Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:54 Uhr bis 21:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021;
3 Haushalt 2021 und mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024;
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 55 - Grünwalder Einkehr; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B 55 - Grünwalder Einkehr;
5 Überprüfung auf Kostenübernahme für einen Transport zum Impfzentrum und zurück durch Taxis; Antrag der CSU-Fraktion vom 05.02.2021;
6 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
7 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 26.01.2021;
9.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 23.02.2021;
9.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
9.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
9.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
9.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
10 10-Jahres Service für die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald; Auftragsvergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Genehmigung der Niederschrift wird vorerst zurückgestellt, da noch Änderungsbedarf von Seiten des Gemeinderates bei der Sitzungsniederschrift besteht.

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3. Haushalt 2021 und mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Eckdaten des Haushaltes 2021:


Haushalt 2021:
Verwaltungshaushalt:……….……183.257.200 €
Vermögenshaushalt:………….……..3.888.000 € Gesamthaushalt:…………….…..207.145.200 €

Größte Einnahmen 2021:
Gewerbesteuereinnahmen:……..130.000.000 €
Einnahme Einkommensteuer:……10.200.000 €
Einnahme Umsatzsteuer:…………..9.620.000 €
Grundsteuer B:………………………1.980.000 €
Einnahmen aus Gebühren…………4.863.000 €
Einnahmen aus Mieten Pachten…..4.210.700 €
Zinseinnahmen Banken:………………927.700 €

Zuführung Verwaltungshaushalt………………0 €
Zuführung für Kreisumlagezahlung…3.595.000 €
Freie Spitze:
= Zuführung./. Kredittilgung……………………0 €


Größte Ausgaben 2021:

Kreisumlage:…………………….…100.570.000 €
Gewerbesteuerumlage:……….……21.875.000 €
Personalausgaben:……………….….20.215.800 €
(= 11,03 % d. Verwaltungshaushalts)
Freizeitpark – Schwimmbad………….2.200.000 €
Sanierung Grundschule…………………500.000 €
Erwerb v. Grundstücken………………4.030.000 €
Erwerb v. beweglichen Sachen………2.020.200 €
Sanierung versch. Gebäude………….2.116.700 €
Investit.zuschüsse f.lfd. Zwecke……...6.215.000 €
Kommunales Erziehungsgeld:………….800.000 €

Zuführung Allgem. Rücklage:……………………0 €
Entnahme aus Allgem. Rücklage……13.724.500 €
Entnahme Kreisumlagerücklage:……..3.595.000 €
Entnahme Gebührenausgl.RL…………..894.100 €


Die größeren Investitionen sind in den folgenden Bereichen:

  • Hochbau und Tiefbau gesamt 6,7 Mio. € + Straßenunterhalt 3,2 Mio. €:

Größte Projekte im Jahr 2021 sind die energetische Sanierung von verschiedenen Wohnhäuser mit rund 0,6 Mio. €. Des Weiteren wird im Grünwalder Freizeitpark ein neues Schwimmbecken (16 m) gebaut, dafür sind in 2021 rund 2,2 Mio. € eingeplant. Für den Neubau und Sanierung der gemeindlichen Straßen sind rund 3,2 Mio. € vorgesehen. Für die Erneuerung der Rohrnetze der Wasser- und Abwasserversorgung werden 500 Tsd. € bereitgestellt. Für die Erneuerung der Trink-/Warmwasserleitungen in der Grundschule sind rund 500 Tsd. € veranschlagt und das Rathaus erhält ein neues Dach für 0,6 Mio. €.



  • Investitionsförderungen gesamt 6,2 Mio. €:

Der Großteil der Investitionsförderung ist mit 5,2 Mio. € bei der Erdwärme Grünwald eingeplant. Die Grünwalder Freizeitpark GmbH als gemeindliches Unternehmen der Gemeinde Grünwald wird mit 21 Tsd. € bezuschusst. Der Neubau des Schulcampus in Oberhaching ist mit 50 Tsd. € eingeplant. Des Weiteren wird die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit rund 300 Tsd. € umgestellt. Die Energiesparprogramme der Gemeinde Grünwald werden mit 470 Tsd. € gefördert.



