Datum: 20.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Juli 2021;
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/10 an der Schlehdornstr. 3;
4 Bauantrag zum Umbau und Rückbau eines Bestandsgebäudes mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/17 an der Josef-Sammer-Str. 7;
5 Bauantrag zum Umbau eines Bestandsgebäudes mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/17 an der Josef-Sammer-Str. 7 a;
6 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/21 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/20 an der Ludwig-Thoma-Str. 6: hier -Austauschplanung-;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
10 Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG); Aufnahme des Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 300 am Hirtenweg 15 in die Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Landkreis München;
11 Bewegungshain Obere Eierwiese; Landschaftsbauarbeiten - Vergabe;
12 Aufstellung von Abfalleimern; Antrag GR-Mitglied Zeppenfeld vom 20.04.2021;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
13.1 Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 19.Juli 2021
13.2 Bekanntgabe zu bauaufsichtlichen Maßnahmen
13.3 Anfrage GR-Mitglied Ritz
13.4 Anfrage GR-Mitglied Kraus
13.5 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Juli 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Juli 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/10 an der Schlehdornstr. 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Schlehdornstr. 3, Grundstück Fl.Nr. 448/10 – Größe = 2.010m²
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;

Mit vorliegendem Antrag auf Vorbescheid soll bauplanungsrechtlich geklärt werden, ob auf dem 2.010 m² großen Grundstück neben dem Bestandsgebäude aus 1995 zusätzlich noch ein Einfamilienwohnhaus zulässig ist. 

Einschlägig bei der Beurteilung dieser Rechtsfrage ist das Maß der baulichen Nutzung, die Abstandsflächen (nach neuer Satzung) und ggf. Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung, der Garagen- u. Stellplatzsatzung und evtl. noch die Baumschutzverordnung. 

Die Überprüfung der vorliegenden Berechnung hinsichtlich Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl für die Hauptnutzung ergab, dass diese Werte mit dem geplanten Neubau gut eingehalten werden können. 

Die Abstandsflächen entsprechen der neuen Satzung. 

Zu den Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung ist festzustellen, dass die geplante Wand- und Firsthöhe passen. Zu weiteren künftigen Planinhalten (z.B. Dachbelichtungselemente, Abgrabung etc.) können auf dieser Planbasis noch keine Aussagen gemacht werden. 

Es werden für den Neubau ausreichend Stellplätze in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen. 

Gemäß Luftbild werden keine schützenswerten Bäume durch den Neubau beeinträchtigt. 

Es ist nach Prüfung festzustellen, dass das geplante Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig ist – zunächst soll im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid in einem förmlichen Genehmigungsverfahren durch Entscheidung des Landratsamtes München Planungssicherheit erlangt werden. 

Beschluss

Das GR-Mitglied Steininger ist als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid sein Einvernehmen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Umbau und Rückbau eines Bestandsgebäudes mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/17 an der Josef-Sammer-Str. 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr. 396/17 (Grundstücksgröße =1.308 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung


GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Das gegenständliche Grundstück ist mit einer großzügigen Bestandsbebauung bebaut. Durch die antragsgegenständlichen Um- und Rückbauten soll eine privatrechtliche WEG-Neuaufteilung herbeigeführt werden. 

