Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:21 Uhr bis 22:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2022;
3 Antrag auf Auskunft und Information bezüglich der Neugestaltung der Ortsmitte; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2022; Entscheidung über das weitere Vorgehen;
4 Überarbeitung und Anpassung der Preisgestaltung bei der Erdwärme Grünwald GmbH; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 27.06.2022;
5 Information zu Energiesparmöglichkeiten der Gemeinde; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 13.07.2022;
6 Wegfall der Ballungsraumzulage und Gewährung der Großraumzulage München für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald;
7 Resi-Friedel-Stiftung; Nachwahl bzw. Neubenennung von Kuratoren;
8 Widmung Südliche Münchner Str. 12 - 14 (Zufahrt und Stellflächen) Grundstücke Fl.Nrn. 487/3, 487/6 u. 492/6 Gemarkung Grünwald;
9 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald;
10 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
11 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
13.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Portenlänger aus der GR-Sitzung vom 31.05.2022;
13.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der GR-Sitzung vom 31.05.2022;
13.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
13.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
13.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair G.;
13.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 28.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Auskunft und Information bezüglich der Neugestaltung der Ortsmitte; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2022; Entscheidung über das weitere Vorgehen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 19.11.2019 behandelte der Gemeinderat unter dem Vorsitz des 2. Bürgermeisters Weidenbach den Antrag aus der Bürgerversammlung von Herrn Krumbholz auf Umgestaltung der Ortsmitte.

Wegen der Corona-Pandemie wurde die weitere Bearbeitung des Antrags erstmal zurückgestellt, da die Verwaltung staatliche Aufgaben vom Landratsamt München (Kontaktmanagement und Corona-Testzentrum) übernehmen musste.

Das Verkehrsplanungsbüro Stadt-Land-Verkehr überprüfte bis November 2020 die Möglichkeit der Einbahnstraßenregelung in der Rathausstraße. Hierüber wurde in der Verwaltungsaus-schusssitzung am 19.01.2021 abgestimmt. Der Verwaltungsausschuss beschloss keine bauliche Veränderung im Sinne eines Umbaus der Rathausstraße in eine Fahrradstraße vorzunehmen. Die Möglichkeit einer Einbahnstraßenregelung musste vor Beauftragung des Planungsbüros für die Umgestaltung vollzogen werden.

Ende November wurde der Verwaltung das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder vorgeschlagen.

Am 02.12.2020 bewarb sich das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder für die Umgestaltung des Marktplatzes.

Da wegen Corona das Planungsbüro nicht von Rosenheim nach Grünwald kommen durfte, konnte der Ortstermin erst im März stattfinden.

Damit das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder die richtige Grundlage für die Planung hat, wurden am 05.02.2021 die bestehenden Pläne übersandt.

Am 25.02.2021 fand die Terminvereinbarung für einen Ortstermin statt.

Der Ortstermin fand dann am 11.03.2021 statt. An diesem Ortstermin haben Herr 1. Bürgermeister Neusiedl, Herr Bauamtsleiter Rothörl, Herr Hauptamtsleiter Dietz, Frau Ordnungsamtsleiterin Unterreiner, Herr Finsterwalder vom Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder und Herr Schollerer vom Ingenieurbüro Roplan teilgenommen. An diesem Ortstermin wurde der gesamte Bereich besichtigt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Am 16.03.2021 wurden von Seiten des Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder weitere Unterlagen angefordert.

Daraufhin wurde am 22.04.2021 von Seiten des Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder ein Angebot zur Machbarkeitsstudie übersandt. Hierzu hatte das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder schriftlich erklärt, dass die Angebotserstellung einige Zeit in Anspruch nahm, da Herr Schollerer bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Straßenbauamt geführt hat. Das Angebot beinhalte die Betrachtung des innerörtlichen Verkehrs sowie eine mögliche neue Dorfstruktur. Hierfür wurde eine Leistungssumme von 12.943,39 € genannt und diese von der Gemeinde Grünwald beauftragt.

Am 06.05.2021 war ein Abstimmungstermin zwischen der Verwaltung und dem Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder anberaumt. Am 06.05.2021 vormittags teilte Herr Finsterwalder mit, dass Herr Schollerer erkrankt sei und deswegen der Termin auf unbestimmte Zeit verschoben werden müsste.

Am 19.05.2021 wurden zwischen der Verwaltung und dem Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder folgende Themen besprochen:

  • Tempo 20-Zone (analog „Geschäftsstraße“) mit ausgewiesenen Stellplätzen und anderen Belägen unter Einbeziehung der besprochenen Höhenveränderung (Planung Herr Heitzer vom 17.08.2018)/ -Angleichung der Straßenquerschnitte (barrierefrei)

  • Fußgängerzone vor dem „Alten Wirt“ / barrierefrei – Wegfall von Stellplätzen (diese werden in geringerer Stückzahl woanders platziert) – Zufahrt vor dem Hotel für Gäste frei / bzw. Anlieferung in der Zeit von 07.00 – 09.00 Uhr frei – 

  • Planung Höhen/Aufbau Rathausplatz

  • Kurzprüfung / Auswirkungen - Fahrradspur entlang der Rathausstraße bis zum Marktplatz/Emil-Geis-Straße – entgegen der Einbahnregelung

Das Planungsbüro wurde am 27.07.2021 von Seiten der Verwaltung angeschrieben, wann die Gemeinde Grünwald mit der Entwurfsplanung rechnen kann.

