Datum: 19.05.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 22:42 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. April 2015;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 28.04.2015
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Radverkehrskonzept - Vorstellung der Bestandsaufnahme, Festlegung der Standarts und Ziele sowie Vorstellung der Bestandsaufnahme Marktplatz;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Dipl. Ing. Christian Fahnberg vom Ingenieurbüro INGEVOST stellt dem Mitgliedern des Gemeinderats die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zum Radverkehrskonzept sowie zum Marktplatz vor.
Insbesondere geht er hierbei auf folgende Schwerpunkte ein:
1. Radverkehrskonzept:
- Untersuchungsinhalt;
- Art der Rad-/Fußwegeführung;
- Einrichtungen des ruhenden Verkehrs, die baulich ausgebaut oder markiert sind (Parkräume im Straßenraum ohne bauliche Merkmale oder Markierung werden nicht berücksichtigt);
- Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs;
- Verkehrsanordnungen zum Parkraummanagement;
- Verkehrsanordnungen zur Geschwindigkeit;
- Verkehrsanordnungen zur Vorfahrtsregelung;
- Verkehrsanordnungen zur Querung;
- verkehrliche Bestandsaufnahme;
- Verkehrsmengen;
- ÖPNV;
- Verkehrsunfälle mit Radbeteiligung;
- Gemäß dem Verkehrsmengenplan mit den Belastungsklassen und den vorgeschlagenen Standards ist der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße in allen Straßen außer Emil-Geis-Straße (St 2572), Tölzer Straße (St 2072), Oberhachinger Straße (M11), Südl. Münchner Straße (St 2072) und Nördl. Münchner Straße (St 2072) zu führen.
- Empfehlungen zum Radverkehr:
- jährliche Fortschreibung der Unfälle;
- Definieren von Zielen und Standards;
- Umsetzung der Ziele und Standards;
- ergänzende Zählungen
- Erstellung einer Radverkehrsmengenkarten;
- Mängelnennungen mit Hilfe einer Bürgerbefragung;
- erarbeiten von Handlungsansätzen/ -empfehlungen und Maßnahmenplan;
Dipl. Ing. Christian Fahnberg schlägt vor, folgende Ziele und Standards mit Gemeinderatsbeschluss festzulegen:
A) Ziele:
1. Steigerung des Radverkehrsanteils (Alltagsverkehr) insbesondere in der Verkehrsbeziehung zu den benachbarten Kommunen;
2. Förderung des Radverkehrs als Bestandteil einer nachhaltigen integrierten Verkehrspolitik in Grünwald;
3. Verkehrssicherheit für und durch den Radverkehr verbessern;
4. Belange des Radverkehrs bei allen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen beachten;
5. Die Grundlage einer systematischen Radverkehrsplanung ist das gemeindliche Netz für den Alltagsradverkehr;
6. Einheitliche Standards für die Radverkehrsinfrastruktur in Grünwald;
7. Förderung eines partnerschaftlichen Klimas zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern;
8. Service-Angebote für Radfahrer weiter verbessern - hierzu Standards definieren (Fahrradabstellanlagen, Verknüpfung mit dem ÖPNV);
9. Interkommunale Kommunikation zum Thema Radverkehr fortlaufend betreiben bzw. unterstützen;
B) Standards:
1. Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn ist sinnvoll in Tempo-30-Zonen und auf Straßen mit geringem Verkehr Q= 5000 KFZ/24h;
2. Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn ist in der Regel vertretbar auf Straßen mit mäßigem Verkehr 5000<Q<10000 KFZ/24h. Für Radfahrer, die sich mehr Schutz wünschen, sind geeignete alternative Führungsformen ohne Benutzungspflicht vorzusehen;
