Datum: 14.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:39 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Januar 2022;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 248/2 an der Wendelsteinstraße 21;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/1 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 67;
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/1 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 67;
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 514, Nähe Reitzensteinstr. 10;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Parkgarage Marktplatz - Überdachung der Aufzugsrotunde - Vorstellung der Abstimmungsergebnisse - Genehmigung;
10 Gemeindliches Wohnhaus Zeillerstr. 22a - Erneuerung der Dachdeckung - Genehmigung;
11 Energetische Sanierung Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - VE 02 Fensterarbeiten - Vergabe;
12 Energetische Sanierung Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - VE 03 Wärmedämmverbundsystem und Malerarbeiten – Vergabe;
13 Energetische Sanierung Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - VE 04 Zimmerer, Schreiner und Metallbauarbeiten – Vergabe;
14 Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark – Änderung der Decke im Innenbereich – Genehmigung;
15 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
15.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Januar 2022
15.2 Anfrage GR-Mitglied Ritz
15.3 Anfrage GR-Mitglied Schreyer
15.4 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Januar 2022

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Januar 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.01.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 248/2 an der Wendelsteinstraße 21;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Wendelsteinstraße 21, Grundstück Fl.Nr. 248/2 (Grundstücksgröße = 894  m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung; Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool auf dem gegenständlichen Grundstück nach Abbruch der Bestandsbebauung. Das Einfamilienhaus wird in E+1+D Bebauung geplant mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 50°. Das Dachgeschoß ist nachweislich kein Vollgeschoß. 
Das geplante Gebäude ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB in Verbindung mit der Ortsgestaltungssatzung zu beurteilen. Die Umgebungsbebauung ist stark von Satteldächern geprägt, in den letzten Jahren sind einzelnen Neubauten mit Walmdächern und auch ein Flachdachbau entstanden. Die Dachform ist kein Einfügungsparameter nach § 34 BauGB. Die Planung eines Walmdaches entspricht der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung und ist nicht zu beanstanden.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Haupt- und den Nebenanlagen werden eingehalten. Ein geplanter Freisitz an der Hauptanlage bis an die Grundstücksgrenze ist jedoch baurechtlich aufgrund der erforderlichen Abstandsflächen nicht möglich, da Mindestanforderung von 3 m zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden kann. Die Planung ist hier zu korrigieren. 

Die Abstandsflächen entsprechen der Festsetzung der Abstandsflächensatzung und sind einzuhalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich mit der geplanten Höhe und Geschossigkeit in die vorhandene Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein. 

Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit dem geplanten Giebel um 1,45 m überschritten. Innerhalb des üblichen Überschreitungsrahmens von maximal 1,80 m wird dies befürwortet.   

Die sonstigen relevanten Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Auf dem Grundstück befindet sich kein schützenswerter Baumbestand, es ist somit baumfrei. Zum Schutz der Nachbarbäume sind entsprechenden Schutzmaßnahmen zu beauflagen. Zur Begrünung entlang der Straße ist ein heimischer Laubbaum 1. Ordnung 5 xv. mDB mit Stammumfang 30 – 35 cm vorzusehen. Die geplante Begründung des Grundstücks ist in Ordnung.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen.

Die geplante Abgrabung innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet. 

Eine Abweichung von der festgesetzten Wandhöhe mit dem geplanten Giebel wird ebenfalls befürwortet.

Zum Schutz der Nachbarbäume sind geeignete Schutzmaßnahmen zu beauflagen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/1 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 67;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 67, Grundstück Fl.Nr. 612/1 (Grundstücksgröße = 2.459 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung 1. Änderung i.d.F. vom 23.11.2021 und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant nach Abbruch der flächigen Bestandsbebauung auf dem Eckgrundstück im Mündungsbereich der Gabriel-von-Seidl-Straße mit der Hubertusstraße die Errichtung zweier freistehender Einfamilienhäuser mit Doppelgarage und Nebenanlagen. Die Häuser werden von der Hubertusstraße erschlossen, dies wird positiv für den Verkehrsfluss auf der Gabriel-von-Seidl-Straße gewertet. 

Haus 1 wird in E+1+D-Bebauung mit einem Mansardenwalddach DN 52°/15° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt um ca. 29 m² geringfügig überschritten. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung sollte eine Befreiung innerhalb des 70 %-Überschreitungsrahmens befürwortet werden. 

Das Bauvorhaben fügt sich mit der Höhenentwicklung und der Geschossigkeit in die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein.

Die festgesetzten Baugrenzen sind mit dem geplanten Baukörper ebenfalls eingehalten.

