Datum: 21.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:59 Uhr bis 21:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. November 2015;
3 Antrag Brigitte und Thomas Schweiger GbR auf Nutzungsänderung von Kaminstudio in Eisdiele und Bistro auf dem Grundstück Fl. Nr. 475/7 an der Südlichen Münchner Str. 34;
4 Bauvoranfrage Ulrike Schneevoigt auf Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 581/1 an der Ebertstraße 5a;
5 Bauvoranfrage Stroh+Oldenbourg Architekten zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 348/6 an der Pommernstraße 9;
6 Antrag auf Vorbescheid Siegfried und Roswitha Steiner zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 457/11 an der Perlacher Str. 14;
7 Antrag Andrea und Alexander Brand zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/35 am Reinweg 7;
8 Antrag auf Vorbescheid Florian und Angela Stegmann zum Neubau von zwei Bürogebäuden und drei Villen auf dem Grundstück Fl. Nr. 616/7 an der Robert-Koch-Str. 45 / Südliche Münchner Straße;
9 Antrag Thomas Limberger zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 369/13 an der Wörnbrunner Straße 2;
10 Bauantrag Union Bau Schneider GmbH zum Neubau von 6 Einzelhäusern mit 6 Einzelgaragen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5;
11 Schwesternschaft München vom BRK e.V. zum Umbau und Modernisierung der Parkresidenz Helmine Held auf dem Grundstück Fl.Nr. 131, Auf der Eierwiese 26;
12 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
13 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
14 Neubau Kindergarten Wörnbrunn; Innentüren -Vergabe;
15 Neubau Kindergarten Wörnbrunn; Putzarbeiten - Vergabe;
16 Neubau Kindergarten Wörnbrunn; Trockenbauarbeiten - Vergabe;
17 Neubau eines Kinderhorts in der Dr. Max Str. 15; Vergabe der Projektsteuerungsleistung;
18 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 305 Fensterarbeiten;
19 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 306 Sonnenschutz;
20 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
20.1 Anfrage GR-Mitglied H. Sedlmair
20.2 Anfrage GR-Mitglied Loos
20.3 Anfrage GR-Mitglied Wassermann

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 1

Beschluss

Die vorliegende Tagesordnung und deren Ergänzung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. November 2015;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. November 2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag Brigitte und Thomas Schweiger GbR auf Nutzungsänderung von Kaminstudio in Eisdiele und Bistro auf dem Grundstück Fl. Nr. 475/7 an der Südlichen Münchner Str. 34;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Brigitte und Thomas Schweiger GbR, Tal 4, 80331 München
Bauort: Südliche Münchner Str. 34, Grundstück Fl. Nr. 475/7 (Grundstücksgröße = 709 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bplan Nr. B 46; Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller haben das Anwesen vor kurzem erworben und planen die Nutzungsänderung des bisherigen Kaminstudios in eine Eisdiele mit Show-Produktion und Bistro mit Vollküche.

Die bisherige Nutzung als Kaminstudio war tatsächlich nie im Rahmen einer Nutzungsänderung genehmigt worden. Darüber hinaus wurde der ursprünglich als Garage genehmigte südliche Anbau durch das Kaminstudio widerrechtlich als Ausstellungsfläche komplett ausgebaut und genutzt. Widerrechtlich sowohl hinsichtlich fehlender Nutzungsänderung als auch bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung. Die Grundfläche wird durch die Nutzung der Garage als Gastraum und der Nebenanlagen / Lager im nördlichen Grundstücksbereich mit über 80m² (Grundfläche Hauptnutzung) überschritten.

Die aktuellen Eigentümer haben den ausgebauten Bestand vom vorigen Eigentümer übernommen. Die widerrechtlich erfolgte Nutzung der ehemaligen Garage war nicht bekannt.

Die Gemeinde Grünwald ist in der Vergangenheit in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung sehr restriktiv verfahren. Von dieser Linie sollte grundsätzlich auch weiterhin nicht abgewichen werden. Das Landratsamt München hat nach Rücksprache um Behandlung durch die Gemeinde gebeten und wird nach Vorlage des Bauantrages den Sachverhalt entsprechend prüfen.

