Datum: 10.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 20:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. April 2021;
3 Bauantrag zum Neubau eines Bürohauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Str. 37;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Str. 37;
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Str. 37;
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/38 an der Muffatstraße 5;
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/38 an der Muffatstraße 5;
8 Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung - Dachziegel auf dem Grundstück Fl.Nr. 13/1 an der Tölzer Straße 1;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
11 Antrag der CSU-Fraktion - Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für private Kindertagesstätten – Bekanntgabe;
12 Haus der Begegnung; VE 501 Unterhaltspflege der Außenanlagen – Vergabe;
13 Martin-Kneidl-Grundschule Grünwald; Ausstattung mit interaktiven Tafeln - Vergabe;
14 Bürogebäude Tannenhof; Erneuerung Regelung der Energiezentrale und der Einzelraumregelung – Genehmigung;
15 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
15.1 Bekanntgabe der Verwaltung
15.2 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift_öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. April 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.04.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Neubau eines Bürohauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Str. 37;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Das gut eingewachsene Grundstück ist mit einem älteren Wohnhaus in E + 1 + D-Bebauung bebaut. Das Bestandsgebäude soll durch drei Gebäude + Tiefgarage und Doppelgaragen (die Wohnhäuser im rückwärtigen Bereich werden mit separaten Bauanträgen zur Genehmigung beantragt) ersetzt werden.

Direkt an der Nördlichen Münchner Straße soll ein Bürohaus mit Tiefgarage entstehen. Das Bürohaus ist in E + D- Bebauung geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einer Dachneigung von 44° ist kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Bei der Berechnung zu den beantragten Nebenanlagen (Parklift, Tiefgarage, Zufahrten, oberirdische Garagen, Müllhaus, abgerückte Terrassen bei den Wohnhäusern) ist eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen für 355 m² (Maß über 50 %) erforderlich. Die zulässige Grundfläche wird anstatt mit 50% mit rechnerisch ca. 149 % überschritten! Selbst bei wohlwollender Auslegung und einem rechnerischen Ansatz einer maximal anrechenbaren Grundfläche von 70% (in Bezug auf die zulässige GR der Hauptnutzung) sprechen wir hier immer noch von einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca.106 %.

In Geiselgasteig gilt seit jeher eine sehr niedrige Nutzungszahl bei der Grund- u. Geschossflächenzahl (nämlich 0,15 und 0,12). Mit der Hauptnutzung dürfen lediglich 12% mit baulichen Anlagen überbaut werden – diese 12% dürfen zu 50% respektive max. 70% nach den gültigen gesetzlichen Regelungen der Baunutzungsverordnung überschritten werden (rechnerisch sind das bei einer Grundflächenzahl von 0,12 = 0,06 – insgesamt also 0,18. Rechnerisch kommt man bei vorliegender Planung aller Nebenanlagen auf eine Grundflächenzahl von 0,22 (zulässig jedoch max. 0,18!).

Die vorliegende Planung ist diesbezüglich an die maximal zulässigen Vorgaben anzupassen/abzuändern!

Durch den rechtsgültigen Baulinienplan ist eine Baugrenze von 7m zur Nördlichen Münchner Straße festgesetzt. Diese wird an allen Bereichen eingehalten.

Die festgesetzten Wand- und Firsthöhen werden eingehalten. Mit dem Giebel in der Nord-Westansicht wird die zulässige Wandhöhe mit diesem Bauteil um 1,21m überschritten. Hier hat die Gemeinde regelmäßig Abweichungen (bis zu 1,80m über der zulässigen Wandhöhe) zugelassen.


Weiter wird für das Bürohaus ein 1m hoher Sockel (ebenfalls in Geiselgasteig zulässig) vorgesehen.

Die sonstigen Parameter nach der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Die Abstandsflächen mit dem Bürohaus werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wurde durch den Bau einer Tiefgarage mit 12 Stellplätzen erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan ist derzeit zur Prüfung im Umweltamt. Die Stellungnahme des Umweltamtes wird bis zur Sitzung nachgereicht.