Am 28.07.2021 teilte Herr Finsterwalder mit, dass der Plan noch zur abschließenden Kontrolle bei Herrn Schollerer liegt. Sobald der Plan freigegeben ist, wird mit der Gemeinde Grünwald ein Termin vereinbart.

Die Verwaltung bekam am 09.08.2021 den ersten Entwurf der Planung. 

Daraufhin prüfte die Verwaltung den ersten Entwurf und bat am 20.08.2021 darum, eine weitere Variante auszuarbeiten. Bei dieser Variante sollten die Stellplätze vor dem Alten Wirt Längsparkplatz bleiben und die bestehenden Parkplätze vor der Reinigung sollten auch belassen werden. Daraufhin übersandte am 13.09.2021 das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder einen neuen Entwurf.

Am 18.10.2021 fand ein Besprechungstermin mit 1. Bürgermeister Neusiedl, 2. Bürgermeister Weidenbach, Herrn Finsterwalder und Herrn Schollerer im Rathaus zu dem Planentwurf statt. 

In diesem Termin wurde besprochen, dass der Istzustand vom Planungsbüro nicht richtig aufgenommen wurde. Auch wurden Parkplätze vor Grundstückseinfahrten gezeichnet. Zusätzlich wurden vom Planungsbüro Privatflächen überplant. Hierzu teilte die Verwaltung dem Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder mit, dass die Gemeinde Grünwald keinen Zugriff auf diese Flächen hat. Von Seiten der Verwaltung wurde nochmals der Höhenunterschied beim Vinzenz Murr besprochen, da dieser noch nicht Teil der Planung war. 

Außerdem wurde die Problematik des gegenläufigen Radverkehrs auf der Rathausstraße besprochen. Denn im Bereich der Treppe vom Rathaus zur Rathausstraße ist die Straßenbreite zu eng, um einen gegenläufigen Radverkehr unterzubringen. Herr Schollerer teilte bei diesem Gespräch mit, dass die Treppe zum Rathaus mit der Stützmauer komplett versetzt werden müsste. 

Vom Planungsbüro kam der Vorschlag, den Radverkehr über den Luitpoldweg gegenläufig von der Rathausstraße abzuleiten. Der Planentwurf sah neue Bäume am Rathausplatz vor. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass es sich hier um die Feuerwehrzufahrt für das Rathaus und den Kurz´nhof handelt. Nachdem auf der Tiefgarage keine Humusüberdeckung aufgebracht werden kann, ist es nicht möglich, hier Bäume anzupflanzen. Desweiteren befindet sich die Fläche nicht im Gemeindeeigentum.

Die Gemeinde Grünwald bekam am 22.11.2021 einen geänderten Planentwurf vom Planungsbüro. Bei diesem Planentwurf waren wieder die Eigentumsverhältnisse nicht berücksichtigt. Weiterhin wurden auch die Höhenverhältnisse im Bereich des Vinzenz Murr nicht berücksichtigt. 

Am 05.02.2022 wurde bezüglich eines weiteren Termins beim Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder angefragt.

Auch am 15.02.2022 wurde nochmals schriftlich Kontakt mit dem Planungsbüro aufgenommen, um einen weiteren Abstimmungstermin zu bekommen.

Am 24.03.2022 wurde telefonisch Kontakt mit dem Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder aufgenommen. Dies blieb ohne Erfolg.

Daraufhin meldete sich am 05.04.2022 das Planungsbüro mit Terminvorschlägen, so dass am 12.04.2022 ein weiterer Termin im Rathaus stattfand. Das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder konnte sich erst am 05.04.2022 krankheitsbedingt zurückmelden.

In dem Termin am 12.04.2022 mit 1. Bürgermeister Neusiedl, 2. Bürgermeister Weidenbach, Herrn Hauptamtsleiter Dietz, Herrn Finsterwalder und Herrn Schollerer wurden nochmals die verschiedenen Punkte, wie Höhenausgleich, Eigentumsverhältnisse, Parkplätze usw. angesprochen, da diese immer noch keine Berücksichtigung in dem Planentwurf gefunden hatten.

Am 13.05.2022 teilte das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Finsterwalder der Gemeinde Grünwald mit, dass die bisherige Zusammenarbeit beendet wird. Das Planungsbüro begründete die Beendigung damit, dass die Anforderungen, wie z. B. Höhenausgleich, Parkplätze, Problematik Radverkehr gegenüber den Vorstellungen des Planungsbüros so weit auseinander lagen, dass diese die Zusammenarbeit beendet haben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass allen Gemeinderatsmitgliedern die Entwurfspläne der bisherigen Umgestaltung des Marktplatzes übersandt werden. In einer der nächsten Sitzungen wird dann über die Entwurfspläne beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Überarbeitung und Anpassung der Preisgestaltung bei der Erdwärme Grünwald GmbH; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 27.06.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 4

Sachverhalt

In seinem Antrag vom 27.6.2022 bittet GR-Mitglied Zeppenfeld (SPD) die Erdwärme Grünwald GmbH die bisherige Preisgestaltung bei privaten Haushalten zu überprüfen und anzupassen. Dabei soll das Energiesparen im Hauptfocus stehen.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt durch die Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald Gmb:

Die Preisstruktur der EWG enthält drei Preisbestandteile:
  1. Arbeitspreis für die verbrauchte Wärmeenergie
  2. Leistungspreis für die Vorhaltung und Bereitstellung der bestellten Leistung inkl. Hausanschluss und Wärmeübergabestation
  3. Messpreis für die eichrechtlich korrekte Messeinrichtung zur Verbrauchsabrechnung

Die vertraglich vereinbarten Preise basieren auf den Vorgaben der AVBFernwärmeV und werden regelmäßig auf ihre AVB-Fernwärmekonformität hin überprüft.

