Datum: 12.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 19:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2022;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pool und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 734 am Fliederweg 6a;
4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses -Haus 1- mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/34 an der Herzog-Christoph-Str. 4;
5 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses -Haus 2- mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/34 an der Herzog-Christoph-Str. 4;
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/6 an der Eichleite 36;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Bauhof Grünwald - Ersatzbeschaffung Kommunalgeräteträger - Genehmigung;
10 Parkgarage am Hirtenweg - LED-Beleuchtung; Beantwortung Anfrage und Antrag GR-Mitglied Zeppenfeld;
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
11.1 Bekanntgabe der Vergabe zum Beschluss vom 18. Juli 2022 TOP 378 zur Erneuerung des Elektroanschlusses für den Eislaufplatz im Grünwalder Freizeitpark
11.2 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.07.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pool und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 734 am Fliederweg 6a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Fliederweg (6 a), Grundstück Fl.Nr. 734, (Grundstücksgröße = 1.734m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;


Vorstehendes Grundstück ist im östlichen Bereich mit einem Wohnhaus (E+D + Garage) bebaut. Der hier beantragte westliche Grundstücksbereich soll nunmehr mit einem Wohnhaus in E + 1 – Bebauung (mit Flachdach) realisiert werden. Der Bebauungsplan Nr. B 7 lässt die Dachform zu, überdies ist unmittelbar angrenzend und in der Nähe Wohnhäuser mit Flachdächern vorhanden. 

Der festgesetzte Bauraum (blaue Baugrenze) wird mit dem geplanten Vorhaben überschritten – nachdem bereits mehrere Baugenehmigungen zur westlichen Grundstücksbebauung vorliegen – sollte – wie bisher – einer Baugrenzenüberschreitung im Rahmen einer Befreiung zugestimmt werden. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird– auch unter Berücksichtigung der vorh. WEG-Bebauung im Osten – weitestgehend eingehalten. Lediglich bei der Grundfläche mit der Hauptnutzung ist eine geringfügige Überschreitung von ca. 3 m² gegeben – durch eine entsprechende Planänderung (z.B. Verkleinerung der Terrasse) kann dies geändert werden. 


Das Umweltamt der Gemeinde teilt mit, dass auf dem Grundstück kein Baumbestand vorhanden ist. Die Bäume auf den Nachbargrundstücken sind zwar angegeben, fallen aber allesamt nicht unter die Baumschutzverordnung. 

Die geplanten Ersatzpflanzungen sind hinsichtlich der Baumart und der Stammumfänge nicht bezeichnet – dies ist im Freiflächenplan nachzutragen. Es sind drei Ersatzpflanzungen vorgesehen, dies ist ausreichend. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Die Bauverwaltung beurteilt den vorliegenden Bauantrag als zulässig und genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze wird befürwortet. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grundflächenzahl für die Hauptnutzung ist geringfügig überschritten – dieser Überschreitung wird nicht zugestimmt – eine entsprechende Plankorrektur ist vorzunehmen. 

Die geplanten Ersatzpflanzungen sind hinsichtlich der Baumart und der Stammumfänge nicht bezeichnet – dies ist im Freiflächenplan nachzutragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses -Haus 1- mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/34 an der Herzog-Christoph-Str. 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Str. 4, Fl.Nr. 609/34 (Grundstücksgröße = 1.476m²) 
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. 25 B 31, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung; 

Der Antragsteller plant auf dem bebauten Grundstück die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen und Außenpools. 

Vorliegend geht es um den östlichen Grundstücksbereich, wo Haus 1 zur Errichtung kommen soll. 

Der einfache Bebauungsplan Nr. 25 / B / 31 setzt eine Baugrenze fest, welche in einem Abstand von 5,00m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der Herzog-Christoph-Straße verläuft. Dieser Abstand ist überdies identisch mit der planungsrechtlich nach Bebauungsplan Nr. B 35 festgesetzten Vorgartenlinie. Die nördliche Baugrenze wird mit dem dort geplanten überdachten Hauseingang um ca. 0,80m geringfügig überschritten – eine entsprechende Ausnahme sollte hier befürwortet werden. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit Haus 1 eingehalten. 

