Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 20:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021;
3 Breitbandausbau Grünwald; Präsentation Ingenieurbüro Ledermann; Beschlussfassungen zum weiteren Vorgehen;
4 1. Änderung der Abstandsflächensatzung vom 01.02.2021;
5 3. Änderung der Ortsgestaltungssatzung;
6 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 35;
7 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pullach zu Umbauplänen Fa. United Initiators Pullach; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b "Industriegebiet - Gustav-Adolph-Straße" und erste Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren;
8 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);
9 Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2020;
10 Gemeinde Grünwald - Straßenbeleuchtung ; Abschluss eines neuen Vertrages;
11 Beschaffung eines Großlüfters für die Freiwillige Feuerwehr Grünwald; Auftragsvergabe;
12 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
13 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
14 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
15 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
15.1 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
15.2 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
15.3 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
15.4 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
15.5 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
15.6 Anfrage GR-Mitglied Fried;
15.7 Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl;
15.8 Anfrage GR-Mitglied Schmidt;
15.9 Anfrage GR-Mitglied Schmidt;
15.10 Anfrage GR-Mitglied Ritz;
15.11 Anfrage GR-Mitglied Ritz;
15.12 Anfrage GR-Mitglied Zahn;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnungspunkte 205 und 206 werden von der Tagesordnung genommen, da diese Tagesordnungspunkte noch keine Beschlussreife aufweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 2

Beschluss

GR-Mitglied Schreyer stellt den Antrag, dass bei Tagesordnungspunkt 192 der Satz aufgenommen wird, dass das Architekturbüro Prof. Nagler und das Architekturbüro Meck ausweislich für nachhaltiges und ökologisches Bauen prädestiniert sind.

Die Niederschrift vom 26.10.2021 wird mit der beschriebenen Änderung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Breitbandausbau Grünwald; Präsentation Ingenieurbüro Ledermann; Beschlussfassungen zum weiteren Vorgehen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Ledermann präsentiert sehr ausführlich und anschaulich die bisherigen und künftigen Maßnahmen zur Grünwalder Breitbandversorgung. 

Vorgestellt werden die unterschiedlichen Förderprogramme von Bund und Land und was die Gemeinde Grünwald bisher im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus unternommen hat. 

Weiter wird aufgezeigt, was mit dem aktuell gültigen Förderprogramm des Bundes (sog. „Graue-Flecken-Programm) möglich ist und welche Chancen sich parallel zum Markterkundungsverfahren nach diesem neuen Programm ergeben haben. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und der Präsentation vom Ingenieurbüro Ledermann. 

Folgende Beschlüsse werden gefasst:

Einreichung der Förderanträge nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“. 

Antragstellung auf Kofinanzierung durch das Land nach der „Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie“. 

Im Anschluss an die Bewilligung der vorgenannten Förderanträge soll der Start der Auswahlverfahren im Betreibermodell (Betrieb, Planung, Bau) erfolgen.

Beauftragung eines rechtlichen Beraters für die juristische Begleitung aller Auswahlverfahren im Rahmen des Bundesförderprogramms.


Die Verwaltung wird mit der Durchführung der weiteren Maßnahmen zum flächendeckenden Breitbandausbau in Grünwald ermächtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. 1. Änderung der Abstandsflächensatzung vom 01.02.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 01.03.2021 wurde u.a. das Abstandsflächenrecht weitreichend geändert. Die Bauverwaltung berichtete dazu sehr ausführlich in der Bauausschusssitzung am 18.01.2021 – was letztlich zum Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe durch Beschluss des Gemeinderates am 26.01.2021 führte. 