Der Stellplatznachweis ist erbracht. Es sind hier durch die neu geplanten Nutzungen fünf zusätzliche Stellplätze erforderlich. Die Stellplätze entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenze sind noch entsprechend der Ortsgestaltungssatzung umzuplanen (Je selbständig nutzbarer Einheit max. 5m. Zufahrtsbreite). Diese könnten so gedreht werden, dass eine Anfahrbarkeit über die südliche Zufahrt gewährleistet ist. Desweiteren sind gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 Ortsgestaltungssatzung bei zehn Stellplätzen insgesamt zwei heimische Laubbäume zu pflanzen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Nutzung als Eisdiele und Bistro allgemein zulässig ist. Die erforderlichen Stellplätze sind über Bedarf nachgewiesen. Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, der Nutzungsänderung an sich zuzustimmen. Einer Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung Kaminstudio in Eisdiele und Bistro grundsätzlich herzustellen.

Einer Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung wird nicht zugestimmt.

Die direkt von der Straße anfahrbar geplanten Stellplätze sind um 90° zu drehen, so dass diese über die südliche Einfahrt angefahren werden können.

Es sind gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 Ortsgestaltungssatzung zwei heimische Laubbäume zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauvoranfrage Ulrike Schneevoigt auf Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 581/1 an der Ebertstraße 5a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Ulrike Schneevoigt, Ebertstr. 5a, 82031 Grünwald
Bauort: Ebertstraße 5a, Grundstück Fl. Nr. 581/1 (Grundstücksgröße = MEA = 781 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 51 BI 37, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragstellerin plant die Erweiterung der Doppelhaushälfte mittels erdgeschossigen Anbau nach Westen im Rahmen des für den Wohnungseigentums-Anteil zur Verfügung stehenden Maßes der baulichen Nutzung mit einer Fläche vom 33,48 m².

Der Anbau würde die festgelegte Baugrenze um 3,20m auf einer Breite von 5,40m überschreiten. Die gegenständliche Bauvoranfrage wurde eingereicht um eine mögliche Befreiung abzuklären.

Die Prüfung durch die Verwaltung ergibt, dass im Bebauungsplan-Gebiet bereits Überschreitungen vorhanden sind und eine Befreiung im vorliegenden Fall städtebaulich vertretbar ist, da die Überschreitung nur geringfügig ist. Des Weiteren wurde die Baugrenze im Baulinienplan nicht parallel zur Straße geführt, wie dies heute im Falle einer Bauleitplanung erfolgen würde.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

Eine Befreiung wegen geringfügiger Überschreitung der Baugrenze wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauvoranfrage Stroh+Oldenbourg Architekten zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 348/6 an der Pommernstraße 9;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Stroh+Oldenbourg Architekten, Herzog-Christoph-Str. 4, 82031 Grünwald
Bauort: Pommernstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 348/6
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das zwischen der Pommern- und Oberhachinger Straße liegende Grundstück soll im Rahmen der gegenständlichen Bauvoranfrage die Möglichkeit zur Errichtung eines Bürogebäudes geklärt werden. Geplant ist dabei eine reine Büronutzung des kompletten Gebäudes, deren Erschließung dann über die Oberhachinger Straße erfolgt und die Parkierung in einer Tiefgarage organisiert. Letzteres wird von der Verwaltung sehr positiv eingestuft, da hierdurch weniger Verkehr in der ruhigen Sackgasse Pommernstraße generiert wird.

Begründet wird dies mit der starken Verkehrs- und Lärmbelastung durch die Kreisstraße M11 sowie den bestehenden Bezugsfall schräg gegenüber, Ecke Otto-Heilmann- / Oberhachinger Straße.

Die Art der baulichen Nutzung ist hier nach § 34 Baugesetzbuch, also der Umgebungsbebauung entsprechend zu beurteilen. Die Pommernstraße ist grundsätzlich als reines Wohngebiet einzustufen. Nachdem sich die Bebauung aber an der Oberhachinger Straße orientieren soll, ist folgerichtig auch diese als Umgebungsbebauung heranzuziehen. Hier sind bereits im Bestand mehrfach gewerbliche Nutzungen und auch wie bereits vom Architekten vorgetragen, komplette Bürogebäude vorhanden.

Nach eingehender Prüfung empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen in Aussicht zu stellen, soweit die Baurechtlichen Parameter eingehalten werden und das Gebäude erschließungstechnisch an der Oberhachinger Straße orientiert wird.

