Datum: 18.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:34 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. Juni 2022;
3 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 489 an der Eichleite 3;
4 Bauantrag zur Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/29 an der Herrenwiesstr. 5/5a;
5 Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/4 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 5;
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 473/18 an der Ludwig-Ganghofer-Str. 41;
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Außenpool und Poolhaus (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 473/18 an der Ludwig-Ganghofer-Str. 41;
8 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 373/3 an der Otto-Bader-Str. 1;
9 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Erweiterung einer bestehenden Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 307/5 an der Nibelungenstr. 4;
10 Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 386/14 an der Fritz-Kneidl-Str. 11;
11 Bauantrag zum An- und Umbau einer bestehenden Villa mit Doppelgarage, Parklift und Pool auf dem Grundstück Fl. Nr. 624 an der Nördlichen Münchner Str. 9;
12 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau dreier Einfamilienhäuser mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 598/11 im Waldweg 8;
13 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 523/6 an der Reitzensteinstr. 4;
14 Antrag zur Errichtung einer temporären Wohnanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück Fl. Nr. 213/22 an der Zugspitzstraße 1 durch den Landkreis München;
15 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
16 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
17 Gemeindliches Wohnhaus Wörnbrunner Str. 7 - Energetische Sanierung - Genehmigung;
18 Gymnasium Grünwald - Bücherbestellung Fachliteratur - Vergabe;
19 Gymnasium Grünwald - Anschaffung von i-pads für die Mittelstufe - Vergabe;
20 Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - Energetische Sanierung - VE 401 Erstellung einer Photovoltaikanlage - Vergabe;
21 Gemeindliches Wohnhaus Zeillerstr. 22a - Energetische Sanierung - VE 401 Erstellung einer Photovoltaikanlage - Vergabe;
22 Grünwalder Freizeitpark Erneuerung des Elektrohausanschlusses für den Eislaufplatz - Genehmigung;
23 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
23.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Kraus aus der Bauausschusssitzung vom 20. Juni 2022;
23.2 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 15. November 2021;
23.3 Anfrage GR-Mitglied Schmidt;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. Juni 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 489 an der Eichleite 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Eichleite 3, Grundstück Fl. Nr. 489 (Grundstücksgröße = 788 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (DN 47°, DG kein Vollgeschoss) mit drei Wohneinheiten, einer Doppelgarage sowie einem Carport.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, also mit der Wohnnutzung und der Höhenentwicklung (Geschossigkeit + Gebäudehöhe) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßflächenzahl in der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt über die zulässigen 50 % (jedoch innerhalb der 70 %) hinaus mit ca. 25 m² überschritten.  Eine Befreiung könnte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung auszuführen.

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes lautet wie folgt:

Die Winderlinde Nr. 22 mit Stu 1,10 m ist eine Esche. Sie ist noch recht vital, aber das Eschentriebsterben wird sie vermutlich auch erfassen. Daher wird sie als nicht erhaltenswert eingeschätzt.

Die Nr. 21 mit Stu 1,90 m ist ein alter nicht gepflegter Ertragsobstbaum, der nicht unter die Baumschutzverordnung fällt.

Die Walnuss Nr. 26 fällt mit Stu 1,05 m unter die Baumschutzverordnung. Sie sollte erhalten bleiben, eventuell die kleinere Linde daneben auch. Es ist auch optisch ein Gewinn als Sichtschutz zu dem benachbarten Haus im Süden.

Vor Abbruch des Altbestandes müssen unbedingt die Schutzzäune aufgestellt und vom Umweltamt abgenommen werden.

Eine ökologische Baubegleitung zum Schutz der beeindruckenden Weiden auf dem nördlichen Nachbargrundstück muss beauflagt werden. Es darf kein Mülltonnenhaus im Wurzelbereich der Weide errichtet werden. Dies muss nach Süden verlegt werden. Es dürfen keine größeren Strauchpflanzungen im Wurzelbereich der Weide erfolgen.

Lebkuchenbäume sind i. a. keine akzeptablen Ersatzpflanzungen als Pflichtbäume, aber da genügend Bäume erhalten bleiben, dann als zusätzliche Begrünung möglich. 
  
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage und Carport erbracht.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen, Doppelgarage und Doppelcarport herzustellen. 

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um 25 m² wird befürwortet.

Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung auszuführen.

Die Walnuss Nr. 26 sowie die kleinere Linde Nr. 25 sollen erhalten bleiben.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung zum Schutz des Baumbestandes auf dem Grundstück und auf dem nördlichen Nachbargrundstück ist zu beauflagen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zur Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/29 an der Herrenwiesstr. 5/5a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Herrenwiesstraße 5/5a, Grundstück Fl.Nr. 580/29 (Grundstücksgröße = 1.875 m²) Planbereich: Bebauungsplan 50 B 26 vom 27.09.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses E+1-Bebauung mit Flachdach und Tiefgarage.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, also mit der Wohnnutzung und der Höhenentwicklung (Geschossigkeit + Gebäudehöhe) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßflächenzahl in der Hauptnutzung gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt über die zulässigen 50 % (jedoch innerhalb der 70 %) hinaus mit ca. 19m² überschritten. Eine Befreiung könnte befürwortet werden. 

Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung sollte daher erteilt werden.

Der geplante Lichtschacht auf der Gebäudenordseite ist auf ein max. Maß von 2,66m Länge zu reduzieren, da die geplante Abgrabung und der Lichtschacht sonst ein Drittel der Ansichtsbreite des betroffenen Hauptgebäudes überschreiten.

Die Zufahrtsbreite vor Garagen darf je selbständig nutzbarer Hauseinheit einmal höchstens 5,00 m betragen. Die Ansichtsbreite der Zufahrt + Flächen rechts und links neben der Garagenzufahrt wie die Zuwegung zum Fahrradraum und die Zuwegung zu den Mülltonnen beträgt aktuell 8 Meter. Diese ist auf das max. Maß von 5 m zu reduzieren. Sinnvoll erscheint hier die Lösung die Mülltonnen straßennah in eine Einfriedung zu integrieren.

Generell ist das geplante Bauvorhaben mit sehr vielen Zuwegungen versehen. Diese sollten etwas reduziert werden (z.B. Zuwegung Arbeitszimmer).

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung auszuführen.

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels der geplanten Tiefgarage erbracht.

Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit zugehöriger Tiefgarage herzustellen. 

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um 19 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudenordseite wird wegen Einhaltung der Ausnahmetatbestände ausnahmsweise befürwortet.

Der geplante Lichtschacht auf der Gebäudenordseite ist auf ein max. Maß von 2,66 m Länge zu reduzieren.

Die geplante Zufahrtsbreite ist auf das max. Maß von 5 Metern zu reduzieren.

Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung auszuführen.

Es ist ein heimischer Laubbaum mit min. Stu 20 – 25 cm als Straßenbegrünung und ein weiterer heimischer Laubbaum als Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/4 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 5; Grundstück Fl.Nr. 580/4 (Grundstücksgröße = 5.508 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 50 B 26 vom 27.09.1928; Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant nach vollzogenem Abbruch des Bestandsgebäudes den Neubau einer Villa mit Flachdach in E+1 – Bebauung sowie ein Poolhaus, ein Ateliergebäude und eine Tiefgarage auf dem gegenständlichen Grundstück mit einer Größe von 5.508 m².

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung und mit den geplanten Nebenanlagen mit der Grund- und Geschoßflächenzahl eingehalten. 

Der Baulinienplan 50 B 26 von 1928 legt einen überbaubaren Bauraum fest. Dieser wird mit der vorliegenden Planung eingehalten. 

Im Übrigen gilt hier § 34 BauGB, wonach sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen muss. Die Anwendung des § 34 BauGB wurde bereits bei dem benachbarten Bauvorhaben mit gleicher Höhenentwicklung positiv rechtlich und fachlich beurteilt, so dass auch bei vorliegendem Bauvorhaben mit zwei Vollgeschossen das Einfügungsgebot eingehalten ist. 

Die maximal zulässige Baukörperlänge beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Ortsgestaltungssatzung (OGS) 30 m. Angebaute Garagen, Nebengebäude sowie untergeordnete Nebenanlagen sind zu berücksichtigen. Bei Rücksprüngen ist die gesamte Ansichtsprojektion zu berücksichtigen.  Das Hauptgebäude hat eine Länge von 29,95 m. Das geplante Poolhaus wurde rechnerisch in der GR I aufgrund der gewünschten Höhe berücksichtigt, und überschreitet die zulässige Gebäudelänge in der Ansicht von der Dr. Kurt-Huber-Straße aus um 8 m, wodurch eine Baukörperlänge von 37,92 m entsteht. Das geplante Poolhaus ist hinter dem Hauptbaukörper zurückversetzt, jedoch in der Ansichtsprojektion ist dieses zu berücksichtigen. Es wird eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zur Gebäudelänge für 7,92 m beantragt. Auf Grundlage der bereits erteilten Abweichung in einem ähnlich gelagerten Fall und vergleichbaren Voraussetzungen im Geviert kann die Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung erteilt werden. 

Das bestehende Gelände weist nach Abbruch des Bestandsgebäudes sehr unterschiedliche Geländehöhen auf. Gem. § 8 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung sind Abgrabungen und Aufschüttungen zulässig, wenn sie der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung dienen. Im nördlichen Grundstücksbereich ist zum Zweck der Herstellung einer Zuwegung eine Aufschüttung des Geländes sowie die Angleichung bis zur Grundstücksgrenze entsprechend zur Entwässerung des Grundstücks erforderlich. Eine entsprechende Abweichung von der Festsetzung sollte für den vorliegenden Einzelfall befürwortet werden. 

Die Einfriedung entlang der Ortsstraßen ist gemäß der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen. 

Die sonstigen relevanten Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mit den geplanten Tiefgaragenstellplätzen erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird bis zur Sitzung nachgereicht. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Villa mit Poolhaus und Tiefgarage herzustellen

Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für die Überschreitung der maximal zulässigen Baukörperlänge mit dem zurückversetzten Poolhaus um 7,92 m wird befürwortet. 

Eine Abweichung aufgrund einer notwendigen Geländeveränderung gemäß der vorgelegten Planung in Form einer Aufschüttung zur Herstellung eines Gehweges und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück wird gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. Satz 1 Ortsgestaltungssatzung befürwortet. 

