Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:46 Uhr bis 19:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2022;
3 Öffentliche Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Mensabetrieb im Staatlichen Gymnasium Grünwald; Vergabe;
4 Kostenausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9); Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9);
5 Ersatzbeschaffung Kommunal-LKW mit Zubehör; Vergabe;
6 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
7 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
9.2 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
9.3 Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;
9.4 Anfrage GR-Mitglied Steininger;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 29.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Öffentliche Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Mensabetrieb im Staatlichen Gymnasium Grünwald; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald ist Sachaufwandträgerin des Staatlichen Gymnasiums Grünwald. Das Gymnasium mit heute ca. 800 Schülern und ca. 70 Lehr – und Verwaltungskräften wird als offene Ganztagsschule bzw. im Modell einer teilgebundenen Ganztagsschule betrieben. Die Gemeinde Grünwald ist deshalb beschaffungspflichtig für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrer und Verwaltungskräfte mit Schulverpflegung. 

Die Schule verfügt seit Schulbeginn im Jahr 2014 über einen Mensabetrieb mit Küche, Nebenräumen, Speisesaal und Kiosk mit Getränkeautomaten in der Aula sowie über ein modernes Schüler Café mit Außenbereich. 

Die Gemeinde Grünwald ist vergaberechtlich gehalten, Dienstleistungen und Konzessionsvergaben turnusmäßig neu auszuschreiben. Nachdem der Mensabetrieb erstmals 2014 vergeben und seitdem durchgehend von einem Gastronomen betrieben wurde, war die Neuausschreibung des Mensabetriebs im Wege der Dienstleistungskonzession geboten. 

Nach dem im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung geltenden Schwellenwert für Konzessionsvergaben (die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgte im Staatsanzeiger am 04.01.2022, der Schwellenwert beträgt seit 01.01.2022  5.382.000,00 €) und den für die Schätzung der Gemeinde erforderlichen Umsatzangaben des beauftragten Gastronomiebetriebs für die vergangenen Jahre, konnte die Vergabe der Dienstleistungskonzession unter Berücksichtigung aktueller Preisschwankungen im Weg einer öffentlichen Ausschreibung durchgeführt werden. 

Gefordert wird von Seiten der Gemeinde Grünwald eine gesunde und ernährungsphysiologisch wertvolle Frischeküche entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. 

Das Vertragswerk beinhaltet detaillierte Vorgaben zu den Menülinien, Inhaltsstoffen und Speisenplänen. Vorgegeben sind mittäglich mindestens zwei Menülinien mit Suppe/Vorspeise, Hauptgericht und Dessert sowie Salatbar. 

Ein Hauptgericht muss eine Fisch- oder Fleischspeise mit zwei Beilagen (eine Gemüsebeilage und eine Sättigungsbeilage) enthalten, das zweite Hauptgericht muss sich vom Erstgericht unterscheiden und kann ein vegetarisches, ein veganes Gericht, eine Süßspeise oder ein ovo-lacto-vegetarisches Menü enthalten. 

Neben den beiden Menülinien sind zwei Aktionsgerichte (Hauptgerichte) für maximal je 4,50 € anzubieten. Zum Aktionsgericht kann für je 1,00 Euro ein Dessert bzw. ein Beilagensalat dazu genommen werden.

Jede Menükomponente bzw. Beilage ist vom Konzessionsnehmer getrennt anzubieten und zu bepreisen. Nachschlagportionen sind zu reduzierten Preisen anzubieten. Jedes Gericht kann auch als reines Bio-Gericht angeboten werden. Die Speisen sollen überwiegend > 50 % aus regionalem und zertifiziertem Anbau (z. B. Marine Stewardship Council (MSC) Siegel, Biosiegel des Freistaates Bayern, Naturland usw.) stammen und sich am Saisonkalender für Obst und Gemüse des Bundeszentrums für Ernährung orientieren.

Die Bezahlung der Speisen erfolgt über ein vom Konzessionsnehmer zu stellendes elektronisches Bezahlsystems direkt mit den Eltern, unmittelbar nach Auswahl der Speisen und Getränke durch die Schüler.

Die Konzession ist ausgelegt für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren. Sie beginnt am 01.09.2022 mit einer Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich viermal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten zum 31.08. eines Kalenderjahres gekündigt wird. Die Konzession endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, längstens mit Ablauf des 31.08.2027. 

