Datum: 29.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:38 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021;
3 Jahresrechnung 2020;
3.1 Neubildung von Haushaltsresten aus dem Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;
3.2 Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2020;
3.3 Vorlage der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 GO;
3.4 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 mit Vorprüfung;
4 Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Bezug auf die Zulassung von Hybridsitzungen; Entscheidung über die EInführung von Hybridsitzungen bei der Gemeinde Grünwald;
5 Liveübertragung der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen;
6 Antrag auf Änderungen des § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald (GeschOGR); Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2021;
7 Antrag auf Beantragung von Fördermitteln bei dem Bundes-Sonderprogramm „Stadt und Land“; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021;
8 Antrag auf Bewerbung um Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021;
9 Benennung eines/einer Radverkehrsbeauftragten für die Gemeinde Grünwald; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021;
10 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
11 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
13.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;
13.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;
13.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Sedlmair G. aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;
13.4 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 20.04.2021;
13.5 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 28.01.2020;
13.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Vorwerk;
13.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn;
13.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
13.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;
13.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;
13.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;
13.12 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
13.13 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
13.14 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse
13.15 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.16 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.17 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.18 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
13.19 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
13.20 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 18.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Jahresrechnung 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

3.1. Neubildung von Haushaltsresten aus dem Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Kämmerer Bader bezieht sich auf die Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2020. 

Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus Vorjahren bedarf es generell nicht, weil diese Mittel bereits in Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.

Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2021 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden, ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.

Lediglich die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist zu beschließen, weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.

I. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180:

Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der HH-Stelle 13000.7180
neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendung ins neue Haushaltsjahr übertragen:
Es bestanden alte Haushaltsreste i. H. v.         32.100,00 €
Davon wurden in 2020 keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen         0,00 €
Neue Haushaltsreste wurden in 2020 neu gebildet i. H. v.                                          9.600,00 €
so dass insgesamt im Verwaltungshaushalt                                                41.700,00 €
an neuen Haushaltsreste verbleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig – aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses vom 17.06.2021 - die Neubildung oben dargestellter Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Im Rahmen der Erstellung des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2020 sind dem Gemeinderat die größeren Abweichungen (größer als 250.000,-€) im Haushaltsvergleich zu den Haushaltsansätzen des Jahres 2020 darzustellen.

Alle Mehrausgaben größer als 250.000,- € (außer- und überplanmäßige Ausgaben) im Vermögenshaushalt die insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckt sind, wurden gemäß § 2 Nr. 15 Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald bereits während des Jahres 2020 durch den Gemeinderat behandelt und entsprechend durch Gemeinderatsbeschluss genehmigt.

Lediglich im Verwaltungshaushalt ergibt sich bei der Haushaltsstelle 63000.4141 Dienstbezüge des Bauhofes eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 280.423,17 €, die nicht durch den Deckungsring 4 abgedeckt ist, da dieser ebenfalls überzogen ist. Im Rahmen der Gesamtdeckung der Deckungskreise ist diese Ausgabe aber selbstverständlich und durch Mehreinnahmen abgedeckt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 280.423,17 € bei der Haushaltsstelle 63000.4141.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Vorlage der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Kämmerer Bader gibt den Mitgliedern des Gemeinderates eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und Präsentation zu den mit der Einladung übersandten Unterlagen.

Als Gesamtergebnis 2020 ist je bereinigte Einnahmen und Ausgaben im
- Verwaltungshaushalt        (Vorjahr 233.204.486,41 €)                                 258.739.109,59 €
- Vermögenshaushalt         (Vorjahr   40.519.827,39 €)                                  68.243.287,77 €
sonach gesamt                                                                         326.982.397,36 €
festzustellen.

Alle Mehrausgaben des jeweiligen Deckungsringes sind begründet dargelegt und werden zum Teil näher beleuchtet. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sind erhebliche Mehrzuführungen an den Vermögenshaushalt in Höhe v. insgesamt (sogenannte freie Spitze) 66.662.486,28 € möglich gewesen. 

Für 2020 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. 607.500,- Mio. € eingeplant. Es musste aber keine Entnahme aus der Rücklage -wegen der hohen Zuführung vom Verwaltungshaushalt- vorgenommen werden. Den Sonderrücklagen für die Gebührenausgleichsrücklagen der Abwasserbeseitigung mussten 506.749,77€ und für die Rest- und Wertstoffabfuhr 298.259,66 € entnommen werden.

Besonders erwähnenswert ist, dass es der Finanzverwaltung, Kasse gelungen ist, bei dem sehr hohen Rücklagenstand, nur 8.950,25 € an Verwahrentgelt (Strafzins 0,5 %) an die Banken bezahlt zu haben. Dagegen betrug die positive Gegenposition bei den Zinseinnahmen immerhin noch rund fast 1 Mio. Euro.

Vermögensnachweis:
Für die kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich ein Restbuchwert v. 576.854.293,66 € und für die nichtkostenrechnenden Einrichtungen 525.300.799,49€. In 2020 konnten für verschiedene Investitionen z. B. Grundstückserwerbe, Investitionszuweisungen an GFZP, Investitionen für das Bau und Wohnungswesen insgesamt rund 4 Mio. Euro investiert werden.

Im Übrigen sind sämtliche Mehrausgaben im Rahmen der Gesamtdeckung des Verwaltungshaushaltes durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Sonach konnte 2020 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses vom 17.06.2021 - von der Vorlage der Jahresrechnung 2020 nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.4. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 mit Vorprüfung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Kämmerer Bader führt aus, dass der Gemeinderat bereits mit der Feststellung der Jahresrechnung 2019 Frau Brigitte Scherer im Voraus mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2020 beauftragt hat.

Frau Scherer wird voraussichtlich Ende August / Anfang September 2021 mit der Vorprüfung beginnen, so dass anschließend die örtliche Rechnungsprüfung vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden kann.

Aufgrund gesetzlicher Vorgabe sollte aber die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020 nach der örtlichen Prüfung nach Möglichkeit bis zum 30.06.2022 getroffen werden.

Beschluss

Auf einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses beauftragt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung nach Abschluss der Vorprüfung die Jahresrechnung 2020 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren örtlichen Prüfung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Bezug auf die Zulassung von Hybridsitzungen; Entscheidung über die EInführung von Hybridsitzungen bei der Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 09.03.2021 beschlossen, die Bayerische Gemeinde-ordnung zu ändern und Hybridsitzungen zuzulassen. Diese Gesetzesänderung er-öffnet den Gemeinden die Möglichkeit, einer Zuschaltung von Gemeinderatsmitgliedern im Sinne von Art. 31 Abs. 1 GO, also von allen Mitgliedern außer dem ersten Bürgermeister, mittels Ton-Bild-Übertragung zulassen zu können.

Ob und in wie weit die Gemeinde Grünwald hiervon Gebrauch macht, liegt in der Entscheidung des Gemeinderates Grünwald.

