Datum: 23.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:17 Uhr bis 20:36 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 17.03.2015
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Errichtung "Grüner Rechtsabbiegepfeil" von der Laufzorner Straße und der Tobrukstraße - Antrag SPD-Fraktion vom 03.12.2014;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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informativ
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.12.2014 beantragt die SPD-Fraktion die Errichtung eines „Grünen Rechtsabbiegepfeil“ von der Laufzorner Straße in östlicher Richtung auf die Oberhachinger Straße und von der Tobrukstraße in westlicher Richtung auf die Oberhachinger Straße.
Am 04.02.2015 fand diesbezüglich eine Ortseinsicht mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Freising, der Polizei und der Gemeine Grünwald statt.
Von Seiten des Landratsamt München ist hierzu nunmehr folgende Stellungnahme bei der Gemeinde Grünwald eingegangen:
Hintergrund sind Bürgerbeschwerden wegen zu langer Wartezeiten an den neuen Signalanlagen an den Knotenpunkten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße. Es wird deshalb die Anbringung von Grünpfeilschildern für Rechtsabbieger gefordert.
Grünpfeilschild:
Die Anordnung von Grünpfeilschildern lässt das Rechtseinbiegen aus den Seitenstraßen in die Kreisstraße – unter Beachtung des bevorrechtigten Verkehrs - trotz Rotlicht zu. Jedoch entsteht dadurch ein Konflikt zwischen Rechtseinbiegern und zu Fuß Gehenden/ Rad Fahrenden.
Skizze 1
Vom Grünpfeilschild kann nur profitiert werden, wenn die Seitenstraße ein Rotsignal erhält. Jedoch wird gleichzeitig zu diesem Rotsignal ein Grünsignal für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende über die Seitenstraßen geschalten (siehe Skizze 1).
Zwar müssen Rechtseinbieger querende Personen beachten. Die Signalanlage dient jedoch der Sicherung des Schulwegs; es quert also zeitweise eine größere Anzahl von Kindern, die gerade in jüngeren Jahren besonders schutzbedürftig sind und unter Umständen nicht adäquat auf ein mögliches Fehlverhalten eines Rechtseinbiegers reagieren können.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Sonderwege richtungsgebunden für Rad Fahrende freigegeben sind. Einbieger müssen auch auf schnellere Verkehrsteilnehmer auf den Sonderwegen achten. Zudem ist insb. am Knoten M 11/ Laufzorner Straße laut Mitteilung der Polizei immer wieder zu beobachten, dass auch entgegen der zulässigen Fahrtrichtung geradelt wird. Die Komplexität der Verkehrssituation für Einbieger wird dadurch weiter erhöht.
Laut Rn. 32 und 34 VwV zu § 37 StVO sind Ausschlusskriterien für die Anordnung eines Grünpfeils, wenn der Sonderweg (auch unzulässig) gegenläufig von Rad Fahrenden genutzt wird bzw. die Signalanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.
Laut Nr. 35 VwV zu § 37 StVO soll von einem Grünpfeil außerdem nicht Gebrauch gemacht werden, wenn der Knotenpunkt von Personen mit Sehbehinderung genutzt wird; blinde Personen haben keine Möglichkeit, frühzeitig Fehler von Einbiegern wahrzunehmen. Da Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte vorhanden sind und angesichts des Baus eines Mehrgenerationenhauses damit zu rechnen ist, dass künftig auch Personen mit Sichtbehinderung an den Knotenpunkten queren werden, halten wir eine verkehrssichere Ausgestaltung für wichtiger als geringfügige Verbesserungen im Verkehrsfluss für Rechtsabbieger.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der Anbringung von Grünpfeilschildern das Signalprogramm geändert werden muss, um nicht erforderliche Rotschaltungen für die M 11 zu vermeiden. Wenn ein einzelner Rechtsabbieger durch das Überfahren der Induktionsschleife ein Grünsignal anfordert und mittels Grünpfeilregelung noch bei Rotlicht in die M 11 einbiegt, muss die Anforderung gelöscht werden. Ansonsten folgt eine Rotschaltung für den Verkehr auf der M 11, obwohl kein Bedarf mehr besteht; dies wäre dem Verkehr auf der M 11 nicht vermittelbar, wenn weder Fahrzeuge einbiegen noch zu Fuß Gehende die M 11 queren.