3. Radfahren ist getrennt vom KFZ-Verkehr erforderlich auf Straßen mit starkem Verkehr Q=10000 KFZ/24h. Dabei ist auf stetige gegenseitige Sichtbeziehung zwischen KFZ, Fußgängern und Radfahrern zu achten;
4. Die Benutzungspflicht ist nur dort anzuordnen, wo durch die verpflichtende Nutzung ein Gefahrenpotential abgewendet wird und ein technisch und verkehrlich akzeptabler Ausbau des Radweges vorhanden ist;
5. Baulich angelegte Radwege sind nach dem aktuellen Stand der Technik (siehe ERA10) herzustellen: Ausreichende Breite (auch zum Überholen), Seitentrennstreifen zu KFZ, ein Niveau bei Einmündungen und Grundstückszufahrten, Abgrenzung zur Fußgängerfläche;
6. Umlaufsperren sind nur dort anzuordnen, wo es die Verkehrssicherheit erhöht (detailliertes Reglement siehe ERA10). Die Mindestmaße der ERA10 darf bei der Ausführung nicht unterschritten werden;
7. Fahrradabstellanlagen sollen grundsätzlich das Prädikat "ADFC-empfohlene Qualität" aufweisen;
8. Die Gemeinde ist mit Nachbargemeinden mit einem komfortablen, zügig zu befahrenden, direkten und sicheren Radwegesystem für den Alltagsverkehr zu verbinden:
9. Wichtige Ziele (Schulen, Geschäftsbereiche, öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen) sind für den Radverkehr anzubinden;
10 Bezüglich der Führungsformen des Radverkehrs orientiert sich die Gemeinde an den entwickelten Standardformen zur Verbesserung der Begreifbarkeit und Benutzerfreundlichkeit;
11. Das Radnetz (Alltagsnetz und Freizeitnetz) wird nach einheitlichem Standard (Wegweisende Beschilderung an Radwegen in Bayern) beschildert;
2. Marktplatz:
- Verkehrserhebungen;
- Bestandsaufnahme;
- Unfallanalyse;
- Exkurs: Einschätzung bestehender Planung (Kreisvekehr);
- erste Bewertung des Marktplatzes;
- Verkehrsmengen;
- Vermessung und Radverkehrsführung;
- Unfälle am Marktplatz;
- Bewertung
- Linksabbiegen von Süden kommend in die nördliche Seitenstraße;
- Gefährdung des Fußverkehrs durch freilaufenden Rechtsabbieger von Westen nach Süden;
- Probleme beim Ausparken in den Seitenstraßen;
- Schleichverkehrsfahrten mit KFZ von dem Straßenzug Auf der Eierweise und Tölzer Straße durch die Seitenstraßen bis hin zur Rathausstraße mit der Konsequenz von Unfallpotenzialen beim Ausparken;
- Mangelhafte Führung des Radverkehrs über den Marktplatz in allen Relationen;
- Gesichert nur äußerst umwegige Führung des Fußverkehrs über den Marktplatz in vielen Relationen;
- Zu kleine Dreiecksinsel zwischen freilaufendem Rechtsabbieger und Hauptkreuzung
- Zu große unstrukturierte Asphaltflächen;
- Verkehrsgefährdung im Bereich Tölzer Straße / Auf der Eierwiese / südliche Seitenstraße;
- Handlungsansätze
- Lassen sich die Fahrstreifenbreiten zugunsten von Radverkehrsflächen reduzieren?
- Lassen sich Räumzeiten für Fahrzeuge durch andere Ampelanordnungen verkürzen?
- Lassen sich Räumzeiten für den nichtmotorisierten Verkehr durch schmalere Fahrstreifen verkürzen?
- Treffen die derzeit zulässigen Fahrtrichtungen in den Seitenstraßen den aktuellen Bedarf?
- Lässt sich der Bereich Tölzer Straße / Auf der Eierwiese / südliche Seitenstraße verkehrssicherer gestalten?
- Lässt sich der nichtmotorisierte Verkehr verkehrssicherer über die Hauptkreuzung führen?