  • Für den Grunderwerb sind 4 Mio. € eingeplant.

Finanzierung der Investitionen:

Die Gemeinde kann diese Investitionen aus Eigenmitteln durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. H. v. 13.724.500 € und den Sonderrücklagen i. H. v. 4.489.100 € finanzieren.
Des Weiteren erhält die Gemeinde Investitionszuschüsse i. H. v. 179.000 € Beiträge 204 Tsd. € und Rückzahlungen von Darlehen 360 Tsd. €. Aus einem möglichen Grundstücksgeschäft könnten 4.9 Mio. € eingehen.

Nach dieser Entnahme aus der allgemeinen Rücklage stehen noch erhebliche Rücklagemittel für künftige Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe zur Verfügung.

Kreditaufnahme / Schulden:

Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig, alle Investitionen können durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gemeinde Grünwald hat keine Schulden (Prokopfverschuldung von 0 €).

Hebesätze:

Gewerbesteuer 240 v. H. – unverändert -
Grundsteuer B  200 v. H. – unverändert -
Grundsteuer A  300 v. H. – unverändert -

Gebühren:

Für 2021 stehen keinerlei Gebührenerhöhungen an.

Gewerbesteuer:

Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung die Gewerbesteuereinnahmen mit 130 Mio. € - wegen den Unsicherheiten der Corona Pandemie - festgesetzt.

Weitere Möglichkeiten Gewerbesteuerausfälle wegen der Corona Pandemie zu kompensieren hat die Gemeinde Grünwald folgende:

  • Erhöhung der Deckungsreserve 91000.8500 auf 500 Tsd. €.
  • Evtl. Erhalt und Annahme von freiwilligen Leistungen der Gewerbesteuer Zahler;
  • Sonderrücklage für die Kreisumlagezahlungen in Höhe von 28 Mio. €;
  • Allgemeine Rücklage in dreistelligen Millionenbereich, die allgemeine Rücklage kann in solchen Katastrophenfällen als sonstige Einnahme dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Grundsätzlich dient sie allerdings zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt;
  • In der Haushaltssatzung ist eine Kassenkreditermächtigung in Höhe von 50 Mio. € vorgesehen.

Der Haushaltsplan 2021 und die mittelfristige Finanzplanung wurden aufs ausführlichste in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.02.2021 vorberaten.

Nach kurzer Diskussion bedanken sich die Fraktionsvorsitzenden beim Kämmerer und die Verwaltung für die kurze und ausführliche Präsentation des Haushaltes 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung. Gemeinderat Ritz bemängelt die hohen Beratungskosten der Bauverwaltung und die den hohen Investitionszuschuss und Personalkosten an die Erdwärme Grünwald GmbH.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig nach Verlesung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grünwald für das Haushaltsjahr 2021, diese Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2021 und seinen Anlagen.

Im Folgenden beschließt der Gemeinderat einstimmig die mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 nach Verlesung der Ansätze für die Nachjahre je in Einnahmen und Ausgaben


im Verwaltungshaushalt mit:

im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2022
188.466.800,-- €
188.466.800,-- €
2023
207.924.000,-- €
207.924.000,-- €
2024
207.495.600,-- €
207.495.600,-- €

und im Vermögenshaushalt mit:

im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2022
  9.032.100,-- €
  9.032.100,-- €
2023
36.767.500,-- €
36.767.500,-- €
2024
36.355.600,-- €
36.355.600,-- €



Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 55 - Grünwalder Einkehr; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B 55 - Grünwalder Einkehr;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 11.03.2021 eingehend mit der städtebaulichen Entwicklung des Grundstückes an der Nördlichen Münchner Straße 2, 82031 Grünwald befasst.

