Datum: 22.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:21 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022;
3 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);
4 Änderung der Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung mit der Landeshauptstadt München;
5 Musikschule Grünwald e.V.; Antrag auf Zuschussgewährung für 2023 ff.;
6 Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan;
7 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.09.2022; Überplanung "Mahag-Grundstück" Südl. Münchner Str. 12-14, 82031 Grünwald;
8 Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2021;
9 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
10 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
11 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
12 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
12.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der Gemeinderatssitzung am 25.10.2022;
12.2 Anfrage GR-Mitglied Ladewig;
12.3 Anfrage GR-Mitglied Schreyer;
12.4 Anfrage GR-Mitglied Schreyer;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 25.10.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 31.05.2022 vorgelegt (GR-Beschluss öffentlich #280). In dieser Sitzung wurden die einzelnen Bestandteile der Haushaltsrechnung, die Herkunft der Einnahmen und die Verwendung der Ausgaben erläutert worden. 

Das Gesamtergebnis 2021 beträgt in Einnahmen und Ausgaben im 

Verwaltungshaushalt
284.376.902,70 €
Vermögenshaushalt
95.989.826,00 €
Gesamthaushalt
380.366.728,70 €

Im Ergebnis enthalten sind:

Zuführung an den Vermögenshaushalt:
(Sollüberschuss im Verwaltungshaushalt)
93.618.769,97 €
Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt
666.101,16 €
Zuführung an die Allgemeine Rücklage
77.135.944 €


  1. Örtliche Vorprüfung durch die Sachverständige Frau Brigitte Scherer

Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung erfolgte eine umfangreiche Vorprüfung durch die vom Gemeinderat beauftragte Sachverständige, Brigitte Scherer. Dabei wurde festgestellt, dass das Kassenwesen geordnet, fast alle Skonti in Abzug gebracht wurden und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden. Die Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt und die Jahresrechnung ist ordnungsgemäß aufgestellt worden. Frau Scherer empfiehlt in Ihrem Bericht die Jahresrechnung nach der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss feststellen zu lassen und die Verwaltung zu entlasten. 


  1. Örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat sich unter Vorsitz des 2. Bürgermeister Stephan Weidenbach in sechs Sitzungen am 29.06., 19.07., 27.09., 05.10., 12.10. und 26.10.2022 von der Richtigkeit der Jahresrechnung überzeugt. Die Protokolle über die Prüfungsschwerpunkte des Rechnungsprüfungs-ausschusses können in der blauen Niederschriftsmappe eingesehen werden. Der Ausschuss hat überprüft, dass alle Anregungen und Erinnerungen von Frau Scherer von der Verwaltung erledigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Betätigungsprüfung auch die gemeindlichen Gesellschaften geprüft. 

Das durch die Kämmerei vorgestellte Ergebnis der Gemeinde Grünwald hat sich durch die örtliche Vorprüfung durch Frau Scherer und durch die Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr verändert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt 380.366.728,70 € festzustellen und die Verwaltung zu entlasten. 


  1. Vorprüfung der Jahresrechnung 2022 durch Frau Scherer:

Die Verwaltung empfiehlt Frau Scherer für die Vorprüfung der Jahresrechnung 2022, wieder zu beauftragen.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2021 nicht teil.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt

  1. Die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festzustellen

Verwaltungshaushalt
284.376.902,70 €
Vermögenshaushalt
  95.989.826,00 €
Gesamthaushalt
380.366.728,70 €

  1. Frau Scherer mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2022 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt 

  1. Die Entlastung der Verwaltung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO

1. Bürgermeister Neusiedl nahm an der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2021 nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Änderung der Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung mit der Landeshauptstadt München;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Auf Grund des neu gefassten §2b UstG ist eine Anpassung der Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung mit der Landeshauptstadt München (LHM) erforderlich. 

In der derzeit geltenden Zweckvereinbarung räumt die LHM der Gemeinde das Recht zur Mitbenutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung ein. Gleichzeitig verpflichtet sich die LHM zur Übernahme des Abwassers aus dem Schmutzwasserkanal der Gemeinde ohne Vorbehandlung durch die Gemeinde sowie genügend Kläranlagen zur Reinigung des Abwassers vorzuhalten. Für die Mitbenutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung zahlt die Gemeinde Grünwald ein Entgelt. Nach der alten Rechtslage (die Aufgrund der Optierung der LHM noch bis zum 31.12.22 gilt) werden diese Leistungen gegenüber der Gemeinde ohne Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet. 

Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) führte auf Grund der o. g. Rechtsänderung Gespräche mit dem zuständigen Landesamt für Steuern. Das Landesamt vertritt die Auffassung, dass die derzeit gültige Zweckvereinbarung zur Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen der MSE ab dem 01.01.2023 führen würde. 

In Abstimmung mit dem Landesamt für Steuern, der Regierung von Oberbayern sowie den beteiligten Gemeinden wurde eine neue Zweckvereinbarung entworfen, die ausdrücklich auf eine delegierende Übertragung der Teilaufgabe Abwasserübernahme, -reinigung und -entsorgung mit befreiender Wirkung für die delegierende Kommune hinweist. 

Hierzu wurde auch eine gutachterliche Stellungnahme bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Im Ergebnis stellt diese in dem Gutachten fest, dass durch den Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung eine Umsatzsteuerbarkeit ab dem 01.01.2023 vermieden werden kann, da die Leistungen auf einer der MSE obliegenden Gesamtaufgabe erbracht werden und private Dritte von dieser generellen Delegierung de lege ausgeschlossen sind. 


Welche praktische Konsequenz hat die delegierende Formulierung für die Gemeinde Grünwald:

  1. Werden Kompetenzen abgegeben, wenn ja in welchem Umfang?

In dem in § 1 der Zweckvereinbarung beschriebenen Umfang (siehe Datei anbei) werden Kompetenzen abgegeben. Dies betreffen insbesondere die Abwasserreinigung und Klärschlammentsorgung. 


  1. Welche Verantwortung trägt die Gemeinde Grünwald für die Abwasserbeseitigung noch, nach der Delegation?

Die nicht an die Landeshauptstadt München (LHM) übertragenen Teilaufgaben verbleiben bei der Gemeinde Grünwald. 

Dies betrifft die Niederschlagswasserbeseitigung sowie alle Tätigkeiten, die vor der Übergabestelle an die LHM anfallen wie beispielsweise:

  • die Zuständigkeit für Ihr Kanalnetz und alles was damit in Zusammenhang steht.
  • das Sammeln des Abwassers von den Grundstücken in der Gemeinde Grünwald und etwaige Durchleitungen durch andere Gebiete bis zur Übergabestelle an die LHM.
  • die Aufgaben, die sich aus dem Anschluss- und Benutzungsverhältnis mit Dritten in der Gemeinde Grünwald ergeben wie z.B. Vollzug der Satzungen wie u.a. Überwachung der Einleitbedingungen (inklusive eventueller Vorbehandlungsanlagen bei Industrieeinleitern), Abrechnungen (z.B. Gebührenbescheide) und Fragestellungen im Zusammenhang mit Hausanschlüssen.
  • die Zuständigkeit für nicht an das Kanalnetz angeschlossene Kleinkläranlagen.


  1. Erfolgt eine höhere Gegenrechnung für die übernommenen Aufgaben?

Sofern aufgrund der Delegierung der Teilaufgaben keine neuen Kosten anfallen, wird auch nichts Zusätzliches von der MSE berechnet. Sofern die angepasste Zweckvereinbarung rechtzeitig unterschrieben wird und eine Umsatzsteuerbarkeit vermieden werden kann, gehen wir derzeit von keinen zusätzlichen Kostenfaktoren aus.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der neuen Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung mit der Landeshauptstadt München zu und ermächtigt den 1. Bürgermeister Jan Neusiedl, die Zweckvereinbarung mit der LHM abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Musikschule Grünwald e.V.; Antrag auf Zuschussgewährung für 2023 ff.;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.10.2022 beantragt die Musikschule Grünwald e. V. für das Haushaltsjahr 2023 – 2026 folgende Zuschüsse:


2023
2024
2025
2026
Zuschuss 
Für laufende Zwecke 
Verwaltungshaushalt 
(HH-Stelle 33310.7000)
682.000 €
699.000 €
743.500 €
777.000 €
Zuschuss für Investitionen 
Vermögenshaushalt 
(HH-Stelle 33310.9880)
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
Gesamtzuschuss
702.000 €
719.000 €
763.500 €
797.000 €

Der Zuschuss der Musikschule wurde zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2020 für die Jahre 2021-2024 wie folgt beschlossen (GR-Beschluss #76).

