Datum: 15.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:07 Uhr bis 21:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. Oktober 2021;
3 Bauantrag zum Neubau eines Bürohauses mit Tiefgarage (hier Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Straße 37;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (hier Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Straße 37;
5 Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;
6 Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;
7 Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 3) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;
8 Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 4) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;
9 Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 634/3 an der Muffatstraße 5;
10 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Kleingarage im UG auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/89; 597/64 am Reinweg 2;
11 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
12 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
13 Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1; Energetische Sanierung - Genehmigung der Planung;
14 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
14.1 Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair Gerhard aus der Bauausschusssitzung am 11. Oktober 2021
14.2 Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied G. Sedlmair aus der Bauausschusssitzung am 20. September 2021
14.3 Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung am 20. September 2021
14.4 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
14.5 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
14.6 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
14.7 Anfrage GR-Mitglied Kruse

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. Oktober 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Bürohauses mit Tiefgarage (hier Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Straße 37;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 10.05.2021 beratungsgegenstand. Die damalig vorgelegte Planung beinhaltete die Errichtung eines Bürogebäudes und zweier Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Das gemeindliche Einvernehmen zu der vorgelegten Gesamtplanung wurde aufgrund der erheblichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen versagt.

Die nun vorliegende Änderungsplanung beinhaltet ein Bürohaus und nur noch ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksteil. 

Direkt an der Nördlichen Münchner Straße soll nach wie vor ein Bürohaus mit Tiefgarage entstehen. Das Bürohaus ist in E + D- Bebauung mit einem in Geiselgasteig zulässigen Sockelgeschoß geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einer Dachneigung von 43,6˚ ist kein Vollgeschoss. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung sowie mit den geplanten Nebenanlagen (Parklift, Tiefgarage, Müllhaus und Zufahrt) werden für das straßennahe situierte Bürogebäude aufgrund der verbliebenden Reserven aus der Grundfläche mit der Hauptnutzung eingehalten. 

Durch den rechtsgültigen Baulinienplan ist eine Baugrenze von 7 m zur Nördlichen Münchner Straße festgesetzt. Diese wird an allen Bereichen eingehalten.

Die festgesetzte Firsthöhe mit 9,74 m wird mit der vorliegenden Planung um 0,19 m überschritten. Diese ist auf das maximale Maß von 9,55 m zu reduzieren. Die festgesetzte Wandhöhe wird eingehalten. Mit dem Giebel in der Nordansicht wird die zulässige Wandhöhe um 2,48 m überschritten. Die Gemeinde hat regelmäßig Abweichungen bis zu max. 1,80 m über der zulässigen Wandhöhe zugelassen. Der geplante Giebel ist vom Planer auf eine Wandhöhe von 6,80 m zu reduzieren.

Weiter wird für das Bürohaus ein 1m hoher Sockel (ebenfalls in Geiselgasteig zulässig) vorgesehen.

Die sonstigen Parameter nach der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen mit dem Bürohaus werden eingehalten.

Die Tiefgarage wurde in ihrer Fläche reduziert und bietet nun Platz für 11 Fahrzeuge. Gemäß Stellplatzsatzung sind pro 30 m² Hauptnutzfläche für eine Büronutzung je 1 Stellplatz nachzuweisen. Ferner sind gewerblich genutzte Lagerräume ebenso in der Stellplatzaufstellung zu berücksichtigen. Der Nachweis ist dahingehend erbracht worden. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde bereits vom Umweltamt im Zuge der ersten Planung beurteilt. Aufgrund der Umplanung wird dieser jedoch erneut zur Beurteilung vorgelegt. Die neue Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Die erteilten Hinweise und Auflagen aus der ersten Planung wurden jedoch berücksichtigt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Änderungsplanung zum Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage herzustellen.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung sowie die zum Schutz der verbleibenden Bäume notwendigen Maßnahmen sind entsprechend zu beauflagen. Die Stellungnahme des Umweltamtes ist entsprechend zu berücksichtigen.
 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (hier Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Straße 37;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 10.05.2021 beratungsgegenstand. Die damalig vorgelegte Planung beinhaltete die Errichtung eines Bürogebäudes und zweier Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Das gemeindliche Einvernehmen zu der vorgelegten Gesamtplanung wurde aufgrund der erheblichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen versagt.

