Datum: 14.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021;
3 Stromkonzessionsverfahren in der Gemeinde Grünwald ; Abschluss des Neuvertrages; Genehmigung;
4 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2020;
5 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Beteiligungsbericht 2020;
6 Erdwärme Grünwald GmbH; Wirtschaftsplan 2021 - 2025;
7 Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH und Co. KG; Wirtschaftsplan 2021 - 2025;
8 Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2021 - 2025;
9 Vergabe der Weiterführung eines bayerischen Corona-Testzentrums in der Gemeinde Grünwald im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.03.2022;
10 Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Nibelungenstraße 4 ; Vergabe Architektenleistung;
11 Antrag auf Durchführung einer Bürgerbeteiligung zum Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach; Anträge von Sandrine Pommey und Caroline Prasch vom 30.09.2021, von Olaf Schilling vom 27.09.2021, von Joachim Kohler zur BV am 07.10.2021;
12 Grundwassererkundung im Grünwalder Forst; Vergabe von Bohrarbeiten;
13 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
14 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
15 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
16 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
16.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 27.07.2021;
16.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 28.09.2021;
16.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 26.10.2021;
16.4 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
16.5 Anfrage GR-Mitglied Loos;
16.6 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger;
16.7 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
16.8 Anfrage GR-Mitglied Schmidt;
16.9 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair G.;
16.10 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 23.11.2021 wird mit folgender Änderung genehmigt.

Bei TOP 215 - Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung - wird die Anfrage von GR-Mitglied Zeppenfeld wie folgt geändert:

GR-Mitglied Zeppenfeld teilt mit, dass die Induktionsschleife an der Ampel Kreuzung Oberhachinger Straße / Laufzorner Straße immer Vorrang vor der Anforderung der Fußgängerampel hat. Herr Zeppenfeld fragt an, ob dies nochmals über das Staatlichen Bauamt Freising geprüft werden könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Stromkonzessionsverfahren in der Gemeinde Grünwald ; Abschluss des Neuvertrages; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Kanzlei Schweizer Legal zur Kenntnis und beschließt, den Stromkonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Grünwald und der Elektrizitäts-netzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG zu genehmigen.

Der 1. Bürgermeister Herr Neusiedl wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Verwaltungsratssitzung der Grünwalder Freizeitpark GmbH am 17. November 2021 haben die Steuerberaterin Frau Nast-Kolb und der Geschäftsführer Jörn-Torsten Verleger den Mitgliedern den beigefügten Bilanzentwurf für das Jahr 2020 präsentiert.

Der Jahresüberschuss beträgt wie in den Vorjahren € 0,--, da der eigentliche „Überschuss“ von € 83.649,70 als Rückstellung (Verpflichtung gegenüber der Gemeinde) gebucht wurde.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20. September 2021 dem Verwaltungsrat, dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, den beigefügten Jahresabschluss 2020 der Grünwalder Freizeitpark GmbH in der vorgestellten Fassung festzustellen und anzunehmen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat für das Jahr 2020 zu entlasten.

Der Verwaltungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 17. November 2021, der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20. September 2021 zu folgen und dem Gemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss 2020 festzustellen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Beteiligungsbericht 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Kämmerer Bader erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört. 

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. 

Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen. 

Kämmerer Bader bezieht sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2020 und ergänzt, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2020 auf         ………………………1.548.349,09 €
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 sei entsprechend dem Jahresabschluss 2020 der Grünwalder Freizeitpark GmbH erstellt worden. Der Gemeinderat hat die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2020 festzustellen und die Geschäftsführung sowie den Verwaltungsrat der GFZP zu entlasten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beteiligungsbericht 2020 der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Erdwärme Grünwald GmbH; Wirtschaftsplan 2021 - 2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses beschließt Gemeinderat, als Gesellschafterin der Erdwärme Grünwald GmbH, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan der Erdwärme Grünwald GmbH für die Jahre 2021 – 2025 zu genehmigen. 

Der Geschäftsführung der EWG GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH und Co. KG; Wirtschaftsplan 2021 - 2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgs- Investitions- und Stellenplan, der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG für die Jahre 2021 – 2025 zu genehmigen. Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG zu beschließen. 

