Datum: 23.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:07 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 26.01.2021 und 09.02.2021;
3 Sandra Gutheil-Geigle, PBG, Mitglied des Gemeinderates; Niederlegung des Amtes;
4 Feststellung des Listennachfolgers als Mitglied im Gemeinderat für das ausgeschiedene Mitglied Frau Sandra Gutheil-Geigle (PBG);
5 Vereidigung des nachrückenden Kandidaten der PBG;
6 Überprüfung auf Kostenübernahme für einen Transport zum Impfzentrum und zurück durch Taxis; Antrag der CSU-Fraktion vom 05.02.2021;
7 Antrag auf Liveübertragung der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen; Antrag Michael Lehmann-Horn vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;
8 Antrag auf Redezeitbegrenzung und Änderung der Tagesordnung bei Bürgerversammlungen; Antrag Christian Geigle vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;
9 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Grünwald 2020/2026; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020;
10 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
11 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
13.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kneidl
13.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Loos
13.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
13.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
13.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse
13.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse
13.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
13.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
13.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Brauner
13.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn
13.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn
13.12 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn
13.13 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 26.01.2021 und 09.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschriften vom 26.01.2021 und 09.02.2021 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Sandra Gutheil-Geigle, PBG, Mitglied des Gemeinderates; Niederlegung des Amtes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.02.2021, Eingang bei der Gemeinde 17.02.2021, legt das Mitglied des Gemeinderates, Frau Sandra Gutheil-Geigle, ihr Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG nieder. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Aus Gründen der Rechtssicherheit führt die entsprechende Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amtes, da es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines feststellenden Beschlusses bedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Mitglied im Gemeinderat Grünwald von Frau Sandra Gutheil-Geigle fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Gutheil-Geigle hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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4. Feststellung des Listennachfolgers als Mitglied im Gemeinderat für das ausgeschiedene Mitglied Frau Sandra Gutheil-Geigle (PBG);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Für das ausgeschiedene Mitglied des Gemeinderates, Frau Sandra Gutheil-Geigle, rückt gemäß Art. 37 Abs. 1 GLKrWG als Listennachfolger Herr Helmut Kraus nach. Der direkte Listennachfolger Herr Dietmar Jobst hat mit Schreiben vom 18.02.2021 das Amt als Gemeinderatsmitglied nicht angenommen, sodass als nächster Listennachfolger Herr Helmut Kraus angeschrieben wurde und mit Schreiben vom 18.02.2021 das Amt angenommen hat.

Der Gemeinderat hat die Listennachfolge per Beschluss entsprechend Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Listennachfolge als Mitglied des Gemeinderates Herrn Helmut Kraus für das ausgeschiedene Mitglied, Frau Sandra Gutheil-Geigle, fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Vereidigung des nachrückenden Kandidaten der PBG;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl setzt die Mitglieder des Gemeinderates davon in Kenntnis, dass Herr Helmut Kraus schriftlich erklärt hat, für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Frau Sandra Gutheil-Geigle nachzurücken und den vorgeschriebenen Eid zu leisten.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt Herrn Helmut Kraus die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab.

Er spricht sie wie folgt:

"Ich schwöre
Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre
den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre
die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,

so wahr mir Gott helfe."

1. Bürgermeister Neusiedl gratuliert dem neuen Mitglied im Gemeinderat und wünscht ihm alles Gute für die künftige Zusammenarbeit.

Der Fraktionsvorsitzende der PBG-Fraktion, Herr Oliver Schmidt hat mit Schreiben vom 23.02.2021 folgende Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse durch das Nachrücken von Herrn Kraus bekannt gegeben:


Ausschuss
Mitglied
Vertretung
Verwaltungsausschuss
1. Brauner
2. Zeppenfeld (SPD)
1. Sedlmair Sophie
2. Kraus
Finanzausschuss
1. Brauner
2. Sedlmair Sophie
1. Schmidt
2. Kraus
Bauausschuss
1. Kraus
2. Schmidt
1. Sedlmair Sophie
2. Brauner
Kulturausschuss
1. Schmidt
2. Sedlmair Sophie
1. Kraus
2. Zeppenfeld (SPD)
Ausschuss für
Planung und Entwicklung
1. Kraus
2. Schmidt
1. Sedlmair Sophie
2. Brauner
Ausschuss für Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung
1. Brauner
2. Sedlmair Sophie
1. Schmidt
2. Kraus
Geothermieausschuss
1. Schmidt
2. Kraus
1. Brauner
2. Sedlmair Sophie
Rechnungsprüfungsausschuss
Schmidt
Brauner
Verwaltungsrat
Grünwalder Freizeitpark GmbH
1. Kraus
2. Sedlmair Sophie
1. Schmidt
2. Brauner

