Datum: 29.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:38 Uhr bis 23:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2022;
3 Haushalt 2022 und mittelfristige Finanzplanung 2021-2025;
4 Neubau Wohnhaus Nibelungenstr. 4; Vorstellung der Planungskonzepte; Genehmigung;
5 Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 "Zeillerstraße 5, Grünwald" der Gemeinde Grünwald, Flurnummer 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße; Aufstellungsbeschluss;
6 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 07.05.2018 (4.1-0848/17/V) Zeillerstraße 5, 82031 Grünwald, Flurnummer 573/2, Gemarkung Grünwald; Antrag auf Zurückstellung des Verlängerungsgesuchs nach § 15 BauGB;
7 Rahmenvertrag über Straßenbauarbeiten; Vergabe;
8 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
9 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
11.1 Anfrage GR-Mitglied Loos;
11.2 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;
11.3 Anfrage GR-Mitglied Kruse;
11.4 Anfrage GR-Mitglied Kruse;
11.5 Anfrage GR-Mitglied Kruse;
11.6 Anfrage GR-Mitglied Ritz;
11.7 Anfrage GR-Mitglied Ritz;
11.8 Anfrage GR-Mitglied Ritz;
11.9 Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 22.02.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2022 und mittelfristige Finanzplanung 2021-2025;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Eckdaten des Haushaltes 2022


Haushalt 2022:
Verwaltungshaushalt:………………229.265.000 €
Vermögenshaushalt:………………...32.062.600 € Gesamthaushalt…..…………….….261.237.600 €

Größte Einnahmen 2022:

Gewerbesteuereinnahmen:……….180.000.000 €
Einnahme Einkommensteuer:………10.500.000 €
Einnahme Umsatzsteuer:…………….8.500.000 €
Grundsteuer B:………………………  1.980.000 €
Einnahmen aus Gebühren……………5.113.400 €
Einnahmen aus Mieten Pachten……..4.218.800 €
Zinseinnahmen Banken:……………...   827.700 €


Zuführung Verwaltungshaushalt……23.277.000 €
Zuführung für Kreisumlagezahlung                   0 €
Freie Spitze:
= Zuführung./. Kredittilgung………   23.277.000 €


Größte Ausgaben 2022:

Kreisumlage:…………………………115.713.000 €
Gewerbesteuerumlage:………………26.250.000 €
Personalausgaben:…………………….20.442.400 €
(= 8,91 % d. Verwaltungshaushalts)
Freizeitpark – Schwimmbad………………210.000 €
Sanierung Grundschule………………...…550.000 €
Sanierung versch. Gebäude……………1.450.000 €
Neubau Wohnungen…………………….1.500.000 €
Erwerb v. Grundstücken………………  4.030.000 €
Erwerb v. beweglichen Sachen………  1.480.000 €
Installation von Photovoltaikanlagen…..1.300.000 €
Investit.zuschüsse f.lfd. Zwecke……..14.348.500 €
Kommunales Erziehungsgeld:……………800.000 €

Zuführung Allgem. Rücklage:…………..…………0 €
Entnahme aus Allgem. Rücklage………2.367.700 €
Entnahme Kreisumlagerücklage:…………..…….0 €
Entnahme Gebührenausgl.RL………..…..748.500 €



Die größeren Investitionen sind in den folgenden Bereichen:

  • Hochbau und Tiefbau gesamt 11,3 Mio. € + Straßenunterhalt 2,9 Mio. €:

Größtes Projekt im Jahr 2022 ist der Ausbau der Breitbandversorgung mit 3 Mio. €- Des Weiteren wird im Grünwalder Freizeitpark ein neues Schwimmbecken (16 m) gebaut, dafür sind in 2022 rund 210 Tsd. € eingeplant. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden wurden 1,3 Mio. € eingeplant. Weitere 1,5 Mio. € wurden für den Neubau eines Wohnhauses an der Nibelungenstraße eigeplant, sowie für die energetische Sanierung von verschiedenen Wohngebäuden 1,45 Mio. €. Für den Straßenneubau sind 1,1 Mio. € und für die Sanierung der gemeindlichen Straßen sind rund 2,9 Mio. € vorgesehen. Für die Erneuerung der Rohrnetze der Wasser- und Abwasserversorgung werden 700 Tsd. € bereitgestellt.