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6. Antrag auf Vorbescheid Siegfried und Roswitha Steiner zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 457/11 an der Perlacher Str. 14;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr: Siegfried und Roswitha Steiner, Frundsbergstr. 30, 82064 Straßlach
Bauort: Perlacher Straße 14, Grundstück Fl. Nr. 457/11 (Grundstücksgröße = 1.620 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B7, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das Grundstück Fl. Nr. 457/5 wurde durch die Eigentümer real aufgeteilt. Für das neu entstandene Grundstück mit einer Größe vom 1.620m² soll nun die Bebaubarkeit geklärt werden. Im Vorfeld zu diesem Antrag wurde in Gesprächen mit den Bauwerbern festgestellt, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. B 7 für den abgeteilten, neuen Grundstücksbereich keinen Bauraum vorsieht. Dieser befindet sich bis auf einen kleinen, nicht nutzbaren Bereich komplett auf dem bisherigen Stamm-Grundstück. Insoweit ist zwar grundsätzlich ein Baurecht hinsichtlich Grund- und Geschossflächenzahl sowie Anzahl der Vollgeschosse zugeordnet, das aber aufgrund des fehlenden Bauraums nicht realisiert werden kann.

Der Bebauungsplan Nr. B 7 legt das Baurecht in den jeweiligen Grundstücken innerhalb der überbaubaren Fläche konzentriert fest. Das heißt, die Bauräume sind sehr eng gefasst. Dies war der bauleitplanerische und städtebauliche Wille der Gemeinde im Geltungsbereich.

Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass im Verlauf der vergangenen Jahre Überschreitungen im Geltungsbereich des B 7 der Bauräume zugelassen wurden, dies aber bei zulässiger Nutzung und nur geringfügiger Überschreitungen der Bauräume. Einen vergleichbaren Fall, in dem ein komplettes Grundstück außerhalb des Bauraums liegt und bebaut werden soll, gibt es bis dato nicht.

Folgende Fragen werden im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid gestellt:

1.        Ist das Grundstück mit der Flurnummer 457/11 ein Baugrundstück?

Antwort: Nach eingehender rechtlicher Prüfung des Sachverhalts ist festzustellen, dass es sich beim gegenständlichen Grundstück nicht um ein Baugrundstück handelt, da es zwar im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, der entsprechendes Baurecht generiert, das vorhandene Baurecht aber aufgrund des im Grundstück fehlenden überbaubaren Bauraums dennoch nicht verwirklicht werden kann. Städteplanerischer Wille der Gemeinde bei Erlass des Bebauungsplanes war hier ganz klar, das Baurecht nur in bestimmten Bereichen zuzulassen, um eine möglichst lockere Bebauung entlang der Perlacher Straße zu generieren und die rückwärtigen Grundstückbereiche von einer Bebauung freizuhalten. Das Grundstück ist aus den vorgenannten Gründen kein Baugrundstück, da es an der rechtlichen Grundlage zur Bebaubarkeit fehlt.

2.        Ist die Bebauung mit z.B. einem Gebäude E+1+D rechtlich zulässig, wenn alle Vorschriften        der BayBO, Ortsgestaltungssatzung und Bebauungsplan B7 eingehalten sind, auch wenn        kein Bauraum auf dem Grundstück vorgesehen ist?

       Antwort: Der Bebauungsplan B 7 legt für das ursprünglich (nicht real geteilte) Grundstück eine Geschossigkeit von maximal zwei Vollgeschossen fest und grundsätzlich wäre eine solche Bebauung dort sicherlich auch denkbar. Aufgrund des fehlenden Bauraums in dem neuen östlichen Grundstücksteil, ist diese als solche aber nicht realisierbar, da die rechtliche Grundlage hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche gänzlich fehlt.

3.        Brauchen wir eine Ausnahme / Befreiung?

       Antwort: Um eine Bebauung realisieren zu können, bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B7 wegen Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb des Bauraums. Aufgrund der vorgenannten Gründe kann eine solche Befreiung nicht befürwortet werden, da mit der vorliegenden Planung die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt werden. 


Die Verwaltung empfiehlt entsprechend dem Sachvortrag, dem Vorbescheid nicht zuzustimmen und eine Befreiung wegen Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb vom Bauraum nicht zu befürworten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage nicht herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des Bauraumes wird nicht befürwortet.

Die Beantwortung der gestellten Fragen ist Inhalt dieses Beschlusses.

