Datum: 27.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 20:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2021;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 29.06.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.
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4. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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5. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.
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6. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6 |
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6.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob im Wertstoffhof für die Besucherinnen/Besucher und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie die Besucherinnen/Besucher des wöchentlichen Grünwalder Bauernmarktes eine Maskenpflicht besteht.
Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass beim Wertstoffhof für die Besucherinnen/Besucher eine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes besteht. Für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist die Firma Ehgartner als Arbeitgeber zuständig.
Für den Bauernmarkt hat keine Maskenpflicht bestanden. Das Landratsamt München als Kreisverwaltungsbehörde hätte eine Maskenpflicht auf zentrale Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, anordnen können. Dies ist für den Bereich des Bauernmarktes nicht geschehen.
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6.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Gaststätte „Eierwiese Schank & Speisemeisterei“ den Gehweg mit Loungemöbel blockieren darf.
1. Bürgermeister Neusiedl erwidert, dass der Gehweg zur Hälfte der Gemeinde Grünwald und zur Hälfte der Gaststätte gehört. Die Loungemöbel stehen auf der privaten Grundstücksfläche. Einzig ein paar einzelne Stühle stehen auf gemeindlichem Grund.
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6.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die von der Gemeinde Grünwald beschafften Luftreinigungsgeräte den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.
Stellvertretender Bauamtsleiter Kleßinger teilt mit, dass die Gemeinde Grünwald als eine der ersten Gemeinden im Landkreis München Luftreinigungsgeräte erworben hat. Diese entsprechen natürlich den aktuellen technischen Anforderungen.
Neben der Martin-Kneidl-Grundschule und dem Gymnasium Grünwald wurden auch bereits alle Kindertagesstätten, die Gemeindeverwaltung, alle Außenstellen und die freien Träger mit entsprechenden Geräten versorgt.
Die gewählten Luftreinigungsgeräte funktionieren mittels einer sogenannten Plasmatechnologie ohne Filter, geräuscharm und weitgehend wartungsfrei.
Die neuen Förderrichtlinien beinhalten Geräte mit Plasmatechnologie, die die Gemeinde Grünwald erworben hat.
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6.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6.4 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz fragt an, ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Alarmierung über Sirenen in der Gemeinde Grünwald zu machen.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung zu.
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6.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6.5 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob die Gemeinde Grünwald beim Staatlichen Bauamt für die Emil-Geis-Straße im Straßenabschnitt zwischen Marktplatz und Ortsende Grünwald Richtung Pullach 30 km/h beantragen kann, da dieser Bereich für Fußgänger, die die Straße überqueren, sehr gefährlich ist.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass bereits im Jahr 2017 auf der Oberhachinger Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beim Landratsamt München beantragt wurde. Obwohl in der Oberhachinger Straße das Gymnasium Grünwald beheimatet ist, wurde der Gemeinde Grünwald der Antrag abgelehnt.
Auch wurden im Jahr 2019 beim Staatlichen Bauamt für diesen Bereich ein Zebrastreifen und Querungshilfen beantragt. Bedauerlicherweise hat das Staatliche Bauamt diese Anträge abgelehnt. Da die Emil-Geis-Straße eine Staatsstraße ist, ist der Straßenbaulastträger das Staatliche Bauamt und die Genehmigungsbehörde die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes München. Die Verwaltung sieht in diesem Fall keine Möglichkeit eine Genehmigung der beiden Behörden zu erhalten.
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6.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6.6 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Schreyer moniert, dass die neu aufgestellten Sitzgelegenheiten (in Kombination mit Pflanzgefäßen) zu niedrig sind.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die aufgestellten Pflanztröge exakt der Größe und dem Modell entsprechen, die vom Bauausschuss beschlossen wurden. Bei weiteren Bestellungen kann je nach Örtlichkeit über eine größere Ausführung nachgedacht werden.
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6.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zahn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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6.7 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Zahn fragt an, wie die Konzerte am Freitag und Samstag in der Grünwalder Burg besucht waren.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass das Konzert sowohl am Freitag als auch am Samstag ausverkauft war und sichert eine Klärung zu, ob es eine Warteliste gab.
