Datum: 29.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 20:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2020;
3 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat: Errichtung, Organisation und Durchführung eines bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald durch den 1. Bürgermeister der Gemeinde Grünwald;
4 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit insbesondere zum Thema Corona-Pandemie;
5 Prüfung des Einsatzes von Hepa-Filtern und Trennscheiben in Kita- und Klassenräumen in Grünwald; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 21.09.2020;
6 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
7 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
7.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair Gerhard;
7.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
7.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair Sophie;
7.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
7.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
7.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
7.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
7.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
7.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;
7.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;
7.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;
8 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2019;
9 Grünwalder Freizeitpark GmbH, Beteiligungsbericht 2019;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 21.07.2020  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat: Errichtung, Organisation und Durchführung eines bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald durch den 1. Bürgermeister der Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 3

Sachverhalt

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 25.08.2020 hat sich Herr Landrat Christoph Göbel gegenüber den Gemeinden dafür ausgesprochen, dass die Aufgabe der Errichtung, Organisation und Durchführung von den Bayerischen Testzentren vom Landkreis München auf die Gemeinden übergehen soll.

Hierzu wird vom Landratsamt München eine entsprechende Beauftragung an die Gemeinde Grünwald ergehen.

Aus diesem Grund wurden drei Firmen angefragt und gebeten ein Angebot für die Errichtung, Organisation und Durchführung eines Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald abzugeben.

Die Leistung wurde anhand der Leistungsbeschreibung vom Freistaat Bayern mit den geänderten Regularien für die Gemeinde Grünwald angefragt. Die Kosten (Sach- und Personalkosten) der Testzentren werden bis 31.12.2020 vom Freistaat Bayern bzw. dem Landkreis München übernommen.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Zeitraum des Betriebs:        14.09.2020 – 31.12.2020
Einmalige Zahlung für Online Portal zur Terminvergabe:                        8.700,00 € brutto
Betrieb der Testung (2.291 € brutto pro Tag) + Probentransportkosten (696 € brutto pro Tag):
2.987,00 € brutto x 16 Wochen x 3 Tage =                                        143.376,00 € brutto

Die Verwaltung schlägt nach Prüfung des Angebots vor, mit der Errichtung, Organisation und Durchführung des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu beauftragen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben in ihrem Schreiben vom 19.08.2020 mitgeteilt, dass die Staatsregierung beschlossen hat, dass die Einrichtung, Organisation und der Betrieb eines Bayerischen Testzentrums je Landkreis bis Ende August 2020 sichergestellt sein muss. Dies ist unabdingbar, damit ein ausreichendes und flächendeckendes Testangebot zur Verfügung gestellt werden kann. Um auch im Landkreis München ein flächendeckendes Testangebot anbieten zu können, hat der Landkreis München die Gemeinden gebeten, ihrerseits ein Testzentrum für die jeweiligen Gemeinden zu errichten.

Aufgrund der geringen Zeitspanne zwischen der außerordentlichen Bürgermeisterdienst-besprechung und der Maßgabe, dass das Corona-Testzentrum nach Möglichkeit zum Schulbeginn stehen soll, wird der Auftrag in Form einer Dringlichkeitsentscheidung an die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu einem Bruttopreis von 152.076,00 € vergeben.

Die Dringlichkeitsentscheidung ist notwendig, da die nächstmögliche Gemeinderatssitzung am 29.09.2020 stattfindet. Die Vergabe wäre zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, da das Testzentrum spätestens zum 14.09.2020 seinen Betrieb aufnehmen soll.

Um einen reibungslosen Ablauf des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald gewährleisten zu können, muss von Seiten der Gemeinde Grünwald die Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser und ein Toilettenwagen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund kommen zusätzlich zur Beauftragung der Aicher Group GmbH & Co. KG noch weitere Kosten auf die Gemeinde Grünwald zu. Auch diese Kosten trägt der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München.


