Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 21:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2022;
3 Vertrag über den Handel von Zertifikaten mit Treibhausgas Minderungsquoten (THG); Vertragsabschluss; Bekanntgabe;
4 Erdwärme Grünwald GmbH; Beteiligungsbericht 2021;
5 Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG; Beteiligungsbericht 2021;
6 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2021;
7 Grünwalder Freizeitpark GmbH; Beteiligungsbericht 2021;
8 Erdwärme Grünwald GmbH; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;
9 Erdwärme Grünwald Laufzorn II KG; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;
10 Erdwärme Grünwald Laufzorn II Verwaltungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;
11 Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH und Co. KG; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;
12 Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;
13 Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS);
14 Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung (BGS-WAS);
15 Kostenausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums; Aktualisierte Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums;
16 Antrag auf Erhöhung des Kommunalen Erziehungsgeldes; Antrag von Herrn Jurij C. Kofner zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
17 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
18 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
19 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
20 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
20.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schreyer aus der GR-Sitzung vom 22.11.2022;
20.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schreyer aus der GR-Sitzung vom 22.11.2022;
20.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Loos
20.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse
20.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 22.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Vertrag über den Handel von Zertifikaten mit Treibhausgas Minderungsquoten (THG); Vertragsabschluss; Bekanntgabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald besitzt neben einer Vielzahl von öffentlichen Elektroladesäulen auch eine Flotte von Elektrofahrzeugen. Die hierbei eingesparte Menge an CO² wird beim sog. THG-Quotenhandel erfasst und jährlich vergütet, der Handel erfolgt über verschiedene Anbieter. 

Der Gemeinde Grünwald wurden verschiedene Angebote vorgelegt. Das wirtschaftlichste Angebot erfolgte über die Fa. WIRELANE, die ja bereits mit der Abwicklung der Elektroladesäulen in Grünwald beauftragt ist. Der Vertrag wird im Rahmen der Geschäftsordnung durch die Verwaltung beauftragt.

Herr Franke von der Kanzlei Schweizer Legal hat in dieser Sitzung ausführlich zu dem Thema Stellung bezogen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Kanzlei Schweizer Legal zur Vermarktung von THG-Quotenhandel und die Beauftragung der Fa. Wirelane zur Kenntnis.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Erdwärme Grünwald GmbH; Beteiligungsbericht 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Es wird erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- Formalvorschriften bezüglich der kommunalen Unternehmen zu beachten seien. Diese Vorschriften haben zum Inhalt, dass u.a. ein sog. Beteiligungsbericht und dessen Vorlage an die Gemeinde erforderlich ist, wobei der Beteiligungsbericht durch die kommunale Finanzverwaltung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wird. 

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. 

Der Beteiligungsbericht ist nach Vorlage im Geothermieausschuss zu jedermanns Einsicht ortsüblich bekannt zu machen. 

Es wird Bezug auf den mit der Ladung versandten Beteiligungsbericht 2021 genommen und vorgetragen, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2021 auf 

177.582.452,94 Euro 

beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 ist entsprechend dem Jahresabschluss 2021 der Erdwärme Grünwald GmbH erstellt worden. 

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschließt der Gemeinderat den Beteiligungsbericht 2021 zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG; Beteiligungsbericht 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Es wird erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- Formalvorschriften bezüglich der kommunalen Unternehmen zu beachten seien. Diese Vorschriften haben zum Inhalt, dass u.a. ein sog. Beteiligungsbericht und dessen Vorlage an die Gemeinde erforderlich ist, wobei der Beteiligungsbericht durch die kommunale Finanzverwaltung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wird. 

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. 

Der Beteiligungsbericht ist nach Vorlage im Geothermieausschuss zu jedermanns Einsicht ortsüblich bekannt zu machen. 

Es wird Bezug auf den mit der Ladung versandten Beteiligungsbericht 2021 genommen und vorgetragen, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2021 auf 

33.413.809,68 Euro 

beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 ist entsprechend dem Jahresabschluss 2021 der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG erstellt worden.


Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschließt der Gemeinderat den Beteiligungsbericht 2021 zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 6

Sachverhalt

In der Verwaltungsratssitzung der Grünwalder Freizeitpark GmbH am 23. November 2022 haben die Steuerberaterin Frau Nast-Kolb und der Geschäftsführer Jörn-Torsten Verleger den Mitgliedern den der Tagesordnung beigefügten Bilanzentwurf für das Jahr 2021 präsentiert. 

