Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2021;
3 Entschädigung für Wahlhelfer bei der Bundestagswahl voraussichtlich am 26.09.2021 sowie den bevorstehenden Wahlen und Volksentscheiden innerhalb der Legislaturperiode des Gemeinderats bis 2026;
4 Antrag auf Sanierung und Verkehrsberuhigung der Eichleite; Antrag Anke Sieker vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;
5 Antrag auf Rückbau gemeindlicher Straßen und Bau von Verkehrsinseln; Antrag Carsten Kuchernig vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;
6 Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf alle gemeindlichen Straßen; Antrag Carsten Kuchernig vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020 ;
7 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
7.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der BA-Sitzung vom 12.10.2020;
7.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der VA-Sitzung vom 01.12.2020;
7.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch aus der VA-Sitzung vom 11.02.2020;
7.4 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maieraus der VA-Sitzung vom 19.01.2021;
7.5 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger aus der VA-Sitzung vom 16.07.2019;
7.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 19.01.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Entschädigung für Wahlhelfer bei der Bundestagswahl voraussichtlich am 26.09.2021 sowie den bevorstehenden Wahlen und Volksentscheiden innerhalb der Legislaturperiode des Gemeinderats bis 2026;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Entschädigungen für die Wahlhelfer haben sich seit 2002 wie folgt entwickelt:

                                               Urnenwahlbezirk                Briefwahlbezirk

Kommunalwahl        2002                                75,00 EUR                        75,00 EUR
Bundestagswahl        2002                                40,00 EUR                        35,00 EUR
Landtagswahl        2003                                40,00 EUR                        35,00 EUR
Europawahl                2004                                50,00 EUR                        45,00 EUR
Bundestagswahl        2005                                40,00 EUR                        35,00 EUR
Kommunalwahl        2008                                80,00 EUR                        80,00 EUR
Landtagswahl                2008                                80,00 EUR                        80,00 EUR
Europawahl                2009                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Bundestagswahl        2009                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Volksentscheid        2010                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Landtagswahl        2013                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Bundestagswahl        2013                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Kommunalwahl        2014                                  100,00 EUR                          100,00 EUR
Europawahl                2014                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Bundestagswahl        2017                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Landtagswahl        2018                                70,00 EUR                        60,00 EUR
Europawahl                2019                                60,00 EUR                        50,00 EUR
Kommunalwahl        2020                                  100,00 EUR                          100,00 EUR


Wie ersichtlich, liegt die Entschädigung für die Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken, begründet durch die geringere Anwesenheitszeit, rund 10,00 Euro unter der Entschädigung für die Wahlhelfer in den Wahlbezirken.

Lediglich bei Kommunalwahlen wurden sowohl in den Wahlbezirken wie auch in den Briefwahlbezirken die gleiche Höhe der Entschädigung für die Wahlhelfer gewährt. Da bei dieser Wahl der faktisch halbe freie Tag der Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken in einem anderen, größeren Verhältnis der Gesamtanwesenheitszeit zum tatsächlichen Ende der Auszahlung steht.

Für die bevorstehenden Wahlen wird vom Wahlleiter in Absprache mit der Verwaltung eine Erhöhung von 20 Euro bei den Kommunalwahlen und eine Erhöhung von 10 Euro bei den weiteren Wahlen vorgeschlagen:


Bundestagwahl        2021                                Wahlbezirk                        70,00 EUR
                                                       Briefwahlbezirk                60,00 EUR

Landtagswahl        2023                                Wahlbezirk                        80,00 EUR
                                                       Briefwahlbezirk                70,00 EUR

Europawahl                2024                                Wahlbezirk                        70,00 EUR
                                                       Briefwahlbezirk                60,00 EUR

Kommunalwahl        2026                                Wahlbezirk                        120,00 EUR
                                                       Briefwahlbezirk                120,00 EUR

Stichwahlen                generell                        Wahlbezirk                        60,00 EUR
                                                       Briefwahlbezirk                50,00 EUR

Volksentscheid        generell                        Wahlbezirk                        60,00 EUR
                                                       Briefwahlbezirk                50,00 EUR

Des Weiteren ist zu beachten, dass Wahlhelfer am Wahlsonntag mit Getränken und Speisen von der Gemeindeverwaltung, voll verpflegt werden.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die bevorstehenden Wahlen die vorgenannten Erhöhungen für die Entschädigungen der Wahlhelfer zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Sanierung und Verkehrsberuhigung der Eichleite; Antrag Anke Sieker vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2020 von Frau Anke Sieker

Die Straße ist in einem katastrophalen Zustand, wurde in den letzten Jahren (wie kaum eine andere) mehrfach aufgerissen.

