Datum: 09.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04. April 2022;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/25 an der Portenlängerstr. 35;
4 Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/3, 580/17 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 7;
5 Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Pool auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/6 an der Robert-Koch-Str. 23;
6 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und Umbau eines barrierefreien Zugangs am Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 372 an der Oberhachinger Str. 26;
7 Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses sowie Errichtung und Änderung von Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/14 an der Heckenrosenstr. 15;
8 Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen des B35 - Abfallbehälter im Einfriedungsbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 552/3 an der Dr.-Max-Str. 31;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
11 Gemeindliches Wohnhaus in der Tölzer Str. 14 - Malerarbeiten - Vergabe;
12 Gemeindliches Wohnhaus in der Zeillerstr. 22a - Dachdeckerarbeiten - Vergabe;
13 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Vorstellung der Fassadenvarianten - Genehmigung;
14 Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark - VE 32 Außenanlagen - Vergabe;
15 Realisierung von Photovoltaikanlagen auf dem Areal des Bauhofs sowie die Vernetzung dieser Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs - Vergabe der Planungsleistung für das Gymnasium Grünwald;
16 Realisierung von Photovoltaikanlagen auf dem Areal des Bauhofs sowie die Vernetzung dieser Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs - Vergabe der Planungsleistung für das Haus der Begegnung in Grünwald;
17 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
17.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung vom 14. Februar 2022
17.2 Anfrage GR-Mitglied G. Sedlmair
17.3 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
17.4 Anfrage GR-Mitglied Ritz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04. April 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/25 an der Portenlängerstr. 35;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Portenlängerstr. 35, Grundstück Fl. Nr. 448/25 (Grundstücksgröße = 1.479 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung

Nach umfangreichen Bauberatungen wurde nun für das gegenständliche Grundstück eine genehmigungsfähige Planung eingereicht, nachdem der Bauausschuss bereits zwei Mal das Einvernehmen versagt hatte. 

Die Planung sieht den Neubau eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung (Walmdach, DG ist kein Vollgeschoss; DN 47°)

Die maximal zulässige Grund- und Geschossflächenzahl wird eingehalten und auch die Grundflächen mit den Nebenanlagen sind nach deutlicher Reduzierung nun auch im genehmigungsfähigen Rahmen. Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für versickerbare Flächen um ca. 60 m² könnte befürwortet werden. 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, also mit der Wohnnutzung und der Höhenentwicklung (Geschossigkeit + Gebäudehöhe) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten. 

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält, eine Abweichung sollte daher erteilt werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Eine dreistämmige Wildkirsche (StU: 83+77+69cm, H: 11m) soll zugunsten der Planung im Bereich der künftigen Pergola und der Tiefgarage gefällt werden. Laut Umweltamt ist der Baum grundsätzlich erhaltenswert aber nicht ortsbildprägend. Da ansonsten keine weiteren Fällungen schützenswerter Bäume beantragt wurden und insgesamt fünf Ersatzpflanzungen nachzuweisen sind, könnte der Fällung insoweit zugestimmt werden. 

Die für die Ersatzpflanzungen an der Straße angedachten Amberbäume werden nicht akzeptiert. Hier sind mindestens ein Laubbaum 1. Ordnung und ein Laubbaum 2. Ordnung vorzusehen. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 60 m² wird befürwortet. 

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudeostseite wird wegen Einhaltung der Ausnahmetatbestände ausnahmsweise befürwortet. 


Es sind insgesamt fünf Ersatzpflanzungen nachzuweisen. Es sind Bäume 1. Ordnung mit mind. StU 20-25 cm vorzusehen. Die Amberbäume und die Esskastanie werden nicht akzeptiert und sind gegen Bäume 1. Ordnung (bzw. ein Baum auch 2. Ordnung) auszutauschen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/3, 580/17 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 7; Grundstück Fl.Nr. 580/17 und 580/3 
(Grundstücksgröße = 6.174 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 50 B 26 vom 27.09.1928; Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant nach Verschmelzung der beiden Grundstücke Fl. Nrn. 580/17 und 580/3 auf der damit entstehenden Grundstücksfläche von 6.174 m² die Errichtung einer großzügigen Villa mit Nebenanlagen und Tiefgarage. Auf dem neu gebildeten Grundstück verbleibt ein Einfamilienhaus aus den 50er Jahren im Bestand, dessen Flächen von der insgesamt zur Verfügung stehenden Grund- und Geschoßflächenzahl in Abzug gebracht wurde. 