Die Einfriedung entlang der Ortsstraßen ist gemäß den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen. 

Die Fällung von Baum Nr. 282 wird nicht freigeben. Der Baum soll mit entsprechenden Auflagen erhalten werden. 

Entlang der Dr.-Kurt- Huber-Straße soll mindestens ein standortgerechter Baum erster Wuchsordnung mit Stu 25 – 30 cm als Straßenbegrünung vorgesehen werden. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 473/18 an der Ludwig-Ganghofer-Str. 41;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Ganghofer-Straße 41, Grundstück Fl.Nr. 473/18 Größe = 1.455 m²
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 46, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Satteldach in E+1+D Bebauung mit Doppelgarage auf dem straßennahen Grundstücksteil. Das Dachgeschoß ist nachweislich kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl mit Hautnutzung und mit den Nebenanlagen werden eingehalten. 

Die relevanten Parameter und Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B46 sind eingehalten.

Die geplanten Giebel auf der Süd- und Nordseite des Gebäudes übersteigen die festgesetzte Wandhöhe von 7,25 m um 1,77 m. Eine entsprechende Abweichung von der Festsetzung der Wandhöhe mit den Giebeln sollte aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet werden.   

Eine geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung sollte befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die gesetzlich festgesetzten Abstandsflächen sind eingehalten. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Freiflächen- und Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor und wird bis zur Sitzung nachgereicht. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen

Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der Wandhöhe mit den Giebeln um 1,70 m auf der Süd- und Nordseite des Gebäudes wird aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet.   

Eine geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen. 

Die Verlegung der Sparten ist im Plan darzustellen und außerhalb von Wurzelbereichen zu planen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Außenpool und Poolhaus (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 473/18 an der Ludwig-Ganghofer-Str. 41;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Ganghofer-Straße 41, Grundstück Fl.Nr. 473/18 Größe = 1.455 m²
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 46, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Walmdach in E+1+D Bebauung mit Doppelgarage auf dem straßennahen Grundstücksteil. Das Dachgeschoß ist nachweislich kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl mit Hautnutzung und mit den Nebenanlagen werden eingehalten. 

Die relevanten Parameter und Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B46 sind eingehalten.

Die geplanten Giebel auf der Süd-, Ost-, West-, und Nordseite des Gebäudes übersteigen die festgesetzte Wandhöhe von 7,25 m um 1,80 m. Eine entsprechende Abweichung von der Festsetzung der Wandhöhe mit den Giebeln sollte aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet werden.   

Eine geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung sollte befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die gesetzlich festgesetzten Abstandsflächen sind eingehalten. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Freiflächen- und Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor und wird bis zur Sitzung nachgereicht. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Pool und Poolhaus herzustellen

Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der Wandhöhe mit den Giebeln um 1,70 m auf der Süd- und Nordseite des Gebäudes wird aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet.   

Eine geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Der Nachbarbaum Nr. 5 im Norden an der geplanten Zufahrt, ist mit entsprechenden Auflagen zu schützen.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 373/3 an der Otto-Bader-Str. 1;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Otto-Bader-Straße 1, Grundstück Fl.Nr. 373/3 (Grundstücksgröße = 774 m²)    Planbereich: Bebauungsplan 61 B 37 vom 01.08.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses E+D-Bebauung (Walmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss) mit Doppelgarage.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, also mit der Wohnnutzung und der Höhenentwicklung (Geschossigkeit + Gebäudehöhe) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßflächenzahl in der Hauptnutzung gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt über die zulässigen 50 % (jedoch innerhalb der 70 %) hinaus mit ca. 27 m² überschritten. Eine Befreiung könnte befürwortet werden. 

Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung sollte daher erteilt werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels der geplanten Doppelgarage erbracht.

Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen. 

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um 22 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudewestseite wird wegen Einhaltung der Ausnahmetatbestände ausnahmsweise befürwortet.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Erweiterung einer bestehenden Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 307/5 an der Nibelungenstr. 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Die Gemeinde Grünwald plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in E+1+D-Bebauung (Satteldach 30°, DG kein Vollgeschoss) mit insgesamt vier Wohneinheiten. 

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B 16 größtenteils ein. 

Lediglich die Dachgauben und der Giebel widersprechen der Festsetzung des B16 in der Art, dass derartige Dachbelichtungselemente der Dachneigung des Hauptdaches, hier 30°, angeglichen werden müssen. Nach Überprüfung der vorhandenen Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 16 sind bereits heute viele Dachbelichtungselemente mit Flachdächern vorhanden. Einer Abweichung könnte daher aufgrund mehrfach vorhandener Bezugsfälle zugestimmt werden. 

Der Stellplatznachweis wird mittels der Tiefgarage erbracht. 

