Datum: 07.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder und Verpflichtung zur Geheimhaltung;
2 Benennung der Fraktionsvorsitzenden oder Sprecher der Parteien und deren Stellvertreter;
3 Festlegung der Anzahl der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister;
4 Festlegung der ständigen Ausschüsse und Sonderausschüsse;
5 Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder;
6 Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes;
7 Wahl der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister;
8 Vereidigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister und Verpflichtung zur Geheimhaltung;
9 Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung des Gemeinderates;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder und Verpflichtung zur Geheimhaltung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass gemäß Art. 31 Abs. 4 GO die neugewählten Gemeinderatsmitglieder zu vereidigen sind.

Er nimmt den Gemeinderatsmitgliedern folgenden Eid ab:


Claudia Fried
Tobias Mastrodonato
Bettina Schreyer

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.



Sandra Gutheil-Geigle
Sophie Sedlmair

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.



Corinna Gast
Angela Zahn

Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.


Anschließend verpflichtet 1. Bürgermeister Neusiedl sämtliche neu vereidigten Gemeinderatsmitglieder gemäß Art. 56 a GO.


Die Verpflichtung wird verlesen:

„Alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, sind von den Gemeinden geheim zu halten. Die in anderen Rechtsvorschriften geregelte Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt unberührt.“

Die Niederschrift zur Vereidigung und die Niederschrift zur Verpflichtung werden von 1.  Bürgermeister Neusiedl und den neuvereidigten Gemeinderatsmitgliedern gegengezeichnet.

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2. Benennung der Fraktionsvorsitzenden oder Sprecher der Parteien und deren Stellvertreter;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl stellt die Frage, ob die Fraktionen bereits ihre Fraktionsvorsitzenden benennen können:


Von der Fraktion der CSU wird benannt:

Fraktionsvorsitzender
Weidenbach Stephan
1. Vertreter
Portenlänger-Braunisch Barbara
2. Vertreter
Steininger Alexander



Von der Fraktion der FDP wird benannt:

Fraktionsvorsitzender
Ritz Michael
1. Vertreter
Zahn Angela



Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird benannt:

Fraktionsvorsitzender
Reinhart-Maier Ingrid
1. Vertreter
Kruse Susanne
2. Vertreter
Gast Corinna



Von der Fraktion der PBG wird benannt:

Fraktionsvorsitzender
Schmidt Oliver
1. Vertreter
Gutheil-Geigle Sandra
2. Vertreter
Brauner Tobias

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3. Festlegung der Anzahl der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiter Dietz verweist auf § 2 Abs. 2 und § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sowie § 23 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald. Danach ist geregelt, dass der 2. und 3. Bürgermeister den 1. Bürgermeister bei Verhinderung vertreten und ehrenamtlich tätig sind.

1. Bürgermeister Neusiedl stellt dem Gemeinderat die Frage, ob eine Änderung gewünscht wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,  zwei weitere Bürgermeister zu wählen, die entsprechend der Satzung für die Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes ehrenamtlich tätig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4. Festlegung der ständigen Ausschüsse und Sonderausschüsse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß § 2 der Satzung zur Regelung der Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind folgende ständige Ausschüsse bestellt:

  • Verwaltungsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Bauausschuss
  • Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Ausschuss für Planung und Entwicklung
  • Kulturausschuss
  • Geothermieausschuss

1. Bürgermeister Neusiedl schlägt vor, die bisherigen Ausschüsse weiterhin zu belassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die bisherigen Ausschüsse

  • Verwaltungsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Bauausschuss
  • Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Ausschuss für Planung und Entwicklung
  • Kulturausschuss
  • Geothermieausschuss

weiterhin zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Wahlperiode 2014 bis 2020 war in § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt, dass der Verwaltungsausschuss, Finanzausschuss, Bauausschuss, Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Ausschuss für Planung und Entwicklung Kulturausschuss und der Geothermieausschuss jeweils aus dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern bestanden haben.

Entsprechend § 12 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages zur Grünwalder Freizeitpark GmbH wurde die Stärke des Verwaltungsrates ebenfalls auf 10 ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder festgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss bestand aus 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

In der Wahlperiode 2020 bis 2026 schlägt die Verwaltung vor, die ständigen Ausschüsse sowie den Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH auf 11 Mitglieder zu erhöhen.

Entsprechend der Sitze im Gemeinderat verteilen sich nach dem Berechnungsverfahren
- Hare/Niemeyer- die Sitze in den vorgeschlagenen 11er-Ausschüssen sowie im Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH wie folgt:

CSU                                        6 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen                2 Sitze
SPD                                        0 Sitze
FDP                                        1 Sitze
PBG                                        2 Sitze

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Sitzstärke der ständigen Ausschüsse (ohne Rechnungsprüfungsausschuss) der Gemeinde Grünwald sowie des Verwaltungsrates der Grünwalder Freizeitpark GmbH auf 11 Mitglieder zu erhöhen. Der Rechnungsprüfungsausschuss erhält 5 Mitglieder.

Die Fraktionen werden gebeten möglichst zeitnah die entsprechenden Mitglieder sowie jeweils einen Stellvertreter bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz stimmt gegen den Beschlussvorschlag.