Der Arbeitspreis unterliegt folgender Preisgleitung:

Der Arbeitspreis
  • ist zu 15% an die Entwicklung von Investitionskosten gebunden, 
  • zu 35% an den Wärmepreisindex und 
  • zu 35% an die Entwicklung des Strompreises. 
  • 15% sind fix.

Darüber hinaus gewährt die EWG allen Privatkunden einen Rabatt i. H. v. 10 € netto auf den Arbeitspreis. 

Gemäß Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld möge die EWG Preismodelle entwickeln, die zum Energiesparen ermuntern sollen.

Vorgeschlagen wird hier die Schwerpunktverlagerung des Rabatts auf "Geringverbraucher".

Vorangestellt ist zu bedenken, dass der Wärmepreise der EWG gemäß Preisvergleichen, insbesondere des Branchenverbands AGFW, zu den günstigsten Wärmepreisen in ganz Deutschland zählt. Zudem handelt es sich äußerst klimafreundliche Wärme.

Diese außergewöhnlich günstige Preisgestaltung erfolgte auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses als Aufsichtsgremium der EWG, wobei beihilferechtliche, kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Grenzen der möglichen Preisgestaltung berücksichtigt wurden. Noch günstigere Preisgestaltungen führen gegebenenfalls zu Kollisionen mit den genannten rechtlichen Vorgaben.

Zum Vorschlag, Geringverbrauchertarife mit vergünstigten Konditionen einzuführen, ergeben sich folgende Fragen:

  • Ein geringer Energieverbrauch bedeutet keinesfalls, dass die verbrauchte Energie auch sparsam bzw. effizient eingesetzt wurde. Auch geringe Energieverbräuche können verschwenderisch eingesetzt, etwa bezogen auf die beheizte Fläche verheizt werden.
  • Die Überprüfung, ob von der EWG gelieferte Wärme effizient verwendet wurde, ist nicht möglich und würde zu einer nicht handhabbaren Komplexität des Preissystems führen. So müssten bei der Wärmeverwendung zu Heizzwecken etwa die Raumnutzungen festgestellt, und sodann die relative Heizintensität bestimmt werden. 
  • Überdies würde eine solche Tarifgestaltung offensichtlich auch ganz erhebliche datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen.   
  • Energiesparen wird üblicherweise durch hohe Arbeitspreise erreicht. Dies jedoch widerspricht der strategischen Ausrichtung der EWG und dem derzeit geltenden Preissystem. Hierüber sollen flächendeckend so schnell als möglich so viele Anschlüsse ans Fernwärmenetz der EWG realisiert werden, insbesondere um die CO2-Emissionen im Gebäudebereich möglichst weitgehend abzusenken.
  • Kleinverbraucher verursachen bei der EWG die gleichen Investitionskosten für Hausanschluss und Wärmeübergabestation wie Durchschnittsverbraucher. Über den gleichen Arbeitspreis wie bei Normalverbrauchern werden Kleinverbraucher daher bereits per se begünstigt.

Die Preisgestaltung und Preisgleitung der EWG haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Weichenstellungen des Gemeinderats aus der Vergangenheit gut und richtig waren: stabile Preise der letzten Jahre zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, selbst in den absolut überhitzten Märkten der vergangenen 10 Monate relativ moderate Preisanpassungen von Ø 13% auf das Gesamtpaket.  Diese Anpassung liegt weit unter den Preissprüngen im Gas- oder Heizölmarkt, die insbesondere für Erdgaskunden zum heutigen Tag eine Vervierfachung der Preise von 2021 bedeuten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag des Geschäftsführers Lederle der Erdwärme Grünwald GmbH und beschließt, den vorliegenden Antrag nicht weiter zu verfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Information zu Energiesparmöglichkeiten der Gemeinde; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 13.07.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Herr Verleger, Geschäftsführer des Grünwalder Freizeitparks führt folgendes aus:

Für den Grünwalder Freizeitpark kann ich berichten, dass wir seit Beschlussfassung am 7. November 2011 an der schrittweisen Umsetzung des einstimmig vom Bauausschuss beschlossenen „Energiekonzept für den Freizeitpark der Gemeinde Grünwald“ arbeiten u.a. mit den Meilensteinen
    • 2012 Komplettanschluss an die Geothermie
    • 2014 Sanierung Spielhallendach mit Photovoltaik
    • 2018 Sanierung Hauptgebäude mit Photovoltaik

Hinsichtlich Absenkung der Temperatur im Schwimmbad wie es aktuell von anderen Bädern gemacht und von der Dt. Gesellschaft für das Badewesen empfohlen wird ist zu berichten:

Aus der Bohrquelle in Laufzorn kommt ca. 120 Grad heißes Wasser. Dies versorgt in Grünwald die Erstkunden. Schon seit Dezember 2012 wird mit dem Rücklauf (Temperatur ca. 50 Grad) das Wasser im Schwimmbecken geheizt. Der Rücklauf also quasi der Rücklauf vom Rücklauf hiervon ist ca. 30 Grad warm und wird nun zum Abtauen von Schnee auf dem Kunstrasen genutzt. Eine Absenkung der Wassertemperatur würde daher keine Ressourcen einsparen, vielmehr wird die Energiequelle Geothermie durch das Energiekonzept optimal ausgenutzt.