- Klärung der Radverkehrsführung über die Kreuzung und in den Zuläufen zur Kreuzung;
- Beurteilung einer Kreisverkehrslösung auf dem Marktplatz;
Der bei dieser Lösung notwendige Kreisel mit einem Durchmesser von fast 55 Metern wäre nachteilig für alle Fuß- und Radfahrer, da die bisher ampelgesicherten Übergänge entfallen würden. Darüberhinaus ergeben die aktuellen Verkehrszählungen dass ein Kreisverkehr nicht ausreichend leistungsfähig ist, um den Verkehr zu bewältigen. Aus diesem Grunde ist ein Kreisverkehr nicht zu empfehlen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Untersuchungen für das Radverkehrskonzept auf die Schwerpunkte
1. Marktplatz (in enger Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt München und dem Landkreis München), wobei die Variante Kreisverkehr, wie vom Planer dargestellt, aufgrund der Verkehrsbelastung und der hohen Frequenz der Fußgänger und Radfahrer nicht weiter verfolgt wird,
2. Situation rund um das Gymnasium Grünwald,
3. Luitpoldweg – Rathausstraße unter Beibehaltung der bestehenden Parkplätze,
prioritär auf Basis der im Anschluss beschlossenen Standards zu konzentrieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt mit 12 : 11 Stimmen folgende Standards für das Radverkehrskonzept Grünwald:
1. Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn ist sinnvoll in Tempo-30-Zonen und auf Straßen mit geringem Verkehr Q= 5000 KFZ/24h;
2. Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn ist in der Regel vertretbar auf Straßen mit mäßigem Verkehr 5000<Q<10000 KFZ/24h. Für Radfahrer, die sich mehr Schutz wünschen, sind geeignete alternative Führungsformen ohne Benutzungspflicht vorzusehen;
3. Radfahren ist getrennt vom KFZ-Verkehr erforderlich auf Straßen mit starkem Verkehr Q=10000 KFZ/24h. Dabei ist auf stetige gegenseitige Sichtbeziehung zwischen KFZ, Fußgängern und Radfahrern zu achten;
4. Die Benutzungspflicht ist nur dort anzuordnen, wo durch die verpflichtende Nutzung ein Gefahrenpotential abgewendet wird und ein technisch und verkehrlich akzeptabler Ausbau des Radweges vorhanden ist;
5. Baulich angelegte Radwege sind nach dem aktuellen Stand der Technik (siehe ERA10) herzustellen: Ausreichende Breite (auch zum Überholen), Seitentrennstreifen zu KFZ, ein Niveau bei Einmündungen und Grundstückszufahrten, Abgrenzung zur Fußgängerfläche;
6. Umlaufsperren sind nur dort anzuordnen, wo es die Verkehrssicherheit erhöht (detailliertes Reglement siehe ERA10). Die Mindestmaße der ERA10 darf bei der Ausführung nicht unterschritten werden;
7. Fahrradabstellanlagen sollen grundsätzlich das Prädikat "ADFC-empfohlene Qualität" aufweisen;
8. Die Gemeinde ist mit Nachbargemeinden mit einem komfortablen, zügig zu befahrenden, direkten und sicheren Radwegesystem für den Alltagsverkehr zu verbinden:
9. Wichtige Ziele (Schulen, Geschäftsbereiche, öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen) sind für den Radverkehr anzubinden;
10 Bezüglich der Führungsformen des Radverkehrs orientiert sich die Gemeinde an den entwickelten Standardformen zur Verbesserung der Begreifbarkeit und Benutzerfreundlichkeit;
11. Das Radnetz (Alltagsnetz und Freizeitnetz) wird nach einheitlichem Standard (Wegweisende Beschilderung an Radwegen in Bayern) beschildert;
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4. Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark - Vergabe Sportplatz-, Zaun- und Garten- und Landschaftsbauarbeiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 27. Januar 2015 hat der Gemeinderat die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte beschlossen.
Die Leistung „Sportplatz-, Zaun- und GaLa-Bauarbeiten“ wurde öffentlich ausgeschrieben.
Die Submission erfolgte am 14. April 2015.
Es wurden drei Angebote abgegeben, die Verwaltung hat die Angebote geprüft und empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Majuntke GmbH & Co. KG zu Kosten von 914.997,79 € (brutto).
Die Finanzierung erfolgt aus HH-Stelle 30.163, in die Mittel in Höhe von 1,2 Mio. € (netto) eingestellt sind.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 einstimmig die Vergabe empfohlen.
Der Bauausschuss wird in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 eine Beschlussempfehlung aussprechen.
