Datum: 14.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:37 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23. Juli 2020;
3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/23 an der Ludwig-Thoma-Str. 1b;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/14 an der Perlacher Straße 16a;
5 Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark - Genehmigungsplanung;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
8 Bewegungshain Obere Eierwiese - Erweiterung Fitness Parcours mit Calisthenics und Tischtennis - Genehmigung;
9 Bürgerhaus Grünwald - Erneuerung der Brandmeldeanlage - Vergabe;
10 Rathaus Grünwald – Sanierungskonzept für das Dach – Beauftragung;
11 Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED in der Perlacher Straße – Vergabe;
12 Umbau und Erweiterung der BRK Rettungswache in Grünwald – VE 301 Baumeisterarbeiten - Vergabe;
13 Gemeindliches Wohnhaus in der Oberfeldallee/Gladiolenstraße – Einbau zusätzlicher Fahrradständer – Genehmigung;
14 Grundschule Grünwald - Änderung der Eingangssituation für die Mittagsbetreuung im UG;
15 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
16 Gymnasium Grünwald - Ausstattung mit Hardware im Rahmen der Förderung; Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23. Juli 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 23. Juli 2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/23 an der Ludwig-Thoma-Str. 1b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 1b, Grundstück Fl.Nr. 613/23 (Größe= 1.812m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 12 von 1911, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Vorliegendes Baugrundstück ist im Rahmen einer Zerlegung aufgeteilt worden. Die hier gültige Mindestgröße von 1.500m² wird gut eingehalten, desgleichen der überbaubare Bauraum, welcher hier mit einer 5,00m Baugrenze (diese verläuft westlich parallel mit der Ludwig-Thoma-Straße) markiert wird.

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Wohnhauses in E+D-Bebauung. Das Dachgeschoss weist eine Neigung von 30° auf und ist kein Vollgeschoss.


Nach Überprüfung ist festzustellen, dass das Maß der baulichen Nutzung (in allen Belangen) eingehalten wird.

Sämtliche Maßgaben nach der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Garage mit drei Stellplätzen in ausreichender Weise nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig. Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan kann so akzeptiert werden. Es werden zwei untermaßige und nicht unter die Baumschutzverordnung fallende Bäume (Eiche u. Ahorn) zur Fällung beantragt. Auf dem Grundstück stehen gerade im südlichen Bereich mehrere geschützte Großbäume. Zusätzlich wird im nördlichen Bereich der Zufahrt ein Apfeldorn als Ersatz neu gepflanzt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Die Situierung der Dreifachgarage im Wurzelbereich der benachbarten Fichte sollte überprüft werden. Eine Verschiebung der Garage sollte in Betracht gezogen werden. Abstimmungsergebnis: 9 : 3

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/14 an der Perlacher Straße 16a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 16a, Grundstück Fl. Nr. 457/14 (Grundstücksgröße = 1613 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Grundstücksbebauung war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss – planungsrechtlicher Ansatz für die Zulässigkeit des Vorhabens bildet die erteilte Baugenehmigung vom 26.11.2019. Zuvor war der genehmigte Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses maßgeblich.

Diese Hintergrundinformationen sind insofern wichtig, da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. B 7 für den rückwärtigen Grundstücksbereich keinen überbaubaren Bauraum festgesetzt hatte und das ursprünglich 3.226m² große Grundstück in zwei gleich große Grundstücke real geteilt wurde. Das Landratsamt München vertrat seinerzeit die Auffassung, dass das Hinterliegergrundstück zwar außerhalb des Bauraumes liegt, der Bebauungsplan Nr. B 7 aber über die Jahre in einigen Teilbereichen durch genehmigte Bauraumüberschreitungen hier nicht mehr gelten würde. Die Folge war der o.g. Vorbescheid und die rechtskräftige Baugenehmigung.

Dies zur Vorgeschichte…


Der Antragsteller plant nun die Errichtung eines Wohnhauses in E + 1 – Bebauung + Tiefgarage (mit vier Stellplätzen) + Einliegerwohnung und Pool-Anlage.

Da die baulichen Anlagen außerhalb des Bauraumes zur Ausführung kommen ist hierfür – wie bisher so entschieden – eine Befreiung erforderlich.