Sofern der Fahrzeuglenker jedoch an der Sichtlinie steht und wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht einbiegen kann, wird der Verkehr auf der M 11 nach der Löschung nicht mehr unterbrochen, bis es eine weitere Anforderung gibt.
Der Vorschlag, lange Wartezeiten durch eine Induktionsschleife zu erfassen und ggf. doch ein Rotsignal für den Verkehr auf der M 11 zu schalten, ist nicht praktikabel.
Ein Fahrzeug, das mittels Grünpfeilregelung rechts abbiegt, wartet regelmäßig an der Sichtlinie, womit ggf. auch Beeinträchtigungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende entstehen können.
Die Induktionsschleife befindet sich jedoch noch vor der Haltlinie, so dass das Fahrzeug von ihr nicht mehr erfasst werden kann. Darüber hinaus kann ein Fahrzeuglenker von der Sichtlinie aus die Signalgeber für die Nebenrichtung nicht mehr wahrnehmen, er sieht also ein mögliches Grün- oder Rotsignal nicht (siehe Skizze 2).
Skizze 2
Aus den vorgenannten Gründen wird an beiden Knotenpunkten ein Grünpfeilschild nicht für geeignet gehalten, zumal durch eine Änderung der Signalprogramme ggf. ebenfalls eine Verbesserung erzielt werden kann.
Änderung der Koordinierung:
Da Hintergrund für die Anträge auf Grünpfeilschilder Beschwerden seitens der Anwohner wegen zu langen Wartezeiten sind, wird als Verbesserung eine Änderung der Koordinierung vorgeschlagen.
Bislang sind die Signalanlagen am Grünwalder Marktplatz, am Knoten M 11/ Laufzorner Straße und am Knoten M 11/ Tobrukstraße miteinander koordiniert, um eine bestmögliche Abwicklung des Verkehrs auf der M 11 zu ermöglichen. Problempunkt ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der hohen Verkehrsbelastung u.a. der Grünwalder Marktplatz, so dass vorrangiges Ziel eine hinreichende Ableitung des Verkehrs vom Marktplatz Richtung Osten bzw. geringe Wartezeiten für den Verkehr in westlicher Fahrtrichtung sind.
Durch die Koordinierung ergibt sich jedoch eine längere Wartezeit an der Laufzorner Straße bzw. Tobrukstraße, da nicht unmittelbar auf eine Anforderung durch Kfz reagiert werden kann (z.B. Grünschaltung immer 10 Sekunden nach Anforderung), sondern zuerst der Signalablauf berücksichtigt werden muss.
Um die Wartezeiten zu verringern, wird die Koordinierung mit der Signalanlage am Marktplatz außerhalb der Hauptverkehrszeiten aufgehoben.
Dies betrifft folgende Zeiträume:
Montag bis Donnerstag: 10.00 - 15.00 Uhr, 19.00 - 20.30 Uhr
Freitag: 10.00 - 15.00 Uhr, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage: 08.00 - 19.00 Uhr
Die Koordinierung zwischen den Signalanlagen an den Knoten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße bleibt jedoch erhalten. Dadurch wird verhindert, dass der Verkehr auf der M 11 evtl. an beiden Signalanlagen sowie erneut am Marktplatz warten muss; dies würde sich ansonsten negativ auf die Akzeptanz der Anlagen auswirken.
Da nicht absehbar ist, inwieweit sich die Änderung der Koordinierung negativ auf den Verkehrsfluss am Marktplatz auswirkt, erfolgt die Änderung vorerst befristet für sechs Monate ab Vollzug.