Hinsichtlich Beleuchtung ist zu berichten: 

Nachdem der Anschluss sämtlicher Gebäude wurde die Umrüstung der Parkbeleuchtung und der Beleuchtungen im Schwimmbad auf LED in Angriff genommen. 

Es begann im Frühjahr 2016 mit der Deckenbeleuchtung in der Schwimmhalle, es folgte die Umrüstung der Unterwasserbeleuchtung des Erlebnis- und des Saunaaußenbeckens. 

2017 wurden alle Pollerleuchten und die insgesamt 68 Parklaternen auf die energiesparende, langlebige und nahezu wartungsfreie LED-Technologie in Eigenregie umgerüstet. 2018 folgte der Austausch der Flutlichter am Eislaufplatz, am Kunstrasen und am Hybridrasen. 

Diesbezüglich ist der Freizeitpark ist energietechnisch eine Vorzeigeeinrichtung geworden. Neben der Erdwärme kommen hier Wärmerückgewinnung, Solaranlagen, LED-Lampen und eine zukunftsorientierte Gebäudeleittechnik zum Einsatz. 

Richtig ist aber auch, dass für den Fall, dass Sie als Gemeinderat oder die Regierung allgemein eine weitere substantielle Absenkung des Energieverbrauches einfordern, dies nur auf Basis einer Einschränkung des Angebotes beim Eislaufplatz gehen würde. 

Diverse Eissportlaufplatzbetreiber haben bereits angekündigt die Saison später in der dann vermeintlich kälteren Jahreszeit zu starten und die Saison z.B. auf 2 Monate zu verkürzen, um so die energieintensiven Monate einzuschränken. Aktuell sieht die Verwaltung jedoch für eine derartige Entscheidung keinen Handlungsbedarf.


Herr Bauamtsleiter Rothörl führt folgendes aus:

Beginnend ab dem Amtsantritt von 1. Bürgermeister Neusiedl im Jahr 2002 hat die Gemeinde Grünwald nahezu alle gemeindlichen Gebäude von einem beauftragten Ingenieurbüro energetisch begutachten lassen. In den meisten Fällen wurde ein baulicher Vollwärmeschutz aufgebracht – damit konnte in punkto Wärmeerzeugung und Verbrauch enorm eingespart werden. 

Seit vielen Jahren stellt die Gemeinde Grünwald die Straßenbeleuchtung kontinuierlich auf energieeinsparende LED-Beleuchtung um – Effizienz und Kosteneinsparungen wurden in den gemeindlichen Gremien mehrfach vorgestellt. 

Seit 2011 versorgt die Erdwärme Grünwald alle kommunalen Gebäude mit zuverlässiger Wärme aus der Geothermie – wir in Grünwald sind damit unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Das Versorgungsnetz ist in Rekordzeit in 2017 fertiggestellt worden. Derzeit werden wegen starker Nachfrage von privaten Kunden weitere Hausanschlüsse gebaut. 

Jährlich findet am Wertstoffhof im Mai der beliebte Umwelttag statt. An diesem Umwelttag, wo Vertreter des Umweltamtes, der Erdwärme Grünwald GmbH, des Landkreises München / Energie und viele weitere Ansprechpartner alle Besucher gerne beraten, können sich interessierte Bürger über alle möglichen Energieeinsparmöglichkeiten und die staatlichen, insbesondere auch die kommunalen Förderprogramme der Gemeinde Grünwald informieren. 

Es gibt in ganz Deutschland keine Gemeinde dieser Größenordnung und in diesem Vergleich, die Photovoltaik-Anlagen so qualitätvoll und intensiv berät und überdies so stark fördert wie Grünwald.

Zum Sachvortrag der Bauverwaltung ergänzt die Leiterin der Hausverwaltung Frau Kautz, dass mittels der Gebäudeleittechnik ganzjährig die Daten der Heizungsanlagen aufgezeichnet und überprüft und auf dieser Grundlage die Anlagen kontinuierlich angepasst und optimiert werden. 

Nicht nur im Bereich der Straßenbeleuchtung, sondern auch in den Wohnhäusern und verschiedenen Einrichtungen erfolgt sukzessive die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED- und Energiesparlampen.

Bereits in der letzten Woche hat sich der Personalrat an alle Mitarbeiter gewandt mit Ideen und Denkanstößen zum Energiesparen für den dienstlichen und privaten Bereich.

Aus mietrechtlicher Sicht ist die Thematik Absenkung der Raumtemperatur kritisch zu sehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass in der Heizperiode (Oktober bis April) Raumtemperaturen zwischen 20°C und 22°C vorzuhalten sind. Sind diese Mindesttemperaturen nicht erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor, der vom Vermieter zu beseitigen ist. Solange dies nicht passiert, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Abhilfe könnte die Anpassung des Rechtsrahmens von Seiten der Bundesregierung dahingehend schaffen, dass ein Absenken der Mindesttemperatur möglich wäre.  Der Spitzenverband GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) hat bereits signalisiert, dass die Wohnungswirtschaft davon Gebrauch machen würde, jedoch nur im absoluten Ernstfall.

Die Hausverwaltung thematisiert mit den Mietern seit Jahren die Problematik des Energiesparens, sowohl bei Mietvertragsabschluss, als auch im laufenden Mietverhältnis, beispielsweise im Zuge der Heizkostenabrechnungen. Die Empfehlung des GdW, die Mieter zu Freiwilligkeit beim Energiesparen durch Aufklärung und Sensibilisierung für energiesparende Maßnahmen zu bewegen, ist auch aus Sicht der Hausverwaltung der passende Weg, denn es sollte nicht im Sinne der Gemeinde Grünwald sein, ihre Mieter, insbesondere die Vielzahl der älteren Mieter, die Kinder in den Kindertagesstätten und Schulen und die Mitarbeiter in den Büros frieren zu lassen. 