Die Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Erweiterung einer bestehenden Tiefgarage herzustellen

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 16 wegen Errichtung von Dachgauben und Giebel mit Flachdach wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 386/14 an der Fritz-Kneidl-Str. 11;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauort: Fritz-Kneidl-Str. 11, Grundstück Fl. Nr. 386/14 (Grundstücksgröße = 497 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, BI 14/50 v. 27.09.1950, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber begehrt die Genehmigung für die Errichtung einer Doppelhaushälfte in E+1+D Bebauung mit einer Dachneigung von 27 °als kommunen Anbau an die bereits im Jahr 2021 fertiggestellte Neubebauung auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr. 386/15.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt um 21,34 m² überschritten, aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und die Einhaltung des Befreiungsrahmens von max. 70 % sollte eine Befreiung befürwortet werden. 

Mit der geplanten Bebauung wird die durch den Baulinienplan von 1950 festgelegte rückwärtige Baugrenze überschritten. Im Geltungsbereich sind bereits mehrfach Überschreitungen vorhanden, insofern sollte auch hier eine Befreiung befürwortet werden. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die Nachbarbebauung gibt hier die Wand- und Firsthöhe vor. Gemäß der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung wird die Festsetzung der durchgängigen First- und Trauflinie erfüllt.  

Die Ortsgestaltungssatzung setzt die Höhe des Kniestocks mit 0,75 m fest. Aufgrund der Erfordernis eines profilgleichen Anbaus und dem Wunsch der Bauherrschaft aufgrund der Familienstruktur im Dachgeschoss mit einer Dachneigung von 27 ° eine Nutzung zu verwirklichen, wird ein Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zur Höhe des Kniestocks um 0,34 m auf 1,09 m beantragt, bedingt durch die Veränderung der Raumhöhen. Das Dachgeschoss ist weiterhin kein Vollgeschoß.
In der Außenansicht des Gebäudes ist dies nicht wahrnehmbar. Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung kann zugelassen werden, wenn u.a. die Abweichung aus besonderen Gründen der Bau- und Ortsbildgestaltung geboten oder vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit dem öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nachbarliche Belange sind nicht berührt, da die Abstandsflächen eingehalten werden. Eine Abweichung könnte daher grds. für diesen Einzelfall befürwortet werden. 
Das geplante Dachflächenfenster in der Nordansicht ist gem. der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung mit 1 m Abstand zum First auszuführen. Die Planung ist hier entsprechend zu korrigieren. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Abstandsflächensatzung gemäß der Abstandsflächensatzung wird eingehalten. Eine erteilte Abstandsflächenübernahme auf dem gegenständlichen Grundstück in einer Tiefe von 0,80 m wurde berücksichtigt. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindlichen Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Nebenanlagen herzustellen

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für ca. 21 m² aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und der Einhaltung des Befreiungsrahmens von max. 70 % wird befürwortet. 

Eine Befreiung für die Überschreitung der gem. Baulinienplan BI14/50 festgesetzten rückwärtigen Baulinie wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle im Geltungsbereich befürwortet. 

Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zur Höhe des Kniestocks für die Ausführung mit einer Höhe von 1,09 m wird aufgrund der städtebaulichen Vertretbarkeit für diesen Einzelfall befürwortet. 

Das geplante Dachflächenfenster auf der Nordseite des Gebäudes ist gemäß der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung mit 1 m Abstand zum First zu planen und auszuführen. 

Der Stammumfang der geplanten Neupflanzung ist mit 20 – 25 cm vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Bauantrag zum An- und Umbau einer bestehenden Villa mit Doppelgarage, Parklift und Pool auf dem Grundstück Fl. Nr. 624 an der Nördlichen Münchner Str. 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauort: Nördliche Münchner Str. 9, Grundstück Fl. Nr. 624 (Grundstücksgröße = 973 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.07.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Am bestehenden Flachdachgebäude soll mittels Um- und Anbaus bzw. Schließung einer bereits bestehenden Pergola auf der Ostseite eine Wohnraumerweiterung erfolgen, um das noch übrige Baurecht auf dem Grundstück auszunutzen. Auf der Gebäudewestseite soll vor der neu geplanten Doppelgarage darüber hinaus ein im Erdboden versenkbarer Parklift errichtet werden. 

Nach Überprüfung der vorgelegten Berechnung wird die Grund- und Geschossfläche der Haupt- und Nebennutzung mit dem geplanten Vorhaben eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage und Parklift umfangreich erbracht. 

Es sind aufgrund der Grundstücksgröße und der Festsetzung des B 35 noch zwei weitere Laubbäume 1. Ordnung zu pflanzen. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Um- und Anbau und Errichtung einer Doppelgarage mit Parklift herzustellen.

Gemäß der Festsetzung des Bebauungsplans B35 sind zwei weitere Laubbäume 1. Ordnung mit Stu 20 – 25 cm zu pflanzen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau dreier Einfamilienhäuser mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 598/11 im Waldweg 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauort: Waldweg 8, Grundstück Fl. Nr. 598/11 (Grundstücksgröße = 1.942 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 61 B 26; Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Mittels des vorgelegten Antrags auf Vorbescheid soll die grundsätzliche baurechtliche Ausnutzung des Grundstücks geklärt werden. Geplant ist die Errichtung von drei Einfamilienhäusern in E+D (Haus 1 + 2) und E+1+D (Haus 3) mit Walmdächern auf dem zwischen dem Waldweg und der Südlichen Münchner Straße liegenden Grundstück.  