Beschluss
Der
Gemeinderat beschließt einstimmig, die Sportplatz-, Zaun-, und GaLa-Bauarbeiten für die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark an die Fa. Majuntke GmbH & Co. KG zu Kosten von 914.997,79 € (brutto) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Neusiedl sowie die Mitglieder des Gemeinderates Lindbüchl und Sedlmair Gerhard sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
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5. Erdwärme Grünwald GmbH;
Errichtung eines Infopavillons am Heizkraftwerk in Laufzorn sowie Errichtung eines Feuerwehrgeräteraums;
Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanungen und der Kostenberechnungen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die SPD-Fraktion, Herr Zeppenfeld, mit Schreiben vom 18.05.2015 den Antrag gestellt, dass über die nachfolgenden beiden Bauvorhaben getrennt abgestimmt werden soll. Der 1. Bürgermeister Neusiedl trägt vor, dass hiermit der Antrag als eingebracht gilt und einvernehmlich hierüber getrennte Beschlussfassungen erfolgen.
Der rechtsgültige vorhabenbezogene Bebauungsplan der Gemeinde Oberhaching sieht neben dem Heiz- und Kraftwerk auch einen Infopavillon (südlich des Heizwerks) mit einer Fläche von 10mx10m in erdgeschossiger Bauweise vor.
Der Infopavillon rundet das schlüssige Gesamtkonzept am Standort Laufzorn ab und ermöglicht der Gemeinde und der Erdwärme Grünwald GmbH – EWG - , künftig Besuchergruppen bis zu 40 Personen und mehr mit audiovisuellen Inhalten zum Thema Geothermie zu informieren. Die EWG wird mit der technischen Umsetzung in Laufzorn immer stärker als Leuchtturmprojekt der Geothermiebranche wahrgenommen. Die häufigen Besuchergruppen aus dem In- und Ausland belegen die Notwendigkeit eines adäquaten Raumes für diese zahlreichen Veranstaltungen.
Nachfolgend wird die Planung durch das Architekturbüro Böhmer Laubender aus Bad Kohlgrub im Detail vorgestellt. Der Infopavillon in holzbauweise ist erdgeschossig mit einem extensiv begrünten Flachdach ausgerichtet und hat die Außenmaße von 9,20mx12,0m. Die Wandhöhe beträgt 3,85 Meter. Das Raumkonzept sieht neben dem Informationsraum (bestuhlt mit max. 40 Sitzplätzen und entsprechender Präsentationstechnik) eine Teeküche, ein Stuhllager sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen vor. Der Zugang zu diesem Gebäude wird barrierefrei erfolgen.
Die Außenfassade nach Westen und Norden hat einen hohen Glasflächenanteil, nach Osten und Süden wird das Gebäude durch seine Holzfassade (Eindeckung mit Holzschindeln) wahr-genommen. Die Materialität steht im Einklang zu den vorhandenen Gebäuden (Heizwerk und Kraftwerk) im Landschaftsschutzgebiet der Nachbargemeinde.
Die vorliegende Kostenberechnung für den Infopavillon wurde von der EWG und dem Projektsteuerer Obermeyer Planen + Beraten geprüft, nachverhandelt und überarbeitet und schließt mit 307.935,04 € netto ab.
Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes im Landratsamt München sowie Anforderungen der umliegenden freiwilligen Feuerwehren machen die Bereitstellung eines geeigneten Lagerraumes für besondere technische Löschwerkzeuge erforderlich. Es ist daher neben der bereits errichteten Löschwasserzisterne ein Feuerwehrgerätehaus (Raummodul als Stahlbeton-Fertigraumzelle / mit Innenmaßen 6m x 3m, Wandhöhe = 2,85m) im südlichen Grundstücksbereich / östlich der bestehenden Einfahrt erforderlich. Auch dieses Gebäude erhält ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung – die Fassade ist desgleichen mit Holz beplankt, so dass eine Einfügung in das bauliche Umfeld gegeben ist.
Die Planung wurde durch das Ingenieurbüro AWIPlan aus Filderstadt erstellt. Die Kostenberechnung der Ingenieurgruppe M beträgt 33.700,56€ netto.
Die beabsichtigten Bauvorhaben wurden im Vorfeld mit dem Landratsamt München sowie der Gemeinde Oberhaching abgestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Oberhaching wurde am 12.05.2015 erteilt.