Der Jahresüberschuss beträgt wie in den Vorjahren € 0,-, da der eigentliche "Überschuss" von     €  675.132,68 als Rückstellung (Verpflichtung gegenüber der Gemeinde) gebucht wurde.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 27. September 2022 dem Verwaltungsrat, dem Gemeinderat und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, den der Tagesordnung beigefügten Jahresabschluss 2021 der Grünwalder Freizeitpark GmbH in der vorgestellten Fassung festzustellen und anzunehmen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat für das Jahr 2021 zu entlasten.

Der Verwaltungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 23. November 2022, der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27. September 2022 zu folgen und dem Gemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen: 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und die Geschäftsleitung sowie den Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu entlasten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Beteiligungsbericht 2021;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gem. Art. 94 Abs. 1 und 3 GO ist die Gemeinde verpflichtet, ab einer Beteiligung von 20 Prozent an einem Unternehmen für dieses Unternehmen ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Der Beteiligungsbericht ist gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO dem Gemeinderat vorzulegen. Zudem muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen. 

Es wird auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2021 verwiesen. 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2021:        1.466.813,71 €

Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 wurde entsprechenden den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2021 erstellt und liegt der Sitzungsvorlage bei. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Beteiligungsbericht 2021 der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Erdwärme Grünwald GmbH; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschließt der Gemeinderat, als Gesellschafterin der Erdwärme Grünwald GmbH, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan der Erdwärme Grünwald GmbH für die Jahre 2022 – 2026 zu genehmigen

Weiter beschließt der Gemeinderat, 

  1. der EWG den Investitionszuschuss für die Einlage der neuen Gesellschaft Erdwärme Grünwald II GmbH & Co. KG (EWG II) für das Jahr 2022 zu gewähren und bei der Haushaltsstelle 81600.9851 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.500.000,00 € zur Anlauffinanzierung der neuen Gesellschaft zu genehmigen, 
  2. der EWG zu gestatten, die erhaltenen Mittel als Einlage, wie vorstehend beschrieben, der EWG II zur Verfügung zu stellen. 

Der Geschäftsführung der EWG GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Erdwärme Grünwald Laufzorn II KG; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschließt der Gemeinderat für die Gemeinde als Alleingesellschafterin der Erdwärme Grünwald GmbH, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan für die Erdwärme Grünwald II GmbH & Co. KG für die Jahre 2022 – 2026 zu genehmigen

Die Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan (Anlage zum Protokoll) in der Gesellschafterversammlung der Erdwärme Grünwald II GmbH & Co. KG zu beschließen. 

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, das Budget für die Planjahre 2022-2026 des Wirtschaftsplans der Erdwärme Grünwald II GmbH & Co. KG in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Erdwärme Grünwald Laufzorn II Verwaltungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschließt der Gemeinderat für die Gemeinde als Alleingesellschafterin der Erdwärme Grünwald GmbH, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan der Erdwärme Grünwald GmbH für die Jahre 2022 – 2026 zu genehmigen

Die Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan (Anlage zum Protokoll) in der Gesellschafterversammlung der Erdwärme Grünwald II Verwaltungs-GmbH zu beschließen. 

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Erdwärme Grünwald II Verwaltungs-GmbH in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH und Co. KG; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 11

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschließt der Gemeinderat, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG für die Jahre 2022 – 2026 zu genehmigen. 

Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG zu beschließen. 

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2022 - 2026;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschließt der Gemeinderat, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgsplan, der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH für die Jahre 2022 – 2026 zu genehmigen

Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH zu beschließen. 

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 13

Sachverhalt

Mit Ablauf des Jahres 2022 endet der reguläre, vierjährige Kalkulationszeitraum für die Kanaleinleitungsgebühren. Von der Verwaltung wurde daher sowohl die gebotene Nachkalkulation des ablaufenden Kalkulationszeitraumes, als auch die neue Vorauskalkulation für die Jahre 2023 bis 2026 durchgeführt und dem Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in seiner Sitzung am 07.12.2022 vorgestellt.

Nach der vorgelegten Kalkulation würde sich in den Jahren 2023 bis 2026 eine erhebliche Gebührenunterdeckung ergeben, wenn die derzeitige Einleitungsgebühr unverändert beibehalten werden würde. Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat deswegen in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, eine Gebührenerhöhung gemäß der vorgelegten Vorauskalkulation in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einzuarbeiten. 