  • Investitionsförderungen gesamt 14,3 Mio. €:

Der Großteil der Investitionsförderung ist mit 11,7 Mio. € bei der Erdwärme Grünwald eingeplant. Die Grünwalder Freizeitpark GmbH als gemeindliches Unternehmen der Gemeinde Grünwald wird mit 131 Tsd. € bezuschusst. Für E-Ladestationen und die Tram 25 wurden 1,63 Mio. € eingeplant. Des Weiteren wird die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit rund 300 Tsd. € umgestellt. Die Energiesparprogramme der Gemeinde Grünwald werden mit 480 Tsd. € gefördert.


  • Für den Grunderwerb sind 4 Mio. € eingeplant.

Finanzierung der Investitionen:

Die Gemeinde kann diese Investitionen aus einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt i. H. v. 23,2 Mio. € und aus Eigenmitteln durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. H. v. 2.367.700 € und den Sonderrücklagen i. H. v. 748.500 € finanzieren.

Des Weiteren erhält die Gemeinde Investitionszuschüsse i. H. v. 199.000 € Beiträge 64 Tsd. € und Rückzahlungen von Darlehen 360 Tsd. €. Aus einem möglichen Grundstücksgeschäft könnten 4.9 Mio. € eingehen.

Nach dieser Entnahme aus der allgemeinen Rücklage stehen noch erhebliche Rücklagemittel für künftige Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe zur Verfügung.


Kreditaufnahme / Schulden:

Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig, alle Investitionen können durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.

Die Gemeinde Grünwald hat keine Schulden (Prokopfverschuldung von 0 €).


Hebesätze:

Gewerbesteuer 240 v. H. – unverändert -
Grundsteuer B  200 v. H. – unverändert -
Grundsteuer A  300 v. H. – unverändert -


Gebühren:

Zurzeit steht für 2022 keinerlei Gebührenerhöhungen an, für die Wasserversorgung steht planmäßig für den Herbst eine Neukalkulation der Gebühren an. 


Gewerbesteuer:

Im Jahr 2021 konnte letztendlich im IST 236.027.541 € Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden. Die aktuelle Jahressollstellung lässt jedoch auf ein geringeres Jahresergebnis schließen. Daher wurden die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2022 mit 180 Mio. € veranschlagt. Damit liegt der Ansatz jedoch immer noch 50 Mio. € über dem Haushaltsansatz des Vorjahres. 

Wegen der Unsicherheiten der Corona-Pandemie aber um 56 Mio. € niedriger gegenüber dem Rechnungsergebnis 2021.

Weitere Möglichkeiten Gewerbesteuerausfälle wegen der Corona Pandemie zu kompensieren hat die Gemeinde Grünwald folgende:

  • Erhöhung der Deckungsreserve 91000.8500 auf 500 Tsd. €.
  • Evtl. Erhalt und Annahme von freiwilligen Leistungen der Gewerbesteuer Zahler;
  • Sonderrücklage für die Kreisumlagezahlungen in Höhe von 28 Mio. €;
  • Allgemeine Rücklage in dreistelligen Millionenbereich, die allgemeine Rücklage kann in solchen Katastrophenfällen als sonstige Einnahme dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Grundsätzlich dient sie allerdings zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt;
  • In der Haushaltssatzung ist eine Kassenkreditermächtigung in Höhe von 50 Mio. € vorgesehen.

Der Haushaltsplan 2022 und die mittelfristige Finanzplanung wurden aufs ausführlichste in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.02.2022 vorberaten.