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Flachdach-Villa in E+1-Bebauung. Als Dachaufbau soll ein Satteldach mit Lichtband errichtet werden, vorrangig zur Belichtung und Nutzung als Galerie. Auf der nach Süden ausgerichteten Schräge des Dachs soll eine Solaranlage zur Ausführung kommen.  
Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß Vortrag des Planungsbüros mit der Grund- und Geschoßflächenzahl in der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt zur Tiefgarage über die zulässigen 50 % (jedoch innerhalb der 70 %) hinaus mit ca. 141 m² für die lange Zufahrt zur Tiefgarage überschritten.  Eine Befreiung könnte befürwortet werden. 

Der Baulinienplan 50 B 26 von 1928 legt einen überbaubaren Bauraum fest. Dieser wird mit der vorliegenden Planung eingehalten. 
Im Übrigen gilt hier § 34 BauGB, wonach sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen muss. Die Anwendung des § 34 BauGB ist bei diesem Bauvorhaben Prüfungsschwerpunkt gewesen. Dazu hat im Vorfeld der Rechtsanwalt des Bauherrn eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und desgleichen eine ausführliche Besprechung mit dem Landratsamt München wegen des „sich Einfügens“ dieses Bauvorhabens stattgefunden, mit folgendem Ergebnis:

Die Rechtsmeinung des Anwaltes wird weder von der Bauverwaltung der Gemeinde Grünwald noch von der Bauaufsichtsbehörde geteilt. Gleichwohl teilt das Landratsamt mit, dass aufgrund der vorhandenen, heterogenen Umgebungsbebauung sowie uneinheitlichen Geschoßen das vorliegende Bauprojekt nach § 34 BauGB zulässig ist. 

Die maximal zulässige Baukörperlänge beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 OGS 30 m, geplant sind in der Ost-West-Richtung 35,97 m, der Baukörper ist somit 5,97 m zu lang. Die Planung ist entsprechend auf die zulässige Länge von Baukörpern von 30 m zu korrigieren.  Der Hinweis seitens des Antragsstellers auf längere Gebäude in der unmittelbaren Umgebung geht insoweit fehl, als dass diese weit vor Inkrafttreten der Ortsgestaltungssatzung errichtet wurden und daher nicht als Bezugsfall dienlich sind. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

Der Baumbestands- und Freiflächenplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Auf dem südlichen Grundstück wurden im vergangenen Jahr nicht genehmigte Baumfällungen durchgeführt und mit den dargestellten Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Gepflanzt wurden je drei Eichen und Feldahorne sowie eine Hainbuche, die nun ebenfalls durch die Baumschutzverordnung geschützt sind. 
Eine weitere ungenehmigte Fällung erfolgte am 29.12.2021 im Bereich der Bäume Nr. 26 und 59 auf der bisherigen Fl. Nr. 580/3. 
Als Ausgleich für diese letzte Fällung ist eine zusätzliche Ersatzpflanzung mit einem heimischen Laubbaum, 5 x v, Stu 35 – 40 cm, vorzusehen. Diese Pflanzung fehlt im Plan und muss noch nachgetragen werden. 

Das Abrücken des Hauses um ca. 1 m von den verbliebenen Großbäumen- zwei Rotbuchen Nr. 28 und 29 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. wäre sowohl wegen des Wurzelschutzes als auch wegen der Kronenentwicklung sehr sinnvoll. Dies würde bei einer Anpassung der Baukörperlänge auf die max. zulässigen 30 m ohnehin erfolgen. 

Die Spartenführung muss gebündelt erfolgen und im markierten Bereich der Trasse mittig zwischen den Bäumen geführt werden. Alternativ wäre die Spartenführung zwischen den Bäumen Nr. 29 und Nr. 26 möglich. 

Um die fachgerechte Durchführung der Baumschutzmaßnahmen während der gesamten Bauphase zu gewährleisten, ist unbedingt eine baumschutzfachliche Baubegleitung erforderlich. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage mit 6 Stellplätzen erbracht. 

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau einer Villa mit Tiefgarage und Pool nicht herzustellen.