Aufgrund der Vorauskalkulation 2023 bis 2026 ergibt sich eine notwendige Gebührenerhöhung in Höhe von 1,87 €/m³, auf dann 2,81 €/m³.

Hauptursächlich für die Erhöhung sind hierbei der vollständige Abbau der Sonderrücklage Kanal durch sehr hohe Aufwendungen für den Unterhalt des Kanalnetzes und die steigenden Einleitungsgebühren bei der Stadtentwässerung München.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach Verlesung des Satzungstextes die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung (BGS-WAS);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 14

Sachverhalt

Mit Ablauf des Jahres 2022 endet der reguläre, vierjährige Kalkulationszeitraum für die Frischwassergebühren. Von der Verwaltung wurde daher sowohl die gebotene Nachkalkulation des ablaufenden Kalkulationszeitraumes, als auch die neue Vorauskalkulation für die Jahre 2023 bis 2026 durchgeführt und dem Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in seiner Sitzung am 07.12.2022 vorgestellt.

Nach der vorgelegten Kalkulation würde sich in den Jahren 2023 bis 2026 eine Gebührenunterdeckung ergeben, wenn die derzeitige Gebühr unverändert beibehalten werden würde. Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat deswegen in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, die notwendige Gebührenerhöhung gemäß der Vorauskalkulation in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Grünwald einzuarbeiten.

Aufgrund der Vorauskalkulation 2023 bis 2026 ergibt sich eine notwendige Gebührenerhöhung in Höhe von 0,29 €/m³ Frischwasser, auf dann neu 1,66 €/m³ (Netto). Die Gebühr für Bauwasser und sonstige bewegliche Wasserzähler erhöht sich von derzeit 1,65 €/m³ auf dann 1,95 €/m³ (Netto).

Hauptursache für die Gebührenerhöhung sind die erwarteten Steigerungen für die Pumpstromkosten.

Zu den Gebühren kommt gem. § 14 der Gebührensatzung zur Wasserversorgung noch die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. (Derzeit 7%)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach Verlesung des Satzungstextes die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung (BGS – WAS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Kostenausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums; Aktualisierte Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 15

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.04.2022 (Anlage 1) wurde der Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) zugestimmt.

Aufgrund der von inzwischen zugunsten des Landkreises und der Gemeinden geführten weiteren Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ist eine Aktualisierung der Vereinbarung (Anlage 2) erforderlich.

Die Aktualisierungen sind:

  • Die zu Grunde gelegte Schülerzahl gemäß 3.3 der Bekanntmachung wurde an das Schuljahr 2021/2022 angepasst.
  • Aufnahme eines G9-bedingten Mehrbedarfs für das künftige Gymnasium in Sauerlach (91 Schülerinnen und Schüler)
  • Das Datum für die Einreichung der Vorplanung wird, um Zeitdruck herauszunehmen, vom 01.01.2023 auf 30.06.2023 verschoben werden (Ziffer 7 des Vereinbarungsentwurfes, mit Verlängerungsoption um sechs Monate).

Aufgrund der Aktualisierungen ergibt sich nun ein G9-bedingter Mehrbedarf von 1.409 Schülerinnen und Schüler für den Landkreis München (vorher 1.123).

Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hat dem vom Landkreis beauftragten Rechtsanwalt, Herrn Dr. Reicherzer, mit Mail vom 10.11.2022 mitgeteilt, dass es mit den Aktualisierungen im vorliegenden Vereinbarungsentwurf mitgeht.

Nach Aussage des vom Landkreis beauftragten Rechtsanwalts, Herrn Dr. Reicherzer, können die Beschlüsse der jeweiligen Gremien auch im Nachgang zur Unterzeichnung eingeholt werden, weil die Vereinbarung „vorbehaltlich der Genehmigung“ unterzeichnet wird.

Aus diesem Grund wurde der Unterzeichnungsprozess aller Beteiligten parallel zu den Beschlussfassungen bereits begonnen.

Beschluss

Der aktualisierten Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) wird zugestimmt.