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6. Überprüfung auf Kostenübernahme für einen Transport zum Impfzentrum und zurück durch Taxis; Antrag der CSU-Fraktion vom 05.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.02.2021 stellt die CSU-Fraktion den Antrag, die Verwaltung soll überprüfen, ob eine Möglichkeit besteht, die Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit dem Taxi von der Wohnung zum Impfzentrum in Oberhaching für Seniorinnen und Senioren ab einem Mindestalter von 80 Jahren, mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Grünwald zu übernehmen.

Voraussetzung soll auch sein, dass die Seniorinnen und Senioren nicht in Senioreneinrichtungen wohnen und auch sonst nicht alleine die Möglichkeit haben, für eine Covid-19-Schutzimpfung, zum Impfzentrum zu kommen.

Nach eingehender Beratung ändert der Gemeinderat das Mindestalter von 80 Jahren auf 70 Jahre.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, die Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit dem Taxi von der Wohnung zum Impfzentrum in Oberhaching für Seniorinnen und Senioren ab einem Mindestalter von 70 Jahren durch die Gemeinde Grünwald zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Liveübertragung der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen; Antrag Michael Lehmann-Horn vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 7

Sachverhalt

Herr Lehmann-Horn beantragt, dass die Gemeinde Grünwald die Bürgerversammlungen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen künftig per Live-Streaming überträgt.

Rechtliche Bewertung:

In der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2013 wurde unter anderem über eine Übertragung der Gemeinderatssitzungen diskutiert und beraten. Damals beschloss der Gemeinderat eine Übertragung abzulehnen. Damit der Gemeinderat über eine Liveübertragung der Bürgerversammlungen und ähnlicher öffentlicher Veranstaltungen (wie z. B. Gemeinderatssitzungen) entscheiden kann, wurde die Thematik anhand von rechtlichen, technischen, personellen und finanziellen Aspekten geprüft.

1.1 Rechtliche Aspekte

Gemäß Art. 18 Abs. 3 GO sind grundsätzlich Bürgerversammlungen öffentlich. Sitzungen des Gemeinderates sowie der Ausschüsse sind grundsätzlich gemäß Art. 52 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) öffentlich, außer es stehen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegen. Eine Verpflichtung zur medialen Öffentlichkeit ist von Art. 52 GO nicht umfasst. Andererseits ist durch die Gemeindeordnung eine Erweiterung der örtlichen Öffentlichkeit durch mediale Präsenz nicht untersagt. Zur weiteren Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Live-Übertragungen der Sitzungen sind die Regelungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) anzuwenden.

Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayDSG sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn das BayDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt, angeordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können, wozu auch Bild und Wort gehören. Da in der Gemeindeordnung keine Erlaubnis oder Anordnung der entsprechenden Datennutzung geregelt ist, ist die Zulässigkeit der personenbezogenen Datennutzung in einer Übermittlung per Live-Übertragung von der Einwilligung der jeweiligen Person abhängig (Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG). § 22 KunstUrhG bekräftigt diese Regelung für die Verbreitung des Bildes.

Datenschutzrechtlich erforderliche Voraussetzung für Live-Übertragungen von Bürgerversammlungen oder Sitzungen ist deshalb die Einwilligung der jeweiligen Person, deren Bild und Wort übertragen wird. Also alle bei der Sitzung Anwesende wie der 1. Bürgermeister als Sitzungsleiter, die Gemeinderatsmitglieder, der Mitarbeiter der Verwaltung, ein zur Sitzung hinzugezogener Gastteilnehmer (Sachverständiger etc.) und der Zuschauer. Bezüglich des Datenschutzes hat der Bayerische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Thomas Petri ausgeführt, dass sollte jemand im Livestream zu sehen sein, braucht die Gemeinde Grünwald hierfür eine Einwilligung der zusehenden Person. Es darf zur Abgabe seiner Einwilligung keine Person diskriminiert oder unter Druck gesetzt werden. Als stets unzulässig hingegen sieht Prof. Dr. Petri eine Archivierung des Livestreams in Form einer Mediathek auf der kommunalen Internetseite. Denn das stelle „eine Datenübermittlung von besonderer Tragweite“ dar.


