Datum: 14.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:44 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. Mai 2021;
3 Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel für die wechselnde Produktwerbung auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/23 an der Südlichen Münchner Straße 13;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage sowie einem Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 398/8 an der Willi-Stamer-Str. 23;
5 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße 16;
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 392/15 an der Wilhelm-Humser-Straße 11;
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/42 an der Hubertusstraße 10;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
10 Bürogebäude Tölzer Str. 19 – Sanierung Sockelbereich am Gebäude und Boden im Innenhof – Genehmigung;
11 Rathaus Grünwald – Erneuerung Aufzug – Genehmigung;
12 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
12.1 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie
12.2 Anfrage GR-Mitglied Steininger
12.3 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch
12.4 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard
12.5 Anfrage GR-Mitglied Steininger
12.6 Anfrage GR-Mitglied Fried
12.7 Anfrage GR-Mitglied Schreyer
13 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße 16;
14 Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark – VE 15 Gerüstarbeiten – Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. Mai 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel für die wechselnde Produktwerbung auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/23 an der Südlichen Münchner Straße 13;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Südl. Münchner Str. 13, Grundstück Fl.Nr. 500/23 (Grundstücksgröße = 1.641  m²)
Planbereich: Werbeanlagensatzung;


Der Antragssteller hat bereits mit Antrag vom 24.04.2020 die Genehmigung für die Errichtung einer freistehenden Plakatwerbetafel auf dem oben genannten Grundstück beantragt. Aufgrund verschiedener Verstöße gegen die Abweichungen von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Genehmigungsbehörde hat den Antrag kostenpflichtig abgelehnt. 

Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Antragssteller erneut die Genehmigung für die Errichtung einer Plakatwerbetafel im Grünstreifen/Vorgartenbereich des Grundstücks. 

Die Gründe für die Ablehnung des ersten Antrages waren zum einen die Nichteinhaltung der Größenbegrenzung für freistehende Werbeanlagen sowie die Positionierung zum öffentlichen Straßenraum. Des Weiteren ist die Anbringung der Werbetafel am Gebäude möglich, wodurch eine freistehende Werbeanlagen gem. § 11 der Werbeanlagensatzung nicht mehr möglich ist. 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der gemeindlichen Werbeanlagensatzung Teilgebiet I. Für die gegenständliche Werbeanlage ist § 11 der Werbeanlagensatzung anzuwenden.

§ 11 Abs. 1 Satz 1 legt fest, das freistehende Werbeanlagen bis zur einer Breite von 3,80 m und einer Höhe von 4,30 m, gemessen ab Oberkante Gelände bis zur Oberkante der Werbeanlage zulässig sind, wenn 
a)        sie nicht entsprechend §§ 8 und 9 am Gebäude angebracht werden können oder wenn
           dies nicht zumutbar ist und
b)        keine Einfriedung vorhanden ist, an der sie gem. § 10 angebracht werden können und
c)        sie parallel zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden. 

Die gegenständliche Plakatwerbetafel entspricht hinsichtlich der Größe in Höhe und Breite der Festsetzung des § 11 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung. Die Ausrichtung wurde ebenfalls korrigiert und ist nun parallel zum öffentlichen Straßenraum geplant. 
Jedoch ist eine freistehende Werbeanlage nur dann zulässig, wenn diese nicht am Gebäude angebracht werden kann. Im vorliegenden Fall, kann die Werbeanlage sicherlich an geeigneter Stelle an der Fassade angebracht werden. Eine Einfriedung ist nicht vorhanden. 
Mit der Plakatwerbetafel wird gem. Planzeichnung nicht auf das ausgeübte Gewerbe auf dem Grundstück hingewiesen, sondern es handelt sich um eine ortsunabhängige Anpreisung von Waren. Ebenso wird die Plakatierung in regelmäßigen Abständen gewechselt. Dies entspricht ebenfalls nicht dem Satzungszweck. 
Aus vorgenannten Gründen ist das Einvernehmen erneut zu versagen. 
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Abweichung von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung zur Errichtung einer freistehenden Plakatwerbetafel nicht herzustellen.