Der Mensabetrieb wird vom Konzessionsnehmer auf eigenes unternehmerisches Risiko geführt. Die Abfrage von Angebotsvergleichspreisen im Ausschreibungsverfahren war daher nicht geboten. Der Konzessionsnehmer trägt sämtliche mit dem gastronomischen Betrieb zusammenhängenden Kosten, insbesondere den Wareneinkauf, die Personal- und Personalschulungskosten, die Versicherungsleistungen und den Hygieneaufwand und kalkuliert seine Einzelverkaufspreise auf eigenes unternehmerisches Risiko (Ausnahme: anzubieten sind  schultäglich zwei Aktionsgerichte für je 4,50 €, wahlweise zuzüglich mit Dessert und/oder Beilagensalat für je 1,00 €). 

Um eine qualitativ hochwertige Schulverpflegung entsprechend den ausgeschriebenen Vertragsinhalten im Interesse der Schülerklientel dauerhaft zu gewährleisten, stellt die Gemeinde Grünwald dem Konzessionsnehmer den Mensabetrieb samt Inventar, Bauunterhalt und Betriebskosten für Gas/Wärme, Wasser Strom und Müllentsorgung unentgeltlich zur Verfügung. 

Die Öffnung der Angebote erfolgte planmäßig am 07.03.2022 um 10.00 Uhr. Termingerecht eingegangen ist ein gültiges Angebot der Fa. Zinner KG, Köglweg 5, 82024 Taufkirchen, dem bisherigen langjährigen Betreiber der Mensa. 

Ferner erreichten uns zwei weitere Angebote bzw. Interessensbekundungen, die allerdings erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingingen, so dass diese beiden Angebote vom Vergabeverfahren als verspätet auszuschließen waren.  

Das Ausschreibungsverfahren sah eine zweistufige Teststellung mit Bewertung der Speisenpläne und einer anschließenden Verkostung vor. Mangels vergleichbarer Angebote erübrigte sich die Durchführung der Teststellung. 

Nach positiver Gewerbezentralregisterauskunft - betreffend die Fa. Zinner KG - liegt Entscheidungsreife des Vergabeverfahren vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt den Zuschlag der öffentlichen Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Mensabetrieb im Staatlichen Gymnasium Grünwald, Laufzorner Straße 1, 82031 Grünwald an die Firma Zinner KG, Köglweg 5, 82024 Taufkirchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Kostenausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9); Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Durch die Änderung des BayEUG wurde in Bayern nach über 10 Jahren des achtjährigen Gymnasiums wieder das G9 eingeführt, das mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 im Schuljahr 2018/2019 bereits begonnen hat. Der Anspruch der Sachaufwandsträger auf Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip wurde seitens des Freistaates Bayern grundsätzlich anerkannt. Details des Kostenausgleichs sind in der am 11.12.2019 veröffentlichten Bekanntmachung geregelt. 

Da zum einen die G9-bedingten Mehrbedarfe im Landkreis München voraussichtlich nicht immer vor Ort an der betreffenden Schule, sondern auch durch Erweiterungen benachbarter Schulen oder den Neubau von Gymnasien an anderen Standorten im Landkreis gedeckt werden sowie aufgrund der Komplexität und Besonderheit bezüglich der Sachaufwandsträgerschaft für Gymnasien im Landkreis München durch „Zweckverbände“ und „Gemeinden mit Zweckvereinbarung“ wurde die Landkreisverwaltung 2018 von den Kreisgremien beauftragt, mit dem Freistaat Bayern eine Sondervereinbarung zum Ausgleich der konnexitätsrelevanten Baukosten zur Einführung des G9 im Landkreis München abzuschließen. 

Hierin sollte möglichst ein Pauschalausgleich für den gesamten Landkreis München festgelegt werden, der für neue Schulbauten und notwendige Erweiterungen verwendet wird.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bauen und Schulen des Landkreises München vom 11.06.2018 wurde die Landkreisverwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern bezüglich des Abschlusses einer Sondervereinbarung zum Ausgleich der konnexitätsrelevanten Baukosten im Landkreis München zu führen. 