I. Außerplanmäßige Ausgabe i. H. v. 190.000,00 €

Auf der Ausgabenseite wird die Haushaltsstelle 14000.7120 neu geschaffen. Da der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München die Kosten bis 31.12.2020 übernimmt, wird auf der Einnahmenseite die Haushaltsstelle 14000.1720 geschaffen.
Für diese Dienstleistung wurden bisher keine Mittel eingeplant.


I I. Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe

Da die Ausgabe aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar ist, genehmigt 1. Bürgermeister Neusiedl gem. o. a. Vorschrift diese außerplanmäßige Ausgabe. Nach Erstattung der Ausgaben durch den Freistaat Bayern bzw. dem Landkreis München ist die Haushaltstelle gedeckt.

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4. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit insbesondere zum Thema Corona-Pandemie;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Verwaltung berichtet den Mitgliedern des Gemeinderates zum Thema Corona-Pandemie:


Corona-Testzentrum:

Am Montag den 14. September 2020 startete das bayerische Covid-19-Testzentrum in Grünwald.

Nach Überprüfung der Auslastung der Testungen im Bayerischen Corona-Testzentrum der Gemeinde Grünwald nach der ersten Woche zusammen mit der Aicher Group GmbH & Co. KG wurde festgestellt, dass aufgrund der hohen Nachfrage das Testangebot unbedingt erweitert werden müsse.

Daraufhin hat die Gemeinde Grünwald entschieden, die Testzeiten auszuweiten. Dieser Schritt war nötig, damit möglichst vielen Grünwalder Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, sich zeitnah testen zu lassen.

Die Testzeiten wurden massiv erhöht, sodass ab Donnerstag, 24.09.2020 die Grünwalder Bürgerinnen und Bürger für folgende Zeiten einen Termin vereinbaren können:

Montag:        13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:        07:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag:        15:00 – 18:00 Uhr
Freitag:        07:30 – 11:30 Uhr

Die Gemeinde Grünwald setzt mit diesem Testzentrum einen Auftrag des Freistaates Bayern um. Wer sich krank fühlt oder sich unabhängig von Symptomen auf das Virus testen lassen möchte, kann dies hier kostenfrei tun.

Das bayerische Covid-19-Testzentrum ist am Parkplatz vor dem Wertstoffhof Grünwald in der Tölzer Straße aufgebaut. Der dafür genutzte Großraumrettungswagen wird im Auftrag der Gemeinde Grünwald von der Aicher Group GmbH & Co. KG betrieben.

Die notwendige Anmeldung erfolgt online über die von der Aicher Group bereitgestellte Webseite: www.coronatest-gruenwald.de

Die verfügbaren Termine werden jeweils eine Woche im Voraus zur Buchung freigeschaltet. Die Testergebnisse werden den Getesteten über die Corona-Warn-App soweit wie möglich innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt, auf Wunsch auch per Post. Das Covid-19-Testzentrum in Grünwald ist vorerst bis Ende Dezember 2020 geplant. Die gesamten Kosten trägt der Freistaat Bayern beziehungsweise der Landkreis München.


Beauftragung der Gemeinde Grünwald zum Kontaktpersonenmanagement Kategorie I:

Die Gemeinde Grünwald wurde (wie auch bereits im März 2020) vom Landratsamt München per Anordnung zur Beauftragten des staatlichen Gesundheitsamtes und somit mit der Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung angeordneter Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, bestellt.

Die Beauftragung erfolgte unter anderem unter folgenden Maßgaben:

  • Übernahme der Ermittlung der Kontaktpersonen der Kategorie I (unabhängig von deren Wohnort) von positiv auf das Coronavirus getesteten Bürgern der Gemeinde Grünwald.

  • Weitergabe der Informationen und Verhaltensanweisungen des Gesundheitsamtes an die Kontaktpersonen; dies betrifft insbesondere die Quarantäne, Zeitpunkte von Testungen, Tagebuchführung, Verhalten bei Auftreten von Symptomen usw.

  • Rückmeldung an das Landratsamt München oder anderweitig örtliche zuständige Gesundheitsämter nach Maßgabe der Vorgabe des Landratsamtes


Die Beauftragung erfolgte ab Montag, den 21.09.2020 und gilt vorerst bis auf Widerruf.