Wichtig ist ein gesundes Verhältnis zwischen Sparmaßnahmen und den Konsequenzen, die diese gegebenenfalls mit sich bringen bzw. dem Aufwand, den die Beseitigung eventueller Schäden nach sich zieht.

zum Seitenanfang

6. Wegfall der Ballungsraumzulage und Gewährung der Großraumzulage München für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Ballungsraumzulage

Die Gemeinde Grünwald gewährt ihren Beschäftigten auf Grundlage des -Tarifvertrages über eine ergänzende Leistung (TV-EL) sowie aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.03.2011- monatlich eine sog. Ballungsraumzulage. Zusätzlich wurde mit jedem Beschäftigten hierzu eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen.

Voraussetzung für die Gewährung der Ballungsraumzulage ist, dass sich sowohl die Dienststelle, wie auch der Hauptwohnsitz der/des Beschäftigten im sog. Verdichtungsraum München befinden. Der Verdichtungsraum München wird durch die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) festgelegt. 

Ziel dieser Zulage ist einen Ausgleich aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München zu schaffen.

Die Ballungsraumzulage beträgt für Beschäftigte seit 01.01.2021:

  • wenn das Einkommen den Grenzbetrag in Höhe von 3.844,78 € nicht übersteigt, 
    132,50 € (bei Vollzeitbeschäftigung, entsprechend anteilig bei Teilzeitbeschäftigung)

  • sowie zusätzlich, wenn das Einkommen den Grenzbetrag in Höhe von 5.354,10 € nicht übersteigt, pro Kind für das Kindergeld tatsächlich bezogen jeweils 35,34 € (bei Vollzeitbeschäftigung, entsprechend anteilig bei Teilzeitbeschäftigung)

Die Ballungsraumzulage beträgt für Auszubildende seit 01.01.2021:

  • wenn das Einkommen den Grenzbetrag in Höhe von 1.384,17 € nicht übersteigt, 66,24 € (bei Vollzeitbeschäftigung, entsprechend anteilig bei Teilzeitbeschäftigung)

  • sowie zusätzlich, pro Kind für das Kindergeld tatsächlich bezogen jeweils 35,34 € 
(bei Vollzeitbeschäftigung, entsprechend anteilig bei Teilzeitbeschäftigung, kein Grenzbetrag)

  • Die Grenzbeträge werden spätestens ab einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD erreicht. Die Personalkosten in Bezug auf die Gewährung der Ballungsraumzulage betragen jährlich ca. 250.000,- €


Großraumzulage München

Am 23.10.2019 hat die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A35 mit der Gewerkschaft ver.di zur sog. Münchenzulage zugestimmt. Diese Tarifvereinbarung trat am 01.01.2020 in Kraft.

Am 09.07.2019 hatte der Hauptausschuss des KAV Bayern bereits beschlossen, dass seine Mitglieder in der Gebietskulisse des Großraums München in entsprechender Anwendung des örtlichen Tarifvertrages über eine Münchenzulage für die Landeshauptstadt München diese Zulage auch gewähren können und zwar als sog. Großraumzulage München.

Eckpunkte der Großraumzulage

  • Für die Zahlung der Zulage gibt es – anders wie bei der Ballungsraumzulage – keine Grenzwerte. Die Höhe differiert vielmehr ausschließlich danach, in welcher Entgeltgruppe die Beschäftigten eingruppiert sind.

  • Anders als die Ballungsraumzulage muss nur der Sitz des Arbeitsgebers (und nicht auch der Hauptwohnsitz der/des Beschäftigten) im Großraum München liegen.

  • Teilzeitbeschäftigten stehen die Leistungen anteilig, d.h. entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten zu.

  • Die Großraumzulage wird nicht bei der Bemessung der Jahressonderzahlung berücksichtigt.

  • Die Großraumzulage ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

  • Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Gewährung der Großraumzulage ist eine Differenzierung nach Beschäftigungsgruppen (z.B. nur Arbeiterbereich) aufgrund der sonstigen Ungleichbehandlung unzulässig.

  • Eine gleichzeitige Zahlung der Ballungsraumzulage und der Großraumzulage ist unzulässig.

  • Die Zahlung der Großraumzulage kann für Beschäftigte in Verwaltungen, Betrieben und Einrichtungen beschlossen werden, die ihren Sitz in einer der Kommunen des Verdichtungsraumes München nach Anhang 2 der Anlage zum Landesentwicklungsprogrammes (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage) haben.

  • Der Tarifvertrag öTV A 35 zwischen der Landeshauptstadt München und ver.di ist nicht befristet, jedoch kündbar bis zum 31.12.2024. Eine Änderung des Tarifvertrages, die Arbeitsmarktlage und auch die Haushaltslage könnten den Hauptausschuss des KAV-Bayern jedoch dazu veranlassen, die Ermächtigung zur Zahlung zu widerrufen. Auch für den einzelnen Arbeitgeber können sich Umstände ergeben, die dazu zwingen, die Gewährung der Zulage widerrufen. Es empfiehlt sich daher dringend ein Widerrufsvorbehalt und eine auflösende Bedingung. Hierzu sollte neben der Beschlussfassung auch eine entsprechende einzelvertragliche Regelung mit allen Beschäftigten getroffen werden.