Folgende Fragen werden im Rahmen des Vorbescheides gestellt: 

  1. Dürfen auf dem Grundstück 3 Einzelhäuser errichtet werden?

Antwort: Grundsätzlich ist insbesondere unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung und der Abstandsflächen aber auch der sonstigen öffentlichen Belange eine Errichtung von drei Einzelhäusern denkbar. Die vorgenannten Parameter werden mit der gegenständlichen Planung eingehalten, somit ist die Errichtung von drei Einzelhäusern grundsätzlich zulässig.
 
  1. Darf zusätzlich zur heutigen Erschließung des vorhandenen Wohnhauses über den Waldweg 8 künftig die Zufahrt von Haus 2 und Haus 3 über die Südliche Münchner Straße erfolgen?

Antwort: Eine (zusätzliche) Erschließung von der Südlichen Münchner Straße ist aus bauplanerischer Sicht von Seiten der Gemeinde grundsätzlich zulässig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist hier aber zwingend das Straßenbauamt München heranzuziehen, da bei ähnlichen Bauvorhaben entlang der Staatsstraße z.T. keine Zu/Ausfahrten zugelassen wurden.

  1. Häuser 2 und 3 sind im Vorbescheidsantrag als Wohnhäuser geplant. Kann das Haus 3 aufgrund der umgebenden Bebauung entlang der Südlichen Münchner Straße gewerblich genutzt werden? 

Antwort: Es handelt sich bei dieser Frage um eine sog. „Variante“, was keine zulässige Fragestellung im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid darstellt. 

Dennoch kann hier grundsätzlich folgendes festgehalten werden: Die Gemeinde Grünwald hat in der Vergangenheit in erster Reihe entlang der Staatsstraße Büro-Nutzungen zugelassen. Auf dem direkt nördlich angrenzenden Grundstück und etwas weiter südlich sind solche Nutzungen bereits vorhanden. Eine Büro-Nutzung (!) für das in erster Reihe an der Südlichen Münchner Straße stehende Gebäude ist grundsätzlich denkbar, allerdings ist nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der bereits mit den Wohnnutzungen ausgeschöpften Grundfläche mit den Nebenanlagen keine umfangreichere (Büro-)Nutzung möglich, da die hierfür erforderlichen Stellplätze mangels verfügbarer Flächen nicht nachgewiesen werden können. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid herzustellen

Die Beantwortung der Fragen ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

  1. Dürfen auf dem Grundstück 3 Einzelhäuser errichtet werden?

Antwort: Grundsätzlich ist insbesondere unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung und der Abstandsflächen aber auch der sonstigen öffentlichen Belange eine Errichtung von drei Einzelhäusern denkbar. Die vorgenannten Parameter werden mit der gegenständlichen Planung eingehalten, somit ist die Errichtung von drei Einzelhäusern grundsätzlich zulässig.
 
  1. Darf zusätzlich zur heutigen Erschließung des vorhandenen Wohnhauses über den Waldweg 8 künftig die Zufahrt von Haus 2 und Haus 3 über die Südliche Münchner Straße erfolgen?

Antwort: Eine (zusätzliche) Erschließung von der Südlichen Münchner Straße ist aus bauplanerischer Sicht von Seiten der Gemeinde grundsätzlich zulässig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist hier aber zwingend das Straßenbauamt München heranzuziehen, da bei ähnlichen Bauvorhaben entlang der Staatsstraße z.T. keine Zu/Ausfahrten zugelassen wurden.

  1. Häuser 2 und 3 sind im Vorbescheidsantrag als Wohnhäuser geplant. Kann das Haus 3 aufgrund der umgebenden Bebauung entlang der Südlichen Münchner Straße gewerblich genutzt werden? 

Antwort: Es handelt sich bei dieser Frage um eine sog. „Variante“, was keine zulässige Fragestellung im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid darstellt. 

Dennoch kann hier grundsätzlich folgendes festgehalten werden: Die Gemeinde Grünwald hat in der Vergangenheit in erster Reihe entlang der Staatsstraße Büro-Nutzungen zugelassen. Auf dem direkt nördlich angrenzenden Grundstück und etwas weiter südlich sind solche Nutzungen bereits vorhanden. Eine Büro-Nutzung (!) für das in erster Reihe an der Südlichen Münchner Straße stehende Gebäude ist grundsätzlich denkbar, allerdings ist nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der bereits mit den Wohnnutzungen ausgeschöpften Grundfläche mit den Nebenanlagen keine umfangreichere (Büro-)Nutzung möglich, da die hierfür erforderlichen Stellplätze mangels verfügbarer Flächen nicht nachgewiesen werden können. 


Die Garage ist aus dem Wurzelbereich der Nachbarbäume zu planen. 

Es sind insgesamt 5 Bäume (zwei Linden, eine Eiche und zwei Feldahorne) als Ersatzpflanzungen vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 523/6 an der Reitzensteinstr. 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauort: Reitzensteinstraße 4, Grundstück Fl. Nr. 523/6 (Grundstücksgröße = 1.153 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 32, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das gegenständliche Grundstück ist der Abbruch des Altbestandes geplant und eine verbesserte Ausnutzung des atypischen Grundstückszuschnitts. 