Die Einholung einer rechtlich wirksamen Einwilligung von Mitarbeitenden, hinzugezogenen externen Teilnehmern und Zuschauern ist aufwändig (freiwillige Erteilung ohne subjektiv empfundenen Zwang, ausreichende Aufklärung über datenschutzrechtliche Aspekte, Vertretungsbefugnis als Mitarbeitender einer externen Institution oder Firma etc.), weshalb in der Regel die Aufnahme des entsprechenden Teilnehmerkreises (Verwaltung, Gäste, Zuschauer) ausgeschlossen sein muss. Es wäre sinnvoll, wenn der Gemeinderat in seiner Gesamtheit eine entsprechende Einwilligung erteilt. Ansonsten wären die Aufnahme des Teilnehmerraums per Kamera sowie die Regelung der Mikrofonzuschaltung kaum praktikabel.

1.2 Technische und personelle Aspekte

Nach einer beschlossenen Einführung von Live-Übertragungen muss die Durchführung jeder Übertragung auch zuverlässig und einwandfrei sichergestellt sein. Für die technische und personelle Umsetzung der Live-Übertragungen benötigt die Verwaltung einen externen Dienstleister. In der Gemeinde Grünwald ist weder die erforderliche technische Ausrüstung, noch sind personelle Ressourcen für die Übernahme dieser Aufgabe vorhanden. Auf der technischen Seite kommt erschwerend hinzu, dass die Bürgerversammlungen, öffentliche Veranstaltungen und die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen in jeweils wechselnden Räumlichkeiten stattfinden, worauf das benötigte Equipment angepasst werden muss.

Mit Schreiben vom 24.04.2020 hat der Personalratsvorsitzende Herr Rank Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl mitgeteilt, dass aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen ein Streaming bzw. Filmaufnahmen von Gemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen von der Arbeitnehmerseite abgelehnt werden.

1.3 Finanzielle Aspekte

Die erste Recherche über entsprechende Anbieter hat ergeben, dass es in Grünwald und Umgebung dafür geeignete Dienstleister gibt. Ein unverbindliche Kostenschätzung einer geeigneten Firma beläuft sich auf ca. 3.000 - 4.000 Euro pro Live-Übertragung einer öffentlichen Veranstaltung.

Durchschnittlich finden in der Gemeinde Grünwald ca. 45 Gremiensitzungen und eine Bürgerversammlung jährlich statt.

Die Verwaltung teilt dem Gemeinderat mit, dass eine Gesetzesänderung der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ansteht. Um eine Rechtssicherheit zu haben, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist und Vollzugshinweise des Bayerischen Innenministeriums vorliegen wird dem Gemeinderat Grünwald im Rahmen der Behandlung der Gesetzesänderung das Thema Liveübertragung im Gemeinderat nochmals vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald nimmt die vorgetragenen Aspekte zur Kenntnis.
Da eine Gesetzesänderung der Bayerischen Gemeindeordnung ansteht, sieht der Gemeinderat von Liveübertragungen der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie Gemeinderats- und Ausschusssitzungen derzeit ab. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist und Vollzugshinweise des Bayerischen Innenministeriums vorliegen wird der Gemeinderat Grünwald im Rahmen der Behandlung der Gesetzesänderung das Thema Liveübertragung im Gemeinderat behandeln.

Somit gilt der Antrag von Michael Lehmann-Horn zur Bürgerversammlung am 10.11.2020 als behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Protokollerklärung von Gemeinderatsmitglied Ritz: Ich habe dagegen gestimmt, da ich über den Antrag von dem Bürger Herrn Michael Lehmann-Horn abgestimmt haben möchte. Ich finde es falsch, dass nicht über den Antrag aus der Bürgerversammlung vom 10.11.2020 abgestimmt wurde.