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 619 und ist 3.722m² groß. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Mischgebiet (§ 6 BauNVO) aus und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der ebenfalls gültige (einfache) Bebauungsplan Nr. B 35 sieht für das Grundstück eine Geschossflächenzahl von 0,5 und eine Grundflächenzahl von 0,3 vor. In dem Zusammenhang wurde im Ausschuss für Planung und Entwicklung zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (10 Reihenhäuser) nachgefragt, wie dort das Maß der baulichen Nutzung ist und wann dieser Häuser realisiert worden sind. Die Recherche im Archiv ergab, dass sowohl Grund- als auch Geschossflächenzahl leicht überschritten wurden und die Reihenhausanlage im Sommer 1977 fertiggestellt worden ist.

Im Jahr 2008 ist den damaligen Eigentümern die bauaufsichtliche Genehmigung zum Umbau- und zur Erweiterung der bestehenden Gaststätte „Grünwalder Einkehr“ mit 403 Gastplätzen in der Wirtschaft und 100 Plätzen im Wirtsgarten erteilt worden. Die in der Folgezeit maßvoll umgestaltete Gaststätte wurde im November 2009 neu eröffnet. Sie wird seither ohne weitere bauliche Änderungen betrieben.

Im vergangenen Jahr ist die gesamte Liegenschaft verkauft worden. Am 17.02.2021 sind durch die neuen Eigentümer (SBI Real Estate aus München) konkrete Pläne für ein Neubauvorhaben vorgestellt worden vgl. anliegende Präsentation.

Aus der Präsentation ist klar ersichtlich, dass das Grundstück völlig neu geordnet wird. Die komplette Bestandsbebauung soll beseitigt und durch den Bau einer Wohnanlage mit 14 Wohnungen (verteilt auf drei Geschosswohnungsbauten) zzgl. einer Tiefgarage mit 28 Stellplätzen, 5 oberirdischen Stellplätzen und einem Kinderspielplatz sowie entsprechenden Fahrradabstellplätzen ersetzt werden.

Aus der Sicht der Gemeinde ist das Ensemble am nördlichen Orteingang von herausragender städtebaulicher und ortsgestalterischer Bedeutung. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich:

Das Plangrundstück stellt den ältesten Siedlungskern im Ortsteil Geiselgasteig dar.
Die heutige Grünwalder Einkehr wurde erstmals zwischen 1155 und 1160 urkundlich erwähnt. Im Jahr 1426 verkauften die damaligen Eigentümer ihren Hof zu „Geyselgasta“ an Herzog Wilhelm von Bayern. Dieser richtete auf dem Hof eine Schwaige für Viehzucht ein und verpachtete das Gut an „Bauersleute“, die gegen „Reichtung einer jährlichen Gült“ die Schwaige nutzen konnten. 1903 zieht die erste „bayerische wirtschaftliche Frauenschule“ ins Herrenhaus ein. Dr. A. Engelsperger gründet 1909 eine Schule für Kinder. 1937 werden die Gebäude zu Wohnzwecken umgebaut. 1903 wird die „Einkehr Geiselgasteig“ als Restaurant im Biedermeierstil erbaut. Die gegenüberliegende Kapelle Hl. Blut wurde 1627 durch den der Schwaiger von Geiselgasteig, Balthasar Ronpacher, erbaut.
(Quelle der Chronik: Josef Brückl, Grünwald - Chronik eines Dorfes an der Isar / Herausgeber: Vereinigung der Freunde Grünwalds)