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7. Antrag auf Soforthilfe für die Hochwasserkatastrophe; Antrag der CSU-Fraktion vom 23. Juli 2021;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die CSU-Fraktion stellt den Antrag, einen Betrag von 250.000,00 € für eine Soforthilfe für eine von der jetzigen Hochwasserkatastrophe betroffenen Gemeinde als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.
Die CSU-Fraktion favorisiert die Gemeinde Schönau am Königssee im schwer betroffenen Landkreis Berchtesgaden.
Grundsätzlich ist gemäß Art. 75 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) die Verschenkung von Gemeindevermögen unzulässig.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes München hat der Gemeinde Grünwald schriftlich mitgeteilt, dass mit der Gewährung von Spenden äußerst zurückhaltend umzugehen ist. Eine Katastrophenhilfe kann aber unter die Erfüllung von Gemeindeaufgaben ausnahmsweise fallen, wenn es sich um eine Gemeinde mit örtlichem Bezug handelt.
Vor diesem Hintergrund rät die Kommunalaufsicht, an eine Gemeinde zu spenden, die vergleichbar wie im Jahr 2016 der Landkreis Rottal-Inn als Teil des Freistaates Bayern ein Mindestmaß an örtlichem Bezug aufweist sowie außergewöhnlich betroffen ist.
Auch teilt die Kommunalaufsicht des Landratsamtes München mit, dass eine solche Spende der Höhe nach angemessen sein und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Situation der jeweiligen Gemeinde stehen muss. Bei einer Begrenzung auf 250.000,00 Euro dürften diese Voraussetzungen laut Kommunalaufsicht bei der Gemeinde Grünwald vorliegen.
Die Gemeinde Grünwald hat im Zuge der Hochwasserhilfe bereits im Jahr 2002 die Gemeinde Müglitztal in Sachsen mit 100.000,00 €, im Jahr 2013 die Gemeinde Niederalteich in Niederbayern mit 200.000,00 € und im Jahr 2016 den Landkreis Rottal-Inn in Niederbayern mit 250.000,00 € unterstützt.
GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt den Antrag, die Höhe der Hochwasserhilfe auf 300.000,00 € zu erhöhen.
Beschluss
Der Gemeinderat Grünwald beschließt der Gemeinde Schönau am Königssee eine einmalige zweckgebundene Spende für die Hochwasserhilfe in Höhe von 300.000,00 € zukommen zu lassen.
Für diese Katastrophenhilfe sind bei der zutreffenden Haushaltsstelle 14000.7120 keine Mittel eingeplant. Diese außerplanmäßige Ausgabe kann im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 90000.0030 Gewerbesteuereinnahmen abgedeckt werden. Als Soforthilfe ist die Ausgabe aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1; Energetische Sanierung; Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.07.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Hirtenweg 1 im Jahr 2013 erworben. In den vergangenen Jahren wurden bereits verschiedene Bereiche saniert, jedoch hat sich der bauliche Zustand verschlechtert. Neben den Balkonen sind Fenster, Türen und Holzbauteile erneuerungsbedürftig. Eine erste Begehung hat ergeben, dass die energetische Sanierung dringend erforderlich ist.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten: Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, Ausschreibung der Leistungen, Vergabe und die Umsetzung.
Ein Angebot für die Planung und Bauüberwachung liegt vom Architekturbüro Völkner (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30%, Nebenkosten 5%) bereits vor.
Die erste Kostenschätzung für die energetische Sanierung liegt hier bei 1.051.000,00 € Brutto.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 einzuplanen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt die Energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Hirtenweg 1 und die zugehörige Kostenschätzung in Höhe von 1.051.000,00 € zu genehmigen. Das Architekturbüro Völkner wird mit der Planung und Bauüberwachung (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30%, Nebenkosten 5%) beauftragt, dabei ist die Erfordernis der Dachdämmung (Geschossdecke über der letzten Ebene mit Aufenthaltsräumen) zu prüfen.
Weiterhin ist bei der Sanierung darauf zu achten, dass der Stil des Bestandsgebäudes hinsichtlich der Materialität (bestehende Holzelemente sollten bleiben) gewahrt bleibt.
Der Bauausschuss wird ermächtigt die weiteren Beschlüsse zur Umsetzung der energetischen Sanierung zu fassen.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstelle 88000.9420 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.09.2021 08:09 Uhr