Nach kurzer Diskussion bedanken sich die Fraktionsvorsitzenden beim Kämmerer und der Verwaltung für die ausführliche Präsentation des Haushaltes 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung. Gemeinderat Ritz bemängelt die hohen Beratungskosten bei der Bauverwaltung und dass die Erdwärme Grünwald nach wie vor zwei Geschäftsführer hat.

Alle Fraktionsvorsitzende bedanken sich beim scheidenden Kämmerer Raimund Bader für die langjährige hervorragende, übersichtliche Aufbereitung und Darstellung des Haushaltsplanes und wünschen dem neuen Kämmerer Fabian Leininger einen erfolgreichen Einstand in der Gemeinde Grünwald.

Beschluss


Der Gemeinderat beschließt einstimmig nach Verlesung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grünwald für das Haushaltsjahr 2022 diese Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2022 und seinen Anlagen.

Im Folgenden beschließt der Gemeinderat einstimmig die mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025 nach Verlesung der Ansätze für die Nachjahre je in Einnahmen und Ausgaben

im Verwaltungshaushalt mit:

im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2023
227.527.800 €
227.527.800 €
2024
207.276.500 €
207.276.500 €
2025
207.300.400 €
207.300.400 €

und im Vermögenshaushalt mit:

im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2023
18.341.400 €
18.341.400 €
2024
17.647.200 €
17.647.200 €
2025
17.538.600 €
17.538.600 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Neubau Wohnhaus Nibelungenstr. 4; Vorstellung der Planungskonzepte; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 21.07.2020 das Grundstück in der Nibelungenstr. 4 erworben.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Am 14.12.2021 wurde das AB Steininger mit der Planung des Neubaus durch den Gemeinderat beauftragt.

Das Architekturbüro Steininger stellt ausführlich die verschiedenen Planungskonzepte vor.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die geplanten Wohnungen folgendermaßen aufzuteilen: eine 4-Zimmer-Wohnung im EG, eine 4-Zimmer Wohnung im OG und zwei 2-Zimmer Wohnungen im DG.

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das geplante Gebäude in Holzständerbauweise zu errichten. Beim geplanten Treppenhaus ist hinsichtlich Brandschutz und Schallschutz zu prüfen, ob eine Ausführung in Beton sinnvoll ist. Dies gilt auch für eine geplante mögliche Holzstapeldecke in den Wohnungen. 

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt alle geplanten Wohnungen mit Balkonen (bzw. Terrassen im EG) auszustatten.
Zudem soll das geplante Gebäude mit einem ausreichend großem Dachüberstand geplant werden.

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und bevollmächtigt den Bauausschuss die Ergebnisse bei der Visualisierung der geplanten Fassade (Holzfassade oder Putzfassade usw.) zu beschließen

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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5. Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 "Zeillerstraße 5, Grünwald" der Gemeinde Grünwald, Flurnummer 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße; Aufstellungsbeschluss;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 28. Juli 2015 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 für die Flurnummer 537/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und am 06. August 2015 ortsüblich bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern vor. Am 11./12. November 2014 schlossen die Gemeinde Grünwald und die Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 

Der Durchführungsvertrag sieht bestimmte Rückbauverpflichtungen bis zum 31. Juli 2018 sowie bestimmte Bauverpflichtungen bis zum 31. Dezember 2018 vor, denen die Vorhabenträger – trotz Erteilung der hierzu erforderlichen Baugenehmigung mit Datum vom 07.05.2018 – bisher nicht nachgekommen sind. 

Für den Fall der Nichterfüllung oder nicht fristgerechten Erfüllung der vertraglichen Durchführungsverpflichtungen des Vorhabenträgers sieht der Durchführungsvertrag für die Gemeinde Grünwald die Möglichkeit eines Satzungsbeschlusses über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor, wenn eine den Vorhabenträgern letztmalig zu setzende Frist zur Erfüllung der vertraglichen Durchführungsverpflichtung von mindestens 6 Monaten verstrichen ist. 

