Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:41 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.03.2021 und 20.04.2021;
3 Vergabe der Mittagsversorgung für die 14 Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald;
4 Vergabe der Weiterführung eines bayerischen Corona-Testzentrums in der Gemeinde Grünwald im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 mit Option auf Verlängerung bis 31.12.2021 und Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
5 Förderung der Anschaffung/Miete von Mehrweggeschirr für Grünwalder Gastronomen/Essensanbieter; Antrag von der CSU-Fraktion vom 16.04.2021;
6 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
7 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Beantwortung Anfragen Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld, GR öffentlich am 09.02.2021, TOP Nr. 111;
9.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
9.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
9.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
9.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
9.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
9.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger;
9.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair G.;
9.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Brauner;
9.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
9.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
9.12 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
10 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020 auf Änderung der Geschäftsordnung; hier: Prüfauftrag des Gemeinderates vom 23.02.2021 öffentlich Nr. 121;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.03.2021 und 20.04.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschriften vom 23.03.2021 und 20.04.2021 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Vergabe der Mittagsversorgung für die 14 Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Aus vergaberechtlicher Sicht sollte nach dem Vergabehandbuch Bayern regelmäßig (alle 4 – 5 Jahre) neu ausgeschrieben werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Grünwald für die Kindertagesstätten der Gemeinde Grünwald eine neue Vergabe vorgenommen. Gefordert wurde von Seiten der Gemeinde Grünwald eine gesunde und ernährungsphysiologisch wertvolle Frischeküche entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V.

Für die Teststellung waren 3 Durchgänge veranschlagt. 
Durchgang Nr. 1:        Beurteilung der Speisepläne und der Speisenplanung bei einem         Speisenzyklus von 6 Wochen 
Durchgang Nr. 2:         Beurteilung von Verpackung und Lieferung, Kühltemperatur 
Durchgang Nr. 3:        Verkostung der Krippen, Kindergarten und Hortgerichte 

Ausgelobt war der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot mit folgenden Gewichtungen:

Die Berechnung erfolgte nach der sog. „Freien Verhältniswahl Preis/Leistung nach der Berechnungsmethode UFAB VI“ mit folgenden Gewichtungen und Untergewichtungen:
Preispunkte 60 % (errechnet aus den nachgerechneten Angebotspreisen der Preisblätter)
Leistungspunkte 40 % (errechnet aus den Ergebnissen der Teststellung)        

Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021 auf dem online-Portal unter www.staatsanzeiger-eservice.de.

Am 25.03.2021 konnten 5 Angebote geöffnet werden. Die Angebote waren formell in Ordnung. Die Eignung sämtlicher Bieterfirmen war positiv zu beurteilen.

Nach Abschluss der Preisermittlung wurden entsprechend der veröffentlichten Vergabeunterlagen 3 Bieter zur Teststellung eingeladen, deren Angebote auf den Plätzen 1-3 lagen und die nach den Vergabebedingungen eine Chance auf den Zuschlag hatten. Die Teststellung wurde anonym durchgeführt.

Infolge von der Corona-Pandemie wurde die Teststellung auf 2 Termine aufgeteilt. Durchgang 1 (Beurteilung der Speisenpläne) fand planungsgemäß am 22.03.2021 im Rathaus statt. Die Durchgänge 2 und 3 (Transport und Lieferung sowie Verkostung) fanden ebenso planungsgemäß am 14.04.2021 in der Kindertagesstätte Struwwelpeter statt, da hier unter Corona Gesichtspunkten ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet wurde und geeignete Räumlichkeiten für die Regeneration der Speisen und deren Verkostung zur Verfügung standen. 

Da diese Ausschreibung eine europaweite Vergabe gemäß § 134 GWB ist, muss der Bieter bis Beendigung der Einspruchsfrist unkenntlich gemacht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt den Zuschlag der europaweiten Vergabe von Cateringleistungen für die Mittagsverpflegung der Kindertagesstätten der Gemeinde nach ergebnislosem Ablauf der Informations- und Wartepflicht des § 134 GWB an das wirtschaftlichste Angebot A mit einem Vergleichspreis für 4 Jahre von 4.109.280,00 € zu erteilen. 