Mit Mail vom 15.05.2020 wurden dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) im Zuge der Ausarbeitung der Sondervereinbarung aufgetauchte offene Fragen zum Regelungskonzept seitens der Landkreisverwaltung zugesandt, die mit Schreiben des StMUK vom 25.05.2020 beantwortet wurden:

  • ohne weiteren Nachweise wird zur Vereinfachung des Verfahrens für den Landkreis München nach der Bekanntmachung eine Schülerzahl von 15.018 für die aktuell verfügbare Raumkapazität anerkannt (nicht die tatsächliche Raumkapazität, die im Rahmen einer Umfrage abgefragt wurde) 

  • nach Projektion der Schülerzahlen auf das Schuljahr 2025/26 gem. Nr. 3.3 der Bekanntmachung (auf Basis der Schülerzahlen 2019/2020; ohne Unterföhring) ergibt sich eine Schülergesamtzahl für das Schuljahr 2025/26 von 15.976, zzgl. eines zusätzlichen G9-bedingten Zuges am Gymnasium Unterföhring (165)

  • projizierte Schülerzahl auf das Schuljahr 2025/26                                   15.976
rechnerisch verfügbare Raumkapazität gem. Bekanntmachung        15.018
G9-bedingter Raummehrbedarf (ohne GY Unterföhring)        958
zzgl. ein zusätzlicher G9-bedingter Zug am GY Unterföhring        165
G9-bedingter Raummehrbedarf        1.123

  • die Höhe der nach FAG zuweisungsfähigen Kosten muss zunächst feststehen, da diese ohnehin gewährt werden und dafür deshalb kein Konnexitätsausgleich nötig ist. Eine Auszahlung der Konnexitätsleistung kommt daher erst im Anschluss in Betracht. Eine weitere Pauschalierung der Konnexitätsleistung ist im Blick auf die Abhängigkeit der Höhe des Konnexitätsanspruchs von der ohnehin bereits zugeflossenen Höhe der FAG-Förderung nicht möglich. 

Auf Nachfrage, aus welchen Gründen eine weitere Pauschalisierung abgelehnt wird, teilte das StMUK mit Schreiben vom 03.02.2021 Folgendes mit:

  • bei einer über die Bekanntmachung hinausgehenden Pauschalierung ist es möglich, dass der zu leistende Kostenausgleich höher oder niedriger ausfällt als der nach der Bekanntmachung zu leistende Kostenausgleich 

  • soweit der Kostenausgleich durch diese Pauschalierung höher würde, könnten sich andere Landkreise und kreisfreie Städte auf Gleichbehandlung berufen und einen ebenso pauschalierten Kostenausleich fordern. Damit würde die Bekanntmachung wegen der Besonderheiten eines Landkreises für alle ihren Sinn verlieren. 

  • soweit der Kostenausgleich durch diese Pauschalierung niedriger würde, müsste dies für alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte auch in ihrer jeweiligen Situation nachvollziehbar sein. Es liegt aber auch nicht im Interesse des Freistaats, den Landkreis München insoweit zu benachteiligen. Die Gleichbehandlung aller Landkreise und kreisfreien Städte ist das erklärte Ziel des Freistaats. 

Aufgrund der Ablehnung einer Pauschalierung wurde im Februar 2021 die Erstellung eines Entwurfs einer Verfahrensvereinbarung bei der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in Auftrag gegeben, der am 24.03.2021 vorgelegt und nach Freigabe durch den Landrat am 22.05.2021 zur Abstimmung an das StMUK übersendet wurde.


Eckpunkte des Entwurfs der Verfahrensvereinbarung:

  • Anerkennung des genannten kalkulatorischen baulichen G9-Mehrbedarfs durch alle Beteiligten (Landkreis, Zweckverbände, Gemeinden); insgesamt für 1.123 Schülerinnen und Schüler 
  • Anteilige Verteilung des Mehrbedarfs auf die jeweiligen Sachaufwandsträger, unter Nivellierung des kalkulatorischen Minderbedarfs    für Minderbedarf besteht kein Ausgleichsanspruch 
  • mehrere Sachaufwandsträger können sich auf ein gemeinsames Konzept zur Deckung des G9-bedingten Baubedarfs einigen 
  • hierzu sind schriftliche Erklärungen des Sachauftragsträgers, der den G9-bedingten Baubedarf aufnimmt (unter Angabe der betroffenen Schülerzahlen des abgebenden und des aufnehmenden Gymnasiums) mit der Antragstellung vorzulegen
  • der Landkreis ist berechtigt, den auf das jeweilige Gymnasium entfallenden G9-bedingten Baubedarf auf das Gymnasium eines anderen Sachaufwandsträgers mit Zustimmung des übernehmenden Sachaufwandsträger zu übertragen, wenn ein Sachaufwandsträger bis zum 01.01.2023 eine Vorplanung nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 HOAI nicht der Bewilligungsbehörde und dem Landkreis vorgelegt hat

Da entsprechend Art. 83 Abs. 3, Abs. 6 der Bayerischen Verfassung (sog. Konnexitätsprinzip) den Gemeinden und dem Landkreis ein Anspruch auf Ausgleich des Mehraufwands zusteht, müssen neben den Zweckverbänden als Sachaufwandsträger auch alle Gemeinden des Landkreises sowie der Landkreis der Vereinbarung zustimmen.