Im Zuge dessen wäre es dringend wünschenswert, verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen. Es ist eine der wenigen, stark befahrenen Straßen in Grünwald, in der es keine Gehsteige, d.h. Ausweichmöglichkeiten für Fußgänger, gibt.

Noch dazu hat die Anzahl der „Raser“ und Autofahrer, die diese Straße als Umgehungsstraße nutzen, in den letzten Jahren stark zugenommen. Insbesondere für Familien und Kindern, alte Leute u.a. ist diese Situation extrem gefährdend.

Stellungnahme Ordnungsamt

In der Tat wurden in den letzten Jahren in der Eichleite mehrere Baumaßnahmen durchgeführt.
Unter anderem wurden:

1. Hausanschlüsse an die gemeindliche Fernwärmeversorgung angeschlossen
2. Private Baustellen in der gesamten Straße / Anschlüsse an die jeweiligen           
    Versorgungsträger (Kanal, Wasser, Gas, Strom, Kabel, Fernwärme etc.)
3. Längsgrabungen durch Internetanbieter – Erhöhung der Bandbreite, durchgeführt.

Im Jahr 2021 wird die Straßenbeleuchtung in LED-Technik umgerüstet, sowie die Wasserversorgungsleitungen erneuert.  

Erst wenn die o. g. geplanten Maßnahmen baulich vollendet werden, ist eine Oberflächenerneuerung (neue Asphaltdecke) in der Eichleite in Betracht zu ziehen.

Bereits im Jahr 2003 stimmte der Verwaltungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung einem Umbau im Einmündungsbereich an der Eichleite/ Südlichen Münchner Straße zu, um den Einmündungsbereich aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen zu optimieren.

Der Verlauf der Straße wurde nach den Plänen eines Verkehrsplaners baulich so umgestaltet, dass die Eichleite in einem 90 Grad Winkel auf die Südliche Münchner Straße stößt.

Bereits im Jahr 2012 wurde in einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses über die Umsetzung des versetzten Parkens diskutiert.

Über den Beschlussvorschlag, die Einführung von versetzten Parkplätzen, entstand damals eine rege Diskussion im Gremium. Dabei wurden Argumente des FÜR (Reduzierung der Geschwindigkeit durch Wechsel der Fahrbahn und durch Abbremsen bei Gegenverkehr) sowie des WIDER (Gefahr für Fußgänger und Radfahrer durch Sichtbeeinträchtigung, Probleme bei der Durchführung des Winterdienstes, Wegfall von Stellplätzen) von versetzten Parkflächen angebracht.

Da die „Eichleite“ eine der wenigen Straßen im Gemeindegebiet ist, welche über keinen Bürgersteig verfügt, sollte darüber nachgedacht werden versetztes Parken zu ermöglichen. Diese Veränderung wäre ein erster Versuch, um den Anteil der sog. „Raser“ zu reduzieren. So hätten Fußgänger und Fahrradfahrer in der Eichleite einen besseren Schutz und ein höheres Maß an Sicherheit. Es würden jedoch vereinzelt Parkplätze wegfallen.

Im Verwaltungsausschuss wird die Umgestaltung der Eichleite in eine Spielstraße diskutiert.

Beschluss 1

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Umgestaltung der Eichleite in eine Spielstraße nicht weiterzuverfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig, dass das Ordnungsamt den gemeindlichen Bauhof beauftragen soll, entsprechende Halteverbotsschilder in der Eichleite zum versetzten Parken aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Rückbau gemeindlicher Straßen und Bau von Verkehrsinseln; Antrag Carsten Kuchernig vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2020 von Herrn Carsten Kuchernig

Es wird beantragt, vermehrt gemeindliche Straßen zurückzubauen bzw. vorzusehen, sogenannte Verkehrsinseln mit entsprechender Begrünung und/oder Bepflanzung vorzusehen.