Es gilt hier der qualifizierte und sehr detaillierte Bebauungsplan Nr. B 32, der sowohl einen sehr engen Bauraum als auch eine explizite Geschossigkeit für die einzelnen Bauräume festlegt. 

Diese beiden Themen sind auch Inhalt der gegenständlichen Bauvoranfrage für das Einfamilienhaus in E- und E+1-Bebauung mit flachgeneigtem Satteldach. 

Durch die vorgelegte Planung soll zum einen der in L-Form angelegte Bauraum überschritten werden, um den bisher ungenutzten nördlichen Grundstücksbereich nutzen zu können. Hierfür wurde die Planung sehr stimmig an die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Bauräume der anderen Anwesen angeglichen und ein sog. S-Form vorgesehen. 
Die anderen Bauräume im Geltungsbereich sind nach Ansicht der Verwaltung nicht so knapp bemessen wie der Bauraum auf dem gegenständlichen Grundstück. Zur verbesserten Ausnutzung des Grundstücks könnte aufgrund der stimmigen Angleichung an den Bestand im Geviert eine Befreiung wegen Überschreitung des Bauraumes in die nördliche Grundstücksecke somit in Aussicht gestellt werden. 

Gleiches gilt für die angefragte Überschreitung des festgelegten Bauraumes für die Garage, die nicht mehr den heute üblichen Ausmaßen entspricht. 

Die Geschossigkeit ist durch den Bebauungsplan im südwestlichen Bauraum mit einem Vollgeschoss, im nordöstlichen Bereich mit zwei Vollgeschossen festgelegt. Die Bauvoranfrage sieht vor, dass der westliche Teilbaukörper, der größtenteils in den nordöstlichen Bauraum hineinragt lediglich ein Vollgeschoss erhält. Hierfür wäre ebenfalls eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erforderlich, die hinsichtlich der bestehenden Bebauung im Geviert mit größtenteils eingeschossigen Baukörpern städtebaulich vertretbar wäre. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 32 wegen Überschreitung des Bauraumes in den nördlichen Grundstücksbereich wird in Aussicht gestellt. 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 32 wegen Überschreitung des Bauraumes für die Garage wird in Aussicht gestellt. 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 32 wegen Nichteinhaltung der Geschossigkeit in den Teilbereichen wird in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Antrag zur Errichtung einer temporären Wohnanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück Fl. Nr. 213/22 an der Zugspitzstraße 1 durch den Landkreis München;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 14

Sachverhalt

Bauort: Zugspitzstraße 1, Grundstück Fl.Nr. 213/22 (Grundstücksgröße = 1.250 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 38, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Zum Zwecke der Errichtung einer Containeranlage zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen wurde das Grundstück an der Zugspitzstraße/Ecke Tölzer Straße seitens der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellt. 

Für den vorliegenden Bauantrag soll das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.  Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B38, der feste Baurechtsparameter festsetzt. 
Mit der geplanten Containeranlage werden diese Festsetzungen nicht eingehalten, wodurch bauplanungsrechtlich eine Befreiung notwendig ist. 

Von folgenden Festsetzungen ist zu befreien:

  • Art der baulichen Nutzung: Festsetzung: Geschäfts- oder Bürogebäude – geplant: Wohngebäude
  • Maß der baulichen Nutzung: Festsetzung: GR 375m²; GF 650m²; -   geplant: GR 525m², GF 1295m²
  • Geschossigkeit: Festsetzung: zwei Vollgeschoße – geplant: drei Vollgeschoße
  • Wandhöhe: Festsetzung: max. 8,25 m - geplant: 8,65 m 
  • Baugrenze: geringfügige Überschreitung im Westen des Grundstücks
  • Dachform: Festsetzung: Satteldach   18° – 22 ° - geplant: Flachdach

Gemäß § 246 Abs. 12 BauGB kann für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende befristet für längstens drei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2027 von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Befreiung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.  

Nachbarliche Interessen sind unberührt. Die Abstandsflächen kommen an drei Seiten auf öffentlichen Verkehrsflächen zum Liegen. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme für eine geringfügige Überschreitung im südlichen Grundstücksbereich wird vom Grundstückseigentümer übernommen. Eine entsprechende Erklärung wird vorgelegt. 

Das Vorhaben ist mit öffentlichen Belangen vereinbar. 

Es werden drei Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. 

Sonstige Prüfungsinhalte sind nicht relevant. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Containeranlage zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen herzustellen.

Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B 38 werden auf Grundlage der Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 246 Abs. 12 Nr. 1 BauGB grundsätzlich befristet auf längstens drei Jahre befürwortet. Die gesetzliche Bestimmung des § 246 Abs. 12 BauGB zur Verlängerung gilt entsprechend. 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Anzahl der geplanten Parkplätze hinsichtlich eines erhöhten Bedarfs an Stellplätzen zu prüfen, um einer negativen Auswirkung auf die Anliegerstraßen zu begegnen. 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Errichtung eines dritten Geschosses zu überprüfen, da die geplante Höhe und Geschossigkeit für die umliegende Bebauung kritisch betrachtet wird. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Steininger gibt zu Protokoll, dass er das Vorhaben grundsätzlich befürwortet, jedoch die Ausführung des dritten Geschosses nicht mittragen kann und empfiehlt ggf. ein drittes Geschoß erst nachträglich bei Bedarf zu errichten.