Zwar wurde das Grundstück durch die Siedlungstätigkeit in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts durch das Ortsgebiet der Gemeinde Grünwald umschlossen, dennoch kann es gemeinsam mit der an der Nördlichen Münchener Straße gegenüber liegenden Kapelle Hl. Blut noch heute als nördliche Ortseingangssituation wahrgenommen werden. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es sich hierbei – von Norden kommend – noch immer um das erste Gebäude auf der Isarseite handelt. Die Kapelle Hl. Blut markiert zudem den Abzweig zur Robert-Koch-Straße, die eine zentrale Rolle in der Siedlungsentwicklung des Ortsteils Geiselgasteig eingenommen hatte. Die Kapelle Hl. Blut ist als Baudenkmal erfasst, zusätzlich befindet darunter ein frühzeitliches Bodendenkmal. Die Grünwalder Einkehr ist aufgrund von baulichen Veränderungen bisher nicht als Baudenkmal aufgenommen worden. Zusammenfassend handelt es aus Sicht der Gemeinde Grünwald aus den genannten Gründen um ein städtebaulich bedeutsames und schützenswertes Gebäudeensemble, welches auch in Zukunft den nördlichen Ortseingang der Gemeinde Grünwald markieren soll.

Am 16.03.2021 fand auf dem Grundstück mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Dr. Körner und dem Landratsamt München, Frau Backs als untere Denkmalschutzbehörde sowie den Eigentümern, dem Kreisheimatpfleger sowie der Gemeinde Grünwald eine Ortseinsicht mit folgendem Ergebnis statt:

Dr. Körner stellt klar, dass die Gaststätte mit Nebenanlagen und dem vorhandenen Umfeld kein Einzelbaudenkmal darstellt. Evtl. ließe sich in Bezug auf die gegenüberliegende Heilig Blut Kapelle und den wenigen Fragmenten der Gaststätte (z.B. Torbogen) noch ein Straßenensemble darstellen.

Dies festzustellen obliegt, lt. Dr. Körner dem sog. Landesdenkmalrat (angegliedert beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst). Jedenfalls ist das unmittelbar angrenzende Gebiet als historisch bedeutsam zu würdigen.

Auf Nachfrage der neuen Eigentümer zur Zeitschiene, wann in etwa mit einer Entscheidung des Landesdenkmalrates zu rechnen ist – teilt Dr. Körner mit, dass dieser Rat ca. zwei Mal im Jahr tagt – derzeit aber ziemlich überlastet ist, aufgrund der Vielzahl der Fälle in Bayern.


Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Planung ist der Wunsch des Grundstückeigentümers, den baulichen Bestand komplett abzubrechen und das Grundstück mit einer Wohnanlage (14 Wohnungen verteilt auf drei Gebäudekomplexe zzgl. Tiefgarage) neu zu bebauen. Das Ziel der Planung ist, die beschriebene städtebauliche Anordnung aufgrund ihrer historischen Bedeutsamkeit und ihrer noch heute bestehenden, prominenten Bedeutung für das Ortsbild am nördlichen Ortseingang zu erhalten und für die Zukunft fortzuentwickeln.

Dies soll durch die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 3 BauGB erfolgen, der sich auf die Festsetzung der bisher nicht geregelten, städtebaulich prägenden Inhalte beschränkt.

Entgegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung hier einen qualifizierten Bebauungsplan zu erlassen, wird nach Rücksprache mit den Rechtsanwälten Hr. Geislinger und Hr. Brey vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. B 55 „Grünwalder Einkehr“ als einfachen Bebauungsplan zu fassen. Grund hierfür ist, dass die Bandbreite der baulichen Nutzung, die sich aus der vorhandenen Umgebungsbebauung ableiten lässt, weiterhin zugelassen werden kann und gleichzeitig die gemeindlichen Vorstellungen zur Festsetzung von Wand- und Firsthöhen sowie die Festsetzung von Firstrichtungen, Dachformen und Dachneigungen auch im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes umgesetzt werden können. Daher ergeht folgender

Grobplanung mit Grundidee der Bebauungsplanung

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat für das Grundstück Fl.Nr. 619 der Gemarkung Grünwald den Bebauungsplan Nr. 55 „Grünwalder Einkehr“ als einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