Nachdem seitens des StMUK mit Mail vom 07.12.2021 mitgeteilt wurde, dass nach Abstimmung innerhalb der Staatsregierung der Entwurf der Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasium (G9) als unterschriftsreif erachtet wird und der Kreistag dieser mit Beschluss vom 13.12.2021 zugestimmt hat, sollen nun die betreffenden Gremien der Zweckverbände und Gemeinden einen Beschluss über den Entwurf der Verfahrensvereinbarung herbeiführen.

Beschluss

Der Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) wird zugestimmt.

1. Bürgermeister Neusiedl wird bevollmächtigt, die vorliegende Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Ersatzbeschaffung Kommunal-LKW mit Zubehör; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Mercedes-Benz-LKW 1828 (M - 10289, Erstzulassung: 2001, Laufleistung:158.161 km) muss Aufgrund des hohen Alters und immer größer werdender Reparaturkosten ersetzt werden. Das Bauamt hat daraufhin mit dem Ingenieurbüro Bischel eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung eines LKW durchgeführt.

Vorab wurde geprüft, ob ein rein elektrischer Antrieb möglich ist, Arbeitsgeräte in dieser Größe sind jedoch derzeit noch nicht erhältlich.

Acht Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert, zur Submission am 03.03.2022 lagen zwei Angebote vor. 

Das angebotene Fahrzeug besteht aus vier Bauteilen (Los1: Fahrgestell, Los2: Wechselaufbau, Los3: Schneepflug, Los4: Ladekran).

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter der Lose 1-4, die Firma Baywa AG aus 81925 München mit einer Bruttoangebotssumme von insgesamt 434.231,00 €. 

Auf den Haushaltsstellen 63000.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) und 67500.9350 (Vermögenserwerb Straßenreinigung) sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Lieferung eines Kommunal-LKW`s mit Ladekran und Winterdienstausrüstung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Baywa AG 81925 München mit einer Bruttoangebotssumme von insgesamt 434.231,00€ zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 63000.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) und 67500.9350 (Vermögenserwerb Straßenreinigung) sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 9
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9.1. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 9.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld dankt Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl und der Verwaltung, dass die beschränkten Halteverbotsschilder an der Laufzorner Straße umgesetzt wurden.

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9.2. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 9.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld trägt vor, dass im gemeindlichen Amtsblatt Isar-Anzeiger kürzlich die angepassten Preise für die Fernwärmeversorgung zum 01.05.2022 durch die Erdwärme Grünwald GmbH veröffentlicht worden sind. Auf der Homepage der Erdwärme Grünwald GmbH ist bislang darüber noch keine Information ersichtlich. Es wird um zeitnahe Aktualisierung der Datenlage gebeten.

Desweiteren sind die Inhalte der AVBFernwärmeV ebenfalls novelliert worden und entsprechend durch die Erdwärme Grünwald GmbH darzustellen

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine zeitnahe Überprüfung der genannten Inhalte durch die Erdwärme Grünwald GmbH zu. 

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9.3. Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 9.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld bittet um Mitteilung des aktuellen Sachstandes zum Thema Glasfaserausbau in Grünwald. 

Bauamtsleiter Rothörl gibt dazu bekannt, dass exakt heute im Portal „aumass“ der Startschuss für die Ausschreibung „Betreiberauswahl“ veröffentlicht wurde. 

Das zuständige Ingenieurbüro Ledermann hat hier in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Ruhrmann und der Gemeinde Grünwald das Verfahren vorangebracht, so dass die Gemeinde Grünwald nunmehr als eine der ersten Gemeinden in Deutschland nach dem aktuell gültigen „Graue Flecken-Förderprogramm“ des Bundes die Ausschreibung starten konnte.

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9.4. Anfrage GR-Mitglied Steininger;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 9.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger frägt an, ob man bei der Planung von Photovoltaik-Anlagen speziell auf Flachdächern durch das Bauamt prüfen könne, ob hier Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung möglich sind. 

1. Bürgermeister Neusiedl führt dazu aus, dass man dies zusammen mit dem Umweltamt in Bezug auf Effizienz genau untersuchen müsse – gleichwohl sind Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung bei der Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Datenstand vom 01.06.2022 12:49 Uhr