Das Hauptgebäude wird als Flachdach ausgebildet und gliedert sich in im EG in mehrere Wohnbereiche – im zentralen Bereich bildet sich der Kubus über eine weitere Ebene in das OG hinaus (ebenfalls als Flachdach). Alle Geschossebenen oberhalb der Geländeoberfläche sind Vollgeschosse und sind somit auf das Maß der baulichen Nutzung voll anzurechnen.

Bei der Prüfung der vorliegenden Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass die Geschossflächenzahl problemlos eingehalten ist. Die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird mit der nicht berücksichtigten Terrassenfläche/Atrium um ca. 35m² überschritten – hier ist die Planung entsprechend abzuändern.

Desgleichen wird die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen durch die lange Zufahrt, den Pool und die unterirdischen baulichen Anlagen überschritten. Da jedoch die Zufahrt aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt wird und die Tiefgarage mit mind. 1m Erde überdeckt ist, kann hier eine entsprechende Befreiung (es geht hier um ca. 152m²) befürwortet werden.

Der nach Osten geplante Lichtschacht hält die ausnahmsweise zulässigen Tatbestandsmerkmale nach der Ortsgestaltungssatzung nicht gänzlich ein (die max. Breite von 4,00m wird um ca. 0,50m überschritten) – hier ist die Planung zu korrigieren.

Der Stellplatznachweis für die vorliegende Wohnbebauung wird in ausreichender Weise durch die Planung einer Tiefgarage mit vier Stellplätzen geführt.

Die sonstigen bauplanungs- und bauordnungsrechtlich relevanten Belange werden allesamt eingehalten.


Die jetzt beantragten Gebäude sind gegenüber dem bisher genehmigten Umfang bezüglich der schützenswerten Bäume kein Problem. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt noch nicht vor und sollte noch in die endgültige Beurteilung mit einfließen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Die Bauverwaltung beurteilt das vorliegende Baugesuch als zulässig und genehmigungsfähig, wenn die geringfügigen Planänderungen durch den Architekten entsprechend vorgenommen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Errichtung der antragsgegenständlichen Gebäude außerhalb des Bauraumes nach Bebauungsplan Nr. B 7 wird befürwortet.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen mit ca. 152m² wird befürwortet, weil die Zufahrt wasserdurchlässig ausgebildet wird und die Tiefgarage eine Erdüberdeckung von 1,00m erhält.

Die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung ist zwingend einzuhalten – einer Überschreitung (hier mit der unberücksichtigten Terrasse/Atrium ca. 35m²) wird nicht zugestimmt. Die Planung ist entsprechend abzuändern.

Die ausnahmsweise zulässige Abgrabung auf der Gebäudeostseite ist mit einer maximalen Breite von 4,00m zu planen – damit besteht Einvernehmen. Die geplante Abgrabung mit einer Breite von 4,50m ist auf 4,00m max. zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark - Genehmigungsplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Ebertstr. 1, Fl.Nr. 586 (Grundstücksgröße = 78.366m²)
Planbereich: § 34 BauBG, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;

Im letzten Gemeinderat am 21.07.2020 wurde die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung durch die Verwaltung und dem beauftragten Architekturbüro Pichler vorgestellt und einstimmig genehmigt.

Das Architekturbüro und die Fachplaner wurden in gleicher GR-Sitzung mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt. Nunmehr liegt die Genehmigungsplanung vor – dazu ist der Bauausschuss ermächtigt worden u.a. das sogenannte Einvernehmen zu erteilen.


Planungsrechtlich ist lediglich § 34 BauGB relevant / andere bauplanungsrechtliche Parameter (z.B. Baulinienplan / einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan) existieren nicht. Da vorliegend das geplante Schwimmbad eine Erweiterung der Bestandsbebauung darstellt und ein Sonderbau ist  - kann eine Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung  (hier geht es um die Bestandsbauten des Grünwalder Freizeitparks – wie Schwimmbad, Eislaufplatz, diverse Turnhallen und sonstige Einrichtungen die vorwiegend dem Sport dienen - ) attestiert werden.


Bauordnungsrechtlich ist festzustellen, dass die geplanten Wandhöhen des eingeschossigen Schwimmbadbaus die festgesetzten Wandhöhen aus der Ortsgestaltungssatzung überschreiten (geplant = 5,30m WH / zulässig = 4,25m). Die Firsthöhen nach Ortsgestaltungssatzung sind bei eingeschossiger Bebauung mit 8,65m angegeben und werden nicht tangiert.