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15. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö informativ 15

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zur Fällung von zwei Straßenbäumen und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 183 an der Tölzer Straße 30;

  • Antrag zur Betoninstandsetzung der Tiefgarage am dem Grundstück Fl.Nr. 113 auf der Eierwiese 16;

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16. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö informativ 16

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.

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17. Gemeindliches Wohnhaus Wörnbrunner Str. 7 - Energetische Sanierung - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Im Zuge der regelmäßigen Begehungen zum Gebäudeunterhalt wurde im gemeindlichen Wohnhaus in der Wörnbrunnerstr. 7 festgestellt, dass einige Bereiche sanierungsbedürftig sind. Neben den Balkonen betrifft das die Fenster, die Türen und das Dach. 

Die Sanierungsmaßnahme erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, dann die Ausschreibung der Leistungen, Vergabe und danach die Umsetzung der Maßnahme

Hierfür liegt der Verwaltung bereits ein Angebot für die Planung und Bauüberwachung des Architekturbüros Stroh (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 25%, Nebenkosten 5%) vor. 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von.50.000 € sind im Haushalt 2022 als außerplanmäßige Mittel auf der Haushaltsstellen 88000.9428 einzuplanen. Die übrigen Mittel sind im Haushalt 2023 einzuplanen.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18. Gymnasium Grünwald - Bücherbestellung Fachliteratur - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 18

Sachverhalt

Das Gymnasium Grünwald benötigt wie jedes Jahr Fachliteratur für die verschiedenen Jahrgangsstufen.

Es handelt sich um Bücher für die Fächer, Mathematik, Französisch, Religion, Deutsch, Geschichte und Informatik für verschiedene Jahrgangsstufen.

Die Schulbuchnachlässe sind im Buchpreisbindungsgesetz in § 7 Abs. 3 abschließend geregelt und somit gesetzlich verpflichtend, somit wurde für diese Bücherbestellung lediglich ein Angebot eingeholt.

Die Prüfung des Angebotes der Fa. Buchhandlung Rupprecht aus 82031 Grünwald endete mit einer Bruttoangebotssumme von 56.296,80 €.

Auf der Haushaltsstelle 23010.5770 sind für das Jahr 2022 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bücherbestellung für das Gymnasium Grünwald den wirtschaftlichsten Bieter, die Buchhandlung Rupprecht aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 56.296,80 zu beauftragen

Auf der Haushaltsstelle 23010.5770 sind für das Jahr 2022 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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19. Gymnasium Grünwald - Anschaffung von i-pads für die Mittelstufe - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 19

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 12.04.2021 wurde einstimmig beschlossen, i-pads zu für das Gymnasium Grünwald zu beschaffen. Bis Sept. 2022 sollen insgesamt 300 Stk. I-pads für die 6. und 7.Klassen und eine Restbestellung von 50 Stück für die 8. Klassen am Gymnasium beschafft werden. 

Die Verwaltung hat hierzu eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, bei der 8 Bieter die Unterlagen angefordert haben. Bei der elektronischen Submission am 7.Juli 2022 lagen 7 Angebote vor.


Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa Rednet AG aus 55129 Mainz mit einer Bruttoangebotssumme von 218.670,83 €.

Eine Förderung für die Beschaffung der i-Pads ist bereits beantragt.
Auf der Haushaltsstelle 23010.9351 sind entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2022 eingestellt und voll verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Beschaffung von I-Pads für das Gymnasium Grünwald den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Rednet AG aus 55129 Mainz mit einer Bruttoangebotssumme von 218.670,83 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 23010.9351 sind entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2022 eingestellt und voll verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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20. Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1 - Energetische Sanierung - VE 401 Erstellung einer Photovoltaikanlage - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 20

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Hirtenweg 1 im Jahr 2013 erworben und in 2021 eine energetische Sanierung beschlossen.
Die Planungen wurden genehmigt, auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für die Photovoltaikanlage eine beschränkte Ausschreibung. 
Die Unterlagen wurden an 21 Bieter verschickt, zur Submission am 23.06.2022 lagen wertbare 10 Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab für die Errichtung einer Photovoltaikanlage als wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Frank GmbH, aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 59.623,17 €

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Wohnhaus am Hirtenweg 1 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Frank GmbH, aus 95336 Mainleus mit einer Bruttoangebotssumme von 59.623,17 € zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 eingeplant und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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21. Gemeindliches Wohnhaus Zeillerstr. 22a - Energetische Sanierung - VE 401 Erstellung einer Photovoltaikanlage - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 21

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 14. Februar 2022 wurde die Erneuerung des Daches auf dem gemeindlichen Wohnhaus Zeillerstr. 22a beschlossen. Im Zuge dessen wird eine Photovoltaikanlage verbaut.

Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für die Photovoltaikanlage eine beschränkte Ausschreibung. 
Die Unterlagen wurden an 21 Bieter verschickt, zur Submission am 30.06.2022 lagen 4 wertbare Angebote vor.