Gesamtzuschuss 2021-2022:        540.000 €
Gesamtzuschuss 2023-2024:        590.000 €

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat, dass eine erneute Beschlussfassung erst dann notwendig ist, wenn der Zuschussbedarf für die laufende Zwecke die Zuschusshöhe von maximal jährlich 610.000 € überschreitet. 

Die Musikschule begründet den nun höheren Zuschussbedarf damit, dass der für die Vergütung der Lehrkräfte geltende Haustarif an das Niveau der Gehälter der Lehrkräfte im TVöD angeglichen werden soll. Die Erhöhung soll dann ab Januar 2023 erfolgen. 

Die Angleichung der Gehälter an das Niveau des TVöD begründet die Musikschule wie folgt:

  • Im Umfeld zahlen folgende Musikschulen ihre Gehälter im TVöD oder darüber: 
TVöD: Gräfelfing, Gilching, Planegg, Starnberg, Wolfratshausen, Penzberg, Bad Tölz, Unterhaching, München, Eching, Ottobrunn, Unterschleißheim, Freising, Erding
Übertariflich: Pullach, Ismaning
  • Jüngere Lehrkräfte, entscheiden sich immer häufiger Stellen an diesen Musikschulen anzunehmen und von Grünwald abzuwandern, sobald sich die Möglichkeit für sie ergibt.  
  • Die Gehälter reichen nicht mehr aus, um die Lebenshaltungskosten im Münchener Raum zu tragen. Zwei Drittel unserer Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit an der Musikschule und sind darüber hinaus freischaffend.  
  • Die Aufhebung des Kaufkraftverlustes, die Alterssicherung der Lehrkräfte, die 10 Jahre und länger bei uns arbeiten, sollte nicht länger aufgeschoben werden.  


Darüber hinaus begründet die Musikschule den höheren Zuschussbedarf wie folgt:

  • Um weiterhin in der höchsten staatlichen Förderstufe zu bleiben, ist eine Anhebung der anrechenbaren kommunalen Leistungen AKL von Bedeutung.  
  • Der Beitrag der Eltern an der Finanzierung der Musikschule durch die Unterrichtsentgelte liegt seit Jahren deutlich über dem der Gemeinde. Eine Anhebung der Entgelte kann nur bedingt zur Deckung der nötigen Finanzmittel beitragen.  

Vollzug des FA-Beschlusses vom 16.11.2017

Für die Zuschussgewährung 2023 hat die die Musikschule detaillierte Daten und Zahlen hinsichtlich der Anzahl der

  • Kinder / Erwachsenen nach Alter, Wohnort (Auswärtige/Einheimische) 
  • Gebührensituation und Anzahl der Lehrer 

aufbereitet und auf dieser Basis für das Haushaltsjahr 2023 ff. einen erneuten Zuschussantrag vorgelegt.

Der Zuschussantrag wir in der Sitzung des Finanzausschusses am vorberaten, das Ergebnis wird dem Gemeinderat in der Sitzung mitgeteilt. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Rahmen des Haushaltsplans 2023 bis 2026 folgende Zuschüsse zu genehmigen: 


2023
2024
2025
2026
Zuschuss 
Für laufende Zwecke 
Verwaltungshaushalt 
(HH-Stelle 33310.7000)
682.000 €
699.000 €
743.500 €
777.000 €
Zuschuss für Investitionen 
Vermögenshaushalt 
(HH-Stelle 33310.9880)
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
Gesamtzuschuss
702.000 €
719.000 €
763.500 €
797.000 €

  1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass eine erneute Beschlussfassung über den Zuschussbedarf erst dann notwendig wird, wenn der Zuschussbedarf für die laufenden Zwecke (HH-Stelle 33310.7000) die Zuschusshöhe von 810.000 € überschreitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Abfrage bei den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München (RPV) mit Schreiben vom 17.10.2022;

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München -PARPV- hat am 20.09.2022 das Vorgehen zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan diskutiert und die in der Drucksache 14/22 (Anlage 1) beschriebenen Eckpunkte der Planung sowie das Verfahren dazu einstimmig beschlossen. 

Grundlage für den Auftrag an den Regionalen Planungsverband zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie ist das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20.07.2022, das am 01.02.2023 in Kraft treten wird. 