Haus 1 ist in E + D – Bebauung geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss – die Dachbelichtungselemente und Dachneigungen sowie die beantragten Abstände entsprechen der Ortsgestaltungssatzung – mit Ausnahme der geplanten Wandhöhe der Giebel in den Süd- West- und Ostansichten – diese liegt geplant bei 5,69m / zulässig sind bei einem Vollgeschoss max. 4,25m. Da die Überschreitung bei 1,44m liegt – sollte hier / wie in ähnlich gelagerten Fällen / eine entsprechende Abweichung befürwortet werden. 

Auf der Gebäudewestseite ist eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung geplant. 

Zur straßenseitigen Einfriedung wurden keine Aussagen gemacht – es darf lediglich eine nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Einfriedung zur Ausführung kommen. 

Auf dem Grundstück stehen mehrere Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor, folgendes wird festgestellt:

Auf dem Grundstück stehen ausgezeichnete, vitale, sehr große Rotbuchen und eine Eiche. 

Die Eiche (Nr. 5) mit einem StU von 2,12m an der Straße bleibt erhalten; ebenfalls die Buche (Nr.1) im rückwärtigen Garten mit einem StU von 2,96m. 

Wenn es eine Planungsmöglichkeit zum Erhalt der Bäume Nr. 2 und Nr. 3 (StU 1,78m und StU 1,98m) gäbe, wäre das traumhaft – leider stehen diese beiden Bäume direkt im Bauraum. 
Die Buche (Nr. 4) an der Straße kann auch bei der vorliegenden Planung bzw. Umplanung erhalten werden. Ihre Fällung wird abgelehnt. Die bestehende Kellertreppe des Altbaus muss als Verbau und Wurzelschutz belassen werden, die Zufahrt zur Garage über eine Wurzelbrücke geführt und die Zuwegung verschmälert und aus dem Kronenbereich gerutscht werden. Die genauen Auflagen hierzu kommen vom Landratsamt München. 

Die Nachbarbäume sind im Freiflächenplan erfasst. 

Haus 1 benötigt keine Ersatzpflanzungen. 

Eine ökologische Baubegleitung ist zwingend erforderlich. 

Die Baumschutzzäune müssen vor Abriss des Altbestandes gestellt und vom Umweltamt der Gemeinde abgenommen werden.

Der Verlegung der Sparten außerhalb des Wurzelbereichs der Bäume ist im Plan darzustellen. 


Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Außenpool – hier Haus 1- herzustellen

Wegen Nichteinhaltung der maximal zulässigen Wandhöhe mit den geplanten Giebeln in der Süd-West- und Ostansicht wird eine entsprechende Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung befürwortet. 

Wegen geringfügiger Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 B 31 befürwortet. 

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudewestseite wird zugestimmt. 

Die geplante Einfriedung hat den Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung zu entsprechen. 

Die Pflanzungen zu Haus 1 sind zu ändern. Im Vorgarten, an der Herzog-Christoph-Straße sollen wegen des Ortsbildes unbedingt Bäume 1. Ordnung (z.B. Eiche, Lindes etc.) gesetzt werden. 

Die beiden Scharlacheichen im rückwärtigen Grundstücksteil sind ungeeignet. Hier sollen heimische Bäume gepflanzt werden. 

Eine ökologische Baubegleitung ist zwingend erforderlich. 

Die Baumschutzzäune müssen vor Abriss des Altbestandes gestellt und vom Umweltamt der Gemeinde abgenommen werden.

