Datum: 14.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:01 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. Februar 2022;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 378/8 an der Josef-Würth-Straße 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauort: Josef-Würth-Str. 12; Grundstück Fl.Nr. 378/8 (Grundstücksgröße =1.047 m²)
Planbereich: § 34 BauGB, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem gegenständlichen Grundstück. Haus 1 im straßennahen Grundstücksteil ist in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach DN 51°/25° geplant. Das Dachgeschoß ist nachgewiesen kein Vollgeschoß.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen für Haus 1 eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in die vorhandene Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein.
Die Giebel als Dachbelichtungselemente überschreiten die zulässige Wandhöhe gem. Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung für 0,60 cm wird befürwortet.
Die geplante Abgrabung auf der Gebäudeostseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind allesamt eingehalten.
Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage ausreichend erbracht.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die auf dem Grundstück befindlichen drei Birken sind in der Vitalität stark nachlassend und selbst mit einer Kronenpflege nicht erhaltenswert.
Es werden sieben Bäume zur Begrünung vorgesehen, darunter 2 Bäume an der Straße. Die Stammumfänge mit 20 – 25 cm sind in Ordnung.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor, werden aber nachweislich eingeholt.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage für Haus 1 herzustellen.
Der Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln wird zugestimmt.
Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungsatzung und wird befürwortet.
Die drei Birken auf dem Grundstück sind nicht erhaltenswert. Die Ersatzpflanzungen sind in Ordnung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 378/8 an der Josef-Würth-Straße 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauort: Josef-Würth-Str. 12; Grundstück Fl.Nr. 378/8 (Grundstücksgröße =1.047 m²)
Planbereich: § 34 BauGB, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem gegenständlichen Grundstück. Haus 2 im rückwärtigen Grundstücksteil ist ebenfalls in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach DN 51°/25° geplant. Das Dachgeschoß ist nachgewiesen kein Vollgeschoß.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird mit der Hauptnutzung für Haus 2 eingehalten. Mit den geplanten Nebenanlagen wird das Maß der baulichen Nutzung um ca. 39 m² über das nach
§ 19 Abs. 4 BauNVO festgesetzte Überschreitungsmaß mit der geplanten Zufahrt überschritten. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung sollte eine Befreiung befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in die vorhandene Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein.
Die Giebel als Dachbelichtungselemente überschreiten die zulässige Wandhöhe gem. Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung für 0,60 cm wird befürwortet.
Die geplante Abgrabung auf der Gebäudesüdseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind allesamt eingehalten.
Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage ausreichend erbracht.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die auf dem Grundstück befindlichen drei Birken sind in der Vitalität stark nachlassend und selbst mit einer Kronenpflege nicht erhaltenswert.
Es werden sieben Bäume zur Begrünung vorgesehen, darunter zwei Bäume an der Straße. Die Stammumfänge mit 20 – 25 cm sind in Ordnung.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor, werden aber nachweislich eingeholt.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage für Haus 2 herzustellen.
Eine Befreiung für die Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung mit der Zufahrt für 39 m² wird aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung befürwortet.
Der Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Giebeln wird zugestimmt.
Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungsatzung und wird befürwortet.
Die drei Birken auf dem Grundstück sind nicht erhaltenswert. Die Ersatzpflanzungen sind in Ordnung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 253 an der Wendelsteinstr. 42;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauort: Wendelsteinstr. 42, Grundstück Fl.Nr. 253, Grundstücksgröße = 1.280m²
Planbereich: §l 34 BauGB, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1-Bebauung (Flachdach) mit Doppelgarage und Pool.
Das Maß der baulichen Nutzung ist mit dem vorliegenden Bauvorhaben sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung gut eingehalten.
Das Vorhaben fügt sich auch nach § 34 BauGB hinsichtlich Art (Wohnnutzung) und Maß (Höhenentwicklung) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
In der derzeitigen Planung wird durch das großzügige Fahrrad-Abstellgebäude die Festlegung hinsichtlich offener Bauweise nicht eingehalten. In der Nordansicht ergibt sich eine geschlossene Front, die nach Bebauungsplan unzulässig ist. Dies ist zu korrigieren.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes zum Freiflächen- bzw. Baumbestandsplan steht noch aus.