Da vorliegend die Erweiterung des Schwimmbades eine Angleichung an den baulichen Bestand darstellt, wird eine Abweichung i.S. § 11 Satz 1 Buchst. c ) Ortsgestaltungssatzung wegen Nicht- einhaltung der Wandhöhen befürwortet.


Nach geltender Garagen- u. Stellplatzsatzung sind für öffentliche Hallenbäder Stellplätze je Kleiderablagen (1Stpl/je 10 Kleiderablagen) nachzuweisen. Die bestehende Umkleide reicht platztechnisch auch für die Erweiterung – deswegen sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen.

Schützenswerte Bäume werden durch die Baumaßnahme nicht berührt.

Nachbarunterschriften sind noch nicht vollständig – die Nachbaranhörung wird durch die Gemeinde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag auf Erweiterung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark herzustellen.

Da vorliegend die Erweiterung des Schwimmbades eine Angleichung an den baulichen Bestand darstellt, wird eine Abweichung i.S. § 11 Satz 1 Buchst. c) Ortsgestaltungssatzung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhen befürwortet.

Der beantragten Fällung von zwei Ahornbäumen im unmittelbaren Baufeld wird zugestimmt. Ersatzpflanzungen an geeigneter Stelle  im Grünwalder Freizeitpark Areal sind nachzuweisen. Die westlich vom Weg stehende Fichtenreihe ist zu begutachten und ggf. durch Laubbäume zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über  auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zur Änderung der Ersatzpflanzung zu  AZ 0519/16/V auf  dem Grundstück Fl.Nr. 623/73  an der Graf-Seyssel-Str. 9 b;


  • Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 611/33 an der Hubertusstraße 25;
 

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Antrag zur Errichtung von Aufenthaltsräumen für Film- und Fernsehproduktion in Modulbauweise vor Geb. 134 auf dem Grundstück Fl.Nr. 623 am Bavariafilmplatz 7;

  • Antrag zum Anbau eines Quergiebels an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 319/4 in der Waldeckstraße 5;

  • Antrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus A) mit Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 213/14 an der Alpspitzstraße 15;

  • Antrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus B) mit Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 213/15 an der Alpspitzstraße 15 a;

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8. Bewegungshain Obere Eierwiese - Erweiterung Fitness Parcours mit Calisthenics und Tischtennis - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 8

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 3.Juni 2019 hat GR Paeschke eine Anfrage für den TSV zur Errichtung einer Tischtennisplatte im Bereich der Oberen Eierwiese gestellt. In der Sitzung am 29.Juli 2019 hat gemäß dem  Antrag der CSU-Fraktion der Bauausschuss zudem die Verwaltung mit der Prüfung eines Konzeptes zur Erweiterung des Fitness Parcours beauftragt. Die Verwaltung hat daraufhin den Planer Herrn Hohenauer vom Büro Naturnahes Spiel und Freiräume mit der Konzeption und einer Kostenschätzung für den Bewegungshain beauftragt.

Herr Hohenauer wird das in der Anlage beigefügte Konzept und die Kosten in der Sitzung ausführlich erläutern.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag des Planers Herrn Hohenauer und beschließt, das Konzept zur Erweiterung des Bewegungshains mit einem Fitness Parcours und die zugehörige Kostenschätzung (ohne Planungskosten) in Höhe von Brutto 167.000 € zu genehmigen. Zudem wird das Büro Naturnahes Spiel und Freiräume mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt (Honorarzone IV Mindestsatz, Nebenkosten 4%).

Auf der Haushaltsstelle 59000.9500 sind keine Mittel vorhanden, daher sind für das Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 190.000 € Brutto einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Bürgerhaus Grünwald - Erneuerung der Brandmeldeanlage - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung am 25. Mai 2020 hat der Bauausschuss einstimmig die Erneuerung der Brandmeldeanlage im Bürgerhaus beschlossen. Die Zentrale der vorhandenen gemeinsamen Brandmeldeanlage von BRK und Bürgerhaus befindet sich in den Räumlichkeiten des BRK im Untergeschoss, dies hat auch das Landratsamt in der letzten Begehung bemängelt.
Das BRK hat bereits für die Erneuerung Ihres Teils der Brandmeldeanlage Angebote eingeholt und die Fa. Heinemann als wirtschaftlichsten Bieter beauftragt. Auf Basis dieses Angebotes hat die Verwaltung ein Angebot der Fa. Heinemann für den Einbau einer eigenen Brandmeldezentrale im UG Bürgerhaus erhalten. Die Angebotssumme beträgt 132.984,12 € zuzüglich Umschluss Kosten von 8.157,12 € also insgesamt 141.141,24 €.

Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Vergabe an die Fa. Heinemann Elektroanlagen aus 85774 Unterföhring mit einer Bruttoangebotssumme von 141.141,24 €.

Auf der Haushaltsstelle 76000.9400 sind für das Jahr 2021 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Erneuerung der Brandmeldeanlage im Bürgerhaus den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Heinemann Elektroanlagen aus 85774 Unterföhring mit einer Bruttoangebotssumme von 141.141,24 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 76000.9400 sind für das Jahr 2021 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Rathaus Grünwald – Sanierungskonzept für das Dach – Beauftragung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 10

Sachverhalt

Im Rathaus Grünwald sind in den vergangenen Wochen vermehrt Feuchtigkeitseintritte im 3.OG festgestellt worden. Eine Prüfung des Dachaufbaues hat ergeben, dass das vorhandene Rathausdach sanierungsbedürftig ist. Die Verwaltung hat daraufhin ein Angebot vom IB Färber zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes eingeholt. (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 3%).

Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Beauftragung des IB Färber mit einer Angebotssumme von 72.417,13 € (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 3%).

Auf der Haushaltsstelle 06000.9400 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2021 einzustellen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das IB Färber mit dem Konzept zur Sanierung des Rathausdaches (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 3%) zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 06000.9400 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2021 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED in der Perlacher Straße – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermieleitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.
Im Bereich der Perlacher Straße (zwischen Portenlängerstraße und Kardinal-Faulhaber-Platz) werden entsprechend der Planung 19 Masten erneuert und die Beleuchtung auf LED umgestellt.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 15.07.2020 auf Brutto 86.744,32 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Angebot der Bayernwerke vom 15.07.2020 zur Umrüstung der Perlacher Straße auf LED in Höhe von Brutto 86.744,32 € zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Umbau und Erweiterung der BRK Rettungswache in Grünwald – VE 301 Baumeisterarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2020 den Umbau und die Erweiterung der BRK Rettungswache im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Grünwald einstimmig beschlossen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Baumeisterarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten beschränkt ausgeschrieben.
Es haben 8 Firmen die Unterlagen erhalten, 3 Angebote sind eingegangen.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Innovo Bau GmbH aus 85221 Dachau mit einer Bruttoangebotssumme von 154.078,12 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000. 9400 in den Haushalt 2020 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Baumeisterarbeiten beim Umbau und der Erweiterung der BRK Rettungswache, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Innovo Bau GmbH aus 85221 Dachau mit einer Bruttoangebotssumme von 154.078,12 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 13000. 9400 in den Haushalt 2020 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Gemeindliches Wohnhaus in der Oberfeldallee/Gladiolenstraße – Einbau zusätzlicher Fahrradständer – Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 13

Sachverhalt

Die Mieter des gemeindlichen Anwesens Oberfeldallee 4/Gladiolenstr. 1 haben den Antrag für zusätzliche Fahrradständer im Außenbereich gestellt. Die Verwaltung hat dies geprüft und zusammen mit dem Architekturbüro Völkner eine Lösung erarbeitet. Hierbei sollen im rückwärtigen Bereich der Garagen insgesamt 24 neue Fahrradstellplätze entstehen. Die Planung sieht vor, die Fahrradabstellflächen zu überdachen und mit absperrbaren Schiebetüren zu versehen, zudem soll der Zugangsbereich befestigt werden.
Für die Maßnahme werden inclusive der Planung Kosten von Brutto 89.000 € geschätzt.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5005 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2021 einzustellen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, zusätzliche Fahrradständer im Außenbereich der Wohnhäuser Oberfeldallee 4/Gladiolenstr. 1 im Rahmen der geschätzten Kosten von Brutto 89.000 € zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5005 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2021 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Grundschule Grünwald - Änderung der Eingangssituation für die Mittagsbetreuung im UG;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 14

