Datum: 14.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. November 2020;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 605 an der Perlacher Str. 5b;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 633/17 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 41c;
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 633/17 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 41c;
6 Tekturantrag für ein Bürogebäude (hier: Austauschpläne Vergrößerung Gauben und Abgrabung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 600/7 an der Südlichen Münchner Str. 42b;
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/11 an der Hubertusstraße 17;
8 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/11 an der Hubertusstraße 17;
9 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/20 an der Ludwig-Thoma-Straße 6;
10 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Gästehaus, Poolhaus und Freisitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/118, 604/38 an der Perlacher Straße 60;
11 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
12 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
13 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Fliesenarbeiten – Vergabe;
14 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Innentüren – Vergabe;
15 Parkgarage Marktplatz - Überdachung der Aufzugsrotunde – Genehmigung;
16 Sonnenschutznachrüstung Bibliothek & Jugendzentrum in der Südlichen Münchner Str. 7; Sonnenschutz – Vergabe;
17 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
17.1 Bekanntgabe der Vergabe für Luftreinigungsgeräte in der Martin-Kneidl-Grundschule
17.2 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
17.3 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. November 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 605 an der Perlacher Str. 5b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 5b, Grundstück Fl. Nr. 605 (Grundstücksgröße = 1.854 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. BI 35/54 v. 03.09.1954, § 34 BauGB Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Im Juli 2020 wurde im Bauausschuss über das nordwestliche Gebäude auf dem gegenständlichen Grundstück beraten. Hier liegt nun der Bauantrag für das straßennahe, südöstliche Gebäude in E+D-Bebauung (Mansard-Walmdach, DG kein Vollgeschoss) zur Entscheidung vor. 

Für das Geviert gibt es einen Baulinienplan aus 1954, der entlang der Perlacher Straße einen Bauraum festlegt. Dieser ist aber aufgrund der sich über die Jahrzehnte entwickelten Bebauung in zweiter Reihe als obsolet anzusehen. Eine Befreiung hierzu ist aber formalrechtlich erforderlich. 

Das Maß der baulichen Nutzung, bezogen auf die Hauptnutzung wird sowohl für den Eigentumsanteil als natürlich auch auf das Gesamtgrundstück eingehalten. 
Für die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Erschließung zum rückwärtigen Grundstücksbereich nun eine Befreiung von insgesamt ca. 150 m² beantragt. Diese sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen entsprechend befreit werden. 

Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände geplant. Eine Abweichung sollte entsprechend befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten. 

Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht. 

Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen
Eine Befreiung wegen Überschreitung des bestehenden Bauraumes wird aufgrund vielfach vorhandener, genehmigter Überschreitungen befürwortet. 
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Zufahrt zum rückwärtigen Gebäude um ca. 150 m² befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet. 
Ein korrekter Freiflächen-/und Baumbestandsplan ist vorzulegen. Die Grünordnung wird um entsprechende Auflagen zum Schutz des schützenwerten Baumbestandes gebeten, ggf. ist eine ökologische Baubegleitung zu fordern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 633/17 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 41c;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 41c, Grundstück Fl. Nr. 633/17 (Grundstücksgröße = 1700 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 65 B 11, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Die Bauwerberin plant die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung (Mansardwalmdach, DG kein Vollgeschoss). Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB (Art und Maß der baulichen Nutzung) gut in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. 
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der 40 m langen Zufahrt zum rückwärtigen Gebäude um insgesamt 162 m² überschritten. Diese Überschreitung wird im Beschluss zu Haus 2 mitaufgenommen. 

Die Giebel in der Nord- und Südansicht sind auch zeichnerisch auf das maximal zulässige Maß von 6,80 m zu reduzieren. Dies ist bereits mit der Bauwerberin abgesprochen und wird korrigiert. 