Festgesetzt werden sollen insbesondere die Stellung und Kubatur der Hauptbaukörper durch räumliche Festsetzungen (Baugrenzen und ggf. Baulinien). Hierzu sollen die Bestandsgebäude mit Baugrenzen und - voraussichtlich im Bereich an der Münchner Straße - mit Baulinien umfahren werden. Bauliche Spielräume ergeben sich dabei vermutlich nur im rückwärtigen Bereich, wobei zu prüfen ist, inwieweit solche Spielräume die Gebäudeproportionen noch wahren. Ferner sollen Wand- und Firsthöhen festgesetzt werden. Zusammen mit der Festsetzung von Firstrichtungen, Dachformen und Dachneigungen soll der Versuch unternommen werden, die vorhandene Kubatur erneut abzubilden. Die Grundidee der Bebauungsplanung ergibt sich aus der Grobplanung. Darüber hinaus sollen die Erschließung und Parkierung sowie die Gestaltung der Freianlagen auf eine Art und Weise geregelt werden, dass sie mit der besonderen städtebaulichen Situation vereinbar sind. Im Übrigen soll sich das Baurecht auch weiterhin nach § 34 BauGB (z.B. hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung), nach dem Bebauungsplan Nr. B 35 (u.a. Maß der baulichen Nutzung) sowie nach den Vorschriften der geltenden Ortsgestaltungssatzung (hinsichtlich der baulichen Gestaltung) richten.


Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan wird das Architekturbüro Goergens & Miklautz beauftragt. Die Rechtsberatung soll die Kanzlei Seufert Rechtsanwälte übernehmen.

Die Verwaltung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.









Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. B 55 - „Grünwalder Einkehr“


Sachverhalt:

Mit vorstehendem Beschluss hat die Gemeinde beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 619 der Gemarkung Grünwald den Bebauungsplan Nr. B 55 „Grünwalder Einkehr“ aufzustellen. Zur Sicherung dieser Planungsabsicht soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
Der Satzungsentwurf ist diesem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 55 „Grünwalder Einkehr“ aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) die nachfolgend aufgeführte Veränderungssperre als Satzung.


Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinderat zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des künftigen Bebau­ungsplans Nr. 55 „Grünwalder Einkehr“ folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:


S a t z u n g

über die Veränderungssperre für das Grundstück Fl.Nr. 619
Gemarkung Grünwald „Grünwalder Einkehr“

§ 1

Zu sichernde Planung


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 55 „Grünwalder Einkehr“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird diese Verän­derungssperre erlassen.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich


Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Grundstück Fl. Nr. 619 der Gemarkung Grünwald und ist in dem beigefügten Lageplan M 1 : 1.000, welcher als Anlage zur Veränderungssperre Bestand­teil dieser Satzung ist, rot umrandet dargestellt.

§ 3

Rechtswirkungen der Veränderungssperre


(1)        Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen

-        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

-        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderun­gen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verände­rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige­pflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)        Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)        Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verände­rungssperre bau­rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemein­de nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhal­tungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verän­derungssperre nicht berührt.


§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre


Diese Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die gemeindliche Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.



Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltend­machung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögens­nachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.



Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich





       Grünwald, den ____________________
       
       Jan Neusiedl
       1. Bürgermeister


Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Satzung.
Die Verwaltung wird gebeten, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Überprüfung auf Kostenübernahme für einen Transport zum Impfzentrum und zurück durch Taxis; Antrag der CSU-Fraktion vom 05.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, dass die Gemeinde Grünwald Taxikosten für die Fahrt von der Wohnung ins Impfzentrum nach Oberhaching und zurück für Seniorinnen und Senioren ab einem Mindestalter von 70 Jahren und erstem Erstwohnsitz in Grünwald übernimmt.  

Voraussetzung ist, dass die Seniorinnen und Senioren nicht in einer Senioreneinrichtung wohnen und auch sonst nicht alleine die Möglichkeit haben zum Impfzentrum zu kommen.