Die geplante Abgrabung auf der Gebäudenordseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden. 

Das bestehende Gelände weist durch den Altbestand mit Tiefgarage nach Abbruch sehr unterschiedliche Geländehöhen auf. Aufschüttungen zur Herstellung einer nutzbaren und natürlichen Geländeverlaufs wie beispielsweise die Verfüllung der Tiefgaragenabfahrt sind notwendig. Gem. § 8 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung sind Abgrabungen und Aufschüttungen zulässig, wenn sie der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung dienen. Eine entsprechende Abweichung von der Festsetzung sollte für den vorliegenden Einzelfall befürwortet werden. 

Die sonstigen relevanten Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mit der geplanten Doppelgarage erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundfläche durch Nebenanlagen mit ca. 29 m² für die Zufahrt wird aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung befürwortet. 

Die geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen und wird befürwortet.

Eine Abweichung aufgrund einer notwendigen Geländeveränderung gemäß der vorgelegten Planung in Form einer Aufschüttung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück wird gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. Satz 1 Ortsgestaltungssatzung befürwortet.

Die notwendigen Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Bäume Nr. 503, 504 und 506 sind entsprechend zu beauflagen. Die in der Stellungnahme des Umweltamtes genannten Pflege- und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Baumbestandes sind zu beauflagen und durchzuführen. 

Die Baumschutzzäune sind vor Beginn der Abbrucharbeiten zu stellen und vom Umweltamt abnehmen zu lassen.

Für das Bauvorhaben ist eine baumschutzfachliche Begleitung bereits während der Abbrucharbeiten zum Schutz des Baumbestandes erforderlich und anzuordnen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/1 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 67;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 67, Grundstück Fl.Nr. 612/1 (Grundstücksgröße = 2.459 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung 1. Änderung i.d.F. vom 23.11.2021 und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant nach Abbruch der flächigen Bestandsbebauung auf dem Eckgrundstück im Mündungsbereich der Gabriel-von-Seidl-Straße mit der Hubertusstraße die Errichtung zweier freistehender Einfamilienhäuser mit Doppelgarage und Nebenanlagen. Die Häuser werden von der Hubertusstraße erschlossen, dies wird positiv für den Verkehrsfluss auf der Gabriel-von-Seidl-Straße gewertet. 

Haus 2 wird in E+D-Bebauung mit einem Satteldach DN 45° im spitz zulaufenden Grundstückseck geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt um ca. 20 m² geringfügig überschritten. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung sollte eine Befreiung innerhalb des 70 %-Überschreitungsrahmens befürwortet werden. 

Das Bauvorhaben fügt sich mit der Höhenentwicklung und der Geschossigkeit in die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein.

Die festgesetzten Baugrenzen sind mit dem geplanten Baukörper ebenfalls eingehalten.

Der geplante Giebel auf der Ostseite des Gebäudes überschreitet die festgesetzte Wandhöhe um ca. 35 cm. Eine Abweichung sollte wie üblich innerhalb des Überschreitungsrahmens on max. 1,80 m befürwortet werden.

Das bestehende Gelände weist durch den Altbestand mit Tiefgarage nach Abbruch sehr unterschiedliche Geländehöhen auf. Aufschüttungen zur Herstellung einer nutzbaren und natürlichen Geländeverlaufs wie beispielsweise die Verfüllung der Tiefgaragenabfahrt sind notwendig. Gem. § 8 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung sind Abgrabungen und Aufschüttungen zulässig, wenn sie der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung dienen. Eine entsprechende Abweichung von der Festsetzung sollte für den vorliegenden Einzelfall befürwortet werden. 


Die geplante Abgrabung auf der Gebäudewestseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden. 

Die sonstigen relevanten Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mit der geplanten Doppelgarage erfüllt. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundfläche durch Nebenanlagen mit ca. 20 m² für die Zufahrt wird aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung befürwortet. 

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen und wird befürwortet.

Die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit dem Giebel wird befürwortet. 

Eine Abweichung aufgrund einer notwendigen Geländeveränderung gemäß der vorgelegten Planung in Form einer Aufschüttung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück wird gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. Satz 1 Ortsgestaltungssatzung befürwortet. 

Der beantragten Fällung der Stieleiche Nr. 522 wird nicht zugestimmt. Der Baum ist mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu erhalten. 

Die in der Stellungnahme des Umweltamtes genannten Pflege- und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Baumbestandes sind zu beauflagen und durchzuführen. 

