Datum: 29.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:46 Uhr bis 00:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. Juli 2015;
3 Glasfaserausbau Grünwald - Antrag der Fraktionen der SPD, PBG, FDP und Grünen vom 31.08.2015 zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.07.2015 zum laufenden Breitbandausbauverfahren;
4 Konzept und Bau einer Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Grünwald an der Laufzorner Straße 30; Genehmigung der Planung und der Kostenschätzung;
5 Errichtung eines Kinderspielplatzes im Außenbereich der Traglufthalle in Wörnbrunn; Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD vom 15.09.2015;
6 Traglufthalle Grünwald-Wörnbrunn als Rückzugsort für besonders schutzwürdige Flüchtlinge; Antrag FDP-Fraktion vom 15.09.2015;
7 Antrag Bündnis90/Die Grünen zum Auftrag einer Machbarkeitsstudie für eine Hängebrücke über die Isar;
8 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, PBG, FDP vom 14.09.2015; Einsichtnahme in den Vertrag mit Isar-Druck Grünwald GmbH, Verlag Isaranzeiger;
9 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit
10 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat
11 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO
12 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung
12.1 Anfrage GR-Mitglied Dr. Schröder;
12.2 Anfrage GR-Mitglied Wagner;
12.3 Anfrage GR-Mitglied Wagner;
12.4 Anfrage GR-Mitglied Wagner;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. Juli 2015;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 28.07.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Glasfaserausbau Grünwald - Antrag der Fraktionen der SPD, PBG, FDP und Grünen vom 31.08.2015 zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.07.2015 zum laufenden Breitbandausbauverfahren;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.08.2015 reichten die Fraktionen von SPD, PBG, FDP und die Grünen einen Antrag zum laufenden Verfahren des Breitbandausbaus in Grünwald ein. Es ging in dem Antrag darum, den am 28.07.2015 in öffentlicher Gemeinderatssitzung gefassten Beschluss aufzuheben und um die Umsetzung des am 25.02.2014 gefassten Beschlusses des Gemeinderates zu den einzelnen Anträgen der Parteien. Danach sollten alle möglichen Optionen des geplanten Breitbandlückenschlusses zur Prüfung vorgelegt werden, also auch FttC und FttB. Die Ergebnisse dieser Prüfung hätten so dargestellt werden sollen, dass der Gemeinderat die verschiedenen Optionen transparent vergleichen und entscheiden kann, ob die jetzige Ausschreibung weitergeführt werde, oder ob eine erneute Ausschreibung mit geänderten Vorgaben erfolgen solle.

Die Verwaltung nimmt zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung:

Seit mehreren Jahren befasst sich die Verwaltung mit dem Thema des Breitbandausbaus in der Gemeinde Grünwald. Insbesondere mit dem Bau des Fernwärmenetzes seit 2011/12 wollte man damals zu recht den Einbau eines Leerrohres für den nachträglichen Einbau eines Glasfaser-netzes nicht versäumen – dies wurde so vom Gemeinderat beschlossen – so wird es seit dieser Zeit baulich umgesetzt.

Ab dem 26.02.2013 hat die Gemeinde Grünwald nach einem Ausschreibungsverfahren das  Ingenieurbüro Seim & Partner zum anstehenden Thema beauftragt. Es wurde eine Haushalts- und Gewerbebefragung im Frühjahr/Sommer 2013 durchgeführt, mit dem Ergebnis einer hohen Kundenzufriedenheit. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.07.2013 einstimmig beschlossen, mit möglichen Betreibern eines Glasfasernetzes Sondierungsgespräche durchzuführen. In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, man möge den Erhalt von Fördermitteln aus der Breitband- versorgung prüfen – desweiteren wurde beschlossen die Kostenkalkulation zu verfeinern – anhand eines straßenbezogenen Modellbeispiels.

Am 24.09.2013 befasste sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema, dergestalt, dass die bereits begonnenen Kooperationsgespräche mit den möglichen Netzbetreibern fortzuführen sind. Die Punkte: Verfeinerung der Kostenkalkulation anhand eines Straßenbeispiels, Erhalt von Fördermitteln wurden dabei ausführlich vorgestellt.

In der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.02.2014 wurden auftragsgemäß mit möglichen Betreibern eines Glasfasernetzes Mitte Oktober 2013 mehrere Gespräche geführt – die Ergebnisse wurden vom Ingenieurbüro Seim & Partner anhand einer Präsentation sehr ausführlich vorgestellt.

In den Gesprächen mit allen möglichen Betreibern (darunter auch die MNet) hat sich klar herauskristallisiert, dass Grünwald heute schon eine sehr gute und (fast) flächendeckende Versorgung mit hohen Bandbreiten (bis zu 50 MBit/s) besitzt. Es war die Aussage insbesondere von der Deutschen Telekom und der Kabel Deutschland, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines Glasfasernetzes in Grünwald mit höheren Bandbreiten (also größer 50MBit/s) nicht vorgesehen ist. Lediglich ein Ausbau des Netzes im Rahmen der bayerischen Breitbandrichtlinie kann geplant und baulich realisiert werden.

In bereits ausgebauten Gebieten kann eine weitere Infrastruktur mit Fördermitteln nicht aufgebaut werden.

Es wurden daher die bereits ausgebauten Gemeindebereiche übereinander gelegt, hieraus ergaben sich dann im Süden des Gemeindegebietes und in einem kleineren nördlichen Teilbereich sogenannte Versorgungslücken.

Ein Vertreter der Deutschen Telekom AG wurde von der Gemeinde zu der damaligen Sitzung eingeladen, um über Erfahrungen zum Ausbau von Glasfasernetzen von Seiten des Betreibers zu sprechen. Es stellte sich in der Sitzung am 25.02.2014 insgesamt heraus, dass Grünwald heute schon sehr gut mit hohen Übertragungsraten versorgt ist und ein weiterer Ausbau nur über die bestehenden Förderrichtlinien zu realisieren ist.

Auf die Frage, ob auf eine Förderung verzichtet werden könne, damit man als Gemeinde selbst und schneller den Ausbau bestimmen könne, erhielt die Gemeinde von der Deutschen Telekom die Antwort, dass Kommunen nur im Rahmen eines Förderprogrammes den Glasfaserausbau in festgelegten Kumulationsgebieten betreiben dürfen. Andernfalls ergäbe sich in der Thematik eine sog. EU-Notifizierung in Brüssel.

Aufgrund der klaren Aussagen beantragte damals die CSU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeinderat nimmt die Präsentation des Ingenieurbüro Seim & Partner und den Antrag der CSU-Fraktion vom 06.02.2014 sowie den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, PBG und FDP und der SPD-Gemeinderätin vom 24.02.2014  zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

1.        Grünwald soll ein umfassendes, modernes und schnelles Breitband- bzw. Glasfasernetz erhalten. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen.
2.        Zur Planung Um Umsetzung soll umgehend ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
3.        Zur Umsetzung eines ersten Schritts soll der Antrag de CSU-Fraktion vom 06.02.2014 vom beauftragten Ingenieurbüro auf dessen Umsetzbarkeit hin geprüft werden.
4.        Das beauftragte Ingenieurbüro soll ferner die Detailvorschläge des Antrages vom 24.02.2014 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, PBG und FDP und der SPD-Gemeinderätin auf der Umsetzbarkeit prüfen.
5.        Die für diese Prüfung und Planung erforderlichen Mittel sind aus der Haushaltstelle 7610.9500 Neue Medien-Breitbandausbau zu entnehmen.

Im Rahmen dieser o.g. gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Seim & Partner auf der Basis eines öffentlichen Förderverfahrens das sogenannte mehrstufige Markterkundungsverfahren und das Auswahlverfahren durchgeführt - wir berichteten dazu z.T. ausführlich in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 25.11.2014, 24.02.2015, 24.03.2015, 28.04.2015 und 19.05.2015. Die einzelnen Verfahrensschritte/Formblätter entsprechend der Bayerischen Breitbandrichtlinie standen jederzeit auf der gemeindlichen Homepage zu jedermanns Einsicht bereit.

Das geladene Ingenieurbüro Seim & Partner, Herr Wolfgang Greven, erläuterte in der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2015 ausführlich anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Sachstand und die nächsten Schritte (weitere Stufen innerhalb des Förderverfahrens) zum Thema Breitbandausbau für Grünwald.

Desgleichen wurden die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.02.2014 beschlussmäßig behandelten Anträge der jeweiligen Fraktionen vom 06.02.2014 (CSU) und vom 24.02.2014 (Bündnis90/Die Grünen, PBG, FDP und SPD) zum vorliegenden Thema vom Ingenieurbüro Seim & Partner eingehend beantwortet und mit der aktuellen Beschlusslage abgeglichen.

Der Gemeinderat beschloss in der gleichen Sitzung am 28.07.2015 einstimmig die Vergabe der sog. Lückenschließung durch Breitbandversorgung (Gebiet 2 = Bereiche der Joseph-Keilberth-Straße, Lohengrinstraße, Nibelungenstraße / in FttH – und restliche Gebiete 1 = Bereiche der Dr. Kurt-Huber-Straße, Dr.-Max-Straße, Ebert- u. Gereutstraße + Gebiet 3 = Bereiche der Wendelsteinstraße, Roßkopfstraße / in FttC)  an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Deutsche Telekom AG zu ihrem geprüften Angebot von 79.508,00 € brutto.

Weiter wurde beschlossen, die vorgenannte Vergabe öffentlich bekanntzumachen (Stufe 5 im Förderverfahren) – damit sind die Erschließungsgebiete dann endgültig festgelegt.

In einem nächsten Schritt (Stufe 6) stellte die Gemeinde Grünwald bei der zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag – auch das wurde bereits abgearbeitet.

In eingehender Beantwortung durch Seim & Partner, der in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2014 gestellten Prüfaufträge der jeweiligen Fraktionen, beschloss der Gemeinderat auch hier einstimmig den weiteren Netzausbau in FttH für ganz Grünwald nicht zu betreiben. Es soll vielmehr abgewartet werden, wie die technischen und förderrechtlichen Gegebenheiten in der Zukunft das Thema Glasfaserausbau voranbringen.

Das Ingenieurbüro Seim & Partner, Frau Finke stellt die bisherigen Inhalte zu dem komplexen Thema noch einmal sehr anschaulich mit mehreren Folien dem Gemeinderat dar. Es verhält sich so, dass das mehrstufige Ausschreibungsverfahren nach den gesetzlich gültigen Bestimmungen einwandfrei von der Verwaltung abgewickelt wurde.

Frau Finke erläutert weiter, weshalb die drei unterversorgten Gebiete mit unterschiedlicher Technik durch die Telekom ausgestattet werden. In Gebiet 1 und 3 werden die sog. Kabelverzweiger mit Glasfasertechnik angebunden an das bestehende Glasfasernetz der Telekom. Dazu wird ohne Grabungen vom bestehenden Kabelverzweiger das Glasfaser eingeblasen und zum unterversorgten Kabelverzweiger verzogen. Vom Kabelverzweiger in das jeweilige Gebäude wird in diesen Bereichen die Vectoring-Technik auf Kupferbasis angewandt. Im Gebiet 3 – also der sogenannte Nahbereich zur Zentrale der Telekom in der Ortsmitte, funktioniert die oben beschriebene Technik in FttC mit Kupfer nicht, da die Sendesignale gestört und damit keine gute Verbindung herstellen. In diesem Bereich kommt daher echtes Glasfaser (FttH bzw. FttB) bis in das Gebäude zur Ausführung.

Die geladenen Vertreter der Deutschen Telekom AG tragen auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates vor, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau des bestehenden Breitbandnetzes außerhalb der Förderrichtlinien nicht beabsichtigt sei; die technischen Voraussetzungen demnächst aber Bandbreiten bis zu echten 200MBit/s ermöglichen. Das vorbeschriebene technische Anbindungskonzept von Seim & Partner wird durch die Telekom bestätigt.

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4. Konzept und Bau einer Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Grünwald an der Laufzorner Straße 30; Genehmigung der Planung und der Kostenschätzung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.07.2015 beantragte die CSU-Fraktion in der öffentlichen Gemeinderatssitzung das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 320/4 an der Laufzorner Straße 30 zeitnah mit einem Wohngebäude für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu bebauen und entsprechende Planungen vorzunehmen. Der Gemeinderat befürwortete mit 22:2 Stimmen diesen Antrag.

Die Verwaltung hat unverzüglich mit dem Architekturbüro Steininger aus Grünwald Kontakt hergestellt um eben entsprechende Planungen mit einer ersten Kostenschätzung für diese Bebauung zu erhalten.

Es ist nach vorliegender Planung vorgesehen ein dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. B 48 zulässiges Wohngebäude in E + D – Bebauung innerhalb des reinen Wohngebietes zu realisieren.

Es sollen 12 Einzelzimmer (Raumgrößen zwischen 14 – 15,58m²), ein offener Wohn-Essbereich mit mehr als 26m² eine Gemeinschaftsküche mit über 9m² sowie mehrere WC/Badeinheiten auf drei Ebenen verteilt zur Ausführung kommen. Nach Süden soll im Freibereich eine Terrasse ausgebildet werden. Im Kellergeschoss soll neben Wasch- und Technikräumen das Büro für die Betriebsleitung situiert werden, zusätzlich ist noch ein Schlafraum für das Aufsichtspersonal vorgesehen.

Weiter wurde die sogenannte Drittverwendungsfähigkeit des geplanten Gebäudes beschlossen. Aus diesem Grund wird vorausschauend eine Tiefgarage für bis zu sechs Kraftfahrzeuge geplant. Diese Tiefgarage wird über eine Rampe erschlossen. Wegen der geringen Grundstücksbreite ist beiderseits der Tiefgarage ein Verbau erforderlich.

Oberirdisch ist östlich der Wohnbebauung ein Stellplatz für das Personal vorgesehen.

Das Gebäude steht gemäß Bebauungsplan traufständig zur Laufzorner Straße (wie alle Wohnhäuser dort) mit einer zulässigen Wandhöhe von 3,50m. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss und weist eine Dachneigung von 47°auf (zulässig im HB-Bereich = 47 – 52°).

Nach Süden ist ein Anbau, ebenfalls in E+D-Bebauung beabsichtigt – dieser hält den vorgegebenen Bauraum ein, desgleichen liegt dieser Anbau 1,14m unter dem First des traufständigen Gebäudes.

Das Maß der baulichen Nutzung wird ebenfalls eingehalten.

Generell werden die festgesetzten Inhalte des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung  allesamt mit der geplanten Bebauung eingehalten.

Die Bauverwaltung empfiehlt aufgrund der vorliegenden Pläne und der Eilbedürftigkeit des Vorhabens dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Der mit der Planung befasste Architekt hat zu dem Bauvorhaben auch eine erste grobe Kostenschätzung vom 17.09.2015 und ein Honorarangebot wie folgt vorgelegt:

Kostenschätzung                                                                        Brutto

Kostengruppe 200                        Herrichten/Abbruch des Grundstückes        25.000,-- €
                                       Verbau                                        49.810,-- €

Kostengruppe 300/400                Gebäude                                          891.000,-- €
                                       Tiefgarage                                          300.000,-- €

Kostengruppe 500                        Außenanlagen                                45.000,-- €

Zwischensumme I                                                                       1.310.810,-- €

Kostengruppe 700                        ca. 15% der anrechenb. Herstellkosten     196.621,50 €
                                       = Planungskosten

Zwischensumme II                                                                       1.507.431,50 €

zzgl.
Kostengruppe 600                        Ausstattung                                         100.000,-- €

Gesamtkostenzusammenstellung:                                        ca. 1.607431,50 €


Honorar

Entsprechend der HOAI 2013 nach § 34 und 35 bietet der Architekt folgendes an: Honorarzone III Mittelsatz, Nebenkosten 5% - Leistungsphasen 1-9 / alternativ auch Leistungsphasen 1-4 ggf. mit LP 5, da lt. Architekturbüro Steininger es vorstellbar wäre die Bauausführung ab LP 5 an einen Fertighausbauer mit schlüsselfertiger Ausführung zu übertragen.

Wegen der sogenannten Betriebserlaubnis dieser sozialen Einrichtung hat das GR-Mitglied Frau Portenlänger-Braunisch als Geschäftsführerin der Soziale Dienste Psychiatrie gemeinnützige GmbH mit der zuständigen Regierung von Oberbayern mehrere Gespräche geführt. Dabei wurde das Betriebskonzept abgestimmt und die Planung vorgestellt. Die Gemeinde hat ihrerseits ebenfalls mit der Regierung über das Bauvorhaben gesprochen – nach Aussagen des dort für solche Fragen zuständigen Sachbearbeiters steht einer Erlaubnis für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgrund des vorgestellten Konzeptes nichts im Wege.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. GR-Mitglied Zettel hat gegen den Beschlussvorschlag gestimmt und folgende Protokollerklärung abgegeben: Ich habe gegen die Beschlussvorschläge gestimmt, da ich das Grundstück für die Errichtung einer Einrichtung zur Betreuung von minderjährigen unbegleitenden Flüchtlingen, aufgrund der vorgelegten Planung und Kostenschätzung für nicht geeignet halte. Hierbei insbesondere die Planung und die damit verbundenen hohen Kosten für den Verbau und die Tiefgarage. Auch lehne ich die dauerhafte Unterbringung von Menschen in Kellerräumen ab.

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5. Errichtung eines Kinderspielplatzes im Außenbereich der Traglufthalle in Wörnbrunn; Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD vom 15.09.2015;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

M it Schreiben vom 15.09.2015 stellen die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD den Antrag auf Errichtung eines Kinderspielplatzes im Außenbereich der Traglufthalle in Wörnbrunn.

Damit Flüchtlingskinder auch im Außenbereich der Traglufthalle geordnete Spielmöglichkeiten vorfinden, wird der Gemeinderat um die Zustimmung für den Aufbau eines einfachen Spielplatzes gebeten.

Angeregt wird, evtl. ausrangierte Spielgeräte aus dem Fundus des Freizeitparks, falls diese noch sicher sind, dort einzusetzen. Auch gibt es Anfragen von Grünwalder Bürgern und Betrieben, die sich an einem entsprechenden Projekt beteiligen würden.

Abschließend wird im Antrag angerecht, dass den Spielplatz auf dem Wörnbrunner Gelände nach Abbau der Halle Spaziergängerkinder usw. weiterhin nutzen könnten.

Zunächst ist anzumerken, dass es sich hierbei nicht um den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Grünwald handelt, und der Antrag zur Stellungnahme an die zuständige Abteilung des Landratsamtes München weitergeleitet wurde.

Von Seiten der Verwaltung stellen sich hierbei folgende Fragen:

1.        für welche Altersgruppe sollte der Spielplatz sein?

2.        wie groß sollte der Spielplatz sein, und wo sollte dieser errichtet werden?

3.        welche Spielgeräte sollten es sein? Die Palette/Bandbreite ist hier riesig! Sandkasten, Wippe, Schaukel, Klettergerüst, Holzhaus und natürlich Bänke, Mülleimer, schattenspendende Bäume usw.

4.        welche Beschaffenheit sollen die Geräte haben? Holz, Aluminium?

5.        DIN-Normen sind einzuhalten, die Geräte müssen wetterfest und neu sein. Die Aufstellung von gebrauchten Geräten, die Seitens der Gemeinde nicht vorhanden sind, ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen;

6.        ein kleiner Sandkasten mit einem Wipptier wäre das Minimum und relativ kostenneutral, verbunden mit wenig Aufwand;

7.        ein großer Spielplatz mit viel Geräten müsste pädagogisch geplant werden und bedeutet einen hohen Aufwand;

Für einen Spielplatz spricht:

-        Angebot an Kinder;
-        Abbau von Traumata und Stress durch Bewegung;
-        Positive Erlebnisse beim spielen;
-        Freude beim Zuschauen;
-        Unmittelbar im Umgriff der Halle – dadurch an der „richtigen“ Stelle;
-        Gute Aufsichtsmöglichkeit für Sicherungspersonal vor Ort;

Gegen einen Spielplatz spricht:

-        Südlich der Halle ist eine Unterbringung des Spielplatzes nicht möglich, da dort die Ausgleichsflächen der Gemeinde Grünwald für die Eingriffe für Wörnbrunn und Gymnasium sind;

-        im Umgriff der Halle sind unbedingt die Abstände für die Feuerwehrzufahrt – 12m – einzuhalten;

-        Wie die Halle selbst, ist der Spielplatz entsprechend dem Bebauungsplan dort nicht zulässig und müsste nach dem Abbau der Halle ebenfalls wieder komplett rückgebaut werden;

-        die Rodungsinsel ist an sich mit den Wegen, dem Bolzplatz, der Asphaltstockbahn und dem Wildgehege sowie dem umgrenzenden Mischwald ein „Abenteuerspielplatz“ – es stellt sich also die Frage, ob das nicht ausreicht – man könnte also auch mehrere Fußbälle und Sportschuhe zur Verfügung stellen – dann könnten die Kinder/Jugendlichen am Bolzplatz sich austoben;

-        hohe Anschaffungskosten, regelmäßiger Unterhalt, Sandaustausch usw.;

-        zwischen der Traglufthalle in Wörnbrunn und dem Gemeindebereich wird ein regelmäßiger Busverkehr eingerichtet, mit dem in kürzester Zeit die umliegenden Spielplätze, aber auch der Freizeitpark erreicht werden können, was im Zuge einer Dezentralisierung und Integration der Flüchtlinge als die bessere Lösung erscheint;

1. Bürgermeister Neusiedl führt weiter aus, dass von Seiten des Landratsamtes die Errichtung eines einfachen Spielplatzes im Umgriff der Traglufthallt in Wörnbrunn gerne angenommen wird, aber hierfür keinerlei Kosten übernommen werden.

Ein einfacher Spielplatz könnte sowohl im Innenbereich wie auch im Außenbereich der Halle errichtet werden. Die genaue Situierung sollte mit dem Landratsamt abgestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt im Form eines niederschwelligen Angebotes einen einfachen Spielplatz in der Nähe der Traglufthalle zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Traglufthalle Grünwald-Wörnbrunn als Rückzugsort für besonders schutzwürdige Flüchtlinge; Antrag FDP-Fraktion vom 15.09.2015;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö informativ 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.09.2015 beantragt die FDP-Fraktion eine Traglufthalle in Wörnbrunn als Rückzugsort für besonders schutzwürdige Flüchtlinge.

Im Antrag wird ausgeführt, dass die Gemeinde Grünwald sich dafür einsetzen sollte, dass die Flüchtlingsunterkunft/Traglufthalle in Wörnbrunn mit geplanten 300 Flüchtlingen ein Rückzugsort für besonders schutzwürdige Flüchtlinge wird. Dabei sollen Familien mit mehreren Kindern, Frauen mit Kindern, allein reisende Frauen und Frauen mit einem besonderen Betreuungsbedarf dort Zuflucht finden können.

Weiter wird ausführt, dass es bekanntermaßen bei Flüchtlingsunterkünften des öfteren Übergriffe auf Frauen gibt. Des weiteren kommen Frauen an, die traumatisiert und/oder verletzt sind. Um diesen Menschen einen Ort der Ruhe zu geben, bietet sich eine für diesen Zweck und für diese Bedürfnisse separierte Flüchtlingsunterkunft in einer Traglufthalle an.

Wörnbrunn ist durch die ruhige Lage dafür geeignet und die Gemeinde Grünwald könnte sich hier in außergewöhnlichem Maße auch finanziell einbringen, da die Finanzmittel der Gemeinde dies erlauben würden. Wörnbrunn wäre wohl die letzte der noch aufzustellenden Traglufthallen auf dem Gebiet der Landkreisgemeinden, so dass man hier auch die besonders schutzbedüftigen Flüchtlinge zusammenführen könnte.

Abschließend wird im Antrag erläutert, dass es z.B. Ziel sein kann, dass die Gemeinde über den bereits vom Landratsamt München geplanten Einsatz von Betreuern des Kreises hinaus weitere speziell geschulte Betreuer auf Gemeindekosten einsetzt. Die Gemeinde könnte auch die Kosten für eine zusätzliche Ausstattung der Unterkunft übernehmen und den Helferkreis wegen einer spezifisch anspruchsvolleren Aufgabe – umfassender als bisher geplant – unterstützen. Die genauen Maßnahme und die genaue Anzahl von zusätzlichen Betreuern müsste mit dem Landratsamt abgestimmt werden.

1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass er wiederholt darauf hingewiesen hat, dass die Zuweisung der Flüchtlinge durch den Landkreis erfolgt und die Gemeinde darauf keinen Einfluss hat.

Der im Antrag geäußerte Wunsch für eine spezielle Unterbringung von besonders schutzwürdigen Flüchtlingen sei durchaus nachvollziehbar. Jedoch liegt der Sinn in den Traglufthallen darin, von einer Unterbringung in Turnhallen wegzukommen, da in den Turnhallen jeweils nur Flüchtlinge eines Geschlechts, in der Regel Männer, untergebracht werden. Die Traglufthallen sind dagegen so konzipiert, dass Flüchtlinge jeglichen Status, also Männer wie Frauen, Alleinstehende und Familien, untergebracht werden können.

Weiter führt 1. Bürgermeister Neusiedl aus, dass auch die Sozialbetreuung der Flüchtlinge alleinige Aufgabe des Landkreises ist. Hierzu bedient sich der Landkreis beim Verein „Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.“, unter der Leitung von Frau Sedija Klepo.

Frau Klepo wie auch viele ihrer Mitarbeiter haben ebenfalls das Schicksal eines Flüchtlings erlebt und sind daher für diese Aufgabe besonders geeignet.

Der vom Bund vorgegebene Betreuungsschlüssel wird mehr als erfüllt, da der Landkreis München freiwillige eine darüber hinausgehende Sozialbetreuung finanziert.

Weiter hat der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen, der Nachbarschaftshilfe eine weitere pädagogische Stelle zu finanzieren, die als Koordinationsstelle für alle Bürger und Flüchtlingen in sozialen Fragen fungieren wird.

Darüber hinaus wird es unabdingbar sein, auch das Personal der Gemeinde Grünwald aufzustocken, da die Mitarbeiter in Flüchtlingsfragen, die sich mittlerweile nahezu durch alle Abteilungen ziehen, mittlerweile an ihre Grenzen stoßen.

Abschließend betont 1. Bürgermeister Neusiedl, dass zum vorgenannten Antrag keine Beschlussfassung möglich ist, da es sich um keine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises handelt.

Darüber hinaus berichtet 1. Bürgermeister Neusiedl, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24.09.2015 beschlossen hat, der Nachbarschaftshilfe die Kostenübernahme für eine Vollzeitstelle der allgemeinen Sozial- und Flüchtlingshilfe zu gewähren. Weiter befinden sich 2 Stellen in der Sozialverwaltung in Ausschreibung.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt die Anregungen aus dem gestellten Antrag sowie der geführten Diskussion auf, um Landrat Göbel in einem Schreiben zu bitten, ob bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der Traglufthalle in Grünwald versucht werden kann, ethnische Grenzen besser zu beachten und nicht kontroverse Völker unterzubringen.

Die Antragsteller sind mit der Vorgehensweise einverstanden und betrachten ihren Antrag als erledigt.

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7. Antrag Bündnis90/Die Grünen zum Auftrag einer Machbarkeitsstudie für eine Hängebrücke über die Isar;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.07.2015 beantragte die Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen in der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2015, die Verwaltung möge eine Machbarkeitsstudie für eine Hängebrücke für Fußgänger und Radfahrer zwischen Grünwald und Pullach in Auftrag geben.

Die Verwaltung hat in einer ersten Stellungnahme mit Schreiben vom 11.08.2015 die Antragsteller noch um konkretere Angaben gebeten.

Nachfolgender Text aus unserem Schreiben (auszugsweise):

Nachdem es sich hier offenkundig um eine Hängebrücke quer über die Isar handeln soll, die gleichzeitig von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, ist für die Errichtung von Verkehrsanlagen mit konfliktfreien Begegnungsverkehr sicherlich eine Mindestbreite einzuhalten. Deshalb wäre es für weitere Überlegungen wünschenswert, wenn Sie uns mitteilen könnten, wie breit (Querschnitt) diese Hängebrücke sein sollte.

Weiterhin wäre von Interesse, wo genau diese Hängebrücke errichtet werden sollte, das insbesondere vor dem Hintergrund, da die Gemeinden mit den jeweiligen Grundstückseigentümern (z.B. Landeshauptstadt München, Freistaat Bayern etc.) entsprechende Gespräche führen müsste.

Auch wäre es hilfreich, wenn Sie uns von diversen Interessensverbänden zum Schutz des Isartals (z.B. Isartalverein, BUND Ortsgruppe Grünwald/Straßlach, Landesbund für Vogelschutz, Flora Fauna Habitat Schutzbereich / Regierung von Oberbayern usw.) ggf. vorliegendes bzw. eruiertes Feedback geben könnten.

Hierauf hat die die Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen mit Schreiben vom 12.08.2015 geantwortet, dass zunächst der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss herbeiführen soll, ob eine Fußgänger- und Radverbindung über die Isar überhaupt von der Mehrheit des Rates gewünscht wird. Falls das der Fall sein wird, soll eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden.

Beschluss

Nach einer sehr eingehenden Diskussion und vielen Wortbeiträgen zu diesem Thema beschließt der Gemeinderat nach Vorschlag des 1. Bürgermeisters Neusiedl, dass die Verwaltung mit den Eigentümern im Isartal, den in Frage kommenden Trägern öffentlicher Belange wegen der Errichtung einer Fußgängerbrücke (Radfahrer sollen ihr Rad schieben) in Kontakt treten solle, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens auszuloten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, PBG, FDP vom 14.09.2015; Einsichtnahme in den Vertrag mit Isar-Druck Grünwald GmbH, Verlag Isaranzeiger;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die vorgenannten Fraktionen stellen den gemeinsamen Antrag, dass in den Vertrag mit der Isar-Druck Grünwald GmbH, Verlag Isaranzeiger Einsicht gewährt wird.

Weiter wird beantragt, über die jährlichen Kosten sowie über die Vertragslaufzeit zu informieren.

Hintergrund des Antrages ist ein Schreiben der Isar-Druck-Grünwald GmbH an die Parteien, aus dem hervorgeht, dass „…zukünftig keine Anträge der Parteien an die Gemeinde mehr veröffentlicht“ werden.

Die vorgenannten Fraktionen möchten daher die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überprüft wissen.

Einsichtnahme in den Vertrag:

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist festzustellen:

Dem Gemeinderat als Organ (also nicht dem einzelnen Mitglied) steht nach Art. 30 Abs. 3 GO ein umfassenden Informationsrechts zu.

Soweit die Gemeinde mit Dritten (hier dem Verlag) in rechtliche Beziehung tritt, werden diese Angelegenheiten Teil des gemeindlichen Verwaltungshandelns und damit auch Gegenstand des Überwachungsrechts. Deshalb sind auch Vertragsunterlagen der Gemeinde vom Überwachungsrecht umfasst.

Da das Überwachungsrecht dem Gemeinderat als Kollegialorgan zusteht, bedarf es zu seiner Geltendmachung zunächst eines Gemeinderatsbeschlusses.

Entsprechend § 4 Abs. 4 GeschOGR haben Gemeinderatsmitglieder generell nur ein Recht auf Akteneinsicht wenn sie vom Gemeinderat mit der Einsichtnahme beauftragt werden.

Zu einer Herausgabe der Akten besteht keine Verpflichtung. Das Akteneinsichtsrecht beinhaltet somit nicht die Mitnahme oder die Ablichtung einzelner Aktenstücke. Die mit der Akteneinsicht beauftragten Gemeinderatsmitglieder können sich jedoch zur Unterrichtung des Gemeinderates die notwendigen Notizen machen.

Dementsprechend wäre diesbezüglich ein Beschluss zu fassen.

Eine generelle Weitergabe des Vertrages mit dem Verlag währe aus Sicht der Verwaltung auch schon alleine aus Gründen der Präjudiz abzulehnen.

Der Isaranzeiger ist eine verlagseigene Publikation in Form einer Heimatzeitung und Anzeigenblatt, in der das Amtsblatt der Gemeinde Grünwald integriert ist.

Auszüge aus dem ‚Vertrag über die Einräumung der Verlagsrechte für die Zeitung „Isar-Anzeiger“ – Ausgaben für die Gemeinden Grünwald und Pullach vom 31.03.1998:

-        die Gemeinde Grünwald ist Inhaberin aller Rechte der Zeitung ‚Isar-Anzeiger‘ für die Ausgaben Grünwald und Pullach;

-        der ‚Isar-Anzeiger‘ ist Heimatzeitung und Amtsblatt der Gemeinden;

-        der Titel ‚Isar-Anzeiger‘ ist wettbewerbsrechtlich geschützt;

-        der Verlag übernimmt die Herstellung und den Vertrieb des ‚Isar-Anzeiger‘ auf eigene Kosten;

-        die Akquisition von Anzeigen und deren Platzierung im ‚Isar-Anzeiger‘ sind Sache des Verlags;

-        die redaktionellen Inhalte müssen den Schwerpunkt bilden;

-        die presserechtliche Verantwortung liegt beim Verlag;

-        der Verlag hat bei der Veröffentlichung der Beiträge darauf zu achten, dass die Meinungsvielfalt der örtlichen Parteien, Gruppierungen, Vereinigungen und Vereinen angemessen zum Ausdruck kommt.

Aus Sicht der Verwaltung bezieht sich der Hinweis auf die Meinungsvielfalt auf die Berichterstattung, die ausgewogen sein muss. Ein Recht zum Abdruck von Anträgen aus den Fraktionen ist daraus nicht abzuleiten, da ein Antrag noch keine Meinungsäußerung darstellen muss. Zudem erscheint letzteres auch problematisch, da Anträge unter Umständen gegen die Gemeindeordnung verstoßen könnten oder gar nicht in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. der Gemeinde liegen könnten. Ebenso problematisch ist es, wenn eine Fraktion beispielsweise sehr viele Anträge stellt, andere wiederum wenig. Würden die Anträge so entsprechend abgedruckt werden, könnte nicht mehr von einer Ausgewogenheit gesprochen werden. Anträge können auch unterschiedlich lang sein, müssten aber, der Ausgewogenheit wegen, gleich groß abgedruckt werden, womit manche Anträge sehr klein, andere wiederum sehr groß erscheinen könnten.

Berichte der Parteien und politischen Gruppierungen sind nach Auffassung der Verwaltung nach diesem Vertrag möglich, sofern alle tatsächlich auch Beiträge in einem verträglichen Umfang vorlegen.

Darüber hinaus bleibt es den Fraktionen selbstverständlich überlassen, die Anträge an alle Redaktionen zu versenden. Eine Redaktion, auch die des Isaranzeigers, wird eigenständig prüfen, inwieweit eine Zusendung (gilt auch für eine Pressemitteilung) redaktionell aufbereitet wird. Ein wortgemäßer, wunschgemäßer Abdruck sollte eigentlich nur als Anzeige und damit kostenpflichtig sein. Prinzipiell steht jeder Redaktion auch das Recht der sinngemäßen Kürzung vor. Dieses Recht hat auch die Redaktion des Isaranzeigers.

-        Vertragslaufzeit bis 31.12.2016. Automatische Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr, wenn keine fristgerechte Kündigung, 6 Monate vor Vertragsende, erfolgt.

-        für die Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen und Stellenanzeigen der Gemeinde Grünwald erhält der Verlag von der Gemeinde Grünwald seit 01.04.2012 monatlich pauschal 4.000,00 € inkl. MWSt. (letzte Erhöhung war zum 01.01.2006 auf 3.518,71 € inkl. MWSt.).

Dem Verlag bleibt die Entscheidung vorbehalten, Anträge der Parteien an die Gemeinde zu veröffentlichen.

Beschluss

Entsprechend § 4 Abs. 4 GeschOGR beauftragt der Gemeinderat folgende Mitglieder des Gemeinderates mit der Einsichtnahme des Vertrages mit der Isar-Druck-GmbH, Verlag Isaranzeiger:

1.        für die SPD-Fraktion        GR-Mitglied Zeppenfeld
2.        für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen        GR-Mitglied Reinhart-Maier
3.        für die FDP-Fraktion        GR-Mitglied Ritz
4.        für die PBG-Fraktion        GR-Mitglied Schmid

Für die CSU-Fraktion erklärt 2. Bürgermeister Weidenbach, durch die Ausführungen von Hauptamtsleiter Gantner vollumfänglich informiert zu sein, so dass auf einen Akteneinsicht verzichtet wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 9

Sachverhalt

Berichterstattungen aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lagen nich t vor.

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10. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 10

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 11

Sachverhalt

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzungen lagen nicht vor.

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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 12
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12.1. Anfrage GR-Mitglied Dr. Schröder;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Einführung des Ratsinformationssystems?

Hauptamtsleiter Gantner informiert, dass die hierfür letzte Schulung des Personals für den 07.10.2015 angesetzt ist. Die Verzögerung war eingetreten, da bei der letzten Schulung die Datenbank des Anbieters komplett zusammengebrochen war.

Im großen Sitzungssaal ist ein WLAN-Zugang bereits installiert und die Zugangsdaten werden zur Weitergabe derzeit konfiguriert. Die WLAN-Installation für den kleinen Sitzungssaal wird in den kommenden Tagen vorgenommen.

Nach der letzten Personalschulung wird der Zugang zum Ratsinformationssystem auf der gemeindlichen Homepage installiert. Im Anschluss daran kann das System für die Mitglieder des Gemeinderates freigeschaltet werden.

Ohne Nennung einer zeitlichen Vorgabe arbeitet die Verwaltung intensiv an der zeitnahen Umsetzung des Ratsinformationssystem.

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12.2. Anfrage GR-Mitglied Wagner;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Warum befindet sich entlang der Josef-Sammer-Straße/Kaiser-Ludwig-Straße in den Seitenstraßen wie z.B. in der Frundsbergstraße kein Hinweisschild auf die 30km/h-Zone?

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass der Gemeinderat beschlossen hat, dass es sich in diesem Gebiet um keine 30km/h-Zone handelt, da die entsprechenden Straßenzüge hierfür zu kurz sind.

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12.3. Anfrage GR-Mitglied Wagner;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Warum ist im Eingangsbereich des Jugendzentrums ein Schild mit der Aufschrift „Abschiedsparty“ angebracht? Könnte bei Personalmangel evtl. der Kreisjugendring mit involviert werden?

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass im Jugendzentrum grundsätzlich 3 Pädagogen dauerhaft beschäftigt sind. Derzeit ist nur eine mit 25,0 Stunden teilzeitbeschäftigte Kollegin vor Ort, da sich zwei Pädagogen anderweitig verändert haben, so dass allein aus aufsichtsrechtlichen Gründen der Betrieb derzeit nicht gewährleistet werden kann und alle geplanten Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt wurden.. Die Ausschreibungen laufen, jedoch ist die Personalgewinnung auf diesem Sektor derzeit mehr als schwierig. Aktuell hatten sich drei Pädagogen beworben, davon war eine zum Vorstellungstermin nicht erschienen, die anderen beiden haben abgesagt.

Eine Vergabe der Trägerschaft des Jugendzentrums an den Kreisjugendring hat der Gemeinderat in der Vergangenheit  abgelehnt.

Im übrigen ist es auch auf Grund des Personalmangels an qualifiziertem Personal in diversen Bereichen auch für den Kreisjugendring schwierig, geeignetes Personal zu gewinnen.

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12.4. Anfrage GR-Mitglied Wagner;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Wird die kürzlich vom Kreistag für die Mitarbeiter des Landratsamtes beschlossene Arbeitsmarktzulage auch für die Mitarbeiter der Gemeinde Grünwald eingeführt?

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass der Gemeinderat bekanntermaßen schon weit vor der im Landkreis eingeführten Maßnahme den in Grünwald beschäftigten Mitarbeitern entsprechende Zulagen gewährt hat , die über das vom Kreistag beschlossene Maß hinausgehen.

Datenstand vom 19.10.2016 14:15 Uhr