Auf den entsprechenden Haushaltsstellen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen sind ausreichend Mittel vorhanden. Diese Haushaltsstellen sind Durchlaufposten, da die Erziehungsberechtigten der Kinder die Kosten der Mittagsversorgung tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Vergabe der Weiterführung eines bayerischen Corona-Testzentrums in der Gemeinde Grünwald im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 mit Option auf Verlängerung bis 31.12.2021 und Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald wurde vom Landratsamt München am 26.03.2021 schriftlich informiert, dass der Ministerrat beschlossen hat, die lokalen Testzentren über den 30.06.2021 hinaus zunächst bis zum 30.09.2021 fortzuführen. Auch teilte das Landratsamt München mit, dass bei der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb eine Verlängerungsoption bis 31.12.2021 aufgenommen werden soll.

Hierzu ist eine entsprechende Beauftragung vom Landratsamt München an die Gemeinde Grünwald ergangen.

Aus diesem Grund wurde die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. 

Die Leistung wurde anhand der Leistungsbeschreibung vom Freistaat Bayern mit den geänderten Regularien für die Gemeinde Grünwald angefragt. Die Kosten (Sach- und Personalkosten) der Testzentren werden bis 31.12.2021 vom Freistaat Bayern bzw. dem Landkreis München übernommen. 

Zeitraum des Betriebs:                                01.07.2021 – 30.09.2021
Zeitraum der Optionsverlängerung:                        01.10.2021 – 31.12.2021

Die Verwaltung schlägt nach Prüfung des Angebots vor, für die Weiterführung des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu beauftragen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben in ihrem Schreiben vom 19.08.2020 mitgeteilt, dass die Staatsregierung beschlossen hat, dass die Einrichtung, Organisation und der Betrieb eines Bayerischen Testzentrums je Landkreis bis Ende August 2020 sichergestellt sein muss. Dieser Beschluss ist erstmal bis 30.06.2021 verlängert worden. Am 23.03.2021 hat der Ministerrat beschlossen, die lokalen Testzentren über den 30.06.2021 hinaus zunächst bis 30.09.2021 fortzuführen. Zusätzlich wurde mitgeteilt, dass bei der Vergabe eine Verlängerungsoption bis 31.12.2021 aufgenommen werden soll.

Dies ist unabdingbar, damit ein ausreichendes und flächendeckendes Testangebot zur Verfügung gestellt werden kann. Um auch im Landkreis München ein flächendeckendes Testangebot anbieten zu können, hat der Landkreis München die Gemeinden beauftragt, ihrerseits ein Testzentrum für die jeweiligen Gemeinden zu errichten.

Um einen reibungslosen Ablauf des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald gewährleisten zu können, muss von Seiten der Gemeinde Grünwald die Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser und ein Toilettenwagen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund kommen zusätzlich zur Beauftragung der Aicher Group GmbH & Co. KG noch weitere Kosten auf die Gemeinde Grünwald zu. Auch diese Kosten trägt der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München.

Überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 160.000,00 €

Auf der Haushaltsstelle 14000.6300 sind 530.000,00 € Haushaltsmittel eingestellt. Die Gemeinde Grünwald benötigt für den Betrieb des Corona-Testzentrums (Beauftragung Aicher Group + Strom, Wasser, Abwasser und Miete eines Toilettenwagens) für 6 Monate eine Summe von ca. 690.000,00 €. Da der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München alle Kosten des Corona-Testzentrums bis 31.12.2021 übernimmt, werden die Einnahmen auf der Haushaltsstelle 14000.1620 gebucht.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt für die Weiterführung des Bayerischen Corona-Testzentrums in der Gemeinde Grünwald die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG mit einem Bruttoangebotspreis von 679.049,70 € zu beauftragen. 

1. Bürgermeister Neusiedl wird ermächtigt, einen Vertrag mit einer Laufzeit zunächst bis zum 30.09.2021 mit der Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu schließen. In diesem Vertrag ist eine Verlängerungsoption bis 31.12.2021 aufzunehmen.

