Datum: 19.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. November 2022;
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 516/1 an der Karl-Valentin-Straße;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/17 an der Geschwister-Scholl-Str. 5;
5 Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage und Pool (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/28 an der Hubertusstr. 9;
6 Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage und Pool (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/28 an der Hubertusstr. 9;
7 Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage und Pool (Haus 3) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/28 an der Hubertusstr. 9;
8 Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/1 am Hirtenweg 13;
9 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplex-Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 563/3 Am Düllanger 6;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
11 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
12 Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Baumeisterarbeiten VE 301 - Vergabe;
13 Gemeindliches Wohnhaus in der Painbreitenstr. 2 - Erneuerung der Garagentore - Genehmigung;
14 Gemeindliches Wohnhaus in der Mechtildenstr. 15 - Einbau zusätzlicher Fahrradständer - Genehmigung;
15 Kinderhaus Max - Erneuerung eines Spielgerätes - Vergabe;
16 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
16.1 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07. November 2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 516/1 an der Karl-Valentin-Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Karl-Valentin-Straße, Grundstück Fl.Nr. 516/1 (Grundstücksgröße = 707 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. BI 1/57 v. 18.09.1957, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Mit diesem Antrag auf Vorbescheid soll erneut die weitere Bebaubarkeit des großzügigen und bereits mit einem Bürogebäude bebauten Grundstück geklärt werden.

Zur Historie dieses Vorhabens sei erwähnt, dass bereits 2001 ein ähnlich lautender Antrag auf Vorbescheid gestellt wurde, dem die Gemeinde damals grundsätzlich zugestimmt hatte, der dann aber vom Landratsamt München abgelehnt wurde. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass durch die komplett außerhalb des eigentlichen Bauraums geplanten Bebauung die Grundzüge der (Bebauungs-)Planung berührt würden und die Abweichung vom Bebauungsplan mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar sei.

Gleichlautend war der Ablehnungsbescheid zum 2019 gestellten Antrag auf Vorbescheid, der ebenfalls eine Bebauung außerhalb des durch den Baulinienplan Nr. BI 1/57 festgesetzten Bauraum vorgesehen hatte und der aufgrund der ursprünglichen rechtlichen Einschätzung des Landratsamt München auch vom Bauausschuss mehrheitlich (10:1 Stimmen) abgelehnt wurde.

In der Zwischenzeit hatten auch persönliche Gespräche mit dem Antragsteller stattgefunden, in denen die bisher vertretene Rechtsauffassung erneut klargestellt wurde. 

Der Baulinienplan von 1957 legt einen Bauraum entlang der Ostseite des Grundstücks fest. Auf dem gegenständlichen Grundstück wäre heute lt. Bebauungsplan noch ein Bauraum (in Verlängerung gen Süden) für eine weitere Bebauung vorhanden, jedoch kein Bauraum im Bereich der vorgelegten Planung zur Errichtung eines Doppelhauses. 

Die Antragsteller möchten einen separaten Baukörper in Form eines Doppelhauses mit Doppelgaragen in E+1+D-Bebauung im Südwesten des Grundstücks und somit komplett außerhalb des festgesetzten Bauraums errichten. Hierzu wurde bereits eine (zulässige) Teilung des Grundstücks beantragt. 

Folgende Fragestellung soll im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid geklärt werden: 

Ist die Bebauung – im Rahmen der gängigen Praxis über Ausnahme – des neu gebildeten Grundstücks mit einem Doppelhaus E+1+D und zwei Einzelgaragen zulässig? 

Antwort der Verwaltung: 

Die Verwaltung hat sich in diesem Sachverhalt sehr ausführlich mit der Sach- und Rechtslage auseinandergesetzt. 