Die Festsetzungen der Stellplatzsatzung werden eingehalten.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig, soweit die offene Bauweise eingehalten wird.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagengeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 36 am Gasteig;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauort: Nähe Gasteig, Fl.Nr. 36, Grundstücksgröße = 4.280m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 251/B/28, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
GR-Mitglied Steininger ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Vorstehendes Grundstück Fl.Nr. 36 mit 4.280m² Größe ist bebaut (mit Wohn- u. Geschäftshaus – „Denns“ und Wagnerei sowie div. Nebenanlagen). Weiterhin ist das Grundstück aktuell nur über die Emil-Geis-Straße erschlossen.
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einem Garagengeschoss im rückwärtigen Grundstücksbereich. In dem Bereich stehen heute mehrere Nebenanlagen, die teilweise abgebrochen werden sollen. Die Wagnerei sowie bestehende Stellplätze sollen erhalten bleiben.
Der Baulinienplan aus dem Jahr 1930 trifft zum rückwärtigen Grundstücksbereich keine Aussagen – es gibt demzufolge zur Situierung von neuen Gebäuden keine Beschränkungen (Baugrenzen oder Baulinien). Die Erschließung (Verkehrsanbindung) der geplanten Tiefgarage (mit 13 Stell- plätzen + Müllabfuhr) erfolgt künftig über den Gasteig. Aufgrund der zum Teil engen Erschließungsanlage im Gefällebereich und eingeschränkter Sicht wird diese Erschließungsfunktion speziell zu den Hauptverkehrszeiten problematisch sein. Es sollte ggf. eine andere Erschließung von Norden über die Staatsstraße überlegt werden, zumal die geplanten 10 oberirdischen Stellplätze über die Emil-Geis-Straße erschlossen werden.
Vgl. dazu auch Schreiben der gegenüberliegenden Anlieger (Gasteig 1 vom 16.11.2021) und die Antwort dazu des 1. Bürgermeisters Neusiedl vom 09.12.2021.
Die Baustellenabwicklung – mit den verbundenen verkehrlichen Problemen der ungünstigen Erschließungsanlagen - ist nicht Gegenstand der Genehmigungsplanung und des dazugehörigen Prüfverfahrens.
Das Maß der baulichen Nutzung (sowohl Haupt- als auch Nebenanlagen) gemäß Bebauungsplan Nr. B 35 ist mit der vorliegenden Planung gut eingehalten.
Ein weiterer Prüfmaßstab bei der Beurteilung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist der § 34 BauGB, wonach sich ein Vorhaben im planungsrechtlichen Sinne in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen muss.
Das geplante Mehrfamilienhaus hat die Ausmaße 23,50m x 13,00m (Fläche). Es soll über vier anrechenbare Vollgeschosse verfügen – aufgrund der Hanglage am Gasteig nach Süden über weitere zwei Geschosse (1.UG und Garagengeschoss), welche jedoch nicht auf die Geschossflächenzahl angerechnet werden, weil diese vorliegend als Nichtvollgeschoss ausgeführt werden sollen.
Diese beiden Geschosse (1.UG und Garagengeschoss) liegen unterhalb der Geländeoberfläche und werden künftig im Endausbau wieder vom (wiederhergestellten natürlichen) Hang überdeckt – mit Ausnahme der Zufahrt. In der Südansicht ist der Bereich des freigelegten Hangbereichs zu groß dimensioniert – es soll der natürliche Hangverlauf weitgehend hergestellt werden (betrifft die offen geplanten Bereich der TG-Stellplätze 8, 9 u, 10).
Aufgrund der vier Vollgeschosse + einem Dachgeschoss / Walmdach (raumhaltig) ergeben sich folgende Wand- und Firsthöhen:
Wandhöhe I / II Firsthöhe
Nordansicht: 11,97m / 11,98m 14,32m
Ostansicht: 11,70m / 11,98m 14,32m
Südansicht: 11,97m / 11,98m 14,32m
Westansicht: 11,97m / 13,35m 14,32m
Im Sinne des § 34 BauGB sind die vorhandenen Umgebungsbauten als max. zulässige Gradmesser heranzuziehen.
Folgende Gebäude (teilw. Wohn- u. Geschäfts -/Gewerbebauten) wurden dabei herangezogen:
Gasteig 1 Firsthöhe = 14m bzw. durch Hanglage an der höchsten Stelle 15,50m
Gasteig 3 Firsthöhe = 11,80m bzw. durch Hanglage 14,00m
In der Knackenau Firsthöhe = 13m bzw. 14m (wg. Leichter Hangsituation)
Emil-Geis-Str. 5 Firsthöhe = 14,25m (Wandhöhe = 9,70m)
Emil-Geis-Str. 4 Firsthöhe = 14,40m
Bis auf Emil-Geis-Str. 5 sind Referenzobjekte sind mit einem Flachdach versehen – deswegen Wandhöhe = Firsthöhe.