  • Die Einführung einer Großraumzulage ist gemäß Art. 75 Abs. 4 Nr. 4 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes mitbestimmungspflichtig.


Höhe der Großraumzulage

Die Großraumzulage sieht folgende Zahlungen vor:

  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung)

  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung)

  • Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung); Dieser Betrag ist dynamisch und nimmt entsprechend auch an Tarifsteigerungen teil

Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus)

  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus)


  • Teilzeitbeschäftigten stehen die oben genannten Leistungen entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßig tariflichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter zu.

  • In Einzelfällen, wenn eine Höhergruppierung an den Schnittstellen für die Höhe des Grundbetrages dazu führt, dass nach der Höhergruppierung weniger bezahlt wird als vorher, wird eine Ausgleichszulage gewährt.


Gründe für die beabsichtigte Umstellung von Ballungsraumzulage auf Großraumzulage München

Wie bereits ausgeführt gewährt die Gemeinde Grünwald ihren Beschäftigten bisher die Ballungsraumzulage. Anspruchsberechtigt sind hier diejenigen Beschäftigten, die ihren Hauptwohnsitz im Verdichtungsraum München (nach der Verordnung zum Landesentwicklungsprogramm) haben. Zusätzlich muss der Arbeitgeber seinen Sitz im Verdichtungsraum München haben.

Dies führt regelmäßig zu Ungleichbehandlungen im Bereich der Beschäftigten, da nicht alle Beschäftigten im festgelegten Verdichtungsraum München wohnen und leben. Als Beispiel ist hier u.a. zu nennen, dass der Beschäftigte aus Straßlach die Zulage nicht erhält, während sein Kollege aus Baierbrunn anspruchsberechtigt ist. Laufend sind hier die verschiedensten Fallkonstellationen möglich, die zu einer ähnlichen Ungleichbehandlung führen.

Auch unterliegt, wie beschrieben, die Ballungsraumzulage gewissen Grenzbeträgen, wonach eine Überschreitung zum Wegfall der Anspruchsberechtigung führt.

Im Gegensatz hierzu setzt die Großraumzulage München lediglich voraus, dass der Arbeitgeber seinen Sitz im Verdichtungsraum München hat und nicht zugleich auch der/die Beschäftigte. Auch unterliegt die Großraumzulage keinen Grenzbeträgen und wird, nach oben hin abgestuft, an die Beschäftigten aller Entgeltgruppen ausbezahlt.

Im Landkreis München gewähren u.a. nachfolgende Städte und Gemeinden bereits seit längerem die Großraumzulage (in Ablösung zur Ballungsraumzulage):

Landratsamt München, Gemeinde Oberhaching, Gemeinde Pullach, Gemeinde Taufkirchen, Gemeinde Unterhaching, Gemeinde Baierbrunn, Gemeinde Unterföhring, Gemeinde Kirchheim, Gemeinde Ottobrunn, Stadt Garching, Gemeinde Oberschleißheim, Stadt Unterschleißheim, Gemeinde Grasbrunn (nicht abschließend).

Der Personalrat der Gemeinde Grünwald hat mit Schreiben vom 06.04.2022 einen Antrag auf Gewährung der Großraumzulage München an die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald gestellt. Begründet wird der Antrag ebenfalls im Sinne der Gleichbehandlung aller Beschäftigten der Gemeinde Grünwald. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

Die derzeitigen Kosten für die Gewährung der Ballungsraumzulage betragen jährlich ca. 250.000 €.

Die Kosten für die Gewährung der Großraumzulage würden jährlich ca. 790.000,- € betragen.

Im Falle eines Wegfalls der Ballungsraumzulage und Gewährung der Großraumzulage würden dementsprechend 540.000,- € an jährlichen Mehrkosten entstehen.


Vorberatung in der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschuss am 14.07.2022

Der Sachverhalt wurde ausführlich in der Sitzung des Finanzausschusses am 14.07.2022 vorberaten. 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinderat einstimmig die die Ballungsraumzulage ab 01.08.2022 nicht weiter zu gewähren und entsprechend den Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2011 aufzuheben.

Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss dem Gemeinderat einstimmig den Beschäftigten der Gemeinde Grünwald eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A35 in der Fassung der 
2. Änderungsvereinbarung zu gewähren.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt die Ballungsraumzulage ab 01.08.2022 nicht weiter zu gewähren und entsprechend den Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2011 aufzuheben.

2. Der Gemeinderat beschließt den Beschäftigten der Gemeinde Grünwald eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A35 in der Fassung der 
2. Änderungsvereinbarung zu gewähren.

a) Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.

b) Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A35 nicht mehr erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage nach Maßgabe der öTV A35 widerruft.

c) Die Gewährung der Großraumzulage München steht zudem unter einem Widerrufsvorbehalt. Die Gemeinde Grünwald ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.

d) Die Gemeinde ist zudem berechtigt die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn sich die wirtschaftliche bzw. haushaltsrechtliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern sollte.

3. Für das Jahr 2022 entstehen aufgrund der Einführung der Großraumzulage München Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000,- € die durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuereinnahmen gedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Resi-Friedel-Stiftung; Nachwahl bzw. Neubenennung von Kuratoren;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Amtszeit der Kuratoren Heidemarie Witt und Günter Hintermaier endet regulär am 01.09.2022. Die Kuratoren werden grundsätzlich für eine Amtszeit von jeweils 3 Jahren bestellt.

Entsprechend § 7 Ziffer 2 der Satzung der Resi-Friedel-Stiftung wählt der Gemeinderat die jeweils weiteren Kuratoren.