Auf der Südseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplant. Eine Abweichung sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Auf dem Grundstück ist schützenswerter Baumbestand vorhanden, der bereits im Rahmen des Abbruchs durch Baumschutzzäune geschützt und erhalten wurde. Die zusätzlich erforderlichen Pflanzungen sind von Anzahl und Stammumfang her ausreichend, müssen aber noch hinsichtlich der Art konkret bezeichnet werden. Für die Bäume an der Straße wäre es wünschenswert Bäume 1. Ordnung zu wählen. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen
Die Giebel in der Nord- und Südansicht sind auch zeichnerisch auf das maximal zulässige Maß von 6,80 m zu reduzieren. 
Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird ausnahmsweise befürwortet. 
Für die Ersatzpflanzungen sind noch die konkreten Arten-Bezeichnungen nachzutragen. Bäume 1. Ordnung wären wünschenswert. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 633/17 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 41c;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 41c, Grundstück Fl. Nr. 633/17 (Grundstücksgröße = 1700 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 65 B 11, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Die Bauwerberin plant die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung (Mansardwalmdach, DG kein Vollgeschoss). Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB (Art und Maß der baulichen Nutzung) gut in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. 
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der 40 m langen Zufahrt zum rückwärtigen Gebäude um insgesamt 162 m² überschritten. Direkt nördlich angrenzend befindet sich ebenfalls ein Hammerstil, der als Zufahrt zu dem östlichen Nachbargrundstück dient. Die Bauwerberin wurde gebeten, mit diesem Nachbarn das Gespräch zu suchen, ob eine Nutzung des vorhandenen Hammerstils als Zufahrt für Haus 2 möglich wäre. Dies würde sich zum einen auf den zu Haus 2 zugehörigen Grund positiv auswirken als auch auf die Flächenbilanz der GRZ II. 

Die Giebel in der Nord- und Südansicht sind auch zeichnerisch auf das maximal zulässige Maß von 6,80 m zu reduzieren. 

Auf der Südseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplant. Eine Abweichung sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Auf dem Grundstück ist schützenswerter Baumbestand vorhanden, der erfreulicherweise bereits im Rahmen des Abbruchs durch Baumschutzzäune geschützt und erhalten wurde. Die zusätzlich erforderlichen Pflanzungen sind von Anzahl und Stammumfang her ausreichend, müssen aber noch hinsichtlich der Art konkret bezeichnet werden. Für die zusätzlichen Pflanzungen wäre es wünschenswert Bäume 1. Ordnung zu wählen. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Doppelgarage herzustellen
Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der überlangen Zufahrt ausnahmsweise befürwortet. Es wird aber darum gebeten, eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer des nördlich angrenzenden Zufahrts-Hammerstil zu finden, um ggf. diese als Zufahrt zu nutzen und dadurch die Flächenbilanz zu verbessern. 
Die Giebel in der Nord- und Südansicht sind auch zeichnerisch auf das maximal zulässige Maß von 6,80 m zu reduzieren. 
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet. 
Für die Ersatzpflanzungen sind noch die konkreten Arten-Bezeichnungen nachzutragen. Bäume 1. Ordnung wären wünschenswert. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Tekturantrag für ein Bürogebäude (hier: Austauschpläne Vergrößerung Gauben und Abgrabung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 600/7 an der Südlichen Münchner Str. 42b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Südliche Münchner Str. 42b, Grundstück Fl. Nr. 600/7 (Grundstücksgröße = 1.281 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B46, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Mit den eingereichten Plänen soll u.a. eine Verbreiterung der Gauben sowie eine Abgrabung auf der Gebäudeostseite des Bürogebäudes beantragt werden. 

Es wird außerdem beantragt die Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 70 m² zusätzlich zu überschreiten. Die Gemeinde hat in der Erstgenehmigung bereits umfangreiche Befreiungen befürwortet. Einer darüber hinaus gehenden Befreiung sollte nicht zugestimmt sein. 

Zu den Gauben: Das beantragte Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der maximal zulässigen Gaubenbreite. Einer Überschreitung der maximal 1,60 m um 1,35 m auf 2,95 m Breite bei insgesamt vier Gauben sollte nicht zugestimmt werden.  

Zudem ist nach Ansicht der Verwaltung der Vollgeschossnachweis nicht erbracht – das Landratsamt München wird gebeten, dies kritisch zu überprüfen. 

Auf der Gebäudeostseite ist planabweichend eine sich über die komplette Gebäudelänge (11,37 m) erstreckende Abgrabung mit Außentreppe widerrechtlich errichtet worden. 
Gemäß Ortsgestaltungssatzung sind Abgrabungen grundsätzlich unzulässig und nur unter bestimmten Ausnahmetatbeständen werden diese ausnahmsweise zugelassen. 

Darüber hinaus ist die Abgrabung aufgrund ihrer Größe nicht mehr untergeordnet. Durch diese Geländeveränderung wirkt ein komplettes Geschoss mehr in der Ostansicht. Hierdurch ist auch dieses Geschoss mit auf die Abstandsfläche anzurechnen. Die Überprüfung dieses Sachverhalts liegt im Aufgabenbereich des Landratsamt München. 


Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig, daher sollte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. 
 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag nicht herzustellen
Einer weiteren Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen über das bereits genehmigte Maß hinaus wird nicht zugestimmt. 
Eine Abweichung wegen Überschreitung der nach der Ortsgestaltungssatzung maximalen zulässigen Gaubenbreite von 1,60 m um 1,35m auf 2,95 m Breite wird nicht befürwortet. 
Das Landratsamt München wird gebeten, den Vollgeschossnachweis kritisch zu prüfen, da der Nachweis offensichtlich nicht erbracht werden kann. 
Die Abgrabung auf der Gebäudeostseite entspricht nicht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Eine Ausnahme wird nicht befürwortet. Das Landratsamt München wird gebeten, die Abstandsfläche in diesem Zusammenhang genau zu überprüfen. Diese wird nach Ansicht der Gemeinde nicht eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/11 an der Hubertusstraße 17;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstraße 17, Grundstück Fl.Nr. 611/11 (Grundstücksgröße = 1.636 m²) Planbereich: Bebauungsplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Das Grundstück soll mit zwei Einfamilienhäusern und jeweils einer Doppelgarage bebaut werden. Das südliche Haus 1 wird in E+D Bebauung (Mansardwalmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss) geplant. Das nördliche Haus 2 in E+1+D-Bebauung (Mansardwalmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss). 

Das Maß der baulichen Nutzung, bezogen auf die Hauptnutzung wird mit beiden Häusern gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den beiden Zufahrten um insgesamt ca. 55 m² überschritten. Diese Überschreitung bewegt sich im Rahmen von maximal 70 % der zulässigen Grundfläche. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Die unmittelbare Umgebung ist von E+D-Bebauungen geprägt. Betrachtet man die weitläufigere Umgebungsbebauung (sog. Geviert) so ist diese auch von E+1+D Bebauung geprägt.

Bei Haus 1 wird die Wandhöhe mit den geplanten Giebeln auf der Süd-/Ost- und Nordseite mit je 1,12 m und auf der Gebäudewestseite mit 1,65 m überschritten. Hier sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden.

Auf der Gebäudesüdseite von Haus 1 ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Diese entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Es sind keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden. Der Bestand wurde komplett gerodet. Die Ersatzpflanzungen sind von Art und Stammumfang her sehr gut und einige schön an der Straße angeordnet. 

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) herzustellen.
Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen bis 70 % wird aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung der Zufahrten befürwortet.
Einer Überschreitung der Wandhöhe der Giebel auf der Süd-/Ost- und Nordseite mit je 1,12 m, auf der Westseite mit 1,65 m bei Haus 1 wird zugestimmt.
Der Abgrabung auf der Gebäudesüdseite bei Haus 1 wird zugestimmt.
Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/11 an der Hubertusstraße 17;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstraße 17, Grundstück Fl.Nr. 611/11 (Grundstücksgröße = 1.636 m²) Planbereich: Bebauungsplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Das Grundstück soll mit zwei Einfamilienhäusern und jeweils einer Doppelgarage bebaut werden. Das südliche Haus 1 wird in E+D Bebauung (Mansardwalmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss) geplant. Das nördliche Haus 2 in E+1+D-Bebauung (Mansardwalmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss). 

Das Maß der baulichen Nutzung, bezogen auf die Hauptnutzung wird mit beiden Häusern gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den beiden Zufahrten um insgesamt ca. 55 m² überschritten. Diese Überschreitung bewegt sich im Rahmen von maximal 70 % der zulässigen Grundfläche. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Die unmittelbare Umgebung ist von E+D-Bebauungen geprägt. Betrachtet man die weitläufigere Umgebungsbebauung (sog. Geviert) so ist diese auch von E+1+D Bebauung geprägt.

Bei Haus 2 wird die Wandhöhe mit dem geplanten Giebel auf der Gebäudewestseite mit 1,40 m überschritten. Hier sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden.

Auf der Gebäudenordseite von Haus 2 ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Diese entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Es sind keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden. Der Bestand wurde komplett gerodet. Die Ersatzpflanzungen sind von Art und Stammumfang her sehr gut und einige schön an der Straße angeordnet. 

