Datum: 18.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus
Gremium: Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020;
3 Feststellung der Jahresbilanz des Wasserwerks Grünwald zum 31.12.2020 - sowie die Gewinn und Verlustrechnung für das Jahr 2020
4 Bericht des Kämmerers zur Jahresrechnung 2020
5 Rohrnetzerneuerung 2022; Nachträgliche Vereinbarung einer Preisgleitklausel mit der Firma Holzer
6 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 18.05.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 18.05.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 10.12.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Feststellung der Jahresbilanz des Wasserwerks Grünwald zum 31.12.2020 - sowie die Gewinn und Verlustrechnung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 18.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Nowak von Markmiller und Partner mbB eingeladen, der aus der Kameralistik den kaufmännischen Abschluss im Entwurf erstellt hat. Herr Nowak erläutert an Hand einer Präsentation die Jahresbilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020. 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 10.357.291,21 € gegenüber der Vorjahressumme von 9.841.379,28 €. Die bereinigte Bilanzsumme nahm damit im Berichtsjahr um ca. 516 Tsd. € zu. Die Aktivseite wird vor allem durch das um die Ertragszuschüsse gekürzte Anlagevermögen bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Anlagevermögen um ca. 364 Tsd. € erhöht.

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital durch die Zuführung des Jahresgewinns zur Rücklage um  ca.164 Tsd. € erhöht. 

Hinsichtlich der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der ansonsten steuerlichen Belastung eine Gewinnverzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde, so dass die Kunden in aller Regel keine Steuerbelastung mittragen müssen. 

Der Vorjahresgewinn von 43.197,47 € erhöht sich auf         146.794,20 €
Die kumulierten Vorjahresgewinne in Höhe von         286.283,43 €
erhöhen sich somit zu einem Gewinnvortrag von insgesamt:         433.077,63 €

Die körperschaftssteuerlichen Verlustvorträge zum 31.12.2020 reduzieren sich damit auf nun 64.681,00 €.

Die abgegrenzten Erträge aus Wassergebühren sind um rund 74.200 € (+4,83 %) gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Grund hierfür ist der gestiegene Wasserverbrauch um 68.800 m3

Die aktivierten Eigenleistungen steigen im Vergleich zu 2019 im Berichtszeitraum um rd. 25 % auf 132.652,66 €. Die gesamten Erträge sind um 102.891 € (rd. 6,2 %) auf 1.762.163,53 € gestiegen. 

Die gesamten Aufwendungen sind mit insgesamt 1,613 Mio. € gegenüber dem Vorjahr minimal um 810,02 € gesunken. Dabei entfallen rd. 35,8 % auf den Personalaufwand (Vorjahr 35,9 %) und 26,64 % auf Abschreibungen. 

Prüfauftrag innerer Kassenkredit Zuführung in die offene Rücklage und Verzinsung:

Die Verbindlichkeiten des Wasserwerks gegenüber der Gemeinde betragen zum 31.12.2020 insgesamt 2.371.700,32 €. Dieser innere Kassenkredit wird mit jährlich 1% verzinst. Bemessungsgrundlage ist das arithmetische Mittel der Verbindlichkeiten zum 01.01. und 31.12. des Geschäftsjahres. Damit fallen im Jahr 2022 Zinsausgaben in Höhe von rd. 21 Tsd. € an. 

Der Gemeinderat kann beschließen, dass ein Teil des Kassenkredits in Allgemeine Rücklagen (offene Rücklagen) umgewandelt wird. Ein tatsächlicher Mittelfluss findet nicht statt. Aufgrund des z. Z. sehr niedrigen Zinssatzes könnten sich dadurch die Aufwendungen aber nur um max. 21 Tsd. € verringern und sollten zur gegebenen Zeit wieder geprüft werden, nämlich dann, wenn das allgemeine Zinsniveau ansteigt.

Der Zinssatz von derzeit 1 Prozent erscheint als marktgerecht, könnte aber ebenfalls mit Beschluss entsprechend angepasst werden. 