Nach der gesetzlichen Regelung in § 12 Abs. 6 S. 1 BauGB soll die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben, wenn das Vorhaben nicht innerhalb der festgesetzten Frist durchgeführt wird. Gemäß § 12 Abs. 6 S. 2 BauGB, auf den auch der Durchführungsvertrag verweist, können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden. 

Eine ernsthafte Durchführungsabsicht der Vorhabenträger ist seit Erteilung der Baugenehmigung im Mai 2018 nicht erkennbar, weshalb das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 eingeleitet werden kann. Der Satzungsbeschluss kann gemäß Durchführungsvertrag frühestens nach Ablauf der den Vorhabenträgern letztmalig zu setzenden Durchführungsfrist von 6 Monaten gefasst werden. 

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 BauGB soll die Aufhebung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen. 

Beschluss

Für das Gebiet des Flurstücks 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße wird die Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 „Zeillerstraße 5, Grünwald“ der Gemeinde Grünwald aufgestellt. Die Aufhebung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 
Steuerung der baulichen Nutzung auf der Rechtsgrundlage der Außenbereichsvorschrift (§ 35 BauGB), nachdem sich das Vorhaben, das Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 ist, sich als nicht realisierbar erwiesen hat. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB). 

Anlage: 
Geltungsbereich B 47
Auszug aus der Planzeichnung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 47 – o.M. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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6. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 07.05.2018 (4.1-0848/17/V) Zeillerstraße 5, 82031 Grünwald, Flurnummer 573/2, Gemarkung Grünwald; Antrag auf Zurückstellung des Verlängerungsgesuchs nach § 15 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 28. Juli 2015 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 für die Flurnummer 537/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und am 06. August 2015 ortsüblich bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern vor. Am 11./12. November 2014 schlossen die Gemeinde Grünwald und die Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 

Auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 ist am 07.05.2018 die Baugenehmigung (Az. 4.1-0848/17/V) zur Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit Tiefgaragen vom Landratsamt München erteilt worden. 

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung erlischt gemäß Art. 69 Abs. 1 BayBO nach vier Jahren. Von der Baugenehmigung haben die Vorhabenträger bisher keinen Gebrauch gemacht. Mit Antrag vom 15. Februar 2022 haben die Vorhabenträger einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung gestellt (vgl. Anlage). Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann gemäß Art. 69 Abs. 2 BayBO um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.

Die Gemeinde beabsichtigt die Aufstellung einer Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 „Zeillerstraße 5, Grünwald“ der Gemeinde Grünwald, Flurnummer 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße (vgl. dazu gesonderten Tagesordnungspunkt dieser Sitzung). 

Zur Sicherung der mit der Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 „Zeillerstraße 5, Grünwald“ der Gemeinde Grünwald, Flurnummer 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße verfolgten Planungsziele ist die Zurückstellung der Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bei dem Landratsamt München zu beantragen.

Nach § 15 Abs. 1 BauGB hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde und wenn eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB nicht beschlossen wurde, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind, oder eine beschlossene Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten ist. 

Der Anwendung des § 15 BauGB steht vorliegend auch § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB nicht entgegen, da der Ausschluss der planungsrechtlichen Sicherungsinstrumentarien der §§ 14ff. BauGB bei der Aufhebung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (anders als bei deren Aufstellung) nicht greift (VGH München, Beschluss vom 15.09.2015 – 1 CS 15.1536, NVwZ-RR 2016, 215). 

