Datum: 23.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Juni 2020;
3 Erwerb neuer Microsoft Office 2019 Lizenzen für die neuen Rechner im Rathaus und den Außenstellen - Auftragsvergabe;
4 Bauantrag zur Aufstockung, Sanierung und Umnutzung eines Wohn- u. Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 492/5 an der Südlichen Münchner Str. 8a;
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/35 an der Dr.-Max-Str. 80;
6 Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 600 an der Südlichen Münchner Str. 42a;
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/4 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;
8 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/4 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;
9 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 3) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/4 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;
10 Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage an einer bestehenden Doppelhausbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/29 an der Herrenwiesstr. 5/5a;
11 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool auf dem Grundstück Fl.Nr. 605 an der Perlacher Straße 5 c;
12 Bauantrag auf Umbau und Erweiterung der BRK Rettungswache auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/8 an der Hubert-Hopf-Str. 2,2a;
13 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgargen –Haus 2- auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/32 an der Kestermannstraße 5a;
14 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/20 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 18;
15 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
16 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
17 Kinderhaus Max & Moritz – Sonnenschutz an den Oberlichtern;
18 Ausbau der Josef-Würth-Straße – Umsetzung des Bebauungsplanes; Straßenbauarbeiten - Vergabe;
19 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Putzarbeiten - Vergabe;
20 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Schlosserarbeiten - Vergabe;
21 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
21.1 Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair Gerhard vom 22. Juni 2020
21.2 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt vom 22. Juni 2020
21.3 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard vom 25. Mai 2020
21.4 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt vom 25. Mai 2020
21.5 Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch vom 11. Februar 2020
21.6 Anfrage GR-Mitglied Ritz
21.7 Anfrage GR-Mitlgied Schreyer
21.8 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
21.9 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie
21.10 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch
21.11 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard
21.12 Anfrage GR-Mitglied Splettstößer
22 Rathaus Grünwald; Erneuerung der Möblierung im Einwohnermeldeamt - Vergabe;
23 Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Gabriel-von-Seidl-Straße -Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 1

Beschluss

Der TOP Bauantrag zur Aufstockung, Sanierung und Umnutzung eines Wohn- u. Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 492/5 an der Südlichen Münchner Str. 8a wurde mit Schreiben vom 20.07.2020 zurückgezogen.

Der TOP Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage auf den Grundstück Fl.Nr. 592/35 an der Dr.-Max-Str. 80 wurde mit Schreiben vom 23.07.2020 zurückgezogen.
 
Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Juni 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Erwerb neuer Microsoft Office 2019 Lizenzen für die neuen Rechner im Rathaus und den Außenstellen - Auftragsvergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Im Zuge der Erneuerung der IT-Ausstattung für das Rathaus und die Außenstellen der Gemeinde Grünwald werden neue Microsoft Office Professional Plus 2019 Lizenzen benötigt. Das Office Paket beinhaltet Anwendungen wie z. B. Outlook, Word und Excel, die von den Anwendern täglich genutzt werden. Benötigt werden insgesamt 150 Lizenzen.

Abgefragt wurden Microsoft Office Lizenzen über den Select Plus Vertrag. Mit dem Microsoft Select Plus Vertrag können öffentliche Einrichtungen Microsoft-Lizenzen im Microsoft Volumenlizenzprogramm (MVLP) zu besonders günstigen Rahmenvertrags-Bedingungen erwerben. Diese Auftragsvergabe ist im rechtlichen Sinne nur der Abruf aus dem staatlichen Rahmenvertrag zu den dort vereinbarten Konditionen. Der Select Plus Vertrag wurde seinerzeit zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Microsoft gemäß den geltenden Vorschriften abgeschlossen. Im Ergebnis bedarf es daher gemäß § 15 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) keiner erneuten Ausschreibung dieser Leistungen seitens der Gemeinde Grünwald.
Außerdem kann die Leistung nur von der Firma Microsoft erbracht werden. Es gibt keine anderen Lieferanten.

Vorteile des Select Plus Vertrages sind:
 - Preisgünstige Beschaffung der Microsoft MVLP-Lizenzen
 - Sicherheit durch lange Vertragsdauer
 - Einheitlicher Jahrestag für alle Registrierungen
 - Eigene Registrierungsnummer für übersichtliches Lizenzmanagement
 - Planungssicherheit durch festen Preislevel für alle Produktpools
 - Keine Abnahmeverpflichtung – Bestellung nach Bedarf
 - Individuelle Installationskeys für die Registrierung

Die Angebote wurden vor der Umsatzsteuerumstellung eingeholt.

Nach Prüfung der Angebote ergab sich die Firma Crayon Deutschland GmbH aus 82008 Unterhaching als wirtschaftlichster Bieter mit einer Bruttoangebotssumme von 60.565,05 €.

Die Haushaltsmittel wurden auf der HHStelle: 06000.9340 veranschlagt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Microsoft Office Professional Plus 2019 Lizenzen an die Firma Crayon Deutschland GmbH aus 82008 Unterhaching zum Bruttoangebotspreis von 60.565,05 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zur Aufstockung, Sanierung und Umnutzung eines Wohn- u. Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 492/5 an der Südlichen Münchner Str. 8a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag wurde mit Schreiben vom 23.07.2020 zurückgezogen.

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/35 an der Dr.-Max-Str. 80;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag wurde mit Schreiben vom 20.07.2020 zurückgezogen.

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6. Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 600 an der Südlichen Münchner Str. 42a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Südliche Münchner Str. 42a, Grundstück Fl.Nr. 600 – Größe = 961m²
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 46 und Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung.