Grund für die Versagung ist die Überschreitung der nach Ortsgestaltungssatzung festgesetzten Baukörperlänge vom max. 30 m um 5,97 m. Eine Reduzierung der Baukörperlänge erfordert eine Änderung der geplanten Kubatur, wodurch wiederum eine völlig neue Planung entstehen würde, die erneut entsprechend zu beurteilen wäre. 

Als Ausgleich für diese letzte Fällung ist eine zusätzliche Ersatzpflanzung mit einem heimischen Laubbaum, 5 x v, Stu 35 – 40 cm, vorzusehen. Diese Pflanzung fehlt im Plan und muss noch nachgetragen werden.

Das Abrücken des Hauses um ca. 1 m von den verbliebenen Großbäumen- zwei Rotbuchen Nr. 28 und 29 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße wäre sowohl wegen des Wurzelschutzes als auch wegen der Kronenentwicklung sehr sinnvoll. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zum Schutz des Baumbestandes zu beauflagen.

Die Verschmelzung der beiden Grundstücke ist nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
(Beschlussvorschlag abgelehnt, das heißt Abweichung für Überschreitung der max. Baukörperlänge von 30 m um 5,97 m wird erteilt. Den baumschutzfachlichen Inhalten wurde zugestimmt.)

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5. Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Pool auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/6 an der Robert-Koch-Str. 23;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Robert-Koch-Straße 23, Grundstück Fl.Nr. 629/6 (Größe = 7.103m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung; Abstandsflächensatzung; 


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Vorliegendes Grundstück an der Robert-Koch-Straße 23 war bekanntlich mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss – zuletzt im BA am 15. März 2021 anhand eines erneuten Antrags auf Vorbescheid. In diesem Vorbescheid wurden verschiedene Bebauungsvarianten abgefragt, schlussendlich wurde das Einvernehmen für die Variante einer E+1+D Bebauung mit einer Grundfläche von 194 m² und einer Geschoßfläche von 
393 m² für eine Bebauung auf dem 3.503 m² großen Grundstücksanteil befürwortet und vom Landratsamt genehmigt. 
Auf dieser Grundlage wurde nun vorliegender Bauantrag eingereicht, wofür das gemeindliche Einvernehmen begehrt wird. 

Der Bauwerber plant die Errichtung eines E+1+D Gebäudes mit einem Walmdach DN 52°. Das Dachgeschoß ist nachweislich kein Vollgeschoß. 
Die Grundfläche mit der Hauptnutzung entspricht mit der Grund- und Geschoßflächenzahl dem Rahmen der Genehmigung aus dem Vorbescheid vom 28.06.2021. Die geplanten Nebenanlagen wie Garage, Pool, Terrasse und Freisitz halten die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der 50%-igen Überschreitungsmöglichkeit gem. § 19 Abs. 4 BauNVO auf dem gesamten Grundstück unter Berücksichtigung der Bestandsbebauung ein. Für die geplante Zufahrt wird eine geringfügige Überschreitung von ca. 69 m² beantragt. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung sollte die Überschreitung befürwortet werden. 

Der Bebauungsplan Nr. 65 B 11 setzt eine Baulinien von 10m fest. Diese wird mit dem Hauptgebäude eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. 

Die festgesetzte Wandhöhe wird mit den geplanten Giebeln auf der Nord- und Südseite um 0,79 m überschritten. Dies entspricht dem üblichen Überschreitungsrahmen mit max. 1,80 m über der Festsetzung der maximalen Wandhöhe der OGS. Eine Befreiung wird befürwortet. 

Die geplanten Gauben müssen gem.  § 5 Abs. 5 Nr. 3 Ortsgestaltungssatzung mind. 75 cm höher als die Traufe gemessen vom tiefsten Punkt er Dachhaut liegen. In der vorliegenden Planung wird durch die Attika und die innenliegende Regenrinne dieser Abstand nicht eingehalten. Die Gauben liegen gänzlich ohne Abstand auf dem oberen Abschluss der Attika und somit auf der Trauflinie. Daher sind die Gauben entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich des Abstands zur Traufe zu korrigieren. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht berührt. Die Ersatzpflanzungen sind ausreichend und gut. 

Die Sparten sind alle gebündelt im Bereich der Zufahrt zu führen, um die gemeindeeigenen Alleebäume nicht zu schädigen. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Villa mit Freisitz und Pool herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit 69 m² für die Zufahrt aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung wird befürwortet.  