Die Baumschutzzäune sind vor Beginn der Abbrucharbeiten zu stellen und vom Umweltamt abnehmen zu lassen.
Für das Bauvorhaben ist eine baumschutzfachliche Begleitung bereits während den Abbrucharbeiten zum Schutz des Baumbestandes erforderlich und anzuordnen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 514, Nähe Reitzensteinstr. 10;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Nähe Reitzensteinstr. 10, Grundstück Fl.Nr. 514 (Größe = 13.796m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;

Das vorstehende Grundstück ist bis auf zwei kleinere Gebäude zu gewerblichen Zwecken unbebaut und durch zwei Gemeindestraßen (Dr.-Max-Straße im Westen und Reitzensteinstraße im Süden) erschlossen. 

Nach den Wünschen der Antragstellerin soll im nordwestlichen Grundstücksbereich ein Wohnhaus mit integrierter Garage errichtet werden. 

Der einschlägige Bebauungsplan Nr. B 35 regelt insbesondere das Maß der baulichen Nutzung – welches aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Größe des Grundstückes fraglos gut eingehalten werden kann. Weiter gilt der § 34 BauGB, wonach sich ein Vorhaben in Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. 

Die umliegende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung – so dass i.S. der Baunutzungsverordnung ein Reines Wohngebiet gegeben ist. Nachdem hier ein Wohnhaus realisiert werden soll – besteht hinsichtlich der Einfügung nach der Art der baulichen Nutzung kein Dissens. 

Auch die geplante Höhe des Wohnhauses in E + D – Bebauung mit einem Satteldach ist i.S. § 34 BauGB stimmig. Der in der Südansicht geplante Giebel entspricht den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung – weil sich der Giebel aus der darunterliegenden Wand entwickelt und die festgesetzten Abstände (z.B. 1,00m tiefer als die Firsthöhe) stimmen. Die Dachflächenfenster entsprechen der Ortsgestaltungssatzung. 

Der nach Süden hin geplante Rundbau erhält vorgelagert einen echten Wintergarten. Dieser Wintergarten ist thermisch vom Hauptgebäude getrennt, dort sollen dem Nutzungszweck entsprechend Pflanzen überwintern. 

Die Abstandsflächen liegen allesamt auf dem Grundstück. 

Zusätzlich zu der integrierten Garage sollen auf der Gebäudenordseite zwei oberirdische Stellplätze situiert werden – der Stellplatznachweis wird damit in ausreichender Weise geführt. 

Inwieweit geschützte Bäume von dieser Baumaßnahme berührt werden, erfahren wir über die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Unabhängig davon ist bei diesem Baugesuch alles eingehalten und somit zulässig und genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und zwei Stellplätzen herzustellen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor. 

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Antrag zum Umbau des Erdgeschosses und Neubau eines Obergeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 184/4 an der Kreuzeckstraße 8;

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9. Parkgarage Marktplatz - Überdachung der Aufzugsrotunde - Vorstellung der Abstimmungsergebnisse - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im Zuge der routinemäßigen Unterhaltsbegehungen wurde bereits im Jahr 2019 festgestellt, dass sich in der Parkgarage am Marktplatz einige Wasserschäden im Bereich des Aufzugs befinden. Eine Begehung mit dem Gutachter Hr. Krämer hat ergeben, dass eine Überdachung des Aufzugsbereiches sinnvoll sein könnte.

In der Bauausschusssitzung am 11.10.2021 wurden zwei Varianten einer Überdachung durch Hr. Axel Altenberend DMP Architekten vorgestellt. 

Durch den Bauausschuss wurde beschlossen, dass eine weitere Abstimmung mit allen Beteiligten (Verwaltung Gemeinde Grünwald, DMP Architekten und SV Hr. Krämer) stattfinden, und ein Gesamtkonzept zur Sanierung erstellt werden soll.

Nach mehreren Telefonkonferenzen fand am 18.11.2021 und am 02.02.2022 eine Ortsbegehung mit folgendem Ergebnis statt:

Das Gesamtkonzept könnte in zwei Stufen beauftragt bzw. ausgeführt werden.

Stufe 1:
Sanierung der Übergänge, Überarbeitung der Anschlüsse bzw. neues Andichten der Anschlüsse, instand setzen des Aufzugs und erneuern der Unteransichten der Übergänge.
Mögliche Sanierungskonzepte werden in Abstimmung SV Krämer/ Architekturbüro DMP erarbeitet.

Stufe 2:
Um die Maßnahmen der Sanierung zu schützen und langlebiger zu gestalten, wäre aus Sicht der Beteiligten eine Überdachung, wie sie bereits von Hr. Altenberend im Bauausschuss vorgestellt wurde sinnvoll, da durch die Überdachung ein Großteil des Niederschlageintrags abgehalten wird. 

