckung des einmaligen Sachaufwandes bei weiterführenden Schulen beschlossen.
Am 11.03.2020 ist das Landratsamt München mit der Bitte an die Gemeinde Grünwald herangetreten, die mit dem Landratsamt München geschlossene Zweckvereinbarung zu ändern und anzupassen.
Der Wortlaut des § 2 Absatz 2. 1 der Zweckvereinbarung wird wie folgt ergänzt:
Der Landkreis München übernimmt für jeden prognostizierten (bei Neubauten) bzw. gesicherten (bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten) Gastschüler prozentual aus den tatsächlichen Baukosten (Gesamtkosten) zusätzliche Baukosten. Diese Regelung gilt für die Baumaßnahmen, für die am 01.01.2019 noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Außerdem übernimmt der Landkreis München zusätzliche Baukosten, sofern der prognostizierte (bei Neubauten) bzw. gesicherte (bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten) Anteil an Landkreisschülern, die nicht in der Gemeinde Grünwald wohnen, über 5 % je Herkunftsgemeinde liegt. Diese werden für den 5 % je Herkunftsgemeinde übersteigenden Anteil der gemeindefremden Landkreisschüler aus den tatsächlichen Baukosten (Gesamtkosten) berechnet (Beispiel: bei 7 % Schüleranteil aus einer fremden Landkreisgemeinde werden 2 % der tatsächlichen Baukosten als zusätzlicher Anteil übernommen). Diese Regelung gilt für die Baumaßnahmen, für die am 01.01.2019 noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Der vom Landkreis München insgesamt getragene Investitionskostenanteil einschließlich der Zuschüsse, Beihilfen und freiwilligen Leistungen irgendwelcher Art darf 100 % der tatsächlichen Baukosten (Gesamtkosten) nicht überschreiten.
Außerdem werden in § 2 Abs. 4 Satz 1 und in § 2 Abs. 4 Satz 3 der Zweckvereinbarung die Nr. 2.1 Satz 3 und 5 aufgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat Grünwald stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zu und beauftragt den 1. Bürgermeister die Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt München zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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9. Zweckverband "Staatliche weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München"; Genehmigung des Satzungsentwurfes;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 einstimmig beschlossen sich bereit zu erklären, ordentliches stimmberechtigtes Mitglied eines neuen Zweckverbandes für staatliche weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München zu werden.
Mittlerweile wurde von Seiten des Landkreises München und der Gemeinde Oberhaching ein entsprechender Satzungsentwurf ausgearbeitet, der nun dem Gemeinderat zur Genehmigung vorlegt wird.
Der Kreisausschuss des Landkreises München hat diesem bereits ins seiner Sitzung am 16.03.2020 zugestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf des neu zu gründenden Zweckverbandes „Staatliche weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München“ vom 18.02.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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10. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung betreffend der Grundstücke zwischen der Dr.-Lindner-Straße und der Südlichen Münchner Straße (Fl.Nrn. 590, 704, u. 705 Gemarkung Grünwald);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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beschließend
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10 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung für die Grundstücke Fl.Nrn. 590, 704 und 705 im Bereich zwischen der Dr.-Lindner-Straße und der Südlichen-Münchner-Straße einen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Für die betroffenen drei Grundstücke soll die Lage der Baugrenze (Vergrößerung des Bauraumes nach Osten) und die Festsetzung zur Anzahl der Vollgeschosse (anstelle zwingend festgesetzte Anzahl der Vollgeschoss sollen künftig höchstens zwei Vollgeschosse zulässig sein) geändert werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „B 54 – Östlich der Dr.-Lindner-Straße“.
Das Stadtplanungsbüro wird mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes und dem Bebauungsplanverfahrens beauftragt.
Die für die Bebauungsplanerstellung erforderlichen Gutachten (Immissionsschutz, Naturschutz, Vermessung etc.) sind entsprechend durch die Verwaltung zu beauftragen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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11. Übernahme der Kosten für die Zone M der IsarCard65 des neuen MVV-Preismodells; Antrag der SPD-Fraktion vom 12.02.2020;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.02.2020 stellt die SPD-Fraktion den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen soll, dass die Gemeinde Grünwald ab dem 01.01.2021 oder dem nächstmöglichen Termin für Grünwalder Bürger die Kosten für die Neue seit dem 15.12.2019 gültige IsarCard65 für die Zone M zu 100 % übernimmt.