Ergänzend zu der beantragten Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit würde hierdurch eine weitere Absicherung der Fußgänger sowie Radfahrer erreicht werden. So laden leider insbesondere große und breite Straßen dazu ein, stark zu beschleunigen und die Breite der Straße auszunutzen. Ein Beispiel hierfür sei die Dr.-Max-Straße, die Ausführungen gelten jedoch auch für alle vergleichbaren Straßen. Durch die Breite werden stark motorisierte Fahrzeuge gerne beschleunigt und die er- bzw. überhöhte Geschwindigkeit gehalten. Anerkanntermaßen reduzieren Verkehrsinseln ein derartiges Verhalten stark, da die permanenten Hindernisse die Fahrer immer wieder zum Abbremsen zwingen, sodass letztendlich künftig zumeist die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten wird.

Stellungnahme Ordnungsamt

Der Gemeinderat hat sich, wie bereits im Jahre 2008 erwähnt, ausführlich mit dem Thema Verkehrssicherheit befasst und ein Verkehrsberuhigungskonzept, welches durch einen Verkehrsplaner ausgearbeitet wurde, umgesetzt.

Hierbei wurde beschlossen, dass sämtliche Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen umgewandelt wurden und auch bei Bedarf baulich verändert wurden. (Bau von Gehwegen wenn planerisch möglich etc.).

Des Weiteren gibt es noch die sogenannten Sammelstraßen, worunter die Josef-Sammer-Straße, Kaiser-Ludwig-Straße, Gabriel-von-Seidl-Straße, Ludwig-Thoma-Straße, Robert-Koch-Straße und die Dr.-Max-Straße, fallen.

Jeder Straßenzug muss im Einzelfall von einem Verkehrsplaner überprüft werden, ob überhaupt bauliche Veränderungen realisierbar sind.

Um sogenannte Verkehrsinseln als Querungshilfe überhaupt baulich realisieren zu können, müssen gewisse Vorgaben erfüllt sein.

Eine Verkehrsinsel soll eine Abstellfläche für den Fußgänger von 2 Meter Breite, für den Fahrradverkehr bzw. Rollstuhlfahrer von 2,50 Metern aufweisen.

Hierbei soll immer eine Restfahrbahnbreite von 2,75 m pro Fahrspur erhalten bleiben.  
Es ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall sowohl vor als auch nach der Verkehrsinsel, beidseitig ein Halteverbot angeordnet werden muss. Folglich würden Stellplätze entfallen.

Die Verwaltung wird bei zukünftigen Straßenplanungen einen möglichen Bau sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt prüfen und soweit möglich umsetzen.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig bei zukünftigen Straßensanierungen einen möglichen Bau sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt zu prüfen und soweit möglich umsetzen.

Ferner wird die Verwaltung gebeten in der Wörnbrunner Straße westlich zur Einmündung der Tobrukstraße zu prüfen, ob eine Querungshilfe in diesem Bereich realisierbar wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf alle gemeindlichen Straßen; Antrag Carsten Kuchernig vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020 ;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2020 von Herrn Carsten Kuchernig

Es wird beantragt, für alle gemeindlichen Straßen mit Ausnahme der staatlichen Durchgangsstraßen, eine verbindliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Ein Vorteil in Folge der beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung wäre eine deutliche Verminderung des Lärmpegels, von dem die Gemeinde, welche stark von ruhigen Wohngebieten geprägt ist, profitieren würde. Auf einen Großteil des gemeindlichen Gebiets ist der Fahrzeugverkehr die einzige wesentliche Lärmquelle. Durch die Herabsetzung der erlaubten Geschwindigkeit ist eine deutlich geringere Emission vom gesamten Anrainerverkehr zu erwarten.

Ein weiterer Aspekt ist, dass durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit vor allem eine deutlich erhöhte Sicherheit für Kinder und ältere Mitmenschen erreicht wird. Einerseits ist bekannt, dass Kinder auch im Bereich des Straßenverkehrs zu unvorhersehbarem Verhalten neigen, sodass eine rasche Reaktion für Autofahrer notwendig wird. Im Zuge der reduzierten Geschwindigkeit würde sich jeglicher Bremsweg deutlich vermindern. Entsprechend wäre für Senioren und Mitbürger mit eingeschränkter Reaktion und Mobilität eine erhöhte Sicherheit beim Überqueren von Straßen gegeben.

Stellungnahme Ordnungsamt

Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahre 2008 ausführlich mit diesem Thema befasst und ein Verkehrsberuhigungskonzept, welches durch einen Verkehrsplaner ausgearbeitet wurde, umgesetzt. Hierbei wurde beschlossen, dass sämtliche Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen umgewandelt wurden.