Zulassung und Regelungsmöglichkeiten

Sitzungsleitung

Bei den Hybridsitzungen hat der Vorsitzende die Verpflichtung, persönlich im Sitzungssaal anwesend zu sein und die Sitzung von dort aus zu leiten. Gleiches gilt im Falle seiner Verhinderung auch für seinen Stellvertreter. 

Gemeinderatsmitglieder

Der Gemeinderat Grünwald hat das Recht zu regeln, dass die Zuschaltung nur bis zu einem gewissen Quorum oder einer Höchstzahl an zuschaltbaren Teilnehmern zugelassen ist. Zuschaltungen können auch von einer rechtzeitigen Anmeldung abhängig gemacht werden. 

Hierbei ist sicherzustellen, dass jedem Gremienmitglied die Möglichkeit einer audio-visuellen Sitzungsteilnahme für jede Sitzung in gleichem Maße eröffnet ist. 

Daher empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration von vornherein von Seiten des Gemeindesrates Auswahlkriterien für den Fall festgelegt werden, sollten mehr Gremienmitglieder an einer Sitzung mittels Zuschaltung teilnehmen möchten, als zahlen- bzw. quotenmäßig zugelassen wurden.

Die Kriterien müssen dabei insbesondere dem Grundsatz der Sachgerechtigkeit und dem Willkürverbot genügen. Neutrale Verfahren wie die Zulassung nach der Reihenfolge der Anmeldung (sog. Windhundprinzip) oder nach einem Losverfahren sind ohne weiteres zulässig.

Auch eine Aufteilung von Kontingenten auf Fraktionen und Gruppen analog der Rechtsprechung zur Spiegelbildlichkeit ist denkbar. Einzelne Ratsmitglieder müssen aber insoweit stets die Möglichkeit haben, sich zuschalten zu können. 

Denkbar wäre z.B. auch, bestimmte Verhinderungsgründe für die Teilnahme an der Präsenzsitzung ohne Ausnahme bzw. Kontingentierung zuzulassen (z.B. Krankheit, coronabedingte häusliche Quarantäne) und das kontingentbezogene Auswahlverfahren auf diejenigen Gemeinderatsmitglieder zu beschränken, die wegen sonstiger persönlicher Gründe an der Ton-Bild-Übertragung teilnehmen wollen.

Die Gemeinde Grünwald könne Zuschaltungen von weiteren Voraussetzungen abhängig machen. 

Auch kann der Gemeinderat Grünwald entscheiden, ob die Wahrnehmung einer Zuschaltmöglichkeit nur auf Gremienmitglieder angewendet wird, die am Sitzungstag an einer Teilnahme im Sitzungssaal gehindert sind (z.B. wegen Krankheit, Pflege/Betreuung von Angehörigen, berufliche Verhinderung, etc.).

Beschränkung auf die Sitzungen des Gemeinderates

Die Gemeinde Grünwald kann die Zuschaltmöglichkeiten auf die Sitzungen des Gemeinderates beschränken.

Ohne eine ausdrückliche Regelung zu Ausschüssen würden die dem Gemeinderat eröffneten Möglichkeiten nach Art. 45 Abs. 2 Satz 2 GO auch für die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse gelten. 

Hierzu hat der Gemeinderat Grünwald zu entscheiden, ob die Möglichkeit einer audiovisuellen Sitzungsteilnahme für Sitzungen einzelner oder aller Ausschüsse ausgeschlossen werden oder nicht. 

Für beratende Ausschüsse wird von Seiten des Bayerischen Innenministeriums eine klarstellende Regelung empfohlen. Die Entscheidung über die Zulassung der Möglichkeit einer audiovisuellen Sitzungsteilnahme obliegt dem Gemeinderat Grünwald und kann daher von den Ausschüssen für ihre Sitzungen nicht selbst getroffen werden. 

Ausschließung bestimmter Beratungsgegenstände

Zusätzlich hat der Gemeinderat Grünwald die Entscheidungskompetenz die Zuschaltmöglichkeiten für bestimmte Gegenstände (z. B. Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergaben, Planverfahren) auszuschließen. 

Diese Gegenstände sind so zu bestimmen, dass jedes Gremienmitglied bereits auf Grund der Tagesordnung ohne weiteres erkennen kann, ob in der nächsten Sitzung die Beratung und Beschlussfassung über einen solchen Gegenstand ansteht. Die Gremienmitglieder müssen sich darauf einstellen können, dass in der nächsten Sitzung ihre Anwesenheit in Präsenz erforderlich ist. Es dürfte sich in diesem Fall zudem anbieten, in der Ladung hierauf gesondert hinzuweisen. 

Allgemeine Beschränkung

Außerdem kann der Gemeinderat für den Fall, dass das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird (vgl. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO) eine Zuschaltmöglichkeit untersagen.

Kontingentierung und Zulassungskriterien

Sowohl Kriterien für die Kontingentierung als auch Zulassungskriterien müssen ohne Anknüpfung an bestimmte Personen allgemein formuliert sein.

Nicht zulässig wäre hingegen eine Regelung, die es dem Vorsitzenden gestattet, einem Gremienmitglied im Falle einer wiederholten, nicht von der Gemeinde zu vertretenden Nichtzuschaltung oder Unterbrechung die grundsätzlich eröffnete Zuschaltmöglichkeit zu verwehren. Ein solcher Ausschluss bedürfte einer gesetzlichen Ermächtigung. 

Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, ist es grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig (vgl. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO). Die Ladung zu dieser zweiten Sitzung kann allerdings erst erfolgen, nachdem die erste Sitzung stattgefunden hat. Es ist nicht möglich, mit der Ladung zur ersten Sitzung zugleich hilfsweise die Ladung zur zweiten Sitzung auszusprechen mit der Folge, dass die zweite Sitzung im unmittelbaren Anschluss an die erste Sitzung erfolgen könnte. Bei entsprechender Dringlichkeit kann die Einberufung zu diesem Tagesordnungspunkt, wenn die Geschäftsordnung dies zulässt, allerdings mit verkürzter Ladungsfrist erfolgen. Eine Eilentscheidung i.S.v. Art. 37 Abs. 3 GO ist nur dann zulässig, wenn die Entscheidung durch das eigentlich zuständige Gremium auch bei verkürzter Ladungsfrist nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. 

Nehmen eines oder mehrere Gremienmitglieder an dieser zweiten Beratung und Beschlussfassung mittels audiovisueller Zuschaltung teil, gelten hierfür die Anforderungen wie bereits vorgetragen. Eine Regelung für diese Fälle die Zuschaltmöglichkeiten auszuschließen, ist aber möglich.

Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen

Eröffnet die Gemeinde Grünwald Zuschaltmöglichkeiten nur für öffentliche Sitzungen, ist zu beachten, dass die Behandlung eines Tagesordnungspunktes zu beenden und dieser zu vertagen ist, sobald zu diesem Tagesordnungspunkt die Nichtöffentlichkeit herzustellen wäre. Denn in diesem Fall ist es nicht möglich, zunächst über den Ausschluss der Öffentlichkeit Beschluss zu fassen, da hierüber selbst in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden ist (vgl. Art. 52 Abs. 2 Satz 2 GO). 

Eröffnet die Gemeinde Grünwald Zuschaltmöglichkeiten für nichtöffentliche Sitzungen, haben die Gremienmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen werden kann. Dementsprechend sind die hierfür verwendeten PCs, Laptops, etc. gegen Einsicht und Zugriff durch Dritte, insbesondere Familienangehörige oder Gäste, zu schützen. Insbesondere ist der Teilnahmeplatz – auch bei kurzzeitiger Abwesenheit – so zu wählen, dass niemand einen Blick auf den Bildschirm werfen und die Beratung nicht von unbefugten Personen mitgehört werden kann. Auch ist sicherzustellen, dass während der Sitzungsteilnahme keine Möglichkeit für den unbeabsichtigten Abfluss von Sprache, Video oder anderen Daten bestehen kann, beispielsweise auch nicht durch Sprachassistenzsysteme im gleichen Raum. Dementsprechend muss das Gremienmitglied auch Sorge tragen, dass der eingesetzte PC, Laptop, etc. über einen wirkungsvollen Virenscanner verfügt, dieser auf dem aktuellen Stand ist und das Betriebssystem aktuell gehalten wird (Sicherheitsupdates). Den Gemeinden wird hierzu empfohlen, die Gremienmitglieder hierüber gesondert zu unterrichten und zu belehren.

Technische Anforderungen

Die Gemeinde Grünwald kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie ihre inneren Abläufe organisiert und welche Hilfsmittel sie ihren Gremienmitgliedern zur Verfügung stellt. Dementsprechend regelt das Gesetz keine bestimmten Anforderungen an die Software/Plattform, die eine Gemeinde verwenden will. Es überlässt es den Gemeinden zu bestimmen, welche An-forderungen sie an die technische Ausstattung stellen. So kann es beispielsweise bereits einen Unterschied machen, ob eine Gemeinde Zuschaltungen auch für nichtöffentliche Sitzungen zulässt oder nur für öffentliche Sitzungen, die womöglich zudem auch per Livestream für jedermann verfolgbar sind. 

Grundsätzlich haben die Gemeinden Sorge zu tragen, dass den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz insbesondere nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) entsprochen wird.

Gemäß Art. 47a Abs. 3 GO ist es nicht erforderlich, jedes im Sitzungssaal anwesende oder zugeschaltete Mitglied stets in Großaufnahme sehen zu müssen. Die Regelung will nur sicherstellen, dass kommunikative Beiträge und das Abstimmverhalten der Mitglieder auch für die übrigen Mitglieder wahrnehmbar sind. Daher ist es ausreichend, wenn die zugeschalteten Gremienmitglieder den Vorsitzenden und die im Sitzungssaal anwesenden Gremienmit-glieder mittels einer Übersichtsaufnahme optisch wahrnehmen können. Für die zugeschalteten Mitglieder ist die Situation nicht anders als im Sitzungssaal, wo andere Gremienmitglieder auch in einem gewissen räumlichen Abstand sitzen können. Erlaubt es das Kamerasystem, das wortführende Gremienmitglied im Sitzungssaal anzusteuern und dessen Redebeitrag für die zugeschalteten Mitglieder im Großbild zu zeigen, bedarf es neben dem aktuellen Großbild keiner Übersichtsaufnahme. In diesem Fall ist es ausreichend, dass Übersichtsaufnahmen nur zwischen den Großbildaufnahmen gezeigt werden. Für die im Sitzungssaal Anwesenden muss dagegen nur ersichtlich sein, dass zugeschaltete Gremienmitglieder tatsächlich zugeschaltet sind (z. B. durch ein verkleinertes Bild oder eine namentliche Anzeige der zugeschalteten Gremienmitglieder) und sie im Übrigen bei einem Wortbeitrag im Bild gezeigt werden und ihr Abstimmverhalten erkennbar ist. 

Auch soweit die zugeschalteten Gremienmitglieder für die im Sitzungssaal anwesende Öffentlichkeit optisch und akustisch wahrnehmbar sein müssen, ist es nicht erforderlich, dass jedes einzelne zugeschaltete Mitglied stets in Großaufnahme zu sehen sein muss. Vielmehr ist es auch hier ausreichend, wenn für die im Sitzungssaal Anwesenden ersichtlich ist, dass die zugeschalteten Gremienmitglieder tatsächlich zugeschaltet sind (z. B. wiederum durch ein verkleinertes Bild oder eine namentliche Anzeige der zugeschalteten Gremienmitglieder) und sie im Übrigen bei einem Wortbeitrag im Bild gezeigt werden und ihr Abstimmverhalten erkennbar ist. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur eine namentliche Abstimmung nach Aufruf zulässig, sondern auch eine Abstimmung per Handzeichen, sofern das zugeschaltete Mitglied bei der Abstimmung im Bild gezeigt wird. Auch die Abstimmung mittels eines Abstimmungstools (z. B. im Rahmen einer Chat-Funktion) ist zulässig, wenn das Ab-stimmungsverhalten der Gemeinderatsmitglieder (z. B. durch namentliche Auflistung der Stimmabgabe) für die Sitzungsteilnehmer auf dem Bildschirm im Sitzungsaal und im Rahmen der Ton-Bild-Übertragung sichtbar gemacht wird. 

Die gegenseitige Wahrnehmbarkeit muss wie beschrieben laut dem Bayerischen Innenministerium zwar grundsätzlich durchgehend bestehen. Nicht jede Störung ist aber bereits beachtlich. Insbesondere ein kurzer Bildausfall bzw. eine kurze Bildstörung sind unschädlich, soweit sie die Beratung bzw. Beschlussfassung nicht beeinträchtigen. Durchgehende akustische Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass die Äußerung eines Gremienmitglieds von allen anderen wahrgenommen werden kann. Dies hindert es allerdings nicht, Mikrofone zwischen den Wortbeiträgen stumm zu schalten. 

Ist die gegenseitige optische und akustische Wahrnehmbarkeit der Sitzungsteilnehmer untereinander sowie bei öffentlichen Sitzungen auch für die Saalöffentlichkeit zu Beginn einer Sitzung nach den genannten Maßgaben nicht gegeben oder entfällt sie im Verlauf der Sitzung über einen mehr als nur unschädlichen Zeitraum, darf die Sitzung nach Art. 47a Abs. 4 Satz 2 GO nicht beginnen bzw. ist sie unverzüglich zu unterbrechen. Es sei denn, es steht fest oder es wird nach Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO vermutet, dass der Grund hierfür nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt.