1. Bürgermeister Neusiedl wird bevollmächtigt, die vorliegende aktualisierte Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Erhöhung des Kommunalen Erziehungsgeldes; Antrag von Herrn Jurij C. Kofner zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 16

Sachverhalt

Herr Kofner stellte zur Bürgerversammlung am 06.10.2022 folgenden Antrag:

„Die Gemeinde Grünwald wird dazu aufgefordert das laut GrüABL Nr. 44 vom 04.11.2010 gewährte Kommunale Kindergeld von 100 Euro im Monat auf 150 Euro im Monat zu erhöhen.“

Der Gemeinderat gewährt Eltern seit dem 01.01.2008 ein kommunales Erziehungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind. Das Erziehungsgeld wird vom Monat der Geburt des Kindes bis einschließlich des Monats seiner Einschulung gewährt. (Längstens jedoch bis zum Ablauf des 8. Lebensjahres) Die Gemeinde Grünwald war die erste Gemeinde in Deutschland die ein solches Erziehungsgeld eingeführt hat. Die rechtlichen Hürden waren hoch. 

Zulässigkeit des Kommunalen Erziehungsgeldes:

Das Landratsamt München lehnte die Einführung zunächst ab und vertrat die Auffassung, dass die Gemeinde Grünwald gegen den Art. 75 Abs. 3 der Gemeindeordnung verstoße, weil die Zahlung eines monatlichen Erziehungsgeldes keine Gemeindeaufgabe darstellen würde. 

Vielmehr stelle eine solche Beihilfe eine Maßnahme des allgemeinen Familienlastenausgleichs dar. Solch eine Beihilfe sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ohne spezifische Ortsbezogenheit ist und vom Staat wahrgenommen wird.

Die Gemeinde Grünwald legte daher die Angelegenheit dem Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Familienpolitik des Bayerischen Landtags vor. Dieser nahm wie folgt Stellung und billigte einstimmig die Eingabe der Gemeinde Grünwald: 

„Da die von der Gemeinde Grünwald geplante Leistung den erforderlichen Bezug zur Gemeinde aufweist und nicht durch verfassungsrechtliche Kompetenzordnung oder durch einfach gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen ist, ist hinsichtlich der Einführung eines Erziehungsgeldes von einer kommunalen Aufgabe auszugehen. Selbst wenn hier gewisse Zweifel möglich bleiben, kann der Gemeinde nicht verwehrt werden, im Rahmen seines Selbstverwaltungsrechtes diese Rechtsauffassung zu vertreten und praktisch umzusetzen."

Von Seiten der Rechtsaufsicht wurde der Gemeinde daraufhin mitgeteilt, dass aufgrund vorgenannter Entscheidung des Petitionsausschusses von rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen die Gewährung des Erziehungsgeldes abgesehen wird und die Einführung nicht beanstandet wird.

Zu dem Ergebnis kam man vor allem aufgrund der damals hervorragenden finanziellen Situation der Gemeinde Grünwald.

Das Landratsamt bestätigte mit E-Mail vom 01.12.2022 noch einmal diese Einschätzung. Vor dem Hintergrund der „Grundsatzentscheidung“ des Landtagsausschusses aus dem Jahr 2008 habe das Landratsamt grdsl. lediglich zu beurteilen, ob die Gemeinde im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (Art. 57 Abs. 1, Satz 1 GO) und unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 61 Abs. 1, Satz 1 GO) handelt. 

Die Leistungsfähigkeit für die geplante Erhöhung des kommunalen Erziehungsgeldes der Gemeinde Grünwald stehe außer Frage und die vergleichsweise moderate Erhöhung um 50 Euro nach Ablauf von 15 Jahren sei auch nicht als Verstoß gegen das Sparsamkeitsgebot anzusehen. 

Rechtsaufsichtliche Bedenken betreffend eine entsprechende Erhöhung bestehen mithin nicht.

Aktuelle Situation:

Von derzeit 700 möglichen Antragsberechtigten Eltern haben 499 Eltern von ihrem Antragsrecht Gebrauch gemacht und es werden 669.900 € (Stand 12.09.2022) Erziehungsgeld tatsächlich zum Wohle der Grünwalder Kinder ausgezahlt.

Umsetzung einer möglichen Erhöhung 

Für die Erhöhung des kommunalen Kindergeldes ist eine Satzungsänderung erforderlich. Hierüber hat der Gemeinderat zu beschließen. Die geänderte Satzung wiederum muss noch der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden und wird mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Grünwald wirksam. 

Im Haushalt 2022 wurden für das kommunale Erziehungsgeld 800.000 € eingeplant. Damit wurde im Haushalt bereits etwas großzügiger geplant. Für eine Erhöhung im Jahr 2022 würden die Haushaltsmittel bei der aktuellen Antragszahl nicht mehr ausreichen. Eine Erhöhung wäre aus haushaltstechnischen Gründen daher erst ab dem 01.01.2023 möglich.