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) herzustellen.
Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen bis 70 % wird aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung der Zufahrten befürwortet.
Einer Überschreitung der Wandhöhe des Giebels auf der Westseite mit 1,40 m bei Haus 2 wird zugestimmt.
Der Abgrabung auf der Gebäudenordseite von Haus 2 wird zugestimmt.
Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/20 an der Ludwig-Thoma-Straße 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 6, Grundstück Fl.Nr. 615/20 (Grundstücksgröße = 1.504 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Das gegenständliche Grundstück an der Ludwig-Thoma-Str. 6 wurde in drei Grundstücksteile aufgeteilt. Der rückwärtige Bereich ist bereits mit 3 Einfamilienhäusern beplant, allerdings noch nicht genehmigt. 
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Poolhaus und Pool auf dem mittleren Grundstücksteil. Das Einfamilienhaus wird in E+1+D Bebauung mit einem Satteldach (DN 52°) geplant. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird laut Vortrag des Planers mit der Hauptnutzung eingehalten. 

Für das geplante Treppenhaus sowie über dem Wohnraum (im EG- Grundriss) wird jeweils ein Luftraum von der Geschoßfläche in Abzug gebracht. Zur Rechtmäßigkeit des Abzugs von Lufträumen gibt es keine gesetzliche Regelung / seit geraumer Zeit werden kleinere Lufträume, im Zusammenhang mit innenliegenden Treppenräumen / oder sich daran anschließenden Galerien im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde zugelassen. Einen Anspruch auf Errichtung von Lufträumen gibt es nicht. 

Der Architekt des Bauwerbers trägt nun vor, in Abstimmung mit der Bauaufsicht (=Landratsamt München) einen Weg gefunden zu haben, nämlich diese Lufträume als Baumasse zu rechnen und nach der Baumassenzahl -BMZ- im Sinne von § 21 Baunutzungsverordnung zuzulassen. Eine explizite Recherche zu § 21 BauNVO hat ergeben, dass die BMZ nur in Industrie- und Gewerbe-, sowie Sondergebieten Anwendung findet. Im vorliegenden Fall des reinen Wohngebietes scheidet eine Anwendung der BMZ qua Gesetz aus. 

Einschlägige Vorschrift für die Ermittlung der Geschossflächenzahl (wie das übrigens seit jeher in Grünwald gehandhabt wird) ist der § 20 BauNVO, wonach die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen ermittelt wird. 

Man hat tatsächlich in den letzten Jahren bei einzelnen Vorhaben – aus nachvollziehbaren Gründen – dem Bauwunsch entsprochen und diese „echten“ Lufträume bei Treppen-, Galeriebereichen in kleinerem Umfang zugelassen. 

Jedes Bauvorhaben unterliegt der Einzelfallprüfung, es besteht demzufolge kein genereller Anspruch auf einen Luftraum / planerische Zwänge liegen ebenfalls nicht vor. Es ist allenfalls eine erneute Planoptimierung – jedoch ohne Rechtsgrund. Vorliegend ist das Gebäude durch zwei Lufträume in unterschiedlichen Bereichen „überformt“ und wirkt „aufgebläht“. Bei normaler Beurteilung des Sachverhaltes nach § 20 BauNVO – s.o., kommt man zu dem Ergebnis, dass dann die jeweiligen Vollgeschosse entsprechend kleiner (im Volumen) werden, was sich auch auf das zu Wohnzwecken ausgebaute Dachgeschoss auswirkt. Auch die Dachgeschossebene wird dann zwangsläufig kleiner – das Vorhaben insgesamt dann wieder harmonischer und gefälliger. 

Der Argumentation des Bauherrnvertreters (Befreiung Lufträume wegen BMZ) wird hier nicht gefolgt. Das Landratsamt München hat auf Nachfrage der Gemeinde mitgeteilt, dass man das Vorhaben unter hilfsweiser Anwendung der Baumassenzahl zulassen könnte, wenn die Gemeinde das möchte…… es werde damit aber ein neuer Maßstab eingeführt, den man (kritisch) zu hinterfragen hätte.

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die Planung einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen und der Zufahrt um ca. 291 m² überschritten. Eine Befreiung für die Tiefgarage wird regelmäßig aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet. 

Das Bauvorhaben fügt sich, wie zum Maß der baulichen Nutzung oben beschrieben (Geschossflächenzahl / Lufträume) nach § 34 BauGB nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die übrigen Parameter nach § 34 BauGB sind eingehalten.
 