Das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück soll künftig mit einem zulässigen Gewerbegebäude (reine Büronutzung) in E + 1 + D (D=kein Vollgeschoss) bebaut werden. Die Dachneigung ist mit 35° entsprechend Bebauungsplan geplant.

Der mit Baugrenze festgesetzte Bauraum wird mit dem Vorhaben gut eingehalten. Das neue Gebäude soll im rückwärtigen Teil des Grundstückes situiert werden.

Im vorderen Teil des Grundstückes sollen oberirdische Stellplätze (acht Stück) zur Ausführung kommen – analog des nördlich angrenzenden Gewerbegrundstückes, das ebenfalls dem Antragsteller gehört. Nach dem gültigen Bebauungsplan Nr. B 46 Ziff. 11.2 ist bei der Anlage von oberirdischen Stellplätzen gegenüber den angrenzenden Nachbarbebauungen (die dem Wohnen dienen – wie hier vorliegend) ein geeigneter Lärmschutz in Form einer Einhausung o.ä. vorzunehmen. Das Landratsamt München wird gebeten, dies im Rahmen des Baugenehmigungs- verfahrens entsprechend zu beauflagen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung (sowohl Grund- als auch Geschossflächenzahl) gut eingehalten. Mit den geplanten Nebenanlagen (Zufahrt, Parkplatz, Müll- tonnenhäuschen und Fahrradabstellanlage, sowie einer nach Süden orientierten Außenlounge) wird die zulässige Grundfläche überschritten. Nachdem die Stellflächen und die Zufahrten aus wasserdurchlässigen Materialien ausgebildet werden sollen, ist hier eine Befreiung zu befürworten.


Es ist ein Kniestock mit 1,18m geplant – zulässig ist maximal ein Kniestock von 0,75m; das ist vom beauftragten Planer entsprechend abzuändern.

Der Abstand der geplanten Gauben misst lediglich 0,50m – nach Ortsgestaltungssatzung sind mindestens 0,75m einzuhalten – auch dahingehend ist die Planung abzuändern.

Mit dem Giebel in der Südansicht wird die zulässige Wandhöhe um 1,80m überschritten. In ähnlich gelagerten Fällen wurde jeweils eine Abweichung zugelassen, es sollte daher auch hier eine Abweichung befürwortet werden.

Auf der Gebäudesüdseite wird eine den Ausnahmetatbeständen zulässige Abgrabung beantragt – eine entsprechende Ausnahme sollte auch hier befürwortet werden.

Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Weise, durch die Planung von acht oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen.

Die im rückwärtigen Bereich befindlichen schützenswerten Bäume sollen erhalten werden – deshalb hat der Antragsteller keine Tiefgarage, sondern nach Westen orientierte oberirdische Stellplätze geplant. Die weiteren Bäume entlang der Südlichen Münchner Straße sind nicht geschützt. Es sollen hier mehrere Ersatzpflanzungen sowie eine 1,80m hohe Hecke zur Ausführung kommen.


Laut Stellungnahme des Umweltamtes befinden sich zwei schützenswerte Bäume auf dem Baugrundstück (eine Buche mit StU 2,75m im östlich Teil und ein Bergahorn mit StU 2,47m im südlichen Teil).



Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das Einvernehmen unter den nachfolgenden Bedingungen herzustellen:

Im vorderen Teil des Grundstückes sollen oberirdische Stellplätze (acht Stück) zur Ausführung kommen – analog des nördlich angrenzenden Gewerbegrundstückes, das ebenfalls dem Antragsteller gehört. Nach dem gültigen Bebauungsplan Nr. B 46 Ziff. 11.2 ist bei der Anlage von oberirdischen Stellplätzen gegenüber den angrenzenden Nachbarbebauungen (die dem Wohnen dienen – wie hier vorliegend) ein geeigneter Lärmschutz in Form einer Einhausung o.ä. vorzunehmen. Das Landratsamt München wird gebeten, dies im Rahmen des Baugenehmigungs- verfahrens entsprechend zu beauflagen.

Es ist ein Kniestock mit 1,18m geplant – zulässig ist maximal ein Kniestock von 0,75m; die Planung ist dahingehend auf maximal 0,75m abzuändern.

Der Abstand der geplanten Gauben misst lediglich 0,50m – nach Ortsgestaltungssatzung sind mindestens 0,75m einzuhalten – auch dahingehend ist die Planung abzuändern.

Mit dem Giebel in der Südansicht wird die zulässige Wandhöhe um 1,80m überschritten. Der Bauausschuss befürwortet eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit dem Giebel.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Der beantragten Fällung des Bergahorns wird nicht zugestimmt – es wird angeraten den Totholzanteil fachgerecht zu beseitigen und die Sicherungssysteme zum Erhalt der Baumstatik zu überprüfen.

Die Ersatzpflanzungen (Bäume 1.Ordnung) sollen nicht, wie geplant, im rückwärtigen Garten – sondern unbedingt im Einflussbereich der öffentlichen Straße stattfinden. Vor Abbruch des Altbestandes (Gebäude) müssen zwingend Schutzzäune aufgestellt und vom Umweltamt abgenommen werden.

Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der beiden geschützten Bäume ist vom Landratsamt München zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/4 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 6, Grundstück Fl.Nr. 615/4 (Grundstücksgröße = 2.282 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Das Grundstück soll mit drei Einfamilienhäusern und einer gemeinsamen Tiefgarage bebaut werden. Der vorliegende Bauantrag umfasst eines der drei geplanten Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN 15°/50°). Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird mit der vorliegenden Planung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der langen Zufahrt (72,24 m x 2,80 m) zum rückwärtig gelegenen Grundstück (sog. Hammerstiel) mit insgesamt ca. 197 m² (65,66 m² je Wohneinheit) überschritten. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung befürwortet werden.
Der Bauwerber plant ferner die Errichtung einer gemeinsamen Tiefgarage mit je drei Stellplätzen pro Einfamilienhaus. Eine Befreiung für insgesamt 465,52 m² (entspricht 155,17 m² je Wohneinheit) sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet werden.