Sachverhalt

Auf Anfrage der Verantwortlichen der Mittagsbetreuung wurde die aktuelle Situation des Empfangsbereiches untersucht.
Es wurde festgestellt, dass der Empfang im Flur des Untergeschosses, der zugleich auch als Büro genutzt wird, nicht zukunftsfähig optimiert werden kann.
Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Hausverwaltung, der Mittagsbetreuung und der Grundschule, wurde einer Änderung der Eingangssituation zugestimmt.
Der aktuelle Zugang erfolgt über den Haupteingang der Grundschule und führt über den Flur und einer steilen einläufigen Treppe in das Untergeschoss. Als Empfang bzw. Büro dient ein provisorisch eingerichteter Arbeitsplatz im Flur des Untergeschosses.
Der neue Zugang soll über den Verbindungsbau im Norden zwischen Grundschule und Schulturnhalle erfolgen. Das Büro bzw. der Empfangsbereich kann im nördlichsten Raum untergebracht werden. Zusätzlich steht ein nichtgenutzter Raum der Grundschule, für eine Nutzung durch die Mittagsbetreuung zur Verfügung.

Im Zuge der Maßnahme sollen in den betroffenen Bereichen die veralteten Böden, Decken, Einbauschränke etc. erneuert werden. Zudem werden in den Decken die Leitungen für eine Brandmeldeanlage vorgesehen um in Zukunft weiterhin eine Nutzung der Räume zu gewährleisten. Verbindungstüren sollen nach der aktuellen Brandschutzverordnung erneuert werden.

Resultierend aus der Änderung der Eingangssituation, ergibt sich ein enormer Vorteil für den zweiten Bauabschnitt der Leitungssanierung, der von Februar bis September 2021 geplant ist.
Die ursprüngliche Planung sah vor, die Mittagsbetreuung während der gesamten Baumaßnahme kostenintensiv und mit hohem Aufwand auszulagern. Eine stark eingeschränkte Betreuung wäre die Folge.
Durch die neue Eingangssituation und dem dazugewonnenen Raum, wäre der Betrieb während der Leitungssanierung möglich. Eine Trennung von Baustelle zu Nutzer kann umgesetzt werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme in den Herbstferien.

Eine erste Kostenschätzung (Baukosten inkl. Planung) ergab die Gesamtkosten in Höhe von 170.000 €.

Die Verwaltung empfiehlt, das Architekturbüro Steininger, aus 82031 Grünwald, mit der Planung und Ausführung zu beauftragen zu einer Bruttoangebotssumme von 30.411,93 € (Honorarzone III, Mittelsatz, Umbauzuschlag 33%, Nebenkosten 5%),

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind für 2020 insgesamt 967 Tsd. € an Haushaltsmittel eingeplant und es stehen noch rund 740 Tsd. € noch nicht verbrauchte Mittel zur Verfügung.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist als beauftragter Architekt gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Maßnahme umzusetzen und zudem das AB Steininger mit der Planung zu beauftragen (Honorarzone III, Mittelsatz + Umbauzuschlag 33% + Nebenkosten 5%).


Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind für 2020 insgesamt 967 Tsd. € an Haushaltsmittel eingeplant und es stehen noch rund 740 Tsd. € noch nicht verbrauchte Mittel zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö 15

Sachverhalt

Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor.

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16. Gymnasium Grünwald - Ausstattung mit Hardware im Rahmen der Förderung; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.09.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Im Rahmen eines Förderprogramms für Schulen soll das Gymnasium Grünwald mit 100 neuen Arbeitslaptops ausgestattet werden.
Mit Hilfe dieser Hardware wird zukünftig der Unterricht weiter digitalisiert, wovon Lehrer und Schüler gleichermaßen profitieren.

Um diese Fördermaßnahmen schneller voran zu bringen, wurde die ausschreibungspflichtige Summe von 50.000,-- € auf 100.000,-- € angehoben.

In Abstimmung mit einer Rechtsanwaltskanzlei hat die zuständige EDV-Abteilung dazu mehrere Angebote eingeholt.

Das Angebot der Firma Softbox GmbH lautet: 72.558,96 € brutto. Die Fa. Softbox GmbH aus München betreut seit Jahren das Gymnasium Grünwald als kompetenter EDV-Dienstleister.

Die Verwaltung schlägt nach Prüfung der Angebote vor, die benötigte Hardware bei der Firma Softbox GmbH aus München zu kaufen, da diese mit einer Bruttoangebotssumme von 72.558,96 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Vergabe der Hardware (100 Arbeitslaptops) für das Gymnasium Grünwald an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Softbox GmbH aus München zu einem geprüften Bruttoangebotspreis von 72.558,96 €. 

Auf der Haushaltsstelle 23010.9351 sind entsprechende Haushaltsmittel eingestellt und voll verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.10.2020 18:52 Uhr