Der Gemeinderat Grünwald genehmigt für den Betrieb des Corona-Testzentrums in der Gemeinde Grünwald eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 160.000,00 € auf der Haushaltsstelle 14000.6300.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Förderung der Anschaffung/Miete von Mehrweggeschirr für Grünwalder Gastronomen/Essensanbieter; Antrag von der CSU-Fraktion vom 16.04.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Da in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11. Mai 2021 bereits eine abschließende Beschlussfassung über den Antrag erfolgte, ist eine weitere Beratung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat nicht mehr notwendig. 

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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Sachstand Corona

1. Bürgermeister Neusiedl und stellvertretender Hauptamtsleiter Pleithner berichten den Mitgliedern des Gemeinderates zum Thema Corona-Pandemie:

Schnelltestzentren

Neben dem bayerischen Corona-Testzentrum der Gemeinde Grünwald am Wertstoffhof, bieten mittlerweile drei weitere Teststationen entsprechende Schnelltests an. Die Antigen-Schnelltest-Station an der Emil-Geis-Straße, die von der Katharinen-Apotheke in Unterhaching betrieben wird, eine Teststation auf dem Gelände von Eltersports sowie seit dieser Woche eine weitere Teststation in der Schlosspassage.

Neuerungen aufgrund der Kabinettssitzung vom 18.05.2021:

  1. Ab dem 7. Juni 2021 findet in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.

  1. Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Das Nähere regelt das entsprechende Rahmenhygienekonzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

       Die Verwaltung befindet sich derzeit bereits intensiv in den Planungen von entsprechenden Veranstaltungen im Freien insbesondere für den Monat Juli. Genaue Termine werden entsprechend zeitnah bekannt gemacht werden und zudem dem anstehenden Kulturausschuss vorgestellt werden können.

  1. Ab dem 21. Mai 2021 können Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

  1. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

  1. Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 7

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidung wurden nicht getroffen.

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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9
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9.1. Beantwortung Anfragen Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld, GR öffentlich am 09.02.2021, TOP Nr. 111;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Stromkosten Straßenbeleuchtung:

Bei der HH-Stelle 67000.6380 (Stromkosten für Straßenbeleuchtung) bittet GR-Mitglied Zeppenfeld um eine Übersicht des Stromverbrauchs und einen Vergleich zu den Vorjahren (vor der Umstellung auf LED). 

Antwort:

Jahr
Stromkosten
Verbrauch kw / Einzelpreis
2014 (vor LED)
85.890,-- €
473.830      /  0,18 €
2018
75.472,-- €
371.439      /  0,20 €
2019
70.814,- €
327.590      /  0,21 €
2020
64.520,-- €
267.405      /  0,24 €

Seit der Umstellung auf LED gehen sowohl die Kosten für Strom als auch die Verbrauchswerte kontinuierlich runter, obwohl die Stromkosten ständig steigen. 


Stromkosten der Photovoltaikanlagen:

Einige Mitglieder des Gemeinderates möchten wissen, um welche Kosten es sich bei der HH-Stelle 81010.5402 (Stromkosten für den Betrieb der Photovoltaikanlagen) genau handelt. 

Antwort:

Auf der HH-Stelle 81010.5402 sind die Stromkosten der Gemeindewerke Oberhaching für den Betrieb der Photovoltaikanlagen für das Projekt „Haus der Begegnung“ abgebildet. Dies betrifft die Photovoltaikanlagen auf den Mietshäusern in der Von-Ranke-Str. 5, der Johann-Einhauser-Str. 5 und den beiden Häusern in der Bergheimstr. 1 u. 3.


Kostenerstattung Straßenreparaturen durch Staatliches Bauamt Freising:

GR-Mitglied Brauner möchte gerne wissen, ob für 2021 keine Erstattungen des Staatlichen Bauamtes Freising für die Sanierung der Südlichen Münchner Straße etc. vorgesehen sind – betrifft die HH-Stelle 63000.1610.