Eine Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und könnte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Auf dem Grundstück stehen zwei sehr schöne alte Eichen mit Stu 2,93 m und 2,26 m, die unter die Baumschutzverordnung fallen. In der eingereichten Planung werden beide Bäume erhalten. Nach Überprüfung der tatsächlichen Kronenmaße durch das Umweltamt am 02.12.2020 lässt sich feststellen, dass das Gebäude / anders als im Plan dargestellt / immer noch in den Kronenbereich von Baum 7 (Eiche) hineinreichen wird. An dieser Eiche wurden Kronenschnittmaßnahmen durchgeführt, trotzdem wird diese weiterhin durch das geplante Haus weiter tangiert. Weitere Einkürzungen sind hier nicht mehr möglich. Der mit dem Bau verbundene Eingriff in die Krone ist aus Sicht des Umweltamtes zu vermeiden und das Gebäude umzuplanen. 

Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Pool und Poolhaus nicht herzustellen.
Der Hauptgrund für die Ablehnung ist die Nichteinhaltung der Geschossflächenzahl – weil zwei Lufträume in der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Die Anrechnung auf die sog. Baumassenzahl i.S. § 21 BauNVO wird von der Gemeinde nicht mitgetragen. 
Die Planung des Wohngebäudes ist auf das maximal zulässige Geschossflächenmaß abzustellen. Damit werden alle Geschosse im Volumen reduziert, was sich auf die gesamte Planung auswirken wird. 
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Nach Überprüfung der tatsächlichen Kronenmaße durch das Umweltamt lässt sich feststellen, dass das Gebäude / anders als im Plan dargestellt / immer noch in den Kronenbereich von Baum 7 (Eiche) hineinreichen wird. Der mit dem Bau verbundene Eingriff in die Krone ist aus Sicht des Umweltamtes zu vermeiden und das Gebäude umzuplanen. 
Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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10. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Gästehaus, Poolhaus und Freisitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/118, 604/38 an der Perlacher Straße 60;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 60; 
Grundstück Fl.Nr. 604/38 und 604/118 (Grundstücksgröße = 4.061 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 604/38 (bebaut) und 604/118 (unbebaut), die bereits zur Verschmelzung beim Vermessungsamt beantragt wurden, die Errichtung einer großzügigen Villa mit Dreifachgarage, Gästehaus Poolhaus und Pool sowie einem Freisitz. 

Die Villa ist in E + 1 + D – Bebauung geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss – die Dachneigung soll 52°/7° betragen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche sowie mit den Nebenanlagen gut eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB mit der geplanten Wandhöhe von7,25 m und der Firsthöhe von 10,65 m in die Umgebungsbebauung ein. 

Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Der schöne, alte Baumbestand auf dem Grundstück wird fast komplett erhalten. Die Baumschutzmaßnahmen sowie die Freiflächenplanung wurde mit dem Umweltamt abgestimmt. Eine ökologische Baubegleitung wurde bereits beauftragt, sollte aber formal durch die Genehmigungsbehörde beauflagt werden. 

Das Gästehaus ist auf Punktfundamenten geplant, um die Hainbuche Nr. 12 und Nr. 13 zu schützen. Der Kronenradius soll entsprechend fachmännisch eingekürzt und ein Wurzelvorhang angelegt werden. 

Ersatzpflanzungen sind nicht erforderlich. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Gästehaus, Poolhaus und Pool sowie einem Freisitz herzustellen
Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz des Baumbestandes auf dem Grundstück ist zu beauflagen. 
Die beiden Grundstücke Fl.Nrn. 604/38 und 604/118 sind grundbuch- und katastermäßig zu einer Einheit zu verschmelzen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 11

Sachverhalt

Es lagen keine auf dem Büroweg nach Art. 37 Gemeindeordnung behandelte Bauanträge vor.

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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 12

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 257/63 in der Roßkopfstraße 15;

  • Antrag zur Errichtung einer Leichtbauhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/52 am Bavariafilmplatz 7;
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

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13. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Fliesenarbeiten – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 einstimmig beschlossen den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Fliesenarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten als freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es haben 9 Firmen die Unterlagen erhalten, 4 Angebote sind eingegangen. 