Die Prüfung der Angebote ergab für die Errichtung einer Photovoltaikanlage den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Traub GmbH & Co. Haustechnik KG Oberdill 2-4, 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 53.457,35 €

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.5007 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Errichtung einer Photovoltaikanlage für das gemeindliche Wohnhauses Zeillerstr. 22a an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Traub GmbH & Co. Haustechnik KG Oberdill 2-4, 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 53.457,35 € zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.5007 eingeplant und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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22. Grünwalder Freizeitpark Erneuerung des Elektrohausanschlusses für den Eislaufplatz - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 22

Sachverhalt

Im Zuge der Erweiterung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark wurde festgestellt, dass für den zusätzlichen Strombedarf des Lehrschwimmbeckens, eine neue Konzeption erforderlich wird, da der bestehende Stromanschluss über die Südliche Münchner Str. nicht mehr erhöht werden kann. 
Zukünftig wird der vorhandene Stromanschluss aus der Südl. Münchner Str. für den gesamten Schwimmbadbau verwendet, der neuen Anschluss über die Dr. Max Str. wir den Bereich des Eislaufplatzes versorgen. Hierbei sind bei beiden Anschlüssen noch ausreichend Reserven für spätere Anschlüsse vorhanden.

Die Beauftragung der neuen Trafostation ist schon erfolgt, es werden aber derzeit noch die Leitungsverlegung und die Umschluss Arbeiten ausgeschrieben.

Auf Grund der sitzungsfreien Zeit in den Sommerferien ist eine Vergabe durch Herrn Neusiedl erforderlich.

Eine grobe Kostenschätzung liegt hier bei 120.000,00 € Brutto.

Die erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorhanden. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Erneuerung des Stromanschlusses für den Eislaufplatz im Grünwalder Freizeitpark zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der notwendigen Elektroarbeiten. Auf Grund der sitzungsfreien Zeit in den Sommerferien wird 1. Bürgermeister Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bevollmächtigt.

Die Vergabe wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses bekanntgegeben.

Die erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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23. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 23
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23.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Kraus aus der Bauausschusssitzung vom 20. Juni 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 23.1

Sachverhalt

In der BA-Sitzung am 20.06.2022 hat GR-Mitglied Kraus zum Bauvorhaben der Baugenossenschaft an der Oberhachinger Straße nachgefragt. Konkret ging es dabei um die Gestaltung der dort bereits realisierten, recht massiven Schallschutzwände. 

Die Verwaltung hat eine Überprüfung zugesichert. 

Es verhält sich demnach so, dass der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2020 unter anderem in Bezug auf die Schallschutzwände nach Präsentation durch das Architekturbüro Ziller + einstimmig eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt hat. 

Da Herr Kraus (als Nachrücker für das damalige GR-Mitglied Gutheil-Geigle) zu o.g. Zeitpunkt nicht dem Gemeinderat als Mitglied angehörte, wurde ein Auszug aus der damaligen Präsentation und der Beschlussauszug der vorgenannten GR-Sitzung vom 30.06.2020 gezeigt und aufgrund seiner Abwesenheit am Sitzungstag per Email zugesendet.  

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23.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Schmidt aus der Bauausschusssitzung vom 15. November 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 23.2

Sachverhalt

Die Verwaltung teilt mit, dass der Sachverhalt aus der Anfrage von GR-Mitglied Schmidt durch die Bauaufsichtsbehörde -Landratsamt München- bauaufsichtlich erledigt ist.
Auf dem Grundstück an der Rainholzstraße 4 wurde die Errichtung eines Pools angezeigt, der augenscheinlich mit den bereits vorhandenen versiegelten Flächen baurechtlich nicht zulässig sei. Der Sachverhalt wurde der Bauaufsichtsbehörde zur Überprüfung und ggf. weiteren Vollzug gemeldet. 
Aufgrund der vorgefundenen Versiegelung war zur Herstellung rechtmäßiger baurechtlicher Zustände ein Rückbau von bereits versiegelten Flächen notwendig. Die Eigentümer haben dies anhand eines Planes entsprechend angezeigt und auch vollzogen. Der Pool konnte daher ordnungsgemäß innerhalb des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen errichtet werden. 

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23.3. Anfrage GR-Mitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 23.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt frägt an, ob nähere Informationen über den Fortschritt und den Ablauf beim Bauvorhaben an der Dr.-Engelsberger -Str. 5 bekannt sei. Augenscheinlich ist hier die Baustelleneinrichtung unsachgemäß vorhanden und teils auf öffentlichem Straßengrund oder am Isarhochufer gelagert. 
Die Verwaltung berichtet, dass es sich hier um ein genehmigtes Bauvorhaben handelt. Dieses Bauvorhaben hat umfangreiche unterirdische Anlagen die sich in der Fertigstellung befinden. Ebenfalls werden die oberirdischen Freiflächen hergestellt. Die Ablagerung auf dem Grünstreifen der Gemeinde Grünwald am Hochuferweg ist mit dem Umweltamt abgestimmt. 
Aktuell sind keine Abweichungen von der genehmigten Planung ersichtlich. Das Bauvorhaben wird jedoch regelmäßig in Augenschein genommen werden. 

Datenstand vom 21.09.2022 10:21 Uhr