Die freistehende Plakatwerbetafel widerspricht § 11 Abs. 1 Satz 1 der Werbeanlagensatzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage sowie einem Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 398/8 an der Willi-Stamer-Str. 23;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Willi-Stamer-Str. 23, Grundstück Fl.Nr. 398/8 (Größe = 924m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 (Maß der baulichen Nutzung), § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;

Das 924m² große Grundstück ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz ideel geteilt und derzeit mit zwei Wohngebäuden sowie Garagen / Carport bebaut. 

Der westliche Miteigentümer beantragt nunmehr das Bestandsgebäude abzubrechen und durch ein neues Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu ersetzen. 

Aufgabenschwerpunkt ist die Einhaltung/Prüfung des Maßes der baulichen Nutzung nach dem Bebauungsplan Nr. B 35. Der B 35 setzt eine Geschossflächenzahl von 0,4 und eine Grundflächenzahl von 0,3 fest. 

Die rechnerische Prüfung ergab, dass für beide Wohngebäude (Alt- und Neubau) die Geschossfläche gut eingehalten werden kann. 

Bei der Grundfläche mit dem Hauptgebäude ist nach Rücksprache mit dem Architekten die Terrasse etwas verkleinert worden, so dass auch diese Festsetzung eingehalten werden kann. 

Die Grundflächen mit den Nebenanlagen (nicht kompensierbare Flächen / hier: Garagen und Carport) werden eingehalten.

Bei der Grundflächenberechnung für die Nebenanlagen (speziell Zufahrten) hingegen ist eine Überschreitung (bereits mit dem östlichen Bestandsobjekt in 1997 so genehmigt) nicht zu vermeiden. Nach Beratung mit dem Architekturbüro wurden hier zwar noch Flächen von Zufahrten reduziert – die Zufahrtsbereiche sind ohnehin allesamt mit wasserdurchlässigen Belägen versehen; dennoch ist die Grundfläche mit ca. 98m² überschritten. 

Die bestehenden Zufahrtsflächen (Zufahrt über die Oberhachinger Straße) im östlichen Bestandsobjekt sind wegen mehrmaliger Krankentransporte in der Woche erforderlich.

Würde man der Überschreitung hier nicht zustimmen, könnten die Antragsteller keine Zufahrtsflächen zu den erforderlichen Stellplätzen realisieren. Es besteht insoweit ein planerischer Zwang, deswegen empfiehlt die Bauverwaltung wegen der Besonderheit des Einzelfalles hier eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen (Zufahrten) zu befürworten.


Das Wohnhaus ist in E + 1 + D-Bebauung geplant. Das ruhige Dachgeschoss mit 30° geneigtem Satteldach ist kein Vollgeschoss. 
Die nach der Ortsgestaltungssatzung vorgegebenen Wand- und Firsthöhen werden alle eingehalten. 

Die Abstandsflächen werden ebenfalls eingehalten 

Die Stellplätze werden in ausreichender Anzahl (Doppelgarage und Stellplatz) nachgewiesen. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan befindet derzeit zur Prüfung im Umweltamt. Zu diesen Plänen ist vorab festzustellen, dass Angaben zur Grünordnung (Art und Maß der Ersatz- pflanzungen) fehlen, weiterhin fehlen Angaben zur Einfriedung (Höhe, Materialität etc.) – dies ist vom Planungsbüro noch zu ergänzen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, einer Doppelgarage und einem offenen Stellplatz herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen (hier Zufahrten) für ca. 95 m² wird wegen der Besonderheit des Einzelfalles (genehmigte östliche Bestandsbebauung löst diese Überschreitung wegen regelmäßiger Krankentransporte aus) befürwortet.

Ersatzpflanzungen sind keine nötig. Die Vorgaben des Bebauungsplanes B 35 sind auf dem Grundstück erfüllt. 
Zur Abschirmung und Luftreinhaltung in Richtung Oberhachinger Straße wird die Pflanzung von zwei Bäumen 2. Ordnung empfohlen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße 16;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Straße 16, Grundstück Fl. Nr. 579/8 (Grundstücksgröße = 1.607 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan B I 8/57 v. 29.4.1957, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Für das gegenständliche Grundstück besteht bereits eine genehmigte Planung für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in E+ D -Bebauung und Nord-Süd- Ausrichtung aus dem Jahr 2019. 