Für Sammelstraßen wie zum Beispiel die Robert-Koch-Straße, die Gabriel-von-Seidl-Straße oder die Dr.-Max-Straße, sieht die Rechtsprechung keine Tempo 30 Zone vor.
Einzige Ausnahme ist die Geschwindigkeitsreduzierung in der Dr.-Max-Straße auf Höhe der Volksschule, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten.

Seitens der Polizeiinspektion Grünwald werden in regelmäßigen Abständen örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen.

Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern. Hierzu werden die von der bayerischen Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle mittels Geoinformationssystemen und speziell entwickelten Programmen in digitale Karten dargestellt.

Die Polizei ermittelt Unfallhäufungen und teilt diese den Mitgliedern der Unfallkommission mit. Nach Feststellung einer Unfallhäufung führt die Unfallkommission an der jeweiligen Örtlichkeit eine Ortsbesichtigung durch.

GR-Mitglied Zeppenfeld stellt den Antrag auf der Dr.-Max-Straße in nördlicher Richtung bis auf Höhe des Grünwalder Freizeitparkes eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Gleichfalls stellt GR-Mitglied Zeppenfeld den Antrag, auf der Gabriel-von-Seidl-Straße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt den Antrag auf der gesamten Länge der Wörnbrunner Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Beschluss 1

Der Verwaltungsausschuss beschließt auf der Dr.-Max-Straße in nördlicher Richtung bis auf Höhe des Grünwalder Freizeitparkes eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Verwaltungsausschuss beschließt auf der Gabriel-von-Seidl-Straße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag als abgelehnt.

Beschluss 3

Der Verwaltungsausschuss beschließt auf der gesamten Länge der Wörnbrunner Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag als abgelehnt.

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7. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 7
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7.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der BA-Sitzung vom 12.10.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 7.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt hat in der BA-Sitzung vom 12.10.2020 angefragt, aus welchem Grund die Gewächshäuser der Gärtnerei/Friedhof nicht für die Aufzucht von Pflanzen genutzt werden bzw. leer stehen.

Hauptamtsleiter Dietz gibt bekannt, dass laut dem Umweltamt die Gewächshäuser der Gemeindegärtnerei jedes Jahr zur Anzucht der Beet- und Balkonpflanzen für die Ortsbegrünung und das Rathaus genutzt werden. Nach Auspflanzung der Sommerpflanzen stehen die Gewächshäuser für einige Zeit leer, bis wieder mit der nächsten Anzucht begonnen wird. In der Zwischenzeit wird u. a. die jährliche Grundreinigung durchgeführt.  

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7.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der VA-Sitzung vom 01.12.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 7.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld hat in der VA-Sitzung vom 01.12.2021 angefragt, wie der Sachstand zur Herstellung der Blühwiesenfläche in der Joseph-Keilberth-Straße ist und wieviel die Herstellung gekostet hat.

Hauptamtsleiter Dietz gibt bekannt, dass laut dem Umweltamt die Wiesenfläche im Rondell mit Begleitung durch den Fachplaner im Herbst 2020 fertiggestellt wurde. Im Frühjahr 2021 müssen noch einige Nacharbeiten durchgeführt werden, weil die Fläche nach der Fertigstellung noch einmal durch Baufahrzeuge beschädigt wurde. Danach sind nur noch die regelmäßigen Mäh- und Pflegedurchgänge erforderlich.

Um ein Befahren oder Parken auf der Fläche künftig zu verhindern und die ungestörte Entwicklung der Blühwiese sicherzustellen, soll das Rondell außerdem bei Bedarf abgesichert werden.

Für die Herstellung der Fläche sind bisher Kosten in Höhe von rund 4.400,- € angefallen.    

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7.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch aus der VA-Sitzung vom 11.02.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 7.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch hat in der VA-Sitzung vom 11.02.2020 angefragt, ob eine Gießmöglichkeit für die Pflege eines Außenbeetes für das Café Treffpunkt geschaffen werden könnte.

Hauptamtsleiter Dietz berichtet, dass das Bauamt an der Außenwand am Haus G (Bergheimstraße 3) ein Gartenwasseranschluss mit einem Wasserzähler und einem absperrbaren Schloss angebracht hat. Der Wasserhahn befindet sich ca. 10 Meter neben dem Beet, die Schlüssel für den Wasserhahn wurden lediglich an die Nachbarschaftshilfe und an den Hausmeister übergeben. Zusätzlich wurde von der Nachbarschaftshilfe eine Regentonne innerhalb des Beetes aufgestellt.
Von dem absperrbaren Wasserhahn besteht auch die Möglichkeit, dass zweite Beet mit Wasser zu versorgen.    