Angemessenheit der Wassergebühren:

Bei Erträgen von 1,762 Mio. € und gesamten Aufwendungen von 1,613 Mio. € verbleibt im Berichtsjahr ein Jahresgewinn in Höhe von rund 146 Tsd. € (Vorjahr 44 Tsd. €). 

Der Gewinn ist im Vergleich zu 2019 höher ausgefallen, da der Sommer 2020 deutlich heißer und trockener war als im Vorjahr. 

Da sich die Verlustvorträge Ende 2020 noch auf etwa 64,8 Tsd. € belaufen, ist aus körperschaftssteuerlicher Sicht nichts gegen die aktuelle Höhe des Wasserpreises seit 1.1.2015 einzuwenden. Die nächste Neukalkulation der Wassergebühren erfolgt im Herbst 2022 für die nächsten 4 Jahre. 

Beschluss

Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschließt einstimmig

  1. der Jahresabschluss des gemeindlichen Wasserwerkes Grünwald für das Jahr 2020 mit 
einer Bilanzsumme von          10.357.291,21 €   
und einem Jahresgewinn in Höhe von         146.794,20 €
wird hiermit festgestellt. 

Gewinne des BgA Wasserversorgung sollen dem Regiebetrieb für das Berichtsjahr und in Zukunft als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Das wurde gegenüber dem Finanzamt auch durch Abgabe einer Gewinnverzichtserklärung nachvollziehbar dokumentiert. Der Jahresgewinn in Höhe von 146.794,20 € wird demnach auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Wie in den Vorjahren, werden die auf den inneren Kassenkredit entfallenen Zinsen, die sich aus der angemessenen Verzinsung des Schuldenstandes ergeben haben, in Höhe von 21.993,36 € dem Wasserwerk zur Kapitalverstärkung wieder als Eigenkapital zugeführt (=Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bericht des Kämmerers zur Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 18.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Wasserwerk hat insgesamt für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 

3.471         Stück Wasserzähler, davon sind
3.404         Stück am Kanal angeschlossen und 
602         Stück private Zwischenzähler zur Nichtberechnung der Kanalgebühren (Gartenwasserzähler) zu betreuen.

Das heißt, dass nach Eichgültigkeit von sechs Jahren durchschnittlich rund 600 Zähler pro Jahr ausgewechselt werden müssen. Die privaten Zwischenzähler müssen die Eigentümer selbst alle sechs Jahre wechseln, die Verplombung der Zähler erfolgt durch unser techn. Wasserwerk

Nur mehr 67 Anwesen sind nicht an das Kanalnetz angeschlossen, diese befinden sich zum großen Teil am Gasteig und auf der Rodungsinsel Wörnbrunn. Die gemeindlichen Grundstücke sind in Wörnbrunn an einer 3-Kammer-Kläranlage angeschlossen:

Entwicklung Wasserverbrauch:


2020
2019
2018
Wasserlieferung in Rohleitungsnetz in m³



Eigenerzeugung
1.231.714
1.101.222
1.174.283
Fremdbezug
1.032
4.095
9.742
Wasserlieferung gesamt ins Leitungsnetz
1.232.746
1.105.317
1.184.025
Verrechnete Wasserabgaben in m³



Allgemeine Abnehmer
1.005.755
941.517
977.129
Großabnehmer Bavaria Film GmbH
40.040
28.002
26.456
Großabnehmer Freizeitpark GmbH
26.844
43.024
39.307
Standrohre
311
375
691
Hochrechnung von mittlerem Ablesetag bis 31.12.
34.903
26.075
44.783
Eigenverbrauch (Wasserwerk und Feuerwehr)
10.800
10.800
10.800
Wasserabgaben gesamt
1.118.653
1.049.793
1.099.166
Rechnerischer Wasserverlust 
144.092
55.524
84.859
Wasserverlust in %
9,26 %
5,02 %
7,17 %

Der Wasserverlust ist auf diverse Rohrbrüche im Berichtsjahr zurückzuführen.  