Antwort:

Für die Wiederherstellung der Oberflächen in der Südlichen Münchner Straße nach Grabungen durch die Verlegung von Geothermieleitungen gab es keine Rückerstattungen durch den Freistaat, da dieser Straßenabschnitt erst vor 16 Jahren unter Kostenbeteiligung des Freistaates saniert worden ist. 

Staatsstraßen haben einen anderen Straßenaufbau und sind dadurch langlebiger, eine Kostenbeteiligung für solche „jungen“ Straßen durch den zuständigen Straßenbaulastträger wird immer abgelehnt. Für die Straßensanierungen der Tölzer Straße (insbes. Entwässerungseinrichtungen / Schächte) hat sich der Freistaat an den Kosten in 2018 beteiligt, genauso wie bei der Sanierung der Oberhachinger Straße (Kreisstraße M11) in 2019.

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9.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö vorberatend 9.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die vom Gemeinderat beschlossene Kostenübernahme in Bezug auf die Taxikosten zum Impfzentrum für Seniorinnen und Senioren ab einem Mindestalter von 70 Jahren immer noch genutzt werde.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass die Kostenübernahme noch sehr genutzt werde, da die Impfungen für die Prioritätsgruppe 1-3 aus verschiedensten Gründen im Landkreis München noch nicht vollständig abgeschlossen sind. 

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9.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, welche Baumaßnahme an den Fahrradständern im Luitpoldweg durchgeführt werde.

1. Bürgermeister Neusiedl erläuterter, dass es sich hierbei um die Installation der entsprechenden Elektroladestationen handelt.  

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9.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand in Bezug auf die gestellten Anträge der Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Fahrrad ist.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass beabsichtigt werde, die entsprechenden Anträge in der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2021 zu behandeln.

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9.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob die Verwaltung Kontakt mit dem Eigentümer des Anwesens in der Nibelungenstraße 7 aufnehmen könne, da sich auf diesem Grundstück ein Baum in gefährlicher Schräglage befindet.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung zu.

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9.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, wie der Sachstand zum Thema Glasfaserausbau ist.

1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass es hier neue Förderrichtlinien des Bundes vom 26.04.2021 – also ganz aktuell – gäbe. 

Bauamtsleiter Rothörl führt dazu näher aus, dass im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie von 2018 die Gemeinde das sog. Markterkundungsverfahren abgeschlossen hat. Die Ergebnisse müssen noch geprüft werden. 

Durch die neue Förderrichtlinie des Bundes ergeben sich aktuell neue Möglichkeiten zum flächendeckenden Glasfaserausbau. Welche Synergien sich aus den beiden Förderrichtlinien für die Gemeinde ergeben, wird zur Zeit von unserem beauftragten Ingenieurbüro ebenfalls geprüft und bei Vorliegen erster Prüfergebnisse dem Gemeinderat vorgestellt.

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9.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger fragt an, ob man die Ausleihe des von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellten Lastenfahrrades überprüfen könne. Derzeit sei auffällig, dass dieses scheinbar immer nur von demselben Bürger genutzt werde.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung zu.

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9.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair G.;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. fragt an, inwieweit es sich bei der Baumaßnahme an der Kreuzung Oberhachinger Straße / Josef-Sammer-Straße um die Errichtung der endgültigen festen Ampelanlage durch den Landkreis München handelt.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung zu.

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9.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Brauner;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Brauner fragt an, ob man die Ampelschaltung Oberhachinger Straße / Josef-Sammer-Straße insbesondere am Wochenende überprüfen könne bzw. welche Schaltregelungen hier angewendet werden.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass die Ampelschaltung durch eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes München geregelt wurde und sichert eine Berichterstattung über die angeordneten Schaltzeiten in einer der nächsten Sitzungen zu. 

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9.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, inwieweit Pflanzenrückschnitte durch die Grundstückseigentümer im Bereich der Straßenlaternen verpflichtend sind und ob diese kontrolliert werden.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass hier regelmäßige Kontrollen stattfinden und die Grundstückseigentümer sodann angeschrieben werden.