Das neu geplante Wohnhaus hält die max. zulässigen Wand- und Firsthöhen der umgebenden Gebäude ein – somit fügt sich dieses Vorhaben i.S. § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Auf der Südseite des Walmdaches soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Die Abstandsflächen des geplanten Wohnhauses werden eingehalten und liegen komplett auf dem großen Grundstück.
Der Stellplatznachweis wird ausreichend geführt. Für die 17 Wohneinheiten sind 18 Stellplätze erforderlich. 19 Stellplätze + 4 oberirdische Besucherstellplätze werden nachgewiesen – aufgrund der beengten Zufahrtssituation sind Besucherstellplätze im öffentlichen Verkehrsbereich am Gasteig im näheren Umfeld nicht möglich.
Inwieweit eine Einfriedung zur Ausführung kommen soll, ist aus der vorliegenden Planung nicht erkennbar. Sollte eine Einfriedung geplant werden, ist diese straßenseitig maximal 1,60m hoch auszuführen.
Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt geprüft und für in Ordnung befunden. Es werden die im Hang nach Süden stehenden Bäume (mit Ausnahme eines Ahorns, lauter Eschen) weitgehend beseitigt. Die Eschen sind aufgrund des sog. Eschentriebsterbens nicht erhaltenswert. Es sollen als Ersatz für die zu fällenden Bäume sieben Bäume 1. Wuchsordnung neu gepflanzt werden.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Fazit: Das geplante Vorhaben ist grundsätzlich zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Pläne und Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das Einvernehmen hierfür herzustellen.
Das geplante Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ist sowohl über die Emil-Geis-Straße (mit den geplanten zehn oberirdischen Stellplätzen) und über den Gasteig (mit den 13 geplanten Tiefgaragenstellplätzen) zu erschließen. Nachdem die öffentliche Straße „Gasteig“ im Zufahrtsbereich des neuen Gebäudes sehr eng und unübersichtlich ist, soll das Angebot des Bauherrn auf Verbreiterung des Gasteigs um 1,00 m (aus dem Grundstück Fl.Nr. 36) im Zufahrtsbereich angenommen und hinsichtlich der technischen Machbarkeit
(Feuerwehranfahrt/Aufstellfläche) durch die Genehmigungsbehörde überprüft werden.
In der Südansicht ist der Bereich des freigelegten Hangbereichs zu groß dimensioniert – es soll der natürliche Hangverlauf wieder hergestellt werden (betrifft den offen geplanten Bereich der TG-Stellplätze 8, 9 u. 10) – dies ist auch planerisch zu korrigieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Antrag auf isolierte Befreiung auf Überdachung eines bestehenden Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/8 an der Nibelungenstraße 8, 8a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauort: Nibelungenstr. 8, 8a, Grundstück Fl. Nr. 301/8
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 16, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauwerber plant die Errichtung einer Überdachung für einen bestehenden Stellplatz, der parallel zur Straße situiert ist.
Im Bereich zwischen der straßenseitigen Grundstückgrenze und der bestehenden Garage befindet sich bereits heute ein genehmigter Stellplatz. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplan B 35, somit ist die Regelung zum sog. Vorgartenbereich (5m-Bereich parallel zur Straße ist von jeglicher Bebauung freizuhalten) hier nicht heranziehbar. Auch nach heute gültigem Recht dürfte der vor Jahrzehnten genehmigte Stellplatz an dieser Stelle errichtet werden.
Der für das Grundstück gültige Bebauungsplan Nr. B 16 legt unter Bst. A Nr. 6 Bst. c) folgendes fest:
„Garagen müssen mit Ihrer Einfahrtsseite mind. 5m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sein.“
Durch die geplante Überdachung würde keine echte Garage entstehen, aber eine Art Carport über einem bereits genehmigten Stellplatz mit weniger als 5m Abstand (hier: ca. 2,50 m) zur Straßenbegrenzungslinie.
Bezugsfälle sind im Bebauungsplangebiet nicht vorhanden, was aber insbesondere dadurch zu begründen ist, dass 99 % der bestehenden Garagen von der Straße aus gerade anfahrbar sind und nicht wie im gegenständlichen Fall im 90°-Winkel. Es handelt sich daher um einen speziellen Einzelfall, der aber möglicherweise in der Zukunft als Bezugsfall herangezogen werden könnte für weitere Carports.