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8. Antrag auf Redezeitbegrenzung und Änderung der Tagesordnung bei Bürgerversammlungen; Antrag Christian Geigle vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 8

Sachverhalt

Herr Christian Geigle beantragt in der Bürgerversammlung vom 10.11.2020, bei künftigen Bürgerversammlungen die Redezeit für die Berichte des 1. Bürgermeisters, der Polizei, der Feuerwehr und (gegebenenfalls) des Landrates zu begrenzen, und zwar für den Bericht des Bürgermeisters auf 30 Minuten, für die anderen Redner auf 15 Minuten.

Zusätzlich beantragt Herr Geigle bei künftigen Bürgerversammlungen, dass die Tagesordnung dahingehend umgestellt werden soll, dass nach der Begrüßung durch den 1. Bürgermeister zunächst die eingegangenen Anträge der Bürgerinnen und Bürger behandelt werden. Im Anschluss folgen die Berichte des 1. Bürgermeisters, der Polizei, der Feuerwehr und gegebenenfalls des Landrates.

Die Gemeinde Grünwald kann durch eine Satzung nach Art. 23 Satz 1 GO die Redezeit für alle Teilnehmenden (Gemeindebürger, Gemeindeangehörige und Redner) beschränken. Diese Satzung darf aber nicht die Befugnisse des 1. Bürgermeisters als Versammlungsleiter (Art. 18 Abs. 3 Satz 3 GO) einschränken. Hierzu führt der Kommentar von Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke unter RdNr. 5 zu Art. 18 GO aus, dass weder der Bürgerversammlung selbst, noch dem Gemeinderat, die Befugnis zusteht, dem 1. Bürgermeister eine Redezeitbeschränkung aufzuerlegen. In der Satzung kann eine allgemeine Redezeit für alle Teilnehmenden festgelegt werden.

Die Tagesordnung einer Bürgerversammlung bestimmt der 1. Bürgermeister gemäß Art. 46 Gemeindeordnung analog. Die Tagesordnung darf gemäß Art. 18 Abs. 3 Satz 2 GO nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben, die sich auf den eigenen Wirkungskreis (Art. 7 GO), sowie den übertragenen Wirkungskreis (Art. 8 GO) erstrecken. Eine Erörterung allgemeiner politischer Fragen muss vom Versammlungsleiter unterbunden werden; ebenso rein parteipolitische Grundsatzdebatten, die keinen Bezug zu Gemeindeangelegenheiten haben. (vgl. Kommentar Hölzl/Hien/Huber RdNr. 4 zu Art. 18 GO) Die Bürgerinnen und Bürger können zwar Anträge für die Behandlung in der Bürgerversammlung stellen, dem Versammlungsleiter obliegt aber die Gestaltung des Verfahrens in der Bürgerversammlung. (vgl. Kommentar Hölzl/Hien/Huber Erl.6 zu Art. 18 GO und Gerichtsurteil VGH BaWü vom 03.01.1991)

Der 1. Bürgermeister muss sich bei der Einladung zur Bürgerversammlung und der Festsetzung der Tagesordnung an Recht und Gesetz halten. Dem 1. Bürgermeister obliegt als Versammlungsleiter die Reihenfolge der Tagesordnung.

In der Gemeinde Grünwald wurde bereits unter den 1. Bürgermeistern Rieger und Lindner seit Jahrzehnten der gleiche Ablauf der Tagesordnung und der Redezeit in der Bürgerversammlung praktiziert. Der Ablauf der Tagesordnung und die Redezeit ist aus diesem Grund eingebürgert, hat sich bewährt und sollte nach einhelliger Meinung der Verwaltung weiterhin so belassen werden.

In der Bürgerversammlung am 10. November 2020 hat sich 1. Bürgermeister Neusiedl speziell wegen Corona dazu entschlossen, den Tätigkeitsbericht der Gemeinde Grünwald und die Berichte der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald sowie der Polizeiinspektion Grünwald im Isaranzeiger abdrucken zu lassen, damit die Berichte nicht in der Bürgerversammlung vorgetragen werden müssen.

Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob eine Satzung über die Abhaltung einer Bürgerversammlung (Bürgerversammlungssatzung) gemäß Art. 23 Satz 1 GO erlassen werden soll.