Die Bestandsbebauung mit der Hausnummer 7, das ursprüngliche Gebäude, eine E+D-Bebauung mit hohen Kniestock DN 30°, wird insoweit zurückgebaut, als das der über die Jahre erweiterte Verbindungsbau nach Osten abgebrochen wird, so dass das Maß der baulichen Nutzung für die angestrebte privatrechtliche Grundstücksteilung eingehalten und erreicht wird. Das Dachgeschoß ist gem. Berechnung des Architekten kein Vollgeschoß. Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird somit eingehalten. Die Hauptnutzungen werden durch den Umbau voneinander getrennt. Die vorhandenen Nebenanlagen bleiben unverändert und sind nicht antragsgegenständlich. 
Das verbleibende Gebäude behält seine Positionierung in der nordöstlichen Grundstücksecke. Wie der Situierung auf dem Lageplan zu entnehmen ist, können die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Dies war bereits im Antragsverfahren für einen Umbau aus dem Jahre 1964 beratungsgegenstand. Das tatsächliche Baujahr des Wohnhauses ist nicht festzustellen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen für eine notwendige Befreiung von der Festsetzung des Art. 6 Abs. 3 BayBO erteilt, das Landratsamt hat die Befreiung per Bescheid vollzogen.  
Die Situation für den nördlich angrenzenden Nachbarn ändert sich nicht, es tritt aber auch keine Verschlechterung ein. Der betroffene Nachbar hat seine Unterschrift auf dem Eingabeplan geleistet. Durch den Rückbau der östlichen Grenzbebauung kann von einer Verbesserung der Grenzbebauung gesprochen werden, da ein großer Teil des Anbaus abgebrochen wird. Damit wird eine Öffnung erreicht, die sich in der Ansicht gefälliger darstellt. Der Bereich wird gärtnerisch angelegt. Der betroffene Nachbar hat seine Unterschrift für die gegenständliche Planung ebenfalls geleistet. 

Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung bleiben mit der Bestandsbebauung unberücksichtigt. Eine die Ortsgestaltungssatzung betreffende Veränderung der Bauteile wird nicht geplant  

Der Stellplatznachweis wird mit dem im Bestand befindlichen Carport erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor. Der Nachweis der Einbringung wurde erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Es befinden sich zwei Bäume auf dem Grundstück die unter die Baumschutzverordnung fallen. Diese bleiben erhalten. Zur Begrünung des Grundstücks sind zwei weitere Bäume gem. der Festsetzung des B 35 Nr. 7.2 nachzuweisen. 

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Rückbau des Bestandsgebäudes mit Carport herzustellen.

Es sind zwei weitere Bäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück zur Erfüllung der Festsetzung des Bebauungsplanes B 35 Festsetzung Nr. 7.2 zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Umbau eines Bestandsgebäudes mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/17 an der Josef-Sammer-Str. 7 a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr. 396/17 (Grundstücksgröße =1.308 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung


GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Das gegenständliche Grundstück ist mit einer großzügigen Bestandsbebauung bebaut. Durch die antragsgegenständlichen Um- und Rückbauten soll eine privatrechtliche WEG-Neuaufteilung herbeigeführt werden. 

Der antragsgegenständliche Baukörper ist aktuell mit der Bestandsbebauung (Hausnummer 7), dem ursprünglichen Gebäude, durch An- und Erweiterungsbauten verbunden. Durch den Um- und Rückbau des Gebäudes gemäß dem vorgelegten Antrag wird das gegenständliche Gebäude von der Bebauung auf der Hausnummer 7 getrennt, so dass das Maß der baulichen Nutzung für die angestrebte privatrechtliche Grundstücksteilung eingehalten und erreicht wird. Der erdgeschossige Baukörper dessen Dachgeschoss aufgrund der flachen Dachneigung keine Nutzung zulässt, soll mit einem neu errichteten Dachgeschoss mit einer DN von 35° nutzbar gemacht werden. Das Dachgeschoß ist gem. Berechnung des Architekten kein Vollgeschoß.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird mit der Grund- und Geschoßflächenzahl eingehalten. Die bereits im Bestand vorhandene Doppelgarage wird im Zuge des Rückbaus baulich als Flachdach ausgeführt. Das vorhandene Gartenhaus bleibt unverändert im Bestand.  

Das Bauvorhaben fügt sich in die vorhandene prägende E+D-Bebauung gem. Art. 34 BayBO harmonisch in die Umgebungsbebauung ein. 

Die Abstandsflächen gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden mit dem Bauvorhaben eingehalten. 
 
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden mit den geplanten Dachbelichtungselementen wie Dachflächenfenster und Gauben und dem Giebel im Norden eingehalten. 