1.        Ist das Grundstück mit der Flurnummer 457/11 ein Baugrundstück?

Antwort: Nach eingehender rechtlicher Prüfung des Sachverhalts ist festzustellen, dass es sich beim gegenständlichen Grundstück nicht um ein Baugrundstück handelt, da es zwar im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, der entsprechendes Baurecht generiert, das vorhandene Baurecht aber aufgrund des im Grundstück fehlenden überbaubaren Bauraums dennoch nicht verwirklicht werden kann. Städteplanerischer Wille der Gemeinde bei Erlass des Bebauungsplanes war hier ganz klar, das Baurecht nur in bestimmten Bereichen zuzulassen, um eine möglichst lockere Bebauung entlang der Perlacher Straße zu generieren und die rückwärtigen Grundstückbereiche von einer Bebauung freizuhalten. Das Grundstück ist aus den vorgenannten Gründen kein Baugrundstück, da es an der rechtlichen Grundlage zur Bebaubarkeit fehlt.

2.        Ist die Bebauung mit z.B. einem Gebäude E+1+D rechtlich zulässig, wenn alle Vorschriften        der BayBO, Ortsgestaltungssatzung und Bebauungsplan B7 eingehalten sind, auch wenn        kein Bauraum auf dem Grundstück vorgesehen ist?

       Antwort: Der Bebauungsplan B 7 legt für das ursprünglich (nicht real geteilte) Grundstück eine Geschossigkeit von maximal zwei Vollgeschossen fest und grundsätzlich wäre eine solche Bebauung dort sicherlich auch denkbar. Aufgrund des fehlenden Bauraums in dem neuen östlichen Grundstücksteil, ist diese als solche aber nicht realisierbar, da die rechtliche Grundlage hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche gänzlich fehlt.

3.        Brauchen wir eine Ausnahme / Befreiung?

Antwort: Um eine Bebauung realisieren zu können, bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B7 wegen Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb des Bauraums. Aufgrund der vorgenannten Gründe kann eine solche Befreiung nicht befürwortet werden, da mit der vorliegenden Planung die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Ritz und H. Sedlmair geben zu Protokoll, dass sie die Perlacher Straße 16 als Bezugsfall sehen und halten eine Befreiung von der Einhaltung des Bauraums für vertretbar.

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7. Antrag Andrea und Alexander Brand zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/35 am Reinweg 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Andrea und Alexander Brand, Aurikelstr. 1, 82031 Grünwald;
Bauort: Reinweg 7, Grundstück Fl. Nr. 603/35 (Grundstücksgröße 1.834 m²)
Planbereich: Baulinienplan BI 22/55 vom 16.11.1956, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Der Bebauungsplan BI 22/55 setzt einen Bauraum fest – das bedeutet, dass für das genannte Baugrundstück zur nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 5,00 m durch eine sog. Baugrenze einzuhalten ist.

Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Walmdach (DN, 52°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Tiefgarage.

Die o.g. festgesetzten Baugrenzen werden jeweils eingehalten.

Im Fall der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass sowohl die Geschossflächenzahl (0,22) als auch die Grundflächenzahl (0,18) mit der Hauptnutzung jeweils eingehalten ist – hingegen ist die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen, bedingt durch die Planung einer Tiefgarage um ca. 212 m² überschritten – hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Die Überschreitung sollte befürwortet werden, da die Erdüberdeckung der Tiefgarage mit 1,00 m geplant wird. Nach gängiger Verwaltungspraxis können unter diesen Voraussetzungen Befreiungen befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.

Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entspricht der Ortsgestaltungssatzung.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Tiefgarage mit 7 Stellplätzen ausreichend geführt.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss 1

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (insbesondere Tiefgarage mit sieben Stellplätzen) um ca. 212 m² wird befürwortet. Die Erdüberdeckung über der Garage ist mit 1,00 m auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Antrag GR-Mitglied Reinhart-Maier:

Der Bauausschuss fordert auf Grundlage der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes, das Tiefgaragengebäude zu verlagern, da durch die jetzige Situierung die Wurzelbereiche der Rotbuche und des Bergahorns auf dem Nachbargrundstück von dem Bau betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Antrag auf Vorbescheid Florian und Angela Stegmann zum Neubau von zwei Bürogebäuden und drei Villen auf dem Grundstück Fl. Nr. 616/7 an der Robert-Koch-Str. 45 / Südliche Münchner Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr: Florian und Angela Stegmann, Robert-Koch-Str. 45, 82031 Grünwald
Bauort: Robert-Koch-Str 45, Grundstück Fl. Nr. 616/7 (Grundstücksgröße = 7.175 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 65 B 11, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Auf dem großzügigen Grundstück ist die Bebauung mit zwei Bürogebäuden (E+D) entlang der Südlichen Münchner Straße sowie drei Villen (E+D) im rückwärtigen, von der Robert-Koch-Straße erschlossenen Grundstücksteil geplant.