Die nun vorliegende Änderungsplanung beinhaltet ein Bürohaus und nur noch ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksteil. 

Im rückwärtigen Grundstücksbereich wird nun die Genehmigung für ein Einfamilienhaus mit Freisitz und Doppelgarage begehrt. Die Villa ist in E+1+D- Bebauung mit einem Mansardenwalmdach geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einer Dachneigung von 50°/10° ist kein Vollgeschoss. Der Nachweis gem. Bebauungsplan B35 Festsetzung Nr. 4.2 wird ebenfalls geführt. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung sowie mit den geplanten Nebenanlagen Garage, abgerückte Terrasse) sind innerhalb der zulässigen 50% Überschreitung eingehalten. Die Zufahrt zur Erschließung der rückwärtigen Bebauung überschreitet das Maß. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und der langen Zufahrtsituation sollte eine Befreiung bis max. 70 % Überschreitung der Grundflächenzahl befürwortet werden. Die Berechnung ist dahingehend anzupassen und die Flächen sind minimal zu reduzieren.

Durch den rechtsgültigen Baulinienplan ist eine Baugrenze von 7 m zur Nördlichen Münchner Straße festgesetzt. Diese wird an allen Bereichen eingehalten.

Die festgesetzten Wand- und Firsthöhen werden eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Die sonstigen Parameter nach der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gem. Abstandsflächensatzung mit der Villa werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mit der geplanten Doppelgarage erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde bereits vom Umweltamt im Zuge der ersten Planung beurteilt. Aufgrund der Umplanung wird dieser jedoch erneut zur Beurteilung vorgelegt. Die neue Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Die erteilten Hinweise und Auflagen aus der ersten Planung wurden jedoch berücksichtigt. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Änderungsplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO darf mit den geplanten Nebenanlagen und Zufahrten, soweit diese wasserdurchlässig hergestellt werden, zum rückwärtig geplanten Gebäude bis max. 70% überschritten werden. Eine entsprechende Befreiung hierfür wird befürwortet. 

Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung sowie die zum Schutz der verbleibenden Bäume notwendigen Maßnahmen sind entsprechend zu beauflagen. Die Stellungnahme des Umweltamtes ist entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Habermannstraße 8, Grundstück Fl. Nr. 611/13 (Grundstücksgröße = 3.587 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Grundstück war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Beratungsgegenstand mit unterschiedlichsten Planungen, die bis dato aber nicht ausgeführt wurden. 

Vorgelegt wird nun eine Planung zur Errichtung von insgesamt vier Einfamilienhäusern auf dem rückwärtigen, über einen Hammerstil erschlossenen Grundstück. 

Hier das Haus 1 – in E+1+D-Bebauung mit Mansarden-Walmdach (52°, DG ist kein Vollgeschoss) im nordöstlichen Grundstücksbereich. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung gut eingehalten. Mit den Nebenanlangen wird die maximal zulässige Grundfläche II um insgesamt ca. 272 m² überschritten, was u.a. durch die lange Zufahrt mittels Hammerstil zum rückwärtig gelegenen Grundstück bedingt ist.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Der Balkon über dem Eingangspodest an der Gebäudenordseite ist Teil der Wohnhauptnutzung und hält die gesetzlichen Abstände zur Grundstücksgrenze nicht ein. Der Balkon ist demnach zu streichen oder zurückzusetzen. Der Planer ist bereits darüber in Kenntnis gesetzt und wird dies entsprechend korrigieren. 
 
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Das gemeindliche Umweltamt trägt zum Sachverhalt vor, dass Ende Oktober widerrechtliche Fällungen von mindestens vier schützenswerten Bäumen durchgeführt wurden. Auf dem Baugrundstück ist somit nur noch ein Baum erhalten geblieben, eine Birke, die allerdings vom Umweltamt als bruchgefährdet und nicht erhaltenswert eingestuft wird. Demnach wird dieser Baum im Laufe des Verfahrens vermutlich auch entfernt. 
Durch die vorgelegte Freiflächenplanung sind insgesamt elf Ersatzpflanzungen vorgesehen. Aufgrund des gravierenden Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald werden hier allerdings von Seiten der Grünordnung insgesamt 15 Ersatzpflanzungen gefordert (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur). 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen – Haus 1 – herzustellen

Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 272 m² wird ausnahmsweise aufgrund der bestehenden Hammerstil-Zufahrt befürwortet.

Eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände auf der Gebäudewestseite wird ausnahmsweise befürwortet. 

Es sind insgesamt 15 Ersatzpflanzungen nachzuweisen (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Habermannstraße 8, Grundstück Fl. Nr. 611/13 (Grundstücksgröße = 3.587 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Grundstück war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Beratungsgegenstand mit unterschiedlichsten Planungen, die bis dato aber nicht ausgeführt wurden. 

Vorgelegt wird nun eine Planung zur Errichtung von insgesamt vier Einfamilienhäusern auf dem rückwärtigen, über einen Hammerstil erschlossenen Grundstück. 

Hier das Haus 2 – in E+D-Bebauung mit Mansarden-Walmdach (52°, DG ist kein Vollgeschoss) im südöstlichen Grundstücksbereich. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung gut eingehalten.   
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Das gemeindliche Umweltamt trägt zum Sachverhalt vor, dass Ende Oktober widerrechtliche Fällungen von mindestens vier schützenswerten Bäumen durchgeführt wurden. Auf dem Baugrundstück ist somit nur noch ein Baum erhalten geblieben, eine Birke, die allerdings vom Umweltamt als bruchgefährdet und nicht erhaltenswert eingestuft wird. Demnach wird dieser Baum im Laufe des Verfahrens vermutlich auch entfernt. 
Durch die vorgelegte Freiflächenplanung sind insgesamt elf Ersatzpflanzungen vorgesehen. Aufgrund des gravierenden Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald werden hier allerdings von Seiten der Grünordnung insgesamt 15 Ersatzpflanzungen gefordert (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur). 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen – Haus 2 herzustellen

Eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände auf der Gebäudewestseite wird ausnahmsweise befürwortet.

Es sind insgesamt 15 Ersatzpflanzungen nachzuweisen (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 3) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Habermannstraße 8, Grundstück Fl. Nr. 611/13 (Grundstücksgröße = 3.587 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Grundstück war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Beratungsgegenstand mit unterschiedlichsten Planungen, die bis dato aber nicht ausgeführt wurden. 

Vorgelegt wird nun eine Planung zur Errichtung von insgesamt vier Einfamilienhäusern auf dem rückwärtigen, über einen Hammerstil erschlossenen Grundstück. 

Hier das Haus 3 – in E+1+D-Bebauung mit Mansarden-Walmdach (52°, DG ist kein Vollgeschoss) im nordöstlichen Grundstücksbereich. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung gut eingehalten.  
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Das gemeindliche Umweltamt trägt zum Sachverhalt vor, dass Ende Oktober widerrechtliche Fällungen von mindestens vier schützenswerten Bäumen durchgeführt wurden. Auf dem Baugrundstück ist somit nur noch ein Baum erhalten geblieben, eine Birke, die allerdings vom Umweltamt als bruchgefährdet und nicht erhaltenswert eingestuft wird. Demnach wird dieser Baum im Laufe des Verfahrens vermutlich auch entfernt. 
Durch die vorgelegte Freiflächenplanung sind insgesamt elf Ersatzpflanzungen vorgesehen. Aufgrund des gravierenden Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald werden hier allerdings von Seiten der Grünordnung insgesamt 15 Ersatzpflanzungen gefordert (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur). 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen – Haus 3 – herzustellen

Eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände auf der Gebäudesüdseite wird ausnahmsweise befürwortet. 