Der Verlegung der Sparten außerhalb des Wurzelbereichs der Bäume ist im Plan darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses -Haus 2- mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/34 an der Herzog-Christoph-Str. 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Str. 4, Fl.Nr. 609/34 (Grundstücksgröße = 1.476m²) 
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. 25 B 31, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung; 

Der Antragsteller plant auf dem bebauten Grundstück die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen und Außenpools. 

Vorliegend geht es um den westlichen Grundstücksbereich, wo Haus 2 zur Errichtung kommen soll. 

Der einfache Bebauungsplan Nr. 25 / B / 31 setzt eine Baugrenze fest, welche in einem Abstand von 5,00m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der Herzog-Christoph-Straße verläuft. Die nördliche Baugrenze wird mit dem dort geplanten überdachten Hauseingang geringfügig überschritten – eine entsprechende Ausnahme sollte hier befürwortet werden. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit Haus 2 eingehalten. 

Haus 2 ist in E + I + D – Bebauung geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss – die Dachbelichtungselemente und Dachneigungen sowie die beantragten Abstände entsprechen der Ortsgestaltungssatzung. Die beantragte Wandhöhe mit 6,72m übersteigt die höchste Wandhöhe der umgebenden Bebauung (Bezugsfall auf Herzog-Christoph-Str. 2) geringfügig mit 0,11m – i.S. § 34 BauGB ist die geplante Wandhöhe entsprechend der Umgebungsbebauung anzupassen und demzufolge zu reduzieren. 
 
Auf der Gebäudewestseite ist eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung geplant. 

Zur straßenseitigen Einfriedung wurden keine Aussagen gemacht – es darf lediglich eine nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Einfriedung zur Ausführung kommen. 

Auf dem Grundstück stehen mehrere Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor, folgendes wird festgestellt:

Auf dem Grundstück stehen ausgezeichnete, vitale, sehr große Rotbuchen und eine Eiche. 

Die Eiche (Nr. 5) mit einem StU von 2,12m an der Straße bleibt erhalten; ebenfalls die Buche (Nr.1) im rückwärtigen Garten mit einem StU von 2,96m. 

Wenn es eine Planungsmöglichkeit zum Erhalt der Bäume Nr. 2 und Nr. 3 (StU 1,78m und StU 1,98m) gäbe, wäre das traumhaft – leider stehen diese beiden Bäume direkt im Bauraum. 
Die Buche (Nr. 4) an der Straße kann auch bei der vorliegenden Planung bzw. Umplanung erhalten werden. Ihre Fällung wird abgelehnt. Die bestehende Kellertreppe des Altbaus muss als Verbau und Wurzelschutz belassen werden, die Zufahrt zur Garage über eine Wurzelbrücke geführt und die Zuwegung verschmälert und aus dem Kronenbereich gerutscht werden. Die genauen Auflagen hierzu kommen vom Landratsamt München. 

Die Nachbarbäume sind im Freiflächenplan erfasst. 

Die Ersatzpflanzungen zu Haus 2 müssen geändert werden. Bei Haus 2 sollte an der Straße wegen des Ortsbildes unbedingt ein Baum 1. Ordnung (Eiche, Lindes etc.) gesetzt werden. 
Die beiden Scharlacheichen im hinteren Gartenteil brauchen eher saure Böden und sind auf der Schotterebene daher ungeeignet. Hier sollen andere heimische Bäume z.B. Feldahorn, Stieleiche etc. gepflanzt werden. 

Der Pool muss unbedingt bei Haus 2 aus dem Wurzelbereich der Rotbuche Nr. 1 verlegt werden. 

Eine ökologische Baubegleitung ist zwingend erforderlich. 

Die Baumschutzzäune müssen vor Abriss des Altbestandes gestellt und vom Umweltamt der Gemeinde abgenommen werden.

Der Verlegung der Sparten außerhalb des Wurzelbereichs der Bäume ist im Plan darzustellen

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses -hier Haus 2- mit Doppelgarage und Außenpool herzustellen

Wegen geringfügiger Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 B 31 befürwortet. 