Für die Zukunft ist auch zu überlegen ob man als Streumittel andere Materialen als Salz verwendet, wie z.B. Harnstoff Streu.


Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 68600.9500 in den Haushalt 2022 einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt das vorgeschlagene Gesamtkonzept zur Sanierung in den vorgeschlagenen Stufen. 
Stufe 1 beinhaltet die Sanierung der schadhaften Bauteile. Stufe 2 beinhaltert eine Überdachung der Aufzugsrotunde entsprechend der vorgeschlagenen Variante B.

Das Architekturbüro DMP soll in Abstimmung mit SV Hr. Krämer die Anregungen und Diskussionsinhalte des Gremiums zum weiterführenden und umfassenderen Schutz der Anlage vor Umwelteinflüssen aufnehmen und entsprechende Vorschläge erarbeiten und im Bauausschuss vorstellen. 

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 68600.9500 in den Haushalt 2022 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Gemeindliches Wohnhaus Zeillerstr. 22a - Erneuerung der Dachdeckung - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Dachdeckung auf dem Mehrfamilienhauses Zeillerstr. 22a besteht aus Lattung und Tonziegel und ist ca. 40-60 Jahre alt (ohne Brettverschahlung und Unterbahn!)
Da jegliche Vordeckung fehlt, wird das Risiko, dass bei Ziegelbruch oder Sturmschäden Wasser direkt auf den bereits gedämmten Speicherboden gelangt, immer größer.

Das Anwesen ist an die Erdwärme Grünwald angeschlossen – die Kaminköpfe über Dach können abgenommen werden.

Außerdem ist ein Wasserschaden in einer der Dachwohnungen infolge eintretender Feuchtigkeit entstanden. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, die Dacheindeckung zu erneuern.

Aufgrund der Süd-Ausrichtung wird Photovoltaik an der Dach-Gartenseite empfohlen.
ca.6x30m = 180m² sind möglich
                                               

Auf der Haushaltsstelle 88000.5007 sind für 2022 Mittel in Höhe von 250.000 € einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die Eindeckung des Daches des gemeindlichen Wohnhauses Zeillerstraße 22a zu erneuern und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5007 sind für 2022 Mittel in Höhe von 250.000 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Energetische Sanierung Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - VE 02 Fensterarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Hirtenweg 1 im Jahr 2013 erworben und in 2021 eine energetische Sanierung beschlossen.
Die Planungen wurden genehmigt, auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für die Fensterarbeiten eine beschränkte Ausschreibung. 
Die Unterlagen wurden an 7 Bieter verschickt, zur Submission am 25.01.2022 lagen 4 wertbare Angebote vor.
       
Die Prüfung der Angebote ergab für die Fensterarbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schreinerei Dandl aus 83413 Fridolfing mit einer Bruttoangebotssumme von 325.639,93 €

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Fensterarbeiten für die energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Hirtenweg 1 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schreinerei Dandl aus 83413 Fridolfing mit einer Bruttoangebotssumme von 325.639,93 € zu beauftragen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstelle 88000.9420 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Schmidt war während der Abstimmung nicht anwesend.

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12. Energetische Sanierung Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - VE 03 Wärmedämmverbundsystem und Malerarbeiten – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Hirtenweg 1 im Jahr 2013 erworben und in 2021 eine energetische Sanierung beschlossen.
Die Planungen wurden genehmigt, auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für die WDVS und Malerarbeiten eine beschränkte Ausschreibung. 
Die Unterlagen wurden an 12 Bieter verschickt, zur Submission am 25.01.2022 lagen 7 wertbare Angebote vor.
Die Prüfung der Angebote ergab für die WDVS und Malerarbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hörmannshofer Fassaden aus 86554 Pöttmes mit einer Bruttoangebotssumme von 154.632,71 €

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Wärmedämmverbund- und Malerarbeiten für die energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Hirtenweg 1 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hörmannshofer Fassaden aus 86554 Pöttmes mit einer Bruttoangebotssumme von 154.632,71 € zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstelle 88000.9420 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Schmidt war während der Abstimmung nicht anwesend.