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Fliesen Jegg aus 83059 Kolbermoor mit einer Bruttoangebotssumme von 70.277,83 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9423 in den Haushalt 2020 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fliesenarbeiten im Wohnhaus Wilhelm-Keim-Str. 19, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Jegg aus 83059 Kolbermoor mit einer Bruttoangebotssumme von 70.277,83 € zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9423 in den Haushalt 2020 und 2021 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Innentüren – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 einstimmig beschlossen den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Die Fliesenarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten als freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es haben 8 Firmen die Unterlagen erhalten, 1 Angebot ist eingegangen.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Martin Kohstall GmbH aus 81379 München mit einer Bruttoangebotssumme von 62.632,08 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9423 in den Haushalt 2020 und 2021 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Fliesenarbeiten im Wohnhaus Wilhelm-Keim-Str. 19, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Martin Kohstall GmbH aus 81379 München mit einer Bruttoangebotssumme von 62.632,08 € zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9423 in den Haushalt 2020 und 2021 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Parkgarage Marktplatz - Überdachung der Aufzugsrotunde – Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im Zuge der routinemäßigen Unterhaltsbegehungen wurde bereits im Jahr 2019 festgestellt, dass sich in der Parkgarage am Marktplatz einige Wasserschäden im Bereich des Aufzugs befinden. Eine Begehung mit dem Gutachter hat ergeben, dass eine Überdachung des Aufzugsbereiches sinnvoll sein könnte.

Die Verwaltung empfiehlt, den Architekten der Parkgarage, das Büro DMP Hr. Altenberend mit der Erarbeitung entsprechender Lösungsvorschläge und den dazugehörigen Kosten zu beauftragen.

Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich momentan auf Brutto 200.000,00 €. 

Entsprechende Haushaltsmittel werden auf der Haushaltsstelle 68600.9500 in den Haushalt 2021 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Büro DMP Hr. Altenberend mit der Erarbeitung entsprechender Lösungsvorschläge für die Überdachung der Aufzugsrotunde in der Parkgarage und den dazugehörigen Kosten zu beauftragen.
Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € werden auf der Haushaltsstelle 68600.5000 in den Haushalt 2021 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Sonnenschutznachrüstung Bibliothek & Jugendzentrum in der Südlichen Münchner Str. 7; Sonnenschutz – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2020 die Nachrüstung eines Sonnenschutzes mit anschließendem Fassadenanstrich an der Bibliothek & Jugendzentrum einstimmig beschlossen.

Die Sonnenschutzarbeiten wurden auf Grund der geschätzten Kosten und durch die Corona-Pandemie erhöhten Wertgrenzen als freihändige Vergabe ausgeschrieben. Es haben 10 Firmen die Unterlagen erhalten, 5 Angebote sind eingegangen.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Rankl GmbH aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 60.528,16 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 35200.9400 und 46020/9401 in den Haushalt 2021 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Sonnenschutzarbeiten an der Bibliothek & Jugendzentrum, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Rankl GmbH aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 60.528,16 € zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 35200.9400 und 46020.9401 in den Haushalt 2021 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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17. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 17
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17.1. Bekanntgabe der Vergabe für Luftreinigungsgeräte in der Martin-Kneidl-Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 17.1

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über die Vergabe zur beschlossenen Beschaffung von Luftreinigungsgeräten mit Plasmatechnik für die Klassenzimmer in der Martin-Kneidl-Grundschule. Nach Einholung entsprechender Angebote war die Firma Losano GmbH aus Grasbrunn der wirtschaftlichste Bieter. Aufgrund seiner Bevollmächtigung durch den Bauausschuss vom 09. November 2020 wurde der Auftrag durch 1. Bürgermeister Neusiedl an die Firma Losano vergeben. Die Luftreinigungsgeräte sind bereits installiert und in Betrieb genommen worden. 

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17.2. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 17.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt führt aus, dass die Ausleuchtung besonders der Zugangsbereiche zum und im Friedhof nicht ausreichend sei. Mitunter sei es in den Abendstunden der Wintermonate zu dunkel. Es wird um Prüfung einer angemessenen besseren Ausleuchtung besonders der Eingangs-/ und Zugangsbereiche zum und im Friedhof gebeten.  

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17.3. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 17.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair Sophie berichtet über die Anbringung von Lichterketten an einem großflächigen Baubanner für ein Neubauvorhaben an der Oberhachinger Straße und frägt in diesem Zusammenhang an, ob dies zulässig sei. Die Verwaltung führt aus, dass es sich um eine jahreszeitbedingte, temporäre übliche Dekoration zur Weihnachtszeit handele und es dagegen keinen gesetzlichen oder satzungsmäßigen Einwand gäbe. Des Weiteren ist die Werbeanlage an Baustellen für die Dauer der Ausführung des Bauvorhabens gem. § 5 Abs. 2 der Werbeanlagensatzung zulässig.

Datenstand vom 21.09.2022 09:55 Uhr