Da das nächste Kuratorium der Resi-Friedel-Stiftung erst Ende des Jahres tagt, wurden die Mitglieder des Kuratoriums vor der eigentlichen Sitzung angehört. Die Mitglieder des Kuratoriums schlagen einstimmig dem Gemeinderat vor, die Amtszeiten der Kuratoren Heidemarie Witt und Günter Hintermaier um weitere 3 Jahre bis 01.09.2025 zu verlängern.

Vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderates, dass die Amtszeiten der Kuratoren Heidemarie Witt und Günter Hintermaier um weitere 3 Jahre verlängert werden, haben bereits beide Kuratoren einer Verlängerung telefonisch zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Amtszeit der Kuratoren Heidemarie Witt und Günter Hintermaier um weitere 3 Jahre bis 01.09.2025 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Widmung Südliche Münchner Str. 12 - 14 (Zufahrt und Stellflächen) Grundstücke Fl.Nrn. 487/3, 487/6 u. 492/6 Gemarkung Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Wie in nichtöffentlicher Sitzung des Finanzausschusses am 17.03.2022 bereits informiert, wird die Postbankfiliale in der Schloßstraße 23 geschlossen; dies hatte die Kündigung des Mietvertrages zwischen Postbank und Deutscher Post für die Postfiliale zur Folge.

Die Suche der Post selbst nach neuen Räumlichkeiten blieb erfolglos, ebenso die Suche nach einem Partner, der die Dienstleistungen übernehmen könnte. In Gesprächen mit Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl kommunizierten die Führungsspitze der Post und der regionale Politikbeauftragte für Bayern sehr deutlich, dass es künftig keine Postfiliale mehr in Grünwald geben würde und die Kunden auf andere Filialen im Umland ausweichen müssen.

Um dies zu vermeiden, eruierte die Verwaltung mögliche Ausweichquartiere. Die Räumlichkeiten in der Südlichen Münchner Str. 12a wurden von der Post als mögliche Interimsfiliale bestätigt. 

Von Seiten der Gemeinde waren vorab die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung als Postfiliale zu klären; die diesbezügliche Nutzungsänderung wurde in der letzten Woche vom Landratsamt München genehmigt, sodass von Seiten der Verwaltung der Mietvertrag zwischen Gemeinde und Post final auf den Weg gebracht werden konnte. Am Sitzungstag ging der von der Konzernzentrale unterzeichnete Vertrag im Rathaus ein und ist nunmehr durch Bestätigung durch den 1. Bürgermeister zustande gekommen. Die Übergabe der Räumlichkeiten wird in nächsten Tagen erfolgen. Nach Ausführung der erforderlicher Umbauarbeiten plant die Post den Filialbetrieb ab September. 

Im Zusammenhang mit der Nutzung als Postfiliale war es erforderlich, Zufahrtsmöglichkeiten und Stellplätze für die Postkunden und Anliefer- bzw. Abholmöglichkeiten für Post und DHL zu schaffen. Um keine Zeit zu verlieren, wurden alle erforderlichen Maßnahmen schon nach mündlicher Zusage durch Post veranlasst. Die Flächen sind nun öffentlich zu widmen.

Im Zuge der Verlegung der Postfiliale in das ehemalige „MAHAG-Gebäude“ an der Südlichen Münchner Straße 12 – 14 sind die erforderlichen Stellflächen für Kfz und Fahrräder öffentlich zu widmen. 

Die derzeitige Vorfahrtsfläche mit den Stellplätzen hat die Eigenschaft einer privaten Verkehrsfläche – um Verkehrsdelikten bei dem zu erwartenden Kundenaufkommen der Postfiliale entgegenzuwirken, ist die Widmung zu einer öffentlichen Ortsstraße erforderlich. 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. Die Widmung ist nach Art. 52 BayStrWG dieser Straßenzüge öffentlich bekanntzumachen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Widmung der Zufahrt und der ausgewiesenen Stellflächen an der Südlichen Münchner Straße 12 -14 (Grundstücke Fl.Nrn. 487/3, 487/6und 492/6 Gemarkung Grünwald) als öffentliche Straße nach Art. 52 BayStrWG.

Die Widmung ist durch die Verwaltung öffentlich bekanntzumachen. Das Straßenbestands-verzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 9

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald am 01. Juli 2022 wurden Herr Thomas Lix zum Kommandanten und Herr Peter Lix zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt.

Der Kreisbrandrat für den Landkreis München hat mit Schreiben vom 20. Juni 2022 erklärt, dass Herr Thomas Lix und Herr Peter Lix die fachlichen Voraussetzungen für das Amt erfüllen.

Herr Thomas Lix und Herr Peter Lix können somit von der Gemeinde Grünwald uneingeschränkt bestätigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Herrn Thomas Lix zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr und Herrn Peter Lix zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 10

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

zum Seitenanfang

11. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 11

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 12

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

zum Seitenanfang

13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13
zum Seitenanfang

13.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Portenlänger aus der GR-Sitzung vom 31.05.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger fragt an, ob die Gemeinde Grünwald wegen dem Wegräumen der Baumsperren am Isarradweg mit der zuständigen Landeshauptstadt München in Kontakt treten könnte. 

GR-Mitglied Reinhart-Maier teilt mit, dass am Isarradweg zwar die Baumstämme als Sperren weggeräumt wurden, aber stattdessen Verkehrszeichen mit „Fußgänger und Radfahrer gesperrt wegen Steinschlaggefahr“ aufgestellt wurden.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass Kontakt mit der Landeshauptstadt München aufgenommen wird. 