Einige Rückfragen aus der Mitte des Gremiums an die Planer und die Geschäftsführung zu den Kosten und Terminen sowie zur Planung des Pavillon selbst wurden allesamt beantwortet.
Danach sollen zu den vorgenannten Kosten die Bauvorhaben nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens im Sommer 2015 im Herbst 2015 baulich umgesetzt werden, so dass spätestens im April 2016 die baulichen Anlagen in Betrieb genommen werden können.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH, die vorgestellte Entwurfsplanung zur Errichtung eines Infopavillons zu berechneten Kosten zu 307.935,04 € netto baulich umzusetzen. Die Geschäftsführung soll in einer der nächsten Sitzungen des Geothermieausschusses das Konzept des Infopavillons vorstellen.
Abstimmungsergebnis: 20 : 3
Die hierfür notwendigen Finanzmittel hat die Erdwärme Grünwald GmbH für den Haushalt 2016 entsprechend einzuplanen.
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6. Erdwärme Grünwald;
Vergabe Fernwärmeleitungsbau für Hausanschlüsse;
Jahres-Leistungsverzeichnis für 2015 bis 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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6 |
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt hierauf nach Beratung die Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH, im Rahmen des genehmigten Wirtschaftsplanes und aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten und vorgelegten Ausschreibung (Sektorenverordnung, offenes Verfahren) den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Pfaffinger, in Form eines Rahmenvertrages für die Jahre 2015 bis 2017 zu jeweils 1.220.866,47 € netto mit dem Bau von Hausanschlüssen je Einheit zu 50 Stück zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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7. Obere Eierwiese - Vergabe der Mäharbeiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald führte 2012 eine EU-weite Ausschreibung über Mäharbeiten im Gemeindegebiet durch. Die vertraglich vereinbarten Entgelte umfassen vergaberechtlich eine Mehr- oder Minderung der ausgeschriebenen Mähflächen von 20 %. Durch den Erwerb der weitläufigen Grundstücksflächen an der Oberen Eierwiese durch die Gemeinde Grünwald nahm die zu pflegende gemeindliche Gesamtmähfläche um 61.596 m² zu; bei den Landschaftsrasenflächen trat sogar eine Verdopplung ein. Folglich mussten die Mäharbeiten für die Obere Eierwiese ausgeschrieben werden. Ausgehend vom zu erwarteten Ausschreibungsergebnis wurde die Form einer beschränkten Ausschreibung gemäß den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Dienstleistungen (VOL) gewählt, da aus rechtlichen Gründen die Notwendigkeit einer EU-weite Ausschreibung nicht gegeben war. Die Ausschreibung wurde vom Ausschreibungsbüro Abold Solution + Partner, Herrn Abold begleitet.
Der Großteil der Gemeinbedarfsfläche (45.796 m²) soll als Landschaftsrasen mit 3-maliger Mahd gepflegt werden. Beim Planungskonzept für die Obere Eierwiese wurde jedoch auch eine 4.100 m² umfassende Hundewiese ausgewiesen. Erfahrungsgemäß wünschen sich Hundebesitzer eine Grünfläche mit geringer Rasenhöhe, um die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner leichter aufheben zu können. Um dies zu ermöglichen wurde nicht nur der eingezäunte Bewegungshain, sondern auch die Hundewiese als Gebrauchsrasenfläche mit einer 7-maligen Mahd mit Aufnahme und Entsorgung des Schnittgutes ausgeschrieben. Um den vorrangigen Nutzen der Oberen Eierwiese durch die Bürger im Rahmen ihrer Freizeit nicht einzuschränken wurden die Mäharbeiten auf die Werktage Montag bis Freitag auf die Zeit zwischen 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr beschränkt.
Sieben Interessenten haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Fünf Bieter haben Angebote abgegeben.
andelt sich hierbei um folgende Firmen:
Bei den abgegebenen Angeboten handelt es sich um marktübliche Preise. Ein Angebot, jedoch im Preisspiegel mit aufgeführt, musste von der Wertung ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot mit 15.212,32 € gab die Dr. Hofmann Gesellschaft für Grundstückspflege mbH aus 80975 München ab. Aufgrund der Referenzliste, des Gesamtumsatzes und der sonstigen vollständig eingereichten Angebotsunterlagen kann die Firma Dr. Hofmann empfohlen werden.