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier regt an, ob die Möglichkeit besteht, dass bei zukünftigen Bürgerversammlungen gewisse Institutionen wie z. B. die Nachbarschaftshilfe oder das BRK usw. einen Informationsstand zur Präsentation ihrer Arbeit aufstellen dürfen.

1. Bürgermeister Neusiedl erwidert, dass die Anregung bei der Vorbereitung zur nächsten Bürgerversammlung diskutiert wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald sieht davon ab, eine Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung) zu erlassen und darin eine Redezeitbegrenzung und eine Änderung der Tagesordnung zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Grünwald 2020/2026; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 9

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates dahingehend geändert werden soll, dass der Verwaltungsausschuss in Verwaltungs- und Umweltausschuss umbenannt werden soll.

Die Bildung von Ausschüssen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gemeinderates. Ausschüsse können somit nur für die Behandlung gemeindlicher Angelegenheiten im Sinn des Art. 6 GO eingerichtet werden. Kommentar Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke RdNr. 1 zu Art. 32 GO.

Dem Verwaltungsausschuss gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald obliegt insbesondere:

a) als vorberatender Ausschuss
a1) die Stellungnahme zu etwaigen Ernennungen, Beförderungen, Abordnungen, Versetzungen, Ruhestands-versetzungen und Entlassungen der Gemeindebeamten ab Bes. Gruppe A 12;
a2) die Stellungnahme zur Aufstellung des Stellenplanes;
a3) die Stellungnahme zu Angelegenheiten der
allgemeinen Verwaltung einschließlich Gemeindegrenzänderungen, Vergabe von Straßennamen,
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerbewesen, des Natur- und Umweltschutzes, der Abfallwirtschaft, des Brand, Katastrophen- und Zivilschutzes, verkehrsregelnder und verkehrsrechtlicher Maßnahmen, Verkehrsplanung sowie Verkehrskonzepte, wenn sie das gesamte bzw. mehr als die Hälfte des Ortsgebietes betreffen,
des Gesundheits- und Sozialwesens, einschließlich der Schul- und Zweckverbandsangelegenheiten,
der öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Friedhof, Gärtnerei, öffentl. Park- und Grünanlagen, Abfallwirtschaft
sowie der sich daraus ergebenden Nutzungs- und Bewirtschaftungsverträge,
der Wirtschaftsförderung, einschließlich Fremdenverkehr,
ohne Finanzierungs- und Bauausführungsangelegenheiten, soweit es sich bei den vorgenannten Aufgabengebieten um wichtige Angelegenheiten handelt, insbesondere, die der staatsaufsichtlichen Genehmigung bedürfen;
Jugendpflege und Einrichtungen für Kinder und Jugend,
Heimat-, Denkmals- und Gemeinschaftspflege,
Jugend- und Erwachsenenbildung,
Pflege des Breiten-, Leistungs- sowie Freizeitsports,
a4) die Vorbereitung der entsprechenden Teile des Haushaltsplanes;
a5) Satzungsrechtliche Angelegenheiten der fiduziarischen Stiftungen der Gemeinde.
b) als beschließender Ausschuss
b1) die Entscheidung über die Ernennung, Beförderung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppen A 9 bis A11 sowie die Entscheidung über Einstellung oder Entlassung von Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 bis 10 TVöD der Gemeinde, soweit sich diese im Rahmen des Stellenplanes vollziehen,
b2) verkehrsregelnde und verkehrsrechtliche Maßnahmen, Verkehrsplanung sowie Verkehrskonzepte, die nicht mehr als die Hälfte des Ortsgebietes betreffen,
b3) die Entscheidung über Angelegenheiten nach Abs. a3), soweit diese nicht dem Gemeinderat vorbehalten sind,
b4) im Rahmen des übertragenen Aufgabenbereiches die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln sowie der Abschluss von Verträgen und Rechtsgeschäften mit finanziellen Wirkungen und Verpflichtungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 2, ausgenommen Grundstücksangelegenheiten,
b5) Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen sowie die Vergabe von Wohnungen, bei denen der Gemeinde ein Belegungsrecht zusteht. Dies beinhaltet auch, Vorschläge im Rahmen des Geschäftsganges zu Möglichkeiten zur Verbesserung der Nutzung durch bauliche Veränderungen zu bringen.