Der Baulinienplan 65 B 11 vom 28.11.1911 setzt eine rückwärtige Baulinie von 10 m zur Trambahnlinie fest. Aufgrund vorhandener Bezugsfälle im Planbereich sollte eine Befreiung für die Überschreitung der Baulinie für ca. 2 m befürwortet werden. Die Baulinie ist in den Plänen einzutragen und entsprechend zu vermaßen.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Die unmittelbare Umgebung ist von E+D-Bebauungen geprägt. Betrachtet man die weitläufigere Umgebungsbebauung (sog. Geviert) so ist diese auch von E+1+D Bebauung geprägt. Auf einen Neubau in E+1+D auf dem benachbarten Grundstück wird Bezug genommen.

Eine geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befreit werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.


Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Der Baum Nr. 1 ist eine Hainbuche und Baum Nr. 2 ein Spitzahorn. Dies ist zu korrigieren. Grundsätzlich sind ausnahmslos alle Bäume auf dem Grundstück erhaltenswert. Am vitalsten sind die Buchen Nr. 4 und 5 an der nördlichen Grundstücksgrenze, die eine Einheit bilden. Diese bleiben stehen. Um die Bäume zu erhalten, ist Haus 1 aber zu weit in den Wurzelbereichen der beiden Buchen geplant. Daher sollte Haus 1 aus dem Wurzelbereich der Buchen herausgenommen werden. Der Baukörper ist entsprechend zu verschieben. Der Wurzelbereich der beiden Buchen ist mit entsprechenden Maßnahmen auch hinsichtlich der geplanten Zuwegung zu schützen.
Bereits vor Beginn der Bautätigkeit sind fest montierte Baumschutzzäune aufzustellen. Als Schutzraum zählt der Kronendurchmesser zuzüglich einem Abstand von 1,5 m.
Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der Bäume muss unbedingt beauflagt werden.
Sollten im Bereich der geschützten Buchen Astungsmaßnahmen sattfinden, dürfen diese nur fachgerecht nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege und unter Verwendung eines Schutzanstrichs für die besonnten Teile der Rinde erfolgen.
Die Ersatzpflanzungen sind in Ordnung, allerdings aufgrund der TG etwas unglücklich angeordnet.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage mit je drei Plätzen erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage (Haus 1) herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen, der gemeinsamen  Zufahrt (sog. Hammerstiel) zum rückwärtigen Grundstück und Tiefgarage mit ca. 220,83 m² für Haus 1 wird befürwortet.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Baulinie von 10 m gem. Baulinienplan 65 B 11 für ca. 2 m wird befürwortet. Die Baulinie ist in den Plänen einzutragen und entsprechend zu vermaßen.

Eine Abweichung für die Errichtung einer Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet.

Zum Schutz der erhaltenswerten Buchen Nr. 4 und 5 ist der Baukörper von Haus 1 aus deren Wurzelbereich herauszunehmen und entsprechend zu verschieben. Die geplante Zuwegung ist hinsichtlich der Schutzmaßnahmen ebenfalls anzupassen.

Bereits vor Beginn der Bautätigkeit sind fest montierte Baumschutzzäune unter Einhaltung der Schutzräume (Kronendurchmesser + 1,50 m) aufzustellen. Der gelagerte Kies im Traufbereich von Baum 4 und 5 ist zu entfernen.

Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der Bäume ist zu beauflagen.

Sollten im Bereich der geschützten Buchen Astungsmaßnahmen sattfinden, dürfen diese nur fachgerecht nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege und unter Verwendung eines Schutzanstrichs für die besonnten Teile der Rinde erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/4 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 6, Grundstück Fl.Nr. 615/4 (Grundstücksgröße = 2.282 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Das Grundstück soll mit drei Einfamilienhäusern und einer gemeinsamen Tiefgarage bebaut werden. Der vorliegende Bauantrag umfasst eines der drei geplanten Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN 15°/50°). Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird mit der vorliegenden Planung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der langen Zufahrt (72,24 m x 2,80 m) zum rückwärtig gelegenen Grundstück (sog. Hammerstiel) mit insgesamt ca. 197 m² (65,66 m² je Wohneinheit) überschritten. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung befürwortet werden.
Der Bauwerber plant ferner die Errichtung einer gemeinsamen Tiefgarage mit je drei Stellplätzen pro Einfamilienhaus. Eine Befreiung für insgesamt 465,52 m² (entspricht 155,17 m² je Wohneinheit) sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet werden.

Die Festsetzung des Bebauungsplanes 65 B 11 vom 28.11.1911 wird nicht berührt.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Eine geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befreit werden.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Die mittige Dreiergruppe Rotbuchen mit Stu 2,67m, 2,83 m 3,14 m ist ebenfalls absolut erhaltenswert. Es wäre zumindest sinnvoll, den Baukörper von Haus Nr. 2 noch einen Meter nach Westen zu verschieben um Baum Nr. 9 bessere Chancen einzuräumen. Haus 3 lässt sich vermutlich nicht nach Osten verschieben.

Bereits vor Beginn der Bautätigkeit sind fest montierte Baumschutzzäune aufzustellen. Als Schutzraum zählt der Kronendurchmesser zuzüglich einem Abstand von 1,5 m.

Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der Bäume muss unbedingt beauflagt werden.

Sollten im Bereich der geschützten Buchen Astungsmaßnahmen sattfinden, dürfen diese nur fachgerecht nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege und unter Verwendung eines Schutzanstrichs für die besonnten Teile der Rinde erfolgen.

Die Ersatzpflanzungen sind in Ordnung, allerdings aufgrund der TG etwas unglücklich angeordnet.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage mit je drei Plätzen erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage (Haus 2) herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen, der gemeinsamen  Zufahrt (sog. Hammerstiel) zum rückwärtigen Grundstück und Tiefgarage mit ca. 220,83 m² für Haus 2 wird befürwortet.

Eine Abweichung für die Errichtung einer Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet.

Zum Schutz der Buche Nr. 9 ist der Baukörper von Haus 2 entsprechend nach Westen zu verschieben. Die geplante Zuwegung ist hinsichtlich der Schutzmaßnahmen ebenfalls anzupassen.

Bereits vor Beginn der Bautätigkeit sind fest montierte Baumschutzzäune unter Einhaltung der Schutzräume (Kronendurchmesser + 1,50 m) aufzustellen.

Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der Bäume ist zu beauflagen.

Sollten im Bereich der geschützten Buchen Astungsmaßnahmen sattfinden, dürfen diese nur fachgerecht nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege und unter Verwendung eines Schutzanstrichs für die besonnten Teile der Rinde erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 3) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 615/4 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 6, Grundstück Fl.Nr. 615/4 (Grundstücksgröße = 2.282 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Das Grundstück soll mit drei Einfamilienhäusern und einer gemeinsamen Tiefgarage bebaut werden. Der vorliegende Bauantrag umfasst eines der drei geplanten Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN 15°/52°). Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird mit der vorliegenden Planung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der langen Zufahrt (72,24 m x 2,80 m) zum rückwärtig gelegenen Grundstück (sog. Hammerstiel) mit insgesamt ca. 197 m² (65,66 m² je Wohneinheit) überschritten. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung befürwortet werden.
Der Bauwerber plant ferner die Errichtung einer gemeinsamen Tiefgarage mit je drei Stellplätzen pro Einfamilienhaus. Eine Befreiung für insgesamt 465,52 m² (entspricht 155,17 m² je Wohneinheit) sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet werden.

Die Festsetzung des Bebauungsplanes 65 B 11 vom 28.11.1911 wird nicht berührt.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Eine geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befreit werden.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Die mittige Dreiergruppe Rotbuchen mit Stu 2,67m, 2,83 m 3,14 m ist ebenfalls absolut erhaltenswert. Es wäre zumindest sinnvoll, den Baukörper von Haus Nr. 2 noch einen Meter nach Westen zu verschieben um Baum Nr. 9 bessere Chancen einzuräumen. Haus 3 lässt sich vermutlich nicht nach Osten verschieben.

Bereits vor Beginn der Bautätigkeit sind fest montierte Baumschutzzäune aufzustellen. Als Schutzraum zählt der Kronendurchmesser zuzüglich einem Abstand von 1,5 m.

Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der Bäume muss unbedingt beauflagt werden.

Sollten im Bereich der geschützten Buchen Astungsmaßnahmen sattfinden, dürfen diese nur fachgerecht nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege und unter Verwendung eines Schutzanstrichs für die besonnten Teile der Rinde erfolgen.

Die Ersatzpflanzungen sind in Ordnung, allerdings aufgrund der TG etwas unglücklich angeordnet.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage mit je drei Plätzen erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage (Haus 3) herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen, der gemeinsamen  Zufahrt (sog. Hammerstiel) zum rückwärtigen Grundstück und Tiefgarage mit ca. 220,83 m² für Haus 3 wird befürwortet.

Eine Abweichung für die Errichtung einer Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet.

Die geplante Zuwegung ist hinsichtlich der Schutzmaßnahmen anzupassen.

Bereits vor Beginn der Bautätigkeit sind fest montierte Baumschutzzäune unter Einhaltung der Schutzräume (Kronendurchmesser + 1,50 m) aufzustellen.

Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der Bäume ist zu beauflagen.

Sollten im Bereich der geschützten Buchen Astungsmaßnahmen sattfinden, dürfen diese nur fachgerecht nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege und unter Verwendung eines Schutzanstrichs für die besonnten Teile der Rinde erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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10. Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage an einer bestehenden Doppelhausbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/29 an der Herrenwiesstr. 5/5a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Bauort Herrenwiesstraße 5/5a, Grundstück Fl.Nr. 580/29 (Grundstücksgröße = 1.875 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 50 B 26 vom 27.09.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Tiefgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Das Grundstück ist mit einem Doppelhaus in E+D-Bebauung mit jeweils dazugehöriger Doppelgarage im Bestand bebaut.

Die geplante Tiefgarage hat Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen. Die Tiefgarage soll auf einer Fläche von insgesamt 342,84 m² incl. Schleuse 8 Stellplätze bereitstellen. Die Erschließung erfolgt mittels Autoaufzug. Die im Bestand befindlichen Garagen sollen als Geräteräume weiterhin wie genehmigt als Nebenanlagen genutzt werden, die bestehenden Zufahrten werden entsiegelt und bis auf eine schmale Zuwegung gärtnerisch angelegt. Durch die Tiefgarage wird das Maß der baulichen Nutzung mit ca. 280 m² überschritten. Wie in ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet werden.
Die Grund- und Geschoßfläche der Hauptnutzung bleibt gem. Vortrag des Planungsbüros unberührt.

