Datum: 20.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 19:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. Mai 2022;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/35 an der Ludwig-Thoma-Straße 1c;
4 Bauantrag zur Erweiterung des Dachgeschosses durch zwei Zubauten auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/38 an der Ludwig-Thoma-Straße 24;
5 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
7 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstraße 4; Abbrucharbeiten VE 201 - Vergabe;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Anfrage GR-Mitglied Steininger
8.2 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
8.3 Anfrage GR-Mitglied Kraus
8.4 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
8.5 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
9 Grünwalder Freizeitpark - Ersatzbeschaffung einer Eisbearbeitungsmaschine - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. Mai 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/35 an der Ludwig-Thoma-Straße 1c;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 1c, Grundstück Fl. Nr. 613/35 (Grundstücksgröße = 1.502 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (DN 36°, DG kein Vollgeschoss) mit Doppelgarage auf dem rückwärtigen Grundstück. 

Das Bauvorhaben hält die Vorgaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein und fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein. 

Auf der Gebäudewestseite zwischen Garage und Haupthaus ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung hierfür sollte erteilt werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen

Eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zur Erweiterung des Dachgeschosses durch zwei Zubauten auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/38 an der Ludwig-Thoma-Straße 24;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 24, Fl.Nr. 603/38 (Größe = 1.767m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. BI 22/55 von 1956, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung; 


Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2020 und zuletzt am 17.01.2022 eingehend mit der vorliegenden Bebauung befasst und das Einvernehmen einstimmig versagt. Der Bauantrag wurde zurückgezogen und das Baugenehmigungsverfahren per Bescheid des Landratsamtes München am 06.04.2022 eingestellt.

Mit dem neu eingereichten Bauantrag soll erneut die weitere Optimierung der Nutzung auf dem Grundstück durch die Errichtung von zwei Anbauten im Dachgeschossbereich erfolgen. Sowohl im westlichen, als auch im östlichen Bestandsbereich des Daches soll jeweils ein Anbau erfolgen – die Nutzung ist im östlichen Bereich ein Kinderbad + Terrasse und im westlichen Bereich ein Arbeitszimmer mit Terrasse. 

Durch diese Anbauten bleibt das Dachgeschoss immer noch ein Nichtvollgeschoss, weil die anrechenbaren Flächen unter 2,30m bleiben und diese im Verhältnis zur gesamten Dachgeschossfläche keine zwei Drittel übersteigen. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die Wandhöhe der beiden Zubauten im südlichen Bereich wird zwar überschritten, da jedoch eine Angleichung an den baulichen Bestand (Hauptbaukörper) erfolgt, sollte hier in Form einer Abweichung zugestimmt werden. 

Der max. zulässige Kniestock wird nun in der neuen Planung exakt eingehalten. 

Die Firstlinie wird durch die profilgleichen Anbauten ebenfalls eingehalten – die Trauflinie auf der Gebäudenordseite hingegen wird weiterhin durch diese Anbauten durchbrochen. Ein entsprechender Antrag auf Abweichung wurde gestellt und nach Prüfung durch die Bauverwaltung als nachvollziehbar erkannt. Die Dachlandschaft wird durch die vorliegende Planung nicht verschlechtert, sondern eher vereinheitlicht – nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt. Insoweit sollte hier durch die abgeändert und neu eingereichte Planung eine Abweichung befürwortet werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung einer durchgehenden Trauflinie in der Nordansicht wird befürwortet. Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe nach Süden mit den beiden Anbauten wird ebenfalls befürwortet, weil diese profilgleich an das Bestandsgebäude angebaut werden und damit die Dachlandschaft vereinheitlicht wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Sanierung des bestehenden Gebäudes und Erneuerung Brandschutznachweis auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/4 an der Emil-Geis-Str. 4;

  • Neubau einer Außensauna im Saunagarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 586 an der Ebertstraße 1;

  • Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Kleingarage im UG und Abbruch Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 597/64 am Reinweg 2;

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Nutzungsänderung einer bestehenden Wohneinheit im DG in ein Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 473/4 ab der Südl. Münchner Str. 42;

  • Nutzungsänderung Gebäude 52 von Systemgastronomie zu Virtual-Reality-System und Erweiterungsbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 623 am Bavariafilmplatz 7;

  • Umbau einer Lagerhalle Geb. 94, auf dem Grundstück Fl.Nr. 623 am Bavariafilmplatz 7;

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7. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstraße 4; Abbrucharbeiten VE 201 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Abbruch eine freihändige Ausschreibung. Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 12 Leistungsverzeichnisse verschickt und 5 Angebote abgegeben.