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5. Prüfung des Einsatzes von Hepa-Filtern und Trennscheiben in Kita- und Klassenräumen in Grünwald; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 21.09.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.09.2020 beantragt Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld die Prüfung des Einsatzes von Hepa-Filtern und Trennschreiben in Kita- und Klassenräumen.

Die Verwaltung solle beauftragt werden zu prüfen, ob durch den Einsatz von mobilen Hepa-Filtergeräten ein sicherer uneingeschränkter Aufenthalt in Gruppen- und Klassenräumen in Grünwald ermöglicht werden kann. Eine mögliche Beteiligung des Freistaates Bayern und des Bundes an den Kosten derartiger Maßnahmen sei ebenfalls zu prüfen.

Des Weiteren wäre zu prüfen, ob es sinnvoll sei, zwischen Kindern, die nebeneinander an einem Tisch sitzen, eine Plexiglas-Trennwand einzuziehen, soweit dies nicht schon geschehen sei.

Von Seiten der Verwaltung wurden bereits die Situation der lufttechnischen Anlagen an den Schulen und in den Kindertagesstätten sowie die Raumsituationen eruiert.

Ebenso wurden Informationen zu möglichen Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern eingeholt. Nach derzeitigem Stand beträgt die voraussichtliche Lieferdauer drei Wochen. Die Kosten pro Stück belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 4.500,- € brutto, wobei ein Gerät pro 40 m² Raumgröße benötigt wird.

Des Weiteren wurden die Schulleitungen des Gymnasiums Grünwald, Frau Korda, sowie der Martin-Kneidl-Grundschule, Frau Angermaier, um ihre Einschätzung und Stellungnahme in Bezug auf den Einsatz von Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern sowie zum Einsatz von Trennscheiben in den Klassenräumen gebeten.

Hierzu berichtet die Schulleitung des Gymnasiums Grünwald, Frau Korda, den Mitgliedern des Gemeinderates über die gemeinsame Einschätzung der beiden Schulleitungen und steht dem Gremium anschließend für Fragen zur Verfügung.


In ihrer Stellungnahme berichtet Frau Korda wie folgt:

Die COVID-19-Pandemie stellt für alle öffentlichen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens weiterhin die größte Herausforderung dar, so auch für die örtliche Grundschule und das Gymnasium.

Allerdings konnten aufgrund der ausgezeichneten vorhandenen technischen Ausstattung sowie der bestehenden IT-Infrastruktur der zwei Schulen zügig ab 13. März 2020 auf Distanzunterricht umgestellt werden.

An beiden Schulen wurden die Kinder in der Phase des Lockdowns und im anschließenden Wechselbetrieb bis zu den Sommerferien über die digitalen Plattformen mebis und padlet, über Emailkontakt, über Videokonferenzen und Telefonkontakt weiterhin mit Aufgaben und Lernmaterialien versorgt.
Die Martin-Kneidl-Grundschule und das Gymnasium Grünwald waren im Vergleich zu anderen Schulen in Bayern deshalb auch gut vorbereitet auf die bisher nie erlebte und erprobte Systemumstellung. Auch Kinder in prekären Lebenssituationen in Grünwald konnten durch die Lehrkräfte begleitet werden, die anfallende Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufssparten funktionierte für Kinder im Grundschulalter durch enormen Einsatz der Lehrkräfte sehr gut.

Mit Schulstart zum Schuljahr 2020/2021 besteht an beiden örtlichen Schulen gemäß ihrem staatlichen Auftrag Regelbetrieb auf Basis des gültigen Rahmen-Hygieneplans des bayerischen Kultusministeriums, in der Fassung vom 02.09.2020.

Es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, Abstandhalten, Händewaschen, was sogar durch Waschbecken in jedem Klassenzimmer niederschwellig möglich ist.

Zudem finden an beiden Schulen Pausen für die Klassen bzw. Jahrgangstufen in getrennten Pausenbereichen statt. Weitere Hygienemaßnahmen für die Unterrichts- und Pausenorganisation wurden in den schulischen Hygienekonzepten geregelt.