In Bayern wird der Auftrag des Bundesgesetzes nach der vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsprogramms (Ziel 6.2.2) auf die Regionalen Planungsverbände übertragen. 
Bis Ende 2027 muss jeder Regionale Planungsverband 1,1 % der Regionsfläche als Vorranggebiet für die Windenergie ausweisen; das genaue Ausweisungsziel bis 2032 - das landesweit 1 ,8 % der Fläche betrifft- wird der Freistaat noch ermitteln und den Regionalen Planungsverbänden später mitteilen. 

Die Änderung des Landesentwicklungsprogramms wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 rechtskräftig. Einzelheiten des Bundesgesetzes sind aus der Drucksache10/22 (Anlage 2) ersichtlich.


I. Zentraler Baustein des regionalplanerischen Konzepts ist die intensive Einbindung der Kommunen:

1. Zunächst eine Abfrage des aktuellen Sachstands bereits bestehender windkraftbezogener Planungen bei Kommunen und den Landkreisen I Landratsämtern;
2. Eine weitere Vorabstimmung mit den Kommunen zur räumlichen Kulisse, die der PARPV grundsätzlich für Windkraftflächen als geeignet ansieht;
3. Die Beteiligung der Kommunen im Rahmen förmlicher Anhörverfahren zum Entwurf der Regionalplanfortschreibung Windkraft.


II. Mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie, um zunächst bereits bestehende Windkraftplanungen in Ihrer Kommune mit jeweils konkreter Angabe zum Verfahrensstand abzufragen.

Bitte teilen Sie uns möglichst bis 30. November 2022 Informationen zu Ihnen bereits vorliegenden Planungen mit, vorzugsweise per E-Mail an rpv-m@pv-muenchen.de.



Konkret benötigen wir Informationen zu allen rechtskräftigen Bauleitplanungen sowie allen im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen mit Windkraftbezug.

Von Relevanz sind hier:
die Pläne zu Flächennutzungsplan-Darstellungen (inklusive der Konzentrationsflächen) und Bebauungsplan-Festsetzungen, die entsprechenden Windkraftgebiete als Geodatensatz z. B. im Shape-Format (sofern verfügbar), die Plan-Begründungen, die den konzeptionellen Rahmen der Bauleitplanung wiedergeben, ggf. ergänzende Hinweise, falls es innerhalb der Windkraftgebiete einschränkende Festsetzungen (z. B. Beschränkung von Höhe I Anzahl der Windkraftanlagen) gibt.

Darüber hinaus wären Informationen darüber hilfreich, wenn in Ihrer Kommune bereits: fortgeschrittene Aktivitäten zur Vorbereitung oder Einleitung von Bauleitplanverfahren (z.B. Aufstellungsbeschlüsse) zur Windkraftnutzung stattgefunden haben (vor allem dann, wenn bereits eine entsprechende Gebietskulisse identifiziert worden ist); Windkraftanlagen stehen bzw. genehmigt sind (Bitte mit Angaben zu Standort, Höhe und falls möglich Baujahr).


III. Die Kenntnis von bereits vorliegenden Planungen auf kommunaler Ebene ist für uns deshalb besonders wichtig, weil wir versuchen diese Planungen im regionsweiten Konzept soweit wie möglich zu berücksichtigen.

Gemäß dem Beschluss des PARPV vom 20.09.2022 (Anlage 1) sollen regionsweit zunächst sog. Tabuflächen identifiziert werden, die auf keinen Fall für solche Windenergiegebiete in Frage kommen. Für die Fortschreibung des Regionalplans mit Vorranggebieten für die Windenergie ist die Ausweisung entsprechend den Regeln des Landesplanungsgesetzes nach einem einheitlichen Maßstab zu konzipieren. Es sind also regionsweit einheitliche Kriterien für die weitere Abschichtung von möglichen Vorranggebieten erforderlich. ln dem o. g. Bundesgesetz werden auch gesetzliche Rechtsfolgen festgelegt für den Fall, dass die Ausweisung im geforderten Umfang erfolgreich ist bzw. scheitert:

• Wenn der RPV erfolgreich 1,1 % bzw. die später geforderten (ca. 1 ,8%) der Regionsfläche bis Ende 2027 rechtskräftig ausweist, richtet sich künftig die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb der Vorranggebiete für Windenergie nur noch nach § 35 Abs. 2 BauGB, ist also einigen Restriktionen unterworfen. Außerhalb der Vorranggebiete gibt es keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (sog. "kleine Konzentrationswirkung der Vorranggebiete").
• Falls die Planung regionsweit betrachtet scheitert, also die zunächst 1,1 % der Fläche bis Ende 2027 nicht rechtskräftig ausgewiesen werden können, entfallen alle Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden, des RPV, und auch des Landes Bayern für Windkraftenergieanlagen. § 35 Abs. 3 Satz 3 des BauGB findet auf privilegierte Windenergieanlagenvorhaben keine Anwendung mehr.

Auf die beiden anliegenden Drucksachen Nrn. 10 und 14 für die Verbandsitzungen im Juli und September 2022 wird verwiesen. 


Von Seiten der Gemeinde Grünwald ist folgendes festzustellen: 

Das Wind an Land Gesetz ist am 20.07.2022 ausgefertigt und mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – es soll am 01.02.2023 in Kraft treten. 

Der aktuelle Änderungsentwurf für das Landesentwicklungsprogramm sieht u.a. vor, dass im Regionalplan Nr. 14 (Wirtschaftsraum München mit Umland) Vorranggebiete für die die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden müssen – nach den dort genannten Kriterien. 

Das neue Wind an Land Gesetz ist sehr weitreichend, entsprechende andere Rechtsregelungen sollen noch angepasst und letztlich so ausformuliert werden – darunter auch das Baugesetzbuch, wonach solche Windenergieanlagen nicht nur privilegiert sind, sondern die sog. öffentlichen Belange dem Bau von Windenergieanlagen künftig nicht mehr entgegenstehen, selbst wenn z.B. im Flächennutzungsplan eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen an anderer Stelle ausgewiesen worden wäre. Weitere Gesetze werden entsprechend angepasst (z.B. Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutzgesetze, Bayerische Bauordnung etc.)

Für Grünwald bedeutet dies, dass im Innenbereich (Wohngebiete) aber auch im Außenbereich (z.B. Gasteig, Wörnbrunn – ebenfalls vorhandene Wohnnutzungen) keine Windenergieanlagen zur Ausführung kommen werden – auch Planungen solcher Anlagen in diesen Gebieten mit Wohnnutzungen sind unzulässig. Im Flächennutzungsplan wären künftig geeignete Flächen für Windenergieanlagen darzustellen – nachdem das fast zu 100% überplante und nahezu überbaute Gemeindegebiet mit dem Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, ist ein Flächenbeitrag für die Realisierung einer Windkraftanlage auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Grünwald nicht möglich. 

Sonstige – kleinräumige - Außenbereichsflächen (Oberdill, Sauschütt, Brunnhaus) gibt es. Alle sonstigen Flächen, die das Gemeindegebiet umgeben – Staatsforste, Isar Hochufer und das Isartal selbst, sind nicht Gemeindegebiet, sondern außermärkische Flächen. Auf außermärkischen Flächen haben Gemeinden keinerlei Planungshoheit – auf solchen Flächen wären generell und unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1000m zur nächsten möglichen Wohnbebauung, Windenergieanlagen privilegiert zulässig. 

Wie eingangs vorgetragen, soll die Gemeinde Grünwald konkrete Angaben zu evtl. bestehenden oder laufenden Windkraftplanungen machen. Dazu ist festzustellen, dass es derlei Planungen aufgrund fehlender geeigneter Flächen im Hoheitsgebiet der Gemeinde Grünwald nicht gibt bzw. geben kann. 

Weiter soll die Gemeinde Grünwald gemäß anliegender Drucksache Nr. 14/22 Seite 2 unter 1. a) Ermittlung der wichtigsten Grundlagen zu aa) sog. Tabuflächen identifizieren = also Flächen, die für die Ausweisung von Windenergievorranggebiete nicht in Frage kommen. 