Hinsichtlich der Argumentation des beauftragten Architekten der Bebauungsplan wäre aufgrund bereits erfolgter und genehmigter Abweichungen / Befreiungen von bestehenden Festsetzungen funktionslos, geht die Argumentation insoweit fehl, als dass zumindest in Bezug auf die überbaubaren Grundstücksflächen, die mit der vorgelegten Planung in keinster Weise eingehalten werden, bis heute nur lediglich vereinzelte und geringfügige Überschreitungen der festgesetzten Bauräume vorhanden sind. Insoweit ist nicht von einer Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes auszugehen, was die Überbaubare Grundstücksfläche angeht.
 
Die vorgetragenen Beispiele des Planungsbüros zu erfolgten Befreiungen zeigen lediglich Abweichungen vom festgelegten Gebäudetypus, nicht aber von den überbaubaren Grundstücksflächen.

In einem ähnlich gelagerten Fall an der Perlacher Straße hat das Landratsamt München 2016 einer Errichtung eines Gebäudes komplett außerhalb bestehender Bauräume zugestimmt, dies allerdings laut Genehmigungsbescheid ganz klar als atypische, grundstücksbezogene Einzelfallentscheidung getroffen.

In der Begründung zur Ablehnung des ähnlich lautenden Vorbescheids zum Gegenständlichen Grundstück von 2019 wird die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens durch den Bauausschuss vom Landratsamt München rechtlich nicht beanstandet. Vielmehr wird bekräftigt, dass das Grundkonzept des Bebauungsplanes, nämlich die Schaffung von großzügigen Freiflächen zwischen den einzelnen Bebauungen bis heute trotz kleinerer (wie oben erwähnt) Bauraumüberschreitungen eindeutig ablesbar ist. Die Zulassung einer Bebauung vollständig außerhalb eines dafür vorgesehenen Bauraumes würde diesem planerischen Konzept zuwiderlaufen. Die Grundzüge der (Bebauungs-)Planung werden durch die geplante Bebauung berührt und kann daher im Wege einer Befreiung nicht zugelassen werden. 

Fraglich ist im vorliegenden Fall noch die geplante Stellplatzsituation. Laut Gesetz sind Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst oder auf einem Grundstück in der Nähe mittels dinglicher Sicherung (die hier sicher vorgelegt werden kann) nachzuweisen. In der vorgelegten Planung werden die beiden noch zusätzlich erforderlichen Stellplätze auf dem Stammgrundstück des Antragstellers dargestellt. Dies allerdings in einer nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprechenden Form, da hier je Nutzungseinheit (auf dem jeweiligen Grundstück) maximal fünf Meter Zufahrtsbreite zulässig sind. Die Stellplätze sind demnach nach Ansicht der Verwaltung so nicht rechtmäßig nachgewiesen. 


Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach aktuellem Rechtsstand eine Befreiung nicht befürwortet werden sollte, da die Grundzüge der Planung berührt sind und dies dadurch die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch ausschließt. Daher ist der Antrag auf Vorbescheid abzulehnen.


Es ist außerdem ein rechnerischer Nachweis zu erbringen, dass durch die Grundstücksteilung auf dem Stammgrundstück kein rechtswidriger Zustand durch Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung hergestellt wurde. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen nicht herzustellen

Ist die Bebauung – im Rahmen der gängigen Praxis über Ausnahme – des neu gebildeten Grundstücks mit einem Doppelhaus E+1+D und zwei Einzelgaragen zulässig? 

Antwort der Verwaltung: 

Die Verwaltung hat sich in diesem Sachverhalt sehr ausführlich mit der Sach- und Rechtslage auseinandergesetzt. 

Hinsichtlich der Argumentation des beauftragten Architekten, der Bebauungsplan wäre aufgrund bereits erfolgter und genehmigter Abweichungen / Befreiungen von bestehenden Festsetzungen funktionslos, geht die Argumentation insoweit fehl, als dass zumindest in Bezug auf die überbaubaren Grundstücksflächen, die mit der vorgelegten Planung in keinster Weise eingehalten werden, bis heute nur lediglich vereinzelte und geringfügige Überschreitungen der festgesetzten Bauräume vorhanden sind. Insoweit ist nicht von einer Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes auszugehen, was die überbaubare Grundstücksfläche angeht.
 