Der geplante Kniestock entspricht ebenfalls der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung. 

Der Stellplatznachweis wird mit Doppelgarage erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor. Der Nachweis der Einbringung wurde erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Es befinden sich zwei Bäume auf dem Grundstück die unter die Baumschutzverordnung fallen. Diese bleiben erhalten. Zur Begrünung des Grundstücks sind zwei weitere Bäume gem. der Festsetzung des B 35 Nr. 7.2 nachzuweisen. 

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen Umbau des Bestandsgebäudes Doppelgarage herzustellen.

Es sind zwei weitere Bäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück zur Erfüllung der Festsetzung des Bebauungsplanes B 35 Festsetzung Nr. 7.2 zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/21 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 6, Grundstück Fl. Nr. 615/21 (Grundstücksgröße = 1.500 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Es wird die Genehmigung zur Errichtung eines modernen Einfamilienhauses in E+1-Bebauung mit Flachdach beantragt. 

Das Bauvorhaben hält das Maß der baulichen Nutzung sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung komplett ein. 

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB gut ein. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden vollumfänglich eingehalten, lediglich auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände geplant. Eine Abweichung hierfür sollte erteilt werden. 

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erfüllt. 

Es befindet sich nur ein Spitzahorn auf dem Grundstück, der mit 1,20 m Stammumfang geschützt ist. Zum Schutz des Spitzahorns sind geeignete Baumschutzmaßnahmen durch die Grünordnung der Aufsichtsbehörde zu beauflagen. Es sind 5 heimische Laubbäume 1. Ordnung zur Erfüllung der Begrünung gem. Bebauungsplan B35 zu pflanzen. Der Amberbaum an der Straße soll durch einen heimischen Laubbaum 1. Ordnung ersetzt oder getauscht werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor. Ein Nachweis über die Einholung wurde erbracht.
Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses herzustellen

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet. 

Zum Schutz des Spitzahorns sind geeignete Schutzmaßnahmen durch die Grünordnung des Landratsamtes zu beauflagen. 

An der Ludwig-Thoma-Straße ist ein heimischer Laubbaum 1. Ordnung anstatt des Amberbaumes zu pflanzen.

 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/20 an der Ludwig-Thoma-Str. 6: hier -Austauschplanung-;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 6, Grundstück Fl.Nr. 615/20 (Grundstücksgröße = 1.504 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung und Abstandsflächensatzung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 14.12.2020 Beratungsgegenstand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund der großen geplanten und in Abzug gebrachten Lufträume und die damit einhergehende Überschreitung der Geschoßflächenzahl sowie der Beeinträchtigung des Baumbestandes abgelehnt. Das Landratsamt hat diese Auffassung geteilt und eine Umplanung unter Reduzierung der Gebäudekubatur angeordnet. 

Der Bauwerber plant auf dem mittleren Grundstücksteil die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage im 2. UG, Poolhaus und Pool in E+1+D Bebauung mit einem Satteldach (DN 48°). Das Dachgeschoß ist nachweislich kein Vollgeschoß. Der Nachweis gem. der Festsetzung B35 Nr. 4.2 wurde erbracht. 

In der nun vorgelegten Austauschplanung sind die bemängelten Sachverhalte berücksichtigt worden. Die Kubatur des Gebäudes hat sich durch die Anrechnung der geplanten Lufträume auf die Geschoßfläche verkleinert. 

Das Maß der baulichen Nutzung mir der Grund- und Geschoßflächenzahl wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Der Luftraum im Treppenhaus ist der Geschoßfläche zugerechnet worden, der Luftraum im 1. OG der vormals im Baukörper als Wohnraum vorgesehen war wurde zum Balkon umgeplant. Somit findet er bei der Geschossflächenermittlung keine Berücksichtigung. Der Nichtvollgeschoßnachweis ist unter Berücksichtigung der reduzierten Fläche im 1.OG durch den Balkon im Hinblick auf die Festsetzung des B35 Nr. 4.2 korrekt geführt. 