Die Gemeinde Grünwald benennt die Forstregionen südlich der LH München zwischen den Gemeinden Grünwald, Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching und Straßlach-Dingharting als Tabuzonen für künftige Windenergieanlagen (vgl. anliegende Topografische Karte M 1:25000 mit schwarz schraffierten Bereichen = Tabuzonen / die rot umrandeten Wolkenzonen sind die künftigen 1000m-Radien um Wohnbereiche nach Wegfall der 10H-Regelung). 
Diese markierten Flächen sind Naherholungsgebiete für mehr als 100.000 Menschen und Rückzugsgebiete für heimische Flora und Fauna – weitere Zerstörung dieser wichtigen und bedeutsamen Naturräume (wie bereits durch Bundesautobahnen und Schienenverkehr der Deutschen Bahn geschehen) sind zu unterlassen. Auch handelt es sich um wichtige Klimazonen / Kalt- und Frischluftschneisen für die gesamte Region südlich von München. 

Zu der unter bb) der gleichen Drucksache genannten Abfrage von besonders geeigneten Flächen ist folgendes festzustellen: 

Wie bereits auf der Bürgerversammlung am 06.10.2022 aufgrund eines Bürgerantrages zu Windkraftanlagen vorgestellt, könnte hier eine Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften auf Basis einer konzeptionellen Flächenausweisung weiterhelfen. Wegen fehlender Flächenbeiträge innerhalb der Gemeindegebietsfläche, könnte ein solcher Flächenbeitrag auf externer Fläche zu erbringen sein. Noch fehlt es dazu an landesrechtlichen Regelungen, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgenannten Konstellation eine Ausweisung von kommunalen Flächen durch die Regionalplanung an anderer Stelle in der Planungsregion 14 (Wirtschaftsraum München) erfolgen könnte. Sobald seitens der Regionalplanung feststeht, welche Flächen innerhalb der Planungsregion 14 (siehe dazu anliegende Karten / Gegenüberstellung Ausschlussflächen bei Windgeschwindigkeiten in 150m über Grund / Gesamtdeutschland) noch geeignet sind, kann man sich der Thematik einer Zusammenarbeit zu einem gemeinsamen Windprojekt annähern. Ein weiterer Bürgerantrag in der gleichen Bürgerversammlung – der sich exakt gegen eine Planung/Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes aussprach – hat sich insofern erledigt, da wie bereits ausgeführt, entsprechend geeignete Flächen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund und der künftigen Entwicklung auf Ebene der Landesentwicklungsplanung wird eine eigene kommunale Machbarkeitsstudie, welche auf der diesjährigen Bürgerversammlung andiskutiert wurde, nicht weiterverfolgt.

Dies vorausgesetzt und zusammengefasst ergibt folgenden

Beschluss

Zu der Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan für den Wirtschaftsraum München (Region 14) beschließt der Gemeinderat für das Gemeindegebiet Grünwald:

  1. Mangels geeigneter Vorranggebiete im Gemeindegebiet von Grünwald für Windenergieanlagen teilt die Gemeinde Grünwald mit, dass es keinerlei Planungen gibt. Ein entsprechender Antrag auf der diesjährigen Bürgerversammlung, der sich gegen eine Planung und Errichtung von Windkraftanlagen aussprach, hat sich damit erledigt.

  1. Die Gemeinde Grünwald benennt die Forstregionen südlich der LH München zwischen den Gemeinden Grünwald, Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching und Straßlach-Dingharting als Tabuzonen für künftige Windenergieanlagen (vgl. anliegende Topografische Karte M 1:25000 mit schwarz schraffierten Bereichen = Tabuzonen / die rot umrandeten Wolkenzonen sind die künftigen 1000m-Radien um Wohnbereiche nach Wegfall der 10H-Regelung). Diese markierten Flächen sind Naherholungsgebiete für mehr als 100.000 Menschen und Rückzugsgebiete für heimische Flora und Fauna – weitere Zerstörung dieser wichtigen und bedeutsamen Naturräume (wie bereits durch Bundesautobahnen und Schienenverkehr der Deutschen Bahn geschehen) sind zu unterlassen. Auch handelt es sich um wichtige Klimazonen / Kalt- und Frischluftschneisen für die gesamte Region südlich von München.

  1. Wegen fehlender Flächenbeiträge innerhalb der Gemeindegebietsfläche, wird ein solcher Flächenbeitrag innerhalb der Planungsregion 14 zu erbringen sein. Noch fehlt es dazu an landesrechtlichen Regelungen, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgenannten Konstellation eine Ausweisung von kommunalen Flächen durch die Regionalplanung an anderer Stelle in der Planungsregion 14 (Wirtschaftsraum München) erfolgen könnte. 