Die festgesetzte Baugrenze von 5 m des Bebauungsplanes 50 B 26 vom 27.09.1928 ist mit dem Garagengebäude eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung zur Zufahrtsbreite und Höhe der Garage werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen bleiben unberührt. Die neu zu errichtende Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu planen und auszuführen.

Der Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Prüfung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Der Stellplatznachweis wird mit der Tiefgarage ausreichend erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage an einer bestehenden Doppelhausbebauung herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen –hier Tiefgarage- für ca. 280 m² wird aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet. Die mit den bestehenden Zufahrten versiegelten Flächen sind entsprechend der Planung zurückzubauen. Die Garagen werden als Nebenanlagen – Geräteraum- genutzt.

Die Einfriedung ist entsprechend den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung auszuführen.

Ein Austausch der Säulenhainbuche und der Kugelahorne in heimische Feldahorne und eine normale Hainbuche wird gefordert.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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11. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool auf dem Grundstück Fl.Nr. 605 an der Perlacher Straße 5 c;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 11

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 5 c, Grundstück Fl.Nr. 605 (Grundstücksgröße =  1.854 m²)
Planbereich: BI 35/54 vom 03.09.1956, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Für das gegenständliche Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2018 vor, der die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern und einen Doppelhaus vorsieht. Die vorliegende Planung umfasst einen Neubau eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich. Ein weiterer Baukörper im straßennahen Grundstücksteil ist in Planung.

Der Bauwerber plant die Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool in E+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN25°/52°). Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der vorliegenden Planung eingehalten. Eine Befreiung für die Zufahrt zum rückwärtigen Grundstücksteil wie in ähnlich gelagerten Fällen ist mit Antrag eines Baukörpers nicht notwendig. Eine Befreiung für die geplante Zufahrt ist mit dem Antrag zum zweiten Baukörper zu erwarten. Dieser Antrag liegt aktuell noch nicht vor.

Der Bebauungsplan B I 35/54 vom 09.09.1956 legt für den Bereich entlang der Perlacher Str. einen 16 m tiefen Bauraum (gemessen ab der im Abstand von 5 m parallel zur Straße verlaufenden Baugrenze) fest. Dieser Bauraum wurde durch die bestehende Bebauung im geviert mehrfach weit überschritten. Insofern kann eine Befreiung wegen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze von ca. 37 m zugestimmt werden, da sich das Vorhaben im Rahmen der bisherigen Überschreitungen und im Rahmen des Vorbescheids bewegt.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind mit der Planung eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Prüfung vor. Die Stellungnahme wird bis zur Sitzung nachgereicht.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Bauantrag auf Umbau und Erweiterung der BRK Rettungswache auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/8 an der Hubert-Hopf-Str. 2,2a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 12

Sachverhalt

Bauort: Hubert-Hopf-Str. 2, 2a, Grundstück Fl.Nr. 371/8 (Grundstücksgröße = 11.093m²)
Planbereich: § 34 Abs. 1 BauGB; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung


GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Juni 2020 wurde die Planung für den Um- und Ausbau der BRK-Rettungswache durch das beauftragte Architekturbüro Steininger vorgestellt. Im Beschluss wurde der Bauausschuss mit der weiteren Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt.

Die vorliegende Planung umfasst wie vorgestellt den Umbau und die Erweiterung der BRK Rettungswache sowie die Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlage. Für das Bauvorhaben ist der Bauausschuss mit der Erteilung des Einvernehmens beauftragt.

Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Nach § 34 BauGB fügt sich das Bauvorhaben ein. Die relevanten Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind erfüllt.

Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung der BRK-Rettungswache herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgargen –Haus 2- auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/32 an der Kestermannstraße 5a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 13

Sachverhalt

Bauort: Kestermannstraße 5, Grundstück Fl.Nr.617/32 (Grundstücksgröße =  m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11 , Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Die Bauvorhaben auf dem gegenständlichen Grundstück wurden in der Bauausschusssitzung vom 17.09.2018 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen sowie die Genehmigung durch des Landratsamtes wurden erteilt.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Genehmigung für diverse Änderungen an Haus 2 begehrt. In der Planung von 2018 wurden beide Baukörper als kubische E+D Bebauung geplant. Die jetzige Planung sieht für Haus 2 eine E+1+D-Bebauung vor.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. In der Genehmigung wurden bereits Befreiungen in Höhe von ca. 176 m² für die Zufahrten sowie für unterirdische Bauteile mit 1 m Erdüberdeckung für ca. 40 m² erteilt. Die Planung bewegt sich innerhalb dieser bereits erteilten Befreiung.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Auf dem Nachbargrundstück sind zwei Baukörper in E+1+D Bebauung vorhanden.

Die Festsetzungen des Baulinienplanes Nr. 65 b 11 bleiben aufgrund der Lage des Grundstücks unberührt.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Eine geplante Abgrabung auf der Gebäudeostseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor und wird bis zur Sitzung nachgereicht. Im Bereich des Hauses 2 befindet sich eine schützenswerte Buche. Für eine beantragte Fällung der Buche Nr. 2 wurde in der Sitzung vom 16.09.2019 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Baum ist zwingend zu erhalten.
In der vorliegenden Planung soll der Baum erhalten bleiben.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage –hier Haus 2- herzustellen.

Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Die Buche Nr. 3 wird weiterhin als erhaltenswert eingestuft. Von Seiten der Grünordnung sind notwendige baumschützende Auflagen zu erteilen.