Aufgrund der massiven Überschreitung mit der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Die Eingabepläne sind dahingehend abzuändern.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage nicht herzustellen.

Die Versagensgründe liegen in der deutlichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen auf dem gesamten Baugrundstück mit allen geplanten Nebenanlagen.

Die Pläne sind insoweit abzuändern.

Zum Schutz der Buche Nr. 23 ist der Zugang zum Gebäude entsprechend umzuplanen bzw. sind entsprechende wurzelschützende Maßnahmen zu beauflagen.

Die verbleibenden Buchen müssen bei Freistellung durch Fällungen unbedingt zeitnah Stammanstriche erhalten.

Vor Abbruch des Altbestanden müssen ortsfeste Baumschutzzäune aufgestellt und vom Umweltamt abgenommen werden.

Bei einer anstehenden Rodung in der Vogelbrutzeit muss vorher die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Str. 37;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Das gut eingewachsene Grundstück ist mit einem älteren Wohnhaus in E + 1 + D-Bebauung bebaut. Das Bestandsgebäude soll durch drei Gebäude + Tiefgarage und Doppelgaragen (die Wohnhäuser im rückwärtigen Bereich werden mit separaten Bauanträgen zur Genehmigung beantragt) ersetzt werden.

Hinter dem geplanten Bürohaus mit Tiefgarage (separater Bauantrag) sollen noch zwei Einfamilienhäuser entstehen. Das Einfamilienhaus 1 im südlichen Grundstücksbereich ist in E + 1 + D- Bebauung geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einem Walmdach mit einer Dachneigung von 50°/10° ist kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Bei der Berechnung zu den beantragten Nebenanlagen (Parklift, Tiefgarage, Zufahrten, oberirdische Garagen und Besucherstellplätze, Müllhaus, abgerückte Terrassen bei den Wohnhäusern) ist eine Befreiung für ca. 355 m² (Maß über 50 %) erforderlich. Die zulässige Grundfläche wird anstatt mit 50% mit rechnerisch 149% überschritten! Selbst bei wohlwollender Auslegung und einem rechnerischen Ansatz einer maximal anrechenbaren Grundfläche von 70% (in Bezug auf die zulässige GR der Hauptnutzung) sprechen wir hier immer noch von einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von 106 %.

In Geiselgasteig gilt seit jeher eine sehr niedrige Nutzungszahl bei der Grund- u. Geschossflächenzahl (nämlich 0,15 und 0,12). Mit der Hauptnutzung dürfen lediglich 12% mit baulichen Anlagen überbaut werden – diese 12% dürfen zu 50% respektive max. 70% nach den gültigen gesetzlichen Regelungen der Baunutzungsverordnung überschritten werden (rechnerisch sind das bei einer Grundflächenzahl von 0,12 = 0,06 – insgesamt also 0,18. Rechnerisch kommt man bei vorliegender Planung aller Nebenanlagen auf eine Grundflächenzahl von 0,22 (zulässig jedoch max. 0,18!).

Die vorliegende Planung ist diesbezüglich an die maximal zulässigen Vorgaben anzupassen/abzuändern!

Die festgesetzten Wand- und Firsthöhen werden eingehalten. Die zur Dachbelichtung vorgesehenen Gauben halten die Abstände nach Ortsgestaltungssatzung allesamt ein.

Die Abstandsflächen mit Haus 1 werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan ist derzeit zur Prüfung im Umweltamt und wird zur Sitzung nachgereicht.

Aufgrund der massiven Überschreitung mit der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen bezogen auf das gesamte Baugrundstück empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Die Eingabepläne sind dahingehend abzuändern.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Doppelgarage nicht herzustellen.

Die Versagensgründe liegen in der deutlichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen auf dem gesamten Baugrundstück mit allen geplanten Nebenanlagen.

Die Pläne sind insoweit abzuändern.

Zum Schutz der Nachbarbuche Nr. 1 ist die Zufahrt zu der rückwärtigen Bebauung über eine Wurzelbrücke zu führen. Fallen weitere Wurzelräume von Bäumen des benachbarten nördlichen Grundstücks in den Bereich der Zufahrt, so ist hier ebenfalls eine Wurzelbrücke vorzusehen.