Der Antragsteller begehrt nun die Genehmigung zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in E+D Bebauung (Satteldach, DG kein Vollgeschoss) in Ost-West-Ausrichtung. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung und der Nebennutzung wird eingehalten. 

Der bestehende Baulinienplan sieht eine Baugrenze von 7 m vor, die Parallel zur Straßenbegrenzungslinie verläuft. Diese wird mit der geplanten Garage im Westen überschritten. Aufgrund bereits vorhandener Bezugsfälle im Geltungsbereich des Baulinienplanes sollte dieser Überschreitung zugestimmt werden. Der sog. Vorgartenbereich mit 5 m gem. dem Bebauungsplan B35 wird eingehalten. 

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhalten. Eine Abweichung hierfür sollte entsprechend befürwortet werden. 

Die flächige Dachverglasung soll entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung und nicht aneinandergebaut sein.  Gemäß der Mitteilung des Planungsbüros handelt es sich um ein Element in einem Rahmen mit Sprossung. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten. 

Die Stellplatzsatzung wird aufgrund der Planung einer Doppelgarage erfüllt. 

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Gemäß Mitteilung des Umweltamtes sind für die Ersatzpflanzung Stammumfänge von 20 – 25 cm im Freiflächengestaltungsplan zu wählen. Zwei Bäume erster Ordnung sind als Straßenbegleitgrün zu situieren. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, werden aber nachweislich eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage (hier: Haus 1) herzustellen

Einer Überschreitung der Baugrenze von 7 m durch die Garage wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle zugestimmt. 

Der geplanten Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt. 

Die flächige Dachverglasung darf entsprechend der Ortsgestaltungssatzung nicht aus aneinandergebauten Elementen bestehen. Alternativ ist der Abstand von 1 m untereinander einzuhalten.  

Die Ersatzpflanzungen sind mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm zu wählen. Zwei Bäume erster Ordnung sind als Straßenbegleitgrün auf dem Grundstück zu situieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 392/15 an der Wilhelm-Humser-Straße 11;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Wilhelm-Humser-Str. 11, Fl.Nr. 392/15, Grundstücksgröße = 660m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 61/B/37 vom 20.12.1937, § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35 (Maß der baulichen Nutzung), Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2021 nach vorheriger Ortseinsicht mit dem Bauvorhaben befasst und mit 7 : 5 Stimmen dem damaligen Bauwunsch zur Errichtung eines Wohnhauses mit Flachdach das Einvernehmen versagt. 

Wie in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 10.05.2021 durch die Verwaltung angekündigt, haben die Bauherren nun umgeplant – wie nachfolgend dargelegt:


Mit vorliegenden Bauantrag soll nun ein Wohnhaus in E + D – Bebauung (Gebäude mit einem Vollgeschoss und 42° geneigtem Satteldach) realisiert werden. Dieser Bautyp entspricht der vorhandenen Umgebungsbebauung – es fügt sich somit nach § 34 BauGB ein. 


Die Art der baulichen Nutzung ist Wohnen – in einem sehr untergeordneten Bereich (Keller i.V. mit Luftraum in das EG) soll eine freiberufliche Tätigkeit (die Antragstellerin ist sog. Luftakrobatin / Seilartistin) ausgeübt werden – dies ist zulässig und nicht zu beanstanden. 


Das Maß der baulichen Nutzung wird gut eingehalten. 

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten – es soll eine Abgrabung auf der Gebäudenordseite im Rahmen der Ausnahmetatbestände (Breite und Tiefe der Abgrabung) zur Ausführung kommen. 

Weiter soll die Garage eine Wandhöhe von 2,83m erhalten – nach Ortsgestaltungssatzung sind im Bereich von Grünwald (Wandhöhen sind ortsteilbezogen differenziert) lediglich 2,75m zulässig; dies ist von der Planerin noch entsprechend im Plan abzuändern. 

Der Stellplatzbedarf wird durch den Bau einer Doppelgarage erfüllt. 

Die Nachbarn haben ursprünglich alle unterschrieben – zu der geänderten Planung sind diese informiert worden, jedoch fehlen deren Unterschriften auf den neuen Plänen. 