Im Falle einer Erhöhung um 50 € pro Monat und Kind müsste der Haushaltsansatz 2023 bei 700 Antragsberechtigten Eltern auf 1,2 Mio. € steigen. 

Aus Sicht der Kämmerei sollte das Kommunale Erziehungsgeld aktuell nicht erhöht werden. Durch das Kommunale Erziehungsgeld sollen die Eltern bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Erziehungsaufgaben unterstützt werden. 

Im Antrag von Herrn Kofner wird die Erhöhung des Erziehungsgeldes mit den gestiegenen Energiepreisen und der hohen Verbraucherpreisinflation begründet. 

Das Kommunale Erziehungsgeld hat nicht den Zweck gestiegene Nebenkosten abzudecken, sondern dient ausschließlich dazu, die Erziehung des Kindes zu fördern. Es ist nicht ersichtlich, dass diese Kosten im gleichen Maß wie die Energiepreise gestiegen sind. Insbesondere da die Gebühren für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Grünwald nicht erhöht wurden. Mit den günstigen Gebühren bei der Kinderbetreuung fördert die Gemeinde Grünwald seit Jahren gezielt die Erziehung der Kinder. 

Für durch die Energiepreissteigerung in Not geratenen Bürgerinnen und Bürger stehen in der Gemeinde Grünwald ausreichend Mittel aus Stiftungen und Spendentöpfen zur Verfügung.

Die Gemeinde Grünwald unterstützt so bereits seit Jahrzehnten hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger. Durch die Hammel’sche Sozialstiftung, die Sozialstiftung Grünwald und die Zirwas-Dodell-Stiftung Grünwald gewährt die Gemeinde Grünwald unbürokratisch und rasch sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Grünwald freiwillige Beihilfen, damit die persönlichen Bedürfnisse gedeckt werden können und die allgemeine Lebensfreude gefördert werden kann.



Empfehlung des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 08.12.2022 vorberaten und einstimmig empfohlen, den Antrag auf Erhöhung abzulehnen, da die Gemeinde Grünwald Familien mit Kindern bereits erheblich durch sehr günstige Gebühren in den Kindertageseinrichtungen fördert. Diese Gebühren wurden in den letzten Jahren trotz steigender Kosten nicht erhöht, sondern gesenkt. 

Eine Erhöhung des Kommunalen Erziehungsgeldes zum Ausgleich der gestiegenen Energiepreise würde nicht dem Zweck des Kommunalen Erziehungsgeldes dienen. Zudem stehen nach Ansicht des Finanzausschusses für durch Preissteigerung in Not geratene Bürger und Bürger in der Gemeinde ausreichend Mittel aus Stiftungen und Spenden sowie sonstigen Fördermitteln aus dem Haushalt der Gemeinde zur Verfügung. Zudem bekommen Bezieher von staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII die Gebühren für die Kinderbetreuung vom Landratsamt München erstattet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses den Antrag auf Erhöhung des kommunalen Erziehungsgeldes abzulehnen und bei monatlich 100 € je Kind zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 17

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl trägt ein Antwortschreiben vom 13.12.2022 des Regionalen Politikbeauftragten für Bayern der Deutschen Post vor. Dem Schreiben war eine Beschwerde der Gemeinde Grünwald vom 08.12.2022 vorausgegangen. In der Beschwerde hatte 1. Bürgermeister Neusiedl die aktuelle Filialsituation in Grünwald geschildet und die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinde wegen den derzeit gekürzten Öffnungszeiten und der Personalsituation kundgetan.

Der Regionale Politikbeauftragte für Bayern der Deutschen Post dankte für das Schreiben und teilte mit, dass die Deutsche Post versichert, dass die aktuellen Einschränkungen bei den Filialöffnungszeiten auch nicht dem Anspruch der Deutschen Post entsprechen. Ursprünglich war laut Deutscher Post in der Filiale Grünwald längere Öffnungszeiten geplant. Leider konnte die Deutsche Post aufgrund der schwierigen Personalakquise vor nicht die Planungen nicht einhalten. Die Personalsuche war zwischenzeitlich teilweise erfolgreich. Die Deutsche Post wird aber weiterhin an einer Verbesserung der Öffnungszeiten arbeiten und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen.

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18. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 18

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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19. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 19

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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20. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 20
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20.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schreyer aus der GR-Sitzung vom 22.11.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 20.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer hat in der GR-Sitzung am 22.11.2022 angefragt, für wie lange die Sondernutzung für das Grundstück in der Dr.-Engelsperger-Straße vereinbart wurde, da das entsprechende Bauvorhaben mittlerweile abgeschlossen sei. 