Die Ausschüsse sollen die verschiedenen Geschäftszweige in einer Gemeinde widerspiegeln. Die Benennung eines Ausschusses kann der Gemeinderat relativ freiwählen. Der Verwaltungsausschuss wurde so benannt, da wie bereits beschrieben die Aufgaben relativ weit umfasst sind.

Außerdem stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates dahingehend geändert werden soll, dass der Verwaltungsausschuss als zusätzliche Aufgabe die Prüfung der Beschlüsse des Gemeinderates auf Klima- und Umweltverträglichkeit erhält.

Der Gemeinderat kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO auf beschließende Ausschüsse übertragen.

Der Gemeinderat kann aber nicht eine Kontrollfunktion auf einen Ausschuss übertragen. Die Beschlüsse müssen die Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen. Der Gemeinderat Grünwald könnte als eigenes Gremium seine Beschlüsse auf eine Klima- und Umweltverträglichkeit hin prüfen.

Weiterhin stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, dass nach Abschluss der Prüfungsvorgänge ein Bericht für den Gemeinderat verfasst wird, der in öffentlicher Sitzung behandelt wird.

Grundsätzlich sind gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO über die Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses Niederschriften aufzunehmen. Der Gemeinderat Grünwald ist dazu verpflichtet, die Jahresrechnung bzw. den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung durch Beschluss festzustellen.

Gemäß § 30 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald sollen der Tagesordnung weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt werden. Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

Daraus folgt, dass zur Feststellung der Jahresrechnung bzw. des Jahresabschlusses ein Bericht der Prüfvorgänge dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt werden kann.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungsausschuss weiterhin Verwaltungsausschuss zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat Grünwald nimmt zur Kenntnis, dass nur der Gemeinderat Grünwald selbst seine Beschlüsse auf eine Klima- und Umweltverträglichkeit hin überprüfen kann.

Die Verwaltung wird beauftragt in Bezug auf die Erstellung eines Prüfberichts für den Gemeinderat mit der Kommunalaufsicht des Landratsamt München in Verbindung zu treten um eindeutige Rechtssicherheit zu haben.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist somit vollumfänglich behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 10

Sachverhalt

Die Verwaltung berichtet den Mitgliedern des Gemeinderates zum Thema Corona-Pandemie:


Abholung FFP2-Schutzmasken


Seit 20.01.2021 liegen für pflegende Angehörige im Haus der Begegnung, Tobrukstraße 3, 82031 Grünwald, 3 FFP2-Schutzmasken zur Abholung bereit.

Ab Montag werden die FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige im Rathaus an der Pforte zu den Öffnungszeiten ausgegeben.

Maßgeblicher Wohnort bei pflegenden Angehörigen ist jener der pflegebedürftigen Person. Zur Abholung gelten folgende Kriterien:

  • Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
  • Jeweils 3 FFP2-Schutzmasken an die Hauptpflegeperson

Unterstützungsangebot Registrierung Impfzentrum und Fahrdienst

Für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche für die Anmeldung zur Impfung Hilfestellung benötigen, bietet die Gemeinde Grünwald Unterstützung bei der Registrierung an.
Einen Fahrdienst kann, wenn keine andere Möglichkeit besteht, über die Gemeinde Grünwald in Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe Grünwald organisiert werden.
Kontaktaufnahme zur Unterstützung der Registrierung und Vermittlung für einen Fahrdienst bietet das Sozialamt der Gemeinde Grünwald unter Telefon: 089 / 64162-174.

Corona-Testzentrum – Mobile Teams an Schulen und Kitas

Die Gemeinde Grünwald führt seit 22.02.2021 im Gymnasium Grünwald und an der Martin-Kneidl-Grundschule für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und das Personal freiwillige Antigen-Schnelltests durch. An allen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald wird das Personal per freiwilligem Antigen-Schnelltest getestet.

Die Testungen finden in der Grundschule jeweils von Montag – Donnerstag, im Gymnasium Grünwald am Montag und Mittwoch und in den Kindertageseinrichtungen Dienstag und Donnerstag statt.