Die zum 01. Februar 2021 in Kraft getretene Neuregelung der Berechnungsmethode der Abstandsflächen (vgl. insbesondere Art. 6 Abs. 4 Satz 3 BayBO zur Anrechnung von Dächern) führt im Einzelfall dazu, dass die gemäß § 2 geregelte Abstandsflächentiefe von 0,9 H bzw. 0,5 H größere Abstandsflächen auslöst, als dies vor der Gesetzesnovellierung der Fall war. Die Gemeinde nimmt die Erkenntnisse aus Bauantragsverfahren der vergangenen Monate zum Anlass, die in § 2 S. 1 geregelte Abstandsflächentiefe von 0,9 H auf 0,8 H bzw. die in § 2 S. 2 geregelte Abstandsflächentiefe von 0,5 H auf 0,4 H anzupassen. Die Mindestabstandsfläche von 3m wird beibehalten. Im Hinblick auf das Gebiet der Gemeinde Grünwald kommt eine solche Regelung der gesetzlichen Regelung vor der Gesetzesnovellierung – soweit möglich – am nächsten. 


Deshalb wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Abstandsflächensatzung wie folgt zu ändern: 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich 

(1)        Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet für diejenigen Gebiete der Gemeinde Grünwald, wie sie in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan dargestellt sind, mithin für das Gemeindegebiet von Grünwald mit Ausnahme der folgenden Gebiete: 

  • Isar nebst der östlich angrenzenden unbebauten Uferbereiche (Isarhang, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Obere Eierwiese),
  • Rodungsinsel Wörnbrunn,
  • Ortsteil Oberdill,
  • Räumliche Geltungsbereiche der in Anlage 2 aufgelisteten Bebauungspläne.


(2)        Der Lageplan (Anlage 1) und die Aufzählung der vom Geltungsbereich dieser Satzung ausgenommenen Bebauungsplangebiete (Anlage 2) sind Bestandteil dieser Satzung. 

§ 2 Abstandsflächentiefe 

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten und festgesetzten urbanen Gebieten 0,9 H – 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H – 0,4 H, mindestens jedoch 3m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet. 


Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.11.2021 ausführlich mit der Satzungsänderung befasst und nachfolgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben: 

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat 1. Änderung der Abstandsflächensatzung wie folgt: 

Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

in der 1. geänderten Fassung vom 23.11.2021

Die Gemeinde Grünwald erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) folgende Satzung: 


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich 

(1)        Die Satzung gilt für diejenigen Gebiete der Gemeinde Grünwald, wie sie in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan grau hinterlegt dargestellt sind, mithin für das Gemeindegebiet von Grünwald mit Ausnahme der folgenden Gebiete: 

  • Isar nebst der östlich angrenzenden unbebauten Uferbereiche (Isarhang, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Bewegungshain Obere Eierwiese),
  • Rodungsinsel Wörnbrunn,
  • Ortsteil Oberdill,
  • Räumliche Geltungsbereiche der in Anlage 2 aufgelisteten Bebauungspläne.


(2)        Der Lageplan (Anlage 1) und die Aufzählung der vom Geltungsbereich dieser Satzung ausgenommenen Bebauungsplangebiete (Anlage 2) sind Bestandteil dieser Satzung. 


§ 2 Abstandsflächentiefe 

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden S. 1 beachtet. 

§ 3 Bebauungspläne

Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben unberührt.



§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung* in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe in der Fassung vom 26.01.2021, in Kraft getreten am 01.02.2021, außer Kraft.



Gemeinde Grünwald, 23.11.2021 




Jan Neusiedl
1. Bürgermeister



Die Verwaltung wird beauftragt die 1.Änderung der Abstandsflächensatzung nebst Anlagen *ortsüblich an den Anschlagtafeln, im gemeindlichen Anzeigenblatt und auf der gemeindlichen Homepage zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. 3. Änderung der Ortsgestaltungssatzung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird zur Klärung weiterer Rechtsfragen von der Tagesordnung abgesetzt.

zum Seitenanfang

6. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 35;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird zur Klärung weiterer Rechtsfragen von der Tagesordnung abgesetzt.

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pullach zu Umbauplänen Fa. United Initiators Pullach; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b "Industriegebiet - Gustav-Adolph-Straße" und erste Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung: 

Die Anregungen zum 1. Verfahrenspunkt nach § 4 Abs. 1 BauGB werden zum Verfahrenspunkt der Öffentlichen Auslegung i.S. § 4 Abs. 2 BauGB voll umfänglich aufrecht erhalten (siehe Beschluss der Gemeinde Grünwald vom 17.11.2020).