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Überprüfung zu. Die Anfrage wird an das Umweltamt weitergeleitet.

Beantwortung:

Die Nutzung der Grünfläche am Hochuferweg wurde vom Umweltamt mit der Baufirma zunächst bis Ende 2020 vereinbart. Die Firma hat dafür eine Kaution hinterlegt.

Die Sondernutzung wurde auch während des Weiteren Bauablaufs durch das Umweltamt geduldet, da durch den Zaun keine Schäden an der Wiese entstehen. Die Wiese wird weder befahren noch als Lagerfläche genutzt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Firma zur Beseitigung des Zauns aufgefordert. 

Die Sondernutzung der Straßen- und Wegeflächen in der Dr.-Engelsperger-Straße wird durch das Ordnungsamt geregelt.

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20.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Schreyer aus der GR-Sitzung vom 22.11.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 20.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer hat in der GR-Sitzung vom 22.11.2022 angefragt, ob es sich um eine rechtmäßige Fällung der zwei Buchen im Bereich des Isarhochufers / Dr.-Engelsperger-Straße handelt. Des Weiteren wird angefragt, was die blauen Markierungen an den weiteren Bäumen zu bedeuten haben.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Überprüfung zu. Die Anfrage wird an das Umweltamt weitergeleitet.

Beantwortung:

Die beiden Rotbuchen Nr. 101728 und 101729 standen auf der Wiese am Hochuferweg zwischen Klessingstraße und Dr.-Engelsperger-Straße. Die Fällung war rechtmäßig und erfolgte durch die Gemeindegärtnerei im Auftrag des Umweltamtes. Gleichzeitig wurde noch eine dritte Rotbuche direkt westlich des Weges als Torso heruntergeschnitten. 

Alle Bäume waren stark geschädigt (Pilzbefall und Rindenschäden) und mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit entnommen bzw. beschnitten werden.

Die blauen Markierungen wurden zur Orientierung im Rahmen der regulären Baumkontrolle angebracht und haben keine weitere Bedeutung hinsichtlich des Baumzustands.

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20.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Loos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 20.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Loos teilt mit, dass es vereinzelte Bürgeranfragen bzgl. der Sommeraktion zum kostenlosen Glasfaseranschluss der Deutschen Telekom AG gebe. Nirgendwo stehen dazu heute Informationen, ob solche Hausanschlüsse kostenlos sind oder ob zusätzliche Kosten entstehen. Welche Informationen können wir als Gemeinde an die Bürger geben?

Bauamtsleiter Rothörl erwidert, dass man diesbezüglich bereits mit der Deutschen Telekom AG gesprochen habe. Die offizielle aktive Vermarktung durch die Telekom fand vom 01.09.2022 – 01.12.2022 statt. Die Aktion der Deutschen Telekom für einen kostenlosen Hausanschluss endet am 31.12.2022. 

Die Telekom hat auf Nachfrage weiter mitgeteilt, dass der Hausanschluss in Verbindung mit einer Tarifbestellung jedoch weiterhin kostenlos bleibt. Insbesondere für Neukunden oder für Bestandskunden, welche eine höhere Bandbreite wünschen, sind das gute Nachrichten. 

Darauf wird auch aktuell auf der Homepage der Gemeinde Grünwald unter „Aktuelles – die Deutsche Telekom informiert“ hingewiesen. 

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20.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 20.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse fragt an, ob zum Projekt Grünwalder Ortsgeschichte und Erforschung des Lebens der jüdischen Mitbürger in der Zeit von 1933 – 1945 ein Sachstandsbericht abgegeben werden könnte.


1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass sich die Verwaltung mit Frau Dr. Meinl in Verbindung setzt und um einen aktuellen Sachstandsbericht bittet.

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20.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 20.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt teilt mit, dass die von der Deutschen Telekom AG beauftragte Fa. Nibler zum flächendeckenden Glasfaserausbau in Grünwald einen erstklassigen Job macht. Die Firma arbeitet sehr zügig und zeigt sich bei Rückfragen sehr kompetent. 

1. Bürgermeister Neusiedl kann dies bei seinem eigenen Hausanschluss bestätigen, der innerhalb kürzester Zeit verlegt worden ist. 

Datenstand vom 01.02.2023 12:01 Uhr