Datum: 12.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Die vorliegende Tagesordnung und deren Ergänzung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
ohne GR-Mitglied Wassermann
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. September 2015;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. September
2015
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
ohne GR-Mitglied Wassermann
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3. Tekturantrag Christian Hieronimi zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 589/5 an der Herrenwiesstr. 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Christian Hieronimi, Otto-Heilmann-Straße 5, 82031 Grünwald
Bauort: Herrenwiesstr. 12, Grundstück Fl. Nr. 589/5 (Grundstücksgröße = 2.043m²)
Planbereich: § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung;
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits im Juli 2013 Beratungsgegenstand im Bauausschuss und wurde mit Bescheid vom 09.12.2013 vom Landratsamt München genehmigt.
Mit der nun eingereichten Tektur soll ein zusätzlicher Verbindungsgang zum Schwimmbadgebäude / Freisitz genehmigt werden.
Im Juni 2015 wurde dieser Tekturantrag schon einmal eingereicht. Der Tekturantrag wurde nach Art. 37 GO auf dem Büroweg behandelt und dem Landratsamt München zur Genehmigung weiter geleitet. Für die Gemeinde war allerdings damals nicht ersichtlich, dass es sich um einen überdachten Verbindungsgang handelt, sondern lediglich um einen wasserdurchlässigen Zugang. Der Zugang wurde von der Verwaltung als Nebenanlage gesehen und bei der Grundfläche mit den Nebenanlagen angerechnet. Die Überprüfung des Tekturantrages ergab eine geringfügige Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen. Da es sich um einen wasserdurchlässigen Zugang handelte, wurde hier die geringfügige Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen auf dem Büroweg befürwortet und dem Bauausschuss am 15. Juni 2015 bekanntgegeben.
Aufgrund des erneut eingereichten Tekturantrags und nach Rücksprache mit dem Landratsamt München stellte sich jedoch jetzt heraus, dass es sich um einen geschlossenen Verbindungsgang zum Schwimmbadgebäude / Freisitz handelt, welcher der Grundfläche mit der Hauptnutzung und der Geschossfläche angerechnet wird. Durch diesen geschlossenen Verbindungsgang wird das Hauptgebäude mit dem Schwimmbadgebäude verbunden, wodurch das Schwimmbadgebäude nun auch der Hauptnutzung angerechnet wird und nicht mehr wie ursprünglich beantragt als Nebenanlage.
Dadurch entsteht eine Überschreitung sowohl bei der Grundfläche mit der Hauptnutzung um ca. 123 qm als auch bei der Geschossfläche um 127 qm.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit der Hauptnutzung und der Geschossfläche wurde in der Vergangenheit bisher noch nie befürwortet und würde somit einen unerwünschten Präzedenzfall schaffen.
Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche sieht das Gesetz nur bei der Grundfläche mit den Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 BauGB vor, nicht aber bei der Grundfläche mit der Hauptnutzung nach § 19 Abs. 2 BauGB sowie der Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 BauGB. Die beantragte Befreiung widerspricht somit § 19 Abs. 2 und § 20 Abs. 2 BauGB wie auch dem Bebauungsplan B 35 und ist daher unzulässig.
Einer Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit der Hauptnutzung und Geschossfläche sollte hier nicht zugestimmt werden.
Aufgrund des rechtmäßig versagten Einvernehmens wird das Landratsamt München den vorliegenden Tekturantrag ablehnen und den Rückbau des Verbindungsganges anordnen. Dadurch wird das Schwimmbadgebäude wieder zur Nebenanlage und das Maß der baulichen Nutzung ist somit wieder eingehalten.
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4. Antrag Johann Dieter Lachermeier zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 501/2 an der Wilhelm-Keim-Str. 25;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Johann Dieter Lachermeier, Forsthausstr. 1, 82031 Grünwald
Bauort: Wilhelm-Keim-Straße 25, Fl. Nr. 501/2 (Grundstücksgröße 1.124m²)
Planbereich: BI 28/49 vom 28.07.1950, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bebauung des Grundstücks war schon mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Zuletzt war die Errichtung eines Wohnhauses mit Walmdach in E + 1 + D-Bebauung geplant und mit Bescheid vom 18.11.2011 bauaufsichtlich genehmigt. Es gab damals Befreiungen wegen Nichteinhaltung der Baugrenzen und des bestehenden Gebäudeaufrißschemas.