Der Kreistag des Landkreises München hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 beschlossen, dass den Einwohnern des Landkreises (Erstwohnsitz), die eine Zeitkarte (Jahresabonnement) für den MVV abonniert haben (IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II) und hierbei die Geltungsbereiche M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) nutzen, der Differenzbetrag zu einer entsprechenden Zeitkarte im Abo mit dem Geltungsbereich M erstattet wird. Diese Kosten werden durch die Landkreisgemeinden über die Kreisumlage bezahlt.
Zum Stichtag 01.01.2020 haben 2.981 Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahre in der Gemeinde Grünwald ihren Hauptwohnsitz. Die IsarCard65 kostet pro Bürger/in monatlich 46,40 € (Zone M) bzw. jährlich mit gewährtem Rabatt 438,00 € (Zone M). Somit würde für die IsarCard65 für die Übernahme der Kosten der Zone M zu 100 % auf die Gemeinde Grünwald ein Aufwand in Höhe von bis zu 1.659.820,80 € zu kommen.
Das Ausmaß der Verwaltungs- und Personalkosten ist derzeit noch nicht abschätzbar. Von Seiten der Verwaltung wird eine Mehrung von ca. 2 Verwaltungsstellen notwendig sein.
Beschluss
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 12.02.2020 auf 100%ige Übernahme der Kosten für die neue seit dem 15.12.2019 gültige IsarCard65 für die Zone M wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Vorschläge in Bezug auf die Übernahme von Kosten bei Abgabe des Führerscheines zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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12 |
Sachverhalt
Eine Bekannte von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen gemäß Art. 52 Abs. 3 GO lag nicht vor.
zum Seitenanfang
13. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
zum Seitenanfang
14. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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14 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Neusiedl informiert die Mitglieder des Gemeinderates über die aktuellen Maßnahmen und den Verlauf der Corona-Pandemie in der Gemeinde Grünwald und berichtet über den Verlauf der letzten Wochen. Ebenso berichten hierüber 2. Bürgermeister Weidenbach sowie der stellvertretende Leiter des Hauptamtes,
Herr Pleithner.
Zudem berichten die Mitglieder des Gemeinderates, Frau Portenlänger-Braunisch über die aktuelle Situation im Bereich der Nachbarschaftshilfe Grünwald, Herr Sedlmair über den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, Frau Kneidl über den Bereich der katholischen Pfarrgemeinde.
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15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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15 |
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15.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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15.1 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier fragt an, wann der Sitzungsspiegel für die Monate Mai, Juni und Juli 2020 bekanntgegeben wird.
1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass alle Mitglieder des Gemeinderates der Periode 2020-2026 den Sitzungsspiegel mit der Einladung zur konstituierenden Sitzung erhalten werden.
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15.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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15.2 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Kruse fragt an, ob man das Protokoll der Bürgerversammlung 2019 in Bezug auf ihre Anwesenheit ändern könne, da sie nicht „entschuldigt abwesend“ sondern anwesend gewesen sei.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Änderung zu.
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15.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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15.3 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Kruse fragt an, ob man in Bezug auf die
Sitzordnung im Hubertus-Lindner-Saal eine Änderung in eine parlamentarische Sitzordnung vornehmen könne.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Überprüfung zu.
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16. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.04.2020
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ö
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16 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Neusiedl verabschiedet die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder
Dr. Katja Victor-Becker (CSU) Gemeinderatszugehörigkeit 18 Jahre
Mai 2002 bis April 2020
Wolfgang Kuny (CSU) Gemeinderatszugehörigkeit 18 Jahre
Mai 2002 bis April 2020
Dr. Thomas Bühler (CSU) Gemeinderatszugehörigkeit 12 Jahre
Mai 2008 bis April 2020
Edith Wassermann (SPD) Gemeinderatszugehörigkeit 6 Jahre
Mai 2014 bis April 2020
Dr. Matthias Schröder (FDP/CSU) Gemeinderatszugehörigkeit 6 Jahre
Mai 2014 bis April 2020
Helmut Kraus (PBG) Gemeinderatszugehörigkeit 3 Jahre / 11 Monate
Juni 2016 bis April 2020
(Nachrücken für GR Hubertus Lindner)
Dietmar Jobst (PBG) Gemeinderatszugehörigkeit 3 Jahre / 4 Monate
Januar 2017 bis April 2020
(Nachrücken für GR Horst Sedlmair)
Datenstand vom 01.07.2020 12:15 Uhr