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7.4. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maieraus der VA-Sitzung vom 19.01.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 7.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der VA-Sitzung vom 19.01.2021 angefragt, warum der Fuß- und Radweg am Tölzer Berg nicht geräumt wird.

Hauptamtsleiter Dietz gibt bekannt, dass laut dem Bauamt der Geh- und Radweg am Tölzer Berg vom gemeindlichen Winterdienst geräumt wird.
Lediglich bei Hausnummer 1 stand im Dezember ein Gerüst auf dem Gehweg, deswegen konnte dieser nicht befahren werden. Die Räum- und Streupflicht ging für diesen Zeitraum auf den Antragsteller der verkehrsrechtlichen Anordnung über.

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7.5. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger aus der VA-Sitzung vom 16.07.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 7.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger hat in der VA-Sitzung vom 16.07.2021 an seine damalige Anfrage erinnert, in der er darum bat, bei den im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Staatsforsten liegenden Flächen am Isarhochufer im Süden der Grünwalder Brücke die Aussichtspunkte auszuschneiden.

Die letzte Anfrage bei den Bayerischen Staatsforsten hatte ergeben, dass sich der Bereich im FFH-Gebiet befände und somit ein Verschlechterungsverbot gelte. Es habe sich zudem herausgestellt, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Spaltquartiere von Fledermäusen befinden und dies solche Arbeiten extrem beschränke.

Hauptamtsleiter Dietz gibt bekannt, dass die Bayerischen Staatsforsten schriftlich erklärt haben, dass die Sichtachsen unter Berücksichtigung der einschlägigen Schutzbestimmungen (Schutzwald, FFH-Gebiet und §30 – Biotope) im Oktober 2019 durch eigene Waldarbeiter soweit wie möglich freigeschnitten wurden. Die Pflege der Sichtbereiche wird als Ausweicharbeit durch die Waldarbeiter weiter ausgeführt.  

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7.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 7.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob in der Gemeinde Grünwald ein Impfzentrum aufgebaut wird.

1. Bürgermeister Neusiedl führt aus, dass die Gemeinde Grünwald eine kreisangehörige Gemeinde ist und der Landkreis München die Staatsaufgabe vom Freistaat Bayern übernommen hat. Aus diesem Grund fehlt der Gemeinde Grünwald die Kompetenz hier tätig zu werden. Ein großes Ziel für Deutschland wäre es, wenn die Hausärzte impfen dürfen. Die Gemeinde Grünwald ist bereit, für die Hausärzte Räumlichkeiten im Bürgerhaus Römerschanz zur Verfügung zu stellen.

Daraufhin berichten Herr 1. Bürgermeister Neusiedl, Hauptamtsleiter Dietz und Stellvertretender Hauptamtsleiter Pleithner den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zum Thema Corona-Pandemie:


Unterstützungsangebot Registrierung Impfzentrum und Fahrdienst

Für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche für die Anmeldung zur Impfung Hilfestellung benötigen, bietet die Gemeinde Grünwald Unterstützung bei der Registrierung an.
Einen Fahrdienst kann, wenn keine andere Möglichkeit besteht, über die Gemeinde Grünwald in Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe Grünwald organisiert werden.
Kontaktaufnahme zur Unterstützung der Registrierung und Vermittlung für einen Fahrdienst bietet das Sozialamt der Gemeinde Grünwald unter Telefon: 089 / 64162-174.

Corona-Testzentrum – Mobile Teams an Schulen und Kitas

Die Gemeinde Grünwald führt seit 22.02.2021 im Gymnasium Grünwald und an der Martin-Kneidl-Grundschule für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und das Personal freiwillige Antigen-Schnelltests durch. An allen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald wird das Personal per freiwilligem Antigen-Schnelltest getestet.

Die Schnelltests werden an den Einrichtungen vor Ort ausgeführt und die Testzeiten werden mit den Einrichtungsleitungen abgesprochen.

Corona-Testzentrum – Aufnahme von Antigen-Schnelltests

Um zu den bestehenden PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests im Corona-Testzentrum anbieten zu können wurde die Umstellung in Zusammenarbeit mit dem Betreiber und dem Landratsamt München geprüft. Seit 08.03.2021 werden auch Antigen-Schnelltests im Corona-Testzentrum in Grünwald angeboten.

Datenstand vom 17.05.2021 21:39 Uhr