Die Schnelltests werden an den Einrichtungen vor Ort ausgeführt und die Testzeiten werden mit den Einrichtungsleitungen abgesprochen.

Corona-Testzentrum – Aufnahme von Antigen-Schnelltests

Um zu den bestehenden PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests im Corona-Testzentrum anbieten zu können wird derzeit die Umstellung in Zusammenarbeit mit dem Betreiber und dem Landratsamt München geprüft. Voraussichtlich werden ab 08.03.2021 Antigen-Schnelltests auch im Corona-Testzentrum in Grünwald angeboten.

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11. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 11

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 12

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13
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13.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kneidl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.1

Sachverhalt

3. Bürgermeisterin Kneidl bedankt sich für den unermüdlichen Einsatz des Bauhofes bei der Übernahme der Mehrarbeit für die Reinhaltung und Säuberung der Gemeinde Grünwald durch die Erholungssuchenden in der Coronazeit.

Außerdem dankt Frau Kneidl der Verwaltung für die Übernahme der übertragenen Aufgaben des Landkreises München in Zeiten von Corona.

1. Bürgermeister Neusiedl gibt den Dank gerne an die entsprechenden Stellen weiter.

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13.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Loos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Loos trägt vor, dass der gemeindliche Spielplatz am Hertha-Feiler-Weg nicht eingezäunt ist. Unter anderem zum Schutz vor den Hinterlassenschaften von Hunden sollte dieser Spielbereich eingezäunt werden. Auch sollte überlegt werden, ob man zusätzliche Spielgeräte – z.B. eine Schaukel – dort aufstellen könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung durch die Verwaltung zu. Es ist sicherlich sinnvoll, dort noch ein Spielgerät anzuschaffen und die Spielfläche zum Schutz einzuzäunen.

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13.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier trägt vor, dass bei der Rodungsinsel Wörnbrunn parallel zur Wörnbrunner Straße ein asphaltierter Gehweg existiert, der mit 5 Peitschenlampen beleuchtet wird. Nachdem die Traglufthalle für die Flüchtlinge wieder abgebaut worden ist, kann man sicher auch die Beleuchtung für den Gehweg beseitigen. Aus Gründen des Umweltschutzes sollen die Tiere in dem sensiblen Rodungsinselbereich vor unnötigen Lichtquellen geschützt werden.

1. Bürgermeister Neusiedl ist derselben Auffassung und sichert einen Rückbau der unnötigen Wegbeleuchtung zu.

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13.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt weiter fest, dass bei der gemeindlichen Kindertagesstätte in Wörnbrunn die dort befindlichen Pollerleuchten die ganze Nacht in Betrieb sind – diese Beleuchtung könnte ab 22.00 Uhr abgeschaltet werden.

Bei der Beleuchtung zur Kindertagesstätte zeigt sich 1. Bürgermeister Neusiedl überrascht. Er meinte, dass dies längst umgesetzt sei, dass diese Beleuchtung ab 22.00 Uhr abgeschaltet wird. Man wird umgehend eine Abschaltung ab 22.00 Uhr vornehmen.

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13.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse erinnert an ihre Anfrage in der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.01.2021 und fragt erneut an, ob bezüglich der Umgestaltung der Ortsmitte ein Planungsbüro beauftragt wurde. Weiter fragt Frau Kruse, nach welchen Kriterien dieses Planungsbüro ausgesucht wurde und zu welchen Inhalten dieses beauftragt wurde.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt dem Gremium erneut mit, dass man zu einem Planungsbüro Kontakt hergestellt habe und dieses sich über die Umgestaltung der Ortsmitte zunächst einen Überblick verschaffen müsse. Zu gegebener Zeit wird sowohl das Büro und die ersten Planungsüberlegungen dem Gremium vorgestellt werden.

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13.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, ob die im Gemeinderat ausgegebenen Saft-Getränkeflaschen auf Bioware umgestellt werden könnten. Auch bittet Frau Kruse darum, dass keine Produkte der Coca-Cola Company ausgeschenkt werden.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung der Produkte zu. Da von Seiten des Gemeinderates Einwände gegen einen Nichtausschank von Coca-Cola-Produkten in der Sitzung geäußert werden, sollen diese Produkte weiterhin dem Gemeinderat angeboten werden.