Die verbleibenden Buchen müssen bei Freistellung durch Fällungen unbedingt zeitnah Stammanstriche erhalten.

Vor Abbruch des Altbestandes müssen ortsfeste Baumschutzzäune aufgestellt und vom Umweltamt abgenommen werden.

Bei einer anstehenden Rodung in der Vogelbrutzeit muss vorher die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Str. 37;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Das gut eingewachsene Grundstück ist mit einem älteren Wohnhaus in E + 1 + D-Bebauung bebaut. Das Bestandsgebäude soll durch drei Gebäude + Tiefgarage und Doppelgaragen (die Wohnhäuser im rückwärtigen Bereich werden mit separaten Bauanträgen zur Genehmigung beantragt) ersetzt werden.

Hinter dem geplanten Bürohaus mit Tiefgarage (separater Bauantrag) sollen noch zwei Einfamilienhäuser entstehen. Das Einfamilienhaus 2 im östlichen Grundstücksbereich ist in E + 1 + D- Bebauung geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einem Walmdach mit einer Dachneigung von 50°/10° ist kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Bei der Berechnung zu den beantragten Nebenanlagen (Parklift, Tiefgarage, Zufahrten, oberirdische Garagen, Müllhaus, abgerückte Terrassen bei den Wohnhäusern) ist eine Befreiung in Höhe von 355 m² (Maß über 50 %) erforderlich. Die zulässige Grundfläche wird anstatt mit 50% mit rechnerisch 149 % überschritten! Selbst bei wohlwollender Auslegung und einem rechnerischen Ansatz einer maximal anrechenbaren Grundfläche von 70% (in Bezug auf die zulässige GR der Hauptnutzung) sprechen wir hier immer noch von einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von 106%.

In Geiselgasteig gilt seit jeher eine sehr niedrige Nutzungszahl bei der Grund- u. Geschossflächenzahl (nämlich 0,15 und 0,12). Mit der Hauptnutzung dürfen lediglich 12% mit baulichen Anlagen überbaut werden – diese 12% dürfen zu 50% respektive max. 70% nach den gültigen gesetzlichen Regelungen der Baunutzungsverordnung überschritten werden (rechnerisch sind das bei einer Grundflächenzahl von 0,12 = 0,06 – insgesamt also 0,18. Rechnerisch kommt man bei vorliegender Planung aller Nebenanlagen auf eine Grundflächenzahl von 0,2421 (zulässig jedoch max. 0,18!).

Die vorliegende Planung ist diesbezüglich an die maximal zulässigen Vorgaben anzupassen/abzuändern!

Die festgesetzten Wand- und Firsthöhen werden eingehalten.

Die Abstandsflächen mit Haus 2 werden eingehalten. situieren – oder die Gauben sind auf der Gebäudenordseite wegzulassen.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan ist derzeit zur Prüfung im Umweltamt. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Aufgrund der massiven Überschreitung mit der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen bezogen auf das gesamte Baugrundstück empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Die Eingabepläne sind dahingehend abzuändern.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Doppelgarage nicht herzustellen.

Die Versagensgründe liegen in der deutlichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen auf dem gesamten Baugrundstück mit allen geplanten Nebenanlagen.

Die Pläne sind insoweit abzuändern.

Zum Schutz der Nachbarbuche Nr. 1 ist die Zufahrt zu der rückwärtigen Bebauung über eine Wurzelbrücke zu führen. Fallen weitere Wurzelräume von Bäumen des benachbarten nördlichen Grundstücks in den Bereich der Zufahrt, so ist hier ebenfalls eine Wurzelbrücke vorzusehen.

Die verbleibenden Buchen müssen bei Freistellung durch Fällungen unbedingt zeitnah Stammanstriche erhalten.

Vor Abbruch des Altbestandes müssen ortsfeste Baumschutzzäune aufgestellt und vom Umweltamt abgenommen werden.