Es sind insgesamt 15 Ersatzpflanzungen nachzuweisen (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 4) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Habermannstraße 8, Grundstück Fl. Nr. 611/13 (Grundstücksgröße = 3.587 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Grundstück war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Beratungsgegenstand mit unterschiedlichsten Planungen, die bis dato aber nicht ausgeführt wurden. 

Vorgelegt wird nun eine Planung zur Errichtung von insgesamt vier Einfamilienhäusern auf dem rückwärtigen, über einen Hammerstil erschlossenen Grundstück. 

Hier das Haus 4 – in E+D-Bebauung mit Mansarden-Walmdach (52°, DG ist kein Vollgeschoss) im nordwestlichen Grundstücksbereich. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung gut eingehalten.   
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Das gemeindliche Umweltamt trägt zum Sachverhalt vor, dass Ende Oktober widerrechtliche Fällungen von mindestens vier schützenswerten Bäumen durchgeführt wurden. Auf dem Baugrundstück ist somit nur noch ein Baum erhalten geblieben, eine Birke, die allerdings vom Umweltamt als bruchgefährdet und nicht erhaltenswert eingestuft wird. Demnach wird dieser Baum im Laufe des Verfahrens vermutlich auch entfernt. 
Durch die vorgelegte Freiflächenplanung sind insgesamt elf Ersatzpflanzungen vorgesehen. Aufgrund des gravierenden Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald werden hier allerdings von Seiten der Grünordnung insgesamt 15 Ersatzpflanzungen gefordert (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur). 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen – Haus 4 – herzustellen

Es sind insgesamt 15 Ersatzpflanzungen nachzuweisen (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 634/3 an der Muffatstraße 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauort: Muffatstraße 5, Grundstück Fl. Nr. 634/3 (Grundstücksgröße = 1.902 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Zum gegenständlichen Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich eine Baugenehmigung erteilt, die eine Dreifachgarage zur Parkierung vorsieht. Ursprünglich war für den mittlerweile genehmigten Bauantrag eine Tiefgarage vorgesehen, für die eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen im umfangreichen Maße nicht befürwortet wurde. 

Der Bauwerber hat daraufhin die Planung entsprechend rechtlichen Vorgaben der Gemeinde abgeändert, um zumindest eine Baugenehmigung für das Wohnhaus an sich zu erhalten. 

Mit der nun vorliegenden Tektur – Änderung Parkierung von Dreifachgarage zu Tiefgarage - soll ein einklagbarer Titel in Form eines Ablehnungsbescheides (durch die Baugenehmigungsbehörde = Landratsamt München) erwirkt werden, um hier den Rechtsweg gehen zu können. 

Von Seiten der Verwaltung stellt sich der Sachverhalt nicht anders dar, als dies in der ganz ursprünglichen Planung der Fall war. In der bestehenden Genehmigung ist bereits eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 187 m² erteilt worden. Diese insbesondere für die erforderliche Zufahrt über den Hammerstil zum rückwärtigen Grundstück. Hiermit war der übliche Befreiungsrahmen der Gemeinde Grünwald bereits vollumfänglich ausgeschöpft. 

Eine darüber hinaus gehende Befreiung um weitere ca. 136 m ² (insgesamt dann 323 m²) von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte nicht befürwortet werden. Die Gemeinde hat sich zuletzt immer klar gegen die übermäßige Unterbauung von Grundstücken positioniert. Hieraus mündet auch die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 35 hinsichtlich der vollen Einstufung von Unterbauungen als Grundfläche Nebenanlage ohne jegliche Vergünstigung durch etwaige Überbauungen. 
Folgerichtig ist der Bauantrag im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens abzulehnen. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte nicht befürwortet werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage – hier: Errichtung einer Tiefgarage – nicht herzustellen

Eine Befreiung mit einer weiteren Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR- Mitglied Schmidt gibt zu Protokoll, er stimme gegen die Versagung des Einvernehmens, da derartige Befreiungen für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen in der Vergangenheit üblicherweise befürwortet wurden.