Die Bauwerber möchten im Rahmen des Antrag auf Vorbescheid folgende Fragen geklärt wissen:

1.        Ist die Nutzung des Grundstücks mit zwei Bürogebäuden und drei Villen baurechtlich        zulässig?

       Antwort: Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und unter der Maßgabe der Einhaltung aller baurechtlichen Parameter ist eine wie im Lageplan dargestellte Bebauung grundsätzlich zulässig. Lediglich hinsichtlich beiden Bürogebäude ist hier eine detaillierte Prüfung erforderlich. Grundsätzlich handelt es sich bei Betrachtung nach § 34 Baugesetzbuch, also der vorhandenen Umgebungsbebauung um ein Allgemeines Wohngebiet. Insofern wären reine Büronutzungen grundsätzlich nicht allgemein zulässig. Die Gemeinde Grünwald hat aber in der Vergangenheit aufgrund der erhöhten Verkehrs- und Lärmbelastung entlang der Staatsstraße ST 2072 vermehrt sogenannte „Bürovillen“ zugelassen. Diese dienen aufgrund ihrer Grundrisse meist auch als eine Art Schallschutz für die rückwärtigen Wohngebäude. Insofern sollte auch hier einer solchen Nutzung zugestimmt werden.

2.        Ist die oberirdische Ausbildung eines PKW-Stellplatzes mit 16 Stellplätzen für die        Bürogebäude baurechtlich zulässig?

Antwort: Eine oberirdische Anordnung der für die Nutzung erforderlichen Stellplätze ist grundsätzlich möglich. Diese wird lediglich begrenzt durch das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen. Hier ist im Rahmen der Genehmigungsplanung eine entsprechende Berechnung beizufügen. Die Erschließung der Stellplätze über eine Zufahrt über die Südliche Münchner Straße wird begrüßt. Grundsätzlich würde aber eine Tiefgarage das Gesamtkonzept stimmiger erscheinen lassen.

Die Verwaltung kommt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Bürogebäuden und drei Villen herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Antrag Thomas Limberger zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 369/13 an der Wörnbrunner Straße 2;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 9

Sachverhalt

Bauherr: Thomas Limberger, United Kingdom;
Bauort: Wörnbrunner Straße 2, Grundstück Fl. Nr. 369/13 (Grundstücksgröße 1.696m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan BL 21/75 (B 17) vom 22.07.1977, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Wohnhauses in E+1 mit einem Flachdach.

Nach Festsetzung des Bebauungsplanes B 17 sind Flachdächer grundsätzlich nicht zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl das heutige Bestandsgebäude als auch das Nachbarhaus mit Flachdach errichtet wurden, sollte einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zugestimmt werden.

Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Die Ausnahmetatbestandsmerkmale der Ortgestaltungssatzung werden eingehalten. Insofern sollte hier einer Abweichung zugestimmt werden.

Die Wand- und Firsthöhen sowie alle weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis ist mit der Garage sowie durch die Stellplätze im Untergeschoss (erreichbar per Autolift) erbracht.

Die Einfriedung ist mit einer zulässigen Höhe von 1,50 m (festgesetzt im Bebauungsplan B 17) geplant.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Nach Stellungnahme vom gemeindlichen Umweltamt befinden sich auf dem Grundstück drei Laubbäume, alle drei werden durch die Baumschutzverordnung erfasst (Ahorn, Esche und Birke). Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Architekten, sollen diese Bäume erhalten bleiben und werden vom Bauraum nicht tangiert.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage herzustellen.

Einer Befreiung vom Bebauungsplan wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform wird aufgrund von Bezugsfällen zugestimmt.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Bauantrag Union Bau Schneider GmbH zum Neubau von 6 Einzelhäusern mit 6 Einzelgaragen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 10

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung am 21.09.2015 sehr eingehend mit dieser Grundstücksbebauung und hat mit 9 : 1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Grund der Ablehnung war die für die vorhandene Umgebungsbebauung atypische und sehr enge Bebauung und die daraus resultierende Gebäudekonfiguration im Längen- und Höhenverhältnis.