Der geplanten Umwidmung der bisherigen Gewerbegebiete (GE 1 – 7 / westlich der Dr.-Gustav-Adolph-Straße) in Industriegebiete (GI 1.2 und 1.3 + Wertstoffhof als Gemeinbedarfsfläche) mit künftig deutlich höher zulässigen Emmissions- und Immissionswerten (insbesondere hinsichtlich Lärmwerte und weiter zunehmenden Werksverkehr – innerorts wie außerorts und darüber hinaus!) wird nicht zugestimmt. 
Die Gemeinde Grünwald bittet über den Fortgang des Bauleitverfahrens auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Kämmerer Bader bezieht sich auf die Vorlage der Jahresrechnung 2020 im Gemeinderat am 29. Juni 2021 (GRB öffentlich Nr. 156).

Dabei sind die einzelnen Bestandteile der Haushaltsrechnung, die Herkunft der Einnahmen und die Verwendung der Ausgaben erläutert worden. Summarisch handelt es sich dabei um

Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im VerwaltungsHH. i. H. v.        258.739.109,59 €
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im VermögensHH. i. H. v.         68.243.287,77 €
sonach gesamt         326.982.397,36 €

I. Örtliche Vorprüfung durch die Sachverständige Frau Brigitte Scherer:

Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung sind umfangreiche Vorprüfungen durch die vom Gemeinderat beauftragte Sachverständige, Frau Brigitte Scherer, erfolgt. Das Kassenwesen ist geordnet, fast alle gewährten Skonti sind in Abzug gebracht und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden eingehalten. Die Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt und die Jahresrechnung ist ordnungsgemäß aufgestellt worden. Sie empfiehlt dem Gemeinderat nach örtlicher Prüfung die Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.

II. Örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss:

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat sich unter Vorsitz von Herrn 
2. Bürgermeister Stephan Weidenbach in sechs Sitzungen am 17.06., 15.07., 17.09., 20.09., 06.10., und 11.10.2020 von der Richtigkeit der Jahresrechnung überzeugt. Die Protokolle über die Prüfungsschwerpunkte des Rechnungsprüfungsausschusses können in der blauen Niederschriftsmappe eingesehen werden. Der Ausschuss hat überprüft, dass alle Anregungen und Erinnerungen von Frau Scherer von der Verwaltung erledigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Betätigungsprüfung auch die gemeindlichen Gesellschaften geprüft. Das durch die Kämmerei vorgestellte Ergebnis der Gemeinde Grünwald hat sich durch die örtliche Vorprüfung durch Frau Scherer und durch die Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr verändert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt         326.982.397,36 €
festzustellen und zu entlasten. 


III. Vorprüfung der Jahresrechnung 2021 durch Frau Scherer:

Die Verwaltung empfiehlt Frau Scherer für die Vorprüfung der Jahresrechnung 2021, wieder zu beauftragen.

Herr 1. Bürgermeister Neusiedl nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2020 nicht teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. die Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt         326.982.397,36 €
festzustellen und 

2. die Entlastung der Verwaltung.

3. Frau Scherer mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2021 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Kämmerer Bader erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. 

Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen. 

Kämmerer Bader bezieht sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2020 und ergänzt, dass sich die Bilanzsummen für das Jahr 2020 bei der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG sich auf         4.594.782,54 
und bei der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH auf         39.649,46 €
belaufen. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 sei entsprechend den Jahresabschlüssen 2020 erstellt worden. 

Der Finanzausschuss hat die Gesellschafterversammlung der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG ermächtigt, den Jahresabschluss 2020 festzustellen und die Geschäftsführung zu entlasten.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dem Beteiligungsbericht 2020 der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beteiligungsbericht 2020 der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Gemeinde Grünwald - Straßenbeleuchtung ; Abschluss eines neuen Vertrages;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Vertrag für die Straßenbeleuchtung in Grünwald wurde zum 01.05.2013 neu abgeschlossen, mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 (Parallel zum Konzessionsvertrag Strom).

In diesem Vertrag hat Bayernwerk (vormals E.ON Bayern) die Leistung mit dem „Komplettpaket 08“ (Zeitnahe Prüfung und Auswechselung der Leuchtmittel, Unfallschadenbeseitigung usw.) angeboten.

Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von maximal 10 Jahren (01.01.2022 - 31.12.2031) und  die Kosten belaufen sich auf ca. 55.000 €/Jahr. Der Vertrag ist jährlich kündbar, erstmals zum Ablauf des 31.12.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Kanzlei Schweizer Legal zur Kenntnis und beschließt den vorgestellten Straßenbeleuchtungsvertrag für die Gemeinde Grünwald mit den Bayernwerken abzuschließen (Maximale Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2031). 

Die Verwaltung wird mit der Abwicklung beauftragt und ermächtigt, soweit erforderlich, noch rechtstechnische oder redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. 

1. Bürgermeister Neusiedl wird mit dem Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Beschaffung eines Großlüfters für die Freiwillige Feuerwehr Grünwald; Auftragsvergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Grünwald benötigt zur Brandbekämpfung einen mobilen Großlüfter. Dieser Großlüfter wird vor allem in verrauchten Tiefgaragen oder Gebäuden eingesetzt. 

Im Gemeindebereich entsteht nun mit dem Ausbau der Tiefgarage unter der baugenossenschaftlichen Siedlung in der Josef-Sammer-Straße eine weitere Tiefgarage mit großem Ausmaß. Weitere große Tiefgaragen sind am Marktplatz, unter dem Einkaufszentrum Schloßpassagen, unter dem Altenheim Römerschanz, unter dem Gymnasium Grünwald sowie bei diversen Firmen, wie RTL2, Dermapharm und den beiden KGAL-Gebäuden. Auch gibt es in der Gemeinde Grünwald viele private Tiefgaragen, so dass diese Anschaffung gerechtfertigt ist.

Die Feuerwehr Grünwald hat in Absprache mit der Verwaltung mehrere Angebote für einen mobilen Großlüfter, der auf einem Anhänger festmontiert ist, eingeholt und geprüft.

Das Angebot des Anbieters B.S. Belüftungs-GmbH, Am Hungerwiesgraben 10, 89429 Bachhagel vom 21.10.2021 für den Großlüfter MGV L105 PI Speed und einer Bruttoangebotssumme von 90.344,80 € stellte sich als das wirtschaftlichste Angebot heraus.

Die Ausgabe ist über die Haushaltsstelle 13000.9350 gedeckt.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Anschaffung des Großlüfter MGV L105 PI Speed von der Firma B.S. Belüftungs-GmbH, Am Hungerwiesgraben 10, 89429 Bachhagel mit einer Bruttoangebotssumme von 90.344,80 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 12

Sachverhalt

Hauptamtsleiter Dietz gibt bekannt, dass die Gemeinde Grünwald ab den Sitzungen im Dezember bis die Krankenhausampel in Bayern bzw. im Landkreis München wieder auf orange ist, eine Anordnung zur 3-G-Pflicht und zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung trifft.

zum Seitenanfang

13. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 13

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

14. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 14

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

zum Seitenanfang

15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15
zum Seitenanfang

15.1. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob es sich rentiert, die zwei Kulturveranstaltungen mit den hohen Corona-Auflagen durchzuführen.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt dem Gremium mit, solange es die rechtlichen Regelungen zulassen, werden die Kulturveranstaltungen durchgeführt.

zum Seitenanfang

15.2. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Impfaktion mit dem Impfbus am 11.12.2021 auch im Bürgerhaus Römerschanz durchgeführt werden könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Impfaktion im Bürgerhaus Römerschanz durchgeführt wird.

zum Seitenanfang

15.3. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, warum in der Laufzorner Straße in den Parkbuchten beim sog. Kirchengrundstück während des Christbaumverkaufs ein absolutes Halteverbot angeordnet wurde. Wenn der Christbaumverkauf startet, können somit keine Autos dort parken, die einen Christbaum abholen möchten.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Prüfung zu.

zum Seitenanfang

15.4. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld teilt mit, dass die Induktionsschleife an der Ampel Kreuzung Oberhachinger Straße / Laufzorner Straße immer Vorrang vor der Anforderung der Fußgängerampel hat. Er fragt an, ob dies nochmals über das Staatliche Bauamt Freising geprüft werden könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Weitergabe an das Staatliche Bauamt Freising zur Überprüfung zu.

zum Seitenanfang

15.5. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, wann die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Dr.-Max-Straße im Isaranzeiger veröffentlicht wird.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Klärung und eine zeitnahe Veröffentlichung zu.

zum Seitenanfang

15.6. Anfrage GR-Mitglied Fried;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Fried fragt an, ob im Bereich des Gymnasiums Grünwald auf der Oberhachinger Straße Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Achtung Schule“ angebracht werden könnten.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Weitergabe an das Staatliche Bauamt Freising zu.

zum Seitenanfang

15.7. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Lindbüchl berichtet über den schlechten Zustand der Fahrbahnschwellen vor der Grundschule in der Dr.-Max-Straße und fragt an, ob eine Sanierung vorgesehen ist.

Die Verwaltung berichtet, dass der Zustand bekannt ist und die Sanierungsmaßnahme bereits geplant ist, die Umsetzung aber witterungsbedingt erst Anfang 2022 möglich sein wird

zum Seitenanfang

15.8. Anfrage GR-Mitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt teilt mit, dass er lange auf das Ergebnis eines PCR-Tests am Grünwalder Testzentrum warten musste.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass das Testzentrum am Wertstoffhof ein Testzentrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes des Freistaates Bayern ist.

Hauptamtsleiter Dietz hat GR-Mitglied Schmidt gebeten, die Auftragsnummer mitzuteilen, damit der Fall im Speziellen geklärt werden kann. So werde bei jeder Beschwerde verfahren und bisher konnten alle Beschwerden aufgeklärt werden.

zum Seitenanfang

15.9. Anfrage GR-Mitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob der Gemeinde Grünwald ein neuer Sachstand zur Schließung der Postfiliale in Grünwald vorliegt.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass derzeit im Landkreis München mehrere Postfilialen vor der Schließung stehen, da die Postbank, die die Postdienstleistungen von der Deutschen Post übernommen hat, die Verträge mit der Deutschen Post kündigt. In Grünwald konnte 1. Bürgermeister Neusiedl bereits 2-mal eine Schließung der Postfiliale verhindern.

Die Deutsche Post hat das Geschäftsmodell, dass die Postfilialen nicht selbst von der Deutschen Post betrieben werden. Die Postbank ist nur noch eine Marke der Deutschen Bank. Um die Postfiliale in Grünwald schließen zu können, muss ein Kooperationspartner gefunden werden, der die Postdienstleistungen übernimmt. Nach Wissen des 1. Bürgermeisters wurde bisher noch kein Kooperationspartner gefunden.

zum Seitenanfang

15.10. Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob die Funktionstüchtigkeit vom JUZ-Bus wiederhergestellt werden und der JUZ-Bus wieder an Externe (z.B. den TSV Grünwald) ausgeliehen werden könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass der JUZ-Bus für eine externe Vermietung nicht mehr zur Verfügung steht. Bezüglich der Funktionstüchtigkeit sichert 1. Bürgermeister Neusiedl eine Prüfung zu.

zum Seitenanfang

15.11. Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, wie lange die Sanierung der Tribüne am Sportplatz in der Keltenstraße noch dauert.

Die Verwaltung erklärt, dass geplant ist, die Arbeiten in 2 Wochen fertig zu stellen, dies hängt jedoch stark von der Witterung ab.

zum Seitenanfang

15.12. Anfrage GR-Mitglied Zahn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 15.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Zahn regt an, die Fassade des Wohnhauses in der Tölzer Str. 14 neu zu streichen. Damit würde die derzeitige Optik deutlich verbessert werden. 

1. Bürgermeister Neusiedl erwidert, dass entsprechende Angebote eingeholt werden und im Bauausschuss die Entscheidung über die Maßnahme getroffen wird.
 

Datenstand vom 22.12.2021 12:38 Uhr