Beschluss

Es wird bei dem Landratsamt München beantragt, die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 07.05.2018 (Az. 4.1-0848/17/V) zur Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit Tiefgaragen für einen Zeitraum von 12 Monaten gemäß § 15 Abs.1 BauGB zurückzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Rahmenvertrag über Straßenbauarbeiten; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Viele kleinere Einzelmaßnahmen im Straßenbau - wie Bordsteinabsenkungen, Wiederherstellung von Gehwegflächen, Herstellung von Oberflächen nach Grabungen usw. - werden auf der Grundlage eines Rahmenvertrages mit einer Baufirma ausgeführt, aus dem heraus bei festgelegten Preisen die notwenigen Einzelleistungen bedarfsgerecht abgerufen werden. In Folge der besonders die Baubranche treffenden Preiserhöhungen war es zuletzt nicht mehr möglich, die geltende Rahmenvereinbarung ohne wesentliche Veränderung der Konditionen zu verlängern. Die wesentliche Veränderung einer bestehenden Vereinbarung ist jedoch rechtlich grundsätzlich nicht zulässig. Vielmehr ist in diesem Fall die Durchführung einer neuen Ausschreibung erforderlich. Deshalb hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.11.2019 einstimmig die Verwaltung beauftragt eine Ausschreibung durchzuführen, das Ergebnis im Gemeinderat vorzustellen und die Leistungen gemäß dem Ausschreibungsergebnis zu vergeben.

Das Ausschreibungsverfahren für die Straßenbauarbeiten “Rahmenvertrag Straßenunterhalt“ mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren, wurde nach den Regelungen der VOB/A in einem zweistufigen Verfahren als "Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Im Teilnahmewettbewerb konnten alle drei Bewerber die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel) nachweisen. Alle drei geeigneten Bewerber wurden daraufhin zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Zur elektronischen Submission am 07.03.2022 gingen drei wertbare Angebote ein.

Die Auswertung nach Maßgabe des zuvor bekanntgegebenen Wertungskriteriums Preis ergab als wirtschaftlichstes Angebot das der Fa. Strabag AG aus 82024 Taufkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 2.961.477,76 € (gerechnet auf die Vertragslaufzeit von 4 Jahren).

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 ausreichend eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt den “Rahmenvertrag Straßenunterhalt“ mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf das wirtschaftlichste Angebot, das der Fa. Strabag AG aus 82024 Taufkirchen, mit einer Bruttoangebotssumme von 2.961.477,76 € über die Vertragslaufzeit von vier Jahren zu vergeben.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Aktuelle Informationen zur Flüchtlingskrise;

Der stellvertretende Leiter des Hauptamtes, Herr Pleithner, berichtet hierzu den Mitgliedern des Gemeinderates zusammenfassend über die bisherigen Sach- und Kenntnisstände:

Bereits unmittelbar nach Kriegsbeginn wurde im Landratsamt München ein Koordinierungsstab eingerichtet, mit dem alle Landkreisgemeinden, wie auch die Gemeinde Grünwald seither im stetigen Kontakt und Austausch stehen.

Als priorisierte Aufgabe galt es zunächst in Zusammenarbeit mit den Gemeinden geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Diesbezüglich ist auch die enorme Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung zu erwähnen, die bereits eine Vielzahl an Geflüchteten bei sich aufgenommen hat und auch laufend private Unterkünfte dem Landratsamt München zu Vergabe zur Verfügung stellt.

Die Bereitschaft der Bevölkerung Hilfe zu leisten ist enorm groß. Allein innerhalb der ersten Woche sind dem Landkreis mehr als 600 private Unterkunftsangebote zugegangen. Diesen privat genutzten Wohnraum vermittelt der Kreisverband München der Caritas auf Bitten des Landkreises hin unmittelbar an die Hilfesuchenden.

Die Gemeinde Grünwald hat ebenfalls unverzüglich mit der Prüfung von geeigneten und kurzfristig verfügbaren Unterkünften begonnen. Nach Ertüchtigung hat die Gemeinde Grünwald bereits Mitte März folgende Objekte dem Landratsamt München zur Belegung zur Verfügung gestellt:

       Vier 1-Zimmerwohnungen in der Größe von 30-38m² in der Leerbichlallee 6; hier sollen nach Auskunft des Landratsamtes München ca. 15 Geflüchtete untergebracht werden;

       Drei Wohnungen (1x 2-Zimmer, 1x 3-Zimmer, 1x 4-Zimmer) in der Südliche Münchner Straße 12 (ehemals MAHAG); hier sollen nach Auskunft des Landratsamtes München ca. 22 Geflüchtete untergebracht werden; 
 
Darüber hinaus sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt 109 Geflüchtete (62 Erwachsene und 47 Kinder) bei der Gemeinde Grünwald gemeldet, die eine private Unterkunft in Grünwald bezogen haben.

An dieser Stelle ist wichtig zu erwähnen, dass wer bereits Geflüchtete privat in Grünwald aufgenommen hat, dringend gebeten wird, einen Termin zur Anmeldung in unserem Einwohnermeldeamt zu vereinbaren.

Das Einwohnermeldeamt hat auch die Möglichkeit bei Wohnsitzanmeldung zugleich eine Vorabregistrierung bei der Regierung von Oberbayern vorzunehmen. Die Regierung von Oberbayern setzt sich dann anschließend direkt mit den Geflüchteten in Verbindung bezüglich eines Termins zur zwingend notwendigen persönlichen Registrierung im Ankunftszentrum der Regierung in München.

Darüber hinaus wird die Anmeldung bei der Gemeinde Grünwald unter anderem dazu benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen, einen Kinderbetreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Anspruch zu nehmen oder die örtlichen Schulen besuchen zu können.

Zuständig für die Prüfung der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Landratsamt München (explizit die Dienststelle am Mariahilfplatz).

Seit 28.03.2022 können Geflüchtete aus der Ukraine den Antrag auf Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch online von jedem mobilen Endgerät oder aber von einem PC aus stellen. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine Emailadresse.

Der Antrag steht auf mehreren Sprachen zur Verfügung und wird dann verschlüsselt an das Landratsamt übermittelt. Der anschließende Bescheid auf Leistungsauszahlung wird dann ebenfalls als verschlüsselte, passwortgeschützte Nachricht per Email an den Antragsteller gesendet. Mit diesem elektronischen Dokument können die Geflüchteten dann zum Rathaus ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde gehen und sich nach Überprüfung u.a. der Identität die Leistungen bar auszahlen lassen. Diese Aufgaben übernimmt bei uns das Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Kasse. Hierzu hat bereits eine Webex-Konferenz mit dem Landratsamt und den Gemeinden in Bezug auf die Handhabung stattgefunden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer bargeldlosen Auszahlung, wenn die Geflüchteten schon über ein deutsches Bankkonto verfügen und bereits in ihrer jeweiligen Gemeinde melderechtlich erfasst sind. Diese Vorgehensweise erleichtert nunmehr sehr die Abläufe bis zur Auszahlung.

Selbstverständlich kann der Antrag jedoch auch weiterhin zu den Öffnungszeiten ohne vorherigen Termin beim Landratsamt am Mariahilfplatz gestellt werden.

Darüber hinaus können Ukrainische Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis (zunächst für 1 Jahr nach § 24 AufentG). Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltstitel für im Landkreis München wohnhafte Ukrainer ist die Ausländerbehörde im Landratsamt München, Dienststelle in der Ludmillastraße in München). Eine Antragstellung hierfür muss zwingend persönlich erfolgen. Hierzu muss vorab ein persönlicher Termin vereinbart werden, die Vereinbarung ist auch Online möglich.

Bereits bei Antragstellung wird eine sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt mit der auch bereits eine Arbeitsaufnahme möglich ist. Die Fiktionsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Auch die Medizinische Versorgung der Geflüchteten ist nach dem Asylbewerbergesetz sofort möglich. Die entsprechenden sog. Krankenscheine zur Versorgung sind im Sozialamt der Gemeinde Grünwald gegen Vorlage des Leistungsbescheides und des Passes erhältlich.

Die Geflüchteten müssen sich bereits bei ihrer Ankunft einem Coronatest unterziehen. Auch während ihres Aufenthalts stehen den Geflüchteten die kostenlosen Bürgertests zur Verfügung.
Ebenso steht das Impfangebot in den jeweiligen Impfzentren zur Verfügung.

Dank des hervorragenden Angebotes der Gemeinde Grünwald im Bereich der Kindertagesbetreuung können wir hier den Ukrainischen Geflüchteten ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Die Kinder werden hier in den Regelbetrieb integriert. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechend gemeldete Unterbringung in Grünwald.

In der Martin-Kneidl-Grundschule werden bereits seit 23.03.2022 immer Montags, Mittwochs und Freitags Kinder aus Ukraine beschult. Bislang sind 11 Kinder, die von zwei ukrainische Frauen, die ebenfalls flüchten mussten, unterrichtet werden.

Am Gymnasium Grünwald wurde ebenso eine sog. Ü-Klasse eingerichtet, in der ebenfalls von einer geflüchteten Ukrainerin täglich Unterricht stattfindet. Hier werden aktuell über 20 Kinder beschult.
Welche weiteren Unterstützungsleistung Geflüchtete aus der Ukraine erhalten können, wo sich bereits privat untergekommenen melden müssen, welche wichtige Anlaufstellen es gibt und wo sich Bürgerinnen und Bürger die helfen wollen hinwenden können, hat das Landratsamt als übergeordnete Behörde auf seiner Webseite zusammengestellt.

Auch die Gemeinde Grünwald hat hierzu eine Bürgerinformation mit aktuellen Hinweisen erstellt, wird diese stetig aktualisieren und laufend auf der gemeindlichen Homepage, im Isar-Anzeiger sowie in den Schaukästen veröffentlichen.

Zudem hat der Verwaltungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 15.03.2022 auf Vorschlag der Erich und Ute Decker Kulturstiftung beschlossen, ein gemeinsames Benefizkonzert zu veranstalten die gesamten Einnahmen sodann an eine entsprechende Hilfsorganisation zu spenden.

Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in dieser Sitzung beschlossen, die polnischen Partnerlandkreise des Landkreises München, die Landkreise Krakau und Wieliczka mit einer Geldspende in Höhe von jeweils 125.000,- € zu unterstützen, da diese besonders betroffen von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges, insbesondere in Bezug auf die Unterbringung und die Versorgung der Geflüchteten sind.

Auch steht die Gemeinde Grünwald selbstverständlich im ständigen Austausch mit dem Helferkreis Grünwald sowie mit der Nachbarschaftshilfe Grünwald und ist hier selbstverständlich ebenfalls unterstützend tätig.

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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 10

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11
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11.1. Anfrage GR-Mitglied Loos;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Loos fragt an, ob ihre Anfrage an die Verwaltung vom 23.02.2021 schon ein Ergebnis gebracht hat. Damals wurde angeregt, dass der Spielplatz am Herta-Feiler-Weg zum Schutz vor Hinterlassenschaften z.B. von Hunden eingezäunt werden sollte. Zudem sollte geprüft werden, ob zusätzliche Spielgeräte sinnvoll wären. Herr Bürgermeister Neusiedl sicherte hier eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.

Die Verwaltung hat zum einen die Örtlichkeit besichtigt, zum anderen über die Grundlagen der damaligen Planung nachgeforscht.

In Bereich des Herta-Feiler-Weges gilt der Bebauungsplan B 39, dort sind neben Wohnhäusern und Straßen auch Grünflächen festgesetzt. 

Der Bereich Herta-Feiler-Weg ist als Parkanlage beschrieben mit einer Spielfläche für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Dies hat dazu geführt, dass an der Stelle in offener Weise ein Holz-Zug entstand, ein Holz-Haus und Wipp-Tiere gebaut wurden. Hier sollen die Kinder im Kindergartenalter unter Aufsicht spielen und toben können. 

Ein Zaun ist hier nicht vorgesehen, da sich der gesamte Bereich im Inneren der Parkanlage befindet. Weitere Spielgeräte für 3 bis 6-jährige Kinder sind aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.

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11.2. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, inwiefern es insbesondere im Bereich der Gemeindebibliothek nach Wegfall der gesetzlichen Maskenpflicht auch weiterhin möglich ist, eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.

Der stellvertretende Leiter des Hauptamtes, Herr Pleithner, informiert hierzu, dass derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf eine Verlängerung der Maskenpflicht aufgrund der aktuellen Infektionslage geprüft werden. Insbesondere könnte auf Grundlage der Arbeitsschutzverordnung des Bundes sowie auf Grundlage des Hausrechtes eine Maskenpflicht gestützt werden.

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11.3. Anfrage GR-Mitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, wann mit einer Stellenausschreibung in Bezug auf die vom Gemeinderat beschlossene Stelle eines/einer Radverkehrsbeauftragten zu rechnen ist.

Der Leiter des Personalamtes, Herr Pleithner informiert hierzu, dass der Gemeinderat beschlossen hat, eine entsprechende Stelle für den Stellenplan 2022 zu schaffen. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes und tritt mit dessen Genehmigung durch den Gemeinderat in Kraft. Der Gemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung den Haushalt 2022 beschlossen. 

Wie bereits berichtet wird eine entsprechende Stellenausschreibung nach Erarbeitung zeitnah erfolgen. 

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11.4. Anfrage GR-Mitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, wie der Sachstand der Machbarkeitsstudie wegen der Umgestaltung des Marktplatzes ist.

2. Bürgermeister Weidenbach teilt mit, dass das Planungsbüro wegen einer Coronaerkrankung und Urlaub des Straßenplaners bisher keinen weiteren Termin wahrnehmen konnte. Es wird versucht, dies zeitnah nachzuholen. 

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11.5. Anfrage GR-Mitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, ob die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen wieder im großen Sitzungssaal stattfinden könnten.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass bezüglich der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gemeinderatsmitglieder die Sitzungen bis auf Weiteres im Hubertus-Lindner-Saal des Bürgerhauses stattfinden.

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11.6. Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.6

Sachverhalt

GR Mitglied Ritz fragt nach, was denn mit dem Bereich hinter den Tribünen am Sportplatz in der Keltenstraße geplant ist. Auf dem Mehrzweckspielfeld steht zudem noch eine ungenutzte Hochsprungmatte. 

1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass die Sanierung des Platzes bereits als nächstes geplant ist, da hier eine große Nachfrage nach bespielbaren Plätzen z.B. für Basketball vorhanden ist. Die Hochsprungmatte wird nicht mehr benötigt und somit im Zuge der Sanierung des Platzes abgebaut.

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11.7. Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt nach, ob bekannt ist, dass die Anzeigetafel der Photovoltaikanlage in der Martin-Kneidl-Grundschule defekt ist und daher nichts angezeigt wird. 

1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass die Verwaltung hierüber bereits informiert ist. Die Reparatur wird umgehend veranlasst.

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11.8. Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz erkundigt sich nach dem Stand der Umbauarbeiten an den Tribünen beim Sportplatz in der Keltenstraße, da der TSV an Ostern ein Spiel hat.

Stellvertretender Bauamtsleiter Kleßinger erklärt, dass die Bauarbeiten auf Grund des guten Wetters voranschreiten und noch vor Ostern die Fertigstellung geplant ist.

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11.9. Anfrage GR-Mitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 11.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, wie der derzeitige Sachstand beim Onlinezugangsgesetz ist.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass alle Leistungen, die die Gemeinde Grünwald anbietet, geprüft wurden, ob diese Leistungen auch online angeboten werden können. Alle Online-Leistungen können sowohl auf der gemeindlichen Homepage als auch im Bayernportal bürgerfreundlich und einfach abgerufen werden.

Die Gemeinde Grünwald hat das Zertifikat „Digitales Amt“ beim Bayerischen Staatsministerium für Digitales beantragt und erwartet zeitnah die Verleihung.

Datenstand vom 27.04.2022 12:27 Uhr