Eine gute Durchlüftung der Klassen- und Fachräume gelingt durch offene Balkon- und Terrassentüren am Gymnasium Grünwald bzw. offene Fenster an der Martin-Kneidl-Grundschule. Um in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr gering zu halten, werden in den Pausen die Räume stoßgelüftet.

Vom Einsatz teurer HEPA-Filter in großen Mengen, die vorrangig und sinnvoll im OP-Bereich von Krankenhäusern eingesetzt werden, wird von Seiten beider Schulleitungen abgeraten. Der effektive Einsatz der Geräte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Klassenzimmer ist nicht umfänglich und überzeugend belegt. Zudem besteht an beiden Schulen ein funktionierendes Lüftungskonzept gemäß den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamts.

Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21 wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan der bayerischen Staatsregierung organisiert, der sich an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis orientiert. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.
Der Plan unterscheidet folgende Szenarien, die sich jeweils unterschiedlich auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Gestaltung des Unterrichts auswirken:

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner
Hier findet Regelbetrieb unter Beachtung des Hygieneplans statt. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen.

Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 - < 50 pro 100.000 Einwohner
Die Schülerinnen und Schüler werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner
Ab Stufe 3 wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer wiedereingeführt. Dies bedeutet, dass die Klassen in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen zeitlich befristet im wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet (Wechselbetrieb) werden. Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen verpflichtend.

Die bei den einzelnen Stufen genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die genannten Veränderungen aus, sondern sind als Orientierungshilfe für das zuständige Gesundheitsamt gedacht, das über die jeweiligen Stufen in Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheidet.
Wesentlich für die Schulleitungen an den beiden staatlichen Schulen Grünwalds sind die Richtlinien und Vorgaben des Kultusministeriums zur Maskenpflicht im Unterricht. Durch die Maskenpflicht während des Unterrichts oder Aussetzen der Maskenpflicht im Unterricht kann je nach Infektionsgeschehen die Ansteckungsgefahr eingedämmt werden.

Auch wenn das Maskentragen während des Unterrichts, das momentan für die Grünwalder Schulen als Landkreisschulen aufgehoben wurde, vor allem für die Lehrkräfte anstrengend ist, bietet die Maske während des Unterrichts wesentlich mehr Schutz vor Ansteckung als Plexiglas-Trennwände. Zudem basiert der Unterricht auf kooperative Lernformen, auf dynamische Arbeitsorganisation im Verlauf eines Unterrichtsszenarios; reiner Frontalunterricht ist heutzutage und an den Schulen in Grünwald im bestehenden Regelbetrieb nicht das vorrangige Unterrichtsformat.

Aufgrund nicht nachgewiesener Effektivität im Klassenzimmer wird deshalb auch von dieser Anschaffung abgeraten.

Am Gymnasium Grünwald wird ein Pilotversuch vorbereitet, sog. CO2-Ampeln in verschiedenen Räumen aufzustellen, die die Effektivität der Meldung zum Lüften prüfen. Sollten sich die förderfähigen CO2-Ampeln im Testeinsatz bewähren, wird über einen flächendeckenden Einsatz der Ampeln in allen Klassen- und Fachräumen nachgedacht.

Viel wesentlicher und hilfreicher für uns Schulleitungen ist die konstruktive Unterstützung der Eltern unserer Schüler bei der Einhaltung der Hygieneregeln auch im privaten Bereich.

Nur durch Abstandhalten, durch konsequentes Maskentragen und entsprechendes Händewaschen sowie Kontaktminimierung nichtnotwendiger privater Aktivitäten und im außerschulischen Alltag können Kinder, Eltern sowie alle Bürgerinnen und Bürger Grünwalds gemeinsam einen wichtigen Beitrag leisten, die COVID-19-Pandemie in Grünwald einzugrenzen.