Zum Schutz der Buchen Nr. 2 und 3 auf dem Grundstück ist eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/20 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 18;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 18, Grundstück Fl.Nr. 627/20 (Größe = 1.536m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Vorliegendes Grundstück soll mit einem modernen Wohnhaus neu bebaut werden.


Es handelt sich dabei um ein Gebäude mit E + 1 + D-Bebauung (das Dachgeschoss mit einem asymetrischen Dach – und zulässigen Neigungen von 18° und 44°), welches hinter der 5,00m festgesetzten Baugrenze errichtet werden soll.

Neben der Doppelgarage soll auch eine Tiefgarage für mind. drei Fahrzeuge zur Ausführung kommen.


Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der Hauptnutzung jeweils eingehalten. Mit den geplanten Nebenanlagen (Zufahrt, Tiefgarage, Doppelgarage) kann die zulässige Grundflächenzahl um 50% überschritten werden. Durch die vorliegende Planung wird die Grundfläche um weitere ca. 47m² (also über die 50%-Regelung hinaus) überschritten. Da jedoch die Zufahrt aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt wird, kann hier eine Befreiung befürwortet werden.


Das geplante Wohnhaus fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein – es sind mehrere Wohngebäude mit E + 1 + D-Bebauung vorhanden.

Nachdem in der Planung der First nicht über die Längsseite des Daches geführt wird, sondern über die kurze Seite des asymetrischen Daches, ist hierfür eine Abweichung nach § 4 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung erforderlich – wonach grundsätzlich der First über die Längsseite eines Gebäudes zu führen ist.

In der vorliegenden Architektur sind gerade die Ost- und damit die von außen wirksame Straßenansicht städtebaulich im Kontext zur umliegenden Bebauung. In der näheren Umgebung befinden sich unterschiedlichste Gebäudetypologien – das neue Wohnprojekt wirkt gefällig und durch den gewählten Abstand von ca. 11,00m zur öffentlichen Straße eher zurückhaltend.

Auf der Gebäudesüdseite wird eine Abgrabung beantragt, welche die Ausnahmetatbestände nach Ortsgestaltungssatzung einhält.

Die erforderlichen Stellplätze werden ausreichend nachgewiesen.


Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Zur Einfriedung liegen keine Aussagen vor – werden straßenseitige Bestandsmauern oder Teile davon beseitigt, ist stattdessen nach Ortsgestaltungssatzung lediglich ein 1,60m hoher Maschendrahtzaun oder Holzzaun erlaubt.

Laut Stellungnahme des Umweltamtes befinden sich zwei schützenswerte Bäume auf dem Baugrundstück (Linde und Ahorn). Der vitale Ahorn ist straßenprägend – die Zufahrt muss aus dem Kronenbereich entsprechend verschoben werden. Es fehlen Angaben zu den Ersatzpflanzungen (Art und Stammumfang) und ein aussagekräftiger Freiflächengestaltungsplan.

Vor Abbruch des Bestandsgebäudes müssen zum Schutz der erhaltenswerten Bäume Schutzzäune aufgestellt werden. Vom Landratsamt München ist eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Insgesamt ist das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig – geringfügige Korrekturen sind notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage und einer Doppelgarage herzustellen.

Wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 47m² wird eine Befreiung befürwortet, da die Zufahrt aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt werden soll.

Wegen Ausbildung des Firstes über die kurze Seite des Daches wird eine Abweichung nach §  4 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung befürwortet.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudesüdseite wird zugestimmt.

Der vitale Ahorn ist straßenprägend – die Zufahrt muss aus dem Kronenbereich entsprechend verschoben werden – dies ist vom Architekten entsprechend abzuändern. Es fehlen Angaben zu den Ersatzpflanzungen (Art und Stammumfang) und ein aussagekräftiger Freiflächengestaltungsplan – auch das ist vom Architekten noch nachzubessern.

Vor Abbruch des Bestandsgebäudes müssen zum Schutz der erhaltenswerten Bäume Schutzzäune aufgestellt werden. Vom Landratsamt München ist eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.


Hinweis:

Aussagen zur Einfriedung fehlen gänzlich – dies ist durch Planeintrag nachzuholen. Dabei ist auf folgendes zu achten: Werden straßenseitige Bestandsmauern oder Teile davon beseitigt, ist stattdessen nach Ortsgestaltungssatzung lediglich ein 1,60m hoher Maschendrahtzaun oder Holzzaun erlaubt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 15

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zum Baumbestandsplan zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 588/10 an der Herrenwiesstraße 10+10a;

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16. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 16

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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17. Kinderhaus Max & Moritz – Sonnenschutz an den Oberlichtern;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 17

Sachverhalt

Vom Kindergarten Moritz wurde angefragt, ob an den Oberlichtern ein Sonnenschutz angebracht werden kann, da die Sonne je nach Einstrahlwinkel blendet und die Räume im Sommer zusätzlich aufheizt.
An vereinzelten Oberlichtern sind senkrechte Sonnenschutzelemente bereits vorhanden. Bei den restlichen Fensterflächen wurde mal eine Sonnenschutzfolie aufgeklebt, die nach Aussage der Mitarbeiter vor Ort aber nicht den gewünschten Erfolgt bringt.

Die Kosten für die Nachrüstung von Motorbetriebenen Senkrechtmarkisen, die optisch an den Bestand angepasst und mit Sonnen- und Windwächter ausgestattet sind, belaufen sich beim Kindergarten Max & Moritz auf ca. 60.000,00 € Brutto.

