Datum: 30.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 23:01 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Mai 2015;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 19.05.2015
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Jahresrechnung 2014
Bestätigung der im Rahmen der Haushaltsrechnung getroffenen Entscheidungen bezüglich der Haushaltsreste;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Kämmerer Bader bezieht sich auf die einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses vom 18.06.2015, die in der Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2014 aufgeführten Haushaltsreste 2014 zu übernehmen.
Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus Vorjahren bedarf es generell nicht, weil diese Mittel bereits in Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.
Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2015 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber auch ermöglicht, diese bereits in Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden, ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.
Lediglich die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist zu beschließen, weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.
I. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180:
Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der Haushaltsstelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendung i. H. v. 7.300 €
als Haushaltsreste übertragen. Alte Haushaltsreste bestanden i. H. v. 0 €.
So dass insgesamt im Verwaltungshaushalt 7.300 €
an Haushaltsreste verbleiben.
Nachrichtlich:
Es wurden 2014 an die Feuerwehr Zuschüsse i.H.v. 21.960,49 €
ausbezahlt.
Der Finanzausschuss hat einstimmig dem Gemeinderat die Billigung der Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig -aufgrund einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses- die Neubildung oben dargestellter Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.1. Jahresrechnung 2014
Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2014 (Anhang 1 zum Rechenschaftsbericht)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Erstellung des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2014 sind in der anhängenden Excel-Tabelle die größeren Abweichungen (größer als 250.000 €) im Haushaltsvergleich zu den Haushaltsansätzen des Jahres 2014 dargestellt.
Alle Mehrausgaben sind im Anhang 1 bei der Erläuterung des jeweiligen Deckungsringes begründet dargelegt und werden zum Teil näher beleuchtet. Entsprechend der Haushaltsplanung konnte an den Vermögenshaushalt eine Zuführung in Höhe von insgesamt 2.252.234,43 €
erwirtschaftet werden. In der Folge konnte dieses Haushaltsjahr keine Rücklagenzuführung
in der Haushaltsrechnung ausgewiesen werden. Im Haushaltsplan für 2014 waren Entnahmen aus den Rücklagen (11.859.000,-€) vorgesehen, tatsächlich sind aber nur für die Sanierungsmaßnahmen der Eigentumswohnung an der Eierwiese 3 a 3.730,10 €
und für die Investitionen im Vermögenshaushalt 10.742.400,00 €
gesamt 10.746.130,10 €
aus den Rücklagen entnommen worden.
Im übrigen sind sämtliche Mehrausgaben im Rahmen der Gesamtdeckung des Verwaltungshaushaltes durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Sonach konnte 2014 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.
Einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses:
Der Finanzausschuss hat am 18.06.2015 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, die im Anhang I unter Nr. II. aufgeführten Mehrausgaben größer als 250.000 € (außer- und überplanmäßige Ausgaben) die insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckt sind, gemäß § 2 Nr. 15 Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald zu genehmigen.
Die Deckungsfähigkeit nach § 18 KommHV besteht entweder kraft Rechtsnorm oder durch entsprechende Haushaltsvermerke im Haushaltsplan. Die Haushaltsstelle 23000.9500 ist mit der Haushaltsstelle 23000.9400 und die Haushaltsstelle 88000.9320 mit der Haushaltsstelle 88100.9320 entsprechend Haushaltsvermerk als gegenseitig deckungsfähig ausgewiesen. Deshalb empfiehlt der Finanzausschuss künftig die Haushaltsansätze in entsprechender Höhe von der abgebenden Haushaltsstelle zu der annehmenden Haushaltsstelle umzubuchen, damit künftig keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben der jeweiligen Haushaltsstelle entstehen.
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Genehmigung der insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckten Mehrausgaben (Anhang I außer- und überplanmäßige Ausgaben) in der Haushaltsrechnung 2014.
Künftig sollen die Haushaltsansätze im Rahmen der Deckungsfähigkeit gem. § 18 KommHV von der abgebenden zu der annehmenden Haushaltsstelle umgebucht werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.2. Jahresrechnung 2014
Vorlage der Jahresrechnung 2014 nach Art. 102 Abs. 2 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Das Ergebnis ist dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2015 bereits bekannt gegeben und erläutert worden. Die Jahresrechnung 2014 wird in der Sitzung des Gemeinderates durch eine grafische Vorlage voll
umfänglich dargestellt.