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2021 - 2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH für die Jahre 2021 – 2025 zu genehmigen. Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH zu beschließen. 

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Vergabe der Weiterführung eines bayerischen Corona-Testzentrums in der Gemeinde Grünwald im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.03.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinde Grünwald wurde vom Landratsamt München am 11.11.2021 schriftlich informiert, dass der Ministerrat beschlossen hat die lokalen Testzentren zunächst bis zum 31.03.2022 fortzuführen.

Hierzu ist eine entsprechende Beauftragung vom Landratsamt München an die Gemeinde Grünwald ergangen.

Aus diesem Grund wurde die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. 

Die Leistung wurde anhand der Leistungsbeschreibung vom Freistaat Bayern mit den geänderten Regularien für die Gemeinde Grünwald angefragt. Die Kosten (Sach- und Personalkosten) der Testzentren werden bis 31.03.2022 vom Freistaat Bayern bzw. dem Landkreis München übernommen. 

Zeitraum des Betriebs:                01.01.2022 – 31.03.2022

Die Verwaltung schlägt nach Prüfung des Angebots vor, für die Weiterführung des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu beauftragen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben in ihrem Schreiben vom 19.08.2020 mitgeteilt, dass die Staatsregierung beschlossen hat, dass die Einrichtung, Organisation und der Betrieb eines Bayerischen Testzentrums je Landkreis bis Ende August 2020 sichergestellt sein muss. Dieser Beschluss ist erstmal bis 30.06.2021 verlängert worden. Am 23.03.2021 hat der Ministerrat beschlossen, die lokalen Testzentren über den 30.06.2021 hinaus zunächst bis 30.09.2021 fortzuführen. Zusätzlich wurde mitgeteilt, dass bei der Vergabe eine Verlängerungsoption bis 31.12.2021 aufgenommen werden soll. Der Ministerrat hat am 09.11.2021 beschlossen, die lokalen Testzentren über den 31.12.2021 hinaus zunächst bis 31.03.2022 fortzuführen.

Dies ist unabdingbar, damit ein ausreichendes und flächendeckendes Testangebot zur Verfügung gestellt werden kann. Um auch im Landkreis München ein flächendeckendes Testangebot anbieten zu können, hat der Landkreis München die Gemeinden beauftragt, ihrerseits ein Testzentrum für die jeweiligen Gemeinden zu errichten.

Um einen reibungslosen Ablauf des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald gewährleisten zu können, muss von Seiten der Gemeinde Grünwald die Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser und ein Toilettenwagen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund kommen zusätzlich zur Beauftragung der Aicher Group GmbH & Co. KG noch weitere Kosten auf die Gemeinde Grünwald zu. Auch diese Kosten trägt der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München.

Auf der Haushaltsstelle 14000.6300 sind 800.000,00 € Haushaltsmittel eingestellt. Die Gemeinde Grünwald benötigt für den Betrieb des Corona-Testzentrums (Beauftragung Aicher Group + Strom, Wasser, Abwasser und Miete eines Toilettenwagens) für 3 Monate eine Summe von ca. 255.000,00 €. Da der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München alle Kosten des Corona-Testzentrums bis 31.03.2022 übernimmt, werden die Einnahmen auf der Haushaltsstelle 14000.1620 gebucht.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt für die Weiterführung des Bayerischen Corona-Testzentrums in der Gemeinde Grünwald die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG mit einem Bruttoangebotspreis von 249.400,20 € zu beauftragen. 

1. Bürgermeister Neusiedl wird ermächtigt, einen Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2022 mit der Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Nibelungenstraße 4 ; Vergabe Architektenleistung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 10

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Nibelungenstraße 4 an den wirtschaftlichsten Bieter, das Architekturbüro Steininger zu dem geprüften Honorarangebot vom 25.11.2021 (LP 1-9, HZ III unten, Nebenkosten 3%, 50% Minderung bei LP 1-2, 10 % Minderung auf LP 8)  zu vergeben. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2022 einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

11. Antrag auf Durchführung einer Bürgerbeteiligung zum Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach; Anträge von Sandrine Pommey und Caroline Prasch vom 30.09.2021, von Olaf Schilling vom 27.09.2021, von Joachim Kohler zur BV am 07.10.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 11

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 07.10.2021 haben Frau Sandrine Pommey, Herr Olaf Schilling und Frau Caroline Prasch Anträge zur Rad- und Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach gestellt. 