  1. Sobald seitens der Regionalplanung feststeht, welche Flächen innerhalb der Planungsregion 14 geeignet sind, wird sich die Gemeinde Grünwald der Thematik einer Zusammenarbeit zu einem gemeinsamen Windprojekt äußern (zur Frage der Benennung, wo Flächenausweisungen problemlos möglich sind).

  1. Vor diesem Hintergrund und der künftigen Entwicklung auf Ebene der Landesentwicklungsplanung wird eine eigene kommunale Machbarkeitsstudie, welche auf der diesjährigen Bürgerversammlung durch einen Bürger beantragt wurde, nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.09.2022; Überplanung "Mahag-Grundstück" Südl. Münchner Str. 12-14, 82031 Grünwald;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen die Überplanung des Gemeindegrundstückes „Ehemalige Mahag“, Südliche Münchner Straße 12 – 14, 82031 Grünwald. 

Auf den anliegenden Antrag und die Begründung nebst Gestaltungsvorschlag in Plänen wird verwiesen.

Dazu ist festzustellen, dass der Ausschuss für Planung und Entwicklung bereits am 13.10.2021 über diese Planungsideen von GR-Mitglied Schreyer informiert wurde.

Nun liegt ein offizieller Antrag für die Entwicklung des „Mahag“-Grundstückes vor.

Die Prüfung hierzu ergibt folgendes Ergebnis:

Die Gemeinde Grünwald hat dieses bebaute Grundstück am 14.12.2011 aus Gründen der Bevorratung für künftige bauliche Entwicklungen käuflich erworben. 

Ursprünglich wollte man dieses Grundstück im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs entwickeln.

Innerhalb einer relativen kurzen Zeitspanne haben ab dem damaligen Erwerb diverse Nutzungen Einzug gehalten:

  1. 1.OG - Unterbringung von Asylbewerbern bzw. aus der Ukraine Geflüchteten - wiederkehrende Nutzung
  2. EG / Asylsozialarbeiter/innen – Hilfe von Mensch zu Mensch e.V. – unbefristet
  3. Helferkreis Grünwald / Fahrradwerkstatt, Büro, Reparaturcafé – unbefristet
  4. Postfiliale – zunächst auf 1 Jahr befristet - + Verlängerungsoption
  5. Bauhof / Lagerung von Winterdienstgeräten / Materiallager / Fundräder
  6. Trachtenverein / Unterstellung Leonhardiwagen
  7. Hausmeister / Fahrzeug / Materiallager und Büro
  8. TSV Grünwald / Garage Lagerung Traktor
  9. Gemeinde Vermögensamt / Lagerung Büromöbel

Alle o.g. Nutzungen sind heute nicht mehr aus dem ehem. „Mahag“-Gelände wegzudenken -es müssten bei einer Überplanung an anderer Stelle entsprechende Ersatzräume und Flächen angeboten werden. 

Im Rahmen der Grundlagenermittlung zu bereits bestehenden Nutzungen in Grünwald ist folgendes festzustellen:

Es gibt bereits den allseits bekannten und beliebten Grünwalder Freizeitpark im Zentrum von Grünwald, des Weiteren die Obere Eierwiese und die umgebenden Landschaften bestehend aus den Staatswäldern und dem Isartal – alles Flächen, wo sich unsere Bürger heute unter optimalen Bedingungen im Freien in vielfältiger Weise aufhalten und austauschen können.

Daneben verfügt die Gemeinde insbesondere mit dem Bürgerhaus mit diversen Vereinsräumen und den Hubertus-Lindner-Saal über mehrere weitere barrierefrei zugängliche Säle  -  wie z.B. August-Everding-Saal, und die Theaterbühne/Laienspielgruppe im UG in der Bibliothek, dann noch etliche Turnhallen, Aulen und Veranstaltungsräume in den Schulen und der Mensa, welche für div. Veranstaltungen der gesamten Bürgerschaft zur Verfügung gestellt werden können. 

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Veranstaltungsräume der hiesigen Kirchen – zum geselligen und kulturellen Treffen sei noch die Burg Grünwald, der Luitpoldweg zum Lichterfest sowie der Rathausplatz (z.B. Musicale) erwähnt – alles Einrichtungen für Veranstaltungen in jeglicher Hinsicht. Es gibt noch zigfach weitere Vereinsaktivitäten, die hier nicht alle namentlich aufgeführt werden, aber natürlich vorhanden sind und das Miteinander in unserer Gemeinde ermöglichen.