Zu diesem Preis kommen dann noch die erforderlichen Elektroarbeiten hinzu. Vor Ort gibt es aber das Problem, dass die Elektroverteilung sehr ausgelastet ist und so gut wie keine Stromabnehmer mehr angeschlossen werden können. Aus diesem Grund müsste dann auch die Hauptverteilung erneuert und evtl. eine Leistungserhöhung beim Stromversorger beantragt werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 40.000,00 bis 50.000,00 € Brutto.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Planungsbüros notwendig, deren Honorar mit 10.000,00 € angesetzt wird.

Somit entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 120.000,00 € Brutto.

Da anfangs der Umfang der Elektroarbeiten noch nicht abschätzbar war, wurden im diesjährigen Haushalt nur 90.000,00 € eingeplant. Die Planung könnte in diesem Jahr und die Umsetzung im nächsten Jahr erfolgen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Umsetzung der Sonnenschutzmaßnahmen beim Kindergarten Max & Moritz entsprechende Planungsbüros zu beauftragen und die für die Umsetzung erforderlichen Kosten in den Haushalt 2021 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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18. Ausbau der Josef-Würth-Straße – Umsetzung des Bebauungsplanes; Straßenbauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 18

Sachverhalt

Die Josef-Würth-Straße befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes B 51 und grenzt an die Baugenossenschaft, die in mehreren Abschnitten ihre Wohnbebauung erneuert. In diesem Zusammenhang gab es eine Bürgerbeteiligung, die als Anregung einen Umbau der Josef-Würth-Str. anregte. Dies wurde im Gemeinderat am 09.12.2014 beschlossen und der Bebauungsplan wurde am 13.05.2015 rechtskräftig.
Nachdem nun die Hochbaumaßnahmen abgeschlossen sind, hat die Verwaltung die Straßenbauarbeiten ausgeschrieben, die Submission erfolgt am 19.08.2020.

Auf Grund der Sitzungspause empfiehlt die Verwaltung den 1.Bügermeister Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und voll verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, auf Grund der Sitzungspause, mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für den Umbau der Josef-Würth-Straße den Herrn 1.Bürgermeister Neusiedl zu bevollmächtigen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und voll verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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19. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Putzarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 19

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 einstimmig beschlossen den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Putzarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten und durch die am 26.03.2020 beschlossene Erhöhung der Wertgrenzen durch das Bayerische Staatsministerium, infolge der Corona-Pandemie als freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es haben 11 Firmen die Unterlagen erhalten, 2 Angebote sind eingegangen.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma RF Putz & WDVS aus 83026 Rosenheim mit einer Bruttoangebotssumme von 78.694,40 €

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000. 9423 in den Haushalt 2020 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Putzarbeiten im Wohnhaus Wilhelm-Keim-Str. 19, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma RF Putz & WDVS aus 83026 Rosenheim mit einer Bruttoangebotssumme von 78.694,40 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000. 9423 in den Haushalt 2020 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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20. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Schlosserarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 20

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 einstimmig beschlossen den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Schlosserarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten und durch die am 26.03.2020 beschlossene Erhöhung der Wertgrenzen durch das Bayerische Staatsministerium, infolge der Corona-Pandemie als freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es haben 10 Firmen die Unterlagen erhalten, 1 Angebot ist eingegangen.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Metallbau Reinhard Splettstößer aus 82064 Straßlach mit einer Bruttoangebotssumme von 58.595,80 €

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000. 9423 in den Haushalt 2020 eingeplant.

Beschluss

GR-Mitglied Splettstößer ist wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Schlosserarbeiten im Wohnhaus Wilhelm-Keim-Str. 19, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Metallbau Reinhard Splettstößer aus 82064 Straßlach mit einer Bruttoangebotssumme von 58.595,80 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000. 9423 in den Haushalt 2020 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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21. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21
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21.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair Gerhard vom 22. Juni 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.1

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 22. Juni 2020 wies GR-Mitglied G. Sedlmair daraufhin, dass die Toilette am Bauernmarkt nicht gemäß dem Reinigungsplan bzw. sehr mangelhaft gereinigt wird. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass nach Rücksprache mit der Hausverwaltung kein Vertrag zwischen der Gemeinde Grünwald und der Reinigungsfirma besteht. Der Vertrag wurde zwischen dem Bauernmarktverein und der Reinigungsfirma geschlossen. Eine Einflussnahme aus dem Vertragsverhältnis ist daher nur über den Bauernmarktverein möglich. Die Gemeinde Grünwald hat den Vorsitzenden des Bauernmarktvereines entsprechend unter Hinweis auf die Thematik kontaktiert und auf die Missstände aufmerksam gemacht. Eine Prüfung und Erledigung des Sachverhaltes wurde zugesagt.

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21.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt vom 22. Juni 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.2

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 22. Juni 2020 zur angefragten Beleuchtung der Straßenverzeichnistafeln im Gemeindegebiet. Die Leuchtmittel sind bereits montiert und der Anschluss an die Straßenbeleuchtung beauftragt. Die Umsetzung des Anschlusses durch die Bayernwerke erfolgt in Kürze.

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21.3. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard vom 25. Mai 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. fragte in der Bauausschusssitzung vom 25. Mai 2020 an, wann das defekte Garagentor an der gemeindlichen Liegenschaft Wörnbrunner Str.7 wieder hergestellt wird.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass der Einbau des neuen Tores für die KW 30 vorgesehen ist.
 

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21.4. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt vom 25. Mai 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.4

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Schmidt zur Anfrage aus der Bauausschusssitzung vom 25. Mai 2020 wann die Reparaturarbeiten an der Liegenschaft Wörnbrunner Str. 7 erledigt werden. Die Verwaltung führt aus, dass die noch notwendigen Reparaturarbeiten in nächster Zeit erledigt werden.