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10. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Kleingarage im UG auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/89; 597/64 am Reinweg 2;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauort: Fl. Nr. 604/89, Reinweg 2; (Grundstücksgröße = 1.543 m² + 1.501 m² = 3.044 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 35 B 17 v. 01.07.1918, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das Baugrundstück soll zur Bebaubarkeit mit dem direkt östlich angrenzenden Grundstück verschmolzen werden. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Antragsteller. Nur das östliche Anwesen ist mit zwei Wohnhäusern bebaut. Die Bauherrenschaft möchte nun auf dem westlichen Grundstück ein Einfamilienhaus in E+1 Bebauung errichten, während der Bauphase aber nicht aus Grünwald weg- bzw. aus dem Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück ausziehen. Es wird garantiert, dass der Altbestand (das westliche der beiden bestehenden Häuser) umgehend nach Umzug abgerissen wird. Die Notwendigkeit des Abbruchs besteht aufgrund des nicht ausreichenden Maßes der baulichen Nutzung für alle drei Gebäude – trotz geplanter Verschmelzung der Grundstück Fl. Nr. 597/64 und 604/89.

Folgende Inhalte dienen der Sicherung des Abbruchs nach Errichtung des Neubaus: 

  • Bedingung im Baugenehmigungsbescheid, dass ca. 3 Monate nach Nutzungsaufnahme des Neubaus das Altgebäude abgerissen werden muss. 
  • Hinterlegung einer Bankbürgschaft 
  • Die Befreiung von der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung wird im Baugenehmigungsbescheid zeitlich befristet erteilt. 

In Grünwald kam ein solcher Fall bisher noch nicht vor, lt. Landratsamt München ist es nach Rücksprache aber übliche und bekannte Vorgehensweise. 

Die Prüfung des Bauantrages erfolgt demnach unter Annahme des bereits erfolgten Abbruchs des Altbestandes. 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Hauptnutzung als auch der Nebennutzung eingehalten. 

Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung geplant. Diese hält die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung ein. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden. 
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nach Aussage des gemeindlichen Umweltamtes nur minimal tangiert. Die doppelstämmige Buche an der Straße ist nach Begutachtung aufgrund diverser Faulstellen nicht erhaltenswert. 
Im Bereich des Kronentraufbereichs der Esche muss in Handschachtung gegraben werden, um die dort vorhandenen Wurzen zu schützen. 

Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage erbracht. 

Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Kleingarage im UG unter folgender Bedingung herzustellen: 

  • Im Baugenehmigungsbescheid ist als Bedingung mitaufzunehmen, dass das Bestandsgebäude Reinweg 2 innerhalb von drei Monaten nach Nutzungsaufnahme des Neubaus abgerissen werden muss. Hierzu ist eine Bankbürgschaft zu hinterlegen. Außerdem ist die Befreiung von der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung zeitlich zu befristen. 

Einer Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird ausnahmsweise unter Bezugnahme auf die zeitliche Befristung zugestimmt. 

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudenordseite wird ausnahmsweise befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö informativ 11

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelt.

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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö informativ 12

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:


-        Neubau von vier Reihenhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 331/6 an der Sudetenstraße 18;

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13. Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1; Energetische Sanierung - Genehmigung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 27.07.2021 beschlossen, das Wohnhaus Hirtenweg 1 energetisch zu sanieren und hat mit der Planung und Bauüberwachung das Architekturbüro Völkner beauftragt.

Die Entwürfe liegen nun vor und werden vom Architekturbüro Völkner ausführlich vorgestellt. 
Die Kostenschätzung vom Juli 2021 für die energetische Sanierung beträgt 1.051.000,00 € Brutto.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag des Architekturbüro Völkner und beschließt, die vorgestellte Planung zur energetischen Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Hirtenweg 1 entsprechend der nachfolgenden Abstimmung und die zugehörige Kostenschätzung zu genehmigen

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstelle 88000.9420 einzuplanen.