Durch die Umplanung haben sich die Abmessungen des Baukörpers, die Dachneigung sowie die Firsthöhe reduziert. Dies lässt den Baukörper harmonischer und gefälliger wirken. 


Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die Planung einer Tiefgarage mit 5 Stellplätzen und der Zufahrt um jetzt ca. 123 m² überschritten. Die ursprüngliche Planung sah sechs Stellplätze vor, die vollständig außerhalb des Hauptbaukörpers geplant waren. Die beantragte Überschreitung betrug ca. 300 m². Diese Planung ging sehr zu Lasten des noch vorhandenen schützenswerten Baumbestandes, was schlussendlich ein weiterer Ablehnung- bzw. Umplanungsgrund darstellte. 
Mit der nun vorliegenden Planung wurden Nutzungen im 2. UG durch die Planung von Stellplätzen ersetzt, um der massiven Überschreitung der GR II zu begegnen. Die vollzogenen Reduzierungen unter der legitimen Nutzung der bereits angerechneten Flächen führt jedoch weiterhin zu einer noch verbleibenden Überschreitung der zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen für Teile der Tiefgarage und der Zufahrt von eben insgesamt ca. 123 m². Hierfür beantragt der Bauwerber eine unechte Ausnahme nach Art. 19 Abs. 4 BauNVO aufgrund der Erdüberdeckung von mind. 1 m sowie für die wasserdurchlässige Ausführung der Zufahrt. 
Bei der Beurteilung vergangener Bauvorhaben wurde die Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen bis max. 50 % über der zulässigen Grundfläche gefordert. Ausnahmen hiervon wurden für den Einzelfall und nur aus nachvollziehbaren Gründen (lange Zufahrt, bauliche Zwänge) gewährt. Diese sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Mit Umplanung der vorgesehene Nebenanlagen und unter Ausschöpfung der restlichen Grundfläche für Hauptnutzung könnte dem Wunsch nach einer Tiefgarage unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung nachgekommen werden. Die beantragte Ausnahme sollte daher nicht befürwortet werden. Die Planung ist hier entsprechend anzupassen.  

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Eine Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Auf dem Grundstück stehen zwei sehr schöne alte Eichen mit Stu 2,93 m und 2,26 m, die unter die Baumschutzverordnung fallen. In der eingereichten Planung werden beide Bäume erhalten. Die endgültige Stellungnahme wird bis zur Sitzung nachgereicht. 

Der Stellplatznachweis wird grundsätzlich mittels Tiefgarage mit 5 Stellplätzen erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Pool und Poolhaus nicht herzustellen.

Für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen in der beantragten Höhe von ca. 123 m² wird keine Ausnahme erteilt. Die Planung ist hinsichtlich der Nebenanlagen zu reduzieren. 

Die Kronenmaße der beiden schützenswerten Eichen auf dem Grundstück sind entsprechend der Stellungnahme des Umweltamtes und der Grünordnung korrekt darzustellen und zu vermaßen.
Die Planung ist hier entsprechend zu korrigieren.  

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 Gemeindeordnung (GO) behandelte Bauanträge:

  • Tektur zur Zaun- und Mülltonnenanlage (Haus 3) auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/8 an der Graf-Seyssel-Str. 7;

  • Tektur zur Baumfällung und Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Robert-Koch-Str. 16 d;

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:


  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 321/2 an der Hirschparkstraße 3;

  • Errichtung einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss und eines Aufenthaltsraumes im Kellergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 597/60 an der Adalbert-Stifter-Str. 14 a;

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10. Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG); Aufnahme des Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 300 am Hirtenweg 15 in die Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Landkreis München;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauort: Hirtenweg 15, Grundstück Fl.Nr. 300 (Grundstücksgröße = 1.648 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 16, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung und Abstandsflächensatzung;