Bei einer anstehenden Rodung in der Vogelbrutzeit muss vorher die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/38 an der Muffatstraße 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Muffatstraße 5, Grundstück Fl. Nr. 634/3 (Grundstücksgröße = 1748 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012, Baulinienplan 65 B 11, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das vormals 3.648 m² große Grundstück an der Muffatstraße 5 wurde in zwei Grundstück reell geteilt. Das rückwärtige Grundstück wurde bereits beplant, der Bauantrag war in der letzten Bauausschusssitzung beratungsgegenstand. Der Bauwerber beantragt nun das Einvernehmen für die Bebauung des straßennahen Grundstücksteils mit zwei Einfamilienhäusern.
Der Bauwerber plant hier die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach, DN 52°/20°). Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.  

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Zufahrten und der geplanten Tiefgarage mit ca. 144 m² über das gesetzlich festgesetzte Maß von 50 % hinaus überschritten. Die Tiefgarage ist außerhalb des Hauptbaukörpers geplant und sieht 4 Stellplätze vor. Die Erschließung erfolgt flächengünstig über einen Autoaufzug. Grundsätzlich ist die Planung einer Tiefgarage möglich, jedoch sollte diese das zu Verfügung stehende Maß der baulichen Nutzung einhalten. Eine Positionierung unter dem Hauptbaukörper oder durch die Planung einer oberirdischen Garage sollte in Betracht gezogen werden.
Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für oberirdische und unterirdische bauliche Anlagen bis zu 70 % der festgesetzten Grundflächenzahl mit den Zufahrten, und sonstigen Nebenanlagen sollte befürwortet werden. Eine Überschreitung über dieses Maß hinaus sollte nicht befürwortet werden, zumal die bereits befreite Zufahrt über den abgeteilten Hammerstiel zum rückwärtigen Grundstück zur Erschließung verwendet wird.  Eine entsprechende Umplanung der Tiefgarage bzw. der grundflächenrelevanten baulichen Anlagen ist erforderlich.

Das Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB hinsichtlich Geschossigkeit und mit der geplanten Wandhöhe von 6,73 m und einer Firsthöhe von 10,22 m in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die festgesetzte Baugrenze des Bebauungsplanes 65 B 11 mit einer Tiefe von 5 m wird eingehalten. Das Hauptgebäude liegt 8 m hinter der straßenseitigen Grundstücksgrenze.

Der nach Westen geplante Lichthof hält die Ausnahmetatbestandsmerkmale der Ortsgestaltungssatzung ein. Der festgesetzte Abstand von 5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze wird eingehalten.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Die nördlichen Abstandsflächen der beiden Gebäude fallen auf den gemäß Planung abgeteilten Zufahrtshammerstiel zum rückwärtigen Grundstück. Eine formelle Abstandsflächenübernahme ist ggf. nachzuweisen.  

Der Stellplatznachweis für die vorliegende Wohnbebauung wird in ausreichender Weise durch die 4 geplanten Tiefgaragenstellplätze geführt. Gemäß Stellplatzsatzung sind zwei Stellplätze für das Einfamilienhaus erforderlich und ausreichend.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird nachgereicht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebenanlagen (hier Haus 1) herzustellen. 

Eine Ausnahme von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für ca. 43 m² für Haus 1 und 2 wird befürwortet. Eine weitere Befreiung über dieses Maß hinaus wird nicht befürwortet. Die Nebenanlagen sind entsprechend umzuplanen.

Der ausnahmsweisen Errichtung eines Lichthofes (Abgrabung nach § 8 Ortsgestaltungssatzung) wird zugestimmt.

Der Baumbestands- und Freiflächenplan sind entsprechend zu korrigieren und um den fehlenden Baum zu ergänzen.

Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/38 an der Muffatstraße 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Muffatstraße 5, Grundstück Fl. Nr. 634/3 (Grundstücksgröße = 1748 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012, Baulinienplan 65 B 11, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;



GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Das vormals 3.648 m² große Grundstück an der Muffatstraße 5 wurde in zwei Grundstück reell geteilt. Das rückwärtige Grundstück wurde bereits beplant, der Bauantrag war in der letzten Bauausschusssitzung beratungsgegenstand. Der Bauwerber beantragt nun das Einvernehmen für die Bebauung des straßennahen Grundstücksteils mit zwei Einfamilienhäusern.
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses -hier Haus 2- in E+D-Bebauung mit einem Sockelgeschoß 1 m und einem Mansardenwalmdach, DN 52°/20°). Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen für das vorliegende Bauvorhaben wäre unter Heranziehung einer 70% Überschreitung eingehalten. Für die geplante Zufahrt zur Doppelgarage wäre eine Befreiung von 20 m² zu befürworten. Insgesamt wird aber die Grundfläche mit den Nebenanlagen auf dem Grundstück aufgrund der geplanten Tiefgarage für Haus 1 mit ca. 144 m² überschritten. Eine Befreiung für die Nebenanlagen von Haus 1 und 2 sollte nur bis max. 70 % befürwortet werden. Eine darüber hinausgehende Überschreitung wird nicht befürwortet.

Das Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die festgesetzte Baugrenze des Bebauungsplanes 65 B 11 mit einer Tiefe von 5 m wird eingehalten.

Der nach Westen geplante Lichthof hält die Ausnahmetatbestandsmerkmale der Ortsgestaltungssatzung nicht ein.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Eine Abstandsflächenübernahme des benachbarten Grundstückseigentümers (Zufahrtshammerstiel) ist ggf. erforderlich.

Der Stellplatznachweis für die vorliegende Wohnbebauung wird in ausreichender Weise durch die Doppelgarage geführt.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird nachgereicht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Freisitz herzustellen. 

Eine Ausnahme von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für ca. 43 m² für Haus 1 und 2 wird befürwortet. Eine weitere Überschreitung über dieses Maß hinaus wird nicht befürwortet. Die Nebenanlagen sind entsprechend umzuplanen.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um 1,80 m nach der Ortsgestaltungssatzung mit dem Giebel wird befürwortet.

Der ausnahmsweisen Errichtung eines Lichthofes (Abgrabung nach § 8 Ortsgestaltungssatzung) wird zugestimmt.

Der Schutzbereich bei Haus 2 soll alle drei vorhandenen Bäume umfassen. Dies ist entsprechend zu korrigieren.

Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

8. Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung - Dachziegel auf dem Grundstück Fl.Nr. 13/1 an der Tölzer Straße 1;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Tölzer Straße 1, Grundstück Fl. Nr. 13/1
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Im Rahmen einer Anfrage im Bauausschuss wurde zum gegenständlichen Anwesen festgestellt, dass entgegen der Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung auf dem kürzlich sanierten Gebäude in einem anthrazitfarbenen Schieferton engobierte Dachziegel aufgebracht wurden. Zulässig im Ortsmittebereich sind gemäß § 5 Abs. 2 lediglich Rot- und Brauntöne.

Die Bauverwaltung hat den Sachverhalt daraufhin zuständigkeitshalber an die Bauaufsicht im Landratsamt München weitergeleitet. Eine Ortseinsicht wurde durchgeführt und die Eigentümer schriftlich über die Rechtslage informiert. Im Nachgang zu diesem Schreiben wird nun dieser Antrag auf isolierte Abweichung vorgelegt – die detaillierte Begründung der Antragsteller ist beigefügt. Eine isolierte Abweichung ist dann erforderlich, wenn das Bauvorhaben an sich verfahrensfrei gemäß Art. 57 Bayerische Bauordnung ist, sich aber nicht an die trotzdem einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben hält, wie hier der Verstoß gegen die gemeindliche Ortsgestaltungssatzung.

Begründet wurde die Ausführung in dem genutzten Schieferton u.a. damit, dass alle Gebäude im südlichen Verlauf der Tölzer Straße ebenfalls in dunklen, anthrazitfarbenen Materialien gedeckt sind (siehe beigefügtes Luftbild) und die Antragsteller daher (ohne Kenntnis der Ortsgestaltungssatzung) davon ausgegangen sind, dass dies ohne weiteres möglich ist. Der Austausch in rote oder braune Dachziegel würde für die Eigentümer einen enormen finanziellen Schaden (ca. 80.000 €) bedeuten und das Gesamte auf den Schieferton abgestimmte Farbkonzept der kürzlich fertiggestellten Sanierung würde durch alleinige Änderung der Dachfarbe kaum einen Gewinn für das prominent situierte Gebäude an der Hauptstraße darstellen. Soweit die Darstellungen der Antragsteller.

Mit Erlass der Ortsgestaltungssatzung wollte die Gemeinde künftigen baulichen Entwicklungen einen Rahmen geben. Hierbei wurden auch die Farben der Dacheindeckungen der Gebäude im Ortsmittebereich festgelegt für künftige Bauvorhaben. Dies gilt auch für grundsätzlich verfahrensfreie Vorhaben, da die Verfahrensfreiheit nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (hier Ortsgestaltungssatzung) entbindet. Die Verwaltung empfiehlt zur Untermauerung der Festlegung in der Ortsgestaltungssatzung einer isolierten Abweichung nicht zuzustimmen. Das weitere Verfahren wird sich wie folgt darstellen: Die Bauherrnschaft erhält einen ablehnenden Bescheid durch die Gemeinde Grünwald. Dieser wird auch an das Landratsamt München weitergeleitet mit der Bitte um Einleitung weiterer Maßnahmen (Rückbau). Die Bescheidempfänger haben selbstverständlich die Möglichkeit rechtlich gegen den gemeindlichen Bescheid und auch die Rückbau-Anordnung des Landratsamt München vorzugehen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, den Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen abweichend erfolgter Dacheindeckung (Schieferton engobiert statt Rot- und Brauntöne im Ortsmittebereich) nicht zu genehmigen.

Die Abweichung ist nicht vertretbar.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö 9

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge auf dem Büroweg nach Art. 37 GO  behandelt.

zum Seitenanfang

10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö 10

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.

zum Seitenanfang

11. Antrag der CSU-Fraktion - Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für private Kindertagesstätten – Bekanntgabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö informativ 11

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.02.2021 beantragt, dass die Gemeinde Grünwald für private Kindertagesstätten Luftreinigungsgeräte beschaffen soll, was auch im Bauausschuss am 15.03.2021 genehmigt wurde.

Die Verwaltung hat auf Wunsch der Einrichtungen vor Ort gemeinsame Konzepte erstellt, um die Schutzmaßnahmen für die unterschiedlichen Nutzergruppen sinnvoll zu unterstützen:
Preschool                20 Luftreinigungsgeräte
Kleine Strolche        20 Luftreinigungsgeräte
Bavaria Kobolde        35 Luftreinigungsgeräte
Rabennnest                  9 Luftreinigungsgeräte

Es wurden hierfür entsprechende Angebote eingeholt. Die Ausschreibungen haben insgesamt eine Vergabesumme von 190.102,50 € ergeben. Den Auftrag erhielt der wirtschaftlichste Bieter, die Fa. Losano aus Grasbrunn.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Bekanntgabe der Verwaltung zur Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für private Kindertagesstätten.

zum Seitenanfang

12. Haus der Begegnung; VE 501 Unterhaltspflege der Außenanlagen – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit der Fertigstellung der Außenanlagen im Haus der Begegnung Ende 2018, begann für die ausführende Firma die zweijährige Entwicklungspflege.

Diese Entwicklungspflege endete im Herbst 2020.

Die Unterhaltspflege der Außenanlagen im Haus der Begegnung für die Jahre 2021 - 2024 wurde auf Grund der geschätzten Kosten beschränkt ausgeschrieben.
Es haben 9 Firmen die Unterlagen erhalten - 6 Angebote sind eingegangen.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Majuntke GmbH & Co. KG aus 84048 Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 215.810,83 €.
       
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf den Haushaltsstellen 88000.5032 und 43900.5000 in den Haushalt 2021/ 2022/ 2023/ 2024 einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt mit der Unterhaltspflege der Außenanlagen im Haus der Begegnung, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Majuntke GmbH & Co KG aus 84048 Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 215.810,83 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf den Haushaltsstellen 88000.5032 und 43900.5000 in den Haushalt 2021/ 2022/ 2023/ 2024 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

13. Martin-Kneidl-Grundschule Grünwald; Ausstattung mit interaktiven Tafeln - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im Rahmen der weiteren Digitalisierung der Schulen soll die Martin-Kneidl-Grundschule mit neuen interaktiven Tafeln ausgestattet werden.

Vorgesehen ist in 2021 der Austausch der restlichen 10 Tafeln, hierfür wurden drei Angebote eingeholt.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. wende.interaktiv aus 90542 Eckenthal mit einer Bruttoangebotssumme von 53.799,90 €.

Eine Förderung wird beantragt, es ist mit einer Förderhöhe von voraussichtlich 90% zu rechnen.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9351 sind keine entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2021 vorhanden, es handelt sich deshalb um überplanmäßige Ausgaben. Auf Grund der Förderung ist jedoch eine Anschaffung in 2021 notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt mit der Beschaffung von interaktiven Tafeln für die Martin-Kneidl-Grundschule, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. wende.interaktiv GmbH aus 90542 Eckenthal mit einer Bruttoangebotssumme von 53.799,90 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9351 sind keine entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2021 vorhanden, daher genehmigt der Bauausschuss die überplanmäßigen Ausgaben. Für eine Förderung ist eine Anschaffung in 2021 notwendig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

14. Bürogebäude Tannenhof; Erneuerung Regelung der Energiezentrale und der Einzelraumregelung – Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Bürogebäude „Tannenhof“ wurde im Jahr 2008 incl. der Haustechnik umgebaut.
Für die Heizung und Kühlung der Büros und der Serverräume wurde eine Steuerung der Heizung- bzw. Kühltechnik verbaut.

Im Rahmen des Gebäudeunterhalts häuften sich die Beschwerden der Mieter.
Bei dieser Technik treten vermehrt Störungen auf, somit ist eine sichere Kühlung der Serverräume nicht mehr gewährleistet.

Durch die Störungen der Kühl- und Heizungssteuerung, ist auch ein erhöhter Energieverbrauch feststellbar.

Ersatzteile für die verbauten Steuerungskomponenten sind nicht mehr erhältlich, somit ist eine komplette Erneuerung der Steuerung nötig.

Die Kosten hierfür werden mit Brutto 100.000 € geschätzt.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 nicht eingeplant und müssen deshalb vom Bauausschuss als außerplanmäßige Kosten genehmigt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Erneuerung der Heizungsregelung im Bürogebäude Tannenhof zu genehmigen.

Der Bauausschuss genehmigt zudem die außerplanmäßigen Haushaltmittel auf der Haushaltsstelle 88010.9400 für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von brutto 100.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö 15
zum Seitenanfang

15.1. Bekanntgabe der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö 15.1

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Bauausschusses über den Stand zum Bauantragsverfahren des in der Bauausschusssitzung vom 15.03.2021 behandelten und abgelehnten Bauantrages zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Wilhelm-Humser-Straße 11. Die Bauherrschaft hat sich dazu entschlossen, den Bauantrag aufgrund der erfolgten Einwendungen zurückzuziehen und eine der Umgebungsbebauung und dem Siedlungscharakter angepasste Planung einzureichen.

zum Seitenanfang

15.2. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.05.2021 ö 15.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair frägt an, ob die bauliche Veränderung des Sitzbereiches vor der Eisdiele am Marktplatz baurechtskonform sei. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Konstruktion noch nicht beendet sei, daher auch nicht abschließend beurteilt werden kann, inwieweit baurechtliche Aspekte hier berührt werden.
Grundsätzlich handelt es sich um den Bewirtungsbereich, der nach neuestem Ministerratsbeschluss von den Gemeinde großzügig ausgelegt werden soll, um die in der Pandemiezeit angeschlagene Gastronomiebranche zu unterstützten. Die Bauaufsichtsbehörde ist in Kenntnis gesetzt und wird den Sachverhalt prüfen.
 

Datenstand vom 21.06.2021 13:01 Uhr