Die Submission für das Gewerk Abbruch fand am 02.06.2022 statt.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Bergmann GmbH aus 85622 Feldkirchen b. München mit einer Bruttoangebotssumme von 71.914,08 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2022 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Abbrucharbeiten zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstraße 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Bergmann GmbH aus 85622 Feldkirchen b. München mit einer Bruttoangebotssumme von 71.914,08 zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2022 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 8
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8.1. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 8.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger erkundigt sich nach dem Stand des Umlegungsverfahrens am „Laufzorner Feld“. Bauamtsleiter Rothörl führt aus, dass seitens des Vermessungsamtes die Grundbucheinträge der Beteiligten aufgenommen, überprüft und ggf. berichtigt wurden. Dies hat sich als sehr zeitaufwändig erwiesen. 
Als nächster Schritt wird die Parzellierung geplant sowie die städtebaulichen Verträge für die Grundeigentümer vorbereitet und dann entsprechend zugestellt, um anschließend den Bebauungsplan für das Gebiet zu entwickeln. 
Über den Fortschritt des Umlegungsverfahrens wird in Abhängigkeit der notwendigen Verfahrensschritte in dem zuständigen Gremium berichtet. 

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8.2. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 8.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair frägt in Anlehnung an den Bauantrag zum Neubau einer Außensauna im Grünwalder Freizeitpark an, ob nähere Details über das Vorhaben mitgeteilt werden könnten. Der anwesende Geschäftsführer der Grünwalder Freizeitpark GmbH führt aus, dass es sich um den Ersatz einer bestehenden Sauna mit veränderter Positionierung auf dem Grundstück handelt.   

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8.3. Anfrage GR-Mitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 8.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus nimmt Bezug auf den Neubau der Baugenossenschaft an der Oberhachinger Straße und die errichteten Schallschutzwände als Verbindung zwischen den Gebäuden. Es wird die Frage gestellt, wie diese Schallschutzwände gestaltet werden um die recht massive Wirkung und Ansicht zu entschärfen. 
Die Verwaltung führt aus, dass im Zuge einer Tektur die vormals als reine Schallschutzwände geplanten Bauteile als Balkone und als Verbindungsgang umgenutzt werden sollen. Die Genehmigung hierfür liegt vor. 
Hinsichtlich der Gestaltungpläne dieser Wände zur Straße hin, wird nach Rücksprache mit der Baugenossenschaft in der nächsten Sitzung berichtet. 

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8.4. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 8.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt berichtet über eine augenscheinlich umfangreiche Versiegelung auf dem Grundstück an der Ludwig-Ganghofer-Str. 32 im Zuge einer Baumaßnahme und bittet um Überprüfung. 
Die Verwaltung sichert eine entsprechende Überprüfung des Sachverhalts und ggf. Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde zu.

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8.5. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö 8.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt stellt fest, dass die Ampelanlage an der Oberhachinger Straße/Sudetenstraße am Wochenende nicht aktiv ist, was die Querung der Oberhachinger Straße für Fußgänger massiv erschwert. Aus Gründen der Sicherheit für Fußgänger wird um Prüfung gebeten, ob die Ampelanlage auch am Wochenende ggf. auf Bedarf aktiviert werden kann. 
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Sichtbehinderung aufgrund zu nah im Kreuzungsbereich parkender Fahrzeuge in der Sudetenstraße hingewiesen. Es wird um Prüfung gebeten, ob hier das Halteverbot ggf. erweitert bzw. über die 5 m hinaus verlängert werden kann. 

Die Weiterleitung der Sachverhalte zur Überprüfung an das hierfür zuständige Amt für Sicherheit und Ordnung und den zuständigen Verwaltungsausschuss wird zugesichert. 

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9. Grünwalder Freizeitpark - Ersatzbeschaffung einer Eisbearbeitungsmaschine - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Eisbearbeitungsmaschine hat vier Wochen vor Saisonende 2021/22 ihren Dienst aufgegeben. 

Für die Ersatzbeschaffung wurden drei Angebote eingeholt.

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2022 dem Bauausschuss einstimmig empfohlen, mit der Ersatzbeschaffung der Eisbearbeitungsmaschine die Fa. Fuchs GmbH aus Stanzach (A) zu Kosten in Höhe von 155.706,44 € (brutto) zu beauftragen. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, mit der Ersatzbeschaffung der Eisbearbeitungsmaschine die Fa. Fuchs GmbH aus Stanzach (A) zu Kosten in Höhe von 155.706,44 € (brutto) zu beauftragen. Die Geschäftsführung wird beauftragt, eine Inzahlungnahme der Altmaschine zum wirtschaftlichsten Preis zu erzielen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:59 Uhr