Auf dem Baugrundstück ist kein geschützter Baumbestand vorhanden. Bei der Bauausführung sind aber die Nachbarbäume zu berücksichtigen. Baum- und Wurzelschutzmaßnahmen sind entsprechend vorzusehen. Diese Schutzmaßnahmen sind vor Baubeginn durch das Umweltamt abzunehmen. 

Als Neupflanzungen sind zwei heimische Laubbäume zweiter Wuchsordnung – oder größer – vorzusehen. Wünschenswert wäre ein Baum der ersten Wuchsordnung im Vorgartenbereich – der gewählte Stammumfang von 18-20cm passt. 

Das Umweltamt hat noch darauf hingewiesen, dass die Dachbegrünung nach den Förderrichtlinien ggf. förderfähig sein können. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zum vorliegenden Bauantrag sein Einvernehmen

Der Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt. Die maximal zulässige Wandhöhe der Nebenanlage (Garage geplant mit 2,83m) darf nicht mehr als 2,75m betragen – die Planung ist dahingehend abzuändern.

Bei der Bauausführung sind aber die Nachbarbäume zu berücksichtigen. Baum- und Wurzelschutzmaßnahmen sind entsprechend vorzusehen. Diese Schutzmaßnahmen sind vor Baubeginn durch das Umweltamt abzunehmen. 

Als Neupflanzungen sind zwei heimische Laubbäume zweiter Wuchsordnung – oder größer – vorzusehen. Wünschenswert wäre ein Baum der ersten Wuchsordnung im Vorgartenbereich – der gewählte Stammumfang von 18-20cm passt. 

Das Umweltamt hat noch darauf hingewiesen, dass die Dachbegrünung nach den Förderrichtlinien ggf. förderfähig sein können. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/42 an der Hubertusstraße 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstr. 10, Grundstück Fl.Nr. 609/42 – Größe = 2.163m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 25B31 von 1931, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Im rückwärtigen Grundstücksbereich soll anstelle des Wohnhauses aus den 60iger Jahren eine Neubebauung mit Tiefgarage erfolgen. 

Der Baulinienplan von 1931 setzt lediglich eine 5,00m Baugrenze (vorne an der Hubertusstraße) fest, welche durch das rückwärtige Bauvorhaben nicht tangiert wird. 

Bei dem Neubau handelt es sich um ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen in E + 1 – Bebauung. Es soll ein Flachdach zur Ausführung kommen. Die zwei Vollgeschossebenen sind nicht durchgängig (parallel übereinander) – es gibt Rücksprünge und Überbauten, welche z.T. als Dachaufsicht und in einem kleineren Bereich (nach Osten hin) als Dachterrasse ausgebildet werden. 

Das Maß der baulichen Nutzung ist eingehalten – ausgelöst durch die notwendige Zufahrt zum hinterliegenden Grundstücksteil, ist eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen erforderlich. In solchen Fällen gilt anstelle der 50%igen Überschreitung der zulässigen Grundfläche der Hauptnutzung die Regelung, dass 70% (Überschreitung der GR I) angesetzt werden dürfen. Dieser Indexwert wird nicht ausgeschöpft – gleichwohl benötigen die Antragsteller hier eine Befreiung – welche befürwortet werden soll. 

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten – es fehlen Angaben zur Einfriedung (Höhe, Art). 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Stellplätze werden in ausreichender Anzahl (vier Stück) in einer Tiefgarage nachgewiesen. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Zum Freiflächenplan / Grünordnung können noch keine Aussagen getroffen werden, da diese Planunterlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage im gemeindlichen Umweltamt waren. Laut Luftbild sind jedoch im rückwärtigen Baubereich viele Bäume vorhanden – ein Großteil wohl Nadelbäume, daher nicht geschützt. 

Auf die Stellungnahme des Umweltamtes – sobald diese vorliegt, wird verwiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Eingabepläne zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Tiefgarage (mit vier Stellplätzen) und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen (hier resultiert die Überschreitung aus der langen Zufahrt zum rückwärtigen Baubereich) wird befürwortet. 

Der Freiflächengestaltungsplan ist hinsichtlich der Angaben zur Einfriedung und den Belagsarten der Zufahrt und der Zuwegung zu ergänzen. 