Antrag von Frau Sandrine Pommey: 

Frau Pommey beantragt, dass ein „vernünftiger" Radweg zwischen Grünwald und Pullach (S-Bahn Höllriegelskreuth) ausgebaut wird. 

Begründung von Frau Pommey: 
Frau Pommey nimmt für ihren Arbeitsweg den Bus zur S-Bahn Höllriegelskreuth in Anspruch. Da die Strecke sehr staulastig ist, bittet Frau Pommey den entsprechenden Radweg auszubauen. Durch den Ausbau könnte die Verbesserung der Verkehrsqualität und die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsarten vorangetrieben werden. 


Antrag von Herrn Olaf Schilling:  

Herr Schilling beantragt, dass der Gemeinderat die konkreten Planungen und Durchführung zur Errichtung einer Fahrradbrücke nach Pullach vorantreiben soll, um diese zeitnah in Betrieb nehmen zu können. 

Begründung von Herrn Schilling: 
Auch nach Corona bleibt das Fahrrad ein wichtiges und umweltfreundliches Verkehrsmittel. Hinzu kommen die immer mehr werdenden E-Bikes, so dass der Radverkehr in der Natur und auf den Straßen stark zugenommen hat. Dazu braucht es auch die geeignete Infrastruktur. Pullach ist in der Luftlinie so nah, aber über die lsarbrücken-Schaukel an der Burg Grünwald mit dem Rad nur schwer und langatmig zu erreichen. Zudem ist es gefährlich. So könnte man auch mit dem Fahrrad die SBahn-Station Pullach erreichen. Deshalb würde ich mich freuen, wenn dem Thema Fahrrad/Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach in den Planungen der Gemeinde mehr Raum eingeräumt wird. 


Antrag von Frau Caroline Prasch: 

Frau Prasch beantragt den Ausbau einer Radbrücke zwischen Grünwald und Pullach. 

Begründung von Frau Prasch: 
Gerade im Hinblick auf den Klimaschutz sollte man nicht für jeden Gang das Auto verwenden, sondern viel mehr mit dem Fahrrad fahren. Nach Ausbau einer Radbrücke zwischen Grünwald und Pullach könnte man gefahrlos die S-Bahn Höllriegelskreuth erreichen. Die jetzige Straße nach Pullach ist sehr gefährlich, dass man als Fahrradfahrer dort nichts verloren hat. Eine Fahrradbrücke nach Pullach wäre auch für die Generation unserer Kinder wichtig, die immer mehr das Thema Auto ablehnen. 


Beantwortung der Verwaltung:

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.02.2019 hat der Gemeinderat Grünwald einstimmig beschlossen eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Die Verkehrszählungen und Befragungen wurden am 23.08.2021 beendet. Derzeit werden die Verkehrszählungen und Befragungen vom beauftragten Ingenieurbüro ausgewertet. Sobald die Auswertung vorliegt wird das Gutachten zur Bedarfsanalyse verfasst und der Gemeinde Grünwald vorgelegt. Der Gemeinderat Grünwald wird sodann das Gutachten vorgelegt bekommen und darüber entscheiden, ob der Bedarf vorhanden ist und das Projekt fortgeführt wird.

Zusätzlich hat das Landratsamt München am 27.07.2021 ein Landschaftsarchitekten- und Stadtplanerbüro mit der naturschutzfachlichen Standortprüfung einer lsarquerung zwischen Grünwald und Pullach beauftragt, da sich die lsarquerung in einem hochschützenswerten FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) befindet.

Herr Deutsch stellte in der Bürgerversammlung den Antrag, dass die Bürgerversammlung darüber entscheidet, ob von der Bürgerversammlung eine Fahrradbrücke von Grünwald nach Pullach befürwortet wird.

1. Bürgermeister Neusiedl hat die Bürgerversammlung über den Antrag abstimmen lassen. Die Bürgerversammlung befürwortete mehrheitlich, eine Fahrradbrücke von Grünwald nach Pullach.

Herr Kohler stellte den Antrag, dass die Gemeinde Grünwald eine Bürgerbefragung durchführen soll.