Mit der Änderung der Signalprogramme (Koordinierung und Betriebszeit) ist laut Mitteilung des Staatlichen Bauamts Freising voraussichtlich bis Ende Juli zu rechnen.
Der vom staatlichen Bauamt Freising anwesende Vertreter, Herr Stefan Gruber, stellt in Aussicht, dass während der Schulzeiten die Grünschaltung der Fußgängerampel an der Kreuzung Oberhachinger Straße/Laufzorner Straße mit der Verkehrsampelanlage aus der Laufzorner Straße kommend gleichgeschaltet wird. Außerhalb der Schulzeiten erfolgt die Anforderung wie bisher auf Anforderung.
Beschluss
Nachdem eine Umsetzung des Antrages der SPD-Fraktion vom 03.12.2014 rechtlich nicht möglich ist und dementsprechend vom Landratsamt München nicht angeordnet werden kann, beschließt der Verwaltungsausschuss einstimmig, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
Die Gremiumsmitglieder begrüßen die vom Vertreter des staatlichen Bauamtes Freising, Herrn Stefan Gruber, in Aussicht gestellte Koordinierung der Fußgängerampel an der Kreuzung Oberhachinger Straße/Laufzorner Straße währen der Schulzeiten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.03.2015 berichtet Gemeinderatsmitglied Gerhard Sedlmair, dass in unmittelbarer Nähe zu seinem Familiengrab ein Grab komplett mit einer schweren Steinplatte verdeckt ist. Er fragte an, ob diese gruftartige Bedeckung eines Grabes konform mit der gemeindlichen Friedhofssatzung ist und was die Gemeindeverwaltung dagegen unternehmen wird?
1. Bürgermeister Neusiedl sagt zu, dass die Friedhofsverwaltung den Sachverhalt klären wird.
Bei dieser Grabstätte handelt es sich um ein Normalgrab im Gräberfeld.
Gemäß § 33 Abs. 2 Buchst. a) der Friedhofsbenutzungssatzung gelten bei einem Normalgrab für die Anlage des Grabhügels folgende Höchstmaße:
Länge 200 cm, Breite 80 cm, Höhe 20 cm.
Die Genehmigung für das Grabmal in Form einer liegenden Platte wurde am 20.11.2014 mit den Maßen Länge 140 cm, Breite 70 cm ordnungsgemäß bei der Friedhofsverwaltung beantragt.
In § 38 – Nichtzugelassene Gestaltungen – der Friedhofbenutzungssatzung ist unter Buchstabe h) geregelt, dass liegende Platten als Grabmale nicht zugelassen sind, die den gesamten Grabhügel abdecken, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber.
Diese Regelung war seit jeher verboten und wurde bei der letzten Änderung vor rund 10 Jahren in die Friedhofssatzung unbeabsichtigt mit aufgenommen und führte in der Vergangenheit
nunmehr dazu, dass drei bis vier Gräber nahezu komplett mit einer Grabplatte bedeckt sind.
Da dies nicht dem Charakter eines Waldfriedhofes entspricht und die Befürchtung besteht, dass weitere Grabmäler diesem Beispiel folgen könnten, entscheiden sich die Gremiumsmitglieder nach ausführlicher Diskussion, dem Gemeinderat künftig den generellen Ausschluss von Grabplatten vorzuschlagen.
Aktuelle Fassung
Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen
§ 38 Nichtzugelassene Gestaltung
h) liegende Platten als Grabmale, die den gesamten Grabhügel abdecken, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber,
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Änderungsvorschlag zu liegenden Platten als Grabmale
Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen
§ 38 Nichtzugelassene Gestaltung
h) liegende Platten als Grabmale, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber,
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Beschluss
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen wie folgt zu beschließen:
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Grünwald folgende
Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung
über die Benutzung des Waldfriedhofes Grünwald und der Bestattungseinrichtungen
§ 1
§ 38 Buchstabe h) erhält folgende Fassung:
h) liegende Platten als Grabmale, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber,
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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5 |
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5.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart Maier vom 25.11.2014 - GR ö TOP 88;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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ö
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informativ
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5.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier informierte, dass die Schaltung der Ampelanlage an der Ecke Oberhachinger Straße/Laufzorner Straße vor dem Grünwalder Gymnasium gefühlt 4 – 5 Minuten beträgt und damit entschieden zu lange ist. Kann dies geändert werden?