Als Gesamtergebnis 2014 ist je bereinigte Einnahmen und Ausgaben im
- Verwaltungshaushalt (Vorjahr 284.581.086,59) 187.455.638,54 €
- Vermögenshaushalt (Vorjahr 112.469.146,60) 17.818.477,32 €
sonach gesamt 205.274.115,86 €
festzustellen.
Das Gesamtergebnis 2014 ist ausgeglichen und ein Fehlbetrag ist nicht entstanden. Die Abweichungen zum Haushalt werden anhand einer Präsentation grafisch dargestellt.
Es konnte ein Überschuss im Verwaltungshaushalt (Zuführung an den Vermögenshaushalt) in Höhe von 2.252.234,43 €
erwirtschaftet werden. Eine Zuführung an die allgemeine Rücklage konnte 2014 nicht erwirtschaftet werden.
Die Gemeinde hat wie in den Vorjahren insbesondere in die nachhaltigen Investitionsbereiche des Wasserwerkes (Netzausbau), sowie für die verschiedenen Tief- und Hochbaumaßnahmen (z. B. Gymnasium, Kindertagesstätten / Hort) und Grunderwerb investiert.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der Vorlage der Jahresrechnung 2014 nach Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.3. Jahresrechnung 2014
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 mit Vorprüfung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt
Kämmerer Bader führt aus, dass der Gemeinderat bereits mit der Feststellung der Jahresrechnung 2013 in öffentlicher Sitzung am 30. September 2014 Frau Brigitte Scherer im voraus mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2014 beauftragt hat.
Frau Scherer hat mit der Vorprüfung bereits begonnen, so dass anschließend die örtliche Rechnungsprüfung vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden kann.
Aufgrund gesetzlicher Vorgabe sollte aber die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2014 nach der örtlichen Prüfung nach Möglichkeit bis zum 30.06.2016 getroffen werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat nach Abschluss der Vorprüfung durch Frau Scherer die Jahresrechnung 2014 zur weiteren örtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten.
Beschluss
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beauftragt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung nach Abschluss der Vorprüfung die Jahresrechnung 2014 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren örtlichen Prüfung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Neubau Haus der Begegnung Grünwald - Genehmigung Eingabeplanung und Kosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Nach einleitenden Worten des 1. Bürgermeisters Neusiedl führt Bauamtsleiter Rothörl kurz in die Projekthistorie ein. Nach der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.07.2014 – in der der Vorentwurf zum Projekt Haus der Begegnung und die Kostenschätzung vorgestellt wurde ist naturgemäß sehr viel geschehen. Das Raumprogramm wurde z.B. den damals gefassten Beschlüssen angepasst. Mit der Baufeldfreimachung (Archäologie, Vermessung usw.) wurde im Frühjahr 2015 begonnen, die vorhandene Wasserleitung musste im Bereich der Tobrukstraße und der Johann-Einhauser-Straße umverlegt werden, da dort künftig Stellplätze mit Baumstellungen geplant sind. Es haben alle zwei Wochen regelmäßige Bauherren- und Planerbesprechungen stattgefunden, in denen sämtliche Belange (z.B. Vorgaben des Sachgebietes Jugend und Soziales, Wünsche der Betreiberin der Tagesaltenpflege) in der Planung berücksichtigt werden konnten.
Im Anschluss stellt das beauftragte Architekturbüro Goergens + Miklautz aus München anhand einer Power-Point-Präsentation sehr ausführlich die Genehmigungsplanung vor, für die das gemeindliche Einvernehmen durch den Gemeinderat erteilt werden soll. Der Gemeinderat ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 14 der GeschäftsordnungGR aufgrund der Größe des Vorhabens zuständiges Gremium für die Erteilung des Einvernehmens. Im Nachgang wird der Bauantrag direkt an das Landratsamt München zur Genehmigung weitergeleitet. Die Planung wurde im Landratsamt München bereits vorgestellt.
Die Planung stimmt mit den Festsetzungen des derzeit noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. B50 überein – der Abschluss des Bauleitverfahrens ist für die nächste Gemeinderatssitzung im Juli 2015 vorgesehen.
Desweiteren werden zusammen mit der Genehmigungsplanung die Kosten für das Bauvorhaben vorgestellt.