Die Empfehlung der Verwaltung lautete damals, diese sechs Einzelhäuser als drei Wohnhäuser mit jeweils zwei Wohneinheiten zu konzipieren. Dieser Empfehlung ist der Bauwerber nicht gefolgt.

Das Landratsamt München teilt nunmehr mit Schreiben vom 04.12.2015 mit, die beantragte Baugenehmigung in Ersetzung des Einvernehmens zu erteilen. Das Landratsamt München teilt weiter mit, das geplante Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein und hält alle Regelungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (insbesondere der Ortsgestaltungssatzung) ein. Die von der Gemeinde angegebenen Ablehnungsgründe (s.o.) reichen für eine Ablehnung durch die Genehmigungsbehörde nicht aus.

Dieser Sachverhalt war der Bauverwaltung zu Beginn der Prüfung der vorliegenden Planung bewusst. Klar ist auch, dass nun durch die Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens die umliegende und lockere Bebauung prägen wird und damit weitere zulässige Nachverdichtungen das Ortsbild zwangsläufig verändern werden.

Das Landratsamt München bittet die Gemeinde mit Fristsetzung bis zum 08.01.2016, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Der Antragsteller hat zwischenzeitlich den Antragstitel von ursprünglich drei Doppelhäuser in sechs Einzelhäuser geändert – zumindest hier ist das Landratsamt München der Rechtsauffassung der Gemeinde gefolgt. Desgleichen hat der Antragsteller durch sog. Schleppkurven nachgewiesen, dass die geplanten Stellflächen in Form von Einzelgaragen und offenen Stellplätzen angedient werden können.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Neubau von sechs Einzelhäusern mit sechs Garagen und sechs Stellplätzen nicht herzustellen.

Im übrigen gilt der Bauausschussbeschluss vom 21.09.2015.

Wenngleich das Landratsamt München den vorliegenden Bauantrag als zulässig und genehmigungsfähig beurteilt, ist der Bauausschuss nach wie vor der Meinung, dass der beantragte Neubau von sechs Einzelhäusern nebst Stellflächen auf insgesamt 2.660 m² (also rund 443 m² je Einheit) in Bezug auf die Umgebungsbebauung viel zu massiv beplant ist. In dem gegenständlichen Baugebiet gibt es keinen Baulinienplan – es gilt lediglich § 34 BauGB i.V.m. dem Baudichteplan B 35. Die Planung hat eine ortsplanerisch unerwünschte Bezugsfallwirkung und wird deshalb abgelehnt.

Auf Antrag der GR-Mitglieder Loos und Reinhart-Maie r empfiehlt der Bauausschuss nach eingehender Debatte dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Geviert und den Erlass einer Veränderungssperre. Der Geltungsbereich und Inhalt des Bebauungsplanes und der Veränderungssperre ist noch zu definieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Schwesternschaft München vom BRK e.V. zum Umbau und Modernisierung der Parkresidenz Helmine Held auf dem Grundstück Fl.Nr. 131, Auf der Eierwiese 26;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 11

Sachverhalt

Mit vorliegenden Baugesuch soll der sog. Mittelbau (Hauptgebäude in Ost-West-Richtung) umgebaut und modernisiert werden. Gemäß beiliegender Baubeschreibung entstehen durch den beantragten Umbau keine zusätzlichen Flächen, die sich auf das vorhandene Maß der baulichen Nutzung auswirken. Die Gebäudeaußenhülle bleibt lt. Antrag ebenfalls unverändert. Es sind insoweit keine Befreiungen und Ausnahmen erforderlich.

Nach Außen hin sichtbare Änderungen:
Das erdgeschossige Eingangsgebäude auf der Ostseite (Auf der Eierwiese) soll abgebrochen werden. In der Ostansicht wird die Aufzugsüberfahrt um 0,50m höher. In der Südansicht im Dachbereich soll eine zusätzliche Dachbelichtung (für den Treppenraum) eingebaut werden.

Im Übrigen wird auf die anliegende Baubeschreibung hingewiesen.