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6. Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Da der Gemeinderat beschlossen hat, die Sitzstärke der ständigen Ausschüsse (ohne Rechnungsprüfungsausschuss) der Gemeinde Grünwald sowie des Verwaltungsrates der Grünwalder Freizeitpark GmbH auf 11 Mitglieder zu erhöhen, muss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts dahingehend geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts dahingehend zu ändern, dass die Sitzstärke der ständigen Ausschüsse der Gemeinde Grünwald (ohne des Rechnungsprüfungsausschusses) und des Verwaltungsrates der Grünwalder Freizeitpark GmbH auf 11 Mitglieder erhöht wird. Der Rechnungsprüfungsausschuss erhält 5 Mitglieder.

Die Satzung liegt als Anlage dieser Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

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7. Wahl der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl gibt bekannt, dass nach Art. 35 Abs. 1 GO der Gemeinderat aus seiner Mitte die weiteren Bürgermeister wählt und dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat (Art. 51 Abs. 3 GO). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

1. Bürgermeister Neusiedl schlägt dem Gemeinderat vor, den Leiter des Personalamtes, Herrn Pleithner und den stellv. Kämmerer, Herrn Rank, zum Wahlvorstand zu bestellen und mit der Durchführung der Wahl zu beauftragen. Damit besteht ohne gesonderte Beschlussfassung Einverständnis.


Für die Wahl der 2. Bürgermeisterin / des 2. Bürgermeisters wird vorgeschlagen:

Gemeinderatsmitglied Stephan Weidenbach (CSU)

Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.

1. Bürgermeister Neusiedl lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, sie in einer der hierzu vorgehaltenen Wahlkabinen auszufüllen, zweimal zu falten und sodann in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates einschließlich des 1. Bürgermeisters haben 25 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. Die Stimmzettel wurden geöffnet und auf ihre Gültigkeit hin überprüft.

Es entfielen auf

Gemeinderatsmitglied Stephan Weidenbach        =        14 Stimmen
Stimmzettel mit Nein gekennzeichnet        =        11 Stimmen

1. Bürgermeister Neusiedl gibt das Wahlergebnis bekannt und stellt fest, dass Herr Stephan Weidenbach mit 14 Stimmen zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl und gibt eine entsprechende schriftliche Erklärung ab.

1. Bürgermeister Neusiedl gibt bekannt, dass für die Wahl der 3. Bürgermeisterin/des 3. Bürgermeisters die gleichen Formvorschriften wie bei der vorausgegangenen Wahl zum 2. Bürgermeister gelten.


Für die Wahl zur/m 3. Bürgermeisterin / des 3. Bürgermeisters werden vorgeschlagen:

Gemeinderatsmitglied Uschi Kneidl (CSU)

Gemeinderatsmitglied Ingrid Reinhart-Maier (Bündnis 90/Die Grünen)

Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.

1. Bürgermeister Neusiedl lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, sie in einer der hierfür vorgehaltenen Wahlkabinen auszufüllen, zweimal zu falten und sodann in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates einschließlich des 1. Bürgermeisters haben 25 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. Die Stimmzettel wurden geöffnet und auf ihre Gültigkeit hin überprüft.

Es entfielen auf

Gemeinderatsmitglied Uschi Kneidl        =        14 Stimmen
Gemeinderatsmitglied Ingrid Reinhart-Maier        =        11 Stimmen

1. Bürgermeister Neusiedl gibt das Wahlergebnis bekannt und stellt fest, dass Frau Uschi Kneidl mit 14 Stimmen zur 3. Bürgermeisterin gewählt ist. Er fragt die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. Diese erklärt die Annahme der Wahl und gibt eine entsprechende schriftliche Erklärung ab.

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8. Vereidigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister und Verpflichtung zur Geheimhaltung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 KWBG, Art. 27 KWBG, § 38 BeamtStG in Verbindung mit Art. 56 a Abs. 3 GO haben der ehrenamtliche 2. und 3. Bürgermeister den Diensteid zu leisten sowie die Verpflichtung durch den 1. Bürgermeister abzulegen.

Gemäß Art. 27 Abs. 4 KWBG entfällt bei 2. Bürgermeister Stephan Weidenbach der Diensteid, da dieser im Anschluss an seine Amtszeit als 2. Bürgermeister wieder zum 2. Bürgermeister gewählt wurde.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt der 3. Bürgermeisterin Uschi Kneidl folgenden Eid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“


Anschließend verpflichtet 1. Bürgermeister Neusiedl die 3. Bürgermeisterin Uschi Kneidl gemäß Art. 56a GO.

Die Verpflichtung wird verlesen:

"Alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, sind von den Gemeinden geheim zu halten. Die in anderen Rechtsvorschriften geregelte Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt unberührt."

Die Niederschrift zur Vereidigung und die Niederschrift zur Verpflichtung werden von 1. Bürgermeister Neusiedl und 3. Bürgermeisterin Kneidl gegengezeichnet.

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9. Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung des Gemeinderates;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Grundsätzlich ist die Übernahme der bisherigen Geschäftsordnung in der konstituierenden Sitzung möglich. Dies sollte aber durch ausdrücklichen Beschluss erfolgen. Es ist sinnvoll und gängige Praxis, dass die Neufassung einer Geschäftsordnung nicht in der konstituierenden Sitzung erlassen werden soll, damit der Gemeinderat, insbesondere die neuen Mitglieder ausreichend Zeit haben, sich mit ihr auseinanderzusetzen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung vom 22.10.2014.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2020 12:25 Uhr