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und Einsicht in die Eingabepläne und genehmigt die Entwurfsplanung. Der Gemeinderat beschließt außerdem, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag „Neubau Haus der Begegnung und Generationenwohnen“ herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
2. Die Fortschreibung des Kostenrahmens für das Haus der Begegnung / Generationenwohnen mit Stand vom 11.06.2015 in Höhe von 39 Mio. € brutto
wird gebilligt. Dies ist im Haushalt 2016 auf der Haushaltsstelle 88000.9417 entsprechend darzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz hatte vor der Abstimmung den Antrag gestellt, anstelle der 10% Kostenreserve für Unvorhergesehenes 5% anzusetzen. Der weitergehende Vorschlag der Verwaltung bei den Projektkosten 10% für Unvorhergesehenes anzusetzen wurde mehrheitlich angenommen.
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5. Neubau Haus der Begegnung Grünwald - Anschaffung einer Photovoltaikanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für das Haus der Begegnung ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage geplant. Diese soll auf den südlich ausgerichteten Dachflächen der vier Wohngebäude (D, E, F, G) vorgesehen werden. Die Kosten hierfür sind bislang nicht in der Kostenberechnung für den Neubau Haus der Begegnung / Generationenwohnen enthalten. Die Kostenschätzung für die Realisierung beläuft sich hierbei auf 395.000,- € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den Neubau Haus der Begegnung / Generationenwohnen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 395.000,-- € sind in den Haushalt 2016 einzustellen.
Ferner beauftragt der Gemeinderat
die Verwaltung Photovoltaikanlagen auf den Wohngebäuden in Alternativen vorzubereiten. Dabei sollen Farbgebung zur Photovoltaikanlage und die verschiedenen Ziegeldachausführungen untersucht und dargestellt werden. Die Bemusterung dieser Vorschläge und die Vergabe in Höhe bis zu 395.000,-- € erfolgt durch den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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6. Neubau Haus der Begegnung Grünwald - Vorstellung verschiedener Farbkonzepte für die Außenfassade;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das äußere Erscheinungsbild des Haus der Begegnung / Generationenwohnen hat einen großen Stellenwert im Rahmen des weiteren Planungsfortschritts. Die Vorstellung der verschiedenen Farbkonzepte für die Außenfassade erfolgt durch das beauftragte Architekturbüro Goergens + Miklautz aus München anhand einer Power-Point-Präsentation mit mehreren Farbvorschlägen.
Anhand der Präsentation könnte der Gemeinderat zwischen drei verschiedenen Farbkonzepten ( - helle Fassade, rotes Ziegeldach – helle Fassade, graues Ziegeldach, - rote Fassade, graues Ziegeldach ) auswählen. Weitere Merkmale sind die sogenannten Faschen und die Holzalurahmen für die Fenster, die in verschiedenen Farben vorgestellt werden. Zusätzlich spielt noch die Photo- voltaikanlage in ihrer Farbgebung zu den betreffenden Dächern und den jeweiligen Ziegelfarben eine Rolle, was letztlich im Gemeinderat zu einer ausführlichen Diskussion führt.
Ein einheitliches Meinungsbild zu einem bestimmten Farbkonzept wird nicht getroffen, so dass nachfolgender Auftrag an den Planer erteilt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt das Architekturbüro Goergens & Miklautz weitere Lösungsansätze für ein stimmiges Farbkonzept vorzustellen. Weiter sollen die Alternativen auch Perspektiven
in einem räumlichen Bezug zur Umgebungsbebauung, insbesondere zur Kreisstraße M11, der Oberhachinger Straße, enthalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Erlass einer Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.03.2015 berichtet Gemeinderatsmitglied Gerhard Sedlmair, dass in unmittelbarer Nähe zu seinem Familiengrab ein Grab komplett mit einer schweren Steinplatte verdeckt ist. Er fragte an, ob diese gruftartige Bedeckung eines Grabes konform mit der gemeindlichen Friedhofssatzung ist und was die Gemeindeverwaltung dagegen unternehmen wird?
1. Bürgermeister Neusiedl sagt zu, dass die Friedhofsverwaltung den Sachverhalt klären wird.
Bei dieser Grabstätte handelt es sich um ein Normalgrab im Gräberfeld.
Gemäß § 33 Abs. 2 Buchst. a) der Friedhofsbenutzungssatzung gelten bei einem Normalgrab für die Anlage des Grabhügels folgende Höchstmaße:
Länge 200 cm, Breite 80 cm, Höhe 20 cm.
Die Genehmigung für das Grabmal in Form einer liegenden Platte wurde am 20.11.2014 mit den Maßen Länge 140 cm, Breite 70 cm ordnungsgemäß bei der Friedhofsverwaltung beantragt.
