Datum: 18.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2022;
3 Antrag auf Einrichtung eines Energiehilfefonds für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2022;
4 Weihnachtsbeleuchtung in Grünwald; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 23.09.2022;
5 Betrieb des Eislaufplatzes im Grünwalder Freizeitpark in den Wintermonaten;
6 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
6.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;
6.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 05.07.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Einrichtung eines Energiehilfefonds für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, dass die Gemeinde Grünwald einen Hilfsfond oder ähnliches einrichten soll, damit die Möglichkeit besteht, dass das selbst nicht dringend benötigte Energiegeld von 300,00 € finanzschwächeren Bürgerinnen und Bürger unbürokratisch zukommt. Dieses Geld soll vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Rentnerinnen und Rentner und finanzschwächere Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, die selbst keine staatliche Unterstützung erhalten.

Die Gemeinde Grünwald unterstützt bereits seit Jahrzehnten hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger. Durch die Hammel’schen Sozialstiftung, die Sozialstiftung Grünwald und die Zirwas-Dodell-Stiftung Grünwald gewährt die Gemeinde Grünwald unbürokratisch und rasch sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Grünwald freiwillige Beihilfen, damit die persönlichen Bedürfnisse gedeckt werden können und die allgemeine Lebensfreude gefördert werden kann.

Da sich dieses System der unbürokratischen Hilfe bewährt hat, schlägt die Verwaltung vor, das Procedere, wie bei den Stiftungen durchzuführen.

Die Bürgerinnen und Bürger, die selbst das Energiegeld von 300,00 € nicht benötigen, können dann eine Spende auf das Konto der Gemeinde Grünwald unter dem Verwendungszweck „Spende Energiegeld“ einzahlen. Die Annahme der Spenden wird, so wie bisher auch, bei allen anderen Spenden halbjährlich vom Finanzausschuss beschlossen. Die Spendengelder werden dann von Seiten des Sozialamtes an bedürftige Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt einen Härtefallfond einzurichten, in den Medien das Spendenkonto bekannt zu geben und die eingezahlten Spendengelder an die bedürftigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Weihnachtsbeleuchtung in Grünwald; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 23.09.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 4

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld hat einen Antrag gestellt, dass darüber diskutiert werden soll, ob die Gemeinde Grünwald auf einen Großteil der Weihnachtsbeleuchtung verzichtet.

Die Verwaltung schlägt vor, dass alle Lichtersterne, die die Gemeinde Grünwald schmücken, dieses Jahr nicht aufgehängt werden.

Auch sollen die gemeindlichen Christbäume, die an der Stromversorgung der gemeindeeigenen Gebäude hängen, mit einer Zeitschaltuhr versehen und dann ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden.

Somit spart die Gemeinde Grünwald wieder Strom ein und geht mit gutem Beispiel voran.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass alle Lichtersterne, die die Gemeinde Grünwald schmücken, zum 1. Advent aufgebaut und zeitnah nach dem 06.01.2023 wieder abgebaut werden.

Außerdem beschließt der Verwaltungsausschuss, dass die gemeindlichen Christbäume, die an der Stromversorgung der gemeindeeigenen Gebäude hängen, mit einer Zeitschaltuhr versehen und dann ab 23:00 Uhr abgeschaltet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Betrieb des Eislaufplatzes im Grünwalder Freizeitpark in den Wintermonaten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Seit 1. September 2022 gilt eine von der Regierung beschlossene neue Energieverordnung (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen - Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung / EnSikuMaV). 

Diese soll helfen, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich zu reduzieren. 

Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. 

Obwohl der Eislaufplatz nur etwa vier Monate pro Jahr betrieben wird, verbraucht er ca. 17 % des Strombedarfs im Grünwalder Freizeitpark. Damit ist er mit Kühlung, Flutlicht und Eismaschine der prozentual größte Einzelstromverbraucher. 

Anders als beim Schwimmbad führt eine Nichtöffnung des Eislaufplatzes in der Wintersaison zu einer tatsächlichen Energieeinsparung. 

Die Geschäftsführung der Grünwalder Freizeitpark GmbH empfiehlt daher, im Rahmen der kommunalen Gesamtverantwortung in der Saison 2022/23 auf eine Betreibung des Eislaufplatzes vollständig zu verzichten und hofft sehr, dass im kommenden Jahr wieder eine „normale“ Eislaufsaison gestartet werden kann. 

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Geschäftsleitung der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu beauftragen, den Eislaufplatz im Grünwalder Freizeitpark in der Saison 2022/23 zu betreiben. 

Wenn die Lage es witterungsbedingt und energiepolitisch erfordert, wird der Eislaufplatz geöffnet bzw. eingestellt.

Die Blockhaussauna wird bis einschließlich März nicht in Betrieb genommen. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Sauna zu schließen, wenn eine energiepolitische Notwendigkeit besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 6
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6.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 6.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, wann der Antrag der PBG auf Einführung eines Tonnenreinigungssystems für die Restmülltonnen und Biotonnen auf die Tagesordnung gesetzt wird.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass der Antrag zeitnah in einer der nächsten Sitzungen behandelt wird.

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6.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 18.10.2022 ö 6.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob ein weiterer Mülleimer bei der Eierwiese in der Nähe des Kioskes aufgestellt werden könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Prüfung zu.

Datenstand vom 23.11.2023 10:23 Uhr