Der neue Bauwerber plant jetzt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten - Walmdach in E + 1 + D – Bebauung (Dachgeschoss mit 39° Dachneigung ist kein Vollgeschoss).
Das neu geplante Gebäude hat weitestgehend die gleichen Aussenmaße, wie das bereits genehmigte Wohnhaus. Die Lage des Wohn- und Gewerbeobjektes ist leicht verändert – es orientiert sich mehr zur Südlichen Münchner Straße (Abstand alt = 10,00m / neu = 8,27m, daraus resultiert eine neuerliche Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze, die die Bauverwaltung aber städtebaulich an dieser Stelle (Eckgrundstück) für vertretbar hält.
Der Bauwerber plant eine untergeordnete Büronutzung im Erdgeschoss des Wohnhauses. Die hierfür erforderlichen Stellplätze werden zweckmäßig in einer Tiefgarage nachgewiesen. In der Tiefgarage werden insgesamt 19 Stellplätze errichtet – erforderlich sind aufgrund der geplanten Nutzungen lediglich 7 Stellplätze. Die Erschließung erfolgt zulässigerweise über die Wilhelm-Keim-Straße.
Die TG-Zufahrt erfolgt über die Johann-Lößl-Straße –hiergegen bestehen Bedenken, da in diesem Bereich der Johann-Lößl-Straße im Bereich der Verengung / Durchgang in Form eines Fußweges in Verbindung mit der Ein- u. Ausfahrt von ca. 20 Pkw´s schon eine gewisse Verkehrsgefährdung zu unterstellen ist. Zur Vermeidung von verkehrlichen Risiken ist die geplante TG-Zufahrt über die Wilhelm-Keim-Straße zu organisieren.
Die Erdüberdeckung der Tiefgarage ist lediglich mit 60cm beantragt – es ist in Grünwald üblich eine Erdüberdeckung von mind. 1,00m baulich auszuführen – die Planung ist diesbezüglich anzupassen.
Das Aufrissschema des Baulinienplans Nr. BI 28/49 ist durch die vielen Bezugsfälle, die sich in Form der Wand- und Firsthöhen und der Dachneigungen aufweisen, nicht mehr anwendbar. Der Kniestock, die Wand- und Firsthöhe werden aber nach der Ortsgestaltungssatzung eingehalten.
Es gibt jedoch bei den geplanten Gaubenbreiten in der West- und Ostansicht einen Änderungs- bedarf. Die Gauben in diesen Ansichten sind mit 2,00m zu breit – zulässig sind Gauben mit einer maximalen Breite von 1,60m – dies ist in der Planung entsprechend abzuändern.
Das Maß der baulichen Nutzung ist im Bezug auf Grund- und Geschossflächenzahl für die Hauptnutzung und Nebennutzung eingehalten.
Alle Zuwegungen Zufahrts- und Stellplatzflächen sollen aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt werden.
Über die Einfriedung des Grundstücks wurde keine Aussage getätigt, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu gestalten.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde eingereicht – das gemeindliche Umweltamt schreibt in ihrer Stellungnahme, dass auf dem Grundstück kein schützenswerter Baumbestand vorhanden ist und die geplante Ersatzpflanzung als ausreichend angesehen wird.
Die bestehende Mauer zur Südlichen Münchner Straße soll erhalten bleiben, die übrigen Einfriedungselemente sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung nicht höher als 1,60 m auszuführen.
Fazit:
Das seit Jahren unbebaute Grundstück im Ortsmittebereich soll nun durch eine gemischte Nutzung, wobei die Wohnnutzung hier überwiegt, mit einer Tiefgarage bebaut werden. Die Erschließung erfolgt zulässiger weise über die Wilhelm-Keim-Straße/Johann-Lößl-Straße. Das Vorhaben hält bis auf wenige, kleine erforderliche Änderungen die bestehenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Parameter ein. Nachdem bereits eine rechtsgültige Baugenehmigung mit diversen Befreiungen und Abweichungen besteht, kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten mit Tiefgarage zu befürworten.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze wird befürwortet.
Die geplanten Dachgauben in der West- und Ostansicht müssen zwingend die maximal zulässige Breite von 1,60 m einhalten. Die vorliegende Planung ist insoweit abzuändern.
Zur Vermeidung von verkehrlichen Risiken ist die geplante TG-Zufahrt direkt
über die Wilhelm-Keim-Straße zu organisieren.