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9.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, ob die zuständige Polizeiinspektion Grünwald darauf hinweisen könne, dass insbesondere im Bereich der Aurikel- und Anemonenstraße laufend Autos auf den Bürgersteigen parken.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Information an die Polizeiinspektion zu.

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9.12. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, inwieweit es ein Verbot für offenes Feuer auf Grundstücken gebe, die in weniger als 100 Meter an Wälder angrenzen und ob dieses Verbot kontrollierbar ist.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung zu.

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10. Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020 auf Änderung der Geschäftsordnung; hier: Prüfauftrag des Gemeinderates vom 23.02.2021 öffentlich Nr. 121;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Fraktion B90 / Grüne beantragt mit Schreiben vom 25.11.2020 die Geschäftsordnung § 12 RA wie folgt zu ergänzen:

Nach Abschluss der Prüfungsvorgänge wird ein Bericht für den Gemeinderat verfasst, der in öffentlicher Sitzung zu behandeln ist.

Nur Prüfungsvorgänge, die der Geheimhaltung nach Art. 52 GO Abs. 2 unterliegen, sind in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnis zu bringen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 23.02.2021 beauftragt, in Bezug auf die Erstellung eines Prüfberichtes für den Gemeinderat mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes München in Verbindung zu treten, um eindeutige Rechtssicherheit zu habe (GR-Beschluss öffentlich vom 23.02.2021 # 121).

Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes München hat sich wie folgt dazu geäußert:

Der Gemeinde bleibt es unbenommen einen Prüfbericht öffentlich im Gemeinderat darzulegen. Diesbezüglich käme es darauf an, ob die Sitzungen des RPA öffentlich erfolgen.

Dieser tagt zwar i. d. R. nichtöffentlich und das Gebot der Öffentlichkeit gem. Art. 52 GO gilt bei ihm als beratenden Ausschuss auch nicht unmittelbar. Ausgeschlossen ist die Zulassung der Öffentlichkeit jedoch nicht per se, sondern ist wie der sonstige Geschäftsgang der Gemeinde in der GeschO regelbar. Klarstellend wäre es daher ggf. sinnvoll, eine entsprechende Festlegung (öffentlich oder nichtöffentlich) in die GeschO aufzunehmen. Soweit danach künftig die Öffentlichkeit der Sitzungen vorgesehen wäre, würde sich die Prüfung des Ausschluss der Öffentlichkeit gem. Art. 52 Abs. 2 GO in den RPA vorverlagern und bei jedem einzelnen Prüfgegenstand wäre zu entscheiden, ob die Öffentlichkeit ggf. auszuschließen ist. 

Da ein solches Vorgehen extrem fehleranfällig sein könnte und die eigentliche Prüfaufgabe der Rechnungen zudem erschweren dürfte, wird diesseits die Tagung des RPA in öffentlicher Sitzung nicht empfohlen.

Es steht aber letztlich im Ermessen der Gemeinde dies dennoch so zu beschließen.

Hinsichtlich der Erstellung eines Berichtes durch den RPA ist festzustellen, dass ein solcher nach § 12 Abs. 2 der GeschO schon jetzt verpflichtend zu erstellen ist. Im Grunde beantragt Frau Reinhart mithin nichts anderes als das bereits Geregelte und dieser dementsprechend bisher erstellte Bericht sollte auch in der von der Gemeinde dargelegten Umsetzung die gesetzlichen Vorgaben widerspiegeln.

Die bereits bisher für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erstellte Sitzungsvorlage kann als Bericht i. S. v. § 12 der GeschO verstanden werden und ist mithin als dahingehend ausreichend zu erachten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der ausführlichen Stellungnahme des Landratsamtes München und nach eingehender intensiver Diskussion, die Geschäftsordnung zu § 12 Rechnungsprüfungsausschuss nicht zu ändern.

Damit ist der Antrag der Fraktion B90 / Grüne vom 25.11.2020 zur Änderung des § 12 der Geschäftsordnung erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

Datenstand vom 29.09.2021 10:19 Uhr