Beschluss
Der Antrag wurde mit Schreiben vom 4. März 2022 zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
|
ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tektur zum Freiflächengestaltungsplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Gästehaus, Pool und Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/38 an der Perlacher Str. 60;
- Tektur zum Freiflächengestaltungsplan mit der Zaunanlage zum Neubau eines Einfamilienhauses für Haus 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/45 an der Ludwig-Ganghofer-Str. 54a;
- Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 370/2 an der Perlacher Str. 12;
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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
|
informativ
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9 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO vor.
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10. Digitalisierung Bauakten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Die im Bauarchiv befindlichen Unterlagen (Pläne, Baugenehmigungen, Gutachten, Schriftverkehr usw.) sollen nun digital erfasst werden.
Insbesondere auch aufgrund der vermehrten Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern zu digitalen Planunterlagen / Akteneinsichten ist eine Digitalisierung sinnvoll. Die daraus entstehenden Datensätze können dann mit dem GIS-Programm der Bauverwaltung verknüpft werden.
Im Programm sind dann die jeweils zugehörigen Bauakten in den einzelnen Grundstücksdatensätzen hinterlegt und so ein Zugriff schnell und einfach möglich.
Es wurden hierfür vier Angebote eingeholt.
Die Prüfung der Angebote ergab die Firma MFM Hofmaier GmbH & Co. KG aus 81829 München als wirtschaftlichste Anbieterin mit einer Bruttoangebotssumme von 85.560,60 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 nicht vorgesehen. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 90.000 € auf der Haushaltsstelle 60000.6300 sind durch die allgemeine Deckungsreserve nach §11 KommHV bei HH-Stelle 91000.8500 gedeckt.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Vergabe der Digitalisierung der Bauakten an die Firma MFM Hofmaier GmbH & Co. KG mit einer Bruttoangebotssumme von 85.560,60 € zu vergeben.
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 90.000 € auf der Haushaltsstelle 60000.6300 sind durch die allgemeine Deckungsreserve nach §11 KommHV bei HH-Stelle 91000.8500 gedeckt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark - Erweiterung AngelEye - Genehmigung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
14.03.2022
|
ö
|
beschließend
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11 |
Sachverhalt
Das zurzeit im Bau befindende Vario-Becken soll mit dem System „AngelEye“ gegen Ertrinken ausgestattet werden, wie die bereits vorhandenen Becken. Das neue Edelstahlbecken sieht neben der Beleuchtung auch die Kameranischen vor. An der vorhandenen Zentraleinheit sind zurzeit zehn Kameras angeschlossen. Im neuen Becken sollen acht Kameras dazu kommen. Dafür reicht die bestehende Zentraleinheit aus dem Jahr 2011 nicht aus. Darüber hinaus ist sie inzwischen zehn Jahre alt und sollte ohnehin nach Herstellerangaben erneuert werden, um die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Der Verwaltungsrat empfiehlt in seiner Sitzung am 16.02.2022 dem Bauausschuss einstimmig, die Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Auftrag für die Errichtung des Warnsystems gegen Ertrinken an die AngelEye SRL zu Kosten von 97.106,76 € (brutto) zu vergeben.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Auftrag für die Errichtung des Warnsystems gegen Ertrinken an die AngelEye SRL zu Kosten von 97.106,76 € (brutto) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Schmidt war bei der Abstimmung nicht anwesend.
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12. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark - Sachstand und Kosten - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2020 wurde einstimmig die Entwurfsplanung für den Anbau eines Variobeckens im Grünwalder Freizeitpark beschlossen.
In der Sitzung werden die aktuellen Termine, Vergaben und Kosten ausführlich vorgestellt und erläutert.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und genehmigt die vorgestellten Kosten in Höhe von 153.646,00 € Brutto und genehmigt zudem die überplanmäßige Ausgabe.
Die überplanmäßigen Ausgaben auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 sind durch die allgemeine Deckungsreserve nach §11 KommHV gedeckt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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13. Grünwalder Freizeitpark - Erneuerung Fenster und Eingangssituation Büro Cateringunternehmen - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Der Pachtvertrag mit Axel Dreher Partyservice läuft zum 31. März 2022 aus.
Der Verwaltungsrat hat daher in seiner Sitzung am 17. November 2021 einstimmig beschlossen, noch vor dem Einzug der Nachmieterin in die Büroräume die noch anstehenden Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen in diesem Bereich umzusetzen.
