Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:43 Uhr bis 19:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021;
3 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter;
4 Turnusgemäße europaweite Ausschreibung der Druck- und Kopiersysteme (Multifunktionsgeräte); Vergabeentscheidung
5 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
6 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
7 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 23.03.2021;
8.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der GR-Sitzung vom 23.03.2021;
8.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast
8.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse
8.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair G.

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Tagesordnung wird angenommen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 23.02.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat, wie viele andere Gemeinden im Freistaat Bayern auch, seit Jahrzehnten von der Ermächtigungsgrundlage aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz –BayStrWG – Gebrauch gemacht und die Reinhaltungs- und Reinigungspflichten der öffentlichen Straßen sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter (kurz: Reinigungs- und Sicherungsverordnung) den Eigentümern der jeweils anliegenden Grundstücken übertragen.

Die aktuelle Fassung der Reinigungs- und Sicherungsverordnung gilt seit dem letzten Inkrafttreten vom 01.02.2002.

Zur Klarstellung und Schaffung von Rechtssicherheit wurde Art. 51 Abs. 5 Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes -BayStrWG- neu gefasst und hierdurch die Gemeinden explizit ermächtigt, durch Verordnungen Aufgaben des Winterdienstes auch in der Konstellation von Wegen ohne baulichen Gehweg oder Geh- und Radweg auf die Gemeindebürger zu übertragen.

Diese Neuregelung war erforderlich geworden, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit – insbesondere der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17.02.2020 (8 ZB 19.2200) – entgegen der Intention des Gesetzgebers in restriktiver Auslegung der zuvor gültigen Fassung der Norm eine Anwendung auf selbständige Geh- und Radwege ausdrücklich abgelehnt hatte.
Die Neufassung stellt nunmehr klar, dass die in Absatz 5 genannten Pflichten für alle öffentlichen Straßen auf die in Absatz 4 genannten Personen übertragen werden können. Das schließt auch sonstige öffentliche Straßen im Sinne von Art. 53 BayStrWG ein, einschließlich beschränkt-öffentlicher Wege (insb. selbständige Gehwege, selbständige Geh- und Radwege) und Eigentümerwege. Wie auch nach der bisherigen Regelung beschränkt sich die Verpflichtungsermächtigung auf die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite.

Aufgrund der o.g. Gerichtsentscheidung hat infolgedessen der Bayerische Landesgesetzgeber am 23.12.2020 u.a. den Art. 51 Abs. 5 des -BayStrWG- geändert.


Der exakte Wortlaut der Gesetzesänderung:

Art. 51 Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz können die Gemeinden die in Abs. 4 genannten Personen durch Rechtsverordnung verpflichten,

a) die Gehwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück erschließenden öffentlichen Straßen und,

b) soweit kein Weg im Sinne von Buchst. a besteht, die an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück erschließenden öffentlichen Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite bei Schnee oder Glatteis auf eigene Kosten während der üblichen Verkehrszeiten in sicherem Zustand zu erhalten.“


Die Gemeinde Grünwald ist Mitgliedsgemeinde beim Bayerischen Gemeindetag und hat von dort Ende letzten bzw. Anfang dieses Jahres die Information erhalten, dass aufgrund der o.g. Neufassung des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes die gemeindliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung zu ändern ist. Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu eine Musterverordnung zur Anwendung empfohlen.

Die Gemeinde Grünwald hat diese Musterverordnung mit der bisher gültigen Regelung überprüft (vgl. angefügte Synopse) und befunden, dass man die neue Musterverordnung (bis auf die Neu-Regelungen der jeweiligen Straßenabschnitte und Regelungen zu Vorder- u. Hinterliegern….) weitgehend übernehmen könne.


Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.03.2021 eingehend mit der Thematik befasst und dem Gemeinderat einstimmig die anliegende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zum Neuerlass empfohlen.

Weiter wurde der Verwaltung aufgegeben, anhand einer aktuellen Straßenliste aufzuzeigen, welche öffentlichen Straßen von der Sicherungs- und Reinigungspflicht durch die Anlieger ausgenommen sind, da diese Straßen in der ausschließlichen Sicherungs- und Reinigungspflicht der Gemeinde Grünwald liegt – sh. hierzu Anlage.


Die Verwaltung empfiehlt, diese neue Verordnung zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt aufgrund der einstimmigen Vorberatung durch den Bauausschuss in seiner Sitzung am 15.03.2021 die Verordnung zu den Reinhaltungs- und Reinigungspflichten der öffentlichen Straßen sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu zu erlassen. Die anliegende Straßenliste mit der ausschließlichen Sicherungs- und Reinigungspflicht durch die Gemeinde Grünwald ist Bestandteil der neuen Verordnung.