Die vorgetragenen Beispiele des Planungsbüros zu erfolgten Befreiungen zeigen lediglich Abweichungen vom festgelegten Gebäudetypus, nicht aber von den überbaubaren Grundstücksflächen.

In einem ähnlich gelagerten Fall an der Perlacher Straße hat das Landratsamt München 2016 einer Errichtung eines Gebäudes komplett außerhalb bestehender Bauräume zugestimmt, dies allerdings laut Genehmigungsbescheid ganz klar als atypische, grundstücksbezogene Einzelfallentscheidung getroffen.

In der Begründung zur Ablehnung des ähnlich lautenden Vorbescheids zum gegenständlichen Grundstück von 2019 wird die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens durch den Bauausschuss vom Landratsamt München rechtlich nicht beanstandet. Vielmehr wird bekräftigt, dass das Grundkonzept des Bebauungsplanes, nämlich die Schaffung von großzügigen Freiflächen zwischen den einzelnen Bebauungen bis heute trotz kleinerer (wie oben erwähnt) Bauraumüberschreitungen eindeutig ablesbar ist. Die Zulassung einer Bebauung vollständig außerhalb eines dafür vorgesehenen Bauraumes würde diesem planerischen Konzept zuwiderlaufen. Die Grundzüge der (Bebauungs-)Planung werden durch die geplante Bebauung berührt und kann daher im Wege einer Befreiung nicht zugelassen werden. 

Fraglich ist im vorliegenden Fall noch die geplante Stellplatzsituation. Laut Gesetz sind Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst oder auf einem Grundstück in der Nähe mittels dinglicher Sicherung (die hier sicher vorgelegt werden kann) nachzuweisen. In der vorgelegten Planung werden die beiden noch zusätzlich erforderlichen Stellplätze auf dem Stammgrundstück des Antragstellers dargestellt. Dies allerdings in einer nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprechenden Form, da hier je Nutzungseinheit (auf dem jeweiligen Grundstück) maximal fünf Meter Zufahrtsbreite zulässig sind. Die Stellplätze sind demnach nach Ansicht der Verwaltung so nicht rechtmäßig nachgewiesen. 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach aktuellem Rechtsstand eine Befreiung nicht befürwortet werden sollte, da die Grundzüge der Planung berührt sind und dies dadurch die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch ausschließt. Daher ist der Antrag auf Vorbescheid abzulehnen.


Es ist außerdem ein rechnerischer Nachweis zu erbringen, dass durch die Grundstücksteilung auf dem Stammgrundstück kein rechtswidriger Zustand durch Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung hergestellt wurde. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/17 an der Geschwister-Scholl-Str. 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Geschwister-Scholl-Straße 5, Grundstück Fl. Nr. 588/17 (Grundstücksgröße = 786 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 211 B 31 v. 26.02.1932, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung


Die Bauwerberin beantragt die Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in E+1+D-Bebauung (Walmdach, DN 52°, DG kein Vollgeschoss), Pool und Poolhaus. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Bei der Nebennutzung wird eine Überschreitung von ca. 36 m² beantragt. Diese bewegt sich im üblichen Rahmen und sollte daher befürwortet werden. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art (Wohnnutzung) und Maß (Höhenentwicklung + Geschossigkeit) der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein. 

Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung geplant, die den Mindestabstand zur seitlichen Nachbargrenze von 2 m nicht einhält. Dies ist zu korrigieren. Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Zwei der unter die Baumschutzverordnung fallenden Bäume sind nicht mehr erhaltenswert.

Die sehr erhaltenswerte und vitale Rotbuche im Süden soll erhalten bleiben – hier werden besondere Schutzmaßnahmen in Form einer baumschutzfachlichen Baubegleitung gefordert. Die Stellungnahme des Umweltamtes wird an das Landratsamt München mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet. 