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13.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld ist beim Spazierengehen entlang der Laufzorner Straße (Nordseite) aufgefallen, dass der dort verlaufende Geh- und Radweg keine einheitlich durchgängige Breite aufweist. Im weiteren Verlauf Höhe Gymnasium verjüngt sich die Wegbreite – stattdessen gibt es dort einen breiten, unbefestigten Randstreifen. Könnte man hier eine durchgängig einheitliche Wegbreite realisieren und den Randstreifen dort entsprechend befestigen?

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Prüfung durch die Verwaltung zu. Vom Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates berichtet.

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13.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob die Schulcontainer, die damals in der Flüchtlingskrise in Wörnbrunn aufgestellt wurden, für ein Impfzentrum in Grünwald hergenommen werden könnten.

1. Bürgermeister Neusiedl antwortet, dass die Container zu klein sind und die notwendige Infrastruktur in den Containern nicht vorhanden ist. Außerdem gibt Herr Neusiedl bekannt, dass die Verwaltung mit dem Landkreis München im Gespräch ist, sollten Impftage in der Gemeinde Grünwald vom Landkreis München gewollt sein, wird die Gemeinde dem Landkreis München das Haus der Begegnung zur Verfügung stellen.

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13.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Brauner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Brauner ist aufgefallen, dass bei der Urnenmauer im Waldfriedhof Grünwald erneut von dem roten Abschlussstein die Farbe an der Mauer herabläuft. Der Vorgang wiederholt sich aufgrund der wiederkehrenden Wettereinflüsse erneut – hier sollte endlich Abhilfe geschaffen werden.

1.Bürgermeister Neusiedl gibt zur Antwort, dass das bereits bekannt sei und bittet den stellvertretenden Bauamtsleiter Kleßinger um ergänzenden Sachvortrag. Herr Kleßinger führt aus, dass der Vorgang erneut mit dem zuständigen Ingenieurbüro mit dem Ziel einer dauerhaften Lösung bearbeitet wird. Hierbei handelt es sich um einen Gewährleistungsschaden.

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13.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Zahn fragt an, ob der Gemeinde Grünwald die aktuelle Situation bezüglich der Durchführung der bayerischen Teststrategie in der Seniorenresidenz Helmine Held und dem BRK Altenheim Römerschanz bekannt ist, da in der Seniorenresidenz die Bundeswehr beim Testen unterstützt.

1. Bürgermeister Neusiedl erwidert, dass die Gemeinde Grünwald weder Träger der Seniorenresidenz Helmine Held noch des BRK Altenheimes Römerschanz ist. Auch ist für die bayerische Teststrategie der Freistaat Bayern zuständig. Die Gemeinde Grünwald steht regelmäßig in engem Austausch mit den Einrichtungen.

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13.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Zahn fragt an, ob Kindergartenkinder sich auch per Antigen-Schnelltests testen lassen können.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass das Landratsamt München den Gemeinden mitgeteilt hat, dass sich nur das Personal der Kindertageseinrichtungen freiwillig per Antigen-Schnelltest testen lassen kann. Für Kindergartenkinder sind vom Landratsamt München aus Antigen-Schnelltests nicht vorgesehen.

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13.12. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Zahn fragt an, ob die Öffnungszeiten vom Corona-Testzentrum der Gemeinde Grünwald im Isaranzeiger neben den Apothekenterminen veröffentlicht werden könnten.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass die Öffnungszeiten vom Corona-Testzentrum der Gemeinde Grünwald im Isaranzeiger neben den Apothekenterminen veröffentlicht werden.

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13.13. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 13.13

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob jedes Schulkind in der Martin-Kneidl-Grundschule das Recht auf Notbetreuung hat.

1. Bürgermeister Neusiedl erwidert, dass eine Notbetreuung faktisch in der Martin-Kneidl-Grundschule nicht existiert. Die Beschulung der Martin-Kneidl-Grundschule läuft derzeit im Wechselbetrieb. Das heißt, die Hälfte der Schüler sind im Wechsel in Präsenz in der Schule und die andere Hälfte ist im Distanzunterricht zu Hause.

Datenstand vom 04.05.2021 15:53 Uhr