Diese neue Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung im gemeindlichen Isar-Anzeiger und an den öffentlichen Anschlagtafeln beauftragt. Zudem soll diese neue Verordnung auch auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Turnusgemäße europaweite Ausschreibung der Druck- und Kopiersysteme (Multifunktionsgeräte); Vergabeentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vertrag mit Konica Minolta über die Anmietung und Wartung der Multifunktionsdruck- und Kopiersysteme endet zum 30.06.2021. Es war nunmehr erforderlich, die Lieferung der (derzeit) 34 Geräte unterschiedlicher, auf die Anforderungen der jeweiligen Standorte angepassten, Leistungsklassen neu auszuschreiben – hier aufgrund der Auftragssumme im Wege eines offenen (europaweiten) Verfahrens.

Die Angebotsfrist endete am 08.04.2021. Die eingereichten vier Angebote wurden von der POSCIMUR GmbH, die die Gemeinde im Ausschreibungsverfahren fachkundig betreut, ausgewertet. Kriterien dabei waren Preis und Leistung, wobei neben einem benutzerorientieren und effizienten Handling, dem umfassenden Service des Dienstleisters und der Gewährleistung des Datenschutzes besonderer Augenmerk auf sehr gute Umweltindikatoren bei Beschaffung, Betrieb (insbesondere Energieverbrauch) und Verwertung/Entsorgung der Geräte und des Zubehörs zu den Ausschluss- bzw. Bewertungskriterien gehörten. Offen ist noch die Teststellung zur Verifizierung der Angebotsdaten. Diese wird zeitnah erfolgen.

Um die Bindefrist zu wahren und dem neuen Dienstleister noch ausreichend Zeit für Beschaffung und Rollout der Neugeräte zu geben, empfiehlt die Verwaltung, Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl mit der Auftragsvergabe zu bevollmächtigen,

In der Haushaltsplanung 2021 sind für Miete/Leasing der Geräte entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl einstimmig, den Auftrag über die Multifunktionsdruck- und Kopiersysteme an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Sachstand zur Hybridsitzung

Hauptamtsleiter Dietz teilt dem Gremium mit, dass die erwarteten Anwendungshinweise zu Hybridsitzungen wie im IMS vom 16.03.2021 angekündigt, noch nicht vorliegen. Aus diesem Grund wurde der Bayerische Städtetag telefonisch kontaktiert. Der Bayerische Städtetag hat der Gemeinde Grünwald mitgeteilt, dass die Anwendungshinweise Anfang – Mitte Mai erwartet werden.

Sachstand zu Corona

1. Bürgermeister Neusiedl und Hauptamtsleiter Dietz berichten den Mitgliedern des Gemeinderates zum Thema Corona-Pandemie:

Unterstützungsangebot Registrierung Impfzentrum und Fahrdienst

Die Unterstützung der Registrierung und der Vermittlung für einen Fahrdienst zum Impfzentrum Oberhaching nehmen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald gut an.
Die Kontaktaufnahme zur Unterstützung der Registrierung und Vermittlung für einen Fahrdienst bietet das Sozialamt der Gemeinde Grünwald unter Telefon: 089 / 64162-174.

Corona-Testzentrum – Mobile Teams an Schulen und Kitas

Die Gemeinde Grünwald führt seit 22.02.2021 im Gymnasium Grünwald und an der Martin-Kneidl-Grundschule für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und das Personal freiwillige Antigen-Schnelltests durch. An allen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald wird das Personal per freiwilligem Antigen-Schnelltest getestet.

Die Schnelltests werden an den Einrichtungen vor Ort ausgeführt und die Testzeiten werden mit den Einrichtungsleitungen abgesprochen.

Derzeit ist die Gemeinde Grünwald im Kontakt mit dem Landratsamt München, ob die Versorgung der Schulen und Kindertagesstätten mit Antigen-Schnelltests über den 15.05.2021 hinaus durchgeführt werden dürfen.

Auch wurden bereits Selbsttests für Lehrkräfte und für das Personal der Kindertageseinrichtungen vom Landratsamt München zur Verfügung gestellt und von der Gemeinde Grünwald an die verschiedenen Einrichtungen verteilt.

Corona-Testzentrum – Aufnahme von Antigen-Schnelltests

Um zu den bestehenden PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests im Corona-Testzentrum anbieten zu können wurde die Umstellung in Zusammenarbeit mit dem Betreiber und dem Landratsamt München geprüft. Seit 08.03.2021 werden auch Antigen-Schnelltests im Corona-Testzentrum in Grünwald angeboten. Die Gemeinde Grünwald ist im Kontakt mit dem Betreiber und dem Landratsamt München um die Kapazität zu erhöhen, sollte das Corona-Testzentrum an die Kapazitätsgrenze kommen. Gleichfalls wird derzeit eine Ausstellung von Zertifikaten softwaretechnisch eingerichtet.

Antigen-Schnelltest-Station an der Emil-Geis-Straße

An der Emil-Geis-Straße hat eine neue Antigen-Schnelltest-Station geöffnet. Diese Teststelle wird von der Katharinen-Apotheke in Unterhaching im Auftrag des Freistaates Bayern betrieben.