Beantwortung: 

Die ostseitigen Isarhänge von der Marienklausenbrücke bis zur Grünwalder Brücke befinden sich im Besitz der Landeshauptstadt München. Diese werden regelmäßig durch ein Büro für Geologie und Umwelttechnik auf Georisiken hin geprüft. Es bestehen immer noch akute Risiken aus Stein- und Blockschlag sowie Felssturzereignissen, sodass die betroffenen Bereiche gesperrt bleiben müssen, bis die Risiken beseitigt sind. Wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind, kann der gesperrte Abschnitt wieder freigegeben werden. Ein Zeitraum kann jedoch leider nicht genannt werden. 

zum Seitenanfang

13.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der GR-Sitzung vom 31.05.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob für die Sperrung des Bahnübergangs an der Südl. Münchner Straße ein Verkehrsführungskonzept für die Umleitung ausgearbeitet wird.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass dies eine Staatsstraße ist und somit das Staatliche Bauamt Freising, das Landratsamt München, die MVG, die Polizei und die Gemeinde Grünwald in Zusammenarbeit ein Verkehrsführungskonzept ausarbeiten.

Beantwortung:

In dem Zeitraum vom 01.08. bis vsl. 11.09.2022 findet die Gleiserneuerung des Bahnübergangs an der Südl. Münchner Straße statt. Während dieser Arbeiten kommt es zu einer halbseitigen Sperrung der Straße. Diese halbseitige Sperrung wird durch zwei Ampeln bedient. Der Geh- und Radweg kann auf beiden Seiten genutzt werden. Eine Vollsperrung ist nicht vorgesehen. 

zum Seitenanfang

13.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand der Fußgänger- und Fahrradbrücke von Grünwald nach Pullach ist.

Hauptamtsleiter Dietz führt aus, dass die Gemeinde Grünwald noch auf die naturschutzfachliche Standortprüfung wartet, die das Landratsamt München in Auftrag gegeben hat und bei Fertigstellung an die Gemeinden Grünwald und Pullach geben wollte. Leider hat vor einiger Zeit das Landratsamt München der Gemeinde Grünwald mitgeteilt, dass die Verantwortlichen für dieses Projekt im Landratsamt München wegen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie an andere Stellen versetzt wurden und dieses Projekt von Seiten des Landratsamtes München derzeit auf unbestimmte Zeit ruht.

zum Seitenanfang

13.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, inwiefern das Car-Sharing weitergeführt wird, nachdem das Vertragsverhältnis mit dem derzeitigen Anbieter wohl ausgelaufen ist.

Stellvertretender Hauptamtsleiter Pleithner erläutert, dass das Vertragsverhältnis kurzfristig vom derzeitigen Anbieter gekündigt wurde, da sich dieser einem anderen Geschäftszweig widmen wird.

Die Gemeinde Grünwald ist selbstverständlich bestrebt das Car-Sharing weiter anzubieten. Die Suche nach geeigneten Anbietern läuft bereits und es ist geplant, den zuständigen Gremien in einer Sitzung im Herbst entsprechende Vorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen.  

zum Seitenanfang

13.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wann die Stellenausschreibung betreffend dem/der Radverkehrsbeauftragten sowie der stellvertretenden Kulturamtsleitung erfolgten werden.

Stellvertretender Hauptamtsleiter Pleithner informiert, dass die Ausschreibungen im August und September stattfinden werden.

zum Seitenanfang

13.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, ob bei dem letzten Stadtradeln eine Ehrung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattgefunden hat.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung zu.

zum Seitenanfang

13.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, warum es für Mitarbeiter im Rathaus kein WLAN gibt.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine LAN-Verkabelung im Rathaus für die Arbeit am PC zur Verfügung steht.

zum Seitenanfang

13.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Grundwasserstand bei der Gemeinde Grünwald ist.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung zu. Die Grundwasserstände werden regelmäßig vom Wasserwerk überprüft. Trotzdem ist es gut, wenn in heißen Sommermonaten Wasser gespart wird.

zum Seitenanfang

13.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, warum der Blumenladen am Rathausplatz seine Blumen mit Wasser aus einem öffentlichen Hydranten gießen darf.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Wasserausgabestelle kein öffentlicher Hydrant ist. Die Wasserausgabestelle, aus der der Blumenladen sein Wasser bezieht, ist auf Privatgrund und somit der Vermieter des Blumenladens zuständig.

zum Seitenanfang

13.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair G.;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. fragt an, ob die 2 Einwurfbriefkästen am Standort der alten Post verbleiben, wenn die Post in die Südliche Münchner Straße umzieht. 

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Gemeinde hier keine Einflussmöglichkeit hat, aber die Post dahingehend befragen wird.

zum Seitenanfang

13.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 13.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier ist aufgefallen, dass in der Grünanlage am Marktplatz beim Kriegerdenkmal, ein neuer großer Abfallbehälter aufgestellt wurde. Offenkundig wird dieser per Solarzelle elektrisch betrieben. Was hat es damit auf sich?

1.Bürgermeister Neusiedl antwortet hierauf, dass aufgrund der hohen Frequentierung dieser Grünanlage die bisherigen Abfallbehälter nicht ausreichten. Deswegen wurde ein zusätzlicher Abfallbehälter mit einer integrierten Pressvorrichtung angeschafft und dort aufgestellt. Mit diesem neuen Abfallsystem lässt sich deutlich mehr Abfallvolumen entsorgen. 

Datenstand vom 11.10.2022 14:24 Uhr