Die Erdüberdeckung der Tiefgarage soll mit 1,00 m baulich ausgeführt werden, die Planung ist entsprechend abzuändern.
Die Einfriedung des Grundstücks im Bereich der Wilhelm-Keim-Straße bzw. zur Johann-Lößl-Straße ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung mit max. 1,60 m Höhe auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
|
ö
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5 |
zum Seitenanfang
6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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6 |
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7. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
VE 401 Sanitäranlagen - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
|
ö
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7 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die ersten Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Sanitäranlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma B+M Sanitär Bau GmbH aus 04683 Naunhof mit einer Bruttoangebotssumme von 251.288,08 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Sanitärarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. B+M Sanitär Bau GmbH aus 04683 Naunhof, mit einer Bruttoangebotssumme von 251.288,08 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
VE 402 Heizungsanlagen - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
|
ö
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8 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die ersten Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Heizungsanlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Ernst Wagner GmbH aus 83026 Rosenheim mit einer Bruttoangebotssumme von 145.564,94 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Heizungsarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Ernst Wagner GmbH aus 83026 Rosenheim, mit einer Bruttoangebotssumme von 145.564,94 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
VE 403 Lüftungsanlagen - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die ersten Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Lüftungsanlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma C. Friedmann GmbH & Co KG aus 92637 Weiden mit einer Bruttoangebotssumme von 95.380,07 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Lüftungsarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. C. Friedmann GmbH & Co KG aus 92637 Weiden, mit einer Bruttoangebotssumme von 95.380,07 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
VE 404 Elektroarbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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10 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die ersten Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Elektroarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Elektro Management GmbH aus 81379 München mit einer Bruttoangebotssumme von 265.627,78 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Elektroarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Management GmbH aus 81379 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 265.627,78 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
VE 407 Gewerbliche Küche - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
|
ö
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11 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die ersten Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Gewerbliche Küchen wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Voss-München GmbH aus 81825 München mit einer Bruttoangebotssumme von 54.632,90 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den gewerblichen Küchen am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Voss-München GmbH aus 81825 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 54.632,90 €
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 301 Rohbauarbeiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Rohbauarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 21 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 11 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Brunner &Co Baugesellschaft aus 81245 München mit einer Bruttoangebotssumme von 5.979.773,95 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Rohbauarbeiten am Haus der Begegnung, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Brunner & Co Baugesellschaft aus 81245 München, mit einer Bruttoangebotssumme von 5.979.773,95 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400,
46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 405 Fördertechnik (Aufzüge);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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13 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Fördertechnik wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 11 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 2 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Tepper Aufzüge aus Nordrhein-Westfalen mit einer Bruttoangebotssumme von 403.297,97 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit der Fördertechnik am Haus der Begegnung, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Tepper Aufzüge aus 85399 Hallbergmoos, mit einer Angebotssumme von Brutto 403.297,97 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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14. Gemeindliches Wohnhaus Painbreitenstraße 2;
Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses - Genehmigung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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14 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 01.04.2014 wurde einstimmig beschlossen, das Wohnhaus in der Painbreitenstr. 2 zu erwerben.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das Architekturbüro Völkner beauftragt, den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses zu prüfen und hier einen planerischen Entwurf vorzulegen.
Der Entwurf sieht den nachträglichen Einbau von zwei Wohnungen mit je ca, 70 m² Wohnfläche vor.
Eine Überschlägige Kostenschätzung für die Erstellung liegt bei 280.000 €.
(140 m² x 2.000 € =280.000 €)
Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind für das Jahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgelegte Planung des Architekturbüro Völkner zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
Zudem wird für den geplanten Einbau der zwei Wohnungen im Dachgeschoss das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Dachgauben sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen.
Die Bäder im Dachgeschoss sind aufgrund der niedrigen Deckenhöhe neu zu planen.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind für das Jahr 2015 ausreichend Mittel eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Gemeindliches Wohnhaus Painbreitenstraße 2;
Energetische Sanierung und Erneuerung der Balkone und Fenster;
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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15 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 01.04.2014 wurde einstimmig beschlossen, das Wohnhaus in der Painbreitenstr. 2 zu erwerben.
Im Rahmen der energetischen Untersuchung wurde nun festgestellt, dass neben der Erneuerung der Fenster (unter finanzieller Beteiligung des früheren Eigentümers) auch dringend eine Sanierung der Balkone erforderlich ist, da hier bei einer eigenen Begutachtung erhebliche Schäden sichtbar wurden.