Die geplante Wandhöhe (beantragt sind 6,72m) ist auf maximal 6,61m (höchste, maßstabbildende Wandhöhe der Umgebungsbebauung i.S. § 34 BauGB) zu reduzieren. 

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudewestseite wird zugestimmt. 

Die geplante Einfriedung hat den Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung zu entsprechen. 

Die Buche (Nr. 4) an der Straße kann auch bei der vorliegenden Planung bzw. Umplanung erhalten werden. Ihre Fällung wird abgelehnt. Die bestehende Kellertreppe des Altbaus muss als Verbau und Wurzelschutz belassen werden, die Zufahrt zur Garage über eine Wurzelbrücke geführt und die Zuwegung verschmälert und aus dem Kronenbereich geplant werden. Die genauen Auflagen hierzu kommen vom Landratsamt München. 

Der Pool muss unbedingt bei Haus 2 aus dem Wurzelbereich der Rotbuche Nr. 1 verlegt werden. 

Eine ökologische Baubegleitung ist zwingend erforderlich. 

Die Baumschutzzäune müssen vor Abriss des Altbestandes gestellt und vom Umweltamt der Gemeinde abgenommen werden.

Der Verlegung der Sparten außerhalb des Wurzelbereichs der Bäume ist im Plan darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/6 an der Eichleite 36;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Eichleite 36, Grundstück Fl. Nr. 469/6 (Grundstücksgröße = 850 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 29 B 33 vom 08.08.1934, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Beantragt wird die Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Walmdach (Dachneigung 52°, Dachgeschoss kein Vollgeschoss) mit Doppelgarage und Außenpool.

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Haupt- als auch in der Nebennutzung gut eingehalten. 

Die Festsetzungen des Bebauungsplan B 35 werden eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden größtenteils eingehalten. 

Lediglich der Giebel auf der Gebäudewestseite überschreitet die maximal zulässige Wandhöhe der Ortsgestaltungssatzung in geringfügigem Maße. Eine Abweichung hierzu sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden. 

Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplant. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Die Baumschutzverordnung wird nicht berührt. Allerdings ist vom gemeindlichen Umweltamt im Rahmen der Prüfung des Freiflächengestaltungsplans die Ersatzpflanzung beanstandet worden.  Die vorgesehenen Kugelahorn-Bäume werden nicht akzeptiert. Diese sind durch Bäume 1. Ordnung mit mind. 20-25 cm Stammumfang zur Verbesserung des Ortsbildes zu ersetzen. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Außenpool herzustellen. 

Einer Abweichung wegen geringfügiger Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe der Ortsgestaltungssatzung um 0,58 m mit dem Quergiebel auf der Gebäudewestseite wird zugestimmt. 

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet. 

Die vorgesehenen Kugelahorn-Bäume werden nicht akzeptiert. Diese sind durch Bäume 1. Ordnung mit mind. 20-25 cm Stammumfang zur Verbesserung des Ortsbildes zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage – hier: Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/24 in der Breitensteinstraße 17;

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über Bauanträge die im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art.  58 BayBO behandelt wurden:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 368/2 an der Perlacher Straße 4;

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9. Bauhof Grünwald - Ersatzbeschaffung Kommunalgeräteträger - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Kommunalgeräteträger Bokimobil HY1351 (Kennzeichen: M-T2916) muss auf Grund des Alters (Baujahr 2005) und der Laufleistung ersetzt werden. Das Fahrzeug wird zum einen für den Winterdienst und zum anderen im Sommer für den Straßenunterhalt eingesetzt.

Als Ersatz soll ein Kommunalgeräteträger mit Winterdienstgeräten und Wechselbrücke beschafft werden. Mit dem Vergabeverfahren wird das Ingenieurbüro Bischel beauftragt.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf. 245.000 €

Auf den Haushaltsstelle 63000.9350 und 67500.9350 sind für 2022 Mittel in Höhe von 140.000 € eingestellt. Die restlichen Mittel von 105.000 € sind im Haushalt 2023 vorzusehen.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt im Rahmen der Ersatzbeschaffung den Erwerb eines Kommunalgeräteträgers mit Winterdienstgeräten und Wechselbrücke und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf. 245.000 €.