Bei der Bewertung des wirtschaftlichen Angebotes wurde eine Vergabematrix herangezogen:
Kriterium
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Preis
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Überwachungskonzept
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Entfernung
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max. Punkte
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Punkte
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max. 100
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10
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10
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120
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Die Bewertungsmaßstäbe für die Vergabekriterien wurden wie folgt festgelegt:
Gesamtpreis
Die Vergabe der Punkte erfolgt hier auf Basis des Preises. Der beste (niedrigste) Preis erhält 100 Punkte, wobei Dumpingpreise bereits eine Stufe vor der Vergabematrix bei der Prüfung der Angemessenheit der Preise ausgeschlossen werden. Alle weiteren Preise erhalten einen Abzug je nach Preisunterschied zum niedrigsten Preis, wobei ein Prozent Preisunterschied einem Punkt entspricht. Hier zum Beispiel: Bei einem Preisunterschied von 12 % erhält der Bieter nur noch 88 Punkte, für den höheren Preis.
Bestes Überwachungs- und Reportingkonzept
Der Bieter erhält im Rahmen der Bewertung 10 Punkte, wenn er nachweisen kann, dass er über das beste Überwachungskonzept der Mähflächen, insbesondere hinsichtlich Wuchs-höhe und Arbeitseinsatzplanung verfügt, ergänzt um eine direkte Reportingkonzeption gegenüber der Gemeinde, um eine langfristig gesicherte Pflege der beauftragten Flächen sicherzustellen.
Entfernung der Betriebsstätte zum Rathaus
Bieter mit einer ausführenden Betriebsstätte in max. 10 km Entfernung zum Rathaus, erhalten im Rahmen der Bewertung der Vergabematrix 10 Punkte. Dies ist aus ökologischen Gründen und ebenso wegen der kurzen Reaktionszeit zur sofortigen Behebung von Reklamationen z. B. bei Verunreinigung von angrenzenden Flächen relevant.
Der Vertrag gilt bis zum 31.03.2016 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird, längstens bis zum 31.03.2023. Durch diese zeitliche Abstimmung mit dem anderen bestehenden Mähvertrag ist es möglich, dass beide Mähverträge ggf. zeitgleich von der Gemeinde beendet und die Mähflächen gemeinsam Eu-weit ausgeschrieben werden können.
Der angebotene Preis – im Falle der Vertragsverlängerung - gilt als Festpreis bis zum 31.03.2017. Eine Anpassung der vereinbarten Entgelte kann zum 1. April eines Jahres verlangt werden und ist jeweils bis spätestens zum 31.03. des Vorjahres (erstmals zum 31.03.2016) unter Beifügung der Berechnung und ihrer Grundlagen geltend zu machen. Eine Entgeltanpassung kann vom Unternehmer beantragt werden, wenn die Änderung der Personalkosten nachweislich zu einer gesamten Preisänderung von mehr als 4 % führt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vergabe der Mäharbeiten Obere Eierwiese an die Dr. Hofmann Gesellschaft für Grundstückspflege mbH aus 80975 München auf der Grundlage des Angebotes vom 07.05.2015 zum Bruttopreis von 15.212,32 EUR zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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8 |
Sachverhalt
Beantwortung des Prüfauftrages Umverlegung Trinkwasserversorgungsleitung Tobrukstraße / Johann-Einhauser-Straße;
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2015 unter der lfd. Nr. 117 die Erneuerung von Trinkwasserversorgungsleitungen 2015 beschlossen. In diesem Zusammenhang erinnerte GR-Mitglied Brauner an den Prüfauftrag aus der Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom 20.11.2014 bezüglich der Notwendigkeit der Leitungsumverlegung in der Tobrukstraße wegen der im Bebauungsplan Nr. 50 vorgesehenen Baumpflanzung im Bereich des bestehenden östlichen Gehweges. Seitens der Verwaltung wurde eine zeitnahe Erledigung zugesagt.