In § 38 – Nichtzugelassene Gestaltungen – der Friedhofbenutzungssatzung ist unter Buchstabe h) geregelt, dass liegende Platten als Grabmale nicht zugelassen sind, die den gesamten Grabhügel abdecken, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber.
Diese Regelung war seit jeher verboten und wurde bei der letzten Änderung vor rund 10 Jahren in die Friedhofssatzung unbeabsichtigt mit aufgenommen und führte in der Vergangenheit nunmehr dazu, dass drei bis vier Gräber nahezu komplett mit einer Grabplatte bedeckt sind.
Da dies nicht dem Charakter eines Waldfriedhofes entspricht und die Befürchtung besteht, dass weitere Grabmäler diesem Beispiel folgen könnten, entscheiden sich die Gremiumsmitglieder nach ausführlicher Diskussion, dem Gemeinderat künftig den generellen Ausschluss von Grabplatten vorzuschlagen.
Der Verwaltungsausschuss vom 23.06.2015 empfiehlt daher dem Gemeinderat einstimmig, die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen wie folgt zu beschließen:
Aktuelle Fassung
Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen
§ 38 Nichtzugelassene Gestaltung
h) liegende Platten als Grabmale, die den gesamten Grabhügel abdecken, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber,
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Änderungsvorschlag zu liegenden Platten als Grabmale
Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen
§ 38 Nichtzugelassene Gestaltung
h) liegende Platten als Grabmale, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber,
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 22 : 1
Stimmen, die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen wie folgt zu beschließen:
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Grünwald folgende
Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung
über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen
§ 1
§ 38 Buchstabe h) erhält folgende Fassung:
h) liegende Platten als Grabmale, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber,
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch war bei Abstimmung nicht anwesend.
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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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8 |
Sachverhalt
Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes BayKiBiG:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.03.2015 einstimmig die Zahlung des kommunalen Förderanteils in Höhe des staatlichen Anteils am Qualitätsbonus Plus ab dem Haushaltsjahr 2015 an gemeindeeigene, gemeindliche Einrichtungen freier Träger und an auswärtige Einrichtungen, die von Grünwalder Kindern besucht werden, unter der Voraussetzung, dass diese zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden, beschlossen.
Nun hat der bayerische Ministerrat hat am 19. Mai 2015 beschlossen, den sogenannten Basiswert für Kinder in Kindertageseinrichtungen zu erhöhen. Damit fließt der bislang vorgesehene Qualitätsbonus-Plus, über den die Kommunen selbst entscheiden konnten, nun in den Basiswert als gesetzliche Leistung ein.
Durch die vom Ministerrat getroffene Entscheidung steigt jetzt die gesetzliche Leistung von 982,06 Euro pro Kind und Jahr (für 2015) auf 1.035,75 Euro. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 53,69 Euro von Seiten des Staates. Die Kommunen beteiligen sich in gleicher Weise, daher beträgt die Steigerung insgesamt 107,38 Euro. In der Umwandlung von einer freiwilligen zu einer gesetzlichen Leistung ist auch eine Dynamisierung des Betrags mit einbegriffen.
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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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9 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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10 |
Sachverhalt
Gemeinderatssitzung vom 28. April 2015
60.
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Kaufangelegenheit Südliche Münchner Straße 18, Fl. Nr. 486/4;
Genehmigung der Kaufvertragsurkunde;
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Der Gemeinderat beschließt, die Kaufvertragsurkunde UR.Nr. 0856/2015 vom 22.04.2015 des Notars Dr. Schuck voll inhaltlich und vorbehaltslos zu genehmigen.
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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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11 |
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11.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz vom 24.02.2015 - GR ö TOP 121
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Die Fahrradabstellplätze an der Trambahnhaltestelle Ludwig-Thoma-Straße sind regelmäßig überfüllt. Können evtl. mehr Fahrradständer aufgestellt werden.
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und festgesellt, dass die Haltestelle vor allem von Pendlern stark frequentiert wird. Aus diesem Grund wurden die bestehenden 21 Fahrradständer noch zusätzlich um 15 Fahrradständer ergänzt.
Somit sind nun insgesamt 36 Fahrradständer an der Trambahnhaltestelle Ludwig-Thoma-Straße
vorhanden.
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11.2. Anfrage GR-Mitglied Dr. Schröder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Gibt es für die Vermietung der Wohnungen im künftigen Haus der Begegnung bereits ein Vergabekonzept?