Der Abstand der Gauben zur Traufe ist gemäß der Festsetzung der Ortsgestaltungsatzung mit einem Abstand von mind. 75 cm zur Trauflinie zu planen und entsprechend zu korrigieren. 

Die Sparten sind alle gebündelt im Bereich der Zufahrt zu führen, um die gemeindeeigenen Alleebäume nicht zu schädigen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und Umbau eines barrierefreien Zugangs am Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 372 an der Oberhachinger Str. 26;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Oberhachinger Straße 26 Grundstück Fl.Nr. 372, Grundstücksgröße = 751m²
Planbereich: Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauherrin plant den Anbau eines Wintergartens und den Umbau eines barrierefreien Zugangs am Wohnhaus.

Das Maß der baulichen Nutzung ist mit dem vorliegenden Bauvorhaben sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung gut eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt. 

Der Stellplatznachweis wird durch die Errichtung eines zweiten Stellplatzes ausreichend erbracht.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Anbau eines Wintergartens und Umbau eines barrierefreien Zugangs am Wohnhaus herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses sowie Errichtung und Änderung von Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/14 an der Heckenrosenstr. 15;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Heckenrosenstraße 15, Grundstück Fl.Nr. 448/14 (Grundstücksgröße = 2.270 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung; Abstandsflächensatzung;

Das gegenständliche Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Der Antragssteller plant nun die Erweiterung des Einfamilienhauses um einen erdgeschossigen Anbau im nördlichen Grundstückssteil, sowie die Errichtung eines Kellergeschoßes außerhalb des Gebäudes mit einer Größe von ca. 105 m², da das Bestandsgebäude nicht unterkellert ist. Des Weiteren wird die Errichtung eines Pools geplant, die vorhandenen Nebenanlagen in Form von Garagen und Nebengebäuden werden insoweit zurückgebaut und entsiegelt als das nunmehr eine Doppelgarage mit kurzer Zufahrt auf dem Grundstück verbleibt. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird weiterhin sowohl mit der Grundfläche als auch mit der Geschoßfläche eingehalten. Durch die Entsiegelung und den Rückbau eines Teils der Nebenanlagen (Garagenanlage und Zufahrt) auf dem Grundstück wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen ebenfalls eingehalten. 
Die geplante Erweiterung der unterirdischen Kelleranlage wird in der Berechnung der Grundfläche mit der Hauptnutzung zugeordnet, zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen werden jeweils 3 m Abstand eingehalten. Die Erschließung erfolgt ebenfalls unterirdisch, das oberirdische Gelände wird begrünt.

Die Abstandsflächen gemäß der Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden nicht berührt. 

Der Stellplatznachweis wird mittels verbleibender Doppelgarage erfüllt. 

Ein Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wird aktuell erstellt. Es sind keine Fällungen beantragt. Weitere Pflanzungen sind vorgesehen und werden in der Planung angezeigt. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Einfamilienhauses sowie der Errichtung und Änderung von Nebenanlagen herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen des B35 - Abfallbehälter im Einfriedungsbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 552/3 an der Dr.-Max-Str. 31;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Max-Str. 31, Grundstück Fl. Nr. 552/3 
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Geplant ist die Errichtung einer Mülltonnen-Doppelbox-Anlage um diese in die vorhandene Einfriedung zu integrieren. Diese bauliche Anlage ist grundsätzlich verfahrensfrei errichtbar nach Art. 57 BayBO. Die Verfahrensfreiheit entbindet aber nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Bebauungsplan Nr. B 35 legt zu solchen baulichen Anlagen fest, dass in die Einfriedung integrierte Mülltonnenhäuschen ausnahmsweise zulässig sind. 

Somit ist hier formell-rechtlich ein Antrag auf sogenannte isolierte Ausnahme zu stellen, der nun vorliegt. 

Die geplante Doppelbox entspricht den typischen, im Ortsbild bereits vielfach vorhandenen Mülltonnenhäuschen - einer Ausnahme kann insoweit zugestimmt werden. Weitere baurechtliche Vorgaben gibt es für diese bauliche Anlage nicht. 

Das Vorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die isolierte Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 35 Bst. A Nr. 6 Satz 4 zur Errichtung einer Mülltonnen-Doppelbox-Anlage in der Einfriedung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zur Lage der genehmigten Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 552/4 an der Klessingstraße 2;

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. 