Das geplante Vordach muss zum Schutz der Eiche auf Punktfundamenten errichtet werden. Die Krone muss auf dieser Seite ein Stück aufgeastet werden. 

Die vorhandene Einfahrt darf zum Schutz der wertvollen Nachbarbuche während der Bauphase nicht entfernt werden. Zusätzlich muss noch mit einer temporären Kiesschüttung im Wurzel- bzw. Kronenbereich gearbeitet werden. Bei Neugestaltung der Zufahrt ist zwingend eine freitragende, luft- und wasserdurchlässige Wurzelbrücke zu errichten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Bauantrag zur Aufteilung in 2 Wohneinheiten, energetische Sanierung und altersgerechter Umbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 268/6 an der Stümpflingstraße 2;

  • Bauantrag zur Dacherneuerung und Dachausbau eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 566/3 an der Kastanienallee 9;

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 9

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. 

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10. Bürogebäude Tölzer Str. 19 – Sanierung Sockelbereich am Gebäude und Boden im Innenhof – Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Bürogebäude in der Tölzer Str. 19 ist der Sitz der Erdwärme Grünwald und des Wasserwerkes. Die jährliche Begehung des Gebäudes hat ergeben, dass im Innenhof erhebliche Feuchteschäden im Sockelbereich vorhanden sind. Ein beauftragtes Gutachten hat als Lösungsvorschlag eine Abdichtung des Mauerwerkes, sowie eine Erneuerung der Pflasterbeläge im Innenhof ergeben. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt Brutto 123.000 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 nicht eingeplant und müssen deshalb vom Bauausschuss als außerplanmäßige Kosten genehmigt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen für das Bürogebäude in der Tölzer Str. 19 zu genehmigen.

Der Bauausschuss genehmigt zudem die außerplanmäßigen Haushaltmittel auf der Haushaltsstelle 88030.9400 für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von brutto 123.000 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Rathaus Grünwald – Erneuerung Aufzug – Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der vorhandene Aufzug im Rathaus Grünwald wurde im Jahr 1987 eingebaut und ist somit nun über 30 Jahre alt. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Erneuerung der Aufzugsanlage. Um Produktneutral ausschreiben zu können, wurde der TÜV Südbayern mit der Planung und der Ausschreibung des neuen Aufzuges betraut. 

Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt Brutto 95.000 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 auf der Haushaltsstelle 06000.9400 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgeschlagene Erneuerung der Aufzugsanlage im Rathaus Grünwald zu genehmigen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 auf der Haushaltsstelle 06000.9400 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12
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12.1. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Sophie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair stellt fest, dass in der Wendelsteinstraße Erdarbeiten mit Öffnung des erneuerten Straßenbelags stattfinden und frägt an, aus welchem Grund die Arbeiten notwendig sind und ob der neue Straßenbelag Schaden nimmt? 
Die Verwaltung führt aus, dass es sich bei den Arbeiten um Leitungsreparaturen bei der Erdwärme Grünwald handelt. Die Straße wird nach Beendigung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß hergestellt.

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12.2. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger frägt ergänzend zu der Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair S. an, ob der Schaden im Rahmen der Gewährleistung reguliert wird? Die Verwaltung kann dies bestätigen. 

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12.3. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch merkt an, dass der neu am Marktplatz aufgestellte große Mülleimer die Entsorgungssituation sichtlich verbessert. Die Verwaltung teilt mit, dass es sich um einen zu Testzwecken aufgestellten solarbetriebenen Mülleimer handelt, der in bestimmten Intervallen den eingeworfenen Müll komprimiert, um mehr Fassungsvermögen zu schaffen.  Nach der Testphase wird der Nutzen entsprechend ausgewertet. 

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12.4. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair berichtet über eine augenscheinlich mangelhafte Widerherstellung der Fahrbahn nach Straßenbauarbeiten auf Höhe der Kirche St. Peter und Paul. Die Verwaltung führt aus, dass es sich um eine provisorische Widerherstellung der Fahrbahn handelt, bis die beauftragte Firma Pfaffinger die Fahrbahn in der entsprechend qualitativ angemessenen und einheitlichen Ausführung endgültig widerherstellt. 