Aufgrund der Anregung der Eigentümerfamilie hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das Wohnhaus am Hirtenweg 15 in seiner Denkmaleigenschaft geprüft. Das Wohnhaus liegt im rückwärtigen Grundstücksteil, im straßennahmen Bereich ist im Jahre 2002 eine Doppelhausbebauung realisiert worden. Das Wohnhaus wurde 1910 nach Entwurf des Architekturbüros Oscar Strelin´s Nachfolger errichtet. Bauherr war der Komponist August Reuß. 
Das Gebäude ist ein eingeschossiger Mansardsatteldachbau über einem herausstehenden Sockelgeschoss. Mit Erkern, Vorbauten und Zwerchhäusern ist der Baukörper aufgelockert. Die Giebel sind verschindelt bzw. mit Zierfachwerk versehen. 

Die Denkmaleigenschaft begründet sich nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG, wenn Sachen oder Teile aus vergangener Zeit sind und deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Die baulichen Anlagen und Anlagenteile stammen aus vergangener Zeit. Ebenso hat das Gebäude als Wohnhaus des Komponisten August Reuß geschichtliche und künstlerische Bedeutung, aufgrund dessen liegt die Erhaltung des Objekts im Interesse der Allgemeinheit. 

Mit Schreiben vom 18.08.2021 wird die Eintragung des Baudenkmals im Benehmen mit der Gemeinde gem. Art .2 Abs. 1 BayDSchG vorgenommen. Der Gemeinde wird Gelegenheit unter Firstsetzung bis 15. November 2021 gegeben, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen. Seitens des Landesamtes werden nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt, die sich auf die Denkmaleigenschaft beziehen. Einwendungen die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen. Dabei wäre der Bebauungsplan B 16 heranzuziehen und zu berücksichtigen in dessen Planbereich das Wohnhaus liegt. Dieser ist jedoch erst viele Jahre nach Errichtung des Wohnhauses ausgelegt und erlassen worden (1990). Ferner entspricht das Wohnhaus in kaum einem Punkt den späteren Festsetzungen des Bebauungsplan B16 (1990). Als Altbestands ist es aktuell und dann auch in Zukunft bestandsgeschützt. 
Abschließend wird festgestellt, dass die Gemeinde Grünwald keine sachlichen Ergänzungen oder Korrekturen zur Eintragung des Wohnhauses am Hirtenweg 15 als Baudenkmal mitteilt. Daher wird empfohlen das Benehmen ohne Einwendungen nach Art. 2 BayDSchG herzustellen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Benehmen gem. Art. 2 BayDSchG zur Aufnahme des Wohnhauses mit Garage am Hirtenweg 15 in Grünwald in die Denkmalliste als Baudenkmal ohne Ergänzungen und Hinweise herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Bewegungshain Obere Eierwiese; Landschaftsbauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 14. September 2020 wurde einstimmig beschlossen, im Bereich der Oberen Eierwiese den Bewegungshain mit einem Fitness Parcour zu erweitern.
Zudem wurde das Büro Naturnahes Spiel mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt.

Die Verwaltung hat hierzu eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt, bei der 4 Bieter die Unterlagen angefordert haben. Bei der Submission lagen 4 Angebote vor.

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Weissmann GmbH aus 82544 Egling mit einer Bruttoangebotssumme von 123.386,19 €.

Die Ausführung ist für Oktober/November 2021 eingeplant.

Auf der Haushaltsstelle 59000.9500 sind entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2021 eingestellt und voll verfügbar. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Erweiterung des Bewegungshains mit einem Fitness Parcour, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Weissmann GmbH aus 82544 Egling, mit einer Bruttoangebotssumme von 123.386,19 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 59000.9500 sind entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2021 eingestellt und voll verfügbar. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Aufstellung von Abfalleimern; Antrag GR-Mitglied Zeppenfeld vom 20.04.2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö informativ 12

Sachverhalt

Mündlicher Sachvortrag

Beschluss

GR-Mitglied Zeppenfeld beantragt mit Schreiben vom 20.04.2021, die Gemeinde möge beschließen, soweit möglich neben bzw. in unmittelbarer Nähe von Parkbänken im Gemeindegebiet Abfalleimer aufzustellen. 