Nach eingehender Prüfung schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

Die Gemeindeverwaltung übersendet an alle 2.344 Seniorinnen und Senioren, die zunächst mit Stichtag zum 24.03.2021 70 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz in Grünwald haben ein Schreiben, dass die Gemeinde Grünwald die Taxikosten für die Fahrt von der Wohnung ins Impfzentrum nach Oberhaching und zurück für Seniorinnen und Senioren übernimmt, die nicht alleine die Möglichkeit haben zum Impfzentrum zu kommen.

Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum betragen ca. 50,00 Euro. Die Wartezeit vor Ort wird nicht berechnet. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald können sich die Fahrten problemlos quittieren lassen. Die Kosten können mittels Formulars postalisch bzw. elektronisch an die Gemeindekasse zur Überweisung an den berechtigten Personenkreis übersandt werden.

Wenn davon ausgegangen wird, dass 30 % der angeschriebenen Seniorinnen und Senioren dieses Angebot nutzen, ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 €.

Die veranschlagten Mittel werden über die Haushaltsstelle 14000.6380 abgedeckt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die obengenannte Vorgehensweise. Auf der Haushaltsstelle 14000.6380 sind ausreichend Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl und Hauptamtsleiter Dietz berichten den Mitgliedern des Gemeinderates zum Thema Corona-Pandemie:

Unterstützungsangebot Registrierung Impfzentrum und Fahrdienst

Für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche für die Anmeldung zur Impfung Hilfestellung benötigen, bietet die Gemeinde Grünwald Unterstützung bei der Registrierung an.
Einen Fahrdienst kann, wenn keine andere Möglichkeit besteht, über die Gemeinde Grünwald in Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe Grünwald organisiert werden.
Kontaktaufnahme zur Unterstützung der Registrierung und Vermittlung für einen Fahrdienst bietet das Sozialamt der Gemeinde Grünwald unter Telefon: 089 / 64162-174.

Corona-Testzentrum – Mobile Teams an Schulen und Kitas

Die Gemeinde Grünwald führt seit 22.02.2021 im Gymnasium Grünwald und an der Martin-Kneidl-Grundschule für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und das Personal freiwillige Antigen-Schnelltests durch. An allen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald wird das Personal per freiwilligem Antigen-Schnelltest getestet.

Die Schnelltests werden an den Einrichtungen vor Ort ausgeführt und die Testzeiten werden mit den Einrichtungsleitungen abgesprochen.

Auch wurden bereits Selbsttests für Lehrkräfte und für das Personal der Kindertageseinrichtungen vom Landratsamt München zur Verfügung gestellt und von der Gemeinde Grünwald an die verschiedenen Einrichtungen verteilt.

Corona-Testzentrum – Aufnahme von Antigen-Schnelltests

Um zu den bestehenden PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests im Corona-Testzentrum anbieten zu können wurde die Umstellung in Zusammenarbeit mit dem Betreiber und dem Landratsamt München geprüft. Seit 08.03.2021 werden auch Antigen-Schnelltests im Corona-Testzentrum in Grünwald angeboten.

Zu folgenden Zeiten können Sie einen Termin vereinbaren:

Montag
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Antigen-Schnelltests
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
PCR-Tests
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Antigen-Schnelltests
Freitag
08:00 Uhr bis 11:00 Uh
PCR-Tests

An den Osterfeiertagen werden die Tests zu den gewohnten Zeiten durchgeführt.

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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 9
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9.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 26.01.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 9.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.01.2021 mitgeteilt, dass bei einigen Buswartehäuschen der Linientaxi-Strecke an den Scheiben entsprechende Aufkleber gegen Vogelschlag, z.B. Wartehäuschen an der Wörnbrunner Straße fehlen.