Wegen der geplanten Dachgeschosserweiterung wäre aus Sicht der Verwaltung nun auch die Umsetzung der energetischen Sanierung sinnvoll.
Die Kostenschätzung hierfür beträgt :
Gerüst 23.000 €
Fenster 130.000 €
Balkon 53.000 €
WDVS 54.000 €
Maler 32.000 €
Dach 60.000 €
Netto 352.000 €
Unvorhergesehenes 10% 35.200 €
387.200 €
MwSt 19% 73.568 €
Baukosten 460.768 € Brutto
Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte energetische Sanierung für die Painbreitenstr. 2 zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Erneuerung der Fenster wi
rd vom Vorbesitzer finanziert.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Gemeindliches Wohnhaus Painbreitenstraße 2;
Energetische Sanierung und Erweiterung DG - Vergabe der Planungsleistung;
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
|
ö
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16 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 01.04.2014 wurde einstimmig beschlossen, das Wohnhaus in der Painbreitenstr. 2 zu erwerben.
Die anstehenden Renovierungen wurden in dieser Sitzung ausführlich erläutert, zudem wurde der geplante Ausbau des Dachbereiches vorgestellt.
Für diese Leistungen liegt ein Angebot des Architekturbüros Völkner vor (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30% und 5% Nebenkosten).
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der anstehenden Leistungen.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Architekturbüro Völkner mit der Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und der Erweiterung des Dachgeschosses (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30% und 5% Nebenkosten)
zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9426 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
|
ö
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17 |
zum Seitenanfang
17.1. Bekanntgabe zur Anfrage von GR-Mitglied Lindbüchl wegen zu hoher Einfriedungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.10.2015
|
ö
|
beschließend
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17.1 |
zum Seitenanfang
17.2. Bekanntgabe zur Anfrage von GR-Mitglied Ritz bezüglich des gemeindlichen Fuhrparks
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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17.2 |
zum Seitenanfang
17.3. Bekanntgabe der Fertigstellung der Treppenanlage am Buchenhang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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17.3 |
zum Seitenanfang
17.4. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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17.4 |
zum Seitenanfang
17.5. Anfrage GR-Mitglied Steininger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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17.5 |
zum Seitenanfang
17.6. Anfrage GR-Mitglied Schmidt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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17.6 |
zum Seitenanfang
18. Bauantrag MÜNCHENBAU - Projekt Gabriel-von-Seidl GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage - hier: Tektur Baumbestandsplan - auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/18 an der Waldfriedenstraße 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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12.10.2015
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ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Bauherr: MÜNCHENBAU – Projekt Gabriel-von-Seidl GmbH, Waldfriedenstr. 3, 82031 Grünwald
Bauort: Waldfriedenstr. 12, Grundstück Fl.Nr. 613/18 (Grundstücksgröße = 3.420 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss.
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages durch die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt München, wurde nun festgestellt, dass der Baum Nr. 8, eine Esche insoweit nicht erhalten werden kann, da diese durch den Verbau zur Errichtung des geplanten Nebengebäudes sehr stark beeinträchtigt würde.
Die Antragstellerin beantragt daher die Änderung im Baumbestandsplan und Fällfreigabe der Esche. Diese wurde vom Umweltamt aufgrund des Zustandes bereits als nicht unbedingt erhaltenswert eingestuft. Es ist eine hochwertige Ersatzpflanzung in Form einer Winterlinde (4x verpflanzt, StU 30-35cm) vorgesehen.
Der Bauausschuss möge über die Fällfreigabe entsprechend entscheiden.
Desweiteren wurde im Zusammenhang mit der Protokollierung der Sitzung vom 20.07.2015 in dem das Einvernehmen für das Gesamtbauvorhaben erteilt wurde, ein Bestandteil des ablehnenden Beschlusses vom 11.05.2015 übernommen, wodurch im Umkehrschluss der ursprünglich zugestimmten Fällung der Linden Nr. 1 + 2 nicht zugestimmt wurde. Um den Willen des Bauausschusses klarzustellen ist die Fällfreigabe mit nachfolgendem Beschluss nochmals zu bestätigen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, der Fällung der Esche, Baum Nr. 8, zuzustimmen.
Der Beschluss vom 11.05.2015 bezüglich der Fällfreigabe der Linden Nr. 1 + 2 wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 09:33 Uhr