1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass in den nächsten zwei Jahren vom Gemeinderat Vergaberichtlinien ähnlich, wie bereits vorhanden, bei den Vergaben von gemeindeeigenen bzw. im Belegungsrecht der Gemeinde liegenden Wohnungen gehandhabt, erarbeiten werden.
In der Zwischenzeit können sich Interessenten im Sozialamt bei Herrn Ernst bereits jetzt unverbindlich diesbezüglich vormerken lassen und werden zu gegebener Zeit angeschrieben
.
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11.3. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Berichterstattungen im Münchner Merkur und der Süddeutschen Zeitung folgend werden demnächst in Grünwald Traglufthallen zur Unterbringung von Asylbewerbern aufgestellt. Ist dies richtig?
1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass Herr Landrat Göbel diesbezüglich bei der Gemeinde angefragt habe. Derzeit werden verschiedene Standorte gemeindlicher wie auch privater Grundstücke hierzu geprüft. Wichtig dabei ist die Versorgung des Grundstückes mit Strom, Wasser und Abwasser.
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11.4. Anfrage GR-Mitglied Brauner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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informativ
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11.4 |
Sachverhalt
Kann das kirchliche Grundstück entlang der Oberhachinger Straße, auf dem das diesjährige Dorffest des Grünwalder Burschenvereins stattfand, und das längere Zeit als Lagerfläche für die Geothermiearbeiten der Erdwärme GmbH diente, künftig z.B. mit Schotterrasen hergerichtet werden, so dass das Grundstück dauerhaft als Festwiese genutzt werden kann. Evtl. könnte das Grundstück dauerhaft von der Gemeinde gepachtet werden.
1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass eine Anpachtung des Grundstückes von Seiten der Kirche ausgeschlossen sei und der Gemeinde lediglich für das Dorffest zur Verfügung gestellt werde.
Nur ausnahmsweise wurde das Grundstück der Gemeinde als Lagerfläche für die Geothermiearbeiten der Erdwärme GmbH für diesen Zweck vermietet. Das Grundstück wurde im Mietverhältnis als Wiese angemietet und ist als solches
auch wieder zurück zu geben. Dementsprechend wird das Grundstück nunmehr wieder hergestellt.
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11.5. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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informativ
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11.5 |
Sachverhalt
Am Tölzer Berg im Abschnitt des Burgunder Hauses stehen auf den Parkplä
tzen sehr oft Lieferfahrzeuge mit offenen Türen bzw. herabgelassenen Hebebühnen, so dass hierbei der Gehweg, wenn überhaupt, von den Fußgängern sehr gefährlich genutzt werden kann. Besteht die Möglichkeit, hier regulierend einzugreifen?
1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass eine ähnliche Anfrage bereits vor längerer Zeit im Gemeinderat diskutiert wurde. Die Problematik dabei liegt darin, dass die Parkplätze im Privatbesitz sind und der Gehweg im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes liegt, so dass hier eine Regulierung durch die Gemeinde ausgeschlossen ist. Das Ordnungsamt wird die Angelegenheit aber nochmals überprüfen.
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11.6. Anfrage GR-Mitglied Wagner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
Die Adresszeile des Internets zeigt bei Eingabe der gemeindlichen Homepageadresse www.gemeinde-gruenwald.de die Deutschlandfahne an. Bei anderen Gemeinden ist hier das jeweilige Logo bzw. Wappen eingebunden. Kann dies entsprechend umgestellt werden?
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Bearbeitung durch
die EDV-Abteilung zu.
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11.7. Anfrage GR-Mitglied Wagner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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informativ
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11.7 |
Sachverhalt
Gibt es bereits nähere Informationen zur Einführung des Ratsinformationssystem?
Hauptamtsleiter Gantner informiert, dass Ende Juni 2015 hierzu bereits eine Schulung für die Abteilungsleiter stattgefunden hat.
Die im Anschluss vorgesehene Schulung für die das Ratsinformationssystem zu betreuenden Personen musste abgebrochen werden, da die Datenbank von Komuna eine dauerhafte Störung aufwies, die kurzfristig nicht zu bereinigen war.
Da Komuna auf Grund der Einführung von Ratssystemen in vielen Gemeinden Bayerns derzeit terminlich sehr stark ausgelastet ist, kommt eine Wiederholung der abgebrochenen Schulung voraussichtlich erst Ende Oktober 2015 zustande, so dass sich die Einführung in Grünwald daraus resultieren noch etwas verzögert.
Datenstand vom 19.10.2016 13:06 Uhr