Die Ortseinsicht am 04.02.2015 mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Freising, der Polizei und der Gemeine Grünwald kommt zu folgendem Ergebnis:
Hintergrund sind Bürgerbeschwerden wegen zu langer Wartezeiten an den neuen Signalanlagen an den Knotenpunkten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße.
Änderung der Koordinierung:
Da Hintergrund für die Anträge auf Grünpfeilschilder Beschwerden seitens der Anwohner wegen zu langen Wartezeiten sind, wird als Verbesserung eine Änderung der Koordinierung vorgeschlagen.
Bislang sind die Signalanlagen am Grünwalder Marktplatz, am Knoten M 11/ Laufzorner Straße und am Knoten M 11/ Tobrukstraße miteinander koordiniert, um eine bestmögliche Abwicklung des Verkehrs auf der M 11 zu ermöglichen.
Problempunkt ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der hohen Verkehrsbelastung v.a. der Grünwalder Marktplatz, so dass vorrangiges Ziel eine hinreichende Ableitung des Verkehrs vom Marktplatz Richtung Osten bzw. geringe Wartezeiten für den Verkehr in westlicher Fahrtrichtung sind.
Durch die Koordinierung ergibt sich jedoch eine längere Wartezeit an der Laufzorner Straße bzw. Tobrukstraße, da nicht unmittelbar auf eine Anforderung durch Kfz reagiert werden kann (z.B. Grünschaltung immer 10 Sekunden nach Anforderung), sondern zuerst der Signalablauf berücksichtigt werden muss.
Um die Wartezeiten zu verringern, wird die Koordinierung mit der Signalanlage am Marktplatz außerhalb der Hauptverkehrszeiten aufgehoben.
Dies betrifft folgende Zeiträume:
Montag bis Donnerstag: 10.00 - 15.00 Uhr, 19.00 – 20.30 Uhr
Freitag: 18.00. – 20.30 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage: 08.00 – 19.00 Uhr
Die Koordinierung zwischen den Signalanlagen an den Knoten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße bleibt jedoch erhalten. Dadurch wird verhindert, dass der Verkehr auf der M 11 evtl. an beiden Signalanlagen sowie erneut am Marktplatz warten muss; dies würde sich ansonsten negativ auf die Akzeptanz der Anlagen auswirken.
Da nicht absehbar ist, inwieweit sich die Änderung der Koordinierung negativ auf den Verkehrsfluss am Marktplatz auswirkt, erfolgt die Änderung vorerst befristet für sechs Monate ab Vollzug.
Ergänzende Hinweise:
Die zu Fuß Gehenden über die M 11 erhalten zumeist erst nach Anforderung ein Grünsignal. Hintergrund sind hier die verschiedenen Räum- und Schutzzeiten für Pkw und zu Fuß Gehende.
Wenn lediglich eine Anforderung durch Pkw vorliegt, muss der Verkehr auf der M 11 weniger lang unterbrochen werden als bei einer Fußgängerquerung. Dies dient also einer zügigeren Abwicklung des Hauptverkehrsstroms.
Um die Schulwegsicherheit zu verbessern und die Akzeptanz der Rotsignale zu gewährleisten wurde in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr auf diese Regelung verzichtet. In dieser Zeit wird bei einer Anforderung durch Kfz automatisch auch ein Grünsignal für Zu Fuß Gehende über die M 11 geschalten.
Technisch bedingt kann eine Anforderung mittels Drücker nur bis ca. 6 Sekunden vor dem Umschalten berücksichtigt werden.