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21.5. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch vom 11. Februar 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.5

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 11. Februar 2020 zur Möglichkeit der Errichtung einer Gießmöglichkeit für die Pflege der Außenbeete für das Café Treffpunkt. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass zwischenzeitlich ein absperrbarer Außenwasserhahn für die gewünschte Nutzung montiert wurde.

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21.6. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz berichtet über Bautätigkeiten in Form von Abbruch- und Räumarbeiten der vorhandenen Steine auf dem Grundstück Zeillerstraße 8. Er frägt an, ob der Bauverwaltung genauer bekannt ist um welche Art von Bautätigkeit es sich handelt.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass es sich um Abbruch- und Beseitigungsarbeiten an den oberirdisch sichtbaren Steinen handelt. Der bekannte Bunker bleibt in seiner Form bestehen. Ziel der Maßnahme ist es das Grundstück dem Straßenniveau anzugleichen und es für zukünftige Bauvorhaben vorzubereiten. Die erteilte Baugenehmigung ist abgelaufen. Aktuell liegt kein Baugesuch vor.
 

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21.7. Anfrage GR-Mitlgied Schreyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer frägt an, in wessen Zuständigkeit der Fahrradweg entlang des Isarhochufers besonders ab Höhe Bavaria fällt. Es gibt vermehrt gefährliche Begegnungen mit entgegenkommendem Fahrradverkehr. Daher wird um Prüfung einer entsprechenden Hinweisbeschilderung gebeten.
2. Bürgermeister Weidenbach führt aus, dass der Fahrradweg sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet und damit nicht mehr in der Zuständigkeit der Gemeinde Grünwald. Des Weiteren wird auf den zuständigen Verwaltungsausschuss verwiesen. Die Anfrage wird dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung weitergeleitet.
 

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21.8. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt berichtet, dass der Bodenbelag im Gymnastik- und Ballettraum über der alten Turnhalle an der Keltenstraße in einem schlechten Zustand ist und sich für die gewünschte Nutzung sehr schlecht eignet. Es wird um Prüfung gebeten ob die Reinigung bzw. die verwendeten Reinigungsmittel hier ursächlich sein könnten.  
Die Verwaltung sichert die Weiterleitung des Sachverhaltes an die Hausverwaltung zu.

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21.9. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.9

Sachverhalt

GR-Mitglied S. Sedlmair frägt an, ob die großflächigen Werbeanlagen für Bauvorhaben rechtskonform sind. Die Verwaltung verweist hier auf die Regelung in § 5 Abs. 2 der gemeindlichen Werbeanlagensatzung in Verbindung mit Art. 9 BayBO. Werbeanlagen an Baustellen, mit welchen die am Bau Beteiligten werben, sind somit für die Dauer der Ausführung des Bauvorhabens zulässig.

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21.10. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch berichtet von einer beschädigten Glasscheibe an der Trambahnhaltestelle Ludwig-Thoma-Straße Richtung Grünwald. Die Verwaltung führt aus, dass der Schaden wahrscheinlich durch Vandalismus entstanden und bereits bekannt ist. Ein Austausch der beschädigten Glasscheibe soll zeitnah erfolgen.

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21.11. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. berichtet, dass in den Parkbuchten und entlang der Straße um den Bereich des Bauernmarktes vermehrt Anhänger und Werbeanhänger abgestellt werden. Die Verwaltung führt aus, dass bestimmte Bereiche im Gemeindegebiet kontrolliert werden und ermittelbare Halter/Werbetreibende entsprechend schriftlich aufgefordert werden, den Anhänger aus dem öffentlichen Verkehrsbereich zu entfernen.

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21.12. Anfrage GR-Mitglied Splettstößer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 21.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Splettstößer berichtet über ein störendes lautes Geräusch bei der Überfahrt des Kanaldeckels auf Höhe der Polizeiinspektion Grünwald und bittet in diesem Zusammenhang um Behebung des Sachverhaltes. Die Verwaltung sichert die Überprüfung und Erledigung zu.

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22. Rathaus Grünwald; Erneuerung der Möblierung im Einwohnermeldeamt - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 22

Sachverhalt

Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist ein Anlaufpunkt für alle Bürger, die den Führerschein, Ausweis usw. verloren haben, beantragen oder erneuern wollen. Die Büros sind über 30 Jahre alt und brauchen dringend eine Renovierung, deshalb wurde in der Sitzung am 21.10.2019 die Verwaltung einstimmig mit der Umsetzung beauftragt.

Für die Möblierung wurden auf Grund der Kostenschätzung mehrere Angebote eingeholt.

Die Verwaltung hat die Angebote geprüft und empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MW Büroplanung aus 82152 Planegg mit einer Bruttoangebotssumme von 72.767,25 €

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 06000.9350 und 60000.5000 vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mit der Möblierung des Einwohnermeldeamtes im Rathaus Grünwald, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MW Büroplanung aus 82152 Planegg mit einer Bruttoangebotssumme von 72.767,25 € zu beauftragen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 06000.9350 und 60000.5000 vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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23. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Gabriel-von-Seidl-Straße -Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 23

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermieleitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.
Im Bereich der Gabriel-von-Seidl-Straße (zwischen Graf-Seyssel-Straße und Forstweg) werden entsprechend der Planung 39 Masten erneuert und die Beleuchtung auf LED umgestellt.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 15.07.2020 auf Brutto 170.919,26 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,  das Angebot der Bayernwerke vom 15.07.2020 zur Umrüstung der Gabriel-von-Seidl--Straße auf LED in Höhe von Brutto 170.919,26 € zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 11:22 Uhr