Die Verwaltung erläutert im mündlichen Sachvortrag anhand von Bildern die Bestandssituation hinsichtlich der Ausstattung des Gemeindegebietes mit Abfalleimern im Bereich von Parkbänken. Abschließend wird festgestellt, dass aufgrund der stetigen Anpassung und Überwachung des Bedarfs aktuell keine Notwendigkeit besteht, die Anzahl der Abfalleimer zu erhöhen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 20.04.2021 als erledigt zu betrachten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 13
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13.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 19.Juli 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 13.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 19. Juli 2021. GR-Mitglied Schmidt bat um Überprüfung der Abstände zwischen den Gauben des Neubauvorhabens an der Oberhachinger Straße/Ecke Von-Ranke-Straße. Im Zuge der Baukontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass die Abstände zwischen den Gauben 1 m betragen und somit der Genehmigung und der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung entsprechen.  

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13.2. Bekanntgabe zu bauaufsichtlichen Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 13.2

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über den Abschluss eines bauaufsichtlichen Verfahrens mit Klageverfahren. Grund für die bauaufsichtlichen Maßnahmen waren Verstöße gegen die Baumschutzverordnung wegen planabweichender Errichtung einer Einfriedung im Wurzelbereich schützenswerter Bäume an dem Grundstück an der Graf-Seyssel-Straße 7. Die Bauaufsichtsbehörde hat eine Baueinstellung und den anschließenden Rückbau zwangsgeldbewährt angeordnet. Der betroffene Eigentümer hat dagegen Klage eingereicht. Das Verfahren wurde schlussendlich durch den ordnungsgemäß erfolgten Rückbau unter Einreichung einer Tekturplanung im Juli 2021 als erledigt erklärt. 

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13.3. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 13.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz berichtet, dass die Parkbank am Franz-Rieger-Weg stark von überhängenden Ästen beeinträchtigt wird und bittet um einen entsprechenden Rückschnitt zur Verbesserung der Sitzmöglichkeit. Des Weiteren liegen um die Parkbank eine Vielzahl von Zigarettenabfällen herum. Es wird um eine adäquate Lösung geben. 

Die Verwaltung sichert die Überprüfung und Erledigung des Sachverhaltes zu. 

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13.4. Anfrage GR-Mitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 13.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus frägt an, inwieweit die Verwaltung eine Lösung für die Abstandsflächenthematik für den Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes B48 „Waldecksiedlung“ vorlegen kann. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht den Geltungsbereich der gemeindlichen Abstandsflächensatzung im gesamten Gemeindegebiet, da es allen gemeindlichen Bebauungsplänen an der Festsetzung konkreter abweichender Abstandsflächenmaße fehlt. Die Anwendung der Abstandsflächensatzung in Verbindung mit der novellierten Bayerischen Bauordnung führt unter anderem im Planbereich des B 48 zu einer höheren Abstandsfläche als vor dem Erlass.
Die Verwaltung führt aus, aufgrund der geschilderten Thematik bereits initiativ einen Vorschlag zur 1. Änderung der Abstandsflächensatzung erarbeitet zu haben. Es sind noch einige rechtliche Abstimmungsvorgänge notwendig, so dass voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen ein Beschlussvorschlag vorgestellt werden soll.

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13.5. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö 13.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. schildert, dass beim Abbiegevorgang von der Tölzer auf den Parkplatz vor und zu dem Wertstoffhof der Randstein aufgrund seiner Höhe ein Hindernis darstellt. Es wird um Überprüfung gebeten, ob der Randstein in diesem Bereich weiter abgesenkt werden kann, um die Zufahrt bzw. den Abbiegevorgang zu erleichtern. 

Datenstand vom 15.10.2021 11:57 Uhr