Mit der Planung und Betreuung der Umgestaltung des Terrasseneingangs sowie der Erneuerung der Fenster am Hauptgebäude (ehemalige Wohnung) wurde der Architekt Alexander Steininger beauftragt.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes wurde am 23. Dezember 2021 an mehr als 15 Firmen verschickt. Zum Submissionstermin am 02. Februar 2022 ist kein Angebot eingegangen.
Die Erneuerung der sehr alten Fenster im Bürotrakt (18 Stück) ist aus betriebsorganisatorischen Gründen dringend vor dem Einzug der neuen Mieterin geboten. Architekt und Freizeitpark haben daher mit dem Fensterbauer, der das restliche Gebäude beim Umbau zum Hort ausgestattet hatte, zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen.
Der Umfang der jetzt angebotenen Fenster beträgt circa 30 % der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung.
Wir bitten um Vergabe der Leistungen an die Firma Sageder Fenster- und Türenwelt GmbH aus A‑4723 Natternbach zu Kosten von 36.930,77 € (brutto).
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Auftrag für die teilweise Erneuerung der Fenster am Hauptgebäude (Bürotrakt) im Grünwalder Freizeitpark an die Firma Sageder Fenster- und Türenwelt GmbH aus A-4723 Natternbach zu Kosten von 36.930,77 € (brutto) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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14. Planung und Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (H/L/S/ MSR) - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2021 die Planung für den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 beschlossen.
Der Bauausschuss wurde mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.
Für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) wurden 3 entsprechende Angebote eingeholt.
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter das Büro B&S aus München zu dem geprüften Honorarangebot vom 24.01.2022 (Honorarzone II unten für Anlagengruppen 1+2+3+8; Prozentpunkte AG 1 98%, Prozentpunkte AG 2+3+8 96%); 3% NK mit einer vorläufigen Bruttoangebotssumme von 87.472,13 €
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000. 9425 in den Haushalt 2022 eingeplant.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt mit den Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Nibelungenstr. 4 an den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro B&S TGA GmbH aus München zu dem geprüften Honorarangebot vom 24.01.2022 (Honorarzone II unten für Anlagengruppen 1+2+3+8; Prozentpunkte AG 1 98%, Prozentpunkte AG 2+3+8 96%); 3% NK, mit einer vorläufigen Bruttoangebotssumme von 87.472,13 € zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000. 9425 in den Haushalt 2022 eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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15. Bauhof Grünwald - Beschaffung einer zusätzlichen kleinen Kompaktkehrmaschine - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Für den Bauhof soll eine zweite Kompaktkehrmaschine beschafft werden. Wegen der Immer größer werdenden Verschmutzung der Straßen soll durch die zweite Kompaktkehrmaschine die Leistungsfähigkeit der Straßenreinigung verbessert werden. Das Bauamt hat zusammen mit dem Ingenieurbüro Bischel eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Hierbei haben zehn Firmen die Unterlagen angefordert, zur Submission am 03.03.2022 lag ein wertbares Angebot vor.
Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichster Bieter die Fa. Bucher Municipial aus 30453 Hannover mit einer Bruttoangebotssumme von 143.871,00 €.
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Auf der Haushaltsstelle 67500.9350 (Vermögenserwerb Straßenreinigung sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die Lieferung einer Kompaktkehrmaschine an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Bucher Municipial aus 30453 Hannover, mit einer Bruttoangebotssumme von 143.871,00 € zu vergeben.
Auf der Haushaltsstelle 67500.9350 (Vermögenserwerb Straßenreinigung) sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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16. Bauhof Grünwald - Ersatzbeschaffung Telelader - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Der Kramer Radlader312SL am Kehrgutlagerplatz (BJ.:1988) wurde letztes Jahr verkauft (Reparatur war nicht mehr wirtschaftlich). Das Bauamt hat zusammen mit dem Ingenieurbüro Bischel eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Hierbei haben sieben Firmen die Unterlagen angefordert, zur Submission am 03.03.2022 lag ein wertbares Angebot vor.
Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichster Bieter die Fa. Völk-Kramer aus 84174 Eching mit einer Bruttoangebotssumme von 121.850,00 €.
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Auf der Haushaltsstelle 63000.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die Lieferung eines Teleskopladers an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Völk-Kramer aus 84174 Eching mit einer Bruttoangebotssumme von 121.850,00 € zu vergeben.
Auf der Haushaltsstelle 63000.9350 (Vermögenserwerb Bauhof) sind ausreichend Haushaltsmittel verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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17. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2022
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ö
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17 |
Sachverhalt
Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor.
Datenstand vom 24.06.2022 10:38 Uhr