Aufgrund der Sachvorträge der Verwaltung, der Schulleitung des Gymnasiums Grünwald und der Stellungnahme des Elternbeirates der Martin-Kneidl-Grundschule sowie der anschließenden Diskussion wird einstimmig über nachfolgende Beschlussvorschläge abgestimmt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Nach Rücksprache mit den Schulleitungen des Gymnasiums Grünwald und der Martin-Kneidl-Grundschule sowie aufgrund der Stellungnahme des Elternbeirates der Martin-Kneidl-Grundschule von einer Anschaffung von Plexiglas-Trennwänden abzusehen.

2. Nach der erfolgten Sachverhaltsdarstellung und anschließenden Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt von der Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern abzusehen.

Die Verwaltung wird zunächst mit der weiteren Prüfung eines möglichen Einsatzes von mobilen Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern in den Schulen sowie den Kindertagesstätten beauftragt.

Bei der Prüfung sollen die Stellungnahmen der Schulleitungen sowie der Elternbeiräte miteinbezogen werden, insbesondere sind die Lautstärke der Geräte und eine dadurch bedingte Störung des Unterrichtes zu prüfen.

Eine entsprechende Stellungnahme des Kultusministeriums diesbezüglich ist einzuholen.

Des Weiteren ist eine mögliche Beteiligung des Freistaates Bayern in Form der Teilnahme an Förderprogrammen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen fand nicht statt.

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7. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7
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7.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair Gerhard;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Sedlmair Gerhard fragt an, ob im Zuge des Bauvorhabens zu der geplanten Erweiterung des Firmengeländes der Firma United Initiators in der Gemeinde Pullach auch eine Erläuterung der Verantwortlichen im Grünwalder Gemeinderat stattfindet, da das Bauvorhaben auch Auswirkung auf die Gemeinde Grünwald haben könne.

Ebenso fragt Gemeinderatsmitglied Sedlmair Gerhard an, inwiefern Grünwalder Bürger an der entsprechenden Infoveranstaltung der Gemeinde Pullach diesbezüglich teilnehmen können.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass der Gemeinderat Pullach hier zunächst einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss in Bezug auf den benötigten Bebauungsplan gefasst habe. In diesem Verfahren werden sodann verpflichtend alle Träger der öffentlichen Belange, entsprechend auch die Gemeinde Grünwald, angehört werden. Hierüber wird dann entsprechend der Gemeinderat Grünwald beraten.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert weiter, dass bei der entsprechenden Infoveranstaltung bzw. Bürgerversammlung der Gemeinde Pullach das Rederecht grundsätzlich nur den Pullacher Gemeindebürgern zustehe. Man werde jedoch diesbezüglich bei der Gemeinde Pullach anfragen.

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7.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Schmidt fragt an, wie der Sachstand in Bezug auf die beantragte Umgestaltung der Ortsmitte ist.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass diesbezüglich zunächst die Einbahnstraßen- regelung der Rathausstraße geprüft werden müsse. Diese Prüfung findet derzeit durch einen entsprechenden Verkehrsplaner statt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung könne weiter über eine Umgestaltung beraten werden.

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7.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair Sophie;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Sedlmair Sophie fragt an, ob man die Fahrradständer am Ende der Wendeschleife am Derbolfinger Platz erneuern könne.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass der Bauausschuss einen Planungsauftrag diesbezüglich erteilt habe und aufgrund dessen auch bereits ein entsprechender  Auftrag vergeben wurde.

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7.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.4

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand in Bezug auf die Fuß- und Radwegbrücke nach Pullach sowie der Bedarfsanalyse diesbezüglich ist. 

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung des Sachverhaltes zu.

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7.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier fragt an, wo sich die grünen Stühle vom Luitpoldweg befinden.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet, dass die entsprechenden Stühle aufgestellt wurden. Die Stühle werden jedoch laufend auch als Sitzmöglichkeit für den Rathausplatz genutzt  und dementsprechend von den Bürgern dorthin mitgenommen.

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7.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Kruse fragt an, wie der Sachstand in Bezug auf den Ausbau des 5G-Netzes ist.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass bisher keine zusätzlichen Masten aufgestellt wurden, es jedoch aufgrund der gültigen Rechtslage möglich sei,  bereits bestehende aufzurüsten.