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11. Gemeindliches Wohnhaus in der Tölzer Str. 14 - Malerarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Auf Anfrage des Gemeinderates vom 23.11.2021 bzgl. der malermäßigen Überarbeitung des o.g. Gebäudes hat die Verwaltung 3 Angebote für das Streichen der Fassade eingeholt. Die Angebote enthalten die Malerarbeiten an der Fassade inklusive Gerüst, das Ausbessern von Putzschäden sowie das Streichen der Haustüre.

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Planet Color aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 18.539,01€

Auf der Haushaltsstelle 88000.5014 sind für das Jahr 2022 ausreichend Haushaltsmittel eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Malerarbeiten für das Wohnhaus Tölzer Str. 14 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Planet Color, 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 18.539,01 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5014 sind für das Jahr 2022 ausreichend Haushaltsmittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Gemeindliches Wohnhaus in der Zeillerstr. 22a - Dachdeckerarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 14. Februar 2022 wurde die Erneuerung des Daches auf dem gemeindlichen Wohnhaus Zeillerstr. 22a beschlossen. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Olvermann aus 85748 Garching mit einer Bruttoangebotssumme von 132.697,57 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5007 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Dachdeckerarbeiten in der Zeillerstr. 22a, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Olvermann aus 85748 Garching, mit einer Bruttoangebotssumme von 132.697,57 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5007 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Vorstellung der Fassadenvarianten - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 21.07.2020 das Grundstück in der Nibelungenstr. 4 erworben.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Am 14.12.2021 wurde das AB Steininger mit der Planung des Neubaus durch den Gemeinderat beauftragt. Die Planung wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2022 vorgestellt, lediglich die Fassadengestaltung konnte nicht abschließend geklärt werden.

Deshalb wurde der Bauausschuss bevollmächtigt, die Ergebnisse der Visualisierung der geplanten Fassaden (Holz- oder Putzfassade) zu beschließen.

Das Architekturbüro Steininger stellt die beiden Varianten der Fassade (Holz oder Holz/Putz) vor.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag des Architekturbüros Steininger und beschließt die vorgeschlagene Variante aus Holz und Putz.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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14. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark - VE 32 Außenanlagen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2020 wurde einstimmig die Entwurfsplanung für den Anbau eines Variobeckens im Grünwalder Freizeitpark beschlossen. Zudem wurde der Bauausschuss mit den weiteren Schritten und Vergaben bevollmächtigt. Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für die Außenanlagen eine beschränkte Ausschreibung, bei der 12 Bieter die Unterlagen angefordert haben, zur Submission am 20.04.2022 lagen neun Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa Holzer GmbH aus 82541 Degerndorf mit einer Bruttoangebotssumme von 334.388,86 €.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Außenanlagen zur Erweiterung des Schwimmbades im GFZP den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa Holzer GmbH aus 82541 Degerndorf mit einer Bruttoangebotssumme von 334.388,86 €, zu beauftragen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Realisierung von Photovoltaikanlagen auf dem Areal des Bauhofs sowie die Vernetzung dieser Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs - Vergabe der Planungsleistung für das Gymnasium Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die Verwaltung mit der Erweiterung von PV-Anlagen auf den Dächern des Bauhofs, der freiwilligen Feuerwehr, dem BRK, dem Gymnasium, dem Haus der Begegnung und den anliegenden gemeindeeigenen Mietshäusern beauftragt.

Für die Erweiterung der Flächen auf dem Gymnasium Grünwald hat das Ing. Büro Kasprowski ein Angebot für Planungsleistungen abgegeben (HOAI Honorarzone II unten, Nebenkosten 3%).

Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Beauftragung des IB Kasprowski 
für die Erweiterung der Photovoltaikflächen auf dem Gymnasium Grünwald.

Mittel in Höhe von 1,3 Mio. € sind auf der Haushaltsstelle 81010.9400 für 2022 verfügbar.
Die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € sind in 2023 einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, für die Erweiterung der Photovoltaikflächen auf dem Gymnasium Grünwald, das Ing. Büro Kasprowski mit den entsprechenden Planungsleistungen (HOAI Honorarzone II unten, Nebenkosten 3%) zu beauftragen.