Herr Kleßinger teilt mit, dass der Bauhof alle in Frage kommenden Buswartehäuschen kontrolliert hat und an allen fehlenden Scheiben Vogelschutzfolien angebracht wurden.

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9.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 23.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 9.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 festgestellt, dass bei der gemeindlichen Kindertagesstätte in Wörnbrunn die dort befindlichen Pollerleuchten die ganze Nacht in Betrieb sind – diese Beleuchtung könnte ab 22.00 Uhr abgeschaltet werden.

Herr Kleßinger teilt mit, dass die vorgesehene Abschaltung der Außenbeleuchtung um 22:00 Uhr mittlerweile erfolgt ist.

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9.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 9.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, warum der Gemeinderat Grünwald sich bei der konstituierenden Sitzung keine neue Geschäftsordnung gegeben hat. Laut Frau Reinhart-Maier muss zwingend eine neue Geschäftsordnung verabschiedet werden.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Klärung der Rechtslage zu.

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9.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 9.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Gemeinde Grünwald sich dafür einsetzen könnte, dass der Bereich von unten direkt an der Isar entlang von Grünwald bis Georgenstein für Radfahrer gesperrt werden könnte, damit sich das Gebiet erholen kann.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass in diesem Bereich die Gemeinde Grünwald keine Eigentümerin der Flächen ist, aber den Sachverhalt an das Landratsamt München weitergibt.

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9.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 9.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt den Stand der Elektrotankstelle in der Parkgarage am Marktplatz an.

Herr Kleßinger teilt mit, dass die bestehende Ladesäule von den Bayernwerken Ende März umgebaut wird und in Zukunft auch von der Firma Wirelane betreut wird. Hierzu ist es erforderlich, vorher eine neue Trafostation zu errichten.

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9.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 9.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob bereits die erwarteten Anwendungshinweise zu Hybridsitzungen vom Bayerischen Innenministerium vorliegen.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass die erwarteten Anwendungshinweise zu Hybridsitzungen wie im IMS vom 16.03.2021 angekündigt, noch nicht vorliegen.

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10. 10-Jahres Service für die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald; Auftragsvergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Die Unfallverhütungsvorschriften für Hubrettungsgeräte der Feuerwehren fordern nach 10 Jahren Betriebszeit eine Auswechslung aller Hydraulikschläuche. Dabei wird auch das 10 Jahre alte Hydrauliköl erneuert.

Zusätzlich müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit alle „im Freien“ verlegten Elektroleitungen am Leiterpark und den Abstützungen sowie die Auszugseile der Leiter ausgetauscht werden. Des Weiteren erfolgt eine Komplettinspektion des gesamten Drehleiteraufbaus.

Die Arbeiten können nur durch den Hersteller im Werk in Karlsruhe ausgeführt werden. Wegen der langen Bearbeitungszeit von ca. 7 – 8 Wochen benötigt die Feuerwehr für die Dauer der Arbeiten eine Ersatzleiter, die zum Pauschalpreis von 21.420 € angemietet werden kann.

Da die Firma Rosenbauer wegen unvorhergesehenen freigewordenen Kapazitäten schon in der 12. KW (22. bis 26. März 2021) mit den Arbeiten beginnen könnte und auch die Ersatzleiter zur Verfügung stehen würde, wird die Angelegenheit dem Gemeinderat kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt.

Das ursprüngliche Angebot vom 01.02.2021 über 89.778,49 € wurde von der Feuerwehr geprüft. Das überarbeitete Angebot beläuft sich jetzt einschl. der Mietkosten auf 67.497,45 € und sollte beauftragt werden.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf unter den HH.Stellen 13000.5500 (Service) bzw. 13000.5300 (Miete) vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Firma Rosenbauer auf der Grundlage ihres Angebotes vom 17.03.2021 über 67.497,45 € mit der Durchführung des 10-Jahres Service für die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald und die Bereitstellung einer Ersatzleiter zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 12:51 Uhr