Die Bürgerversammlung stimmte mit 59 Ja-Stimmen zu 42 Nein-Stimmen dafür, dass die Gemeinde Grünwald eine Bürgerbefragung durchführen soll.

Aus diesem Grund legt die Verwaltung dem Gemeinderat den Antrag aus der Bürgerversammlung zur Entscheidung vor. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob die Verwaltung eine Bürgerbefragung zum Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach durchführen soll.

Nach eingehender Diskussion beauftragt der Gemeinderat Grünwald die Verwaltung mit der Landeshauptstadt München Gespräche zu führen, dass der Weg am Lindenwirt Richtung Isar wieder ertüchtigt wird. Gleichfalls soll die Verwaltung mit der Gemeinde Pullach Gespräche führen, damit die fußläufige Verbindung am Pullacher Berg von der Gemeinde Pullach ertüchtigt wird.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Rad- und Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Grünwald beauftragt die Verwaltung eine Bürgerbefragung zum Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag als abgelehnt.

Beschluss 3

Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Bürgerbefragung dann vorzunehmen, wenn die Grundlagen und die Kosten ermittelt wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Grundwassererkundung im Grünwalder Forst; Vergabe von Bohrarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 12

Sachverhalt

Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung betreibt die Gemeinde Grünwald schon längere Zeit die Erkundung von Trinkwasservorkommen im Grünwalder Forst. Ein möglicher Brunnenstandort  wurde südöstlich des an der Kreisstraße M 11 auf Höhe der Abzweigung nach Wörnbrunn befindlichen Äsungsfeldes gefunden.

Für diesen Bereich wurde zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro für Grundwasser- und Umweltfragen GmbH ein Hydrogeologisches Modell durch Auswertung der Informationen aus den bisher erstellten Grundwassermessstellen entwickelt. Dabei wurde festgestellt, dass im vermuteten Einzugsgebiet des möglichen Brunnens die Messstellendichte noch nicht ausreichend ist und noch mindestens eine weitere Grundwassermessstelle benötigt wird.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf bei der Haushaltsstelle 81500.9500 (Neuerschließung von Trinkwasservorkommen) angesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Firma Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH als nach Prüfung wirtschaftlichsten Bieter auf der Grundlage ihres Angebotes vom 31.08.2021 in Höhe von brutto 56.607,71 € mit der Erstellung einer Grundwassermessstelle zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 13

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

zum Seitenanfang

14. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 14

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 15

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

zum Seitenanfang

16. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16
zum Seitenanfang

16.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 27.07.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz hat in der GR-Sitzung vom 28.09.2021 angefragt, ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Alarmierung über Sirenen in der Gemeinde Grünwald zu machen.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass bereits im Jahr 1995 die Gemeinde Grünwald gegenüber dem Landratsamt München erklärt hat, dass nach der Umrüstung der Feuerwehr auf die stille Funkalarmierung die bestehenden Sirenenanlagen stillgelegt wurden. Die stille Funkalarmierung hätte sich nach der Auffassung der Gemeinde Grünwald über die vergangenen Jahre eindeutig bewährt. Aus Grund für die ausschließliche Nutzung der stillen Funkalarmierung gab Herr Junker an, dass die Feuerwehrdienstkräfte über die Alarmgeber ständig erreichbar seien und diese deshalb keine zusätzliche Alarmierung über Sirenen erforderlich sei. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um Sirenenanlagen gehandelt hat, die dazu verwendet worden waren, die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu alarmieren, nicht um Warnsignale an die Bevölkerung zu senden.

Nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal finanziert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Förderprogramm mit rund 90 Millionen Euro und ergänzt damit die bereits unternommenen Anstrengungen auf Landesebene. Sieben Länder haben bislang eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern nutzen bereits die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel, um neue Sirenen zu errichten und alte Modelle zu modernisieren.

Ziel des Förderprogrammes ist es alle Bürger innerhalb geschlossener Bebauung mit Sirenen zu erreichen. Hierfür erhält der Freistaat Bayern bis Ende 2022 Fördermittel in Höhe von 13,3 Mio. € vom Bund.