Es kann an dieser Stelle behauptet werden, dass die Gemeinde Grünwald hinsichtlich der gesellschaftlichen und übergreifenden Interessensthemen sehr breit aufgestellt ist. 

Neben dieser Vielzahl der o.g. Möglichkeiten bleibt festzuhalten, dass das ehemalige „Mahag-Grundstück“ – wie eingangs dargelegt - ein städtebauliches Entwicklungspotenzial aufweist – dieses sollte aber künftig einem allgemeinen städtebaulichen Architektenwettbewerb mit Angabe der Grundstücksgröße, der Vorgaben aus dem Bauplanungsrecht bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung etc. vorbehalten bleiben.

Die mit dem Antrag formulierte Nutzung wird dem Grundstück hinsichtlich seiner bedeutsamen Lage, dem vorhandenen Baurecht, den künftigen Möglichkeiten, aber auch dem Bedarf nicht gerecht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Überplanung des Gemeindegrundstückes „Ehemalige Mahag“, Südliche Münchner Straße 12 – 14, 82031 Grünwald zur Kenntnis und beschließt:

Die Gemeinde Grünwald will das vorstehende Grundstück solange als Vorratsgrundstück behalten, bis eine Ersatzmöglichkeit für die heutigen Nutzungen an anderer Stelle zur Verfügung steht. Die Überplanung der ehemaligen „Mahag“ ist zu gegebener Zeit durch einen städtebaulichen Wettbewerb vorzunehmen. 

Vor diesem Hintergrund soll der Antrag der der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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8. Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 8

Sachverhalt

Gem. Art. 94 Abs. 1 und 3 GO ist die Gemeinde verpflichtet ab einer Beteiligung von 20 Prozent an einem Unternehmen für dieses Unternehmen ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. 

Der Beteiligungsbericht ist gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO dem Gemeinderat vorzulegen. Zudem muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen. 

Es wird auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2021 verwiesen. 

Die Bilanzsummen betrugen zum 31.12.2021:

Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG
4.922.926,62 €
Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH
37.018,80 €


Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 wurde entsprechenden den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Becker Büttner Held (BBH) geprüften Jahresabschlüssen für das Jahr 2021 erstellt und liegt der Sitzungsvorlage bei. 


Der Finanzausschuss fasst in seiner Sitzung am 20.10.2022 folgenden Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dem Beteiligungsbericht 2021 der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Beteiligungsbericht 2021 der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 9

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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10. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 10

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 11

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen lag nicht vor.

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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 12
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12.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der Gemeinderatssitzung am 25.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö informativ 12.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt in der GR-Sitzung am 25.10.2022 an, ob bei der neuen Post im ehemaligen MAHAG-Gebäude Fahrradständer aufgebaut werden könnten.

Stellv. Bauamtsleiter Kleßinger erklärt, dass der Bauhof nun bereits im Bereich der neuen Post zwei Fahrradständeranlagen montiert hat, eine direkt neben dem Eingang und eine auf dem Parkplatz gegenüber. 

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12.2. Anfrage GR-Mitglied Ladewig;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö informativ 12.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Ladewig fragt an, ob man für die neuen Gemeinderatsmitglieder eine Besichtigung des Wasserwerkes organisieren könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass dies auch bereits in der Vergangenheit üblich gewesen sei, leider aufgrund der Coronapandemie jedoch nicht stattfinden konnte und entsprechend nachgeholt werde.

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12.3. Anfrage GR-Mitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö informativ 12.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt an, für wie lange die Sondernutzung für das Grundstück in der Dr.-Engelsperger-Straße vereinbart wurde, da das entsprechende Bauvorhaben mittlerweile abgeschlossen sei.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Überprüfung zu.

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12.4. Anfrage GR-Mitglied Schreyer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö informativ 12.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt an, ob es sich um eine rechtmäßige Fällung der 2 Buchen im Bereich des Isarhochufers/Dr.-Engelsperger-Straße handelt. Des weiteren wird angefragt, was die blauen Markierungen an den weiteren Bäumen zu bedeuten haben.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Überprüfung zu.

Datenstand vom 20.12.2022 14:27 Uhr