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nehmen den Bericht des Kämmerers zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Rohrnetzerneuerung 2022; Nachträgliche Vereinbarung einer Preisgleitklausel mit der Firma Holzer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 18.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Preise für Betriebsstoffe und Baumaterial extrem gestiegen.

Bei der Abgabe des Angebotes Anfang Februar war diese Entwicklung für die Firma Holzer nicht absehbar. Mit den aktuellen Bezugspreisen kann die Baumaßnahme nicht mehr wirtschaftlich ausgeführt werden. Die Firma Holzer bittet daher um nachträgliche Aufnahme einer Preisklausel für Betriebsstoffe (Diesel) und Material in den Bauvertrag unter Zugrundelegung des Schreibens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25.03.2022.

Die Firma Holzer hat die Urkalkulation vorgelegt. Darin sind die Kosten der Betriebsstoffe und des Materialaufwands für alle Positionen des Angebots festgelegt. Die Abschlagsrechnungen werden zeitnah monatlich gestellt.

- Beim Diesel wird die für die erbrachten Leistungen erforderliche Menge separat ausgewiesen und der Einkaufspreis jeweils vom Anfang und dem Ende jeden Monats gemittelt. Die Differenz zwischen dem der Kalkulation zu Grunde gelegten Einkaufspreis und dem gemittelten Preis wird zusätzlich vergütet.

- Beim Material wird die Einkaufrechnung vorgelegt und die Differenz zum bei der Kalkulation angesetzten Preis zusätzlich vergütet. 

Bei der vorbeschriebenen Vorgehensweise handelt es sich um einen absolut transparenten Weg, der die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt. Die Kostenmehrung liegt nach dem
heutigen Preisniveau bei ca. 19.000 Euro brutto, was ca. 3% der Auftragssumme von 634.000 Euro brutto entspricht.

Beschluss

Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschließt 
einstimmig in den Vertrag mit der Firma Holzer nachträglich eine Preisgleitklausel für Betriebsstoffe und Material aufzunehmen. Die Abrechnung erfolgt dabei in der vorbeschriebenen Weise.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung

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6. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 18.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderat Gerhard Sedlmaier bringt die Anregung des 2. Bürgermeisters Weidenbach aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom 10.12.2020 in Erinnerung, für die Mitglieder des Gemeinderats eine Besichtigung der Einrichtungen des Wasserwerks zu organisieren. 
Die Verwaltung wird hierzu Terminvorschläge unterbreiten. 


Gemeinderat Brauner fragt an, ob für die Toilettenspülung verwendetes Regenwasser bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühr berücksichtigt wird. Technischer Angestellter Reger antwortet hierauf, dass die Errichtung von Grauwassernutzungsanlagen in Gebäuden nach § 13 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung beim zuständigen Gesundheitsamt im Landratsamt München anzuzeigen sind. Im Gebiet der Gemeinde Grünwald sind bisher 3 Anlagen bekannt geworden. Durch den Einbau von 2 weiteren Zählern zusätzlich zum Hauswasserzähler kann die über die Toilettenspülung dem gemeindlichen Schmutzwasserkanal zugeführte Regenwassermenge exakt erfasst und bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühr angesetzt werden. Generell ist es zweckmäßig zur Reduzierung der Verbrauchsspitzen in den Sommermonaten Regenwasser zur Gartenbewässerung zu verwenden. Dies wird auch durch ein entsprechendes Förderprogramm der Gemeinde unterstützt. 


Des Weiteren wird bekannt gegeben, dass der Normenkontrollantrag zur Überprüfung der
Wasserschutzgebietsverordnung des aktuell festgesetzten Wasserschutzgebiets nach 9-jähriger Verfahrensdauer vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt worden ist und das Urteil vom 29.10.2021 Rechtskraft erlang hat.

Datenstand vom 08.12.2022 10:18 Uhr