Mittel in Höhe von 1,3 Mio. € sind auf der Haushaltsstelle 81010.9400 für 2022 verfügbar. Die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € sind in 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
(TOP wurde vorgezogen)

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16. Realisierung von Photovoltaikanlagen auf dem Areal des Bauhofs sowie die Vernetzung dieser Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs - Vergabe der Planungsleistung für das Haus der Begegnung in Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die Verwaltung mit der Erweiterung von PV-Anlagen auf den Dächern des Bauhofs, der freiwilligen Feuerwehr, dem BRK, dem Gymnasium, dem Haus der Begegnung und den anliegenden gemeindeeigenen Mietshäusern beauftragt.

Für die Erweiterung der Flächen auf dem Haus der Begegnung hat das Ing. Büro Kasprowski ein Angebot für Planungsleistungen abgegeben (HOAI Honorarzone II unten, Nebenkosten 3%).

Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Beauftragung des IB Kasprowski 
für die Erweiterung der Photovoltaikflächen auf dem Gymnasium Grünwald.

Mittel in Höhe von 1,3 Mio.  sind auf der Haushaltsstelle 81010.9400 für 2022 verfügbar.
Die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € sind in 2023 einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, für die Erweiterung der Photovoltaikflächen auf dem Haus der Begegnung, das Ing. Büro Kasprowski mit den entsprechenden Planungsleistungen (HOAI Honorarzone II unten, Nebenkosten 3%) zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 81010.9400 für 2022 verfügbar. Die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € sind in 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
(TOP wurde vorgezogen)

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17. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 17
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17.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung vom 14. Februar 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 17.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung vom 14. Februar 2022, ob die Kostenschätzung bei der Genehmigung von Vergaben in der Bauausschusssitzung nicht im öffentlichen Teil der Sitzung angegeben werden muss oder kann. Hierzu führt die Verwaltung an, dass die Kostenschätzung immer nichtöffentlich dargestellt wird, da bei Ausschreibungen über dem Schwellenwert (europaweit) nach der Zustimmung des Ausschusses erst eine 10-tägige sogenannte Stillhaltefrist läuft, während der die Bieter über den Zuschlagsempfänger informiert werden. In dieser Zeit können alle Bieter, die an der Ausschreibung teilgenommen haben, bei der Vergabestelle Einspruch einlegen. Erst nach Ablauf der 10 Tage darf der Zuschlag erteilt werden. 
Eine Bekanntgabe der Kostenschätzung im Öffentlichen Teil wäre für die Bieter im Zeitraum dieser Stillhaltefrist einsehbar. 
Daher wird die Kostenschätzung im nichtöffentlichen Teil der Vergabe dargestellt, die Verwaltung empfiehlt dies so beizubehalten auch für die Ausschreibung unterhalb des Schwellenwertes. Der Bauausschuss nimmt dies ohne Einwendung zu Kenntnis. 

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17.2. Anfrage GR-Mitglied G. Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 17.2

Sachverhalt

GR-Mitglied G. Sedlmair trägt vor, dass die Parkbuchten am Standort des Bauernmarktes über das Wochenende mit Baufahrzeugen und Baumaterialien belegt sind und damit der Bürgerschaft während des Besuchs des Bauernmarktes nicht zur Verfügung stehen. Es wird darum gebeten, für die Zeit einen anderen Abstellort für die Fahrzeuge und Materialien zu wählen, um die Parksituation in diesem Bereich zu entspannen. Die Verwaltung sichert die Erledigung des Sachverhalts zu. 

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17.3. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 17.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt regt an, die Verkehrsführung für den neuen Standort der Postfiliale an der Südl. Münchner Str. 12 (ehem. Mahag) rechtzeitig vor Eröffnung zu bedenken und entsprechend effektiv zu planen um diesen verkehrstechnisch etwas schwierigeren Bereich in Verbindung mit der Ein- und Ausfahrt zur Eichleite zu berücksichtigen. 
Die Verwaltung führt aus, dass die Verkehrsplanung an das Büro Färber vergeben wurde. Das Ergebnis wird zusammen mit der notwendigen Nutzungsänderung für das Gebäude in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. 
 

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17.4. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 17.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz merkt im Zusammenhang mit dem neuen Standort der Post-Filiale an, dass zukünftige Parkplätze auf dem Gelände gewidmet werden müssen. Die Verwaltung berichtet hierzu, dass die Widmung im nächsten Gemeinderat beschlossen werden soll. 

Datenstand vom 24.06.2022 10:49 Uhr