1. Ausführungsvariante A1 in Holz

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
2. Dämmung wie vorgesehen mit Steinwolle, verputzt; Paneele aus Holz Abstimmungsergebnis: 12 : 0 3. Fenster aus Holz und Alu (außen) mit Sprossung längsseits ohne Quersprossen (entsp.Variante 2) ; 2-fach Verglasung Abstimmungsergebnis: 12 : 0 4. Balkonverkleidung aus Holz ggf. mit Stahlstützen Abstimmungsergebnis: 12 : 0 5. Photovoltaikanlage entsprechend dem Vorschlag mit Speichermodul Abstimmungsergebnis: 12 : 0 6. Einbau von Rollläden Abstimmungsergebnis: 12 : 0

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14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14
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14.1. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair Gerhard aus der Bauausschusssitzung am 11. Oktober 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied G. Sedlmair hinsichtlich der Ersatzbeschaffung für die gemeindliche Hebebühne, da diese bekanntermaßen keinen TÜV mehr erhalten hat.  Derzeit wird der Bedarf in Abstimmung mit den einzelnen Fachabteilungen ermittelt. Die Ersatzbeschaffung wird voraussichtlich 2 Jahre dauern. Die Zeit bis dahin wird im Bedarfsfall mit einem Leihgerät überbrückt. 

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14.2. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied G. Sedlmair aus der Bauausschusssitzung am 20. September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14.2

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied G. Sedlmair zur Möglichkeit der Randsteinabsenkung im Bereich der Zufahrt zum Wertstoffhof zur Erleichterung des Abbiegevorgangs. Die Örtlichkeit wurde in Augenschein genommen und entsprechend der Anfrage überprüft. Ein Umbau ist derzeit nicht geplant, da in der Grünanlage Beleuchtungsleitungen verbaut sind. Der Sachverhalt ist jedoch aufgenommen und wird entsprechend bei Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. 
 

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14.3. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung am 20. September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14.3

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Bauausschusses über die Erledigung von notwendigen Arbeiten an der Parkbank am Franz-Rieger-Weg hinsichtlich der Anfrage von GR-Mitglied Ritz. Die überhängenden Äste wurden entsprechend zurückgeschnitten und der Platz turnusmäßig durch das Bauhofpersonal gereinigt.  

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14.4. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt erkundigt sich zu einem im Bau befindlichen Bauvorhaben an der Oberhachinger Straße, Ecke von-Ranke Straße, ob die Abstände zwischen den Gauben den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung von 1 m entsprächen. Die Verwaltung führt aus, dass das Bauvorhaben bauaufsichtlich überprüft wurde und die Abstände nicht zu beanstanden sind. Die Anfrage wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 19. Juli 2021 gestellt und in der Bauausschusssitzung vom 20. September 2021 beantwortet. 

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14.5. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt berichtet von einer sichtbaren Terrasse auf der Garage an einem Neubau an der Kaiser-Ludwig-Straße 27 und frägt an, ob dies rechtmäßig sei. Die Verwaltung führt aus, dass der Sachverhalt bereits der Bauaufsichtsbehörde bekannt sei und diese mit dem Eigentümer bereits Kontakt aufgenommen und den Rückbau vereinbart habe. Des Weiteren ist die Errichtung eines Pools auf dem gleichen Grundstück ersichtlich. 
Die Verwaltung sichert die Weiterleitung der Sachverhalte an die Bauaufsichtsbehörde zu. 

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14.6. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt teilt mit, dass aktuell auf einem Grundstück an der Rainholzstraße ein Pool errichtet wird und frägt an, ob dieser im Hinblick auf die versiegelte Fläche noch zulässig sei? Die Verwaltung berichtet, dies sei bereits durch eine Nachbarmitteilung bekannt und auch der Bauaufsichtsbehörde zur weiteren Überprüfung gemeldet worden. 

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14.7. Anfrage GR-Mitglied Kruse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö 14.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse zeigt eine Einfriedung in der Enzianstraße an, die in Ihrer Ausführung und Höhe augenscheinlich nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Die Verwaltung sichert eine Überprüfung des Sachverhaltes zu. 

Datenstand vom 30.12.2021 08:46 Uhr