Wenn also eine Anforderung durch Pkw vorliegt und zu Fuß Gehende den Anforderungsdrücker z.B. erst 2 Sekunden betätigen, bevor die Signalisierung wechselt, kann das Signalprogramm diese nicht mehr berücksichtigen.
Durch die Änderung der Koordinierung verbessern sich jedoch in den Nebenzeiten auch die Wartezeiten für zu Fuß Gehende.
Über die Nebenstraßen erhalten Fußgänger ohne gesonderte Anforderung ein Grünsignal, da hier die Schutz- und Räumzeiten im normalen Programmablauf ohne Probleme berücksichtigt werden können.
Mit der Änderung der Signalprogramme (Koordinierung und Betriebszeit) ist laut Mitteilung des Staatlichen Bauamts Freising voraussichtlich bis Ende Juli zu rechnen.
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5.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl vom 30.09.2014 - GR ö TOP 59;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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ö
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informativ
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5.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Lindbüchl fragte an, ob es notwendig ist, dass die beiden neuen Ampelanlagen auf der Oberhachinger Straße an der Ecke Laufzorner Straße und Ecke Tobrukstraße den ganzen Tag über sowie am Wochenende in Betrieb sind? Könnten diese nicht nach Schulende des Gymnasiums sowie an den Wochenenden ausgeschaltet werden?
Die Ortseinsicht am 04.02.2015 mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Freising, der Polizei und der Gemeine Grünwald kommt zu folgendem Ergebnis:
Hintergrund sind Bürgerbeschwerden wegen zu langer Wartezeiten an den neuen Signalanlagen an den Knotenpunkten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße.
Es sollte deshalb geprüft werden, die Abschaltung der Signalanlage außerhalb der Hauptverkehrszeiten.
„Abschalten“ der Signalanlage außerhalb der Hauptverkehrszeiten:
Vorgeschlagen wurde, die Signalanlagen in den Nebenverkehrszeiten abzuschalten, um ein zügigeres Einbiegen zu ermöglichen; lediglich bei Anforderungen durch querende Personen sollen die Anlagen kurzzeitig einschalten.
Diskutiert wird hier nicht das vollständige Abschalten der Signalanlage (ohne jegliche Signale), sondern das sog. Gelbblinken, bei dem nur in den Nebenrichtungen ein gelbes Blinklicht als Hinweis auf die Vorfahrtsregelung läuft.
An beiden Knotenpunkten handelt es sich um Kreuzungssignalanlagen und keine Fußgängersignalanlagen.
Anders als an einer Fußgängersignalanlage (siehe Skizze 3) reicht es deshalb nicht aus, lediglich die Signalisierung für die angeforderte Furt - die die einzige vorhandene ist – zu aktivieren.
Aufgrund des Knotenpunktaufbaus würden bei einer Anforderung über die M 11 das Signal sowie die Haltlinie für den von Osten kommenden Verkehr fehlen (siehe Skizze 4, oranges Signal und gelbe Haltlinie).
Um eine regelkonforme Signalisierung zu gewährleisten, muss zumindest der blau gekennzeichnete Signalgeber ebenfalls aktiviert werden.
Für den Verkehr aus der Nebenrichtung ist dann jedoch nicht ohne weiteres ersichtlich, warum der Kreuzungsbereich von Kfz freigehalten wird und wie lange ggf. sicher in die M 11 eingebogen werden kann.
Dies führt u.U. zu einem zügigeren Einbiegen als es bei einer vollständigen Signalisierung der Fall wäre, was das Risiko, querende Personen zu übersehen, erhöht.
Aus Sicherheitsgründen kann deshalb nur ein teilweises Einschalten der Signalanlage nicht vertreten werden. Das Aktivieren der gesamten Anlage benötigt eine Zeit von rund 30 Sekunden.
Diese setzten sich aus dem Erfassen des Signals und dem Ablauf des Einschaltprogrammes zusammen.
Nach Ablauf des Einschaltprogrammes wird dann das eigentliche Signalprogramm geschaltet, in dem die Grünschaltung der Fußgängerfurt erfolgt. Bis zu einer Grünschaltung für Fußgänger vergehen so mind. 45 Sekunden.