Der Gemeinderat Grünwald hat sich bereits vor langer Zeit ausdrücklich gegen die Aufstellung von Funkmasten ausgesprochen.

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7.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Kruse fragt an, wann und ob dieses  Jahr eine Bürgerversammlung in der Gemeinde Grünwald stattfindet.

1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass grundsätzlich gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 GO jährlich eine Bürgerversammlung stattfinden muss. Hierzu hat die Gemeinde Grünwald schriftlich bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes München nachgefragt, unter welchen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen eine Bürgerversammlung stattfinden muss. Das Landratsamt München hat ihrerseits diese Anfrage an das Innenministerium weitergeleitet.

Grundsätzlich soll der gesetzliche eingeräumte Zeitraum (Kalenderjahr) zur Einberufung der Bürgerversammlung möglichst ausgeschöpft werden, um das Infektionsgeschehen abwarten zu können, in der Hoffnung, dass sich dieses verringert und auf niedrigem Niveau stabilisiert.

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7.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Schmidt fragt an, ob es möglich wäre, den Basketballspielplatz auf der Wiese an der Laufzorner Straße mit einem besseren, festen Bodenbelag auszustatten.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass es in diesem Bereich häufig Beschwerden von Seiten der Anwohner gebe , man werde jedoch diesbezüglich Rücksprache mit der Baugenossenschaft halten und die Möglichkeit prüfen.  

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7.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Gast fragt an, wann das Jugendzentrum wieder öffnen wird.

Personalamtsleiter Pleithner informiert hierzu, dass derzeit eine Umsetzung eines sicheren Hygienekonzeptes im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten und vor allem in Hinblick auf die derzeitige personelle Situation im Bereich des Jugendzentrums nicht gesichert werden könne.

Derzeit läuft allerdings bereits eine entsprechende Personalsuche, die sich jedoch ebenfalls als schwierig gestaltet.

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7.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Schreyer fragt an, wann mit einer entsprechenden neuen Beschilderung im Bereich des Hochuferweges gerechnet werden kann.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass die Schilder bereits bestellt sind und zeitnah aufgestellt werden.

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7.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 7.11

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Schreyer fragt an, ob es zulässig ist, bei privaten Bauvorhaben gemeindliche Grundstücke als Lagerflächen zu benutzen. Konkret gehe es um Bauvorhaben in der Dr.-Engelsperger-Straße sowie in der Eichleite und um entsprechende Lagerungen auf gemeindlichen Flächen.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass eine solche Lagerung als sog. genehmigte Sondernutzung rechtlich zulässig sei.

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8. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 8

Sachverhalt

In der Verwaltungsratssitzung der Grünwalder Freizeitpark GmbH am 23. September 2020 hat die Steuerberaterin Frau Nast-Kolb und der Geschäftsführer Jörn-Torsten Verleger den Mitgliedern den beigefügten Bilanzentwurf für das Jahr 2019 erläutert.

Der Jahresüberschuss beträgt wie im Vorjahr € 0,--, da der eigentliche „Überschuss“ von € 125.828,49 als Rückstellung (Verpflichtung gegenüber der Gemeinde) gebucht wurde.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23. September 2020 dem Verwaltungsrat, dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Grünwalder Freizeitpark GmbH in der vorgestellten Fassung festzustellen und anzunehmen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat für das Jahr 2019 zu entlasten.

Der Verwaltungsrat entschied in seiner Sitzung vom 23. September 2020, der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23. September 2020 zu folgen und dem Gemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig , die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Grünwalder Freizeitpark GmbH, Beteiligungsbericht 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Kämmerer Bader erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört.

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen.

Kämmerer Bader bezieht sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2019 und ergänzt, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2019 auf ………        1.238.619,22 
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 sei entsprechend dem Jahresabschluss 2019 der Grünwalder Freizeitpark GmbH erstellt worden. Der Gemeinderat hat (vorbehaltlich des Beschlusses vom 29.09.2020) die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und die Geschäftsführung sowie den Verwaltungsrat der GFZP zu entlasten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einstimmig  dem Beteiligun gsbericht 2019 der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 11:55 Uhr