Der Standort für die Ersatzpflanzung für Baum Nr. 11 ist zu verschieben, da dieser zu nah am Baukörper geplant und so keine Entwicklung möglich ist. Es sind außerdem die Baumarten noch im Plan nachzutragen. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen

Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird für eine Überschreitung von ca. 36 m² befürwortet. 

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung wird grundsätzlich erteilt, soweit diese die Ausnahmetatbestände – insbesondere Abstand von der Nachbargrenze – einhält. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung zum Schutz des Baumbestandes wird gefordert. 

Die Ersatzpflanzung Nr. 11 ist zu verschieben, da diese zu nah am Baukörper geplant ist.

Die Anforderungen und Auflagen aus der Stellungnahme des Umweltamtes sind von der Grünordnung im Landratsamt München zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage und Pool (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/28 an der Hubertusstr. 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstraße 9, Grundstück Fl.Nr. 609/28 (Grundstücksgröße = 2.221 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Nebenanlagen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Das antragsgegenständliche Einfamilienhaus 1 wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach Dachneigung 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß. Die Erschließung ist von der Hubertusstraße aus geplant. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Garage, dem Pool und dem Poolhaus innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplante Zufahrt wird eine Befreiung für 35 m² beantragt. Dies jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B35 befürwortet werden.  

Die Festsetzungen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Die festgesetzte Wandhöhe wird mit dem Quergiebel auf der Südseite des Gebäudes um 1,39 m überschritten. Eine Befreiung wird aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet. 

Die geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Es wurde festgestellt, dass der vorhandene, schützenswerte und teilweise zu erhaltende Baumbestand auf dem Grundstück durch die Abrissarbeiten und nicht fachgerecht aufgestellte Baumschutzzäune mit zu geringen Abständen, im Wurzelbereich stark geschädigt wurden. 
Die Eiche Nr. 3 mit Stu 2,40 m an der süd-östlichen Grundstücksgrenze wird erhalten. Diese ist entsprechend fachgerecht zu schützen. 
Ferner ist die Führung der Sparten im Plan darzustellen. 
Die Ersatzpflanzungen sind ausreichend und mit 30 – 40 cm üppig bemessen. Eine Ersatzpflanzung ist als Straßenbegrünung an er Hubertusstraße zu setzen. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern – Haus 1 - herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung mit 35 m² wird befürwortet. 

Einer Abweichung von der zulässigen Wandhöhe um 1,39 m wegen Errichtung eines Quergiebels auf der Südseite des Gebäudes wird zugestimmt. 

Die geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung zum Schutz des erhaltenswerten Baumbestandes ist zu beauflagen.

Die Anforderungen und Auflagen aus der Stellungnahme des Umweltamtes sind von der Grünordnung im Landratsamt München zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage und Pool (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/28 an der Hubertusstr. 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstraße 9, Grundstück Fl.Nr. 609/28 (Grundstücksgröße = 2.221 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Nebenanlagen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Das antragsgegenständliche Einfamilienhaus 2 wird in E+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach Dachneigung 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß. Die Erschließung ist von der Herzog-Christoph-Straße aus geplant. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Garage, dem Pool und dem Poolhaus innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplante Zufahrt wird eine Befreiung für 24 m² beantragt. Dies jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B35 befürwortet werden.  

Die Festsetzungen zu Baugrenzen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Die festgesetzte Wandhöhe wird mit den Quergiebeln auf der Süd-, Nord-, Ost- und Westseite des Gebäudes um bis zu 0,90 m überschritten. Eine Befreiung wird aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet. 

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 


Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Es wurde festgestellt, dass der vorhandene, schützenswerte und teilweise zu erhaltende Baumbestand auf dem Grundstück durch die Abrissarbeiten und nicht fachgerecht aufgestellte Baumschutzzäune mit zu geringen Abständen, im Wurzelbereich stark geschädigt wurden. 
Auf dem Grundstücksteil für Haus 2 stehen keine Bäume. Jedoch ist der genaue Verlauf der Führung der Sparten im Plan darzustellen. 
Die Ersatzpflanzungen sind ausreichend und mit 30 – 40 cm üppig bemessen. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern – hier Haus 2 - herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung mit 24 m² wird befürwortet. 

Einer Abweichung von der zulässigen Wandhöhe um bis zu 0,90 m wegen Errichtung von Quergiebeln auf der Süd-, Nord-, Ost- und Westseite des Gebäudes wird zugestimmt. 

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung zum Schutz des erhaltenswerten Baumbestandes ist zu beauflagen. 

Die Anforderungen und Auflagen aus der Stellungnahme des Umweltamtes sind von der Grünordnung im Landratsamt München zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage und Pool (Haus 3) auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/28 an der Hubertusstr. 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstraße 9, Grundstück Fl.Nr. 609/28 (Grundstücksgröße = 2.221 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Nebenanlagen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung. 

Das antragsgegenständliche Einfamilienhaus 2 wird in E+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach Dachneigung 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß. Die Erschließung ist von der Herzog-Christoph-Straße aus geplant. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Garage, dem Pool und dem Poolhaus innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplante Zufahrt wird eine Befreiung für 24 m² beantragt. Dies jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B35 befürwortet werden.  

Die Festsetzungen zu Baugrenzen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten. 

Die festgesetzte Wandhöhe wird mit den Quergiebeln auf der Süd-, Nord-, Ost- und Westseite des Gebäudes um bis zu 0,90 m überschritten. Eine Befreiung wird aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet. 

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Es wurde festgestellt, dass der vorhandene, schützenswerte und teilweise zu erhaltende Baumbestand auf dem Grundstück durch die Abrissarbeiten und nicht fachgerecht aufgestellte Baumschutzzäune mit zu geringen Abständen, im Wurzelbereich stark geschädigt wurden. 
Auf dem Grundstücksteil für Haus 2 stehen keine Bäume. Jedoch ist der genaue Verlauf der Führung der Sparten im Plan darzustellen. 
Die Ersatzpflanzungen sind ausreichend und mit 30 – 40 cm üppig bemessen. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern –Haus 3 - herzustellen.

Einer Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung mit 24 m² wird befürwortet. 

Einer Abweichung von der zulässigen Wandhöhe um bis zu 0,90 m wegen Errichtung von Quergiebeln auf der Süd-, Nord-, Ost- und Westseite des Gebäudes wird zugestimmt. 

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung zum Schutz des erhaltenswerten Baumbestandes ist zu beauflagen.

Die Anforderungen und Auflagen aus der Stellungnahme des Umweltamtes sind von der Grünordnung im Landratsamt München zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

8. Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/1 am Hirtenweg 13;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Hirtenweg 13, Grundstück Fl.Nr. 301/1 (Grundstücksgröße = 1.776  m²)
Planbereich: Bebauungsplan B 16 v. 12.04.1990; Ortsgestaltungssatzung (OGS), Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem gegenständlichen Grundstück im Planbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B16. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren scheidet aufgrund der beantragten Befreiungen aus. Der Antrag ist im einfachen Genehmigungsverfahren durchzuführen. 

Das Doppelhaus 1+2 im straßennahen Grundstücksteil ist in E+1+D Bebauung mit einen Satteldach DN 30 °geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird mit Planung eingehalten. Die Festsetzung Nr. 2 b ist im Dachgeschoss berücksichtigt. 

Die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes hinsichtlich (Dachneigung, Dachart Bauweise und Art der baulichen Nutzung) sind mit dem geplanten Gebäude eingehalten. Eine Befreiung für die Überschreitung der östlichen/straßenseitigen Baugrenze mit einem untergeordneten Erker mit einer Tiefe von 0,75 m und über eine Länge von 3,49 m liegt innerhalb des Überschreitungsrahmens der Festsetzung des Bebauungsplanes B 16 Nr. 3 Buchst. b (Überschreitung bis zu 1,50 m) und kann daher befürwortet werden. Überschreitungen in diesem Rahmen sind im Planbereich befürwortet worden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Dachbelichtungselemente in Form von zwei Quergiebeln sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu korrigieren. Pro Gebäudeseite ist nur ein Quergiebel zulässig. Alternativ kann der Dachaufbau als Gaube geplant werden.

Die geplante Abgrabung auf Ostseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 


Das Doppelhaus 3+4 im rückwärtigen Grundstücksteil ist in E+D Bebauung mit Satteldach DN 30 ° geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. 

Die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes hinsichtlich (Dachneigung, Dachart Bauweise und Art der baulichen Nutzung) sind mit dem geplanten Gebäude eingehalten. Eine Befreiung für die Überschreitung der östlichen/rückwärtigen Baugrenze um 2,60 m (1,10 m über dem Überschreitungsrahmen B 16) mit dem Baukörper wird beantragt.  Der Bebauungsplan B 16 Nr. 3 Buchst. b sieht bereits einen Überschreitungsrahmen mit bis zu 1,50 m vor. Die rückwärtige Baugrenze in diesem Planbereich gestaltet sich etwas abweichend von den übrigen festgesetzten Baugrenzen, da entlang des Hirtenweges die rückwärtigen Baugrenzen in das Grundstück zurückspringen. Geringfügige Überschreitungen über die 1,50 m hinaus sind im Planbereich in der Vergangenheit befürwortet worden. Eine negative Auswirkung auf die Planungsziele des Bebauungsplanes werden durch die Überschreitung nicht erwartet, daher kann die beantragte Befreiung befürwortet werden. 

Der Stellplatznachweis für die zwei Doppelhäuser wird mittels Tiefgarage mit 8 Stellplätzen ausreichend erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Der vorhandene Baumbestand wird weitestgehend erhalten. Die beantragten Fällungen wurden vorabgestimmt. Ersatzpflanzungen sind aufgrund des verbleibenden Baumbestandes nicht notwendig. 
Zum Schutz des verbleibenden Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen. Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten sind ortsfeste Baumschutzzäun zu errichten und durch das Umweltamt abnehmen zu lassen. Dies gilt auch für den Schutz des Nachbarbaumbestands. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der vorderen Baugrenze mit dem untergeordneten Erker um 0,75 m wird gemäß der Festsetzung Nr. 3 Buchst. b des Bebauungsplan B16 befürwortet. 

Eine Befreiung für die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze mit dem Baukörper von Haus 3+4 um 2,60 m wird befürwortet. 

Die geplante Abgrabung auf Ostseite des Hauses 4 entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Zum Schutz des verbleibenden Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen. 

Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten sind ortsfeste Baumschutzzäun zu errichten und durch das Umweltamt abnehmen zu lassen. Dies gilt auch für den Schutz des Nachbarbaumbestandes.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplex-Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 563/3 Am Düllanger 6;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauort: Am Düllanger 6, Grundstück Fl.Nr. 609/28 (Grundstücksgröße = 2.221 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten, Duplex-Garagen und Stellplätzen. 

Das antragsgegenständliche Mehrfamilienhaus wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach Dachneigung 38° geplant. Das Dachgeschoss ist als Nichtvollgeschoss vorgesehen. Der Nachweis entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan B 35 Nr. 4.2 ist geführt.  

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßfläche wird mit der Hauptnutzung eingehalten.  Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den geplanten Zufahrtsflächen für die Garagen und Stellplätze geringfügig um 19 m² überschritten, dies liegt weit innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B35 befürwortet werden.  

Die Festsetzungen des Baulinienplanes BL 69/56 sind hinsichtlich der Baulinien eingehalten. 
Das Aufrissschema des Bebauungsplanes ist bereits bei Bauvorhaben aus der Vergangenheit als obsolet beurteilt worden. Entsprechende Befreiungen im Planbereich sind vorhanden. Eine formelle Befreiung hiervon wird für das gegenständlichen Bauvorhaben befürwortet. 

Das Bauvorhaben fügt sich mit seiner Wand- und Firsthöhe gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Der auf der Nordseite als Treppenhaus geplante Quergiebel sowie der auf der Südseite geplante Quergiebel überschreitet die festgesetzte Wandhöhe gem. der Ortsgestaltungssatzung um ca. 1 m. Dies jedoch innerhalb des Überschreitungsrahmens von 1,80 m. Eine Abweichung wird jeweils befürwortet. 

Die Höhe der beiden geplanten Garagen sind entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung mit max. 2,75 m Wandhöhe zu vermaßen. 

Die weiteren Festzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis für die geplanten Nutzungen sind mit den geplanten Stellplätzen und Garagen auf dem Grundstück ausreichend erbracht. 

Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes steht kein schützenswerter Baumbestand auf dem Baugrundstück. Der Schutzbereich für die Nachbarbäume sind entsprechend der Kronenverläufe zu planen und darzustellen. 
Es sind vier Ersatzpflanzungen mit Stammumfang 20 – 25 cm gem. Bebauungsplan B35 notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplex-Garagen und Stellplätzen herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für die Zufahrten in wasserdurchlässiger Ausführung für 19 m² wird befürwortet.

Eine Befreiung vom Aufrissschema des Bebauungsplanes BL 69/56 wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

Die Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Quergiebeln auf der Süd- und Nordseite um ca. 1 m wird befürwortet. 

Die geplanten Garagen sind mit einer Höhe von max. 2,75 m in der Planung zu vermaßen und mit Schnitt und Ansicht darzustellen. 

Die Schutzbereiche für die Nachbarbäume sind einzutragen. Die vier notwendigen Ersatzpflanzungen gem. Bebauungsplan B35 sind mit StU 20 – 25 cm vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelt. 

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11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö informativ 11

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 739 an der Oberfeldallee 9;

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12. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 - Baumeisterarbeiten VE 301 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021, wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Die durch das Architekturbüro Steininger vorgelegte Planung wurde am 29.03.2022 vom Gemeinderat und am 09.05.2022 im Bauausschuss beschlossen. Die dazugehörigen Kosten und die Bevollmächtigung des Bauausschusses mit den notwendigen Vergaben wurden vom Gemeinderat am 31.05.2022 freigegeben.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 14 Leistungsverzeichnisse verschickt und 3 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Baumeisterarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Baumeisterarbeiten fand am 21.11.2022 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Gross Bauunternehmung GmbH aus 83607 Holzkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 505.050,77 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist für diese Vergabe aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Baumeisterarbeiten am Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Nibelungenstr. 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gross Bauunternehmung GmbH aus 83607 Holzkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 505.050,77 zu beauftragen


Auf der Haushaltsstelle 88000.9425 sind für das Jahr 2023 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Gemeindliches Wohnhaus in der Painbreitenstr. 2 - Erneuerung der Garagentore - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im Bestand der Gemeinde Grünwald befindet sich das Wohnhaus Painbreitenstr. 2 mit 9 Garagen, die 10 Schwingtore haben. Die Garagentore sind noch Altbestand und vermutlich aus dem Jahr 1968. 
Alle 10 Tore weisen unterschiedlich starke Verschleißerscheinungen auf. Die Torrahmen sind teilweise verzogen, die Spannfedern und die Holzbeplankung sollten getauscht werden und die Bodenschwellen sind teilweise stark verrostet. Die Mängel sind teilweise sicherheitsrelevant und müssten ohnehin behoben werden.
Die Verwaltung hat dies geprüft und empfiehlt den Austausch der Schwingtore durch neue Sektionaltore.

Für die Maßnahme werden inclusive der Planung Kosten von Brutto 65.000 € geschätzt.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5026 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2023 einzustellen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt den Austausch der Garagentore des Wohnhauses Painbreitenstr. 2 im Rahmen der geschätzten Kosten von Brutto 65.000 € zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

Der Bauausschuss regt an zu prüfen, ob eine zeitgemäße Ausführung als Sektionaltore mit elektrischem Antrieb möglich wäre. 

Auf der Haushaltsstelle 88000.5026 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2023 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Gemeindliches Wohnhaus in der Mechtildenstr. 15 - Einbau zusätzlicher Fahrradständer - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Mieter des gemeindlichen Anwesens Mechtildenstr. 15 haben den Antrag für Fahrradständer im Außenbereich gestellt. Aktuell werden die Fahrräder im Heizungskeller untergestellt und an Wandhalterungen gegenüber dem Trockenraum aufgehängt. Die Verwaltung hat dies geprüft und zusammen mit dem Architekturbüro Schwesinger & Frach wird eine Lösung erarbeitet. Hierbei sollen im rückwärtigen Bereich des Hauses insgesamt 16 neue Fahrradstellplätze entstehen. Die Planung sieht vor, die Fahrradabstellflächen zu überdachen und mit absperrbaren Schiebetüren zu versehen. Hierzu muss ein Lavendelstrauch entfernt werden.
Für die Maßnahme werden inclusive der Planung Kosten von Brutto 75.000 € geschätzt.

Auf der Haushaltsstelle 88000.5006 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2023 einzustellen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, zusätzliche Fahrradständer im Außenbereich des Wohnhauses Mechtildenstr. 15 im Rahmen der geschätzten Kosten von Brutto 75.000 € zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

Die Fahrradabstellanlage ist so zu planen und auszuführen, dass der vorhandene Grün- und Baumbestand vor dem Gebäude erhalten bleibt. Sollte der Baumbestand nicht erhaltenswert sein, ist eine entsprechende Ersatzpflanzung in diesem Bereich vorzusehen. 

Auf der Haushaltsstelle 88000.5006 sind entsprechende Mittel für das Jahr 2023 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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15. Kinderhaus Max - Erneuerung eines Spielgerätes - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 15.März 2021 wurde einstimmig beschlossen, das Spielschiff im Kinderhaus Max zu erneuern. 

Die Ausschreibung hierzu erfolgte im Juni 2021, musste jedoch aufgehoben werden, da keine passenden Angebote eingingen. 

Die Ausschreibungen wurden daher angepasst und nochmals durchgeführt. 
Es wurden vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei der Submission am 17.11.2022 gingen drei wertbare Angebote ein.

Nach Prüfung der Angebote empfiehlt die Verwaltung, das wirtschaftlichste Angebot, der Fa. Richter Spielgeräte mit einer Bruttoangebotssumme von 55.517,07 € zu beauftragen

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46430.5000 in den Haushalt eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das wirtschaftlichste Angebot, der Fa. Richter Spielgeräte mit einer Bruttoangebotssumme von 55.517,07 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 46430.5000 in den Haushalt 2021 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö 16
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16.1. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö 16.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair G. frägt an, aus welchem Grund die Tiefgaragenabfahrt zur Parkgarage aktuell gesperrt ist. Die Verwaltung erklärt, dass festgestellt wurde, dass die beheizte Abfahrt nicht funktionierte. Aufgrund der Glätte wurde diese dann vorsorglich gesperrt. Bei weiterer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Heizschleifen nicht vollständig funktionsfähig sind und eine generelle Instandsetzung der Anlage notwendig ist. Bis dahin wird die Abfahrt gesperrt sein. 

Datenstand vom 03.02.2023 12:26 Uhr