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12.5. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger merkt ergänzend zu der Anfrage von GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch an, dass vor Beschaffung bzw. Ausstattung des Gemeindegebiets mit dem genannten Mülleimersystem eine vorherige Behandlung im entsprechenden Gremium angeregt wird. 

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12.6. Anfrage GR-Mitglied Fried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Fried leitet die Beschwerde eines Bürgers über ein störendes lautes Geräusch bei der Überfahrt des Kanaldeckels auf Höhe der Polizeiinspektion Grünwald und bittet in diesem Zusammenhang um Behebung des bemängelten Sachverhalts. Die Verwaltung sichert die Überprüfung und Erledigung zu.

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12.7. Anfrage GR-Mitglied Schreyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö 12.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer frägt an, wann der Luitpoldweg mit den neuen beauftragten Pflanzbehältern ausgestattet wird? Die beauftragte Firma Splettstößer teilt mit, dass in ca. 4 Wochen mit der Auslieferung gerechnet werden kann. 

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13. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße 16;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Straße 16, Grundstück Fl. Nr. 579/8 (Grundstücksgröße = 1.607 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan B I 8/57 v. 29.4.1957, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das gegenständliche Grundstück besteht bereits eine genehmigte Planung für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in E+ D -Bebauung und Nord-Süd- Ausrichtung aus dem Jahr 2019. 

Der Antragsteller begehrt nun die Genehmigung zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in E+D Bebauung (Satteldach, DG kein Vollgeschoss) in Ost-West-Ausrichtung. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung und der Nebennutzung wird eingehalten. 

Der bestehende Baulinienplan sieht eine Baugrenze von 7 m vor, die Parallel zur Straßenbegrenzungslinie verläuft. Diese wird mit der geplanten Garage im Westen überschritten. Aufgrund bereits vorhandener Bezugsfälle im Geltungsbereich des Baulinienplanes sollte dieser Überschreitung zugestimmt werden. Der sog. Vorgartenbereich mit 5 m gem. dem Bebauungsplan B35 wird eingehalten. 

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhalten. Eine Abweichung hierfür sollte entsprechend befürwortet werden. 

Die flächige Dachverglasung soll entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung und nicht aneinandergebaut sein.  Gemäß der Mitteilung des Planungsbüros handelt es sich um ein Element in einem Rahmen mit Sprossung. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten. 

Die Stellplatzsatzung wird aufgrund der Planung einer Doppelgarage erfüllt. 


Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Gemäß Mitteilung des Umweltamtes sind für die Ersatzpflanzung Stammumfänge von 20 – 25 cm im Freiflächengestaltungsplan zu wählen. Zwei Bäume erster Ordnung sind als Straßenbegleitgrün zu situieren. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, werden aber nachweislich eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage (hier: Haus 2) herzustellen

Einer Überschreitung der Baugrenze von 7 m durch die Garage wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle zugestimmt. 

Der geplanten Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt. 

Die flächige Dachverglasung darf entsprechend der Ortsgestaltungssatzung nicht aus aneinandergebauten Elementen bestehen. Alternativ ist der Abstand von 1 m untereinander einzuhalten.  

Die Ersatzpflanzungen sind mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm zu wählen. Zwei Bäume erster Ordnung sind als Straßenbegleitgrün auf dem Grundstück zu situieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark – VE 15 Gerüstarbeiten – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2020 wurde einstimmig die Entwurfsplanung für den Anbau eines Variobeckens im Grünwalder Freizeitpark beschlossen. Zudem wurde der Bauausschuss mit den weiteren Schritten und Vergaben bevollmächtigt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für Gerüstarbeiten eine beschränkte Ausschreibung, bei der 7 Firmen die Unterlagen erhalten haben. Zur Submission am 09.06.2021 lagen vier Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa Steinel Gerüstbau aus 83607 Holzkirchen mit der Bruttosumme von 70.458,23 €.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2021 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Gerüstarbeiten zur Erweiterung des Schwimmbades im GFZP den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa Steinel Gerüstbau aus 83607 Holzkirchen mit der Bruttosumme von 70.458,23 € zu beauftragen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2021 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2021 14:16 Uhr