Das gilt auch, wenn das zugeschaltete Gremienmitglied die Kamera ausschaltet. Dass der Grund für die Bildunterbrechung hier durch das Gremienmitglied veranlasst wurde, ist für den Vorsitzenden in diesem Augenblick nicht erkennbar. Auch hier greift der Art. 47a Abs. 4 Sätze 2 und 5 GO, so dass es auch hier darauf ankommt, ob feststeht oder nach Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO vermutet wird, dass der Grund nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt.

Anders verhält es sich hingegen, wenn das zugeschaltete Gremienmitglied bei laufendem Bild nur nicht zu sehen ist. Dies liegt stets im Verantwortungsbereich des Gremienmitgliedes. Auch bei Präsenssitzungen kann das Gremienmitglied seinen Platz vorübergehend verlassen, ohne dass die Sitzung zu unterbrechen ist (z. B. Toilettengang, Raucherpause). 

Gesetz und Gesetzesbegründung gehen im Grundsatz davon aus, dass sich eine Gemeinde darauf beschränkt, die technische Grundausstattung, mithin die Plattform für eine Zuschaltung der Gremienmitglieder, zur Verfügung zu stellen und es im Übrigen den Gremienmitgliedern überlassen bleibt, die technischen Voraussetzungen (Hard- und Software) für sich zu beschaffen und anzuwenden. In diesem Fall beschränkt sich der Verantwortungsbereich der Kommune auf die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Plattform für die Zuschaltung der Gremienmitglieder sowie der technischen Ausstattung im Sitzungssaal. 

Dies schließt jedoch die Vorgehensweise der Gemeinde Grünwald nicht aus, dass die Gemeinde Grünwald den Gremienmitgliedern, z. B. im Interesse der Datensicherheit, auch die technischen Geräte zur Verfügung stellt. Damit kann sich der Verantwortungsbereich der Gemeinde entsprechend erweitern, so dass es sich empfiehlt, dass der Gemeinderat Grünwald den Verantwortungsbereich auch in diesem Fall von vornherein näher bestimmt.

Vom Verantwortungsbereich der Gemeinde grundsätzlich ausgenommen sind „allgemeine Netzstörungen“. Darunter sind im Netz/Netzbetrieb selbst liegende Störungen bzw. Beeinträchtigungen zu verstehen (z. B. Beschädigung des Breitbandkabels durch Bauarbeiten, beschränkte Bandbreiten im Bereich der Mitglieder, hohe Netz-aus- bzw. Netzüberlastung). Derartige Störungen gehen zu Lasten des zuzuschaltenden Gemeinderatsmitgliedes, da sich das Mitglied selbst für eine audiovisuelle Sitzungsteilnahme entscheidet. 

Die Nichtzuschaltung eines Gremienmitgliedes aus einem in den Verantwortungsbereich der Gemeinde fallenden Grund hat grundsätzlich die Beschlussunfähigkeit des Gremiums zur Folge, da in diesem Fall ein potentiell teilnahmewilliges und teilnahmefähiges Gremienmitglied aus einem von der Gemeinde zu verantwortendem Grunde gehindert wird, an der Sitzung tatsächlich teilzunehmen.

Kosten

Nach einer beschlossenen Einführung von Hybridsitzungen muss die Durchführung jeder Übertragung auch zuverlässig und einwandfrei sichergestellt sein. Aus diesem Grund rechnet die Gemeinde Grünwald mit Anschaffungskosten für technisches Equipment von ca. 40.000,00 €, da spezielles Equipment wie z. B. ein besserer Beamer, evtl. zusätzliche Kameras und Laptops benötigt werden.

Personal

Da ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Durchführung der Sitzung auf das Personal der Verwaltung zukommen wird, wird die Verwaltung nicht umhinkommen, mehr Personal am Sitzungstag (z. B. Führung der Rednerliste sowohl für die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder und die anwesenden Gemeinderatsmitglieder oder Kontrolle der Handzeichen bei Abstimmungen) vorzuhalten. Um die Technik sauber umsetzen zu können, werden mehr Veranstaltungstechniker am Sitzungstag benötigt. 

Notwendige Beschlussfassung bzw. Änderungen der Geschäftsordnung

Für vor dem 1. Januar 2022 stattfindende Sitzungen können Zuschaltmöglichkeiten statt durch eine Regelung in der Geschäftsordnung auch durch einen Beschluss des Vollgremiums zugelassen werden.

Art. 120b Abs. 4 GO ermöglicht es den Gemeinden, Hybridsitzungen bis Ende 2021 zulassen zu können, ohne dies in der Geschäftsordnung regeln zu müssen. Es empfiehlt sich jedoch, in den Beschluss sämtliche Punkte aufzunehmen, die auch in eine entsprechende Regelung der Geschäftsordnung aufgenommen würden.

Die Regelung zur Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung ist vorerst bis 31. Dezember 2022 befristet.

Hat sich der Gemeinderat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder entschieden, Zuschaltmöglichkeiten zuzulassen, ist für die Übertragung von Bild und Ton der Sitzungsteilnehmer keine Einwilligung der Teilnehmer erforderlich. Diese können der Übertragung ihres Bildes und Tones für die Zwecke auch nicht wirksam widersprechen. Dies gilt nicht nur für den Vorsitzenden und die Gremienmitglieder, sondern auch für andere Sitzungsteilnehmer, beispielsweise Verwaltungsmitarbeiter oder Sachverständige. Deren Mitwirkung ist ein Teil der Beratungen, die die zugeschalteten Gremienmitglieder wahrnehmen können müssen. Auch Übersichtsaufnahmen, die den Zuschauerbereich abdecken, sind vor dem Hintergrund der weitgefassten Formulierung „an der Sitzung teilnehmenden Personen“ ohne Einwilligung der betroffenen Zuschauer zulässig. Es ist aber zu empfehlen, Übersichtsaufnahmen so einzurichten, dass der Zuschauerbereich möglichst ausgespart bleibt.

Art. 47a GO regelt nur die audiovisuelle Sitzungsteilnahme der Gremienmitglieder, also die Übertragung von Bild und Ton der zugeschalteten Gremienmitglieder in den Sitzungssaal und die Übertragung von Bild und Ton der im Sitzungssaal anwesenden Gremienmitglieder an die zugeschalteten Mitglieder. Art. 47a GO trifft dagegen keine Aussage, unter welchen Voraussetzungen – neben der gremieninternen Übertragung – auch eine öffentliche Übertragung per Livestream möglich ist. Dies bemisst sich wie bisher nach dem Datenschutzrecht.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Einführung von Hybridsitzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

zum Seitenanfang

5. Liveübertragung der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Grünwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, dass von Liveübertragungen der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen derzeit abgesehen wird, bis die Gesetzesänderung der Bayerischen Gemeindeordnung in Kraft getreten ist. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist und Vollzugshinweise des Bayerischen Innenministeriums vorliegen wird der Gemeinderat Grünwald im Rahmen der Behandlung der Gesetzesänderung das Thema Liveübertragung im Gemeinderat behandeln.

Der Bayerische Landtag hat am 09.03.2021 beschlossen, die Bayerische Gemeindeordnung (GO) zu ändern.

Rechtliche Bewertung:

Damit der Gemeinderat über eine Liveübertragung der Bürgerversammlungen und ähnlicher öffentlicher Veranstaltungen entscheiden kann, wurde die Thematik anhand von rechtlichen, technischen, personellen und finanziellen Aspekten geprüft.

1.1 Rechtliche Aspekte

Gemäß Art. 18 Abs. 3 GO sind grundsätzlich Bürgerversammlungen öffentlich. Zur weiteren Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Live-Übertragungen von Bürgerversammlungen und ähnlicher öffentlicher Veranstaltungen sind die Regelungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) anzuwenden.

Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayDSG sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn das BayDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt, angeordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können, wozu auch Bild und Wort gehören. Da in der Gemeindeordnung keine Erlaubnis oder Anordnung der entsprechenden Datennutzung geregelt ist, ist die Zulässigkeit der personenbezogenen Datennutzung in einer Übermittlung per Live-Übertragung von der Einwilligung der jeweiligen Person abhängig (Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG). § 22 KunstUrhG bekräftigt diese Regelung für die Verbreitung des Bildes. 

Datenschutzrechtlich erforderliche Voraussetzung für Live-Übertragungen von Bürgerversammlungen ist deshalb die Einwilligung der jeweiligen Person, deren Bild und Wort übertragen wird. Also alle bei der Bürgerversammlung Anwesende wie der 1. Bürgermeister, die Gemeinderatsmitglieder, die Mitarbeiter der Verwaltung und die Zuschauer. Bezüglich des Datenschutzes hat der Bayerische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Thomas Petri ausgeführt, dass sollte jemand im Livestream zu sehen sein, braucht die Gemeinde Grünwald hierfür eine Einwilligung der zusehenden Person. Es darf zur Abgabe seiner Einwilligung keine Person diskriminiert oder unter Druck gesetzt werden. Als stets unzulässig hingegen sieht Prof. Dr. Petri eine Archivierung des Livestreams in Form einer Mediathek auf der kommunalen Internetseite. Denn das stelle „eine Datenübermittlung von besonderer Tragweite“ dar.

Die Einholung einer rechtlich wirksamen Einwilligung von Mitarbeitenden, hinzugezogenen externen Teilnehmern und Zuschauern ist aufwändig (freiwillige Erteilung ohne subjektiv empfundenen Zwang, ausreichende Aufklärung über datenschutzrechtliche Aspekte, Vertretungsbefugnis als Mitarbeitender einer externen Institution oder Firma etc.).

Mit Schreiben vom 24.04.2020 hat der Personalratsvorsitzende Herr Rank Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl mitgeteilt, dass aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen ein Streaming bzw. Filmaufnahmen von der Arbeitnehmerseite abgelehnt werden.

Anders wie bei Hybridsitzungen ist es bei einer Liveübertragung zwingend erforderlich, dass die Gemeinde bei den Gremienmitgliedern, der Verwaltung und sonstigen dritten Teilnehmern eine Einwilligung einholt.

1.2 Technische und personelle Aspekte

Nach einer beschlossenen Einführung von Live-Übertragungen muss die Durchführung jeder Übertragung auch zuverlässig und einwandfrei sichergestellt sein. Für die technische und personelle Umsetzung der Live-Übertragungen benötigt die Verwaltung einen externen Dienstleister. In der Gemeinde Grünwald ist weder die erforderliche technische Ausrüstung, noch sind personelle Ressourcen für die Übernahme dieser Aufgabe vorhanden. Auf der technischen Seite kommt erschwerend hinzu, dass die Bürgerversammlungen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen in jeweils wechselnden Räumlichkeiten stattfinden, worauf das benötigte Equipment angepasst werden muss.

1.3 Finanzielle Aspekte

Die erste Recherche über entsprechende Anbieter hat ergeben, dass es in Grünwald und Umgebung dafür geeignete Dienstleister gibt. Ein unverbindliche Kostenschätzung einer geeigneten Firma beläuft sich auf ca. 3.000 - 4.000 Euro pro Live-Übertragung einer öffentlichen Veranstaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald nimmt die vorgetragenen Aspekte zur Kenntnis. 

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Durchführung von Liveübertragungen der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Änderungen des § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald (GeschOGR); Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt einen Antrag zur dahingehenden Änderung der Geschäftsordnung, ein Recht auf Akteneinsicht für die einzelnen Gemeinderatsmitglieder zu legitimieren. Als Begründung für die Erfordernis der Änderung wird angegeben, dass ein sachgerechtes Arbeiten der Gemeinderatsmitglieder vielfach nur dann möglich sei, wenn jedes Gemeinderatsmitglied Akteneinsicht nehmen kann.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stimmte mit Schreiben vom 05.03.2021 an den Bayerischen Landtag folgender Rechtsauffassung bezüglich der Akteneinsicht für Gemeinderatsmitglieder, welche von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 15.02.2021 getroffen wurde, zu: 

Es bestehe zwar kein gesetzliches Akteneinsichtsrecht für einzelne Gemeinderatsmitglieder nach der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), jedoch kann den Gemeinderatsmitgliedern in der Geschäftsordnung des Gemeinderats ein über die Bestimmungen der GO hinausgehendes Informationsrecht eingeräumt werden, welches individuelle Auskunfts- und/oder Einsichtsnahmerechte für einzelne Gemeinderatsmitglieder begründen kann.

Hierbei ist zu beachten, dass dadurch nicht in die gesetzlichen Befugnisse des ersten Bürgermeisters eingegriffen werden darf (vgl. Art. 37 GO) und höherrangige gesetzliche Regelungen beachtet werden müssen. 

Das Einsichtsrecht der einzelnen Gemeinderatsmitglieder darf in diesem Fall nicht weiter reichen, als die Rechte des Gemeinderats als Kollegialorgan und ist folglich auf den Aufgabenbereich des Gemeinderats d. h. auf Angelegenheiten der Verwaltung der Gemeinde gemäß Art. 29 GO und der Überwachung der Gemeindeverwaltung gem. Art. 30 Abs. 3 GO beschränkt.

Eine beliebige, nicht unmittelbar zur Wahrnehmung des Amtes oder zur Überwachung der Gemeindeverwaltung benötigte Auskunft oder Akteneinsicht ist daher auch in diesem Fall unzulässig. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die individuelle Akteneinsicht der einzelnen Gemeinderatsmitglieder mit einem personellen Mehraufwand für die Verwaltung einhergehen würde, da zunächst jeder Antrag auf Einsichtnahme durch die Gemeindeverwaltung auf seine Rechtmäßigkeit hin zu prüfen ist. Auch ist es zwingend erforderlich, dass bei jeder Akteneinsicht ein/e Mitarbeiter/in in einer Leitungsfunktion zu gegen ist. Diese/r Mitarbeiter/in muss u.a. gewährleisten, dass keine Kopien oder Ablichtungen von Unterlagen vorgenommen bzw. alle rechtlichen Vorgaben einhalten werden.

Darüber hinaus würde auch ein räumlicher Mehraufwand entstehen, da je nach Häufigkeit der sich aus der Änderung der Geschäftsordnung ergebenden Einsichtnahmen durch die Gemeinderatsmitglieder für diese Tätigkeit zusätzliche Räumlichkeiten ausgewiesen werden müssten. Dies wäre nötig, um eine konzentrierte Auseinandersetzung mit den einzusehenden Akten für die Gemeinderatsmitglieder, sowie einen hierdurch nicht beeinflussten Fortlauf der Tätigkeit der Gemeindeverwaltung gewährleisten zu können.

Auch weist die Verwaltung nochmals auf die außerordentliche Brisanz zum Schutz der Bevölkerung hin. Da in der Gemeinde Grünwald honorierte Persönlichkeiten leben, die meist Auskunftssperren zum Schutz vor Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen eingetragen haben, könnte es hier zu einem Interessenkonflikt zwischen Bürgern, der Gemeindeverwaltung und Gemeinderatsmitgliedern kommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung im Bereich der Akteneinsicht für Gemeinderatsmitglieder.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gilt somit als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 2 GO gilt der Tagesordnungspunkt als abgelehnt. GR-Mitglied Steininger war während der Abstimmung nicht anwesend.

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Beantragung von Fördermitteln bei dem Bundes-Sonderprogramm „Stadt und Land“; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, dass die Gemeinde Grünwald für ein Radwegekonzept der Gemeinde Grünwald und für die Fußgänger- und Radverkehrsbrücke von Grünwald nach Pullach einen Antrag beim Bundes-Sonderprogramm „Stadt und Land“ stellen soll.

Bei allen Maßnahmen, die von Seiten der Verwaltung durchgeführt werden, wird geprüft, ob Fördergelder von Seiten der Gemeinde Grünwald beantragt werden können. 

Der Gemeinderat Grünwald nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bei der Durchführung von Maßnahmen grundsätzlich prüft, ob Fördergelder beantragt werden können.

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Bewerbung um Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, dass sich die Gemeinde Grünwald um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. bewerben soll.

Die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)“ ist ein Netzwerk bayerischer Kommunen, dass 2012 ins Leben gerufen wurde. Leitidee des Vereins ist der Netzwerkgedanke und regelmäßige Erfahrungsaustausch. Erfahrungen lokaler Projektarbeiten werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht und ermöglichen Synergieeffekte, die alleine nur schwerlich erreichbar und umsetzbar wären. Politik und Verwaltung erhalten mit der koordinativen Geschäftsstelle der AGFK Bayern einen zentralen Ansprechpartner. Mittlerweile gehören bayernweit 83 Landkreise, Städte und Gemeinden dem Netzwerk an. Finales Ziel ist die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Der Weg dorthin stellt sich wie folgt dar:

  • Zunächst hat der Gemeinderat Grünwald einen Beschluss zur Aufnahme in die AGFK Bayern fassen.
  • Eine Kopie des Beschlusses geht mit einem formlosen Schreiben, in dem die Aufnahme beantragt wird, an die Geschäftsstelle der AGFK Bayern.
  • Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern wird mit der Gemeinde Grünwald einen Termin für eine Vorbereisung abstimmen. Im Rahmen der eintägigen Vorbereisung erhält die Kommune von einer unabhängigen Kommission ein Feedback zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und entsprechende Handlungsempfehlungen.
  • Nach der Vorbereisung erfolgt mit einem Beschluss des AGFK Bayern Vorstandes die Aufnahme in den Verein.
  • Innerhalb von vier Jahren nach der Vorbereisung muss die sogenannte Hauptbereisung durchgeführt werden. Im Rahmen der Hauptbereisung wird durch eine Bewertungskommission abschließend festgestellt, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht wird.
  • Nach erfolgreicher Hauptbereisung schlägt der Vorstand des Vereins dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor, die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zu verleihen.
  • Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird dann im Rahmen eines Festaktes durch einen politischen Vertreter des Freistaates verliehen und hat sieben Jahre Bestand.

Zudem soll von jedem Mitglied ein Radverkehrsbeauftragter benannt werden. 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die AGFK Bayern ist nach Größe der Kommunen gestaffelt und beträgt ab 01. Januar 2021 für 10.001 bis 20.000 Einwohner 1.500,00 Euro

Einzelne Punkte müssen spätestens bis zur Hauptbereisung erfüllt sein (rot). Bei anderen Punkten (grün) muss von Seiten der Gemeinde dargestellt werden, wie das Thema konzeptionell behandelt und umgesetzt wird. Laut AGFK Bayern handelt sich um eine „offene Liste“ der Aufnahmekriterien. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten vor Ort.


  1. Kommunalpolitische Zielsetzungen (z. B. Beschlüsse) durch 

  • Politische Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Gemeinderatsbeschluss

  • Organisatorische, personelle und finanzielle Vorkehrungen (Radverkehrsbeauftragter, Ansprechstelle, z. B. auch im Unterhaltungsdienst)

  • Erarbeitung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines klaren und stringenten Konzeptes für die Radverkehrsförderung

  • Klare, stringente kommunale Radverkehrspolitik in den vier gleichwertigen Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation

  • Politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in einem konkreten überschaubaren Zeitraum 

  • Förderung der Nahmobilität (Kommune der kurzen Wege, Nahmobilität, barrierefreie Stadt, Nahversorgung und Naherholung sichern z. B. durch Berücksichtigung in der Bauleitplanung)

  • Kooperation mit den räumlich angrenzenden Gebietskörperschaften 

  • Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell) (Umsetzung: z. B. Teilnahme an Veranstaltungen, Arbeitsgruppen etc.) 


  1. Fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen, pflegen und erhalten 

  • Erarbeitung einer Netzplanung für den nicht motorisierten Verkehr (Radverkehrskonzept) 

  • Verknüpfung der Netzplanung mit den vorhandenen bzw. geplanten Radverkehrsnetzen der angrenzenden Gebietskörperschaften 

  • Einbindung der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetz für Radler und anderer übergeordneter Routennetze

  • Entschärfung von Unfallschwerpunkten (Darstellung: welche Unfallschwerpunkte sind bekannt? Welche Konzepte zur Entschärfung sind vorhanden?)

  • Die Infrastruktur soll sich an dem anerkannten Stand der Technik orientieren, der in den Regelwerken der FGSV (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA) und dem „Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“ enthalten ist

Bauliche Elemente der Infrastruktur 

Radwege

Radfahrstreifen, Schutzstreifen für Radfahrer

Fahrradstraßen

Radfahrschleusen und -aufstellflächen an Knotenpunkten

Sichere Querungsstellen

Tempo 30/Verkehrsberuhigung

Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer gegen die Fahrtrichtung

Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs bei Lichtsignalsteuerungen

Abstellanlagen (Fahrradabstellsatzung)

Radstationen, B + R

Radwanderwege

Radwegweisung

Radwegeauffahrkanten möglichst mit gesicherter Nullabsenkung unter Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer

Organisatorische Elemente der Infrastruktur

Erstellung eines Winterdienstplanes für die Radverkehrsinfrastruktur

Berücksichtigung des Radverkehrs beim Baustellenmanagement


  1. Service für den Radverkehr

Initiierung von:

Fahrradbezogenen Dienstleistungen (z. B. Fahrradkuriere, bewachte Fahrradabstellplätze mit Kinderwagenverleih etc., Reparatur- und Pflegeservice)

Radverkehr im Umweltverbund (z.B. Mitnahme und Verknüpfung im ÖV)

Fahrradfreundlicher Einzelhandel (z. B. hochwertige überdachte Stellplätze, Hol-/Bringdienste des Einzelhandels)

Fahrradfreundliche Arbeitgeber, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Schulen

Einfach zugängliche Internetinformationen zum Radverkehr über kommunale Internetauftritte


  1. Fahrradfreundliches Klima fördern

Offensives Marketingkonzept (Werbung, Medien)

Bürgerinformationen (Veranstaltungen)

Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden (ADFC, Handel, Industrie etc.)

Fahrradtourismusförderung

Vorbildfunktion kommunaler Repräsentanten

Einführung und Förderung fahrradfreundlicher Technologien, z. B. Elektrofahrräder

Mobilitätsbildung und –erziehung

Fahrradverleihsysteme


  1. Nahmobilität fördern

Adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen

Fußgängerwegweisung

Attraktive öffentliche Räume (auch für Aufenthalt und Kommunikation)

Bauliche und verkehrliche Bevorzugung des nichtmotorisierten Verkehrs in Wohngebieten

Hochwertige, wohnungsbezogene, attraktive Naherholungsangebote

Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität

Einbeziehung nichtmotorisierter Verkehre in die Planung (integrative Verkehrsplanung)

Freihalten der Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz-Verkehr

GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Grünwald beschließt eine Bewerbung zum Beitritt bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. anzustreben.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gilt somit als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

9. Benennung eines/einer Radverkehrsbeauftragten für die Gemeinde Grünwald; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 15.02.2021 die Benennung einer/eines Fahrradbeauftragte/n zur Förderung der Fahrradsicherheit und Fahrradkultur in Grünwald. 

Die/der Fahrradbeauftragte bzw. Radverkehrsbeauftragte ist eine für alle Belange des Fahrradverkehrs zuständige Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Gemeinde. Sie/er soll eine zentrale Koordinierungsstelle für alle Planungen und Aktivitäten zum Thema Fahrrad in der Gemeinde sein und u.a. die verschiedenen Bereiche der Gemeindeverwaltung bei den Konzepten zur Förderung des Radverkehrs in Grünwald koordinieren und unterstützen.

Diese zusätzlichen Aufgaben können von einer/einem Beschäftigten der Verwaltung nicht übernommen werden.

Aus Sicht der Verwaltung müsste dementsprechend im Falle der Benennung einer/eines Fahrradbeauftragten eine zusätzliche Stelle im Bereich der Verwaltung geschaffen werden, die mit diesen vielfältigen Aufgaben betraut wird.

Im Laufe der anschließenden Diskussion stellt die CSU-Fraktion den Antrag zur Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Stellenplan 2022, die sodann mit diesen entsprechenden Aufgaben betraut wird.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich diesem Antrag an.

1. Bürgermeister Neusiedl lässt sodann über den Antrag der CSU-Fraktion abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Stellenplan 2022. Der/Die Stelleninhaber/in wird sodann unter anderem mit den Aufgaben einer/eines Radverkehrsbeauftragten betraut werden.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021 gilt somit als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 10

Sachverhalt

Hauptamtsleiter Dietz gibt folgende Änderungen bezüglich der Corona-Pandemie aus der Kabinettssitzung vom 29.06.2021 bekannt:

  1. Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli / weitere Erleichterungen ab 1. Juli / bis zu 1.500 Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Tagungen und Kongressen unter freiem Himmel / auch bei weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 25 keine Maskenpflicht am Platz bei erweiterter Testpflicht / Gastronomische Angebote künftig bis 1 Uhr möglich.

  1. Sommerpass Bayern 2021 für Abschlussklassen / Freier Eintritt in staatliche Schlösser und Museen sowie kostenlose Mitfahrten bei Bayerischer Seenschifffahrt.

  1. Mehr Sport für Kinder in Bayern / Freistaat übernimmt Jahresmitgliedschaft für alle bayerischen Grundschüler im Schuljahr 2021/22 bei Neueintritt in einen Sportverein / Freistaat fördert „Seepferdchen“.

zum Seitenanfang

11. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 11

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 12

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

zum Seitenanfang

13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13
zum Seitenanfang

13.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 angefragt, ob die Verwaltung Kontakt mit dem Eigentümer des Anwesens in der Nibelungenstraße 7 aufnehmen könne, da sich auf diesem Grundstück ein Baum in gefährlicher Schräglage befindet. 

Der Baum in gefährlicher Schräglage ist in der Zwischenzeit gefällt worden.

zum Seitenanfang

13.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 angefragt, ob die zuständige Polizeiinspektion Grünwald darauf hinweisen könnte, dass insbesondere im Bereich der Aurikel- und Anemonenstraße laufend Autos auf den Bürgersteigen parken. 

In der Aurikel- und Anemonenstraße handelt es sich um keinen Gehweg, sondern lediglich um einen Seitenstreifen. Unter einem „Seitenstreifen" ist entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann. Gemäß § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen. Es liegt hier kein Verstoß gegen die StVO vor.

zum Seitenanfang

13.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Sedlmair G. aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 angefragt, inwieweit es sich bei der Baumaßnahme an der Kreuzung Oberhachinger Straße / Josef-Sammer-Straße um die Errichtung der endgültigen festen Ampelanlage durch den Landkreis München handelt.

Es wurden Suchschlitze für die Untergrunduntersuchung angelegt. Dabei konnte die Lage der Versorgungsleitungen festgestellt und Einschätzungen für das zukünftige Fundament der Ampelanlage gesammelt werden.

Kurze Vorausschau:
Für die Vollsignalanlage am Knotenpunkt Oberhachinger Straße/ Sudetenstraße/ Josef-Sammer-Straße ist der Baubeginn voraussichtlich am 13. September 2021 geplant. Für die ersten zwei Wochen müssen die Sudetenstraße und die Josef-Sammer-Straße gesperrt werden. Die Oberhachinger Straße wird nicht vollgesperrt, höchstens halbseitig.

zum Seitenanfang

13.4. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 20.04.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 wegen des Erdaushubs in der Wallbergstraße angefragt. Frau Reinhart-Maier hat sich hierzu bereits im Bauamt erkundigt. Die Aufschüttung ist groß und nicht eingezäunt und auf der Aufschüttung spielen Kinder. Das wäre lebensgefährlich. 

Bauamtsleiter Rothörl trägt dazu vor, dass mit dem Eigentümer gesprochen wurde, mit dem Ergebnis, dass jetzt ein Bauzaun die Aufschüttung vor unbefugtem Betreten schützt – überdies wird der Erdaushub in den nächsten Wochen wieder beseitigt. 

zum Seitenanfang

13.5. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 28.01.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz berichtete in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.01.2020, dass der Parkplatz am Wertstoffhof seit Jahren von verschiedenen Baufirmen belagert wird und dies kein gutes Bild abgibt, wenn man von Straßlach nach Grünwald fährt. Wann hat dies eine Ende und kann man künftig alternative Standorte verwenden?

Stellvertretender Bauamtsleiter Kleßinger teilt dem Gremium mit, dass der Parkplatz geräumt wurde und seit Ende 2020 die Fläche freigeräumt ist. Alternative Standorte sind keine vorhanden, die Lagerung erfolgt nun jeweils direkt an den Baustellen.

zum Seitenanfang

13.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Vorwerk;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Vorwerk fragt an, ob der Basketballplatz in der Keltenstraße überprüft werden könnte, da im Spielfeld Basketballkörbe fehlen.

Die Verwaltung sagt eine Überprüfung der Plätze zu und wird die Basketballkörbe, wenn möglich, ergänzen.

zum Seitenanfang

13.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Zahn fragt an, warum in anderen Landkreisen die Prioritäten schneller durchgeimpft werden wie im Landkreis München. GR-Mitglied Zahn weiß, dass hierfür die Gemeinde Grünwald nicht zuständig ist.

1. Bürgermeister Neusiedl bestätigt Frau Zahn, dass hierfür der Landkreis München zuständig ist. Trotzdem kann Herr Neusiedl berichten, dass derzeit nicht genügend Impfstoff vorhanden ist und die Altersstruktur im Landkreis München sehr hoch ist. 

zum Seitenanfang

13.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob bei der Ausfahrt aus dem Wertstoffhof die Bepflanzung entfernt werden könnte, da der Bereich schlecht eingesehen werden kann.

Die Verwaltung wird die Ausfahrten prüfen und bei Bedarf zurückschneiden lassen.

zum Seitenanfang

13.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Gast fragt an, wie es mit dem Blühwiesenprojekt weitergeht, da die Blühwiesen in Grünwald schön geworden sind.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass das Projekt schrittweise weitergeht und peu á peu umgesetzt wird.

zum Seitenanfang

13.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Gast fragt an, warum die öffentliche Toilette am Derbolfinger Platz / Wilhelm-Keim-Straße erneut gesperrt war.

Die Toilette ist wegen eines Wasserschadens gesperrt, die Trocknungsarbeiten laufen entsprechend. Anschließend erfolgt die Reparatur der Toilette, damit die Anlage möglichst bald wieder geöffnet werden kann.

zum Seitenanfang

13.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Gast;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Gast fragt an, ob es bereits Planungen in Bezug auf die Öffnung des Jugendzentrums gebe.

Personalamtsleiter Pleithner berichtet hierzu, dass sich die Personalsuche in diesem Bereich sehr schwierig darstellt. In Zusammenarbeit mit dem Referat für Jugend und Soziales wird jedoch derzeit intensiv an einer Lösung zur Öffnung des Jugendzentrums gearbeitet.

zum Seitenanfang

13.12. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, ob die Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin in das Rathaus der Gemeinde Grünwald kommen können.

Wegen des Problems der Kontaktverfolgung ist das Rathaus der Gemeinde Grünwald analog zum Landratsamt München nur mit vorheriger Terminvergabe geöffnet. Diese Regelung gilt seit Beginn der Corona-Pandemie und hat sich sehr gut bewährt.

zum Seitenanfang

13.13. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.13

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, ob bezüglich der Umgestaltung der Ortsmitte bereits ein Planungsbüro beauftragt wurde.

Bauamtsleiter Rothörl bestätigt, dass bereits ein Planungsbüro von Seiten der Gemeinde Grünwald beauftragt wurde. Sobald verschiedene Planvarianten vorliegen, werden dem Gemeinderat die Planungen vorgestellt.

zum Seitenanfang

13.14. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.14

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, welche Zählung an der Grünwalder Brücke durchgeführt wird.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass dies die Zählung der Fußgänger und Radfahrer für die Bedarfsanalyse zur Radwegebrücke von Grünwald nach Pullach ist.

zum Seitenanfang

13.15. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.15

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand des Umbaus des freilaufenden Rechtsabbiegers ist.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass derzeit eine Verkehrszählung durchgeführt wird. Diese Verkehrszählung wurde vom Staatlichen Bauamt Freising vor Umsetzung des Umbaus gefordert.

zum Seitenanfang

13.16. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.16

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, inwieweit die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald auch nach Ende der bundesweiten Regelungen weiterhin Homeoffice in Anspruch nehmen können.

Personalamtsleiter Pleithner berichtet, dass die Beschäftigten weiterhin jederzeit hierzu entsprechende Anträge stellen können und über diese dann nach den geltenden rechtlichen Kriterien entschieden wird.

zum Seitenanfang

13.17. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.17

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, warum es auf der Homepage für das Stadtradeln kein Mängelradar mehr gibt. 

GR-Mitglied Ritz zeigt in der Gemeinderatssitzung GR-Mitglied Reinhart-Maier das Mängelradar. Gleichfalls ergänzt 1. Bürgermeister Neusiedl, dass auf der gemeindlichen Webseite ein Mängelreporter für Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt ist.

zum Seitenanfang

13.18. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.18

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob die überhängenden Äste auf Höhe des gemeinsamen Geh- und Radweges Nördlichen-Münchner-Straße 8 zurückgeschnitten werden könnten.

Die Verwaltung wird das entsprechend veranlassen.

zum Seitenanfang

13.19. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.19

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob die Beschilderungen der Blühwiesen in Wörnbrunn mehr aus den Blühflächen heraus nach außen gesetzt werden könnten, damit die Beschilderungen besser gelesen werden können.

Die Beschilderungen in den Blühwiesen werden überprüft und so ergänzt, dass eine gute Lesbarkeit möglich ist.

zum Seitenanfang

13.20. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.20

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt lobt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung für den reibungslosen Ablauf in der Zeit des Homeoffice.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt das Lob gerne entgegen und wird dies an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben.

Datenstand vom 29.09.2021 09:41 Uhr