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6. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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7. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 7

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2021;
(Bekanntgabe in Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021)

50.        Umlegung Laufzorner Feld;
       Genehmigung Kaufvertrag URNr. 0304/2021
       für einen Feldweg Grundstück Fl.Nr. 313/2 Gemarkung Grünwald;
________________________________________________________________________

Der Gemeinderat beschließt, den Kaufvertrag URNr. 0304/2021 vom 16.02.2021 voll inhaltlich zu genehmigen.

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8
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8.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 23.03.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der letzten Gemeinderatssitzung am 23.03.2021 angefragt, warum der Gemeinderat Grünwald sich bei der konstituierenden Sitzung keine neue Geschäftsordnung gegeben hat. Laut Frau Reinhart-Maier muss zwingend eine neue Geschäftsordnung verabschiedet werden.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass hierzu die Rechtsaufsicht schriftlich angefragt wurde.

Laut schriftlicher Mitteilung des Landratsamtes München besteht keine Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderates nach Art. 45 GO eine inhaltlich geänderte Geschäftsordnung zu beschließen. Es ist jedoch erforderlich eine Geschäftsordnung für sich (als neuer Gemeinderat) bewusst zu beschließen. Dies kann auch in der Form erfolgen, dass sich die bestehende Geschäftsordnung zu eigen gemacht wird.

Weiter führt Hauptamtsleiter Dietz aus, dass aus diesem rechtlichen Hintergrund die Verwaltung in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 dem Gemeinderat vorgeschlagen hat, die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Der Gemeinderat hat die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.

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8.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der GR-Sitzung vom 23.03.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt hat in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2021 bei dem Tagesordnungspunkt „Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.02.2021“ angefragt, warum die Verwaltung in der Niederschrift vom 23.02.2021 einen zurückgenommenen Antrag nicht protokolliert hat.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass hierzu die Rechtsaufsicht schriftlich angefragt wurde.

So verweist die Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald in § 39 lediglich auf den in Art. 54 Abs. 1 GO geregelten notwendigen Mindestinhalt einer Sitzungsniederschrift. Ein solches sogenannte Ergebnisprotokoll muss nur abgelehnte Anträge beinhalten.

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8.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wann die Bedarfsanalyse für die Fußgänger- und Radwegebrücke von Grünwald nach Pullach startet.

Hauptamtsleiter Dietz führt aus, dass derzeit die Zahlen der Fußgänger und Radfahrer nicht aussagekräftig wären, da z.Zt. witterungsbedingt wenig Ausflugsverkehr stattfindet. 

Die Verwaltung ist in enger Abstimmung mit der beauftragten Firma Schlothauer & Wauer, damit der richtige Zeitpunkt für eine aussagekräftige Studie gewählt wird.

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8.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Gast fragt an, warum das öffentliche WC in der Wilhelm-Keim-Straße am Osterwochenende geschlossen war. War dies feiertagsbedingt?

Verwaltungsamtsrätin Kautz führt aus, dass das öffentliche WC in der Regel 7 Tage pro Woche, also auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet ist. Das WC wird morgens nach der Reinigung geöffnet und gegen Mitternacht geschlossen.

In letzter Zeit traten in diesem öffentlichen WC wiederholt Vandalismusschäden auf. Vermutlich musste aufgrund erneuter Beschädigungen (verstopfte Toilettenbecken, dadurch übergelaufene Gullis) deshalb das WC bis zur Mängelbeseitigung verschlossen bleiben.

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8.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt wegen des baulichen Zustandes des Gehweges an der Sudetenstraße im Bereich des unbebauten Grundstückes im Süden an.

1. Bürgermeister Neusiedl sagt eine Überprüfung durch die Bauverwaltung zu.

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8.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse bittet nochmals darum, dass auch zurückgezogene Anträge im Ergebnisprotokoll der Gemeinderatssitzung protokolliert werden.

1. Bürgermeister Neusiedl verweist auf die bereits getätigte rechtliche Antwort von Hauptamtsleiter Dietz.

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8.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt wegen des Erdaushubs in der Wallbergstraße an. Frau Reinhart-Maier hat sich hierzu bereits im Bauamt erkundigt. Die Aufschüttung ist groß und nicht eingezäunt und auf der Aufschüttung spielen Kinder. Das wäre lebensgefährlich.

1. Bürgermeister Neusiedl sagt eine entsprechende Überprüfung der Angelegenheit zu.

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8.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair G.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. fragt an, ob die Gemeinde Grünwald weiß, was auf dem Kirchengrundstück an der Oberhachinger Straße für ein Fundament errichtet wurde.

1. Bürgermeister Neusiedl erklärt dazu, dass der Grundstücksstreifen der Gemeinde Grünwald gehöre und das Fundament wegen einer weiteren Trafostation zur Leistungserhöhung der Ladesäulen in der öffentlichen Parkgarage am Hirtenweg benötigt wird.

Datenstand vom 21.05.2021 12:57 Uhr