Skizze 3
Skizze 4
Unabhängig von diesen technischen Details besteht beim Ein- und Ausschalten einer Signalanlage auch ein gewisses Sicherheitsrisiko.
Zwar ist der Signalablauf so gestaltet, dass grundsätzlich durch den Ein- oder Ausschaltvorgang selbst keine Unfälle bedingt werden. Jedoch können Irritationen durch eine Signalanlage, die während der Tagesstunden mehrfach den Betriebszustand wechselt, nicht ausgeschlossen werden.
Außerdem gibt es Untersuchungen, wonach innerhalb der ersten Stunden nach Abschalten einer Signalanlage gehäuft Unfälle wegen der fehlenden Signalisierung auftreten.
Da Rn. 14 der VwV zu § 37 StVO sowie die Richtlinien für Lichtsignalanlagen empfiehlt, Signalanlagen 24 Stunden in Betrieb zu halten, wird keine Möglichkeit gesehen, eine mehrfache Ab- und Anschaltung der Anlage während
des Tages anzuordnen.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die vorgenannte VwV ein ausnahmsweises Abschalten in der Nacht zulässt, wenn der Grund für die Signalanlage während der Abschaltung wegfällt.
Da die Signalanlagen an der M 11 insb. auch der Querungssicherung dienen, gehen wir davon aus, dass während der Tagesstunden weiterhin der Bedarf für die Kreuzungssignalanlagen fortbesteht.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass im Verlauf der M 11 das Verkehrsaufkommen auch in den Nebenverkehrszeiten zu hoch für eine zeitweise Abschaltung ist.
Aus Sicherheitsgründen und um eine nachvollziehbare Verkehrsregelung zu gewährleisten, kann ein Abschalten der Signalanlagen zu den Nebenverkehrszeiten bzw. ein Anschalten nur nach Anforderung durch zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende nicht verantwortet werden.
Änderung der Betriebszeit:
Der Vorschlag der Gemeinde Grünwald, die Betriebszeiten allgemein zu verkürzen, wird aufgegriffen.
Vor Ort wurden als neue Zeiten festgesetzt:
Montag – Freitag: 6.00 Uhr bis 20.30 Uhr
Samstag, Sonntag:
8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Mit der Änderung der Signalprogramme (Koordinierung und Betriebszeit) ist laut Mitteilung des Staatlichen Bauamts Freising voraussichtlich bis Ende Juli zu rechnen.
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5.3. Bekanntgabe neuer Öffnungzeiten der Gemeindebibliothek Grünwald;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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ö
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informativ
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5.3 |
Sachverhalt
Hauptamtsleiter Gantner gibt bekannt, dass sich die Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek nach Abschluss der Sanierungsarbeiten voraussichtlich ab 30.10.2015 wie folgt dargestellt geringfügig verändern werden, da der „lange Donnerstag“ von den Besucher nicht mehr gut genutzt wird, andererseits an den Freitagen um 17.00 Uhr regelmäßig noch reger Betrieb herrscht.
Deshalb wird die letzte Öffnungsstunde an den Donnerstagen gestrichen und dafür die Öffnungszeit an den Freitagen bis 18.30 Uhr verlängert.
Bisherige Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag: 10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch: 10.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 19.30 Uhr
Freitag: 10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Neue Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.00 - 13.00 Uhr und 1
4.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch: 10.00 - 13.00 Uhr
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5.4. Anfrage GR-Mitglied Dr. Paeschke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.06.2015
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ö
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informativ
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5.4 |
Sachverhalt
Ist es richtig, dass die Filiale der Post in Grünwald derzeit keine Einzelbriefmarken mehr heraus gibt und anscheinend nur noch am Verkauf von Großabgaben interessiert zu sein scheint?
Bezüglich der Anfrage wird entsprechend Kontakt zur Filiale aufgenommen.
Datenstand vom 20.10.2016 12:15 Uhr