Durch das Sirenenförderprogramm werden die Weiterentwicklung und der Ausbau der Warnung der Bevölkerung vor Gefahren gefördert. Sirenen sind eines von vielen Warnmitteln, welche in Deutschland den Warnmittelmix ausmachen. Auch Apps wie die Warn-App NINA, Rundfunksender oder öffentliche Anzeigetafeln werden genutzt, um die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen. Diese Warnmittel können in den für die Warnung verantwortlichen Leitstellen direkt über MoWaS ausgelöst werden. Durch eine unmittelbare Anbindung des Sirenennetzwerkes an das Modulare Warnsystem ist zukünftig eine zeitgleiche Warnung aller Warnkanäle möglich. In Zukunft soll auch der sogenannte „Cell Broadcast“ – eine automatische Sendung von Warnmeldungen an alle Mobilfunkgeräte in einem bestimmten Teil des Mobilfunknetzes - aufgebaut werden.

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 einer Regierungsverordnung zum so genannten Cell Broadcast zugestimmt. Die Nutzung von Cell Broadcast wird voraussichtlich Ende 2022 möglich sein.

Durch die Cell-Broadcast-Technologie können im Katastrophenfall schnelle Warnungen über das Mobilfunknetz verbreitet werden. Warnungen über Cell-Broadcast erreichen automatisch alle Mobilfunkteilnehmer, die mit ihrem Endgerät in einer bestimmten Gegend eingebucht sind, ohne dass es besonderer Apps bedarf.

Bevor mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten der Mobilfunkbetreiber und insbesondere mit der Implementierung der Cell-Broadcast-Technologie in den öffentlichen Mobilfunknetzen begonnen werden kann, sind nach Angaben der Bundesregierung zunächst konkretisierende Anforderungen des gesetzlich geforderten Leistungsumfangs und weitere Rahmenbedingungen festzulegen.

Ziel ist es, Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen herzustellen und die fehlerfreie Aussendung von Warnungen an die Mobilfunkendgeräte zu gewährleisten – im Einklang mit dem europäischen System EU-Alert. Die Verordnung dient zugleich der Umsetzung der Vorgaben des Artikels 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 an ein öffentliches Warnsystem.

Das Land Bayern hat ein Förderprogramm aufgelegt, dass elektronische Sirenenanlagen, die über das Netz des Digitalfunk BOS angesteuert werden können, Sirenensteuerempfänger und den Ersatz von bestehenden Sirenenanlagen fördert.

Diese Anlagen müssen bis 31.12.2022 betriebsbereit und an das modulare Warnsystem MoWaS angeschlossen sein.

In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 04.11.2021 hat Herr Oliver Mall, Leiter des Referats für Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes München in einem Interview mitgeteilt, dass derzeit in 24 der 29 Landkreisgemeinden die Feuerwehren per Sirene zusätzlich alarmiert werden. Jedoch einzig die Gemeinden Neubiberg und Ottobrunn haben Sirenen zur Bevölkerungswarnung in Verwendung.

Die Freiwillige Feuerwehr Grünwald hat der Gemeinde Grünwald folgende Stellungnahme zukommen lassen:

Die Feuerwehr Grünwald benötigt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Sirene für die Alarmierung im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe. Die Alarmierung der Feuerwehrdienstleistenden funktioniert seit vielen Jahrzehnten bereits zuverlässig als „stiller“ Alarm per Funkmeldeempfänger.

Es gibt eine rein theoretische Notwendigkeit in der Zukunft, falls die digitale Alarmierung, die im Landkreis München in den kommenden Jahren eingeführt werden soll, anfällig für Stromausfälle über längere Zeiträume wäre. Aber das ist heute Spekulation und man kann wohl davon ausgehen, dass die Alarmierung durch Notstrom Konzepte gesichert sein wird.

Für die Warnung der Bevölkerung bei großen Feuerwehreinsätzen sind im Landkreis München mobile Anlagen alarmierbar. Die nächste mobile Anlage ist bei der Feuerwehr Straßlach stationiert.

Sowohl Herr Feuerwehrkommandant Lix als auch Herr Balzer vom Sachgebiet Katastrophenschutz des Landratsamtes München hat der Gemeinde Grünwald mitgeteilt hat, dass das Landratsamt München eher auf mobile Sirenen baut. Der Landkreis München hat aus diesem Grund insgesamt 18 mobilen Sirenen (MOBELA) im Landkreis München verteilt. 3 dieser mobilen Sirenen werden bei der Feuerwehr Strasslach vorgehalten.

Nach eingehender Prüfung sieht die Verwaltung wie das Landratsamt München die mobilen Sirenen als bessere Variante an, da bei den mobilen Sirenen eine zielgerichtete Warnung mit klaren Hinweisen ausgegeben werden kann. Der Nachteil bei stationären Sirenen ist, dass hier nur ein Warnton zu hören ist und die Bevölkerung wenig Bewusstsein hat, was dieser Warnton bedeutet.

Somit ist gewährleistet, dass sollte eine Katastrophe die Gemeinde Grünwald treffen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.

zum Seitenanfang

16.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 28.09.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz hat in der GR-Sitzung vom 28.09.2021 angefragt, ob der gemeindliche Bauhof auf dem Fußgängerweg der Wörnbrunner Straße ab der Kreuzung Portenlängerstraße/ Otto-Heilmann-Straße bis zum Forsthaus Wörnbrunn die gleichen Schilder auf gegenseitige Rücksichtnahme wie am Isarhochufer aufstellen könnte. 

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass für die oben genannte Thematik ein Vor-Ort-Termin gemeinsam mit der Polizeiinspektion Grünwald erfolgte. 

Bei dem Weg neben der Wörnbrunner Straße handelt es sich ausschließlich um einen Fußgängerweg, der auch als Fußgängerweg beschildert ist. Einzige Ausnahme zur Nutzung eines Fußgängerweges auf dem Fahrrad besteht für Kinder bis 10 Jahre inkl. einer Begleitperson. 

Aufgrund der nichtvorhandenen Breite kann dieser Weg nicht als gemeinsamer Rad- und Fußgängerweg ausgewiesen werden. Mit der o.g. Beschilderung würde der Eindruck vermittelt werden, dass das Fahrradfahren für die Allgemeinheit hier zulässig ist.

zum Seitenanfang

16.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 26.10.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld hat in der GR-Sitzung vom 26.10.2021 anfragt, inwieweit man im Isaranzeiger über die beschlossene und nunmehr geltende 30 km/h-Regelung in der Dr.-Max-Straße berichten könne, da sich nach Aussagen von Anwohnerinnen und Anwohnern nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten wird. Die zuständige Polizeidienststelle Grünwald ist bereits informiert.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass die Veröffentlichung im Isaranzeiger am 16.12.21 stattfindet.

Das Ordnungsamt und die Polizeiinspektion Grünwald informiert:

Auf der Dr.-Max-Straße wurde die bereits bestehende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich der Grundschule bis zur Höhe des Grünwalder Freizeitparkes und gegenüber aus Gründen der Verkehrssicherheit erweitert.

zum Seitenanfang

16.4. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der mobile Impftag in der Gemeinde Grünwald gelaufen ist.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass viele Personen über den gesamten Tag verteilt geimpft werden konnten. Das Angebot, sich im Bürgerhaus der Gemeinde Grünwald am 11. Dezember 2021 impfen zu lassen, wurde erneut sehr gut angenommen.

Schon anderthalb Stunden vor Öffnung warteten die ersten Impfwilligen auf den Start. Die meisten kamen mit dem Auto, aber auch Fußgänger nahmen das Angebot wahr. Gerade weil winterliches Wetter herrschte, wurde die Wartezeit mit warmen Getränken und Schokolade besonders gelobt.

Das Team der Malteser war gut eingespielt, betreute unter anderem auch die Nachbeobachtung der Geimpften im Ruheraum. Aufbau und Organisation übernahm die Gemeinde Grünwald.

Aufgrund der hohen Nachfrage planen wir in Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum Oberhaching eine Wiederholung der Aktion im Januar 2022 - wieder im Bürgerhaus der Gemeinde Grünwald. 

Der Termin wird zeitnah bekanntgegeben.

zum Seitenanfang

16.5. Anfrage GR-Mitglied Loos;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Loos fragt an, wie die bevorstehende Testnachweispflicht, die nun ab Januar 2022 auch in den Kindertagesstätten für dort betreute Kinder gelten werde, konkret umgesetzt wird.

Der stellvertretende Leiter des Hauptamtes, Herr Pleithner, berichtet hierzu, dass die Testpflicht für die Kinder in den Kindertagestätten laut Nachricht des Bayerischen Gesundheitsministeriums ab dem 10. Januar 2022 gelten werde. 

Das bedeutet konkret, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung die Kindertageseinrichtung nur betreten dürfen, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Der entsprechende Nachweis kann durch eine dreimal wöchentliche Testung durch die Eltern zuhause mittels der vom Freistaat im Rahmen der Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellten Selbsttests und glaubhafte Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ mit einem Selbsttest auf das Coronavirus getestet wurde, erbracht werden. Alternativ kann der Nachweis mittels PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Vor den Ferien wird hierzu auch noch ein Elternbrief des Ministeriums über die Kindertagesstätten an die Eltern verteilt, der alle nötigen Informationen enthalten wird.

zum Seitenanfang

16.6. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger teilt mit, dass ihr Bürgerinnen und Bürger auch mitgeteilt haben, dass der Impftag sehr gut verlaufen ist und die warmen Getränke und die Schokolade gut angekommen sind.

Hauptamtsleiter Dietz nimmt stellvertretend für Frau Wolf und sich den Dank entgegen.

zum Seitenanfang

16.7. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld teilt mit, dass in der letzten GR-Sitzung am 23.11.2021 vom Ingenieurbüro Ledermann mitgeteilt wurde, dass die Telekom eigenwirtschaftlich den Westen von Grünwald mit Glasfaser versorgen wird, den Ostteil macht ja die Gemeinde. Nun hat mich jemand aus dem Ostteil von Grünwald informiert, dass er ein Schreiben von der Telekom erhalten habe, dass auch dort die Telekom kostenlos den Glasfaserausbau betreibt. Wie ist hier nun der Sachstand?

Bauamtsleiter Rothörl gibt zur Antwort, dass in der Tat zurzeit sehr viele Bürger von der Telekom Post erhalten, wo diese den Glasfaserausbau in Grünwald vorantreiben will. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Aktion der Telekom und hat mit den jüngst gefassten Beschlüssen der Gemeinde zum Breitbandausbau und dem sog. „Graue-Flecken-Programm“ nach dem Bundesförderprogramm nichts zu tun. 

Die Gemeinde hat diesbezüglich bereits mit der Telekom Kontakt aufgenommen und einen klarstellenden Hinweis auf die gemeindliche Homepage und www.gemeinde-gruenwald.de Aktuelle Meldungen veröffentlicht. 

zum Seitenanfang

16.8. Anfrage GR-Mitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob die Gemeinde Grünwald für das Testzentrum an der Südlichen Münchner Straße 35 b Werbung anbringen könnte, um eine bessere Sichtbarkeit des Testzentrums sicherzustellen.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass es sich bei dem Testzentrum um ein privates Testzentrum handelt, dass vom Landratsamt München beauftragt wurde.

Herr Verleger vom Grünwalder Freizeitpark sichert eine Prüfung und Annahme des Themas zu.

zum Seitenanfang

16.9. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair G.;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair Gerhard fragt an, ob es Beschlüsse des Gemeinderates Grünwald gibt, die bezüglich der Rad- und Fußgängerbrücke nicht einstimmig gefasst wurden, da GR-Mitglied Ritz der Süddeutschen Zeitung ausgesagt hat, dass die CSU gegen die Brücke gestimmt hätte.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass alle Beschlüsse zum Thema Rad- und Fußgängerbrücke seiner Meinung nach einstimmig gefasst wurden.

zum Seitenanfang

16.10. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier teilt mit, dass sie nicht glaubt, dass alle Beschlüsse zum Thema Rad- und Fußgängerbrücke von Grünwald nach Pullach einstimmig gefasst wurden.

Hauptamtsleiter Dietz sichtet nochmals die Unterlagen und teilt dem Gremium mit, dass einzig der gefasste Beschluss am 29.09.2015 mit 20:1 Stimmen abgestimmt wurde.

Datenstand vom 26.01.2022 13:40 Uhr