Auf den Haushaltsstelle 63000.9350 und 67500.9350 sind für 2022 Mittel in Höhe von 140.000 € eingestellt. Die restlichen Mittel von 105.000 € sind im Haushalt 2023 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Parkgarage am Hirtenweg - LED-Beleuchtung; Beantwortung Anfrage und Antrag GR-Mitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt in der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 an, wie weit die Umrüstung der LED-Beleuchtung in der Parkgarage vorangeschritten ist.

Im November 2020 wurden die gesamten Beleuchtungen der Zu- und Ausfahrten in LED für ca. 22.000,00 € erneuert.

Die Lampen in sämtlichen Treppenhäusern der Parkgarage wurden im Mai 2022 für 24.000,00 € in LED Lampen getauscht.

Da für die restliche Parkgarage noch Leuchtmittel auf Lager liegen, wurden diese noch nicht in LED gewechselt.

Am 12.08.2022 stellte GR-Mitglied Zeppenfeld einen Antrag für die Umrüstung der Leuchtmittel in der Parkgarage in Grünwald.

Der Tausch der Leuchtmittel alleine ist technisch nicht möglich, daher muss bei den restlichen 270 vorhandenen Lampen die Leuchte komplett mit Fassung getauscht werden.
Eine Kostenschätzung über den Austausch beläuft sich incl. Entsorgung auf Brutto 44.000 €.

Der Kostenvergleich über den Stromverbrauch (LED/Leuchtstoffröhre) ergibt eine jährliche Einsparung beim Einsatz von LED von 10.360 €.

Auf der Haushaltsstelle 68600.5000 sind Haushaltsmittel vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, erst nach Verbrauch der noch im Bestand befindlichen Leuchtstoffröhren, die Umrüstung der Leuchtmittel in der Parkgarage Grünwald in LED und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

Auf der Haushaltsstelle 68600.5000 sind Haushaltsmittel vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö 11
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11.1. Bekanntgabe der Vergabe zum Beschluss vom 18. Juli 2022 TOP 378 zur Erneuerung des Elektroanschlusses für den Eislaufplatz im Grünwalder Freizeitpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö 11.1

Sachverhalt

Im Zuge der Erweiterung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark wurde in der Bauausschusssitzung am 18.Juli 2022 beschlossen, den vorhandenen Stromanschluss des Schwimmbades zu teilen und einen zusätzlichen Stromanschluss für den Eislaufplatz über die Dr.-Max-Straße zu schaffen.

Die Beauftragung der neuen Trafostation ist schon erfolgt, die neue Leitungsverlegung und die Umschluss Arbeiten wurden noch ausgeschrieben.

Es erfolgte ein Angebotseinholung, bei der 4 Firmen die Unterlagen erhalten haben, der wirtschaftlichste Bieter, die Fa. Elektro Späth aus Rehling hat mit einer Bruttoangebotssumme von 115.430 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Auf Grund der sitzungsfreien Zeit in den Sommerferien ist eine Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter durch 1. Bürgermeister Neusiedl erfolgt - das Angebot lag im Rahmen der Kostenschätzung von 120.000,00 € Brutto.

Die erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorhanden.

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11.2. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö 11.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger erkundigt sich zu einem Bauvorhaben an der Sudetenstraße das aktuell mit einem Bauschild am Grundstück angezeigt wird. Es wurde die Frage gestellt, ob das Bauvorhaben im Bauausschuss behandelt wurde. Die Verwaltung teilt mit, dass das Bauvorhaben aufgrund des qualifizierten Bebauungsplanes in dessen Geltungsbereich das Grundstück liegt, im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und in der Sitzung im November 2021 bekanntgegeben wurde. 

Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr