Datum: 07.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 19:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. Oktober 2022;
3 Bauantrag auf Bestandsgenehmigung "Haus in der Sonne" Heilpädagogische und Familienbegleitende Tagesgruppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 626/6 an der Forsthausstraße 3;
4 Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/12 an der Kaiser-Ludwig-Straße 38b;
5 Bauantrag zum Um- bzw. Neubau eines Doppelhauses und Errichtung von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 501/9 an der Wilhelm-Keim-Straße 11 u. 11a;
6 Bauantrag zum Umbau eines Abstell-/Hobbyraumes auf dem Grundstück Fl. Nr. 759 an der Painbreitenstraße 12b;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Öffentliches WC in der Wilhelm-Keim-Straße - Erneuerung; Abbruch- und Bauarbeiten - Vergabe;
10 Ladesäulen für Elektroautos in Grünwald - Abschluss eines Dienstleitungsvertrages für das Backendsystem - Bekanntgabe;
11 Amphibienteich am Hertha-Feiler-Weg; Sanierung der Teichanlage - Genehmigung;
12 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
12.1 Beantwortung der Anfrage vom GR-Mitglied Schreyer aus der Bauausschussitzung vom 10.10.2022

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. Oktober 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag auf Bestandsgenehmigung "Haus in der Sonne" Heilpädagogische und Familienbegleitende Tagesgruppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 626/6 an der Forsthausstraße 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Forsthausstraße 3, Grundstück Fl. Nr. 626/6 (Grundstücksgröße = 4.347  m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Das gegenständliche Grundstück war bereits 2009 Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Damals wurden in der heilpädagogischen Einrichtung „Haus in der Sonne“ aufgrund einer brandschutzrechtlichen Überprüfung bauliche Änderungen notwendig, parallel wurden auch ungenehmigte Baumaßnahmen festgestellt. Hierbei handelte es sich um Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Konferenzraum, Umbau des Speichers zu nicht ständig genutzten Aufenthaltsräumen, sowie Umbau der Balkone im Obergeschoss zu Wintergärten und Anbau von verglasten Freisitzen. Diese Maßnahmen führten zu einer enormen Überschreitung der Geschossfläche (+ 390 m² zum genehmigten Bestand). Der Bauausschuss entschied daraufhin einstimmig, den brandschutzrechtlich notwendigen Änderungen zuzustimmen, nicht aber den sonstigen beantragten Änderungen. Dies insbesondere zur Vermeidung eines Präzedenzfalls.  

Aufgrund der Höhe der dafür erforderlichen Genehmigung wäre eine einfache Befreiung nicht in Frage gekommen, da hierdurch die zur Legalisierung des Bestandes erforderliche Befreiung die sogenannten Grundzüge der (Bebauungs-)Planung – nämlich eben die Festsetzung der Geschossfläche, die Hauptbestandteil des Bebauungsplanes Nr. B 35 ist – berührt worden wären. 
Es wäre demnach eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich gewesen, die die Gemeinde Grünwald hier nicht in Betracht ziehen wollte. 

Der Bauantrag ruhte dann im Landratsamt München bis Ende 2020.  Nachdem eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt wurde, wurde nach alternativen Lösungen gesucht. Vorgeschlagen wurde hier die Sicherung der Bestandsnutzung als Kinder- und Jugendheim für die Dauer der Standzeit des heutigen Gebäudes im Rahmen einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch dinglich zu sichern, so dass zumindest der soziale Zweck bei der Grundstücksnutzung rechtlich gesichert ist. Eine anderweitige Nutzung des Gebäudes oder ggf. spätere Errichtung eines Gebäudes mit gleicher Geschossfläche ist somit ausgeschlossen. Die Eintragung im Grundbuch erfolgte bereits Anfang 2022 und liegt der Verwaltung vor. 

Auf dieser Grundlage wird nun die Genehmigung der bestehenden Gesamtanlage des „Haus in der Sonne“ beantragt. 

Von Seiten der Verwaltung bestehen nach dinglicher Sicherung keine Einwände gegen die Genehmigung.  Der Überschreitung der maximal zulässigen Geschossfläche um ca. 135 m² kann ausnahmsweise, begründet mit dem sozialen Zweck und der dinglichen Sicherung desselben in diesem Einzelfall zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bestandsgenehmigung des „Haus in der Sonne“ herzustellen

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl wird ausnahmsweise in diesem Einzelfall, begründet mit dem sozialen Zweck des Gebäudes und auf Grundlage der vorgelegten dinglichen Sicherung im Grundbuch, befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/12 an der Kaiser-Ludwig-Straße 38b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Kaiser-Ludwig-Str. 38b, Grundstück Fl.Nr. 611/12 (Grundstücksgröße = 1.895m²)
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. 25 B 31, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen-u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung; 

Vorliegend wurde auf der Gebäudeostseite des nördlichen Reiheneckhauses ein Wintergarten mit einer Fläche von 16,70m² ohne hierfür erforderliche Baugenehmigung errichtet. 

Im Rahmen des Bauvollzuges durch das zuständige Landratsamt München wird die Gemeinde nunmehr beteiligt, indem nach Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen das Einvernehmen dazu erteilt werden kann. 

Nach vorliegender Berechnung des beauftragten Architekturbüros ist festzustellen, dass die Geschossflächenzahl auf dem Gesamtgrundstück (= bebaut mit einem sog. Dreispänner) auch unter Berücksichtigung des neuen Wintergartens gut eingehalten ist. 

Ein weiterer Aspekt wäre die Anrechnung von Grundflächen gewesen – dies konnte aber nach Überprüfung entkräftet werden, weil die ehemals genehmigten Terrassenflächen + Pergola (welche 1971 nicht baulich realisiert wurde) nach alter Baunutzungsverordnung nicht auf die Grundflächen anzurechnen sind. 

Wie aus den Eingabeplänen weiter ersichtlich, sollen Terrassen- und Freisitzflächen umfänglich rückgebaut werden – damit kann die Wintergartenfläche (welche grundflächenrelevant ist) gut kompensiert werden. Etwaige Befreiungen (wegen Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung) sind durch die geplanten Rückbaumaßnahmen nicht erforderlich. 

Die übrigen bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlichen Parameter sind nicht relevant bzw. eingehalten (z.B. Abstandsflächen, Baumschutz, Gestaltung etc.). 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens auf der Gebäudeostseite des Wohnhauses an der Kaiser-Ludwig-Str. 38b herzustellen

Das Landratsamt München wird gebeten, die geplanten Rückbaumaßnahmen im Rahmen des Bauvollzuges zu überwachen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Um- bzw. Neubau eines Doppelhauses und Errichtung von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 501/9 an der Wilhelm-Keim-Straße 11 u. 11a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Wilhelm-Keim-Str. 11, 11a, Grundstück Fl.Nr. 501/9 (Grundstücksgröße = 1.279  m²)
Planbereich: BI 28/49 v. 28.07.1950, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant einen energetischen Neu- bzw. Umbau der westlichen Doppelhaushälfte und die Errichtung von zwei Wohneinheiten. Die bereits mit Antrag aus 2017 umgebaute östliche Doppelhaushälfte, wird geringfügig durch Einbringung von Verbindungstüren und Umbau von Wandteilen verändert. Für diese Maßnahmen wird mit der vorliegenden Planung das gemeindliche Einvernehmen beantragt. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen mit den bestehenden und neu zu errichtenden Garagen und Stellplätze wird eingehalten. 

Der Baulinienplan B28/49 legt ein Aufrißschema mit einer Dachneigung von 45° bis 50° und einer Wandhöhe von 5,90 m fest. Die vorliegende Planung weicht mit einer Dachneigung von 35° im Bestand und einer Wandhöhe von max. 6,59 m von diesem Schema ab. Dies jedoch begründet durch den bestehenden natürliche Geländeverlauf. Ein profilgleicher Anbau mit durchgängiger First- und Trauflinie ist zur Einhaltung der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung erforderlich. Wie bereits im Antrag für den Umbau der östlichen Doppelhaushälfte sollte formell hierfür eine Befreiung erteilt werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden vollumfänglich eingehalten. 

Eine Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes wird aufgrund der Einhaltung der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung befürwortet. 

Die Abstandsflächen gem. der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird für die veränderten Nutzungseinheiten gem. der Stellplatzsatzung mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen im Bestand erbracht. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes wird zur Sitzung nachgereicht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau und Errichtung von zwei Wohneinheiten im Doppelhaus herzustellen.

Eine Befreiung von der Einhaltung des Aufrissschemas aus dem Baulinienplan BI 28/49 wird aufgrund des profilgleichen Anbaus gem. der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zur Bestandsbebauung erteilt.

Der Baumbestandsplan ist zu korrigieren.

Der Fällung des Baumes Nr. 15 wird nicht zugestimmt. Die Birke ist erhaltenswert. 

Der Fällung der Birke vor dem Gebäude wird aufgrund des Zustands zugestimmt. 

Ein Laubbaum erster Ordnung muss an der Straße gesetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Umbau eines Abstell-/Hobbyraumes auf dem Grundstück Fl. Nr. 759 an der Painbreitenstraße 12b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Painbreitenstraße 12 b, Grundstück Fl.Nr. 759 (Grundstücksgröße = 1.838 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 7 v. 24.10.1969, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Diesem Antrag liegt ein baurechtlicher Vollzug und auch eine Klage beim Verwaltungsgericht nach nachbarschaftlichem Einwand zur Grenzbebauung zu Grunde. 

Mit Bescheid vom 21.10.1971 wurde an der östlichen Grenze des Grundstücks eine Garage mit anschließendem Abstellraum innerhalb der geltenden gesetzlichen Regelungen nach Art. 6 Abs. 5 BayBO von 1969 genehmigt und errichtet. 

Im Rahmen eines einfachen Genehmigungsverfahrens sollte mit Antrag aus Dezember 2014 der vorhandene Abstellraum durch Schließung des Innenhofes bis zum Hauptgebäude erweitert werden. Verfahrensrechtlich wurde vom Landratsamt gefordert, die Maßnahme im Genehmigungsfreistellungsverfahrens aufgrund des geltenden qualifizierten Bebauungsplanes B7 zu beantragen. Mit Schreiben vom 18.02.2015 wurde das beantragte Freistellungsverfahren vom Landratsamt München mit Erteilung des Aktenzeichens bestätigt. 
Demnach wurden die baulichen Veränderungen entsprechend dem Planinhalt errichtet. 

Nach einem Eigentümerwechsel im Jahr 2020 wurde die Grenzbebauung vom östlichen Grundstückseigentümer als nachbarschützender Belang bei der Vollzugsbehörde angezeigt. Aufgrund des Umbaus beträgt die Grenzbebauung knapp 11 m. Weiter wird auch die Nutzung als Abstellraum/Nebenanlage beanstandet. Die daraufhin durchgeführte Baukontrolle stellte den Widerspruch zu geltendem Abstandsflächenrecht aufgrund der Grenzbebauung fest.  Eine Abstandsflächenübernahme wird durch den östlichen Grundstückseigentümer nicht in Aussicht gestellt. 

Aufgrund der gesetzlichen Regelung des Art. 6 Abs 9 BayBO ab 1990 sind Grenzbebauungen nur noch bis zu einer Länge von 9 m und einer mittleren Wandhöhe bis 3 m (vorhanden 2,75 m) ohne eigene Abstandsflächen möglich. Die errichtete Vergrößerung der Nutzung hebt den Bestandsschutz auf, damit steht die errichtete bauliche Anlage im Widerspruch zu aktuell geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Art. 6 Abs. 9 BayBO hinsichtlich der maximal zulässigen Grenzbebauung, so die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde. 

Die Eigentümerin erklärte sich gegenüber der Rechtsaufsichtbehörde bereit, zur Herstellung rechtmäßiger Zustände die verfahrens- und klagegegenständlichen Sachverhalte entsprechend umzubauen. Konkret soll die Grenzbebauung mit den Nebenanlagen (Garage und Abstellraum) auf die maximal zulässigen 9 m zurückgebaut werden. Das verbleibende Bauteil wird so zurückgebaut, dass ein Abstand von 3 m zur östlichen Grundstücksgrenze eingehalten wird. Dem Vorhaben kann in der Form zugestimmt werden. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Maßnahme gegenüber der Planung und Berechnung aus dem Freistellungsverfahren nicht weiter berührt. Durch den vorgeschlagenen Umbau werden Flächen entsiegelt. Die Nutzung als Nebenanlagen in Form eines Abstell-/ Nebenraumes im Anschluss an die Hauptnutzung muss weiterhin bestehen. 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 7 werden durch die Maßnahme nicht berührt. Die weiteren geltenden Festsetzungen im Planbereich sind für die vorliegende Maßnahme nicht prüfungsrelevant. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden nicht berührt. 

Die Abstandsflächen gem. der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Abstell-/Hobbyraumes entsprechend der Planvorlage herzustellen

Die Grenzbebauung wird auf 9 m reduziert. Der weitere Anbau wird mit einem Grenzabstand von 3 m zur östlichen Grundstücksgrenze umgebaut. 

Die Nutzung ist weiterhin als Nebenanlage zu führen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art.  37 GO behandelte Bauanträge:


  • Tektur zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 600 an der Südl. Münchner Str. 42 a;


  • Tektur zum Freiflächengestaltungsplan für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/68 - 592/69 an der Dr.-Max-Str. 79;

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. 

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9. Öffentliches WC in der Wilhelm-Keim-Straße - Erneuerung; Abbruch- und Bauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 04.April 2022 hat der Bauausschuss einstimmig beschlossen, 
die öffentliche Toilettenanlage in der Wilhelm-Keim-Str. zu sanieren. Hierbei sollen die bestehenden Toiletten durch zwei Einschubmodule aus Edelstahl ersetzt werden.
Die Verwaltung hat für die Abbruch- und Bauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt, bei der 9 Bieter die Unterlagen erhalten haben. 

Zur Submission am 14.10.2022 lagen 6 wertbare Angebote vor.

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Kaufhold Bau aus 82275 Emmering mit einer Bruttoangebotssumme von 58.832,46 €.

Mittel in Höhe von 60.000 € sind in den Haushalt 2023 auf der Haushaltsstelle 70010.9400 einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Abbruch- und Bauarbeiten der öffentlichen Toilettenanlage in der Wilhelm-Keim-Straße den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Kaufhold Bau aus 82275 Emmering, mit einer Bruttoangebotssumme von 58.832,46 € zu beauftragen.

Mittel in Höhe von 60.000 € sind in den Haushalt 2023 auf der Haushaltsstelle 70010.9400 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Ladesäulen für Elektroautos in Grünwald - Abschluss eines Dienstleitungsvertrages für das Backendsystem - Bekanntgabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 beschlossen, einen Dienstleistungsvertrag für den Betrieb und die Abrechnung der Ladesäulen in Grünwald abzuschließen. Die Verwaltung hat hier entsprechende Verhandlungen geführt und nun einen Dienstleistungsvertrag mit der Fa. WIRELANE abgeschlossen.

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11. Amphibienteich am Hertha-Feiler-Weg; Sanierung der Teichanlage - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Teich am Hertha-Feiler-Weg wurde vor ca. 25 Jahren als Ersatzbiotop für einen alten Löschteich im Bavariafilmgelände angelegt (Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes B30). Er hat eine Fläche von ca. 500-600 m² und ist maximal 2,5m tief, mit flach abfallenden Uferbereichen. 
Mittlerweile ist der Weiher fast vollständig verlandet und verschilft und hat seine Funktion als Amphibiengewässer verloren (s. Anlage). Krötenwanderungen wurden seit 2017 nicht mehr beobachtet. Ursache für das Ausbleiben der Kröten ist –neben der starken Verlandung- vermutlich auch der Besatz mit Fischen, welche den Krötenlaich fressen. 

Da die Bestandssituation der Amphibien in Bayern –wie fast überall- sehr schlecht ist, sollte der Teich als Amphibiengewässer reaktiviert werden. Dies entspricht auch der Zielstellung des B30. Neben dem Beitrag zum Artenschutz hätte die Neuanlage des Biotops auch positive Auswirkungen auf das Kleinklima und wäre ein Gewinn für die kleine Grünanlage. Ohne weitere Unterhaltsmaßnahmen wird das Gewässer in wenigen Jahren zugewachsen sein und sich zu einem Kleingehölz weiterentwickeln. 

Zur Reaktivierung des Teiches müsste das Gewässer über Winter abgelassen und ggf. vorhandene Fische abgefischt werden. Im zeitigen Frühjahr könnten dann das Schilf und das entwässerte Sediment ausgebaggert werden. Anschließend wird der Teich wieder befüllt und die Teichränder mit standortgerechten Stauden bepflanzt. Das Vorgehen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) insoweit vorabgestimmt. Sofern diese zustimmt, wäre auch ein Animpfen des Teiches mit Laich z.B. aus dem Teich auf dem Friedhof, denkbar. 

Da das Gewässer fast komplett verlandet ist, ist die Freilegung des Teiches aufwändig. Für die Entfernung von Schilf und Schlamm, sowie eine Initialbepflanzung der Gewässerränder ist mit Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € brutto zu rechnen. Im dem Ansatz sind auch die Kosten für eine ökologische Baubegleitung sowie für kleinere Ausbesserungen an der Teichabdichtung enthalten. In welchem Umfang diese tatsächlich erforderlich sind, lässt sich vor der Maßnahmendurchführung allerdings nicht abschließend beurteilen. Bisher ist der Wasserstand stabil und es gibt keinen Hinweis auf Undichtigkeiten.

Für die Maßnahme ist aus Artenschutzgründen eine ökologische Begleitung erforderlich. Hierfür wurde bereits Frau Dipl.-Biol. Wagensonner angefragt, die auf die Begleitung naturschutzgerechter Gewässersanierungen spezialisiert ist.

Aus ökologischen Gründen ist eine Sanierung des Teiches im Sommerhalbjahr nicht möglich, sodass die Arbeiten nun in den kommenden Monaten (Oktober bis Februar) durchgeführt werden sollen. 

Die erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstelle 58000.5100 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Wiederherstellung des Teiches am Hertha-Feiler-Weg als Laichgewässer für Amphibien – wie im Sachverhalt dargestellt - zu genehmigen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 

Die erforderlichen Mittel sind auf der Haushaltsstelle 58000.5100 vorhanden und werden auch in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö 12
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12.1. Beantwortung der Anfrage vom GR-Mitglied Schreyer aus der Bauausschussitzung vom 10.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö 12.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer bemängelte in der Bauausschusssitzung vom 10.10.2022 die unzureichenden Baumschutzmaßnahmen der Straßenbäume an der Baustelle zum Erweiterungsbau der KGAL Leasing entlang der Tölzer Straße. 
Die Bäume befinden sich im Eigentum des Freistaates Bayern, zuständig dafür ist das Staatliche Bauamt Freising. Die Beschwerde wurde an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Von Seiten des Straßenbauamts Freising wurde das beauftragte Landschaftsplanungsbüro schriftlich aufgefordert, die beauflagten Baumschutzmaßahmen sofort umzusetzen und einzuhalten. Bei anschließender Kontrolle der Baustelle wurden die geforderten Maßnahmen nachweislich umgesetzt. 

Datenstand vom 23.12.2022 08:00 Uhr