Datum: 07.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
zum Seitenanfang
1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.10.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 12.10.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Einrichtung eines kommunalen MakerSpace; Antrag Philip Flavio vom 30.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Herr Flavio beantragt in der Bürgerversammlung vom 07.10.2021, dass die Gemeinde Grünwald eine kommunalen MakerSpace einrichten soll.
Ein MakerSpace ist (Zitat Wikipedia) "eine offene Werkstatt mit dem Ziel, Privatpersonen und einzelnen Gewerbetreibenden den Zugang zu modernen Fertigungsverfahren für Einzelstücke zu ermöglichen. Typische Geräte sind 3D-Drucker, Laser-Cutter, CNC-Maschinen, Pressen zum Tiefziehen oder Fräsen, um unterschiedliche Materialien und Werkstücke bearbeiten zu können („make almost everything“)." MakerSpaces (…) "erlauben die Anfertigung von individualisierten Einzelstücken oder nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen (Rapid Manufacturing). Es gibt Überlappungen und Kooperationen mit Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen, der Open-Hardware-, Open-Source- und der DIY-Bewegung.“
Es geht also um eine allen Bürgerinnen und Bürgern unserer schönen Gemeinde offenstehende Werkstatt, in denen mal all die Geräte findet, die die meisten von uns nicht zuhause haben. Dort kann dann gebastelt, gebaut, repariert, erschaffen, erträumt werden was immer die Bürgerinnen und Bürger sich so ausdenken können. Ich denke, dass dies Grünwald um eine weitere und vor allem nützliche (Freizeit-) Attraktion bereichern würde, die zum einen kreative Personen aller Art anziehen und zum anderen dazu beitragen könnte, das Dinge repariert und nicht gleich weggeworfen werden.
Bezüglich der Kosten: Flächen (es reicht ein offener, großer, heller und vor allem gut abschließbarer Raum) könnte die Gemeinde sicherlich bereitstellen (ich denke da ans Haus der Begegnung, JUZ, etc.). Gerätschaften könnten einerseits über Spenden von Privatpersonen oder ortsansässiger Firmen zustande kommen, andererseits sollte die Anschaffung bei den im Flyer der FDP zitierten Gewerbesteuereinnahmen die Gemeinde vor kein allzu großes Problem stellen. Wir reden hier von einem einmaligen Invest von maximal 250.000 - 500.000 Euro für eine sehr gut ausgestattete Werkstatt (siehe Aufzählung oben).
Stellungnahme der Gemeinde:
Nach ausführlicher Recherche gibt es in Garching einen MakerSpace, der von einer privatrechtlichen GmbH betrieben wird. Dieser MakerSpace wird von 38 verschiedenen Trainern und Mitarbeitern betrieben, die in den verschiedenen Spezialgebieten (Metallwerkstatt, Maschinenwerkstatt, Oberflächenveredelung, Oberflächenbearbeitung, Schweißwerkstatt, Holzwerkstatt, Textilwerkstatt, 3 D-Drucker, Lasercutter, CAD-Bereich und Elektronikwerkstatt ausgebildet sind.
Um einen Anhaltspunkt für die Ausstattung eines MakerSpace zu haben, wurde anhand des Maschinenfuhrparks des MakerSpace in Garching eine Aufstellung generiert.
Mögliche Ausstattung des MakerSpace:
CNC-Fräse ca. 1.000 – 4.000 €
Einbrennofen ca. 1.000 – 2.000 €
Gleitschleifmaschine ca. 5.000 – 10.000 €
Bandschleifmaschine ca. 500 – 1.000 €
Schweißgerät ca. 500 – 1.000 €
Plasmaschneider ca. 500 – 1.500 €
Wasserstrahlschneider ca. 10.000 – 15.000 €
Drehbank ca. 2.000 – 5.000 €
Paneelsäge ca. 500 – 1.000 €
Vertikale Plattensäge ca. 5.000 – 10.000 €
Formatkreissäge ca. 2.500 – 5.000 €
Vertikale Bandsäge ca. 2.500 – 5.000 €
Tellerschleifmaschine ca. 500 – 1.000 €
Drechselmaschine ca. 500 – 1.000 €
Fräsmaschine ca. 1.000 – 2.000 €
Scheibenschleifmaschine ca. 1.000 – 2.000 €
Stemmmaschine ca. 500 – 1.000 €
Nassschleifmaschine ca. 500 – 1.000 €
Abricht-Dickenhobelmaschine ca. 1.500 – 3.000 €
Leimpresse ca. 1.500 – 3.000 €
3D-Drucker ca. 5.000 – 10.000 €
Lasercutter ca. 2.500 – 5.000 €
Tiefziehmaschine ca. 1.000 – 2.000 €
Thermosäge ca. 500 – 1.000 €
Transferpresse ca. 500 – 1.000 €
Schneideplotter ca. 500 – 1.000 €
Lötstation ca. 250 – 500 €
Stereomikroskop ca. 500 – 1.000 €
Leiterplattenfräse ca. 500 – 1.000 €
Lötofen ca. 1.500 – 2.000 €
EDV ca. 5.000 – 10.000 €
SUMME: ca. 109.000 €
Personal:
Um einen MakerSpace betreiben zu können muss Personal für die Verwaltung und zur Einweisung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort anwesend sein. Für die Benutzung eines MakerSpace wird normalerweise ein Mitgliedsbeitrag gezahlt. Sollte der Verwaltungsausschuss die Errichtung eines MakerSpace befürworten, wäre es sinnvoll, dass die Gemeinde Grünwald für die Errichtung eines MakerSpace eine GmbH gründet. Denn eine Einrichtung eines MakerSpace als Eigenbetrieb scheidet bereits aus, da eine Gemeinde als staatliche Behörde nicht in die Privatwirtschaft eingreifen darf.
Somit wäre folgender Personaleinsatz notwendig:
Geschäftsführer, stellvertretender Geschäftsführer, 2 x Verwaltungsmitarbeiter, 4 x Personal
Daraus ergeben sich Personalkosten in Höhe von ca. 400.000,00 € - 450.000,00 € im Jahr.
Nach Prüfung der Räumlichkeiten sind sowohl im Haus der Begegnung, im Jugendzentrum als auch in allen anderen gemeindlichen Liegenschaften keine Räumlichkeiten verfügbar.
Nach eingehender Diskussion stellt GR-Mitglied Reinhart-Maier den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt zurückgestellt und von der Verwaltung geprüft werden soll, ob eine kleinere Variante eines kommunalen MakerSpace möglich ist.
Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitreichendere Antrag ist, lässt Herr 1. Bürgermeister Neusiedl darüber abstimmen, ob der Verwaltungsausschuss von einer Einrichtung eines kommunalen MakerSpace absieht.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt von einer Einrichtung eines kommunalen MakerSpace abzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag von GR-Mitglied Reinhart-Maier als abgelehnt.
zum Seitenanfang
4. Antrag auf Regelung zum Gebrauch von Laubbläser; Antrag Olaf Schilling vom 27.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Herr Olaf Schilling stellte für die Bürgerversammlung am 07.10.2021 einen Antrag, dass die Gemeinde Grünwald den Gebrauch von Laubbläsern sinnvoller regeln soll, um Bürger und Bienen zu schützen. Als Begründung gab er an, dass der Einsatz von Laubbläsern inzwischen über das ganze Jahr erfolgt.
Im laufenden Betrieb stellen Laubbläser/Laubsauger eine erhebliche Lärmbelästigung für die Nachbarschaft dar. Der von den Geräten verursachte Krach kann dem eines Presslufthammers entsprechen, Auch leise Modelle erzeugen immer noch so viel Lärm, dass sie eine erhebliche Störung darstellen. Geräte mit Verbrennungsmotoren verursachen wie jeder Motor Abgase und tragen so zur Luftverschmutzung bei. Darüber hinaus erhöht sich, je nach Einsatzdauer und Witterung, die örtliche Feinstaubbelastung und der Luftkeimgehalt. Auch das ökologische Gleichgewicht von unbefestigten Flächen wird empfindlich gestört. Insbesondere Laubsauger entfernen nicht nur das Laub, sondern auch die in der Laubschicht lebenden Bodentiere. Kleinstlebewesen und Insekten, sogar kleine Igel werden vom Laubsauger eingesaugt. Eine allzu gründliche Laubentfernung schützt den Boden schlecht vorm Austrocknen und Extremtemperaturen und verhindert die Humusbildung, die dem Boden wieder Nährstoffe zuführt. Angesichts zunehmender Temperaturen und Trockenphasen sind natürliche Feuchtigkeitsspeicher jedoch wichtiger denn je.
Die Nutzung von Laubbläsern wird in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. An diese Verordnung haben sich sowohl Gewerbebetriebe, wie auch Privatpersonen zu halten. Demnach gelten für Laubbläser, zudem auch noch für Laubsammler, Freischneider sowie Grastrimmer/Graskantenschneider in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten gesonderte Ruhezeiten:
- Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nur zwischen 7 Uhr und 20 Uhr betrieben werden. Bisher sind jedoch nur für sehr wenige Geräte z.B. für Laubbläser das EG-Umweltzeichen vergeben worden.
- Für Geräte ohne EG-Umweltzeichen gelten weitere zeitliche Einschränkungen. Diese dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Folglich ist der gewerbliche Betrieb (z. B. durch Hausmeisterdienste, Hausverwaltungen, Gärtnereien in Wohngebieten auch nur zu diesen Betriebszeiten möglich unter Einhaltung der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.
- Außerhalb o.g. sensibler Wohngebiete gelten die normalen Ruhezeiten, d.h. kein Betrieb werktags von 20 bis 7 Uhr unterschiedslos, ob die Geräte mit einem Umweltzeichen zertifiziert sind oder nicht.
Einsatz durch Privatpersonen:
Ergänzend gilt für Privatpersonen zudem noch die gemeindliche Lärmschutzverordnung. Diese schränkt die Nutzung der oben gelisteten Geräte noch um eine weitere Stunde ein, da die Mittagsruhe schon um 12 Uhr beginnt. Folglich dürfen die Geräte ohne EG-Umweltzeichen werktags nur von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten verwendet werden. Tragen diese Geräte jedoch das grün-blaue EU-Umweltzeichen (Pflanze mit EU-Sternen), oder findet der Betrieb der Geräte außerhalb sensibler Wohngebiete statt, so entfallen die besonderen Einschränkungen. Diese Geräte können dann wie der normale Rasenmäher im Rahmen der gemeindlicher Lärmschutzverordnung werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr betrieben werden.
Grundsätzlich kann die Gemeinde Grünwald den Betrieb von diesen gelisteten Geräten durch gewerbliche Betriebe oder Privatpersonen derzeit aus rechtlichen Gründen nicht verbieten. Eine zeitliche Beschränkung der Betriebszeiten für Laubbläser, Laubsammler, Freischneider sowie Grastrimmer/Graskantenschneider könnte jedoch über die gemeindliche Lärmschutzverordnung einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet geregelt werden. Soweit die 32. BImSchV allerdings im Vergleich zur örtlichen Lärmschutzverordnung strengere Regelungen enthält, gehen die Vorschriften der 32. BImSchV vor. Die Verwaltung hat hierzu einen Vorschlag ausgearbeitet, der einheitliche Betriebszeiten für Geräte mit bzw. ohne EG-Umweltzeichen vorsieht.
Geltende Rechtsvorschriften
für lärmintensive Gartengeräte
|
Betriebszeiten
Werktags (Mo-Sa)
|
Ruhezeiten (mittags)
|
32. BIMSchV ohne EG-Umweltzeichen
in sensible Wohngebiete
|
9.00 bis 13.00 Uhr
15.00 bis 17.00 Uhr
|
13.00 bis 15.00 Uhr
|
32. BIMSchV ohne EG-Umweltzeichen
in sensible Wohngebiete
für private Gartenarbeit in Grünwald
|
9.00 bis 12.00 Uhr
15.00 bis 17.00 Uhr
|
12.00 bis 15.00 Uhr
|
32. BIMSchV mit EG-Umweltzeichen
in sensible Wohngebiete
|
7.00 bis 20.00 Uhr
|
keine
|
32. BIMSchV
außerhalb sensibler Wohngebiete
|
7.00 bis 20.00 Uhr
|
keine
|
gemeindl. Lärmschutzverordnung
für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten
|
8.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 19.00 Uhr
|
12.00 bis 14.00 Uhr
|
gemeind. Lärmschutzverordnung
Vorschlag für lärmintensive Gartengeräte
|
9.00 bis 12.00 Uhr
15.00 bis 17.00 Uhr
|
12.00 bis 15.00 Uhr
|
Aus Gründen des Lärm-, Arbeits- und Umweltschutzes verwendet die Gemeindegärtnerei und der Bauhof schon seit vielen Jahren nur lärmreduzierte akkubetriebene Geräte. Überwiegend werden die Laubbläser zur Laubbeseitigung auf befestigten Flächen eingesetzt. Die Mitarbeiter sind sensibilisiert und angewiesen, den Geräteeinsatz auf ein Mindestmaß zu beschränken und die Betriebszeiten gemäß der 32. BImSchV zu beachten.
GR-Mitglied Brauner stellt den Antrag die gemeindliche Lärmschutzverordnung zu belassen.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss sieht von einer Änderung der gemeindlichen Lärmschutzverordnung ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Antrag auf Förderung von Regenwasserzisternen; Antrag des GR-Mitgliedes Zeppenfeld vom 30.07.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Zeppenfeld stellte den Antrag, dass die Gemeinde den Bau von Regenwasserzisternen (unterirdische Wassertanks) fördern soll. Das Umweltamt soll beauftragt werden, diesbezüglich die Gestaltung des Förderprogramms und der Förderhöhe vorzuschlagen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
Der Trinkwasserverbrauch in Deutschland liegt nach Aussage des Umweltbundesamt im Schnitt bei ca. 123 Litern pro Person und Tag (Stand 2016). Ein vierköpfiger Haushalt verbraucht demnach ca. 180.000 Liter Trinkwasser pro Jahr.
Zusätzlich benötigt ein Haushalt mit einer typischen Gartenfläche von 300 m² zur Gartenbewässerung in Abhängigkeit der Bepflanzung und der Niederschlagsmenge ca. 90.000 - 150.000 Liter Wasser pro Jahr. In einem solchen Fall stellt der Wasserbedarf für die Gartenbewässerung den größten Anteil am gesamten Trinkwasserverbrauch dar. In München beträgt der Niederschlag auf eine Dachgrundfläche von 150 m² in den Monaten April bis September ca. 90.000 Liter. Dieser Niederschlag kann durch eine passend dimensionierte Regenwassernutzungsanlage zur Gartenbewässerung genutzt werden.
Die Gebäude- und Grundstücksstruktur in der Gemeinde Grünwald besteht hauptsächlich aus Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern mit entsprechend großen Gartenflächen. Der Wasserbedarf zur Gartenbewässerung und damit auch das Einsparpotenzial an Trinkwasser durch den Einsatz von Regenwassernutzungsanlagen ist daher erheblich.
Die Verwaltung befürwortet nach Absprache mit dem Wasserwerk aus den oben genannten Gründen die Förderung des Baus von Regenwassernutzungsanlagen sowohl unterirdisch (Regenwasserzisternen) als auch oberirdisch und schlägt folgende Förderbedingungen vor:
Fördersatz
|
Gegenstand/ Bauweise
|
50,00% bzw. maximal 2.500,00 € der förderfähigen Kosten
|
- Ober- und unterirdische Regenwassernutzungsanlagen
- Förderfähige Kosten: Material- und Installationskosten (Bei Selbstbauanlagen sind nur die Materialkosten förderfähig)
|
Grundsätzliche Fördervoraussetzungen:
- Material: Recycling Kunststoff, Beton, Holz oder Stahl
- Mindestfassungsvermögen: 1000 Liter (Kumulierung von mehreren Behältern möglich)
- Der Überlauf der Anlage darf nicht an das Schmutzwasserkanalsystem der Gemeinde angeschlossen werden
- Überschüssiges Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden, eine Einleitung in Fremdgrundstücke ist nicht zulässig
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem neuen Fördermodul Regenwassernutzungsanlagen und dessen Einarbeitung in die Förderrichtlinien des Förderprogramms Umweltschutz zuzustimmen. Die Änderung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag auf Verkehrsberuhigung der Eichleite; Antrag Anke Sieker vom 28.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Antrag Bürgerversammlung 2021 von Frau Anke Sieker
Wie bereits im letzten Jahr, stelle ich hiermit erneut einen Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Eichleite.
Der Grund: Die in dieser Straße geltende Höchstgeschwindigkeit 30 km/h wird hier von einem überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer (z.T. erheblich) überschritten. Die 2020 beschlossenen Maßnahmen für ein neues, versetztes Parksystem haben leider zu keiner erkennbaren Geschwindigkeitsreduzierung beigetragen.
Das geänderte Parksystem hat außerdem dazu geführt, dass die Straße unübersichtlicher geworden ist, somit Fußgänger und spielende Kinder gefährdeter sind als bisher.
Ich möchte Sie daher noch einmal herzlichst bitten, (im Zuge der geplanten Fahrbahnsanierung), verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen, wie z.B. Schwellen oder Teilaufpflasterungen, zur Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs vorzunehmen.
Auch wenn die Eichleite keine kurze Spielstraße ist, hätten beispielsweise zwei Schwellen auf jeweils zwei Dritteln der Straße (z.B. auf Höhe Hausnummer 8 und 30) einen positiven sicherheitstechnischen Effekt.
Auch hinsichtlich bevorstehender Baumaßnahmen eines Supermarktes Ecke Eichleite/Südliche Münchner Straße ist mit zunehmendem Verkehr zu rechnen, sind verkehrsberuhigende Maßnahmen sicherlich im Sinne aller Anwohner.
Stellungnahme Ordnungsamt
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09. März 2021 nochmals mit dem Antrag aus der Bürgerversammlung aus dem Jahre 2020 befasst.
Der Verwaltungsausschuss hat einstimmig beschlossen, in der Eichleite versetztes Parken anzuordnen, um in der Eichleite einen besseren Schutz und ein höheres Maß an Sicherheit zu schaffen.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Verkehrsbehörden ist ein erhebliches Überschreiten der zugelassenen Geschwindigkeit von 30 km/h, aufgrund der versetzten Parkmöglichkeit, kaum mehr möglich.
Die Bremsschwellen werden trotz Beschilderung von Fahrzeugführern und Radfahrern oftmals erst spät erkannt und der durch sie verursachte Stoß wird auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als unangenehm empfunden. Von der Schwelle ist nicht nur der PKW-Verkehr betroffen, sondern alle Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer, Busse, Rettungs- und Winterdienstfahrzeuge).
Insbesondere für Liegendtransporte im Rettungsdienst ist der Einbau von Schwellen mehr als ungeeignet.
Die angestrebte Lärm- und Schadstoffverringerung tritt in vielen Fällen nicht ein, da die Fahrzeugführer vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen (unstetige Fahrweise).
Schwellen können beim Überfahren zu Schäden am Fahrzeug führen. Die Folge sind Schadenersatzforderungen, die in vielen Fällen erfolgreich durchgesetzt werden.
Die Gemeinde Grünwald hat lediglich vor der Grundschule zum Schutze der Kinder, da es sich in diesem Bereich um einen Schulweg handelt, Bodenschwellen in der Dr.-Max-Straße eingebaut.
Sämtlich zulässige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurden in Absprache mit der Polizei bereits umgesetzt.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig keine weiteren baulichen Veränderungen in der Eichleite vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Antrag auf Verkehrsberuhigung der Wörnbrunner Straße; Antrag Ursula Regner und Ingrid Bäumler vom 30.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Antrag Bürgerversammlung 2021 von Frau Ursula Regner und Frau Ingrid Bäumler
Anlässlich der anstehenden Bürgerversammlung möchten wir uns gerne auf unsere Anfrage vom November 2020 und Ihre ausführliche Stellungnahme dazu beziehen:
im letzten Absatz Ihrer Antwort schreiben Sie, dass die Gemeinde sich im Jahr 2021 mit dem Thema Ausweitung der Tempo 30 - Zone in der Wörnbrunner Straße befassen will.
Aus unserer Sicht hat sich das Problem noch verschärft:
Derzeit auch bedingt durch mehrere großen Baustellen in der Oberhachinger Straße und der Kaiser-Ludwig-Straße fließt der Ausweichverkehr der Umleitung zusätzlich durch die Wörnbrunner Straße.
Das morgendliche Zusammentreffen dieses erhöhten Verkehrsaufkommens mit zahlreichen Schülerinnen, Schülern und Kindergarten-Kindern, zu Fuß, mit Roller, oder Fahrrad und den Elterntaxis ist geprägt von Hektik, schlechter Sicht wegen abgestellter Fahrzeuge u. Anhänger und eben aus unserer Sicht zu hoher Geschwindigkeit. Das Überqueren der Straßen auf dem Weg in eine der Schulen oder Kindergärten ist nach meiner Beobachtung eine Herausforderung und riskant, zumal es bald auch morgens dunkel sein wird.
Wir beantragen daher, dieses Anliegen wieder aufzunehmen und regen dazu auch eine Ortsbesichtigung zu den Stoßzeiten an.
Stellungnahme Ordnungsamt
Wie bereits den Antragstellerinnen am 08.12.2020 per Email mitgeteilt wurde, hat sich der Verwaltungsausschuss mit dem Thema befasst.
In der öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung vom 09.03.2021 hat der Verwaltungsausschuss entschieden, dass auf der gesamten Länge der Wörnbrunner Straße keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgenommen wird.
Die Wörnbrunner Straße/Ecke Tobrukstraße stellt keinen Gefahrenschwerpunkt dar.
Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Grünwald liegen keine Unfallzahlen in diesem Bereich vor. Seitens der Polizeiinspektion Grünwald werden in regelmäßigen Abständen örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen.
Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern. Hierzu werden die von der bayerischen Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle mittels Geoinformationssystemen und speziell entwickelten Programmen in digitale Karten dargestellt.
Die Polizei ermittelt Unfallhäufungen und teilt diese den Mitgliedern der Unfallkommission mit. Nach Feststellung einer Unfallhäufung führt die Unfallkommission an der jeweiligen Örtlichkeit eine Ortsbesichtigung durch.
Laut einer Auswertung der Polizeiinspektion Grünwald, ereignete sich in den letzten 5 Jahren kein Verkehrsunfall.
Ebenso wurde die Thematik „Anbringung eines Zebrastreifens“ in der Wörnbrunner Straße diskutiert.
Der Verwaltungsausschuss hat sich bereits mehrfach mit diesem Thema befasst. Zuletzt in der Verwaltungsausschusssitzung vom 15.Oktober 2019.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs ergeben sich insbesondere aus den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).
Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) können solche Überwege nur dann angelegt werden, wenn es das Fußgängerverkehrsaufkommen nötig macht.