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13. Energetische Sanierung Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - VE 04 Zimmerer, Schreiner und Metallbauarbeiten – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Hirtenweg 1 im Jahr 2013 erworben und in 2021 eine energetische Sanierung beschlossen.
Die Planungen wurden genehmigt, auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für die Zimmerer und Metallbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung. 
Die Unterlagen wurden an 9 Bieter verschickt, zur Submission am 25.01.2022 lagen 5 wertbare Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab für die Zimmerer- und Metallbauarbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Zimmerei Lemberg aus 82449 Uffing mit einer Bruttoangebotssumme von 74.773,65 €


Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Zimmerer- und Metallbauarbeiten für die energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Hirtenweg 1 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Zimmerei Lemberg aus 82449 Uffing mit einer Bruttoangebotssumme von 74.773,65 € zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstelle 88000.9420 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Schmidt war während der Abstimmung nicht anwesend.

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14. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark – Änderung der Decke im Innenbereich – Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2020 wurde einstimmig die Entwurfsplanung für den Anbau eines Variobeckens im Grünwalder Freizeitpark beschlossen und der Bauausschuss mit den weiteren Schritten und Vergaben bevollmächtigt. 

Im Zuge der Entwurfsplanung wurde auf Wunsch des Gremiums die Attikahöhe der Außenansicht reduziert. Dies hatte ursprünglich zur Folge, dass die Lüftungsleitungen sichtbar, unmittelbar unter der Tragkonstruktion, verlaufen sollten (Bild Anlage 1). 

Aufgrund von zusätzlich erforderlichen akustischen Maßnahmen in der Schwimmhalle wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 19.07.2021 beschlossen eine Akustikdecke (wie bemustert) oberhalb der Lüftungsleitungen einzubauen. 

Im Zuge der weiteren Planung hat sich nun herausgestellt, dass noch weitere Leitungen (Abwasser vom Dach) unterhalb der Tragkonstruktion dazukommen, welche die vorhandenen Lüftungsleitungen kreuzen. Auf Nachfrage der Verwaltung beim Freizeitpark und den Planern, wurde nochmals überprüft, ob es möglich wäre die Akustikdecke geschlossen, unterhalb der Installationsleitungen anzubringen, um ein „ruhigeres“ Deckenbild zu erhalten (Bild Anlage 2). 

Dies wurde nun von Seiten der Planung und der ausführenden Firmen als möglich bestätigt. Die Verwaltung empfiehlt den Einbau der Akustikdecke als geschlossene Holzdecke unterhalb der Leitungsführungen. Laut Kostenschätzung sind dafür zusätzlich brutto 50.000 € notwendig (aufwändigere Unterkonstruktion und zusätzliche Brandüberwachung des Deckenzwischenraums). 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorzusehen.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, bei der Erweiterung des Schwimmbades im GFZP den Einbau einer geschlossenen Holzdecke und die Kostenschätzung von brutto 50.000 € als außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö 15
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15.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Januar 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö 15.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Januar 2022 bezüglich der Überprüfung der Abstände zwischen den Gauben am Neubau an der Oberhachinger Straße 15/Ecke Von-Ranke-Straße hinsichtlich der Einhaltung der Mindestanforderung von 1 m Abstand gemäß der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung. 
Der Baukontrolleur des Landratsamtes hat die Baustelle erneut überprüft und den Abstand der Gauben untereinander mit genau 1 m dokumentiert vermessen. Die erforderlichen Abstände sind somit eingehalten. 

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15.2. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö 15.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz bittet um Prüfung, ob die Kostenschätzung bei der Genehmigung von Vergaben in der Bauausschusssitzung nicht im öffentlichen Teil der Sitzung angegeben werden muss oder kann. Die Verwaltung sichert die Prüfung des Sachverhaltes zu. 

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15.3. Anfrage GR-Mitglied Schreyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö 15.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer frägt an, wann weitere Pflanzbehältnisse und Bänke für die Gestaltung des Luitpoldweges von der beauftragten Schlosserei geliefert bzw. aufgestellt werden. Weiter wird noch darauf hingewiesen, die Bänke mit einer passenderen Sitzhöhe zu bauen.  
Die Verwaltung sichert weitere Bearbeitung des Sachverhaltes zu. 

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15.4. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Januar 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.02.2022 ö 15.4

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 17. Januar 2022 bezüglich des Zeitpunktes der Inbetriebnahme der neuen Ampelanlage im Kreuzungsbereich Oberhachinger Straße mit der Josef-Sammer-Straße, da weiterhin die Behelfsampel aktiv ist und der Zeitraum der Inbetriebnahme im Herbst 2021 vorgesehen war. Die Verwaltung teilt mit, dass die neue Ampelanlage am 27. Januar 2022 vom Straßenbauamt München in Betrieb genommen wurde. 

Datenstand vom 24.06.2022 10:56 Uhr