Die geplanten Baumaßnahmen haben auch keine Auswirkungen auf die notwendige Anzahl der erforderlichen Stellplätze oder auf umliegende geschützte Bäume.

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und der vorliegenden Baubeschreibung und beschließt, das Einvernehmen zum Umbau und Modernisierung des Mittelbaus des Seniorenpflegeheims der Schwesternschaft München BRK e.V. „Parkresidenz Helmine Held “ zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 12
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13. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 13
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14. Neubau Kindergarten Wörnbrunn; Innentüren -Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 14

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.

Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden die jeweiligen Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Innentüren wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Die Huber Schreiner aus 84494 Lohkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 85.414,63 €.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Innentüren am Kindergarten Wörnbrunn, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Die Huber Schreiner aus 84494 Lohkirchen, mit einer Bruttoangebotssumme von 85.414,63 € zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
ohne GR-Mitglied Wassermann

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15. Neubau Kindergarten Wörnbrunn; Putzarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 15

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.

Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden die jeweiligen Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Putzarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Resch Fachbetrieb für Innen- und Außenputz aus 83026 Rosenheim mit einer Bruttoangebotssumme von 73.214,20 €.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Putzarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Resch Fachbetrieb für Innen- und Außenputz aus 83026 Rosenheim, mit einer Bruttoangebotssumme von 73.214,20 € zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
ohne GR-Mitglied Wassermann

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16. Neubau Kindergarten Wörnbrunn; Trockenbauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 16

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.

Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden die jeweiligen Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Trockenbauarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Planotec Innenausbau GmbH aus 84577 Tüßling mit einer Bruttoangebotssumme von 85.623,32 €.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Trockenbauarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Planotec Innenausbau GmbH aus 84577 Tüßling, mit einer Bruttoangebotssumme von 85.623,32 € zu vergeben.

Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
ohne GR-Mitglied Wassermann

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17. Neubau eines Kinderhorts in der Dr. Max Str. 15; Vergabe der Projektsteuerungsleistung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 17

Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Grünwald das Grundstück an der Dr.-Max Straße 15 für sog. Gemeinbedarfszwecke in 2014 käuflich erworben. Es geht – wie bereits berichtet – darum die Bestandsimmobilie künftig als Kinderhort zu nutzen. Gleich gegenüber der Martin-Kneidl-Grundschule, ist der Standort für einen Hort ideal.

In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015 wurde der aktuelle Vorentwurf und die Kostenschätzung für einen Neubau beschlossen. Des weiteren wurde der Bauausschuss mit allen weiteren Entscheidungen zu diesem Bauvorhaben bevollmächtigt.

Auf Grund der Vielzahl paralleler Projekte in der Verwaltung und zur Einhaltung der Kosten und des strengen Terminplans, ist die Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros aus Sicht der Verwaltung notwendig, deshalb wurde bereits eine Ausschreibung für die Projektsteuerungsleistung durchgeführt.

Diese Ausschreibung sah vor, Projektsteuerungsbüros mit entsprechenden Referenzobjekten und einer ausreichenden und strukturierten Bürogröße und Verfügbarkeit auszuwählen.

Mit diesen Vorgaben wurden drei Projektsteuerungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die BohnZirlewagen GmbH & Co KG aus 80636 München mit der Honorarzone III unten zzgl. 5 % Nebenkosten lt. AHO.

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18. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 305 Fensterarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 18

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Fensterarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 40 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 12 Firmen ein Angebot abgegeben haben.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Hama aus 84056 Rottenburg mit einer Bruttoangebotssumme von 1.626.668,22 €

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Fensterarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hama aus 84056 Rottenburg, mit einer Bruttoangebotssumme von 1.626.668,22 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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19. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 306 Sonnenschutz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 19

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Sonnenschutz wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 18 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 8 Firmen ein Angebot abgegeben haben.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Milkow Sonnnenschutz aus 06862 Dessau mit einer Bruttoangebotssumme von 182.940,33 €

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Sonnenschutz im Haus der Begegnung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Milkow Sonnnenschutz aus 06862 Dessau, mit einer Bruttoangebotssumme von 182.940,33 € zu vergeben.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 4390 0.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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20. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 20
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20.1. Anfrage GR-Mitglied H. Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 20.1
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20.2. Anfrage GR-Mitglied Loos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 20.2
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20.3. Anfrage GR-Mitglied Wassermann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö 20.3
Datenstand vom 19.10.2016 09:29 Uhr