Eine Konkretisierung dieser Vorgabe erfolgt in den RFG-Ü, wonach in der Spitzenstunde mindestens 50 Personen die Straße queren müssen und zeitgleich 200 bis 300 Fahrzeuge gezählt werden müssen.
An Fußgängerüberwegen müssen querende Personen trotz des geltenden Vorrangs selbstständig Blickkontakt mit den Fahrzeuglenkern aufnehmen oder sich anderweitig überzeugen, dass der Vorrang gewährt wird. Dies führt zu einer Scheinsicherheit, da an Fußgängerüberwegen oftmals ohne Beachtung des Verkehrs die Fahrbahn betreten wird.
Aus diesem Grund wird auch im Einführungserlass zu den R-FGÜ von der Anordnung von Fußgängerüberwegen zur Sicherung des Schulwegs abgeraten.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig in der Wörnbrunner Straße im Bereich des evangelischen Gemeindezentrums beidseitig Verkehrszeichen 136-10 (Achtung Kinder) mit Zusatzzeichen 2304 (Schulweg kreuzt) aufzustellen.
Gleichfalls beschließt der Verwaltungsausschuss im südlichen Bereich der Wörnbrunner Straße zwischen der Johann-Einhauser-Straße und der Tobrukstraße Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur Personenkraftwagen) aufzustellen.
Zusätzlich beschließt der Verwaltungsausschuss, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob eine Querungshilfe mit Mittelinsel in der Wörnbrunner Straße eingerichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Antrag auf Verkehrsberuhigung der Perlacher Straße im Teilbereich zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz; Antrag Andreas Reimann vom 28.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021; Ergänzender Antrag vom 16.11.2021 zum Antrag vom 28.09.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Antrag Bürgerversammlung 2021 von Herrn Andreas Reimann
Das südliche Teilstück der Perlacher Straße zwischen der Einmündung der Wörnbrunner Straße (oberhalb des Postbergerls) und der Oberhachinger Straße ist der wohl unattraktivste Straßenabschnitt in unserer Gemeinde.
• sehr enge Straßenbreite
• dadurch häufige Probleme und Hupkonzerte bei der gleichzeitigen Durchfahrt von zwei
Fahrzeugen oder Reisebussen und sogar schweren LKWs
• nur einseitiger, schmaler Bürgersteig ( daher häufiges Ausweichen der Fußgänger auf Fahrbahn erforderlich)
• Fahrbahnabgrenzung gegenüber des Bürgersteigs z. T. durch stark verrostete MetallLeitplanken und Ansammlung von Müllcontainern auf der Rückseite der davor liegenden Büro-u. Gewerbeobjekte (längs der Südlichen Münchner Straße)
• mittlerweile unzumutbare Beeinträchtigung sämtlicher Anwohnern durch erheblichen Verkehrslärm von der Südlichen Münchner Straße und den Kreuzungen Schloßstraße und Marktplatz (Lärmschutzauflagen des Landratsamtes)
• kein Zebrastreifen-Übergang im Bereich der Einmündung der Wörnbrunner Straße für Fußgänger, insbesondere Schulkinder auf dem Weg über das Postbergerl von und zur Schule.
Darüber hinaus ist dieser Straßenabschnitt sehr zum Leidwesen sämtlicher Anwohner - durch das erheblich gestiegene Verkehrsaufkommen und besonders in den Zeiten des Berufsverkehrs morgens und abends - bei besonders eiligen Fahrern inzwischen zu einer beliebten „Rennstrecke„ als Umgehungsmöglichkeit des Verkehrsstaus und der Ampelanlagen auf der Oberhachinger Straße geworden. Da „man es ja besonders eilig hat", wird daher auch die deutlich sichtbare
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh häufig einfach ignoriert.
Vor der Ampelanlage am Marktplatz fädelt man sich oft recht chaotisch und rücksichtslos in die Schlange der korrekt wartenden Fahrzeuge dann wieder ein, muss vielleicht sogar noch unter Hupkonzert anderer beeinträchtigter Fahrer eine Fahrspur queren um in die Tölzer Straße abbiegen zu können und hat dadurch - wenn überhaupt - dann vielleicht nur wenige Minuten gewonnen ....
Wesentlich einfacher, sicherer und auch verkehrstechnisch geregelter wäre - ohne höheren Zeitaufwand - die Zufahrt von der Wörnbrunner Straße zur Oberhachinger Straße über die breit ausgebaute Tobrukstraße und deren vorhandene Ampelanlage an der Oberhachinger Straße.
Ich stelle daher folgende Anträge:
1.) Der Abschnitt der Perlacher Straße von der Oberhachinger Straße in Richtung bis zur Wörnbrunner Straße wird zur Einbahnstraße erklärt.
2.) Dieser Straßenabschnitt wird durch straßenbaulich ausgebildete Parkbuchten und
Pflanzmaßnahmen (wie z. B. in der Nibelungenstraße) verkehrsberuhigt und optisch aufgewertet.
3.) Ein Zebrastreifen-Übergang im Bereich vor der Wörnbrunner Straße wird für Fußgänger und insbesondere für Kinder auf dem Weg über das Postbergerl zur Schule angelegt.
Der Antragsteller reichte am 16.11.2021 noch folgende Ergänzungen bei der Gemeinde ein:
Ergänzend zu meinem Antrag vom 28.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021 (Kopie anbei) und die diesbezügliche Erörterung in der Bürgerversammlung mache ich hiermit die nachstehenden Alternativ-Vorschläge und stelle entsprechend die folgenden Anträge:
1. Der sehr enge und nur jeweils einspurig zu befahrend Teilabschnitt der Perlacher Straße von der Einmündung der Wörnbrunner Straße bis zur Oberhachinger Straße wird zur Verkehrsberuhigung, Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer, sowie zum dringend erforderlichen Schutz der Anlieger vor weiterem Lärm und Abgasen (zusätzlich zu den Emissionen von der Südl. Münchner Straße) durch den erheblichen Durchgangsverkehr "auf Schleichwegen " (siehe Fotos anbei) - gemäß den Anlagen 1.1, 1.2 und 2 - mit den Schildern 260 (Durchfahrtsverbot) mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/Std. mit Zusatzschild 848 (Anlieger und Radfahrer frei) versehen.
Der dann noch verbleibende Durchgangsverkehr wird sodann über die sehr breit ausgebaute Tobrukstraße und die dort bereits bestehende Ampel auf die Oberhachinger Straße eingeleitet
2. Dieser - unter anderem durch stark verrostete Leitplanken, Ansammlung von Müllcontainern - sehr unattraktive Straßenabschnitt wird durch straßenbaulich ausgebildete Parkbuchten und Pflanzmaßnahmen (wie z.B. in der Nibelungenstraße) verkehrsberuhigt und optisch aufgewertet.
Außerdem ist im Bebauungsplan Nr. B 17 der Gemeinde Grünwald (Stand 22.07.1977) entlang der westlichen Seite dieses Straßenabschnitts zwischen der Einmündung der Wörnbrunner Straße und der Oberhachinger Straße ein Straßenbegleitgrün verbindlich vorgegeben, welches aktuell jedoch nicht existiert und daher gemäß Bebauungsplan herzustellen ist.
3. Ein Zebrastreifen im Bereich vor der Einmündung der Wörnbrunner Straße wird für Fußgänger - und insbesondere Kinder für einen möglichst sicheren Weg über das Postbergerl zur Schule und zum Kindergarten - angelegt, da z. B. allein in der Perlacher Str. 8 und 10 mittlerweile bereits 11 minderjährige Kinder wohnen.
Außerdem würde durch diese Positionierung des Zebrastreifens somit auch der Antrag von Frau Monika Ankenbrank zur Bürgerversammlung Berücksichtigung finden und sich somit der von dieser Mitbürgerin beantragte Zebrastreifen auf Höhe der Tobrukstraße über die Wörnbrunner Straße erübrigen.
Stellungnahme Ordnungsamt:
Sowohl der Gemeinde Grünwald, als auch der Polizeiinspektion Grünwald ist die Verkehrssicherheit in der Gemeinde ein großes Anliegen.
Genau aus diesem Grund finden bei aufkommenden Fragen zur Verkehrssicherheit und etwaigen möglichen Verbesserungsvorschlägen immer Ortstermine mit allen betroffenen Stellen statt.
Nach Rücksprache mit der Polizeidienststelle Grünwald werden seitens der Polizei in regelmäßigen Abständen örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen.
Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern. Hierzu werden die von der bayerischen Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle mittels Geoinformationssystemen und speziell entwickelten Programmen in digitalen Karten dargestellt.
Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch das Erkennen und Beseitigen von Unfallhäufungen. Zu diesem Zweck wurden bayernweit Unfallkommissionen eingerichtet.
Die Polizei ermittelt Unfallhäufungen und übermittelt diese den Mitgliedern der Unfallkommission. Unfallkommissionen bestehen aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei.
Aus Sicht der Verkehrsbehörden beläuft sich der Hauptverkehr in der Perlacher Straße in Richtung der Oberhachinger Straße.
Eine Anordnung einer Einbahnstraßenregelung würde aus Sicht der Behörden zu keiner Verbesserung beitragen.
Ob die Perlacher Straße in eine Einbahnstraße ausgewiesen werden könnte, sollte bei Bedarf von einem Fachplaner überprüft werden.
Ebenso die Thematik straßenbaulich ausgebildete Parkbuchten und Pflanzmaßnahmen.
Zebrastreifen:
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs ergeben sich insbesondere aus den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).
Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) können solche Überwege nur dann angelegt werden, wenn es das Fußgängerverkehrsaufkommen nötig macht.
Eine Konkretisierung dieser Vorgabe erfolgt in den RFG-Ü, wonach in der Spitzenstunde mindestens 50 Personen die Straße queren müssen und zeitgleich 200 bis 300 Fahrzeuge gezählt werden müssen.
An Fußgängerüberwegen müssen querende Personen trotz des geltenden Vorrangs selbstständig Blickkontakt mit den Fahrzeuglenkern aufnehmen oder sich anderweitig überzeugen, dass der Vorrang gewährt wird. Dies führt zu einer Scheinsicherheit, da an Fußgängerüberwegen oftmals ohne Beachtung des Verkehrs die Fahrbahn betreten wird.
Aus diesem Grund wird auch im Einführungserlass zu den R-FGÜ von der Anordnung
von Fußgängerüberwegen zur Sicherung des Schulwegs abgeraten.
Ein verkehrsberuhigter Bereich wird häufig auch als Spielstraße bezeichnet.
Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften.
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.
Durchgangsverkehr und Lkw-Verkehr sind nicht grundsätzlich verboten, der verkehrsberuhigte Bereich ist also keine Anliegerstraße. Um den Durchgangsverkehr aus den Gebieten bzw. Straßen herauszuhalten, können zusätzlich folgende Maßnahmen ergriffen werden:
-oftmals werden Sackgassen angelegt.
-die Einfahrt wird nur von einer Seite aus erlaubt.
Der betreffende Straßenabschnitt der Perlacher Straße (Höhe Hausnummer 8, 8a und 10, 10 a – c) ist auf 30km/h reduziert und in beide Richtungen befahrbar. Auf der Ostseite verläuft durchgängig ein Gehweg – auf der Westseite ist aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen der Hanglage eine Leitplanke vorhanden.
Die Gemeinde Grünwald hat aufgrund des Antrags in der Bürgerversammlung ein Verkehrsplanungsbüro beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen im Hinblick auf die Instandsetzung der Leitplanke notwendig sind. Eine Sanierung ist aufgrund des Alters der Leitplanke nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wird die Gemeinde Grünwald zeitnah die Leitplanke austauschen.
Der Bebauungsplan Nr. B 17 stammt aus dem Jahre 1977 und mag an einigen Stellen inhaltlich bis heute nicht vollzogen sein – so fehlt z.B. ein Straßenbegleitgrün an der vom Antragsteller benannten Stelle.
Folgende Gründe sind hier aufgezeigt:
Inhalte von Bebauungsplänen sind häufig Zielplanungsvorstellungen – ein Bebauungsplan von 1977 ist städtebaulich nach über vierzig Jahren nicht mehr parzellenscharf umzusetzen. Es gibt keinen Planbereich der zu 100% so umgesetzt wurde – in den meisten Fällen sind die Bebauungen nur mit Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen realisiert worden.
Vor alledem ist das festgesetzte Straßenbegleitgrün gem. Bebauungsplan B 17 keineswegs rechtsverbindlich, sondern lediglich ein Planungsinhalt der aus den o.g. Gründen nicht zur Ausführung kommt.
Beschluss 1
Der Verwaltungsausschuss sieht von einer Einbahnregelung in der Perlacher Straße im Teilbereich zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig keine weiteren baulichen Veränderungen in der Perlacher Straße im Straßenverlauf zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz vorzunehmen. Die Leitplanke an der Perlacher Straße wird zeitnah in Stand gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Antrag auf Verkehrsberuhigung der Gabriel-von-Seidl-Straße; Antrag Dr. Philipp Rappold vom 30.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Antrag Bürgerversammlung 2021 von Herrn Dr. Philipp Rappold
Erstellung eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung der Gabriel-von-Seidl-Straße
Der Verkehr durch die Wohngebiete in Grünwald hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Insbesondere die Gabriel-von-Seidl-Straße wird von vielen Personen als ampellose Alternative zur Südlichen- und Nördlichen Münchner Straße genutzt. Selbst durchgeführte Messungen in beiden Richtungen über einen Zeitraum von zwei Monaten haben ergeben, dass die Abkürzung auch als Rennstrecke verwendet wird: Tagsüber liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit bei über 60 km/h, mit vielen Ausreißern nach oben. An etlichen Tagen wurden vereinzelte Spitzengeschwindigkeiten von über 100 km/h gemessen (meist in den Abend- und Nachtstunden).
Der morgendliche Schwerlastverkehr und eilige Raser stellen insbesondere eine Gefahr für Kinder und Schüler dar. Die Gabriel-von-Seidl-Straße bietet aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht ausreichend Platz, um die meist jugendlichen Radfahrer bei beidseitigem Verkehr zu schützen. Auch an den Haltestellen des Linientaxis rasen Lastwägen vorbei und überholen Raser, was eine weitere Gefahr für die wartenden Kinder darstellt. Viele der anwohnenden Eltern sind beunruhigt und wünschen sich eine Verkehrsberuhigung.
Eine schriftliche Anfrage zur Reduzierung des allgemeinen Tempos auf 30 km/h wurde von der Gemeinde bisher abgelehnt. Offensichtlich scheint man abwarten zu wollen, bis ein erster Unfall mit Kinderbeteiligung geschieht, bevor gehandelt wird.
Wir möchten eine aktive Verbesserung der Situation herbeiführen.
Daher beantragen wir die Erarbeitung eines Konzepts zur Verkehrsberuhigung durch einen Fachplaner unter Einbezug der Anwohner.
Mögliche Lösungen können größere oder seitenweise abwechselnde Parkbuchten, ein breiterer Fußgängerweg, abschnittsweise Tempobeschränkungen, weitere festinstallierte Geschwindigkeitskontrollen, festinstallierte Blitzer uvm. sein.
Stellungnahme Ordnungsamt und Polizeiinspektion Grünwald:
„Die Gabriel-von-Seidl-Straße ist bereits seit mehreren Jahren Thema in Bezug auf Fahrverhalten von Autofahrern insbesondere im Zusammenhang mit erhöhter Geschwindigkeit. Für den normal für uns auswertbaren Zeitraum von drei Jahren sind keine Verkehrsunfälle mit Fußgängern oder Fahrradfahrern zu verzeichnen. Aufgrund der eingangs geschilderter Häufigkeit der Hinweise kann in diesem speziellen Fall sogar ein 10-Jahres-Zeitraum nachvollzogen werden. In diesem kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Kind, das ohne auf den Verkehr zu achten auf die Fahrbahn lief. Stellungnahmen, die die Situation in der Gabriel-von-Seidl-Straße betreffen, wurden regelmäßig an die Gemeinde übersandt, letztmals mündlich besprochen im März 2021. Wir führen regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Gabriel-von-Seidl-Straße durch. In der Gabriel-von-Seidl-Straße sind nur gelegentliche geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen.“
Erst vor kurzem wurde diese Thematik ausführlich im Verwaltungsausschuss diskutiert und zum wiederholten Male geprüft.
Der Verwaltungssauschuss hat in seiner Sitzung am 09. März 2021 eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung im Gremium abgelehnt.
Nach erfolgtem Fernwärmeleitungs- und Wasserleitungseinbau wurde seit 2013 eine Straßendeckenerneuerung in der Gabriel-von-Seidl-Straße in mehreren Abschnitten durchgeführt. Der letzte Abschnitt erfolgte dieses Jahr zwischen der Waldfriedenstraße und dem Kardinal-Faulhaber-Platz. Somit ist die gesamte Länge der Gabriel-von-Seidl-Straße mit einem Gesamtvolumen von ca. 1 Mio. € saniert und komplett neu hergestellt worden.
Der Straßenzug der Gabriel-von-Seidl-Straße hat die Funktion einer Sammelstraße. Die Gabriel-von-Seidl-Straße hat einen geradlinigen Verlauf, ist einsehbar und verfügt über einen durchgehenden Gehweg auf der Westseite. Im Osten sind im Teilbereichen Parkbuchten und Grünflächen angelegt.
Die Rechtsprechung sieht in Sammelstraßen keine Tempo 30 km/h Zone vor.
Aufgrund der mangelnden Straßenbreite (damit ist der gesamte Straßenquerschnitt der Gabriel-von-Seidl-Straße in diesem Bereich gemeint) ist eine Verbreiterung des Gehweges leider nicht möglich. Beim Bau von neuen Gehwegen gilt natürlich das aktuelle Mindestmaß von 2,50m – bei Bestandsanlagen hingegen nicht. Die Gemeinde kann nicht nachträglich eine Verbreiterung zu Lasten der übrigen Straßeneinrichtungen vornehmen, da damit entweder die Fahrbahn bzw. der gegenüberliegende Gehweg verschmälert wird bzw. wegfällt.
Auch bei einem wechselseitigen Parken würde der Straßenquerschnitt direkt an den Grundstücksgrenzen zum Liegen kommen. Durch Zäune und Hecken würde es somit bei Grundstückseinfahrten zu Sichtbehinderungen kommen.
Eine Inanspruchnahme von den anliegenden Privatgrundstücken scheidet ebenfalls aus.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Erstellung eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung für die Gabriel-von-Seidl-Straße durch einen Fachplaner unter Einbezug der Anwohner.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag als abgelehnt.
zum Seitenanfang
10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
10 |
zum Seitenanfang
10.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zettel aus der VA-Sitzung vom 12. Oktober 2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
10.1 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Zettel fragte in der VA-Sitzung vom 12. Oktober 2021 an, ob man bei den entsprechenden Entsorgungsfirmen in Bezug auf die Entsorgung von Altglas eruieren könne, weshalb es des Öfteren zu Verspätung bei den Abholungen komme. Auch in Bezug auf die Abfuhr des gelben Sacks komme es immer wieder zu Verspätungen bei der Abholung.
Hauptamtsleiter Dietz informiert, dass die Firma Remondis, die im Auftrag der dualen Systeme das Einsammeln und Transport der Gelben Säcke in Grünwald im 2-wöchigem Turnus durchführt, mitteilte, dass es in den letzten Monaten oft zu personellen Engpässen gekommen sei und auch die Mengen zugenommen haben. Dies hat in der Tourenplanung Probleme bereitet, auch wenn das Personal immer bemüht war vollen Einsatz zu geben, aber auch Menschen machen manchmal Fehler. Die Firma Remondis wird zukünftig ein zusätzliches Fahrzeug an manchen Tagen mitschicken., um die Mengen und Touren wieder auf den gewohnten Standard zu bringen.
Die Firma Ehgartner holt im 3-wöchigem Turnus ebenfalls im Auftrag der dualen Systeme das Altglas farbgetrennt an drei Tage hintereinander im gesamten Gemeindegebiet ab. Angepasst an die unterschiedlichen Altglasmengen hat die Firma Ehgartner jeweils zwei Fahrzeuge für das Einsammeln von Grünglas am Dienstag und für Weißglas am Donnerstag sowie ein Fahrzeug für das Braunglas im Einsatz.
Bedingt durch die vielen Baustellen im Ortsgebiet fahren die Fahrzeuge nicht immer zur selben gewohnten Zeit durch die jeweilige Straße. Trotzdem wurde bisher immer der Tourenplan für die jeweilige Glasfarbe für das gesamte Gemeindegebiet eingehalten. Die Fahrer beklagen jedoch unisono, dass die Glaskisten am Abholtag nicht immer pünktlich morgens bereitstehen - spätestens um 7.00 Uhr im Wohngebiet, und deshalb oftmals Glaskisten erst am nächsten Tourtag für die andere Farbfraktion vorfinden. Da keine Vermischung der Glasfraktionen erfolgen darf, können diese Glaskisten bzw. Glastonnen im Regelfall nicht mitentleert werden.
zum Seitenanfang
10.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zahn aus der VA-Sitzung vom 12. Oktober 2021;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
10.2 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Zahn fragte in der VA-Sitzung vom 12. Oktober 2021 an, ob man den Standort der Verkehrsschilder „Achtung Kinder“ im Bereich des Kindergartens Bavaria Kobolde überprüfen könne. Die Schilder würden in diesem Bereich etwas zu spät auf die Vorsicht hinweisen.
Hauptamtsleiter Dietz informiert, dass für die oben genannte Thematik ein Vor-Ort-Termin gemeinsam mit der Polizeiinspektion Grünwald erfolgte.
Es bestehen bereits in ausreichend sichtbarer Form zwei Schilder „Achtung Kinder“, womit rechtzeitig auf den Kindergarten hingewiesen wird. Zusätzlich befindet sich in diesem Bereich ein Geschwindigkeitsmessgerät.
Die Gemeinde Grünwald sowie die Polizeiinspektion Grünwald sehen deshalb von einer Änderung der Beschilderung ab.
zum Seitenanfang
10.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
10.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Schmidt fragt an, wie der Sachstand der Sanierung der Tribüne am Sportplatz in der Keltenstraße ist.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass es derzeit auf der Baustelle einen Zeitverzug wegen Materialmangel gibt. Der zweite Teil der Tribüne steht bereits. Durch Schneefälle wurden aber die Bauarbeiten unterbrochen. Die Bauüberwachung hat stellvertretender Bauamtsleiter Herr Kleßinger und der zuständige Architekt Herr Forster inne.
zum Seitenanfang
10.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
07.12.2021
|
ö
|
|
10.4 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Schmidt fragt an, wann im Außenbereich der Kindertagesstätte Max der Aufbau des Spielgerätes „Schiff“ geplant ist.
1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Planung des Spielgerätes bereits erfolgt ist. Im Juni 2021 wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibung musste aufgehoben werden, da keine passenden Angebote abgegeben wurden. Derzeit wird eine neue Ausschreibung vorbereitet.
Datenstand vom 29.03.2022 16:04 Uhr