Antwort:
Im Bebauungsplan Nr. B 50 sind entlang des Baugrundstückes an der Tobrukstraße und der Johann-Einhauser-Straße im öffentlichen Raum Baumpflanzungen im Bereich der dort vorhandenen Trinkwasserleitungen vorgesehen.
Zur Umsetzung dieser städtebaulich sinnvollen Planung ist es erforderlich die betroffenen Wasserleitungen in die Fahrbahn der beiden Straßen umzuverlegen. Ursächlich hierfür ist die Planung und der spätere Bau des Projektes „Haus der Begegnung“ - deswegen werden die Kosten für die Umverlegung der vorbeschriebenen Trinkwasserleitung in das Bauprojekt „Haus der Begegnung“ mit einfließen. So wurde das im Projekt-Jour-Fixe mit den Fachplanern und der Projektsteuerung am 16.04.2015 festgelegt.
Damit ist sichergestellt, dass der Wasserbezugspreis diesbezüglich unverändert bleibt.
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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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|
10 |
Sachverhalt
Es wurden keine in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekanntgegeben.
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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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11 |
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11.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
|
ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Nachdem zur heutigen Sitzung keine Presse anwesend ist, wird die Frage gestellt, ob diese überhaupt eingeladen wurde?
1. Bürgermeister Neusiedl gibt bekannt, dass die Vertreter der Presse wie üblich rechtzeitig eingeladen wurden. Lediglich von der Pressevertretung der Süddeutschen Zeitung liegt eine Abwesenheitsbenachrichtigung vo
r.
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11.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
|
ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Liegt bei der „Grünwald
App“ ein Fehler vor, da beim Iphone im Feld „Aktuelles“ der erste Unterpunkt „Glasfaserausbau“ leer ist? 2. Bürgermeister Weidenbach erklärt, dass bei seinem Smartphone das angesprochene Feld mit Text gefüllt ist.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung über die EDV-Abteilung zu.
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11.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Wann wird der Antrag der SPD-Fraktion vom 03.12.2014 - Einrichtung „Grüner Pfeil“ von der Laufzornerstraße östlich in die Oberhachinger Straße und von der Tobrukstraße westlich auf die Oberhachinger Straße – behandelt?
1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass hierzu bereits vor längerer Zeit eine Ortsbegehung stattgefunden hat, die schriftliche Stellungnahme des Straßenbauamtes aber erst vor kurzem bei der Gemeinde eingegangen ist, so dass eine dementsprechende Berichterstattung im nächsten Verwaltungsausschussen erfolgen wird.
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11.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Dr. Victor-Becker;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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informativ
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11.4 |
Sachverhalt
Im Bereich der Kreuzung Oberhachinger Straße/Josef-Sammer-Straße in Grünwald sowie auf der Höhe der Linde AG in Pullach standen am 19.05.2015 jeweils vier Fahrzeuge mit der Aufschrift ‚Verkehrszählung‘. Vom wem wurden diese durchgeführt?
1. Bürgermeister Neusiedl sichert die Einholung entsprechender Auskünfte über das Ordnungsamt zu.
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11.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Lindner;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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informativ
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11.5 |
Sachverhalt
Gibt es bereits Erkenntnisse bzw. entsprechende Verkehrszählungen im Hinblick darauf, welche Auswirkungen die Fertigstellung des Brudermühltunnel sowie die Verlängerung des Luise-Kiesselbach-Platzes auf den Verkehr der Gemeinde Grünwald haben.
1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass hierzu der Verkehr durch eine entsprechende Dauermessstelle des Straßenbauamtes München unter Beobachtung stehe. Über das Ordnungsamt werde man zu gegebener Zeit
versuchen, entsprechende Auswertungen zu bekommen.
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11.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.05.2015
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ö
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
Wann wird das WC für den Bauernmarkt eröffnet?
Der stellvertretende Bauamtsleiter Klessinger erläutert, dass unter aller Voraussicht noch diese Woche die rechtliche Übergabe an die Leitung des Bauernmarktes erfolgen wird, so dass das WC kommenden Samstag eröffnet werden könnte.
Datenstand vom 19.10.2016 13:04 Uhr